Splash
Energy GmbH
Unkel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
209.873,00 |
237.856,00 |
| I.
Sachanlagen |
209.873,00 |
237.856,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
55.802,73 |
98.671,99 |
| I.
Vorräte |
8.681,00 |
250,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
47.121,73 |
98.421,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.375,00 |
2.375,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
33.490,68 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
301.541,41 |
338.902,99 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
19.897,04 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
5.102,96 |
11.946,52 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
53.387,72 |
-6.843,56 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
33.490,68 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.750,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
298.791,41 |
316.505,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
301.541,41 |
338.902,99 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Splash
Energy GmbH wurde entsprechend der deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei den
Bilanzierungs- und Anhangangabepflichten wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB).
Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird
das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode
angewendet (§ 256,1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens ist im Anlagespiegel
dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen
des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Der
Bilanzverlust in Höhe von Euro 58.490,68 soll
auf neue Rechnung vorgetragen werden.
|
Euro
|
Die
sonstigen
Rückstellungen betragen
|
2.750,00
|
davon
entfallen auf:
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|
Jahresabschluss- und
Prüfungskosten
|
2.750,00
|
In den Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) in Höhe von Euro 210.857,96
(Vj.: TEuro 266,9) enthalten.
Zum 31.12.2010 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende
sonstige finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB):
|
Höhe der
Verpflichtung mtl. Euro
|
Jahresbetrag Euro
|
Mietverträge
Immobilien
|
450,00
|
5.400,00
|
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Volker Rinke.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Unkel, den 21. November 2011
im Original gez. Volker Rinke, GF
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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