Vetos
GmbH
Wörth
a.d.Donau, Hofdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.515.970,86 |
920.365,11 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
617,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.515.969,86 |
919.748,11 |
| B.
Umlaufvermögen |
76.640,73 |
664.815,10 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.585,71 |
17.730,81 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
62.055,02 |
647.084,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
760,97 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.593.372,56 |
1.585.180,21 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.588.433,76 |
1.581.437,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.290.000,00 |
2.290.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
733.562,35 |
751.301,43 |
| IV.
Jahresüberschuss |
6.996,11 |
17.739,08 |
| B.
Rückstellungen |
1.278,55 |
2.678,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.660,25 |
1.064,01 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.660,25 |
1.064,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.593.372,56 |
1.585.180,21 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet. Größenabhängige Erleichterungen
bei der Erstellung gemäß §§ 266 Abs.
1, 276, 288 HGB und bei der Offenlegung nach § 326
bzw. 327 HGB des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Für 2010 wurde der Jahresabschluss nach den
Vorschriften der Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die
Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des BilMoG
angepasst.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Das Anlage-
und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden,
sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, die nicht entgeltlich erworben wurden,
wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im
Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden mit
der linearen Methode vorgenommen.
Finanzanlagen des Anlagevermögens, insbesondere
Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt
und bei voraussichtlich dauernden Wertminderung
abgeschrieben. Das Wahlrecht zu Teilwertabschreibungen
aufgrund voraussichtlich vorrübergehender
Wertminderung wurde nicht in Anspruch genommen.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten für Zölle,
Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer auf Anzahlungen, soweit
sie bei den auszuweisenden Wirtschaftsgütern des
Vorratsvermögens auf den Abschlussstichtag entfallen,
sind nicht enthalten.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Kapitalrücklagen wurden zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden grundsätzlich vom
Mandanten nach üblicher kaufmännischer Weise mit
dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung
künftiger Preissteigerungen bis zum jeweiligen
Erfüllungstag berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem künftigen
Erfüllungsbetrag ohne Abzinsung ausgewiesen.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Soweit der Jahresabschluss
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
enthält, deren Beträge auf fremde Währung
lauten, wurden diese mit dem Devisenkassamittelkurs zum
jeweiligen Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Nr. 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine so genannte
kleine Kapitalgesellschaft handelt.
Ergänzende Angaben
Mitglieder der Unternehmensorgane
Georg Holzner
Geschäftsführer
einzelvertretungsberechtigt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2011 festgestellt.
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