Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 8470
Eingetragen
18.1.2002
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 3 angezeigt

93086 Wörth a. d. Donau, Hofdorf, Waldstraße 36
13.000 €
52.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vetos GmbH

Wörth a.d.Donau, Hofdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.515.970,86 920.365,11
I. Sachanlagen 1,00 617,00
II. Finanzanlagen 1.515.969,86 919.748,11
B. Umlaufvermögen 76.640,73 664.815,10
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14.585,71 17.730,81
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 62.055,02 647.084,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 760,97 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.593.372,56 1.585.180,21

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 1.588.433,76 1.581.437,65
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 2.290.000,00 2.290.000,00
III. Verlustvortrag 733.562,35 751.301,43
IV. Jahresüberschuss 6.996,11 17.739,08
B. Rückstellungen 1.278,55 2.678,55
C. Verbindlichkeiten 3.660,25 1.064,01
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.660,25 1.064,01
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.593.372,56 1.585.180,21

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung gemäß §§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB und bei der Offenlegung nach § 326 bzw. 327 HGB des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Für 2010 wurde der Jahresabschluss nach den Vorschriften der Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des BilMoG angepasst.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:


Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.


Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden, sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.


Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Anlagevermögen
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden mit der linearen Methode vorgenommen.

Finanzanlagen des Anlagevermögens, insbesondere Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und bei voraussichtlich dauernden Wertminderung abgeschrieben. Das Wahlrecht zu Teilwertabschreibungen aufgrund voraussichtlich vorrübergehender Wertminderung wurde nicht in Anspruch genommen.

Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten für Zölle, Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer auf Anzahlungen, soweit sie bei den auszuweisenden Wirtschaftsgütern des Vorratsvermögens auf den Abschlussstichtag entfallen, sind nicht enthalten.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.
Kapitalrücklagen wurden zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen
Rückstellungen wurden grundsätzlich vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Weise mit dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preissteigerungen bis zum jeweiligen  Erfüllungstag berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem künftigen Erfüllungsbetrag ohne Abzinsung ausgewiesen.


Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Soweit der Jahresabschluss Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten enthält, deren Beträge auf fremde Währung lauten, wurden diese mit dem Devisenkassamittelkurs zum jeweiligen Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Nr. 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine so genannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.


Ergänzende Angaben

Mitglieder der Unternehmensorgane
Georg Holzner
Geschäftsführer
einzelvertretungsberechtigt


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2011 festgestellt.

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