Erbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
AC sunshine assets GmbH
Wiesenweg 15, 85567 Grafing bei München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Kleinhans seit 25.11.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AC sunshine assets GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die AC sunshine assets GmbH gilt als kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtliche Bestimmungen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz stimmen mit den Werten der Schlussbilanz des vorhergehenden Wirtschaftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Von den Wahlrechten für kleine Kapitalgesellschaften zur Fortführung der Bilanzansätze im Rahmen der sog. BilMoG-Umstellungen wurde Gebrauch gemacht. I. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten, sofern sie der Abnutzung unterlagen, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wird von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. II. Umlaufvermögen Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Forderungen und Wertpapiere werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Soweit erforderlich, wird der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Einzelwertberichtigungen sind nicht erfolgt. Pauschalwertberichtigung erfolgten nicht. Die Forderungen sind mit ihrem Nennwert angesetzt. III. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen sind nicht vorhanden. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. IV. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zu höheren Tageswerten angesetzt. Auf den Ausweis eines Verbindlichkeiten-Spiegels wird verzichtet. sonstige BerichtsbestandteileUnterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Grasbrunn, den 01.08.2014 gez. Christian Kleinhans, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 01.08.2014 festgestellt. |
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