Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren
UMTECH Entsorgungsgesellschaft mbHLiquidiert
06712 Zeitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karsten Schrödter seit 8.2.2018 | Geschäftsführer |
Michael Clemens Suck seit 10.12.2010 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UMTECH Entsorgungsgesellschaft mbHZeitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BILANZ
ANHANGfür das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2017 UMTECH Entsorgungsgesellschaft mbH , Zeitz Registergericht: Amtsgericht Stendal Handelsregister-Nummer: HRB 13434 I. GRUNDLAGEN Die UMTECH Entsorgungsgesellschaft mbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften, des Gesellschaftsvertrages sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEIS-METHODEN Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden für das Berichtsjahr 2017 die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a und 288 Abs. 1 HGB zum Teil in Anspruch genommen . In der Bilanz sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Aktiva: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird über 5 Jahre abgeschrieben, im Zugangsjahr zeitanteilig. Die Abschreibungsdauer des Geschäfts- und Firmenwertes ist der Zeitraum, der für die vollständige Integration des Aquisitionsobjektes in die Unternehmensstruktur der "UMTECH Entsorgungsgesellschaft mbH" erforderlich ist. Erfahrungsgemäß gehen wir hierbei von einer Dauer von 5 Jahren aus. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Sa chanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibung erfolgt näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Lediglich im Bereich der Fahrzeuge wird degressiv abgeschrieben, da dies dem tatsächlichen Entwertungsverlauf entspricht. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden: Gebäude 33 Jahre Maschinen, maschinelle Anlagen 6-15 Jahre Fahrzeuge des Entsorgungsbereichs 6 Jahre Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens ausgebucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 150 € werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Behälter bis 150 € werden aktiviert und im selben Jahr voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 410 € werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach Ablauf von 6 Jahren unterstellt. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschlägen Rechnung getragen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Als Bewertungsvereinfachungsverfahren wird die Durchschnittsmethode angewandt. Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Soweit insbesondere bei Wertstoffen aus dem Recyclingprozess die Herstellungskosten unverhältnismäßig aufwändig zu ermitteln sind, werden sie retrograd aus dem Veräußerungswert abzüglich Gewinnen und anteiliger Verwaltungs- und Vertriebskosten abgeleitet. Die Herstellungskosten enthalten die nach § 255 Abs. 2 HGB aktivierungspflichtigen Bestandteile. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Langfristige unverzinsliche Forderungen und Steuererstattungsansprüche i.S.d. § 37 KStG werden zum Barwert angesetzt. Wenn die zivilrechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen der Aufrechnungslage gegeben sind, werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit Verbindlichkeiten gegenüber demselben Unternehmen miteinander verrechnet. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögens-gegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebene passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter den aktiven latenten Steuern. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5.018,90 €. Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 €. Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten von insgesamt 295.511,19 € sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 44.665,90 € und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter REMONDIS GmbH & Co.KG in Höhe von € 9.911,69, die aus Lieferungen und Leistungen bestehen. IV. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN Mitgliedschaft im Konzern: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der REMONDIS SE & Co. KG mit Sitz in Lünen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Die Berichtsgesellschaft nimmt die Befreiung von der Aufstellung eines eigenen Teilkonzernabschlusses gem. § 291 Abs. 2 HGB in Anspruch.
Zeitz, den 24. Januar 2018 gez. Clemens Suck, Andreas Jäger Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10. Juli 2018 |
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