skydoo GmbH
Butzbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
Bilanz
Aktiva
|
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30.6.2024 EUR |
30.6.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
11.841,33 |
16.924,33 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
139,00 |
1.427,00 |
| II. Sachanlagen |
11.702,33 |
15.497,33 |
| B. Umlaufvermögen |
1.071.496,51 |
827.551,14 |
| I. Vorräte |
15.500,00 |
15.296,61 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
40.425,93 |
26.469,60 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
1.015.570,58 |
785.784,93 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
21.186,67 |
52.883,90 |
| D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.832.960,35 |
4.020.904,50 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva |
4.937.484,86
|
4.918.263,87 |
Passiva
|
|
30.6.2024 EUR |
30.6.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I. gezeichnetes Kapital |
160.000,00 |
160.000,00 |
| II. Kapitalrücklage |
350.000,00 |
350.000,00 |
| III. Bilanzverlust |
4.342.960,35 |
4.530.904,50 |
| IV. nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.832.960,35 |
4.020.904,50 |
| B. Rückstellungen |
29.700,00 |
35.360,00 |
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
29.700,00 |
35.360,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
4.907.784,86 |
4.882.903,87 |
| davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
43.757,65 |
43.075,80 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva |
4.937.484,86 |
4.918.263,87 |
Anhang
skydoo GmbH, Butzbach
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2023 bis 30. Juni 2024
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Anwendung der Vorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
und das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist unter der HR-Nummer HRB 8123 im Handelsregister B des Amtsgerichts
in Friedberg eingetragen Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267a HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Soweit ein Wahlrecht für die Darstellung gesetzlich bestimmter Sachverhalte in der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang besteht, erfolgen die Angaben
teilweise im Anhang.
Die Gesellschaft hat von der Vorschrift des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht
und auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrag von TEUR 3.832 (Vorjahr: TEUR 4.021) aus. Nach den Planzahlen der Geschäftsführung wird die Gesellschaft auch in den kommenden
Jahren positive Ergebnisse erwirtschaften. Es ist sichergestellt, dass der Gesellschaft
jederzeit ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um ihre finanziellen
Verpflichtungen fristgerecht bedienen zu können.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden der Gesellschaft wurde
deshalb von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Plan-mäßige
Abschreibungen werden auf Basis der jeweils kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen
Nutzungsdauer vorgenommen. Soweit steuerlich zulässig, werden die Sachanlagen weiter
degressiv und ansonsten linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis EUR 250
werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben; für geringwertige Anlagegüter mit
Anschaffungskosten von EUR 250 bis EUR 1.000 wird entsprechend den steuerlichen Vorschriften
ein über 5 Jahre zu verteilender Sammelposten gebildet.
Die Waren sind zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips be-wertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert
bilanziert. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind erkennbare Einzelrisiken
durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste
und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen, werden als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
3. Erläuterungen zur Bilanz Entwicklung des AnlagevermögensUnter Bezug auf die Vorschrift des § 274a Nr. 1 HGB wurde auf die Erstellung eines
Anlagengitters verzichtet. Sonstige VermögensgegenständeUnter den sonstigen Vermögensgegenständen werden im Wesentlichen gezahlte Kautionen
ausgewiesen. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft zum Bilanzstichtag beträgt Euro 160.000,00.
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Beträge für Resturlaube, Beratungskosten
und sonstige ausstehende Eingangsrechnungen.
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten von insgesamt TEUR 4.908 (Vorjahr: TEUR 4.883) beinhalten im
Wesentlichen langfristigen Verbindlichkeiten (mehr als fünf Jahre) gegenüber Gesellschafter
von TEUR 4.864 (Vorjahr: TEUR 4.840).
4. Sonstige Angaben 4.1. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältniss i.S.d. § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 lagen zum Bilanzstichtag nicht
vor.
4.2. Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023/2024 Philippe de Saporta, Kaufmann 4.3. Ergebnisverwendungsvorschlag Der Jahresüberschuss von 186.461,86 EUR ist zwingend mit dem Verlustvortrag aus dem
Vorjahr (TEUR 4.531) zu verrechnen.
Butzbach, den 25. November 2024
sonstige Berichtsbestandteile
Philippe de Saporta
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2024 festgestellt.
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