Savitur GmbHLiquidiert
Am Weinberg 6, 34549 Edertal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Beate Berthold-Betz seit 10.3.2009 | Liquidator |
Friedemann Betz seit 10.3.2009 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Savitur GmbHEdertalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze in der Bilanz der Savitur GmbH zum 31.12.2006 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 (Ohne Umsatzsteuer) die im Berichtsjahr angeschafft wurden, wurden auf fünf Jahre abgeschrieben. Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG (volle Absetzung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) wird kein Gebrauch gemacht.
Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Fremdwährung erfolgte im Geschäftsjahr nach den tatsächlichen täglichen Umrechnungskursen.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Auf die Anwendung der größenabhängigen Erleichterung nach § 274 Nr. 1 wurde verzichtet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß §268 Abs. 4 HGB wie folgt dar:
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten und weitere nach kaufmännischer Vorsicht zu bildende Rückstellungen.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich nach § 268 Abs. 5 und § 285 Satz 1 Nr. 1 HGB wie folgt:
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Personalstand
Im Geschäftsjahr war eine Arbeitnehmerin beschäftigt.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Beate Berthold-Betz und Herrn Friedemann Betz.
Für das Geschäftsführungsorgan gemäß § 285 Nr. 9c HGB zu machenden Angabe über gewährte Vorschüsse und Kredite sowie übernommene Haftungsverhältnisse liegen nicht vor.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Die größenabhängigen Erleichterungen nach §§ 288 Satz 1 HGB, § 264 Abs. 1 Satz 3, § 274a Nr. 2 bis 5 HGB wurden in Anspruch genommen.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Edertal,
.......................................................... …. ………………………………………. Geschäftsführerin Beate Berthold-Betz Geschäftsführer Friedemann Betz
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen