Rehnelt-Zeitarbeit GmbH
Lüneburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.884,00 |
5.343,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.883,00 |
5.342,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.473.764,27 |
1.819.697,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
398.227,16 |
424.141,68 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.075.537,11 |
1.395.555,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.361,49 |
9.751,12 |
| Aktiva |
1.487.009,76 |
1.834.791,14 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
538.095,71 |
760.639,38 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
400.000,84 |
531.959,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
112.094,87 |
202.680,13 |
| B.
Rückstellungen |
494.224,49 |
531.626,74 |
| C.
Verbindlichkeiten |
454.689,56 |
542.525,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
454.689,56 |
542.525,02 |
| Passiva |
1.487.009,76 |
1.834.791,14 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Rehnelt Zeitarbeit GmbH hat ihren Sitz in
Lüneburg und ist eingetragen in das Handelsregister
bei Amtsgericht Lüneburg unter HRB 776.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem. §
267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Rehnelt
Zeitarbeit GmbH ist nach den Vorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt
worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
beibehalten worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß
§ 275 Abs, 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert worden.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung
enthalten entsprechend § 265 Abs. 2 HGB die
Vergleichsbeträge des Vorjahres.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Abschreibungen wurden nach der linearen Methode
unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer für
die EDV-Software von drei Jahren ermittelt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter im
Sinne der steuerlichen Regeln des § 6 Abs. 2 EStG
wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die für das
Forderungsausfallrisiko zu bildende
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen wurde aktivisch von
den Forderungen abgesetzt.
Die Positionen Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten wurden mit den Anschaffungskosten/
Nominalbeträgen angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden
ausschließlich Ausgaben vor dem Bilanzstichtag
ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet.
Die Rückstellung für Pensionen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Anwendung der Individualmethode berechnet. Als
Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln 2018 G von Prof.
Dr. Heubeck unter Zugrundelegung eines
Rechnungszinsfußes von 1,82 % p. a. und eines
Rententrends von 2,00 % p. a. Der Rechnungszins ist der
nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18.
November 2009 (RückAbzinsV) durch die Deutsche
Bundesbank nach dem Stand zum 31. Dezember 2023 für
die Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren
ermittelt worden. Die Ermittlung des Rechnungszinses
erfolgte mit dem 10-Jahres-Durchschnittszins.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinset (§ 253 Abs. 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S.2
HGB).
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens
gemäß § 284 Abs, 3 HGB ist dem
Anlagespiegel zu entnehmen.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
26.000,00 Euro.
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Sämtlich in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von
400.000,84 EUR einbezogen.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 112.094,87 EUR
auf neue Rechnung vorzutragen.
Rückstellungen
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich ein Betrag in Höhe von 200.463 EUR.
Unter Berücksichtigung des 7-Jahreszinssatzes (1,74 %)
hätte sich ein Rückstellungsbetrag in Höhe
von 201.786 EUR ergeben.
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 1.323 EUR.
Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und die sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte
besichert.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenden Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Herrn Benjamin Boba, Kaufmann geführt.
Weitere Mitglieder der Geschäftsführung i.
S. d. § 285 Nr. 10 HGB waren nicht vorhanden.
Hinsichtlich der Angabe der Bezüge des
Geschäftsführers wurde von der Schutzklausel nach
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 184 (Vorjahr: 198).
Zukünftige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle
Verpflichtungen, die sich nicht aus der Bilanz ergeben und
nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, wie folgt:
- aus Leasingverträgen resultierende sonstige
finanzielle Verpflichtungen i. H. v. TEuro 53,4 mit einer
Restlaufzeit bis 2027
- aus diversen Mietverträgen für die
einzelnen Standorte Mieten i. H. v. TEuro 93,3 p. a.
sonstige Berichtsbestandteile
Lüneburg, 24. Juni
2024
gez.
Benjamin Boba
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2024
festgestellt.
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