Stammdaten

Register
Amtsgericht Lüneburg HRB 776
Eingetragen
4.6.1986
Branche
Befristete Überlassung von ArbeitskräftenSonstige Überlassung von ArbeitskräftenVermittlung von Arbeitskräften
Gegenstand
Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Benjamin Boba
seit 30.10.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
60.00%
40.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Rullstorf / OT Boltersen
10.400 €
40.00%
Vögelsen
10.400 €
40.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rehnelt-Zeitarbeit GmbH

Lüneburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 4.884,00 5.343,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 4.883,00 5.342,00
B. Umlaufvermögen 1.473.764,27 1.819.697,02
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 398.227,16 424.141,68
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.075.537,11 1.395.555,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.361,49 9.751,12
Aktiva 1.487.009,76 1.834.791,14

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 538.095,71 760.639,38
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 400.000,84 531.959,25
III. Jahresüberschuss 112.094,87 202.680,13
B. Rückstellungen 494.224,49 531.626,74
C. Verbindlichkeiten 454.689,56 542.525,02
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 454.689,56 542.525,02
Passiva 1.487.009,76 1.834.791,14

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Rehnelt Zeitarbeit GmbH hat ihren Sitz in Lüneburg und ist eingetragen in das Handelsregister bei Amtsgericht Lüneburg unter HRB 776.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Rehnelt Zeitarbeit GmbH ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs, 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert worden.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung enthalten entsprechend § 265 Abs. 2 HGB die Vergleichsbeträge des Vorjahres.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Abschreibungen wurden nach der linearen Methode unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer für die EDV-Software von drei Jahren ermittelt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände  und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne der steuerlichen Regeln des § 6 Abs. 2 EStG wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die für das Forderungsausfallrisiko zu bildende Pauschalwertberichtigung zu Forderungen wurde aktivisch von den Forderungen abgesetzt.

Die Positionen Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit den Anschaffungskosten/ Nominalbeträgen angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden ausschließlich Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet.

Die Rückstellung für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Individualmethode berechnet. Als Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck unter Zugrundelegung eines Rechnungszinsfußes von 1,82 % p. a. und eines Rententrends von 2,00 % p. a. Der Rechnungszins ist der nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 (RückAbzinsV) durch die Deutsche Bundesbank nach dem Stand zum 31. Dezember 2023 für die Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren ermittelt worden. Die Ermittlung des Rechnungszinses erfolgte mit dem 10-Jahres-Durchschnittszins.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinset (§ 253 Abs. 2 HGB).

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S.2 HGB).

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs, 3 HGB ist dem Anlagespiegel zu entnehmen.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 26.000,00 Euro.

Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Sämtlich in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung

Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von 400.000,84 EUR einbezogen.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 112.094,87 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Rückstellungen

Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich ein Betrag in Höhe von 200.463 EUR. Unter Berücksichtigung des 7-Jahreszinssatzes (1,74 %) hätte sich ein Rückstellungsbetrag in Höhe von  201.786 EUR ergeben.

Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 1.323 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte besichert.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenden Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Benjamin Boba, Kaufmann geführt.

Weitere Mitglieder der Geschäftsführung i. S. d. § 285 Nr. 10 HGB waren nicht vorhanden.

Hinsichtlich der Angabe der Bezüge des Geschäftsführers wurde von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 184 (Vorjahr: 198).

Zukünftige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle Verpflichtungen, die sich nicht aus der Bilanz ergeben und nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, wie folgt:
- aus Leasingverträgen resultierende sonstige finanzielle Verpflichtungen i. H. v. TEuro 53,4 mit einer Restlaufzeit bis 2027
- aus diversen Mietverträgen für die einzelnen Standorte Mieten i. H. v. TEuro 93,3 p. a.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Lüneburg, 24. Juni 2024

gez. Benjamin Boba

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2024 festgestellt.

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