Pro-Fashion Software-Entwicklungs-GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 22731
Eingetragen
18.11.1996
Branche
Großhandel mit TextilienEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Entwicklung von Individual-Software, speziell für Mode- und Textilhandelsfirmen sowie der Ein- und Verkauf von Softwareprodukten, der Im- und Export von individueller Standart-Software, Organisation sowie die Betreuung von Kunden und der Ein- und Verkauf von Hardware.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Pro-Fashion Software-Entwicklungs-GmbH i.L.

Rodgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 341,51
I. Sachanlagen 0,00 341,51
B. Umlaufvermögen 59.175,99 73.126,54
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 57.468,54 71.991,61
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.707,45 1.134,93
Bilanzsumme, Summe Aktiva 59.175,99 73.468,05

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 37.311,47 37.335,19
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 11.770,60 14.786,44
III. Jahresfehlbetrag 23,72 3.015,84
B. Rückstellungen 0,00 7.818,30
C. Verbindlichkeiten 21.864,52 28.314,56
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 21.864,52 28.314,56
Bilanzsumme, Summe Passiva 59.175,99 73.468,05

Anhang



1.  ALLGEMEINE ANGABEN

 Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren  die Regelungen des GmbHG und gegebenenfalls steuerliche Vorschriften zu beachten.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem gesetzlichen Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben  werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften  vorgeschrieben  sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können.

Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die alternativ im Anhang oder in der Bilanz bzw. GuV zu machen sind, erfolgt die Angabe im  Anhang. Der Anlagenspiegel ist im Anschluss an die Bilanz dargestellt.

2. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
     BEWERTUNGSMETHODEN

2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten,  vermindert um lineare Abschreibungen, ausgewiesen.

 Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen.

 Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear oder degressiv entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Der Übergang von der  degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald die lineare Abschreibung zu einer höheren Abschreibung führt.
 
Von der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis 410 EURO gem. § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht. Soweit  von der Bewertungsfreiheit Gebrauch gemacht wurde, werden im Anlagenspiegel im Zugangsjahr der Zugang und die  Abschreibung  ausgewiesen. Im Folgejahr erfolgt die Erfassung als Abgang  gem. der  Abgangsfiktion.

Bei den Neuzugängen wurde entsprechend der ab 2004 anzuwendenden gesetzlichen Vorschrift in § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG bei beweglichen Wirtschaftsgütern die Abschreibungsbeträge im Jahr der Anschaffung zeitanteilig für den Monat der Anschaffung/Herstellung und die folgenden Monate angesetzt. .

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen werden.
 
2.3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Umlaufvermögen

  Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Soweit wegen unzureichender Erlöse nach ständiger BFH-Rechtsprechung eine Teilwertabschreibung geboten war, wurde diese unter Beachtung der entsprechenden handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften gebildet.

 Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken wurden durch Einzelwertberichtigung bzw. Abschreibung Rechnung getragen. Der Ansatz der Wertberichtigung erfolgte aktivisch bei der entsprechenden Bilanzposition.

Rückstellungen wurden  nach vernünftiger  kaufmännischer Beurteilung  und entsprechend den rechtlichen Vorschriften  bewertet. Verluste aus schwebenden Geschäften, Aufwendungen für innerhalb von drei Monaten nachzuholende Instandhaltungen und Aufwendungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen waren am 31.12.2007 nicht zu erwarten. Nur handelsrechtlich zulässige Aufwandsrückstellungen und Rückstellung für innerhalb von drei bis zwölf Monaten nachzuholende, unterlassene Instandhaltungen wurden nicht gebildet.

Steuerrückstellungen betreffen Ertragssteuern des laufenden Kalenderjahres.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag passiviert.

3.  ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND
    VERLUSTRECHNUNG

3.1. Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des  Geschäftsjahres ergeben sich aus dem, dem Jahresabschluss beigefügten Anlagespiegel.


Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften  vorgenommene Mehrabschreibungen  im Anlage- und Umlaufvermögen sind im Geschäftsjahr nicht zu verzeichnen.

In der Position Sonstige Vermögensgegenstände sind keine Beträge enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Die Zusammensetzung ergibt sich aus dem Kontennachweis bzw. gegebenenfalls aus der Anlage 1 zum Jahresabschluss.

 Die Zusammensetzung der Position Sonstigen Rückstellungen ergibt sich aus dem Kontennachweis sowie aus den Ergänzungen zum Jahresabschluss.

 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden nicht.

3.2. Gewinn- und Verlustrechnung

 Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht vorgenommen.


 Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens zur Verhinderung von Änderungen des Wertansatzes in der nächsten Zukunft auf Grund von Wertschwankungen wurden nicht vorgenommen.

4. SONSTIGE ANGABEN

  1. Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden nicht.

 2. Mitglieder der Geschäftsführung waren in 2007:
    
   Frau Münevver Ackermann  
 
 3. Vorschüsse und Kredite an den Geschäftsführer bestanden in Höhe eines
  Betrages von 0,00 EUR.

 4. Es bestanden folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
    Gesellschaftern.
 

 
Ausleihungen
0,00 EUR
 
Forderungen
56.039,63 EUR
 
Verbindlichkeiten
0,00 EUR


5. ERGEBNISVERWENDUNG

 Ergebnisverwendungsvorschlag:

 Der Jahresfehlbetrag i.H.v. 23,72 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit bestehenden Gewinnvorträgen verrechnet. Über die Verwendung des Restbetrages wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

 

Rodgau, den 20.12.2008

Münevver Ackerman

Geschäftsführerin


Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2007 - 31.12.2007

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 56.039,63 EUR.

1.1.2006 - 31.12.2006

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 3.966,77 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

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