Pro-Fashion
Software-Entwicklungs-GmbH i.L.
Rodgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
341,51 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
341,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
59.175,99 |
73.126,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
57.468,54 |
71.991,61 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.707,45 |
1.134,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
59.175,99 |
73.468,05 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.311,47 |
37.335,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
11.770,60 |
14.786,44 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
23,72 |
3.015,84 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
7.818,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.864,52 |
28.314,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
21.864,52 |
28.314,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
59.175,99 |
73.468,05 |
Anhang
1. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbHG und gegebenenfalls
steuerliche Vorschriften zu beachten.
Die
Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach dem gesetzlichen
Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine
Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen.
Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für
kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben
sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden
können.
Soweit
Wahlrechte bei einzelnen
Angaben bestehen, die alternativ im Anhang oder in
der Bilanz bzw. GuV zu machen sind, erfolgt die Angabe
im Anhang. Der Anlagenspiegel ist im Anschluss an die
Bilanz dargestellt.
2. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
Anlagevermögen
Die
immateriellen Vermögensgegenstände sind
mit den Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen, ausgewiesen.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, ausgewiesen.
Die
planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear oder degressiv entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt, sobald die lineare Abschreibung zu
einer höheren Abschreibung führt.
Von der
Bewertungsfreiheit für geringwertige
Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis 410 EURO
gem. § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht.
Soweit von der Bewertungsfreiheit Gebrauch gemacht
wurde, werden im Anlagenspiegel im Zugangsjahr der Zugang
und die Abschreibung ausgewiesen. Im Folgejahr
erfolgt die Erfassung als Abgang gem. der
Abgangsfiktion.
Bei den
Neuzugängen wurde entsprechend der ab 2004
anzuwendenden gesetzlichen Vorschrift in § 7 Abs. 1
Satz 4 EStG bei beweglichen Wirtschaftsgütern die
Abschreibungsbeträge im Jahr der Anschaffung
zeitanteilig für den Monat der Anschaffung/Herstellung
und die folgenden Monate angesetzt. .
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen.
Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch
genommen werden.
2.3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
Umlaufvermögen
Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter
Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Soweit wegen
unzureichender Erlöse nach ständiger
BFH-Rechtsprechung eine Teilwertabschreibung geboten war,
wurde diese unter Beachtung der entsprechenden
handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften
gebildet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigung bzw. Abschreibung Rechnung getragen.
Der Ansatz der Wertberichtigung erfolgte aktivisch bei der
entsprechenden Bilanzposition.
Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung und entsprechend den rechtlichen
Vorschriften bewertet. Verluste aus schwebenden
Geschäften, Aufwendungen für innerhalb von drei
Monaten nachzuholende Instandhaltungen und Aufwendungen
für Gewährleistungen ohne rechtliche
Verpflichtungen waren am 31.12.2007 nicht zu erwarten. Nur
handelsrechtlich zulässige Aufwandsrückstellungen
und Rückstellung für innerhalb von drei bis
zwölf Monaten nachzuholende, unterlassene
Instandhaltungen wurden nicht gebildet.
Steuerrückstellungen betreffen Ertragssteuern
des laufenden Kalenderjahres.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
passiviert.
3.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
3.1. Bilanz
Die
Entwicklung des Anlagevermögens sowie die
Abschreibungen des
Geschäftsjahres ergeben sich aus dem, dem
Jahresabschluss beigefügten
Anlagespiegel.
Allein nach
steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommene
Mehrabschreibungen im Anlage- und
Umlaufvermögen sind im Geschäftsjahr nicht zu
verzeichnen.
In der Position
Sonstige Vermögensgegenstände sind keine
Beträge enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag
rechtlich entstehen. Die Zusammensetzung ergibt sich aus
dem Kontennachweis bzw. gegebenenfalls aus der Anlage 1 zum
Jahresabschluss.
Die Zusammensetzung der Position
Sonstigen Rückstellungen ergibt sich aus dem
Kontennachweis sowie aus den Ergänzungen zum
Jahresabschluss.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren bestanden nicht.
3.2. Gewinn- und Verlustrechnung
Außerplanmäßige
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden nicht vorgenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen
auf Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens zur Verhinderung von
Änderungen des Wertansatzes in der nächsten
Zukunft auf Grund von Wertschwankungen wurden nicht
vorgenommen.
4. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestanden nicht.
2. Mitglieder der Geschäftsführung
waren in 2007:
Frau Münevver Ackermann
3. Vorschüsse und Kredite an den
Geschäftsführer bestanden in Höhe eines
Betrages von 0,00 EUR.
4. Es bestanden folgende Ausleihungen,
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
|
Ausleihungen
|
0,00 EUR
|
|
Forderungen
|
56.039,63 EUR
|
|
Verbindlichkeiten
|
0,00 EUR
|
5. ERGEBNISVERWENDUNG
Ergebnisverwendungsvorschlag:
Der Jahresfehlbetrag i.H.v. 23,72 EUR wird auf
neue Rechnung vorgetragen und mit bestehenden
Gewinnvorträgen verrechnet. Über die Verwendung
des Restbetrages wird zu einem späteren Zeitpunkt
entschieden.
Rodgau, den 20.12.2008
Münevver
Ackerman
Geschäftsführerin
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2007 -
31.12.2007
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 56.039,63
EUR.
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.966,77 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
|