HOTEL
BERGHOF GMBH
Rimbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
105.339,29 |
90.327,79 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
104.827,50 |
89.816,00 |
| III.
Finanzanlagen |
511,29 |
511,29 |
| B.
Umlaufvermögen |
222.094,43 |
208.228,68 |
| I.
Vorräte |
5.079,70 |
5.993,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
201.133,39 |
202.091,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
137.223,09 |
133.122,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.881,34 |
144,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.328,05 |
428,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
332.761,77 |
298.985,21 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
90.660,38 |
75.277,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.869,42 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.966,80 |
1.966,80 |
| III.
Gewinnvortrag |
47.746,31 |
42.634,51 |
| IV.
Jahresüberschuss |
15.382,68 |
4.806,97 |
| B.
Rückstellungen |
103.246,87 |
90.030,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
138.854,52 |
133.677,51 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.461,28 |
44.310,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
332.761,77 |
298.985,21 |
Anhang
A.1. Allgemeine Abschlusserläuterungen
Die Bilanz wurde nach dem Gliederungsschema der
kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB
aufgestellt.
Die Form des Jahresabschlusses weicht dahingegen,
dass ein Kontenrahmenwechsel stattfand.
Den Bilanzwerten wurden die Vorjahreswerte per
31.12.2010 gegenübergestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
gesetzlichen Bestimmungen des HGB § 238 ff. unter
Einschluss der besonderen Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften des HGB § 264 ff. nach dem
Datev-Kontenrahmen SKR 03 aufgestellt.
A.2. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ, DIE
MEHRERE POSITIONEN BETREFFEN
Der Jahresabschluss der Firma Hotel Berghof GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbHG zu beachten.
Im Einzelnen waren dies folgende
Bewertungsvorschriften gem. Par. 252 ff HGB:
Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden
zu Anschaffungskosten bewertet und - soweit abnutzbar -
planmäßig nach der linearen Methode
abgeschrieben (§ 253 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2
HGB).
Bei der Bemessung der Abschreibung wurde auf die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach steuerlichen
Vorschriften abgestellt.
Bei Neuzugängen im Bereich des
Sachanlagevermögens kam grundsätzlich die
lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung.
Sonderabschreibungen nach steuerlichen Vorschriften
wurden gem. Par. 7g Abs. 1 EStG neue Fassung
vorgenommen.
Die Wertansätze für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren entsprechen
grundsätzlich den Anschaffungskosten. Das
Niederstwertprinzip gem. § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB fand
Beachtung.
Die Bewertung von Forderungen erfolgte
grundsätzlich zu Nennwerten.
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kfm. Beurteilung gebildet und sind notwendig wie
ausreichend.
Das Eigenkapital wurde gem. § 283 HGB zum
Nennbetrag angesetzt.
Es wurden die größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 267 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
Als Umsatzerlöse wurden die Erlöse aus der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der
Gesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen
und der Umsatzsteuer ausgewiesen gem. § 277 Abs. 1
HGB.
B. ERLÄUTERUNGEN ZU POSITIONEN DER BILANZ
Zur Entwicklung des Sachanlagevermögens der
Gesellschaft wird auf den in der Anlage beigefügten
Sachanlagespiegel zum Bilanzstichtag hingewiesen.
Hier werden die ursprünglichen
Anschaffungskosten der einzelnen Wirtschaftsgüter
ausgewiesen.
Im Finanzanlagevermögen ist der
Versicherungsanspruch aus einer
Rückdeckungsversicherung für erteilte
Pensionszusagen an Mitarbeiter der Gesellschaft mit dem
versicherungsmäßigen Deckungskapital, das sich
nach dem für die Bilanzierung bei dem
Versicherungsgesellschaft ergibt, zum Bilanzstichtag
ausgewiesen.
Es handelt sich um eine Rückdeckungsversicherung
für die erteilte Pensionszusage an den
Geschäftsführer.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind durch
Saldenbestätigungen zum 31.12.2011 belegt.
Dem Kassenbestand liegt eine Kassenabrechnung zum
Bilanzstichtag zugrunde.
Sonderabschreibungen nach steuerlichen Vorschriften
wurden keine nach § 7g Abs. 1 EStG n.F. gebildet.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind zum Bilanzstichtag mit dem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen.
Die "Umsatzerlöse" werden netto (ohne
Umsatzsteuer) ausgewiesen.
Hinsichtlich der Zusammensetzung und Entwicklung der
Posten der Gewinn- und Verlustrechnung auf den
nachrichtlichen Teil zum Jahresabschluss "Kontennachweise
zur G+V" hingewiesen.
Zum Geschäftsführer wurde im Berichtsjahr
unverändert bestellt Jochen May, wohnhaft in 64668
Rimbach, Holzbergstr. 27.
Der Geschäftsführer war im Berichtszeitraum
von den Beschränkungen des Par. 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr
2011 durchschnittlich 1 Mitarbeiter, zuzüglich
diverser Aushilfskräfte.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2012 festgestellt.
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