Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 221723
Eingetragen
30.12.1982
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Beteiligung an anderen Gesellschatten.

Historie

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Management

NameRolle
Ursula Scherer
seit 13.6.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Werner Scherer
77830 Bühlertal
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Scherer GmbH.

Nürtingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 55.437,95 53.533,90
I. Finanzanlagen 55.437,95 53.533,90
Bilanzsumme, Summe Aktiva 55.437,95 53.533,90

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 54.208,46 52.533,90
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 26.969,31 24.939,40
III. Jahresüberschuss 1.674,56 2.029,91
B. Rückstellungen 1.229,49 1.000,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 55.437,95 53.533,90

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Anwendung des Bilanzrechtsreformgesetzes führte zu keinerlei abweichenden Wertansätze zwischen Handels - und Steuerbilanz.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach der Vorschrift des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden.

Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.

Ausleihungen wurden mit dem steuerlich zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung angemessen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

 

Nürtingen, den 11.08.2014

Ursula Scherer, Geschäftsführende Gesellschafterin

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 11.04.2014 festgestellt.

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