Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 22366
Eingetragen
24.1.2006
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Garten- und LandschaftsgestaltungErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Ein- und Verkauf von Hard- und Software, Erstellung individueller Softwarelösungen, Internet-Providing und -Hosting, Consulting, Marketing und Public Relations sowie redaktionelle Tätigkeiten. Rechts- und Steuerberatung ist nicht Unternehmensgegenstand.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Heiko Schubert
seit 24.1.2006
Geschäftsführer

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
GM-Technology & Consulting EOOD
Bulgaria
13.750 €
55.00%
Simply successful EOOD
Bulgaria
11.250 €
45.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

LAMP solutions GmbH

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

10.649

9.399

I. Sachanlagen

10.549

9.399

II. Finanzanlagen

100


0

B. Umlaufvermögen

9.058

22.978

I. Vorräte


1.950

1.250

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


5.885

4.513

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


1.223

17.215

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0

24

Summe Aktiva

19.707

32.401



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

5.985

21.180

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25.000

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

3.820

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

15.195

3.820

B. Rückstellungen

3.005

6.868

C. Verbindlichkeiten

10.717

4.353

Summe Passiva

19.707

32.401

ANHANG

I. Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches n. F. (§ 252 HGB n. F. ff.) unter erstmaliger Anwendung der Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt.

Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften gem. § 288 HGB, die für kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB anzuwenden sind, wurde gebrauch gemacht.

Die allgemeinen Grundsätze zur Gliederung erfolgte gem. § 265 HGB unter Berücksichtigung der Erleichterungsvorschriften gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB.

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der § 266 ff. in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend.


Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

Die Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt
(§253 Abs. 1 HGB).

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungs-kosten bewertet, vermindert um die planmäßige Abschreibung.

Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgen zeitanteilig.
Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 Euro und 1.000 Euro wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinn- mindernd aufgelöst.

Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt (§253 Abs. 3 HGB).

Außerplanmäßige Abschreibungen i. S. des § 253 Abs. 3 HGB wurden nicht vorgenommen.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und soweit diese nach kaufmännischer Beurteilung (gem. § 253 Abs. 4 HGB) zulässig waren, bewertet. Forderungsverluste waren nicht zu verzeichnen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände und Guthaben gegenüber Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert (§ 253 Abs. 1 und Abs. 3 HGB) bewertet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Die Rückstellungen wurden in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu ihrer Erfüllung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Eine Abzinsung war nicht erforderlich (§ 253 Abs. 2 HGB).

Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB wurden beachtet.
Dabei wurde gemäß § 252 Abs. 2 Nr. 1 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

III. Erläuterungen zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses:

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen.


Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage "Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2010" ersichtlich (§268 Abs. 2 HGB).

Angabe zu größenabhängige Erleichterungen (§274a HGB):

Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften gem. § 274a HGB wurden, sofern keine freiwillige Angaben erfolgen, in Anspruch genommen.

Mitzugehörigkeits vermerke

Unter der Bilanzposition PASSIVA, C. Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 2.526,93€ ausgewiesen.

IV. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB

Angabe der Namen und Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrates (§285 Nr. 10 HGB):

Name, Vorname, Tätigkeit Geschäftsführerorgan

Schubert Heiko Geschäftsführer

Gegenüber den Gesellschaftern oder Angehörigen bestehen die nachfolgenden Rechte und/oder Pflichten (Angaben in vollen €):

Darlehensverbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern:

Stand Stand

01.01.2010 Zugang Abgang Zinsen 31.12.2010

37,31 2.500,00 13,00 2,62 2.526,93
===========================================================

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§285 Nr. 27 HGB):

Es wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

Angaben zum Ausweis latenter Steuern gem. § 274 HGB (§285 Nr. 29 HBG):

Die Gesellschaft ist von der Anwendung des § 274 HGB befreit.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Betriebsgröße

In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
je nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapital-/ und Personengesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.

Die Betriebsgröße hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der

Kapitalgesellschaft. Als kleine Kapitalgesellschaften gelten diejenigen, die mindestens zwei der drei nachfolgend bezeichneten Merkmale nicht überschreiten:

1. Die Bilanzsumme, gegebenenfalls nach Abzug eines auf der Aktivseite aus-

gewiesenen Fehlbetrags, betrug weniger als 4.840.000 Euro.

2. Die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
betrugen weniger als 9.680.000 Euro (gemäß § 329 Abs. 2 HGB).

3. Die Anzahl der Arbeitnehmer betrug im Jahresdurchschnitt weniger als 50 Arbeitnehmer.

Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine

Gesellschaft einzustufen.

 

Heiko Schubert, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.12.2011

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