Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 10721
Eingetragen
23.12.1991
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Industrielle Bearbeitung, insbesondere Beschriftung von Kunststoffen, Metall und sonstigen Gegenständen durch Lasergeräte, sowie Vertrieb von Lasersystemen, insbesondere durch Übernahme der persönlichen Haftung derartiger Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Peter Pösl
seit 11.5.2002
Geschäftsführer
Rudolf Pösl
seit 11.5.2002
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

80.00% identifiziert20.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
80.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
20.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Hans-Peter Pösl
Mühlhofer Hauptstr. 9 in 90453 Nürnberg
40000
80.00%
10000
20.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

Indul Lasersysteme GmbH

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 0,00 2.556,46
B. Anlagevermögen 12.782,30 12.782,30
I. Finanzanlagen 12.782,30 12.782,30
C. Umlaufvermögen 36.185,21 34.945,60
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.498,76 34.535,03
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.686,45 410,57
Bilanzsumme, Summe Aktiva 48.967,51 50.284,36

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 47.967,51 49.147,51
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -2.556,46 0,00
III. Gewinnvortrag 23.582,92 22.876,27
IV. Jahresüberschuss 1.376,46 706,65
B. Rückstellungen 1.000,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 0,00 136,85
Bilanzsumme, Summe Passiva 48.967,51 50.284,36

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind zum Nennwert bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Finanzanlagen

Es bestehen Ausleihungen an Gesellschafter in Höhe von € 3.692,95.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschlusskosten.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht

bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Hans-Peter Pösl.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.11.2011.

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