Datenverarbeitung Calw GmbHLiquidiert
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Datenverarbeitung Calw GmbHNagoldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BILANZ zum 31. Dezember 2008AKTIVA
ANHANG für das Geschäftsjahr 2008TEIL I ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZBei Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008 sind die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 250 HGB angewandt worden. Die vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB sind, soweit gegeben, unter der Bilanz ausgewiesen. Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 Abs. 1, § 253 bis 256 HGB sowie die besonderen Bewertungsvorschriften der §§ 279 bis 283 HGB beachtet worden. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die folgenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften - gegenüber dem Vorjahr unverändert - angewandt worden: ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ - AKTIVSEITE A. ANLAGEVERMÖGEN I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibung bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode, wobei eine Nutzungsdauer von drei Jahren zugrunde gelegt wird. II. SACHANLAGEN Bei den Sachanlagen erfolgte die Bewertung zu Anschaffungskosten (Anschaffungspreis ohne Umsatzsteuer zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich in Anspruch genommene Lieferantenskonti); bei Gegenständen des Sachanlagevemögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, vermindert um planmäßige Abschreibung. Die Abgänge werden bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens abgeschrieben und mit dem Restbuchwert des Abgangsmonat (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierte Abschreibungen) ausgebucht. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen und degressiven Methode mit steuerlich zulässigen Sätzen. Die Anschaffungskosten der im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen Anlagegüter (§ 6 Abs. 2 EStG) sind in voller Höhe als Aufwand behandelt worden. B. UMLAUFVERMÖGEN I. VORRÄTE Die Bewertung der Hilfs- und Betriebstoffe sowie der Handelswaren erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Die Bewertung der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. III. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ - PASSIVSEITE B. RÜCKSTELLUNGEN Die sonstigen Rückstellungen sind grundsätzlich mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt; alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tage der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind berücksichtigt. C. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. TEIL II ERGÄNZENDE ANGABENBeziehungen zu Unternehmensorganen Liquidator Liquidator ist Herr Dirk Burkhardt.
Nagold, 22. Januar 2010 Der Liquidator Dirk Burkhardt |
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