Stammdaten

Register
Amtsgericht Wetzlar HRB 5742
Vorher
Gorgophone GmbHGEPADI GmbH
Eingetragen
12.3.2009
Branche
Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und GlaswarenGroßhandel mit SanitärkeramikGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
Handel mit nichtextrudierten keramischen Belagsmaterialien im In- und Ausland.

Historie

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Management

NameRolle
Patrick Schneider
seit 31.7.2014
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

80.00% identifiziert20.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
40.00%
Gerhard AlbertAlbert Beteiligungsgesellschaft mbH
40.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
20.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Albert Beteiligungsgesellschaft mbH
Germany
40.000 €
40.00%
Patrick Schneider
Olewiger Str. 60, 54295 Trier
40.000 €
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

GEPADI GmbH

Dillenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013

Bilanz zum 31. März 2013

AKTIVA

  31.03.2013 31.03.2012
 
A. Anlagevermögen    
Sachanlagen 15.308,00 13.880,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 763.517,70 949.843,03
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 357.972,37 397.070,62
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 65.322,99 2.484,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.778,49 13.998,17
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 7.326,38 7.936,91
  1.222.225,93 1.385.213,13

PASSIVA

   
  31.03.2013 31.03.2012
 
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Gewinnvortrag 105.114,28 420,70
III. Jahresüberschuss 19.532,95 104.693,58
B. Rückstellungen 132.559,19 143.249,65
C. Verbindlichkeiten 865.019,51 1.036.849,20
  1.222.225,93 1.385.213,13
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 492.986,51 803.521,73
davon aus Steuern: 66.842,66 10.458,40
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 327,95 450,65

Anhang ZUM 31. MÄRZ 2013 (§ 284 ff. HGB)

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes erstellt worden und berücksichtigt die Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG).

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Gliederung der Bilanz erfolgt unter Anwendung des § 266 Abs. 2 und 3 HGB

Die Gewinn- und Verlustrechnung gliedert sich in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 1 und 2 HGB).

1. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wird mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige bzw. außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten den Anschaffungspreis, die Nebenkosten sowie die Kostenminderungen.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear.

Für Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten zwischen 150,- € und 1.000,- € liegen, wird nach § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten eingerichtet. Dieser Sammelposten wird über fünf Jahre linear abgeschrieben.

2. Umlaufvermögen

a) Vorräte

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB zu Anschaffungskosten. Anschaffungskostenminderungen werden entsprechend berücksichtigt.

Durch Abwertungen wurde allen erkennbaren Lagerungs- und Bestandsrisiken Rechnung getragen. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurde bei den Waren berücksichtigt.

b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen fremde Dritte wurde eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Erkennbaren Einzelrisiken wurde durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen.

3. Rechnungsabgrenzungsposten

Die Bildung des aktivischen Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt in handelsrechtlich zulässigem Umfang.

4. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Der Posten enthält den Unterschiedsbetrag zwischen Schulden aus Alterversorgungsverpflichtungen und verrechenbaren Vermögensgegenständen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB.

5. Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind in ihrer Höhe so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung tragen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind bei den Sachanlagen die historischen Werte angesetzt.

2. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Aufgliederung und die Fristigkeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich folgendermaßen dar:

  31. März 2013 31. März 2012
  T€ T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 333 364
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
Sonstige Vermögensgegenstände 25 33
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von T€ 1. Sie sind ausgewiesen als sonstige Vermögensgegenstände.

3. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Der Unterschiedsbetrag ergibt sich aus der geänderten Bewertung der Versorgungszusage gemäß BilMoG. Die Versorgungszusage ist leistungskongruent rückgedeckt. Ihre Höhe wird bestimmt durch den beizulegenden Zeitwert des Rückdeckungsversicherungsanspruchs. Es war daher eine Zuführung zu der Rückstellung erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag wird über längstens 15 Jahre angesammelt; der noch nicht zugeführte Betrag zum 31.03.2013 beträgt € 7.326,38.

4. Sonstige Rückstellungen

Die Wiedergabe der Erläuterungen zu den sonstigen Rückstellungen entfällt wegen § 327 Satz 2 HGB.

5. Verbindlichkeiten

Die Wiedergabe der Aufgliederung und der Fristigkeit der Verbindlichkeiten entfällt wegen § 327 Satz 2 HGB.

Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt durch Sicherungsübereignung des Warenlagers, Globalzession der Forderungen sowie selbstschuldnerische Bürgschaft der Ströher GmbH in Höhe von T€ 100.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind über die üblichen Eigentumsvorbehalte besichert.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten: Steuerverbindlichkeiten T€ 67 (Vorjahr T€ 10), Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern T€ 0 (Vorjahr T€ 204) kreditorische Debitoren T€ 20 (Vorjahr T€ 19).

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von T€ 52. Sie sind ausgewiesen als Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

D. SONSTIGE ANGABEN

1. Geschäftsführung

Alleiniger Geschäftsführer war im Berichtsjahr:

Herr Patrick Schneider, Trier

2. Unterzeichnung des Jahresabschlusses

 

Dillenburg, den 20. Oktober 2013

Der Geschäftsführer

Patrick Schneider

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