Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 719210
Vorher
PSB Verwaltungs- GmbH
Eingetragen
17.2.2004
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Vermögen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung an der PSB Umweltservice GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Stuttgart.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hegaustr. 11, 78333 Stockach
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PSB Verwaltungs-GmbH

Neuhausen ob Eck

(vormals: Kornwestheim)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012

Bilanz

Aktiva

31.3.2012
EUR
31.3.2011
EUR
A. Umlaufvermögen 24.310,95 22.792,64
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.202,25 22.554,17
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 108,70 238,47
B. Rechnungsabgrenzungsposten 1.852,00 1.865,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 26.162,95 24.657,64

Passiva

31.3.2012
EUR
31.3.2011
EUR
A. Eigenkapital 21.092,95 19.554,97
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 5.445,03 -1.471,59
III. Jahresüberschuss 1.537,98 -6.916,62
B. Rückstellungen 1.500,00 750,00
C. Verbindlichkeiten 3.570,00 4.352,67
Bilanzsumme, Summe Passiva 26.162,95 24.657,64

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Die steuerlichen Wertansätze der Vorjahre werden fortgeführt.

Das durch die Übergangsregelung bestehende Wahlrecht wurde dahingehende ausgeübt, dass die bisherigen Wertansätze beibehalten wurden.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

Sachanlagen

Sachanlagen sind nicht vorhanden.

Finanzanlagen

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.

Vorräte

Vorräte sind nicht vorhanden.

Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2011/2012 erfolgte die Geschäftsführung der PSB Verwaltungs-GmbH  durch die Geschäftsführer:

- Herr Klaus Prottengeier

- Herr Andreas Lappe

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Neuhausen ob Eck, den 22 Februar 2013

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.2.2013.

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