Johnson Health Tech. GmbH

Europaallee 51, 50226 Frechen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 94943
Vorher
Johnson Health Tech. Deutschland GmbH
Eingetragen
23.3.2004
Branche
Großhandel mit Sportartikeln und -zubehörHerstellung von SportgerätenGroßhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
Gegenstand
Der Vertrieb von Sportartikeln aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Belinda Hofsäß
seit 28.6.2018
Prokura
Ulfert Böhme
seit 28.6.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.23% identifiziert99.86% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
0.23%

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
JOHNSON HEALTH TECH CO., LTD
89.76%
Johnson International Holding Corp. Limited
10.10%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Johnson International Holding Corp. Limited
VGB
2.294.682 €
99.77%
U***** B****
5.318 €
0.23%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Johnson Health Tech. GmbH

Frechen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Markt- und Geschäftsentwicklung

Die Johnson Health Tech. GmbH mit Sitz in Frechen ist eine Vertriebsgesellschaft der Johnson International Holding Corp. Ltd., Road Town, Tortola, British Virgin Islands.

Mit der weltweit operierenden Johnson International Holding Corp. Ltd. besteht im ungekündigten Verhältnis ein Vertriebsvertrag für alle Johnson und Matrix-Produkte exklusiv für das Verkaufsgebiet Deutschland, Österreich, sowie für alle Horizon Fitness-, Vision Fitness- und Synca Wellness-Produkte exklusiv für Deutschland, Österreich und Benelux.

Die Johnson Health Tech. GmbH ist im Fitnessbereich tätig und vertreibt fast ausnahmslos Cardio- und Kraftsportgeräte der taiwanesischen Muttergesellschaft für den Heimgebrauch und die kommerzielle Nutzung. Der Bereich Forschung und Entwicklung wird ausschließlich von der Muttergesellschaft bzw. den chinesischen Produktionsgesellschaften sowie der nordamerikanischen Niederlassung abgedeckt. Die Johnson Health Tech. GmbH unterstützt dies durch länderspezifische Informationen und Anforderungen.

Die Zielrichtung liegt zum einen im Verkauf von Komplettlösungen im kommerziellen Studiobereich, der Ausstattung von Hotels, Unternehmen, Reha-Zentren und weiteren Sportstätten sowie im Verkauf von Heimfitnessgeräten an den anspruchsvollen Endkunden über ein ausgewähltes Netz an Sportfachhändlern. Im Oktober 2023 wurde der erste Johnson Fitness & Wellnes Store in Berlin eröffnet. Dieser wird zum unmittelbaren Absatz eigener Heimtrainings- und Wellnessprodukte beitragen und die Markenbekanntheit bei Konsumenten damit vertiefen.

Die Auslieferbasis für die Produktpalette Matrix wurde am Standort Frechen in den vergangenen Jahren stetig ausgebaut. Unterstützend wird am Standort Rotterdam ein europäisches Zentrallager des Mutterkonzerns betrieben, welches auf 50.000 qm Ware für einen kurzfristigen Abruf vorhält. In den Bereichen Innendienst, Service, Marketing, Finanzen, Lagerbewirtschaftung und Installation konnten weitere Synergieeffekte und Kosteneinsparungen erreicht und die Schnelligkeit in den Dienstleistungssegmenten weiter optimiert werden.

Nach der negativen Entwicklung in den beiden Corona Krisenjahren 2020 und 2021 hat sich die Fitnessbranche in den Jahren 2022 und 2023 langsam wieder erholt und ist auf dem Weg, mit den aktuellen Zuwachsraten das Vorkrisenniveau zu erreichen bzw. auch langfristig dieses zu übertreffen. Nach den laut der gemeinsamen Studie von DSSV, Deloitte und DHfPG "Eckdaten der deutschen Fitness-Wirtschaft 2024" aus dem März 2024 waren im Jahr 2023 11,3 Mio. Mitglieder in über 9.100 Fitnessanlagen in Deutschland angemeldet. Damit erhöhte sich die Anzahl angemeldeter Mitglieder um 9,9 %, wohingegen sich die Anzahl der Anlagen um 0,4 % verringerte. Mit € 5,4 Mrd. (Vorjahr € 4,9 Mrd.) hat die deutsche Fitness- und Gesundheitsbranche einen erheblichen Umsatzzugewinn zu verzeichnen, womit der Branchenumsatz um 11,9 % gestiegen ist.

Das Gesamt-Investitionsvolumen der Branche ist im Geschäftsjahr 2023 von € 823 Mio. auf € 724 Mio. deutlich gesunken (-12,0 %), wobei ein Großteil der Investitionen in die Digitialisierung (für z.B. Software und Studioapps) sowie für neue Geräte fürs Krafttraining entfiel. Über alle Anlagen hinweg betrugen die durchschnittlich getätigen Investitionen je Anlage durchschnitllich T€ 79 (Vorjahr: T€ 90). Der DSSV, Deloitte und die DHfPG sehen die Fitness-Wirtschaft nach wie vor als wichtige Schlüsselbranche für die Prävention, Fitness und Gesundheit. Daher wird die Branche auch in Zukunft grundsätzlich einen elementaren Bestandteil in der Gesundheitsversorgung haben und zum Wohlergehen der Menschen beitragen und damit auch in Zukunft wieder an Bedeutung gewinnen.

2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Trotz eines positiven Geschäftsverlaufs ist es zu Umsatzrückgängen sowohl im kommerziellen Bereich (-10,9 %) sowie auch im Heimfitnessbereich (-19,7 %) gekommen, so dass der Umsatz insgesamt um T€ 5.758 (-11,2 %) auf T€ 45.491 gesunken ist. Rd. 90 % des Gesamtumsatzes entfallen auf den kommerziellen Bereich und die restlichen 10 % auf den Heimfitnessbereich. Insbesondere aufgrund der weltweit gesunkenen Fracht- und Containerkosten ist die Rohertragsquote um 9,9 %-Punkte auf 48,2 % gestiegen, so dass der Rohertrag absolut T€ 21.914 (Vj. T€ 19.630) beträgt.

Insgesamt rund 95 % von der im Jahr 2023 verkauften Ware stammte aus den chinesischen Produktionsstätten unserer taiwanesischen Muttergesellschaft. Die restlichen 5 % von der Warenbeschaffung werden überwiegend von einer nordamerikanischen Produktionsstätte und inländischen Lieferanten abgedeckt. Bei letzterem handelt es sich um Ausstattungen der Studios mit Zubehör wie Hanteln und Gewichten.

Die Vertriebsaufwendungen sind mit T€ 9.237 im Verhältnis zum Vorjahr (T€ 9.842) um insgesamt 6,1 % gesunken.

Der Personalaufwand ist um 6,5 % auf T€ 7.958 (Vj. T€ 7.472) gestiegen. Der Personalbestand in Deutschland betrug am Stichtag 126 Mitarbeiter (Vorjahr 124 Mitarbeiter), von denen 12 in einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis beschäftigt wurden. Darüber hinaus sind weitere Mitarbeiter in Österreich tätig.

Das Geschäftsjahr 2023 wurde mit einem Jahresgewinn von T€ 1.006 (Vj. Jahresfehlbetrag T€ 657) abgeschlossen.

Die Reduzierung der Bilanzsumme um T€ 2.273 resultiert auf der Aktivseite im Wesentlichen aus dem Abbau von Vorratsbeständen T€ 892, sowie aufgrund der Abnahme des Bestandes an flüssigen Mittel, welche um T€ 2.731 gesunken sind. Hingegen sind die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen um T€ 949 gestiegen und die Sachanlagen haben sich um T€ 342 erhöht.

Auf der Passivseite haben sich im Wesentlichen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Berichtszeitraum um T€ 2.038 reduziert.

Die Anlagenintensität des Sachanlagevermögens hat sich aufgrund von Anlagenabgängen zu Buchwerten in Höhe von T€ 280 und Abschreibungen von T€ 721 sowie Investitionen von T€ 1.344 um 3,3 %-Punkte auf 25,2 % erhöht.

Infolge der positiven Ergebnisentwicklung im Geschäftsjähr betrug der Brutto-Cashflow (Jahresergebnis zzgl. Abschreibungen) T€ 1.805.

Die Eigenkapitalquote beträgt bei einer um 7 % gesunkenen Bilanzsumme 51,7 % (Vj. 45,0 %). Die liquiden Mittel sind stichtagsbedingt um T€ 2.731 auf T€ 955 gesunken.

3. Chancen- und Risikobericht

Als hauptsächlich deutschlandweit tätiges Unternehmen sind wir einer Reihe von Risiken wie Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Das Risiko- und Chancenmanagement übernimmt die Aufgabe, diese Risiken zu begrenzen und überschaubar zu gestalten. Die dafür implementierten Steuerungselemente dienen dazu, die Risiken regelmäßig zentral zu erfassen und zu verfolgen. So wird gewährleistet, dass dem Vorstand der Muttergesellschaft in Taiwan jeweils zeitnah monatlich ein Gesamtbild über alle betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, Chancen und Risiken vorliegt.

Der größte Teil der verkauften Ware wird von der ausländischen Konzern-Muttergesellschaft bezogen. Abgerechnet wird der Warenbezug in Euro, der Berechnung wird jedoch ein fixer CNY/TWD-Dollar-Wechselkurs zugrunde gelegt. Dies bedeutet für die Gesellschaft, dass das Währungsrisiko auf der Beschaffungsseite zwar begrenzt ist, bei einem sich ändernden Referenzkurs jedoch ein Ausgleich an die bzw. von der Muttergesellschaft erfolgt.

Das Beschaffungsrisiko wird durch eine Vereinbarung (Late shipment penalty) mit der Muttergesellschaft eingeschränkt.

Die Rückkaufvereinbarungen, die die Johnson Health Tech. GmbH mit Leasinggesellschaften geschlossen hat, könnten bei Rückkaufausübung zu einem negativen Ergebnis führen. Hierbei ist zu beachten, dass seit Jahren keine neuen Rückkaufvereinbarungen - mit Ausnahme der Schwestergesellschaft World of Leasing GmbH - abgeschlossen wurden, wodurch sich das Gesamtobligo weiter reduziert hat.

Dem Ausfallrisiko auf Forderungen wurde sowohl durch Einzelwertberichtigungen als auch durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Zusätzlich werden Risiken mithilfe des Kreditversicherers Atradius begrenzt.

Wesentliche Fremdwährungsrisiken bestehen außer dem o.g. Sachverhalt nicht.

Die Gesellschaft ist in das Liquiditäts- und Finanzmanagement der Muttergesellschaft eingebunden. Ein wesentlicher Teil des Umlaufvermögens wird von der Muttergesellschaft bzw. über kurzfristige Darlehen der Hausbanken des Konzerns in Taiwan finanziert.

4. Prognosebericht

Die Fitnessindustrie befindet sich grundsätzlich nach wie vor in einem langfristigen Wachstumstrend, der durch das zunehmende Bewusstsein für die Bedeutung einer aktiven, gesunden Lebensweise beeinflusst wird. Key Accounts sind zunehmend von Großinvestoren bei Akquise von kleineren Fitness-Ketten unterstützt.

Die Johnson Health Tech. GmbH ist maßgeblicher Lieferant expansiver Key Accounts mit Erneuerungen der Geräteparks.

Die Johnson Health Tech. GmbH war im Geschäftsjahr 2023 in der Lage Kundenbeziehungen im Key Account Bereich maßgeblich zu festigen. Dies sowohl im Discount- wie auch im Premiumbereich. Das um die Premiumreihe "Onyx" ergänzte Sortiment wird ab dem 4. Quartal 2024 die Marke weiter stärken und zu einer maßgeblicher Umsatzsteigerung im Premiumsegment beitragen. Entsprechende erfolgreiche Geschäftsanbahnungen haben sich bereits vor und während der FIBO Messe manifestiert. Für Umsatzsteigerungen in Einstiegspreislagen für Studiobetreiber steht ab dem 3. Quartal 2024 mit Vision Fitness eine weitere Studiomarke mit kommerzieller Garantie zur Verfügung, welche neben Cardio- um Kraftgeräte erweitert wurde.

Wir gehen davon aus, dass wir durch Innovationen im Premium Studio und dem preislich günstigem Segment sowie durch neue und vertiefte Kundenbeziehungen unsere Marktposition weiter ausbauen können.

Unsere innovativen Produkte und Leistungen im Kundenservice wurden fortlaufend mit dem Plus X Award ausgezeichnet und bieten somit eine hervorragende Basis der Vermarktung.

Serviceleistungen werden um ein Online-Service-Portal mit Schnittstellen zu bestehenden CRM Systemen, ausgebaut. Ergänzt um optimierte Erreichbarkeit und Abläufe.

Hohe Bestände im Home Fitness Bereich reduzieren sich sukkzessive und erhöht die Händlernachfrage nach Produkten. Der Umsatz über den eigenen Online-Shop und weitere online Marketplaces steigt kontinuierlich. Die Markenbekanntheit wird weiterhin optimiert. Der unmittelbare Absatz von Fitnessgeräten und Wellness-Produkten erfolgt zusätzlich über den Johnson Fitness & Wellness Store in Berlin. Weitere Stores in Düsseldorf und Hamburg sind in der Umsetzung.

Die Akquise der bekannten Heimfitness-Marken Bowflex und Schwinn wird in dem 4. Quartal 2024 zu maßgeblichen Umsatzsteigerungen und Synergien im etablierten Vertrieb führen.

Auf Basis der aktuellen Zahlen rechnen wir derzeit mit einer Umsatz- und Ergebnisentwicklung für das Geschäftsjahr 2024 über Vorjahresniveau, die bei optimalem Geschäftsverlauf im zweiten Halbjahr des Jahres zu einer maßgeblichen Umsatzsteigerung führen kann. Konstantere Seefrachtraten und Cost Control lassen gleichbleibende Margen für 2024 erwarten, was bei einer maßgeblichen Umsatzsteigerung auch zu einer entsprechenden Ergebnissteigerung führen kann.

 

Frechen, 28. Juni 2024

Johnson Health Tech. GmbH

Ulfert Böhme

Geschäftsführung

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 300.558,39 188.780,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.238.240,09 5.271.050,65
2. Technische Anlagen und Maschinen 1,00 1,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.364.602,75 1.989.626,50
7.602.843,84 7.260.678,15
7.903.402,23 7.449.458,15
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Waren 6.600.411,02 7.491.603,55
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.322.083,89 8.744.465,23
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.078.789,48 130.312,88
3. Sonstige Vermögensgegenstände 4.988.326,59 4.747.439,73
14.389.199,96 13.622.217,84
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 954.581,69 3.686.476,23
21.944.192,67 24.800.297,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 346.791,30 205.635,09
D. Aktive latente Steuern 7.260,00 19.800,00
30.201.646,20 32.475.190,86

Passiva

Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 2.300.000,00 2.300.000,00
II. Kapitalrücklage 7.732.579,59 7.732.579,59
III. Gewinnvortrag 4.584.421,72 5.241.441,36
IV. Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag ) 1.005.528,73 -657.019,64
15.622.530,04 14.617.001,31
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 343.000,00 325.120,00
2. Sonstige Rückstellungen 1.947.250,83 1.639.902,95
2.290.250,83 1.965.022,95
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 259.876,86 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 782.407,33 693.121,40
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.421.092,43 9.459.319,32
4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.863.432,56 3.418.633,26
10.326.809,18 13.571.073,98
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.962.056,15 2.322.092,62
30.201.646,20 32.475.190,86

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

2023 2022
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 45.490.936,15 51.248.844,31
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.479.793,17 2.060.478,59
46.970.729,32 53.309.322,90
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Waren 23.576.500,21 31.619.337,80
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 6.830.134,30 6.395.488,36
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1.127.426,01 1.076.649,54
7.957.560,31 7.472.137,90
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 798.994,19 743.084,32
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 12.959.766,01 14.007.706,41
1.677.908,60 -532.943,53
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 13,17 254,28
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 287.524,23 207.592,93
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 356.089,74 -126.730,83
10. Ergebnis nach Steuern 1.034.307,80 -613.551,35
11. Sonstige Steuern 28.779,07 43.468,29
12. Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag) 1.005.528,73 -657.019,64

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Rechnungslegungsgrundsätze

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Johnson Health Tech. GmbH, Frechen (Amtsgericht Köln, HRB 94943), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden.

Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zur Ermittlung der Abschreibungsbeträge wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Bei Zugängen im Sachanlagevermögen wird die Abschreibung vom Zeitpunkt des Zugangs "pro rata temporis" berechnet. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden analog § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung zu 100 % abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, höchstens jedoch mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Für gebrauchte oder defekte Geräte und Ersatzteile werden individuelle Wertabschläge vorgenommen. Im Lagerbestand enthaltene Leasingrückläufer werden auf den niedrigeren zu erwartenden durchschnittlichen Marktwert abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen angesetzt. Wegen des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr gebildet.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

I. Bilanz

1. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben in Höhe von T€ 0 (Vj. T€ 10) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Kautionen und andere Forderungen in Höhe von T€ 4.576 (Vj. T€ 4.595) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen.

3. Latente Steuern

Latente Steuern wurden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von sonstigen Rückstellungen ermittelt.

Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgte mit dem für das Geschäftsjahr geltenden Steuersatz für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt 33 %.

Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich ein Überhang an aktiven latenten Steuern in Höhe von T€ 7. Dieser wurde in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB aktiviert. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind unter dem Posten Steuern vom Einkommen und Ertrag - Aufwendungen aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern in Höhe von T€ 13 enthalten.

4. Eigenkapital

Das Stammkapital beträgt € 2.300.000,00 und ist vollständig eingezahlt.

Gemäß § 268 Abs. 8 HGB besteht in Höhe der aktiven latenten Steuern (€ 7.260,00) eine Ausschüttungssperre.

5. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Boni und Verkaufsprovisionen (T€ 869), personalbezogene Verpflichtungen (T€ 345), Garantieleistungen (T€ 299), ausstehende Eingangsrechnungen (T€ 292), Rechts- und Beratungskosten (T€ 109) und Drohverluste (T€ 22).

6. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten weisen, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern von T€ 1.266 (Vj. T€ 1.717) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von T€ 51 (Vj. T€ 45) ausgewiesen.

II. Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse resultieren aus dem Vertrieb von neuen und gebrauchten Fitnessgeräten und Wellnessprodukten. Darin enthalten sind auch Leistungen bezüglich Service und Reparatur von Fitnessgeräten. Die Umsätze werden überwiegend im Inland erzielt und resultieren zu rd. 90 % aus dem kommerziellen Studiobereich und zu rd. 10 % aus dem Heimfitnessbereich.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 159 ausgewiesen. Es handelt sich dabei um Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen (T€ 93) und aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 67.

Zudem sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen Kursgewinne in Höhe von T€ 188 (Vj. T€ -633) enthalten.

3. Personalaufwand

Im Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von T€ 2 (Vj. T€ 2) enthalten.

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 852 ausgewiesen. Es handelt sich dabei um Inanspruchnahmen aus Leasing-Pools (T€ 824), die als außergewöhnlich zu betrachten sind sowie um Verluste aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von T€ 28.

5. Finanzergebnis

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit T€ 177 (Vj. T€ 178) verbundene Unternehmen.

C. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Rücknahmeverpflichtungen aufgrund von Verkäufen an Leasinggesellschaften resultieren zum Bilanzstichtag Eventualverbindlichkeiten in Höhe von T€ 2.153. Diese bestehen in voller Höhe gegenüber verbundenen Unternehmen.

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von T€ 119.

2. Honorar des Abschlussprüfers

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für

TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 54
Steuerberatungsleistungen 6
Sonstige Leistungen 26
86

3. Personal

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 127 (Vj. 124) Mitarbeiter.

4. Organe

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Ulfert Böhme, Köln.

Auf die Offenlegung der Bezüge des Geschäftsführers wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

5. Konzernzugehörigkeit

Die Johnson Health Tech. GmbH ist eine Vertriebsgesellschaft der Johnson International Holding Corp. Ltd., Road Town, Tortola, British Virgin Islands, und wird ebenso wie diese in den Konzernabschluss der Johnson Health Tech Co. Ltd., Taichung Hsien, Taiwan, einbezogen.

6. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von € 1.005.528,73 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Frechen, 28. Juni 2024

Ulfert Böhme

Geschäftsführung

Entwicklung des Anlagevermögens der Johnson Health Tech. GmbH, Frechen, im Geschäftsjahr 2023

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1.2023 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 478.947,11 189.333,74 0,00 668.280,85
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.981.461,66 166.094,32 0,00 7.147.555,98
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.879,93 0,00 0,00 1.879,93
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.526.728,11 1.177.623,37 727.928,35 3.976.423,13
10.510.069,70 1.343.717,69 727.928,35 11.125.859,04
10.989.016,81 1.533.051,43 727.928,35 11.794.139,89
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2023 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 290.167,11 77.555,35 0,00 367.722,46
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.710.411,01 198.904,88 0,00 1.909.315,89
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.878,93 0,00 0,00 1.878,93
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.537.101,61 522.533,96 447.815,19 1.611.820,38
3.249.391,55 721.438,84 447.815,19 3.523.015,20
3.539.558,66 798.994,19 447.815,19 3.890.737,66
Buchwerte
Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 300.558,39 188.780,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.238.240,09 5.271.050,65
2. Technische Anlagen und Maschinen 1,00 1,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.364.602,75 1.989.626,50
7.602.843,84 7.260.678,15
7.903.402,23 7.449.458,15

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Johnson Health Tech. GmbH, Frechen

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Johnson Health Tech. GmbH, Frechen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Johnson Health Tech. GmbH, Frechen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 28. Juni 2024

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Thorsten Benthien, Wirtschaftsprüfer

Cerrin Eschholz, Wirtschaftsprüferin

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Johnson Health Tech. GmbH, Frechen, ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12. Juli 2024 festgestellt worden.

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