Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände
Johnson Health Tech. GmbH
Europaallee 51, 50226 Frechen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Belinda Hofsäß seit 28.6.2018 | Prokura |
Ulfert Böhme seit 28.6.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.23% |
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
JOHNSON HEALTH TECH CO., LTD | 89.76% |
Johnson International Holding Corp. Limited | 10.10% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Johnson Health Tech. GmbHFrechenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Markt- und Geschäftsentwicklung Die Johnson Health Tech. GmbH mit Sitz in Frechen ist eine Vertriebsgesellschaft der Johnson International Holding Corp. Ltd., Road Town, Tortola, British Virgin Islands. Mit der weltweit operierenden Johnson International Holding Corp. Ltd. besteht im ungekündigten Verhältnis ein Vertriebsvertrag für alle Johnson und Matrix-Produkte exklusiv für das Verkaufsgebiet Deutschland, Österreich, sowie für alle Horizon Fitness-, Vision Fitness- und Synca Wellness-Produkte exklusiv für Deutschland, Österreich und Benelux. Die Johnson Health Tech. GmbH ist im Fitnessbereich tätig und vertreibt fast ausnahmslos Cardio- und Kraftsportgeräte der taiwanesischen Muttergesellschaft für den Heimgebrauch und die kommerzielle Nutzung. Der Bereich Forschung und Entwicklung wird ausschließlich von der Muttergesellschaft bzw. den chinesischen Produktionsgesellschaften sowie der nordamerikanischen Niederlassung abgedeckt. Die Johnson Health Tech. GmbH unterstützt dies durch länderspezifische Informationen und Anforderungen. Die Zielrichtung liegt zum einen im Verkauf von Komplettlösungen im kommerziellen Studiobereich, der Ausstattung von Hotels, Unternehmen, Reha-Zentren und weiteren Sportstätten sowie im Verkauf von Heimfitnessgeräten an den anspruchsvollen Endkunden über ein ausgewähltes Netz an Sportfachhändlern. Im Oktober 2023 wurde der erste Johnson Fitness & Wellnes Store in Berlin eröffnet. Dieser wird zum unmittelbaren Absatz eigener Heimtrainings- und Wellnessprodukte beitragen und die Markenbekanntheit bei Konsumenten damit vertiefen. Die Auslieferbasis für die Produktpalette Matrix wurde am Standort Frechen in den vergangenen Jahren stetig ausgebaut. Unterstützend wird am Standort Rotterdam ein europäisches Zentrallager des Mutterkonzerns betrieben, welches auf 50.000 qm Ware für einen kurzfristigen Abruf vorhält. In den Bereichen Innendienst, Service, Marketing, Finanzen, Lagerbewirtschaftung und Installation konnten weitere Synergieeffekte und Kosteneinsparungen erreicht und die Schnelligkeit in den Dienstleistungssegmenten weiter optimiert werden. Nach der negativen Entwicklung in den beiden Corona Krisenjahren 2020 und 2021 hat sich die Fitnessbranche in den Jahren 2022 und 2023 langsam wieder erholt und ist auf dem Weg, mit den aktuellen Zuwachsraten das Vorkrisenniveau zu erreichen bzw. auch langfristig dieses zu übertreffen. Nach den laut der gemeinsamen Studie von DSSV, Deloitte und DHfPG "Eckdaten der deutschen Fitness-Wirtschaft 2024" aus dem März 2024 waren im Jahr 2023 11,3 Mio. Mitglieder in über 9.100 Fitnessanlagen in Deutschland angemeldet. Damit erhöhte sich die Anzahl angemeldeter Mitglieder um 9,9 %, wohingegen sich die Anzahl der Anlagen um 0,4 % verringerte. Mit € 5,4 Mrd. (Vorjahr € 4,9 Mrd.) hat die deutsche Fitness- und Gesundheitsbranche einen erheblichen Umsatzzugewinn zu verzeichnen, womit der Branchenumsatz um 11,9 % gestiegen ist. Das Gesamt-Investitionsvolumen der Branche ist im Geschäftsjahr 2023 von € 823 Mio. auf € 724 Mio. deutlich gesunken (-12,0 %), wobei ein Großteil der Investitionen in die Digitialisierung (für z.B. Software und Studioapps) sowie für neue Geräte fürs Krafttraining entfiel. Über alle Anlagen hinweg betrugen die durchschnittlich getätigen Investitionen je Anlage durchschnitllich T€ 79 (Vorjahr: T€ 90). Der DSSV, Deloitte und die DHfPG sehen die Fitness-Wirtschaft nach wie vor als wichtige Schlüsselbranche für die Prävention, Fitness und Gesundheit. Daher wird die Branche auch in Zukunft grundsätzlich einen elementaren Bestandteil in der Gesundheitsversorgung haben und zum Wohlergehen der Menschen beitragen und damit auch in Zukunft wieder an Bedeutung gewinnen. 2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Trotz eines positiven Geschäftsverlaufs ist es zu Umsatzrückgängen sowohl im kommerziellen Bereich (-10,9 %) sowie auch im Heimfitnessbereich (-19,7 %) gekommen, so dass der Umsatz insgesamt um T€ 5.758 (-11,2 %) auf T€ 45.491 gesunken ist. Rd. 90 % des Gesamtumsatzes entfallen auf den kommerziellen Bereich und die restlichen 10 % auf den Heimfitnessbereich. Insbesondere aufgrund der weltweit gesunkenen Fracht- und Containerkosten ist die Rohertragsquote um 9,9 %-Punkte auf 48,2 % gestiegen, so dass der Rohertrag absolut T€ 21.914 (Vj. T€ 19.630) beträgt. Insgesamt rund 95 % von der im Jahr 2023 verkauften Ware stammte aus den chinesischen Produktionsstätten unserer taiwanesischen Muttergesellschaft. Die restlichen 5 % von der Warenbeschaffung werden überwiegend von einer nordamerikanischen Produktionsstätte und inländischen Lieferanten abgedeckt. Bei letzterem handelt es sich um Ausstattungen der Studios mit Zubehör wie Hanteln und Gewichten. Die Vertriebsaufwendungen sind mit T€ 9.237 im Verhältnis zum Vorjahr (T€ 9.842) um insgesamt 6,1 % gesunken. Der Personalaufwand ist um 6,5 % auf T€ 7.958 (Vj. T€ 7.472) gestiegen. Der Personalbestand in Deutschland betrug am Stichtag 126 Mitarbeiter (Vorjahr 124 Mitarbeiter), von denen 12 in einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis beschäftigt wurden. Darüber hinaus sind weitere Mitarbeiter in Österreich tätig. Das Geschäftsjahr 2023 wurde mit einem Jahresgewinn von T€ 1.006 (Vj. Jahresfehlbetrag T€ 657) abgeschlossen. Die Reduzierung der Bilanzsumme um T€ 2.273 resultiert auf der Aktivseite im Wesentlichen aus dem Abbau von Vorratsbeständen T€ 892, sowie aufgrund der Abnahme des Bestandes an flüssigen Mittel, welche um T€ 2.731 gesunken sind. Hingegen sind die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen um T€ 949 gestiegen und die Sachanlagen haben sich um T€ 342 erhöht. Auf der Passivseite haben sich im Wesentlichen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Berichtszeitraum um T€ 2.038 reduziert. Die Anlagenintensität des Sachanlagevermögens hat sich aufgrund von Anlagenabgängen zu Buchwerten in Höhe von T€ 280 und Abschreibungen von T€ 721 sowie Investitionen von T€ 1.344 um 3,3 %-Punkte auf 25,2 % erhöht. Infolge der positiven Ergebnisentwicklung im Geschäftsjähr betrug der Brutto-Cashflow (Jahresergebnis zzgl. Abschreibungen) T€ 1.805. Die Eigenkapitalquote beträgt bei einer um 7 % gesunkenen Bilanzsumme 51,7 % (Vj. 45,0 %). Die liquiden Mittel sind stichtagsbedingt um T€ 2.731 auf T€ 955 gesunken. 3. Chancen- und Risikobericht Als hauptsächlich deutschlandweit tätiges Unternehmen sind wir einer Reihe von Risiken wie Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Das Risiko- und Chancenmanagement übernimmt die Aufgabe, diese Risiken zu begrenzen und überschaubar zu gestalten. Die dafür implementierten Steuerungselemente dienen dazu, die Risiken regelmäßig zentral zu erfassen und zu verfolgen. So wird gewährleistet, dass dem Vorstand der Muttergesellschaft in Taiwan jeweils zeitnah monatlich ein Gesamtbild über alle betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, Chancen und Risiken vorliegt. Der größte Teil der verkauften Ware wird von der ausländischen Konzern-Muttergesellschaft bezogen. Abgerechnet wird der Warenbezug in Euro, der Berechnung wird jedoch ein fixer CNY/TWD-Dollar-Wechselkurs zugrunde gelegt. Dies bedeutet für die Gesellschaft, dass das Währungsrisiko auf der Beschaffungsseite zwar begrenzt ist, bei einem sich ändernden Referenzkurs jedoch ein Ausgleich an die bzw. von der Muttergesellschaft erfolgt. Das Beschaffungsrisiko wird durch eine Vereinbarung (Late shipment penalty) mit der Muttergesellschaft eingeschränkt. Die Rückkaufvereinbarungen, die die Johnson Health Tech. GmbH mit Leasinggesellschaften geschlossen hat, könnten bei Rückkaufausübung zu einem negativen Ergebnis führen. Hierbei ist zu beachten, dass seit Jahren keine neuen Rückkaufvereinbarungen - mit Ausnahme der Schwestergesellschaft World of Leasing GmbH - abgeschlossen wurden, wodurch sich das Gesamtobligo weiter reduziert hat. Dem Ausfallrisiko auf Forderungen wurde sowohl durch Einzelwertberichtigungen als auch durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Zusätzlich werden Risiken mithilfe des Kreditversicherers Atradius begrenzt. Wesentliche Fremdwährungsrisiken bestehen außer dem o.g. Sachverhalt nicht. Die Gesellschaft ist in das Liquiditäts- und Finanzmanagement der Muttergesellschaft eingebunden. Ein wesentlicher Teil des Umlaufvermögens wird von der Muttergesellschaft bzw. über kurzfristige Darlehen der Hausbanken des Konzerns in Taiwan finanziert. 4. Prognosebericht Die Fitnessindustrie befindet sich grundsätzlich nach wie vor in einem langfristigen Wachstumstrend, der durch das zunehmende Bewusstsein für die Bedeutung einer aktiven, gesunden Lebensweise beeinflusst wird. Key Accounts sind zunehmend von Großinvestoren bei Akquise von kleineren Fitness-Ketten unterstützt. Die Johnson Health Tech. GmbH ist maßgeblicher Lieferant expansiver Key Accounts mit Erneuerungen der Geräteparks. Die Johnson Health Tech. GmbH war im Geschäftsjahr 2023 in der Lage Kundenbeziehungen im Key Account Bereich maßgeblich zu festigen. Dies sowohl im Discount- wie auch im Premiumbereich. Das um die Premiumreihe "Onyx" ergänzte Sortiment wird ab dem 4. Quartal 2024 die Marke weiter stärken und zu einer maßgeblicher Umsatzsteigerung im Premiumsegment beitragen. Entsprechende erfolgreiche Geschäftsanbahnungen haben sich bereits vor und während der FIBO Messe manifestiert. Für Umsatzsteigerungen in Einstiegspreislagen für Studiobetreiber steht ab dem 3. Quartal 2024 mit Vision Fitness eine weitere Studiomarke mit kommerzieller Garantie zur Verfügung, welche neben Cardio- um Kraftgeräte erweitert wurde. Wir gehen davon aus, dass wir durch Innovationen im Premium Studio und dem preislich günstigem Segment sowie durch neue und vertiefte Kundenbeziehungen unsere Marktposition weiter ausbauen können. Unsere innovativen Produkte und Leistungen im Kundenservice wurden fortlaufend mit dem Plus X Award ausgezeichnet und bieten somit eine hervorragende Basis der Vermarktung. Serviceleistungen werden um ein Online-Service-Portal mit Schnittstellen zu bestehenden CRM Systemen, ausgebaut. Ergänzt um optimierte Erreichbarkeit und Abläufe. Hohe Bestände im Home Fitness Bereich reduzieren sich sukkzessive und erhöht die Händlernachfrage nach Produkten. Der Umsatz über den eigenen Online-Shop und weitere online Marketplaces steigt kontinuierlich. Die Markenbekanntheit wird weiterhin optimiert. Der unmittelbare Absatz von Fitnessgeräten und Wellness-Produkten erfolgt zusätzlich über den Johnson Fitness & Wellness Store in Berlin. Weitere Stores in Düsseldorf und Hamburg sind in der Umsetzung. Die Akquise der bekannten Heimfitness-Marken Bowflex und Schwinn wird in dem 4. Quartal 2024 zu maßgeblichen Umsatzsteigerungen und Synergien im etablierten Vertrieb führen. Auf Basis der aktuellen Zahlen rechnen wir derzeit mit einer Umsatz- und Ergebnisentwicklung für das Geschäftsjahr 2024 über Vorjahresniveau, die bei optimalem Geschäftsverlauf im zweiten Halbjahr des Jahres zu einer maßgeblichen Umsatzsteigerung führen kann. Konstantere Seefrachtraten und Cost Control lassen gleichbleibende Margen für 2024 erwarten, was bei einer maßgeblichen Umsatzsteigerung auch zu einer entsprechenden Ergebnissteigerung führen kann.
Frechen, 28. Juni 2024 Johnson Health Tech. GmbH Ulfert Böhme Geschäftsführung Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Rechnungslegungsgrundsätze Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Johnson Health Tech. GmbH, Frechen (Amtsgericht Köln, HRB 94943), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zur Ermittlung der Abschreibungsbeträge wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Bei Zugängen im Sachanlagevermögen wird die Abschreibung vom Zeitpunkt des Zugangs "pro rata temporis" berechnet. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden analog § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung zu 100 % abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, höchstens jedoch mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Für gebrauchte oder defekte Geräte und Ersatzteile werden individuelle Wertabschläge vorgenommen. Im Lagerbestand enthaltene Leasingrückläufer werden auf den niedrigeren zu erwartenden durchschnittlichen Marktwert abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen angesetzt. Wegen des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr gebildet. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben in Höhe von T€ 0 (Vj. T€ 10) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Kautionen und andere Forderungen in Höhe von T€ 4.576 (Vj. T€ 4.595) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. 3. Latente Steuern Latente Steuern wurden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von sonstigen Rückstellungen ermittelt. Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgte mit dem für das Geschäftsjahr geltenden Steuersatz für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt 33 %. Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich ein Überhang an aktiven latenten Steuern in Höhe von T€ 7. Dieser wurde in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB aktiviert. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind unter dem Posten Steuern vom Einkommen und Ertrag - Aufwendungen aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern in Höhe von T€ 13 enthalten. 4. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt € 2.300.000,00 und ist vollständig eingezahlt. Gemäß § 268 Abs. 8 HGB besteht in Höhe der aktiven latenten Steuern (€ 7.260,00) eine Ausschüttungssperre. 5. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Boni und Verkaufsprovisionen (T€ 869), personalbezogene Verpflichtungen (T€ 345), Garantieleistungen (T€ 299), ausstehende Eingangsrechnungen (T€ 292), Rechts- und Beratungskosten (T€ 109) und Drohverluste (T€ 22). 6. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten weisen, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern von T€ 1.266 (Vj. T€ 1.717) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von T€ 51 (Vj. T€ 45) ausgewiesen. II. Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse resultieren aus dem Vertrieb von neuen und gebrauchten Fitnessgeräten und Wellnessprodukten. Darin enthalten sind auch Leistungen bezüglich Service und Reparatur von Fitnessgeräten. Die Umsätze werden überwiegend im Inland erzielt und resultieren zu rd. 90 % aus dem kommerziellen Studiobereich und zu rd. 10 % aus dem Heimfitnessbereich. 2. Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 159 ausgewiesen. Es handelt sich dabei um Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen (T€ 93) und aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 67. Zudem sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen Kursgewinne in Höhe von T€ 188 (Vj. T€ -633) enthalten. 3. Personalaufwand Im Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von T€ 2 (Vj. T€ 2) enthalten. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 852 ausgewiesen. Es handelt sich dabei um Inanspruchnahmen aus Leasing-Pools (T€ 824), die als außergewöhnlich zu betrachten sind sowie um Verluste aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von T€ 28. 5. Finanzergebnis Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit T€ 177 (Vj. T€ 178) verbundene Unternehmen. C. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Rücknahmeverpflichtungen aufgrund von Verkäufen an Leasinggesellschaften resultieren zum Bilanzstichtag Eventualverbindlichkeiten in Höhe von T€ 2.153. Diese bestehen in voller Höhe gegenüber verbundenen Unternehmen. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von T€ 119. 2. Honorar des Abschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für
3. Personal Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 127 (Vj. 124) Mitarbeiter. 4. Organe Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Ulfert Böhme, Köln. Auf die Offenlegung der Bezüge des Geschäftsführers wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 5. Konzernzugehörigkeit Die Johnson Health Tech. GmbH ist eine Vertriebsgesellschaft der Johnson International Holding Corp. Ltd., Road Town, Tortola, British Virgin Islands, und wird ebenso wie diese in den Konzernabschluss der Johnson Health Tech Co. Ltd., Taichung Hsien, Taiwan, einbezogen. 6. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von € 1.005.528,73 auf neue Rechnung vorzutragen.
Frechen, 28. Juni 2024 Ulfert Böhme Geschäftsführung Entwicklung des Anlagevermögens der Johnson Health Tech. GmbH, Frechen, im Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Johnson Health Tech. GmbH, Frechen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Johnson Health Tech. GmbH, Frechen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Johnson Health Tech. GmbH, Frechen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 28. Juni 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Thorsten Benthien, Wirtschaftsprüfer Cerrin Eschholz, Wirtschaftsprüferin Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Johnson Health Tech. GmbH, Frechen, ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12. Juli 2024 festgestellt worden. |
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