Carl Hezel Fachmarkt GmbH
Dinkelsbühler Straße 24, 91555 Feuchtwangen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Johannes Nikolaus Friedrich Hezel seit 2.1.2018 | Prokura |
Friedrich Dr. Hezel seit 23.10.2002 | Geschäftsführer |
Marianne Hezel seit 23.10.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
| 46.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 6.25% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Karl Hezel Baufachmarkt GmbHFeuchtwangenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2022I. Allgemeine Angaben 1. Grundlagen der Rechnungslegung Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze in der Vorjahresbilanz der Firma zum 31.12.2021 wurden als Bilanzvorträge auf neue Rechnung übernommen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. 3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem als Anlage zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Im elektronisch offen gelegten Jahresabschluss ist der Anlagenspiegel nicht enthalten. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeiten der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß § 268 Abs. 4 HGB wie folgt dar:
3. Gezeichnetes Kapital und Bilanzgewinn Gezeichnetes Kapital
4. Laufzeiten der Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich gemäß § 268 Abs. 5 HGB wie folgt dar:
Die Aufstellungserleichterung gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde bei Aufstellung des obigen Verbindlichkeitenspiegels in Anspruch genommen. 5. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen gegenüber den Gesellschaftern folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
6. Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine außergewöhnliche Aufwendungen enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine außergewöhnliche Erträge enthalten. 7. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. III. Sonstige Angaben 1. Pflichtangaben gemäß § 264 Abs. 1 a HGB Nach § 264 Abs. 1 a HGB sind folgende Angaben zu machen: Firma: Karl Hezel Baufachmarkt GmbH Sitz der Firma: Feuchtwangen zuständiges Registergericht: Ansbach Registernummer: HRB 2413 2. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei: Herrn Friedrich Hezel, Feuchtwangen alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer Frau Marianne Hezel, Feuchtwangen alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer 3. Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde am 02.04.2024 festgestellt. 4. Weitere Angaben Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Feuchtwangen, 16.01.2024 gez. Friedrich Hezel gez. Marianne Hezel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.4.2024. |
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