Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 2413
Vorher
Karl Hezel Baufachmarkt GmbH
Eingetragen
9.4.1996
Branche
Großhandel mit AnstrichmittelnHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenEinzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf
Gegenstand
Der Betrieb eines Baufachmarktes.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Friedrich Dr. Hezel
seit 23.10.2002
Geschäftsführer
Marianne Hezel
seit 23.10.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Feuchtwangen
15.300 €
51.00%

Beteiligungen

NameAnteil
6.25%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Karl Hezel Baufachmarkt GmbH

Feuchtwangen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 599.469,58 590.083,63
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 10,00 10,00
II. Sachanlagen 432.777,26 455.230,45
III. Finanzanlagen 166.682,32 134.843,18
B. Umlaufvermögen 4.850.377,05 4.109.438,73
I. Vorräte 682.670,00 425.670,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.327.779,91 2.094.392,92
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.839.927,14 1.589.375,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.794,00 0,00
Summe Aktiva 5.451.640,63 4.699.522,36

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 3.954.030,93 3.508.055,20
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.782,30 -12.782,30
III. eingefordertes Kapital 17.217,70 17.217,70
IV. Gewinnvortrag 3.490.837,50 3.241.801,80
V. Jahresüberschuss 445.975,73 249.035,70
B. Rückstellungen 781.000,66 617.806,66
C. Verbindlichkeiten 716.609,04 573.660,50
Summe Passiva 5.451.640,63 4.699.522,36

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2022

I. Allgemeine Angaben

1. Grundlagen der Rechnungslegung

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Vorjahresbilanz der Firma zum 31.12.2021 wurden als Bilanzvorträge auf neue Rechnung übernommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

II. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem als Anlage zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Im elektronisch offen gelegten Jahresabschluss ist der Anlagenspiegel nicht enthalten.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Restlaufzeiten der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß § 268 Abs. 4 HGB wie folgt dar:

  gesamt davon mit von 1 bis 5 von mehr als
    Restlaufzeit Jahren 5 Jahren
    bis 1 Jahr    
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 2.327,779,91 1.114.877,92 1.212.901,99 0,00
Vorjahr: 2.094392,92 0,00

3. Gezeichnetes Kapital und Bilanzgewinn

Gezeichnetes Kapital

Gezeichnetes Kapital 30.000,00 EUR
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 12.782,30 EUR
Eingefordertes Kapital 17.217,30 EUR

4. Laufzeiten der Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich gemäß § 268 Abs. 5 HGB wie folgt dar:

  gesamt davon mit von 1 bis 5 von mehr als
    Restlaufzeit Jahren 5 Jahren
    bis 1 Jahr    
Verbindlichkeiten 716.609,04 716.609,04 0,00 0,00
Vorjahr: 573.660,50 573.660,50 0,00 0,00

Die Aufstellungserleichterung gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde bei Aufstellung des obigen Verbindlichkeitenspiegels in Anspruch genommen.

5. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen gegenüber den Gesellschaftern folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen 878.510,81 EUR
Forderungen 0,00 EUR
Verbindlichkeiten 0,00 EUR

6. Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine außergewöhnliche Aufwendungen enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine außergewöhnliche Erträge enthalten.

7. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

III. Sonstige Angaben

1. Pflichtangaben gemäß § 264 Abs. 1 a HGB

Nach § 264 Abs. 1 a HGB sind folgende Angaben zu machen:

Firma: Karl Hezel Baufachmarkt GmbH

Sitz der Firma: Feuchtwangen

zuständiges Registergericht: Ansbach

Registernummer: HRB 2413

2. Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei:

Herrn Friedrich Hezel, Feuchtwangen alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer

Frau Marianne Hezel, Feuchtwangen alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer

3. Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 02.04.2024 festgestellt.

4. Weitere Angaben

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Feuchtwangen, 16.01.2024

gez. Friedrich Hezel

gez. Marianne Hezel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.4.2024.

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