Auto Haake
GmbH i. L.
Oldenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.375,76 |
| I.
Sachanlagen |
40.375,76 |
| B.
Umlaufvermögen |
53.957,28 |
| I.
Vorräte |
45.219,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.237,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
500,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
25.544,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
5.673,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
125.550,63 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
76.693,78 |
| II.
Verlustvortrag |
73.655,75 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.711,62 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
5.673,59 |
| B.
Verbindlichkeiten |
125.550,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
125.550,63 |
Anhang
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Die Form des Jahresabschlusses weicht gegenüber
der Vorjahresdarstellung nicht ab.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach den für kleine
Kapitalgesellschaften i. S. § 267 HGB geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden.
Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für
kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht
an anderer Stelle gemacht werden können.
Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die
alternativ im Anhang oder in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung zu machen sind, erfolgt die Angaben im
Anhang.
Der Anlagespiegel einschließlich der Angaben zu
den Abschreibungen des Geschäftsjahres, die
Ergebnisverwendung und die Angaben zu den
Gewinnrücklagen sind im Anhang dargestellt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Auto Haake GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen
Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang
bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 1.
Januar 2010 anzuwenden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH - Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen
waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Die Immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibung eingesetzt. Als
Nutzungsdauer wird ein Zeitraum von 5 Jahren unterstellt
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert größer als 150,00 Euro bis
1.000,00 Euro wurden im Zugangsjahr als Sammelposten
aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
größer als 5 Jahre bestanden zum 31.12.2013 in
Höhe von 122.813,04 Euro.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 1.961,81
Euro.
sonstige Berichtsbestandteile
Sonstige Pflichtangaben
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Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Liquidator:
Erhard
Haake
Nicht gedeckter Fehlbetrag:
Zur Beseitigung der zum 31.12.2013 vorhandenen
buchmäßigen Überschuldung der Auto Haake
GmbH in Höhe von 5.673,59 Euro haben sich die
Gesellschafter bereiterklärt, den bei der Gesellschaft
entstandenen Verlust zu übernehmen, falls die
Gesellschaft das verlangt. Die Gesellschafter haben
anerkannt, dass eine Erklärung der Gesellschaft einen
einklagbaren Anspruch auf Ausgleich des entstandenen
Verlustes ergibt, sofern dieser nicht durch etwa vorhandene
stille Reserven in die Gesellschaftsaktiva ausgeglichen
wird.
Darüber hinaus liegt eine schriftliche
Rangrücktrittserklärung der Gesellschafter,
hinsichtlich des der Gesellschaft gewährten Darlehens
über 122.813,04 Euro vor.
gez. Erhard Haake
Oldenburg, 07.03.2016
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.03.2016 festgestellt.
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