Zahnschmiede GmbH
Bad Honnef
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
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Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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116.611,00
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20.145,00
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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5.294,00
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7.059,00
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II. Sachanlagen
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111.317,00
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13.086,00
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B. Umlaufvermögen
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280.167,69
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372.405,65
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I. Vorräte
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36.662,89
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27.445,08
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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54.597,60
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66.835,94
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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188.907,20
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278.124,63
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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1.131,38
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4.766,03
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Summe Aktiva
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397.910,07
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397.316,68
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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312.960,41
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283.085,37
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.564,59
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25.564,59
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III. Bilanzgewinn
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287.395,82
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257.520,78
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IV. davon Gewinnvortrag
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257.520,78
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246.940,24
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B. Rückstellungen
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48.717,34
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30.204,09
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C. Verbindlichkeiten
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36.232,32
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84.027,22
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Summe Passiva
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397.910,07
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397.316,08
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Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
der
Zahnschmiede GmbH
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023, der
Zahnschmiede GmbH, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Siegburg unter HRB 7232, wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) sowie der Vorschriften des
GmbHG aufgestellt. Auf die für kleine
Kapitalgesellschaften bestehende Möglichkeit der
Aufstellung einer verkürzten Bilanz gem. § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB wurde verzichtet.
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275
Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf
die größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 276 HGB wurde im Sinne eines besseren Einblicks
verzichtet. Das Gliederungsschema zur Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des BilRUG.
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
wurden eingehalten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet.
Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, um die Vermögensgegenstände
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen
am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
anzusetzen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen.
Für Anschaffungen wurde bei selbständig
nutzbaren, beweglichen Gegenständen des
Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis Euro 800,00, die der Abnutzung
unterliegen, von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung gem.
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch
angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbare Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden abgezinst.
Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu
ihrem Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro 24.982,32
(VJ: Euro 35.116,80), von ein bis fünf Jahren in
Höhe von Euro 11.250,00 (VJ: Euro 22.800,00) und von
mehr als fünf Jahren bestehen nicht (VJ: Euro 0,00).
Die Verbindlichkeiten aus Steuern betrugen Euro 12.072,98
(VJ: Euro 11.730,81). Es bestanden keine Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (VJ: Euro 0,00).
Geschäftsführer der Zahnschmiede GmbH ist
Herr Norman Schöler.
Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 11
Arbeitnehmer beschäftigt.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen aus Miet- und
Leasingverträgen in Höhe von 36 T€.
Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.
Bad Honnef, den 31. Mai 2024
__________________
gez. Norman Schöler
Norman Schöler, den 31.
Mai 2024
gez.
Norman Schöler
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 31. Mai 2024
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