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GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.147,00 |
9.905,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
103.270,15 |
200.532,77 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
25.125,00 |
12.870,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
110.417,15 |
210.437,77 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
107.971,41 |
158.399,55 |
| B.
Rückstellungen |
1.199,20 |
35.464,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.246,54 |
16.573,49 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
358,88 |
84,85 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.246,54 |
16.573,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
110.417,15 |
210.437,77 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter der Nummer
HRB 186876 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft befindet
sich inBerlin.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ist
nach den Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes wurden beachtet.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften
der §§ 264 ff. HGB. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§
275 ff. HGB und ist in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden
gemäß § 265 Abs.8 HGB nicht angegeben.
Die für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß § 266 (1) HGB und § 276 HGB
eingeräumten Erleichterungen bei der Gliederung der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden nicht in
Anspruch genommen. Für Anhangsangaben und die
Offenlegung nimmt die Gesellschaft die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 HGB und §
326 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft ist nach den
Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine
kleine Kapital- gesellschaft.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen wurde zu den
handelsrechtlichen aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten
oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
die planmäßige Nutzungsdauer vermindert. In die
Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren
Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung
veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig und wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögengegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen. Soweit die beizulegenden Werte einzelner
Vermögensgegenstände die Buchwerte unterschreiten,
werden zusätzliche außerplanmäßige
Abschreibungen bei vorraussichtlicher dauernder Wertminderung
vorgenommen.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren
beweglichen Wirtschaftsgütern des
Sachanlagevermögens, die einer selbständigen
Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der
Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut Euro
410,00 nicht übersteigt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Sofern
Finanzanlagen bestehen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen
zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu individuellen Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bzw. gleitenden Durchschnittspreisen
angesetzt. Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3
S.1 HGB erfüllen, werden Festwerte gebildet. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige
Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle
erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertung berücksichtigt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. dem
am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert bilanziert.
Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren
Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge
vorgenommen, uneinbringliche Forderungen werden
abgeschrieben.
Die
flüssigen Mittel sind zu Nennwerten am
Bilanzstichtag bilanziert.
Als aktive
Rechnungsabgrenzungspostens sind Auszahlungen vor dem
Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für
einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Bei der Bildung der
Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen.
Sie wurden in der Höhe bemessen, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Die Bewertung erfolgt unter Einbeziehung künftiger
Preis- und Kostensteigerungen. Die Steuerrückstellungen
beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch
nicht veranlagten Steuern.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet.
Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 S.
2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 0,00.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung
der "Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt. Als
biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln
2005G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Gehalts- und
Rentenanpassungen sowie sonstige Parameter sind mit jeweils
0,00%. p. a. eingerechnet. Für die Abzinsung wurde
pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren
unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde (ggf.: erstmals) der
dazu von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag
ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen
zehn Jahre angesetzt. Die aufgrund der durch das BilMoG
geänderten Bewertung bei den Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
erforderliche Zuführung wird bis zum
31. 12. 2024 mit jährlich 1/15
berücksichtigt
Die übrigen in den sonstigen Rückstellungen
enthaltenen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden entsprechend ihrer Laufzeiten mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank
gemäß Rückstellungsabzinsungs-
verordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben
werden.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag
am Bilanzstichtag angesetzt.
3. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei
Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber
lag, ist dieser angesetzt.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Sachanlagevermögen
Die Entwicklung und die Aufstellung der einzelnen
Posten des Sachanlagevermögens sind in der Entwicklung
des Anlagevermögens, das Bestandteil des Anhangs ist,
dargestellt.
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert. Die planmäßige
Verteilung des aktivierten Wertes wurde auf 15 Jahre
festgelegt.
Die planmäßige Verteilung auf 15 Jahre
entspricht der steuerlich anzunehmenden
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Umlaufvermögen
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen bestehen keine Restlaufzeiten
von über fünf Jahren.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist
vollständig eingezahlt.
Fremdkapital
Die sonstigen Rückstellungen betreffen vorrangig
die Kosten für die Erstellung und Veröffentlichung
des Jahresabschlusses sowie Rückstellungen für
Personal.
|
Art der Verbindlichkeit zum
31.12.2020 |
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
| aus Lieferungen und
Leistungen |
0,8 |
0,8 |
0,0 |
| sonstige
Verbindlichkeiten |
0,4 |
0,4 |
0,0 |
|
Summe
|
1,2
|
1,2
|
0,0
|
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 358,88 T€ und
resultieren aus einem Darlehen.
Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch
übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro
0,00 (Vorjahr Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
5. Sonstige Angaben
Die Anzahl der
Mitarbeiter im Geschäftsjahr beträgt 2.
Zum Bilanzstichtag bestehen
sonstige finanzielle Verpflichtungen, nach § 285
Nr. 3a HGB anzugebende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder
vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die
Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
Die
Geschäftsführung erfolgt durch den
Geschäftsführer Nico Kotsapanagiotoglou. Er ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wird von der
Geschäftsführung wie folgt unterzeichnet:
Berlin, 21. September 2021
Nico Kotsapanagiotoglou
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.09.2021 festgestellt.
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