FZT
Kaltennordheim GmbH
Kaltennordheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.602,62 |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,10 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.477,52 |
0,00 |
| III.
Finanzanlagen |
125,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.088.962,23 |
25.000,00 |
| I.
Vorräte |
33.013,28 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.090.769,38 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
965.179,57 |
25.000,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
47.377,28 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
179.424,12 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.332.366,25 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
25.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
204.424,12 |
0,00 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
179.424,12 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.699.307,07 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.631.334,18 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.631.334,18 |
0,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.725,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.332.366,25 |
25.000,00 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis
31. Dezember 2020
FZT Kaltennordheim GmbH
Kaltennordheim
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis
31. Dezember 2020
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen FZT
Kaltennordheim GmbH und ist beim Amtsgericht Jena unter HRB
516388 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist
Kaltennordheim.
B. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
1. GRUNDSÄTZLICHE ANGABEN
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang
aufgeführt.
Die Gesellschaft hat ihre operative Tätigkeit im
Jahr 2020 durch Vollzug des Kaufvertrags vom 06.12.2019
bezüglich des Erwerbs wesentlicher
Vermögensgegenstände der LuK Truckparts & Co.
KG im Februar 2020 aufgenommen. Über die Höhe des
Kaufpreises wurde Stillschweigen vereinbart. Die
Vorjahreszahlen sind daher nur sehr eingeschränkt
vergleichbar. Die Gesellschaft hat den operativen
Geschäftsbetrieb der LuK Truckparts & Co. KG nach
Abschluss des Erwerbsvorgangs im Wesentlichen
fortgeführt.
C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
1. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
1.1 Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB, und unter
Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Folgende Grundsätze werden dem Zeitpunkt der
Bilanzierung zugrundegelegt:
- Bilanzierung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und damit Gewinnrealisierung (bei langfristiger
Fertigung) im Zeitpunkt der Erfüllung von
Teilleistungen oder Gesamtleistung
1.2 Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde trotz einer bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs.1 Nr.2 HGB) vorgenommen, da für wesentliche
Verbindlichkeiten im Umfang von insgesamt EUR 1.157.561,94
zum 31.12.2020 mit Wirkung vom 22. Dezember 2020 ein
qualifizierter Rangrücktritt vereinbart wurde, nach
dem diese Verpflichtungen nachrangig zu allen sonstigen
Gläubigern nur in dem Maße zu erfüllen
sind, inwieweit durch eine Erfüllung nicht eine
Überschuldung gem. §19 InsO oder
Zahlungsunfähigkeit gem. §17 InsO des Schuldners
entsteht oder zu entstehen droht. Da das Volumen der unter
den Rangrücktritt fallenden Verpflichtungen deutlich
über der rechnerischen bilanziellen Überschuldung
zum 31.12.2020 liegen, wird weiter von einer positiven
Fortführungsprognose ausgegangen.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
sind zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre), bewertet.
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen oder mit den
Herstellungskosten bewertet.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Geleistete Anzahlungen sind zu Nennwerten
aktiviert.
Anlagen im Bau sind mit den Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen oder mit den
Herstellungskosten bewertet.
Finanzanlagen
Anteile an verbunden Unternehmen, Ausleihungen an
verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Ausleihungen an
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, Wertpapiere des Anlagevermögens, sonstige
Ausleihungen
sind mit den Anschaffungskosten oder wegen
nachhaltiger Wertminderung mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlusstag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Soweit Gründe für diese Abschreibungen
nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen vorgenommen.
Wertpapiere des Anlagevermögens sind, soweit es
sich um nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnete
Vermögensgegenstände handelt, zum Zeitwert
bewertet und in der Bilanz mit den entsprechenden
Rückstellungen saldiert ausgewiesen.
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren
sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den
Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden
Werten angesetzt.
Die Anschaffungskosten wurden durch
Einzelfeststellung im Lifo-Verfahren (§ 256 HGB)
ermittelt.
Geleistete Anzahlungen
sind zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen
gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere des
Umlaufvermögens, Anteile an verbundenen Unternehmen,
Sonstige Wertpapiere
sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen
oder Barwerten angesetzt.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
bewertet.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
sind zu Nennwerten bewertet.
RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Die Berechnungen der Pensionsrückstellung
gemäß versicherungsmathematischem Gutachten der
Heubeck AG zum 31.12.2020 weist einen planmäßige
Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für
das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR
1.369.118,00 aus und basiert auf folgenden Parametern:
- Bewertungsmethode: Proj ect Unit Credit Methode
- Zinssatz der Deutschen Bank: 2,3 %
- Rententrend: 1,0 %
- Fluktuationswahrscheinlichkeit: 2,1 %
- Biometrische Parameter: Richttafeln 2018G nach Dr.
Klaus Heubeck
Dabei ergibt sich der handelsrechtliche Rechnungszins
aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank
gemäß §253 Abs. 2 HGB für Dezember
2020 bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit
von 15 Jahren. Der Rechnungszins beruht auf dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre. Der für die Vergleichsberechnung
gemäß § 253 Abs. 6 HGB benötigte
durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahren ergibt sich auf gleiche Weise und zum gleichen
Zeitpunkt zu 1,6%.
Der Verpflichtungsumfang nach Maßgabe des
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben
Jahre beträgt zum Stichtrag 31.12.2020 insgesamt EUR
1.651.573,00.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des
siebenjährigen und des zehnjährigen
Durchschnittszinssatzes beläuft sich daher auf EUR
282.455,00. In Höhe dieses Betrags besteht
gemäß § 253 Abs. 6 HGB eine
Auschüttungssperre.
Für die Pensionsverpflichtungen hat die
Schaeffler AG eine Erfüllungsübernahme zugesagt.
Die Heubeck AG hat zum 31.12.2020 ebenfalls
versicherungsmathematische Gutachten für die Bewertung
der Verpflichtungen für Jubiläumszahlungen sowie
Überbrückungsgeld vorgenommen. Hieraus wird zum
31.12.2020. ein Rückstellungsbetrag für
Jubiläumszahlungen in Höhe von EUR 54.002 sowie
für Überbrückungsgeld iHv EUR 12.377
ermittelt. Diese Verpflichtungen wurden ebenfalls unter den
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen bilanziert. Für wesentliche Teile
dieser Verpflichtungen hat die Schaeffler AG eine
Erfüllungsübernahme zugesagt.
Erträge aus der Erfüllungsübernahme
wurden in den sonstigen betrieblichen Erträgen
ausgewiesen.
Insgesamt belaufen sich die Aufwendungen für
Altersvorsorgung und Unterstützung im
Geschäftsjahr auf EUR 466.085.
Sonstige Rückstellungen
wurden in Höhe der voraussichtlichen
Erfüllungsbeträge nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dotiert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bank monatlich bekannt gegeben werden.
VERBINDLICHKEITEN
Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der
Ausstellung eigener Wechsel, Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen, Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht und sonstige
Verbindlichkeiten
sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die
erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene
Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode).
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. ANLAGEVERMÖGEN
Die Entwicklung der Bilanzposten immaterielle
Vermögensgegenstände, Sachanlagen und
Finanzanlagen im Geschäftsjahr ist im
vorstehenden/nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
2. FORDERUNGEN UND SONSTIGE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE sind mit ihrem
Nominalwert oder Zahlungsbeträgen angesetzt.
3. EIGENKAPITAL
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. §
272 HGB unter Berücksichtigung des
Gesellschaftsvertrages.
4. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
EUR 124.636,16 auf.
0. VERBINDLICHKEITEN |
|
|
|
Art der Verbindlichkeit zum
31.12.2020
|
Gesamtbetrag TEUR
|
davon mit einer Restlaufzeit
kleiner 1 J. größer 1 Jahr
TEUR TEUR
|
erhaltene Anzahlungen
|
526,5
|
526,5
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
360,3
|
360,3
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
744,6
|
744,6
|
0,0
|
Summe
|
1.631,4
|
1.631,4
|
0,0
|
5.1 Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung
Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
E. SONSTIGE ANGABEN
1. DURCHSCHNITTLICHE ZAHL DER WÄHREND DES
GESCHÄFTSJAHRES BESCHÄFTIGTEN ARBEITNEHMER
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 98
2. GESELLSCHAFTSORGANE
2.1 Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Berichtsjahr:
Herr Wolf Waschkuhn, Versoix/Schweiz, Herr Frank
Günther, München, Herr Michael Pfaff, Breitungen,
sowie zwischenzeitlich Herr Dr. Peter Klaus Russo,
Straßlach. Herr Dr. Russo ist mit Wirkung zum 21.
Oktober 2020 aus der Geschäftsführung
ausgeschieden.
3. ERGEBNISVERWENDUNG
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR (149.636,16) zusammen
mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe vo
sonstige Berichtsbestandteile
Kaltennordheim,
20.07.2021
Kaltennordheim, 20.07.2021
gez. Wolf
Waschkuhn
gez. Frank Günther
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.07.2021 festgestellt.
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