M M T
Supergas GmbH
Saterland
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
122.427,00 |
121.374,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
122.425,00 |
121.372,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.051.299,54 |
1.857.377,63 |
| I.
Vorräte |
726.505,99 |
457.611,86 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.189.230,68 |
1.399.765,77 |
| davon
gegen Gesellschafter |
647.467,80 |
618.414,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
135.562,87 |
|
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.148,84 |
2.742,00 |
| Aktiva |
2.177.875,38 |
1.981.493,63 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.190.707,69 |
1.490.006,48 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
459.954,46 |
459.954,46 |
| III.
Bilanzgewinn |
705.553,23 |
1.004.852,02 |
| B.
Rückstellungen |
174.641,08 |
54.289,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
812.526,61 |
437.198,15 |
| Passiva |
2.177.875,38 |
1.981.493,63 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum
Jahresabschluss
I.
Allgemeine Angaben
Die MMT Supergas GmbH mit Sitz in
Saterland-Sedelsberg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 200891)
stellt den Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen
Vorschriften in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009
(BilMoG) unter Beachtung rechtsformspezifischer
Ausweisvorschriften des GmbH-Gesetzes auf.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Bei der
Aufstellung des Anhangs wurden die
Erleichterungesvorschriften (§§ 274a und 288 HGB)
in Anspruch genommen.
Für die Gliederung der Bilanz wird § 266
Abs. 2 und 3 HGB und für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs.
2 HGB) angewendet. Das Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter der
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(Going concern; § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, bilanziert.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt.
Planmäßige Abschreibungen auf bewegliche
Sachanlagen werden linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden analog
§ 6 Abs. 2 EStG im Jahr ihres Zugangs in voller
Höhe als Betriebsausgabe berücksichtigt.
Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten
unter Beachtung des Niederstwertprinzip bilanziert.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter
Berücksichtigung von Wertberichtigungen für
Einzelrisiken angesetzt. Forderungen in fremder
Währung bestehen am Bilanzstichtag nicht.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle zum
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und andere ungewisse
Verbindlichkeiten. Rückstellungen für drohende
Verluste aus schwebenden Geschäften waren nicht zu
bilden.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
B. Angaben zur Bilanz
I.
A K T I V A
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig. In den sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen ggü.
Gesellschaftern in Höhe von TEUR 647 enthalten.
II.
P A S S I V A
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschlusskosten, Kosten für die Aufbewahrung der
Geschäftsunterlagen, Rückstellungen für
Nebenkosten sowie Kosten für Gewährleistungen.
Verbindlichkeiten
Die Entwicklung der Verbindlichkeiten ist den
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz zu entnehmen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
aus Steuern in Höhe von Euro 65.726,59 sowie
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in
Höhe von Euro 0,00. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestehen in Höhe von Euro 0,00. Die
Verbindlichkeiten haben ins gesamt eine Laufzeit von bis zu
einem Jahr.
C. Sonstige Angaben
I.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
bestehen nicht.
II.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung
sind.
III.
Organe
Als Geschäftsführer der Gesellschaft sind
Herr Timo Martinez-Fernandez und Herr Heinrich Thien, beide
Saterland-Sedelsberg, bestellt. Die
Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt
und von den einschränken den Vorschriften des §
181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Timo Martinez-Fernandez und Heinrich Thien -
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.07.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir am
23. August 2024 dem Jahresabschluss der MMT Supergas GmbH,
Saterland, zum 31. Dezember 2023 den folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt, der von uns an dieser
Stelle wiedergegeben wird:
"
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
An die MMT Supergas GmbH
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der MMT Supergas GmbH -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem
Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt wer den, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der
Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum
Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen."
Vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und
den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung
von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)).
Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen
Bestätigungsvermerks außerhalb dieses
Prüfungsberichts setzt unsere vorherige Zustimmung
voraus.
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des
Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung
abweichenden Form (einschließlich der
Übersetzung in andere Sprachen) erfordert unsere
erneute Stellungnahme, so weit dabei unser
Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere
Prüfung hingewiesen wird. Wir weisen
diesbezüglich auf § 328 HGB hin.
Quakenbrück, 23. August 2024
KLSH Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lampe
Wirtschaftsprüfer
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