Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 90746
Vorher
HSB-Blendivet UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
12.4.2011
Branche
Herstellung von Futtermitteln für NutztiereGroßhandel mit lebenden TierenBetrieb von Baumschulen
Gegenstand
Betreiben einer Tiersamenbank

Historie

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Management

NameRolle
Konrad Dr. Blendinger
seit 12.4.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Alte Dorfstraße 14 65207 Wiesbaden
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HSB-Blendivet GmbH

Hofheim am Taunus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

A K T I V A

31.12.2018 31.12.2017
A. ANLAGEVERMÖGEN 56.612,00 45.995,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 101.905,68 78.337,94
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 588,97 725,14
SUMME Aktiva 159.106,65 125.058,08

P A S S I V A

31.12.2018 31.12.2017
A. EIGENKAPITAL 91.601,01 49.478,62
B. RÜCKSTELLUNGEN 4.904,62 4.004,62
C. VERBINDLICHKEITEN 58.984,54 71.574,84
D. bitte umbuchen bzw. Korrektur 3.616,48 0,00
SUMME Passiva 159.106,65 125.058,08

Angaben unter der Bilanz

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden.

1.

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Sie entspricht den Bestimmungen des HGB.

2.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückspflichten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz sowie in den Anlagen gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben.

3.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und die Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Nutzung unterlagen, um die planmäßigen Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410,00 €) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis zum Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

4.

Sonstige Angaben

1.

Vorräte

Die Bewertung erfolgte durch die Geschäftsleitung zu den Einstandspreisen und soweit erforderlich mit dem niedrigeren Teilwert.

Die Prüfung der übergebenen Inventurwerte war nicht Gegenstand des Auftrags.

2.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen wurde wie in den Vorjahren mit 3% der Nettoforderungen ermittelt.

Eine namentliche Einzelaufstellung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befindet sich in den Akten der Berichtsfirma.

3.

Flüssige Mittel/ Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Der ausgewiesene Kassenbestand stimmt mit dem Kassenbuch zum Bilanzstichtag überein. Die Kontoauszüge der Kreditinstitute zum Bilanzstichtag und zu Beginn des Folgejahres haben mir vorgelegen.

4.

Sonstige Rückstellungen

Für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Ausfertigung der Steuererklärungen war aufgrund der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Rückstellung zu bilden.

5.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Eine namentliche Einzelaufstellung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen befindet sich in den Akten der Berichtsfirma.

6.

Investitionsabzugebetrag

Die gesetzlichen Regelungen für die Bildung und die Auflösungen eines Investitionsabzugsbetrages gem. § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) habe ich mit der Geschäftsleitung erörtert.

II. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresüberschussbetrag in Höhe von 3.616,48 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

III. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber dem Gesellschafter und ihm nahestehende Personen bestehen folgende Forderungen:

Verrechnungkonto Geschäftsführer EUR 19.185,58

IV. Geschäftsführung

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war Herr Dr. Konrad Blendinger während des gesamten Geschäftsjahres bestellt. Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2019 festegstellt und unterzeichnet.

II. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

Seit dem Bilanzstichtag haben sich die geschäftlichen Aktivitäten entsprechend den Planungen in gewohntem Rahmen entwickelt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres nicht ergeben.

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