Acapello
Verwaltungs GmbH
Menden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
349.659,00 |
368.637,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
159.556,73 |
148.977,09 |
| davon
Forderungen an Gesellschafter |
77.964,37 |
85.207,65 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
97.659,97 |
87.661,59 |
| Aktiva |
606.875,70 |
605.275,68 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
512.011,00 |
487.248,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
94.816,80 |
117.979,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
32.559,82 |
31.388,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
62.256,98 |
86.590,93 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
47,90 |
47,90 |
| Passiva |
606.875,70 |
605.275,68 |
sonstige Berichtsbestandteile
Acapello Verwaltungs GmbH
Anhang zum 31. Dezember 2023
____________________________
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Angaben zur Identifizierung der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Acapello Verwaltungs
GmbH
Firmensitz laut Registerportal: Menden
Registereintragung: Handelsregister
Registergericht: Arnsberg
Register-Nr.: HRB 9948
Bezugnehmend auf die beigefügte Bilanz zum
31. Dezember 2023 und die Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2023 der Gesellschaft machen wir
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften folgende
Angaben:
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer
Größenmerkmale eine "kleinst" (MicroBilG)
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 a Abs. 1
HGB und somit gesetzlich nicht prüfungspflichtig. Auf
die Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt worden. In Einklang mit dem Wahlrecht des
Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen
nicht angepasst.
2. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Berücksichtigung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes. Die Gliederung
der Bilanz erfolgte nach dem differenzierten Schema des
§ 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Das Realisationsprinzip und das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Das
Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten abzüglich angemessener,
planmäßig linearer Abschreibungen bewertet.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennbetrag angesetzt.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite sind
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Die
Pensionsrückstellung wurde nach der
Projected-Unit-Credit-Methode unter Anwendung der
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze mit
einem Zinsfuß von 1,82 % p.a. auf Basis der
Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt.
Gehalts- und Rentenanpassungen wurden mit 0 % p.a.
eingerechnet. Es besteht eine dauerhafte
Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB
für den durch die Zinsänderung bedingten Ertrag
zwischen der abgezinsten Rückstellung nach
7-Jahresdurchschnitt und 10-Jahresdurchschnitt in Höhe
von EUR 5.493,00.
Die Verpflichtung aus der Pensionszusage wird
gesichert durch
Deckungsvermögen in Form einer gewerblichen
Immobilie welche ausschließlich der Erfüllung
der Pensionsverpflichtungen dient und dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen ist. Diese Immobilie
wurde durch die Auszahlung der bisherigen
Rückdeckungsversicherungen zu Beginn des Jahres 2019
angeschafft.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Hinweis: Das tatsächliche Bild der
Verhältnisse wird insoweit nicht vermittelt, als der
Gesellschaft gegenüber Rangrücktritte in
ausreichender Höhe ausgesprochen wurden.
Geschäftsführung und Vertretung
Von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreiter und einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
- Herr Christoph Gierse
Paderborn, den
26.06.2024
Der Geschäftsführer
gez.
Christoph Gierse
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2024
festgestellt.
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