Fußboden Engelmann GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 22841
Eingetragen
13.9.2006
Branche
Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und TapetenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnFußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei
Gegenstand
Fußbodenoberbelagsverlegung einschließlich des An- und Verkaufs von Fußbodenbelägen aller Art und Gardinen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit sie nicht einer besonderen Genehmigung bedürfen.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Martin Engelmann
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Martin Engelmann
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fußboden Engelmann GmbH

Reichenschwand

Jahresabschluss zum 31.12.2006

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

32.508,02

0

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

43.714,80

0

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

32.352,99

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

3.179,10

0

Summe Aktiva

111.754,91

0



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

0

II. Kapitalrücklage

9.480,30

0

III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

0

0

IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-4.759,51

0

B. Rückstellungen

1.500,00

0

C. Verbindlichkeiten

80.534,12

0

Summe Passiva

111.754,91

ANHANG

Für den Jahresabschluss unserer Gesellschaft finden die Rechnungslegungsvorschriften

des HGB für Kapitalgesellschaften Anwendung.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um

planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter

Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Selbständig nutzungsfähige

Anlagegüter bis zu 410,00 EUR wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.

Steuerliche Sonderabschreibungen sowie außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nennwerten

bilanziert.

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer

Beurteilung notwendigen Betrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und

ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Reichenschwand, 08.10.2007

 

Monika Engelmann

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