SWT Immobilien-Servicegesellschaft mbH
Ostallee 7, 54290 Trier, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Reinert seit 6.12.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.10% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SWT Stadtbus GmbHTrierJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Die SWT Stadtbus GmbH hat ihren Sitz in Trier und ist unter der Nummer HRB 4173 im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich eingetragen. Der Jahresabschluss der SWT Stadtbus GmbH, Trier, wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es wurden die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des HGB eingehalten. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde um die Position "Ergebnis vor Steuern" und "Aufwendungen aufgrund von Gewinnabführungsverträgen" erweitert. Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter erstmaliger Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes aufgestellt. Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse wurden insoweit angepasst. Weitere Anpassungen, die sich auf die Bilanz- und die Gewinn- und Verlustrechnung beziehen, haben sich nicht ergeben. Die Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz kamen, wie im Vorjahr, nicht zur Anwendung. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag bilanziert. Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet und tragen allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken Rechnung. Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. Angaben zu Positionen der Bilanz Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen gegenüber der Gesellschafterin SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH in Höhe von 405 T€ sowie gegenüber der SWT-AöR in Höhe von 74 T€. Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten insbesondere Lohnüberzahlungen in Höhe von 7 T€. Das Eigenkapital besteht ausschließlich aus dem voll eingezahlten gezeichneten Kapital der alleinigen Gesellschafterin und beträgt unverändert 25.000 €. Gebildet wurden sonstige Rückstellungen für die Jahresabschlussprüfung (7 T€), Prozesskosten (6 T€), Urlaubsansprüche (175 T€), Beitragsnachforderungen der Berufsgenossenschaft (6 T€) sowie für Zeitguthaben der Mitarbeiter/-innen (17 T€). Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss in Höhe von 104.061,18 € wird gemäß des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages an die Gesellschafterin abgeführt. Angaben zum Honorar für die Wirtschaftsprüfer Auf die Angaben des Honorars des Abschlussprüfers wird verzichtet, da es in die Angaben im Konzernabschluss der SWT-AöR einbezogen wird. Personalentwicklung Am 31.12.2016 beschäftigte die SWT Stadtbus GmbH 135 Mitarbeiter (einschl. Geschäftsführer). Darunter befinden sich 21 Aushilfen (geringfügig bzw. kurzfristig Beschäftigte). Die Personalentwicklung stellt sich wie folgt dar:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich für die Folgejahre aufgrund des Betriebsführungs- (100 T€) und des Geschäftsbesorgungsvertrages (68 T€) sowie für die Anmietung von Büroräumen (2 T€). Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen. Nachtragsbericht Es ist vorgesehen, anlässlich der bevorstehenden Änderung der Gesetzgebung zur Arbeitnehmerüberlassung, die bestehenden gesellschaftlichen Strukturen der SWT Stadtbus GmbH sowie das Geschäftsmodell zu überprüfen und in 2017 den Erfordernissen anzupassen. Bei einer Überleitung der Mitarbeiter in die SWT-AöR wird sich das Geschäftsvolumen zum 1. April 2017 drastisch verringern. Alternativ wird eine Aufgabe der Gesellschaft erwogen. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Geschäftsführer ist der Leiter des Bereiches "Mobilität" der SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR), Herr Dipl.-Ing. Frank Birkhäuer, Trier. Der Geschäftsführer erhält Bezüge für seine Tätigkeit. Auf die Angabe der Bezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Konzernbeziehungen Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der SWT-AöR, Trier, einbezogen. Trier, 06. Februar 2017 Geschäftsführung gez. F. Birkhäuer WEITERE DATENBestätigungsvermerk Der vorstehende zur Offenlegung bestimmte und nach § 326 HGB verkürzte Jahresabschluss vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der SWT Stadtbus GmbH, Trier, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 Absatz 3 GemO Rheinland-Pfalz unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." Trier/Bitburg, 27. April 2017 Heinrichs und Partner Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Hilgenfeld gez. Höppner (Wirtschaftsprüfer) (Wirtschaftsprüfer)
Trier, den 06. Februar 2017 gez. F. Birkhäuer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.06.2017 |
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