Stammdaten

Register
Amtsgericht Kassel HRB 17936
Eingetragen
24.6.2019
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Gegenstand geändert, nun: Betrieb, Verwaltung sowie An- und Vermietung und Verpachtung von Arbeitsund Innovationsflächen, insbesondere für und an Vertreter der Kirche, Diakonie sowie der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Die Gesellschaft erbringt und/oder vermittelt in diesem Zusammenhang zudem Beratungs-, Analyse- und Unterstützungsleistungen für Unternehmen und Organisationen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft sowie der Diakonie, für kirchliche Einrichtungen und für die Evangelische Bank eG; Administration und Vertrieb einer Software zur Identifikation und Bewertung von Branchentrends sowie zur Förderung neuer Lösungsansätze.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hendrik Simon
seit 14.6.2024
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
EB Holding GmbH
Germany
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Evangelische Bank eG

Kassel

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

1. Konzernbilanz zum 31.12.2021

Aktivseite

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 526,38 669
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 997.024.391,10 538.341
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 997.024.391,10 (538.341)
c) Guthaben bei Postgiroämtern 0,00 997.024.917,48 0
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
darunter: bei der Deutschen Bundesbank refinanzierbar 0,00 (0)
b) Wechsel 0,00 0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 210.216.897,71 466.830
b) andere Forderungen 52.709.962,95 262.926.860,66 53.126
4. Forderungen an Kunden 4.921.252.379,78 4.826.437
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 1.799.630.012,51 (1.685.828)
Kommunalkredite 809.620.378,22 (815.509)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 (0)
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 256.793.181,71 311.474
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 256.793.181,71 (311.474)
bb) von anderen Emittenten 1.265.345.469,29 1.522.138.651,00 1.419.713
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 1.174.795.560,64 (1.302.576)
c) eigene Schuldverschreibungen 3.162.327,43 1.525.300.978,43 2.742
Nennbetrag 3.000.000,00 (2.500)
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 617.209.884,40 608.172
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften
a) Beteiligungen 51.497.773,50 47.373
darunter:
an Kreditinstituten 4.208.469,99 (83)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 (0)
b) Geschäftsguthaben bei Genossenschaften 1.801.875,65 1.802
darunter:
bei Kreditgenossenschaften 179.740,65 (180)
bei Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 (0)
c) Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 0,00 53.299.649,15 0
darunter:
bei Kreditgenossenschaften 0,00 (0)
bei Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 26.000,00 26
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 (0)
9. Treuhandvermögen 1.410.000,00 1.411
darunter: Treuhandkredite 1.410.000,00 (1.411)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.616.912,51 3.755
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 3.616.912,51 0
12. Sachanlagen 90.424.305,26 87.989
13. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0
14. Sonstige Vermögensgegenstände 12.714.947,68 10.911
15. Rechnungsabgrenzungsposten 1.956.302,76 1.999
16. Aktive latente Steuern 0,00 0
17. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,00 0
18. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0
Summe der Aktiva 8.487.163.138,11 8.382.771

Passivseite

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 1.983.434,75 1.985
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 855.701.605,36 857.685.040,11 1.367.053
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 2.065.827.104,97 2.030.800
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 206.934.050,51 2.272.761.155,48 172.158
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 4.303.419.232,99 3.729.712
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 296.376.656,29 4.599.795.889,28 6.872.557.044,76 325.089
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 120.921.439,53 124.083
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 120.921.439,53 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 (0)
eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf 0,00 (0)
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 1.410.000,00 1.411
darunter: Treuhandkredite 1.410.000,00 (1.411)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 10.153.970,30 16.057
6. Rechnungsabgrenzungsposten 673.635,07 785
6a. Passive latente Steuern 2.383.997,59 2.488
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen 43.674.416,58 40.832
b) Steuerrückstellungen 543.400,26 2.081
c) andere Rückstellungen 17.768.475,07 61.986.291,91 20.857
8. [gestrichen] 0,00 0
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 32.236.664,38 32.237
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 192.135.000,00 183.385
darunter: Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 0,00 (0)
12. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 121.404.140,00 121.411
Eigene Anteile 260,00 121.404.400,00 0
b) Kapitalrücklage 59.131.583,16 59.132
c) Ergebnisrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 56.000.000,00 53.000
cb) andere Ergebnisrücklagen 84.196.363,24 80.747
cc) Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 1.609.400,00 141.805.763,24 1.609
d) Konzernbilanzgewinn 7.315.235,75 329.656.982,15 10.320
13. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 5.363.072,31 5.540
Summe der Passiva 8.487.163.138,11 8.382,771
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 156.454.146,32 152.030
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 156.454.146,32 0
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- u. Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 494.322.438,69 494.322.438,69 380.105
darunter: Lieferverpflichtungen aus zinsbezogenen Termingeschäften 0,00 (0)

2. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 96.959.944,52 104.495
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 5.991.723,67 102.951.668,19 7.423
darunter: in a) und b) angefallene negative Zinsen 11.134.179,28 (5.739)
2. Zinsaufwendungen 30.314.988,05 72.636.680,14 37.721
darunter: erhaltene negative Zinsen 13.891.611,01 (6.470)
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 15.461.251,57 9.716
b) Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften 1.605.341,33 98
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 1.300,01 17.067.892,91 1
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 38.079.221,00 34.263
6. Provisionsaufwendungen 9.583.749,02 28.495.471,98 8.886
7. Nettoaufwand des Handelsbestands 426,84 -78
8. Sonstige betriebliche Erträge 42.842.558,74 42.781
9. [gestrichen] 0,00 0
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 36.529.298,11 36.240
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 9.390.784,18 45.920.082,29 8.215
darunter: für Altersversorgung 3.073.805,44 ( 1.754)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 41.709.110,49 87.629.192,78 36.801
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 5.537.190,17 5.023
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 37.686.156,98 39.773
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 12.282.598,60 0
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 -12.282.598,60 926
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 0
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 4.172.530,04 4.172.530,04 88
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. [gestrichen] 0,00 0
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 22.079.568,44 27.210
20. Außerordentliche Erträge 0,00 1.053
21. Außerordentliche Aufwendungen 153.053,80 3.629
22. Außerordentliches Ergebnis -153.053,80 (-2.575)
23. Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen 0,00 (0)
24. Erträge aus assoziierten Unternehmen 0,00 (0)
25. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 5.950.531,53 8.267
darunter: latente Steuern -103.699,98 (-104)
26. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 139.130,81 6.089.662,34 68
27. Aufwendungen aus der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 8.750.000,00 6.400
28. Konzernjahresüberschuss 7.086.852,30 9.901
29. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 228.383,45 419
7.315.235,75 10.320
30. Nicht beherrschende Anteile 0,00 0
31. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 0,00 0
32. Entnahmen aus Ergebnisrücklagen
a) aus der gesetzlichen Rücklage 0,00 0
b) aus anderen Ergebnisrücklagen 0,00 0
c) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 0,00 0,00 0
7.315.235,75 10.320
33. Entnahmen aus Genussrechtskapital 0,00 0
34. Einstellungen in Ergebnisrücklagen
a) in die gesetzliche Rücklage 0,00 0
b) in andere Ergebnisrücklagen 0,00 0
c) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 0,00 0,00 0
7.315.235,75 10.320
35. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals 0,00 0
36. Konzernbilanzgewinn 7.315.235,75 10.320

3. Konzernanhang

A. Allgemeine Angaben und Konsolidierungskreis

A.1. Allgemeine Angaben

Die Evangelische Bank eG mit Sitz in Kassel ist beim Amtsgericht unter der Genossenschaftsregisternummer 371 eingetragen.

Der Konzernabschluss der Evangelischen Bank eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Konzernabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden zudem die Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernrechnungslegung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) beachtet, soweit sich daraus keine Einschränkungen gesetzlicher Wahlrechte ergaben.

Der Konzernabschluss besteht aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernanhang, der Konzernkapitalflussrechnung und dem Konzerneigenkapitalspiegel. Darüber hinaus wurde nach § 315 HGB ein Konzernlagebericht aufgestellt.

A.2 Konsolidierungskreis

Neben der Evangelische Bank eG als Mutterunternehmen umfasst der Konsolidierungkreis folgende Unternehmen:

Gesellschaft Anteil an Kapital
EB Holding GmbH, Kassel 100 %
EB - Sustainable Investment Management GmbH, Kassel 100 %
EB Consult GmbH, Kassel 100 %
EB-Kundenservice GmbH, Kassel 100 %
Change Hub GmbH, Kassel 100 %
EB-Real Estate GmbH & Co. Management KG, Kassel 100 %
HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH, Kiel 100 %
EB-Sustainable Real Estate GmbH, Kassel 100 %

Auf die vorgenannten acht Unternehmen übt die Evangelische Bank eG einen beherrschenen Einfluss aus. Sie sind im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Die Evangelische Bank eG, Kassel (Mutterunternehmen) besitzt 100,0 % des Gesellschaftskapitals der EB Holding GmbH. Die EB Holding GmbH wiederum hält 100,0 % des Gesellschaftskapitals der EB - Sustainable Investment Management GmbH, Kassel, EB Consult GmbH, Kassel, EB-Kundenservice GmbH, Kassel, Change Hub GmbH, Kassel, HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie GmbH, Kiel und EB - Sustainable Real Estate GmbH, Kassel.

Die Evangelische Bank eG hält sämtliche Gesellschaftsanteile der EB-Real Estate GmbH, Kassel. Die EB-Real Estate GmbH ist Komplementärin der EB-Real Estate GmbH & Co. Management KG, Kassel. Die Evangelische Bank eG hält 100,0 % der Kommanditanteile der EB-Real Estate GmbH & Co. Management KG.

Für die nachfolgend aufgeführten Tochterunternehmen wird auf die Einbeziehung in den Konzernabschluss gemäß § 296 Abs. 2 HGB bzw. § 311 Abs. 2 HGB verzichtet:

EB-Real-Estate GmbH, Kassel

Unterstützungskasse der Evangelischen Kreditgenossenschaft e.V., Kassel

UIN Fonds Nr. 1025

Auf die Einbeziehung im Rahmen der Vollkonsolidierung dieser drei Tochterunternehmen wurde gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet. Sie sind einzeln und zusammen für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung. Zur Bestimmung der Einbeziehung eines Tochterunternehmens im Rahmen der Vollkonsolidierung haben wir zum einen quantitative Entscheidungskriterien festgelegt. Wir prüfen anhand von Bezugsgrößen der nicht einbezogenen Tochtergesellschaften (z.B. Bilanzsumme, Zins- bzw. Provisionsüberschuss, Jahresergebnis vor Bewertung), ob diese in Summe den Grenzwert von 5 % der Konzernbezugsgröße überschreiten. Daneben werden - auch wenn die vorgenannten quantitativen Grenzen nicht erreicht werden - auch qualitative Kriterien zur Bestimmung einer Einbeziehung berücksichtigt. Die Gesellschaften werden nach der Anschaffungskostenmethode im Konzernabschluss einbezogen.

Bei der Unterstützungskasse der Evangelischen Kreditgenossenschaft e.V., Kassel und dem UIN Fonds Nr. 1025 handelt es sich um Tochterunternehmen gemäß § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Im Jahr 2020 hat die Bank ein AIF-Sondervermögen gemäß KAGB unter der Bezeichnung "UIN Fonds Nr. 1025" aufgelegt. Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft für Alternative Investmentfonds i.S.d. KAGB verwaltet den UIN Fonds Nr. 1025 nach den Bestimmungen des Investmentvertrags für die Bank als allgemeines, offenes Spezial-AIF-Sondervermögen im Sinne des § 282 KAGB.

B. Erläuterungen zu den Konsolidierungs-, Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

B.1. Konsolidierungsmethoden

Im Falle des Erwerbs eines Unternehmens in Form eines asset deals wird der DRS 23 freiwillig angewendet (DRS 23.207a i.V.m. DRS 23.3).

Im Falle der Auf- oder Abstockung von Anteilen an Tochterunternehmen werden diese als Kapitalvorgang abgebildet (DRS 23.207 h i.V.m. DRS 23.171).

Die erstmalige Kapitalkonsolidierung der im Abschnitt "Konsolidierungskreis" genannten Unternehmen erfolgte nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 HGB.

Stichtag der Erstkonsolidierung ist nach § 301 Abs. 2 Satz 3 HGB für alle im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen, mit Ausnahme der Change Hub GmbH und der EB-Sustainable Real Estate GmbH, der Zeitpunkt der Einbeziehung des jeweiligen Tochterunternehmens in den Konzernabschluss zum 01.01.2019.

Für die Change Hub GmbH ist der Einbeziehungszeitpunkt der Tag der Gründung am 24.06.2019. Für die EB-Sustainable Real Estate GmbH ist der Einbeziehungszeitpunkt der Tag der Gründung am 21.12.2020.

Aus der Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem zu Zeitwerten bewerteten Vermögen der EB - Sustainable Investment Management GmbH ist ein aktiver Unterschieds betrag in Höhe von TEUR 24 entstanden, der aus Gründen der Wesentlichkeit sofort in die Konzernergebnisrücklagen eingestellt wurde. In der Neubewertungsbilanz sind alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig und einzeln erfasst sowie mit dem Zeitwert zum maßgeblichen Erstkonsolidierungszeitpunkt bewertet worden.

Aus der Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem zu Zeitwerten bewerteten Vermögen der EB Consult GmbH ist ein aktiver Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 50 entstanden, der sofort aus Gründen der Wesentlichkeit in die Konzerngewinnrücklagen eingestellt wurde. In der Neubewertungsbilanz sind alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig und einzeln erfasst sowie mit dem Zeitwert zum maßgeblichen Erstkonsolidierungszeitpunkt bewertet worden.

Aus der Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem zu Zeitwerten bewerteten Vermögen der EB-Kundenservice GmbH ist ein technischer passiver Unterschiedsbetrag i.S.d. DRS 23.147a in Höhe von TEUR 533 entstanden, der gem. DRS 23.148 sofort in die Konzerngewinnrücklagen eingestellt wurde. In der Neubewertungsbilanz sind alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig und einzeln erfasst sowie mit dem Zeitwert zum maßgeblichen Erstkonsolidierungszeitpunkt bewertet worden.

Aus der Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem zu Zeitwerten bewerteten Vermögen der Change Hub GmbH und der EB-Sustainable Real Estate GmbH ergaben sich keine Unterschiedsbeträge. In den Neubewertungsbilanzen sind alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig und einzeln erfasst sowie mit dem beizulegenden Zeitwert zum maßgeblichen Erstkonsoliderungszeitpunkt bewertet worden.

Aus der Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem zu Zeitwerten bewerteten Vermögen der EB- Real Estate GmbH & Co. Management KG ist ein passiver Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 7.893 entstanden. Der passive Unterschiedsbetrag setzt sich aus zwei technischen Unterschiedsbeträgen zusammen. Er entfällt in Höhe von TEUR 2.000 auf Gewinnthesaurierungen vergangener Geschäftsjahre und wurde aufgrund dieses technischen Charakters in dieser Höhe direkt in die Konzernergebnisrücklagen eingestellt (DRS 23.147a i.V.m. DRS 23.148). Der danach noch verbleibende passive Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 5.893 aus der Neubewertung des Vermögens (Grundstücke und Gebäude), die per Saldo zu einer Erhöhung des neubewerteten zu konsolidierenden Eigenkapitals der EB-Real Estate GmbH & Co. Management KG geführt hat. Dieser Unterschiedsbetrag wird als gesonderter Konzernbilanzposten nach dem Eigenkapital ausgewiesen (vgl. Passivposten 13) und planmäßig über die gewichtete durchschnittliche Restnutzungsdauer von bis zu 33 Jahren der erworbenen abnutzbaren Vermögensgegenstände abgeschrieben. Im Berichtsjahr wurde der Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 177 aufgelöst, sodass sich der passive Unterschiedsbetrag zum Bilanzstichtag auf TEUR 5.363 beläuft. In der Neubewertungsbilanz sind alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig und einzeln erfasst sowie mit dem beizulegenden Zeitwert zum maßgeblichen Erstkonsolidierungszeitpunkt bewertet worden. Die beizulegenden Zeitwerte der Grundstücke und Gebäude wurde auf Basis eines ertragswertorientierten Verfahrens ermittelt. Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.

Aus der Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem zu Zeitwerten bewerteten Vermögen der HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH ist ein technischer passiver Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 153 entstanden, der sofort in die Konzernergebnisrücklagen eingestellt wurde (DRS 23.147a i.V.m. DRS 23.148). In der Neubewertungsbilanz sind alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig und einzeln erfasst sowie mit dem beizulegenden Zeitwert zum maßgeblichen Erstkonsolidierungszeitpunkt bewertet worden. Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.

Aus der Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem zu Zeitwerten bewerteten Vermögen der EB Holding GmbH ist ein technischer passiver Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 374 entstanden, der sofort in die Konzernergebnisrücklagen eingestellt wurde (DRS 23.147a i.V.m. DRS 23.148). In der Neubewertungsbilanz sind alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig und einzeln erfasst sowie mit dem beizulegenden Zeitwert zum maßgeblichen Erstkonsolidierungszeitpunkt bewertet worden. Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen sowie Aufwendungen und Erträge wurden gemäß §§ 303, 305 HGB gegeneinander aufgerechnet.

In dem GuV-Posten "Gewinnvortrag aus dem Vorjahr" sind die in den Vorjahren durchgeführten erfolgswirksamen Anpassungen aufgrund der einheitlichen Bewertung nach § 308 Abs. 1 HGB sowie die Beträge aus den in den Vorjahren erfolgswirksam durchgeführten Konsolidierungsbuchungen enthalten, die wir im Konzernabschluss zum 31.12.2021 erfolgsneutral nachgeholt haben.

B.2. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

Die aus den Jahresabschlüssen der in den Konzern einbezogenen Unternehmen vollständig übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden sind einheitlich gemäß § 308 HGB bewertet. Die von der Evangelische Bank eG ausgeübten besonderen Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte für Kreditinstitute wurden beibehalten.

Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Barreserve

Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt.

Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden

Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert oder den Anschaffungskosten angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zinsanteilig, aufgelöst.

Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Im Kleinkreditbereich erfolgt eine Berücksichtigung einer pauschalisierten Einzelwertberichtigung auf Basis von Ratingverfahren und Ausfallwahrscheinlichkeiten in Höhe von TEUR 360.

Für die latenten Kreditrisiken wurde unter Berücksichtigung der steuerlichen Richtlinien eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Ergänzend zu dieser nach einer vergangenheitsorientierten Betrachtungsweise gebildeten Pauschalwertberichtigung bestehen aufgrund der erwarteten Auswirkungen der Corona-Pandemie angemessene Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB, die nicht im Rahmen der bankaufsichtlichen Eigenmittelberechnung angesetzt werden. Des Weiteren bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs weitere Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Wertpapiere

Als Sicherheit hinterlegte Wertpapiere im Rahmen des Collateral Managements mit der Zentralbank (vgl. Abschnitt D.) werden nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise bilanziert. Sie verbleiben als Wertpapiere (Aktiva 5) in der Konzernbilanz.

Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB.

Da die Wertpapiere im Girosammeldepot verwahrt werden, werden die Anschaffungskosten bei gleicher Wertpapiergattung nach der Durchschnittsmethode ermittelt.

Derivative Finanzinstrumente

Die bestehenden derivativen Finanzinstrumente dienen überwiegend als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Bewertungseinheiten bzw. im Rahmen der Aktiv/Passiv-Steuerung des Mutterunternehmens. Daneben bestehen reine Ausführungsgeschäfte mit Kunden (vgl. Abschnitt D.).

Dienen derivative Finanzinstrumente (Swap-, Termingeschäfte) der Absicherung von Vermögensgegenständen, Schulden oder schwebenden Geschäften werden Bewertungseinheiten gebildet, sofern hierfür die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die Bewertung dieser derivativen Finanzinstrumente erfolgte nach den Vorschriften von § 254 HGB. Zur bilanziellen Abbildung der wirksamen Teile der Bewertungseinheiten wurde die Einfrierungsmethode angewandt. Für eventuelle Unwirksamkeiten wurden Rückstellungen für Bewertungseinheiten gebildet, sofern hierfür die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Soweit notwendig, erfolgen Abschreibungen auf die einbezogenen Wertpapiere.

Zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen aus Zinsrisiken sowie zum Ausgleich gegenläufiger Zinszahlungsströme wurden Micro-Bewertungseinheiten gebildet.

Sofern es sich bei den gebildeten Bewertungseinheiten um perfekte Micro-Hedges handelt, erfolgt die Ermittlung der prospektiven und retrospektiven Wirksamkeit mittels der Methode des Critical Term Match. Aufgrund der Übereinstimmung aller risikobestimmenden Ausstattungsmerkmale von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument haben sich bei diesen Bewertungseinheiten die Wertänderungen oder Zahlungsströme in Bezug auf das abgesicherte Risiko am Bilanzstichtag nahezu ausgeglichen und werden sich voraussichtlich auch künftig für die festgelegte Dauer der Sicherungsbeziehung ausgleichen. Für die übrigen Micro-Hedges wird als Methode zur Feststellung der Wirksamkeit (Effektivitätsmessung) für die bilanzielle Abbildung die Dollar-Offset-Methode in der Variante der Hypothetical-Derivative-Methode herangezogen. Die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme werden sich für die festgelegte Dauer der Sicherungsbeziehung voraussichtlich weitgehend ausgleichen.

Die nachfolgende Tabelle weist für jede Art von Grundgeschäften das Volumen der in Bewertungseinheiten einbezogenen Grundgeschäfte aus:

Angaben zu Bewertungseinheiten gemäß § 314 Nr. 15a HGB

Grundgeschäfte Buchwerte/Volumina
(in TEUR)
1. Vermögensgegenstände 51.839
2. Schulden 23.500
3. schwebende Geschäfte 38.386
4. mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen 0
Summe 113.725

Es handelt sich ausschließlich um Microhedges.

Die gebildeten Bewertungseinheiten dienen der Absicherung des Zinsrisikos aus Wertpapieren (Aktivposten 5), Kundenverbindlichkeiten (Passivposten 2), emittierten Inhaberschuldverschreibungen (Passivposten 3) sowie schwebenden Geschäften mittels originärer oder derivativer Finanzinstrumente. Der Gesamtbetrag der abgesicherten Risiken innerhalb aller Bewertungseinheiten beläuft sich auf 6,6 Mio. EUR (Vorjahr 12,1 Mio. EUR).

Sofern Zinsderivate zur Reduzierung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos aller zinstragenden Positionen des Bankbuchs eingesetzt werden, sind sie von einer imparitätischen Einzelbewertung ausgenommen. Die Bewertung dieser derivativen Finanzinstrumente erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden Positionen des Bankbuchs nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung (vgl. auch Aussagen zur verlustfreien Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs).

Weiterhin bestehen Börsengeschäfte in Form von Zins- und Devisen-Futures / Zins-Optionen im Nominalvolumen von TEUR 1.994.728 (Vorjahr TEUR 1.311.617) sowie in Form von aktien- / indexbezogenen Geschäften im Nominalvolumen von TEUR 324.029 (Vorjahr TEUR 265.320). Zur Absicherung der Zins-, Aktien- und sonstigen Preisrisiken wurden zu allen Kundengeschäften deckungsgleiche Gegengeschäfte mit der Zentralbank geschlossen.

Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, werden als einheitlicher Vermögensgegenstand bzw. einheitliche Verbindlichkeit nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Die diesbezüglichen Finanzinstrumente beinhalten Einfach- bzw. Mehrfachkündigungsrechte oder Zinsunter- bzw. -obergrenzen (Floor bzw. Cap).

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs

Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n. F.) verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2021 war keine Rückstellung zu bilden.

Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Treuhandvermögen

Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wurde linear abgeschrieben, im Falle einer voraussichtlichen Wertminderung erfolgte in Vorjahren eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung der Grundsätze des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die Unterschiedsbeträge wurden planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt.

Latente Steuern

Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung auf Ebene der Summenbilanz errechnet sich ein aktiver Überhang von primären latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 298 HGB nicht angesetzt wurde (vgl. Erläuterungen im Abschnitt D.).

Latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen werden gemäß § 306 HGB saldiert dargestellt. Es errechnet sich ein passivischer Überhang. Für die Tochterunternehmen sind unternehmensindividuelle Steuersätze (31,4 %) herangezogen worden.

Verbindlichkeiten

Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Abgezinste Verbindlichkeiten sind mit dem Ausgabebetrag zuzüglich kapitalisierter und anteilig abzugrenzender Zinsen ausgewiesen. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen.

Treuhandverbindlichkeiten

Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt.

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Die erstmalige Einbuchung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgte mit dem abgezinsten Betrag (Nettomethode).

Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften wurden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern wurden mit dem Barwert bilanziert.

Für die Pensionsrückstellungen wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,50 % (Vorjahr 2,50 %) und eine Rentendynamik in Höhe von 2,50 % (Vorjahr 2,50 %) zugrunde gelegt.

Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,87 % (Vorjahr 2,31 %) wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre auf Basis einer Prognose des Zinssatzes per Dezember 2021 festgelegt, dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Die Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Abzinsungssatzes werden unter den GuV-Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 3.137 (Vorjahr TEUR 3.967).

Von den Pensionsrückstellungen entfallen TEUR 7.414 (Vorjahr TEUR 6.496) auf mittelbare Pensionsverpflichtungen.

Die Altersteilzeitrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels Anwartschaftsbarwertverfahren mit einem Zinssatz von 0,37 % (Vorjahr 0,60 %) bei einer angenommenen Restlaufzeit von 2,68 Jahren ermittelt. Als Rechnungsgrundlage werden die "Heubeck Richttafeln 2018 G" zugrunde gelegt. Für die Altersteilzeitrückstellungen wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,50 % (Vorjahr 2,50 %) zugrunde gelegt.

Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen wurden mittels eines versicherungsmathematischen Gutachtens bewertet. Als Rechnungszins wurden 1,35 % (Vorjahr 1,61 %) angenommen und die Bezügedynamik wurde mit 2,50 % (im Vorjahr 2,50 %) angesetzt. Weiterhin wurde eine altersabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeit angesetzt.

Rückstellungen für Verpflichtungen aus Restrukturierungsmaßnahmen (Sozialplan) wurden auf Basis der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen zuzüglich zu erwartender künftiger Gehaltssteigerungen gebildet.

Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet.

Nachrangige Verbindlichkeiten

Die nachrangigen Verbindlichkeiten (Passiva 9) wurden zum Erfüllungsbetrag bilanziert (TEUR 31.900). In dem Bilanzposten sind zudem anteilige Zinsen, die nach dem Bilanzstichtag fällig werden, in Höhe von TEUR 337 enthalten.

Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Für die Umrechnung noch nicht abgewickelter Termingeschäfte wurde der Terminkurs des Bilanzstichtages zugrunde gelegt.

Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrug oder die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlagen, wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt.

Als besonders gedeckt wurden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen.

Die Ergebnisse aus der Währungsumrechnung wurden bei dem Konzern-GuV-Posten berücksichtigt, bei dem die sonstigen Bewertungsergebnisse des umgerechneten Bilanzpostens oder Geschäfts ausgewiesen werden.

Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen

Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten sowie aus derivativen Geschäften wurden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht.

Der Umfang negativer Zinsen bei den Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird abweichend vom Vorjahr aufgrund zunehmender Bedeutung und geänderter Rechtsauffassungen nicht mehr im Anhang, sondern in Form von Darunter-Vermerken in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung angegeben.

Verwendung des Jahresergebnisses

Der Konzernabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses der Evangelische Bank eG aufgestellt.

C. Entwicklung des Anlagevermögens 2021

Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus dem nachfolgend dargestellten Bruttoanlagenspiegel.

Anschaffungs- / Herstellungskosten zu Beginn des Geschäftsjahres Zugänge (a)
Zuschreibungen (b)
Veränderung Konsolidierungskreis (c)
Umbuchungen (a)
Abgänge (b)
Anschaffungs-/Herstellungskosten am Ende des Geschäftsjahres
im Geschäftsjahr
EUR EUR EUR EUR
Immaterielle Anlagewerte
a) Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 0 0 (a) 0 (a) 0
0 (b) 0 (b)
0 (c)
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8.956.903 1.127.343 (a) 0 (a) 10.019.961
0 (b) 64.285 (b)
0 (c)
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0 0(a) 0 (a) 0
0 (b) 0 (b)
0 (c)
d) geleistete Anzahlungen 0 0 (a) 0 (a) 0
0 (b) 0 (b)
0 (c)
Sachanlagen
a) Grundstücke und Gebäude 103.876.335 5.445.416 (a) 0 (a) 109.200.764
0 (b) 120.987 (b)
0 (c)
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung 21.305.324 1.585.915 (a) 0 (a) 20.525.132
0 (b) 2.366.107 (b)
0 (c)
Summe a 134.138.562 8.158.674 (a) 0 (a) 139.745.857
0 (b) 2.551.379 (b)
0 (c)
Abschreibungen zu Beginn des Geschäftsjahres (gesamt) Abschreibungen Geschäftsjahr (a)
Zuschreibungen Geschäftsjahr (b)
EUR EUR
Immaterielle Anlagewerte
a) Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 0 0 (a)
0 (b)
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.201.547 1.240.523 (a)
0 (b)
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 (a)
0 (b)
d) geleistete Anzahlungen 0 0 (a)
0 (b)
Sachanlagen
a) Grundstücke und Gebäude 23.645.766 3.045.825 (a)
0 (b)
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.546.559 1.250.842 (a)
0 (b)
Summe a 42.393.872 5.537.190 (a)
0 (b)
Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit
Zugängen (a)
Zuschreibungen (b)
Veränderung Konsoliderungskreis (c)
Umbuchungen (a)
Abgängen (b)
Abschreibungen am Ende des Geschäftsjahres (gesamt) Buchwerte Bilanzstichtag
EUR EUR EUR EUR
Immaterielle Anlagewerte
a) Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 0 (a) 0 (a) 0 0
0 (b) 0 (b)
0 (c)
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0 (a) 0 (a) 6.403.048 3.616.913
0 (b) 39.021 (b)
0 (c)
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0 (a) 0 (a) 0 0
0 (b) 0 (b)
0 (c)
d) geleistete Anzahlungen 0 (a) 0 (a) 0 0
0 (b) 0 (b)
0 (c)
Sachanlagen
a) Grundstücke und Gebäude 0 (a) 0 (a) 26.587.283 82.613.481
0 (b) 104.309 (b)
0 (c)
b) Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 (a) 0 (a) 12.714.308 7.810.824
0 (b) 2.083.093 (b)
0 (c)
Summe a 0 (a) 0 (a) 45.704.639 94.041.218
0 (b) 2.226.423 (b)
0 (c)
Anschaffungskosten zu Beginn des Geschäftsjahres Veränderungen (saldiert) Buchwerte am Bilanzstichtag
EUR EUR EUR
Wertpapiere des Anlagevermögens 622.572.073 9.005.074 631.577.147
Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften 49.174.574 4.125.075 53.299.649
Anteile an verbundenen Unternehmen 26.460 -460 26.000
Summe b 671.773.107 13.129.689 684.902.796
Summe a und b 805.911.669 778.944.014

D. Erläuterungen zur Konzernbilanz und zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

D.1. Konzernbilanz

Forderungen an Kreditinstitute

In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind TEUR 241.330 (Vorjahr TEUR 487.684) Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten.

Forderungen an Kunden

In den Forderungen an Kunden (A 4) sind TEUR 21.634 (Vorjahr TEUR 18.839) Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten.

Bei den in den Unterausweisen "durch Grundpfandrechte gesichert" und "Kommunalkredite" zum Aktivposten 4 ausgewiesenen Beträgen ergeben sich im Vergleich zum Vorjahr Veränderungen in der Ermittlungslogik, weshalb eine Vergleichbarkeit mit den angegebenen Vorjahreswerten nicht unmittelbar gegeben ist. Die Abweichung resultiert bei dem Unterausweis "durch Grundpfandrechte gesichert" aus einer veränderten programmseitigen Vorgabe hinsichtlich der Reihenfolge der Sicherheitenanrechnung auf den Realkreditausweis (Veränderung 3 %) und bei dem Unterausweis "Kommunalkredite" hinsichtlich der Berücksichtigung von Extrahaushalten (Veränderung -4 %).

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr TEUR 504.855 (Vorjahr TEUR 380.513) fällig.

In folgenden Posten sind enthalten:

börsenfähig davon:
börsennotiert nicht börsennotiert nicht mit dem Niederstwert bewertete börsenfähige Wertpapiere
EUR EUR EUR EUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5) 1.525.300.978 1.508.797.043 16.503.935 0
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (A 6) 53.300.337 0 53.300.337 0
Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften (A 7) 4.125.000 4.125.000 0 0

Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

In den Forderungen sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:

Forderungen an
verbundene Unternehmen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Geschäftsjahr Vorjahr Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
Forderungen an Kreditinstitute (A 3) 0 0 255.757.551 487.683.895
Forderungen an Kunden (A 4) 0 0 8.017.239 8.608.981
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (A 5) 0 0 75.671.383 66.046.860

Investmentvermögen mit einem Anteil von mehr als 10 Prozent aufgegliedert nach Anlagezielen

Wir halten folgende Anteile an Sondervermögen im Sinn des § 1 Abs. 10 KAGB oder vergleichbaren EU- bzw. sonstigen ausländischen Investmentvermögen im Posten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere mit Anteilsquoten von mehr als 10 %:

Anlageziel Wert der Anteile i. S. §§ 168,278 oder 286 Abs. 1 KAGB oder vergleichbarer ausländischer Vorschriften (Zeitwert) Differenz zum Buchwert Erfolgte Ausschüttung für das Geschäftsjahr
EUR EUR EUR
1. DEVIF-Fonds Nr. 92 gemäß nachstehender Aufstellung 484.971.894 35.236.617 15.461.237
2. UIN Fonds Nr. 837
Segment 1:
Ziel ist die Erzielung attraktiver und stabiler Erträge durch Investitionen in Zielfonds. Innerhalb des Segments liegt das Augenmerk auf Immobilienfonds. Als Benchmark wird EURIBOR 12 Month +300 BP herangezogen.
Segment 2:
Ziel ist die Erzielung attraktiver und stabiler Erträge durch Investitionen in Zielfonds. Innerhalb des Segments liegt das Augenmerk auf breit diversifizierten EB eigenen Publikumsfonds. Als Benchmark wird EURIBOR 12 Month +300 BP herangezogen. 138.675.104 24.500.835 0
3. UIN-Fonds Nr. 1025
Ziel ist die Erzielung attraktiver und stabiler Erträge durch Investitionen in Zielfonds. Innerhalb des Dachfonds liegt das Augenmerk auf Alternativen Investments. Als Benchmark wird EURIBOR 12 Month +300 BP herangezogen. 54.664.574 1.364.238 0

Beschränkungen in der täglichen Rückgabemöglichkeit bestehen nicht. Allerdings erhalten die Vertragsbedingungen eine Beschränkung nach § 98 Abs. 2 S. 1 KAGB.

Der DEVIF-Fonds Nr. 92 besteht aus mehreren Segmenten mit unterschiedlichen Anlagezielen, die nachfolgend erläutert werden:

Segment 5092: Ziel ist die Erzielung attraktiver Erträge, die oberhalb der Benchmark liegen. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf einem Investment in Unternehmensanleihen, als Benchmark wird für dieses Segment 80 % EMU Corporates ex FNCL ex UTIL ex specific INDU und 20 % EMU High Yield Corporates ex FNCL herangezogen. (Zeitwert: TEUR 126.900)

Segment 7092: Das Ziel dieses Segments ist die Erzielung attraktiver Erträge, die oberhalb der Benchmark liegen. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf einem Investment in Unternehmensanleihen, als Benchmark wird für dieses Segment Bloomberg Barclays Euro Agg.Corporate ex Subordinated herangezogen. (Zeitwert: TEUR 119.838)

Segment 10092: Ziel des Segments ist, durch Investition in internationale Rententitel attraktive Erträge zu erzielen, die oberhalb der Benchmark liegen. Die Benchmark ist Barclays Capital Global Aggregate Bond Index EUR Hedged. Das Portfoliomanagement wurde im November 2021 gekündigt. Das Segment soll zukünftig für Immobilienfonds genutzt werden. (Zeitwert: TEUR 1.097)

Segment 13092: Es wird angestrebt, mittels Investitionen in weltweite Aktientitel attraktive Erträge oberhalb der Benchmark zu erzielen. Die Benchmark lautet: 70 % Global Challenge Total Return Index, 25 % eb.rexx Government Germany TR Index 7,5 10,5 Jahre, 5 % eb.rexx Government Germany TR Index 1,5 2,5 Jahre. (Zeitwert: TEUR 72.794)

Segment 14092: Dieses Segment dient als Overlay Mandat der Durationssteuerung des gesamten DEVIF-Fonds Nr. 92. Eine Benchmark ist nicht festgelegt. (Zeitwert: TEUR 20.164)

Segment 15092: Es wird angestrebt, mittels Investitionen in weltweite Aktientitel attraktive Erträge oberhalb der Benchmark zu erzielen. Die Benchmark lautet MSCI World Hedged to EUR Net. Total Return Index. (Zeitwert: TEUR 81.313)

Segment 16092: Ziel ist die Erzielung attraktiver Erträge, die oberhalb der Benchmark liegen. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf einem Investment in Unternehmensanleihen aus den Emerging Markets, als Benchmark wird für dieses Segment JPM CEMBI Broad Diversified Hedged EUR herangezogen. (Zeitwert: TEUR 62.866)

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Nachfolgend führen wir die Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB Nr. 4 auf. Wir haben von der Erleichterung des § 313 Abs. 3 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und nur die Beteiligung aufgelistet, die für die Darstellung unserer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von nicht untergeordneter Bedeutung ist:

Anteil am Gesellschaftskapital Eigenkapital der Gesellschaft Ergebnis des letzten vorliegenden Jahresabschlusses
Name und Sitz % Jahr TEUR Jahr TEUR
NGB AG & Co. KG, Hannover 1,50 2021 1.750.405 2021 60.746

Treuhandvermögen

Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von TEUR 72.591 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von TEUR 7.811 enthalten.

Sonstige Vermögensgegenstände

In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 14) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:

31.12.2021
EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.391.714
Sonstige Provisionsforderungen 3.605.628
Steuerforderungen 1.853.749
Forderung Barsicherheit FMSA 279.665

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (A 15) sind Unterschiedsbeträge zwischen dem Ausgabebetrag und dem höheren Erfüllungsbetrag von Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 274.879 (Vorjahr EUR 341.919) enthalten.

Soweit bei Kreditgewährungen der Nennbetrag der gewährten Kredite unter dem Auszahlungsbetrag lag, wurde der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (A 15) eingestellt. Der Unterschiedsbetrag belief sich am Bilanzstichtag auf EUR 6.683 (Vorjahr EUR 8.782).

Nachrangige Vermögensgegenstände

In den folgenden Posten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangkausel besteht, enthalten:

Posten Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
4 Forderungen an Kunden 462.971 5.000.000
5 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 14.437.643 14.470.380
14 sonstige Vermögensgegenstände 122.624 0

Fremdwährungsposten

In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von TEUR 53.551 (Vorjahr TEUR 48.430) enthalten.

Restlaufzeitenspiegel für Forderungen

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:

bis 3 Monate mehr als 3 Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Andere Forderungen an Kreditinstitute (A 3b)
(ohne Bausparguthaben) 0 0 51.150.350 0
Forderungen an Kunden (A 4) 102.127.192 268.280.781 1.391.566.777 3.133.923.828

Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert.

Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:

bis 3 Monate mehr als 3 Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 1b) 8.299.211 76.609.540 518.471.034 243.057.656
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten (P 2a ab) 1.392.039 101.797.722 96.185.054 7.558.966
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (P 2b bb) 168.563.135 20.054.497 33.357.695 73.720.696

Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind TEUR 447.896 Verbindlichkeiten (Vorjahr TEUR 974.659) gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten.

Begebene Schuldverschreibungen

Von den begebenen Schuldverschreibungen (P 3a) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr TEUR 2.100 (Vorjahr TEUR 0) fällig.

Treuhandverbindlichkeiten

Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden.

Sonstige Verbindlichkeiten

Im Bilanzposten "Sonstige Verbindlichkeiten" (P 5) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:

31.12.2021
EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.119.650
Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben 1.668.488
Sicherungseinbehalte Baumaßnahmen 810.708

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von TEUR 211 (Vorjahr TEUR 373) enthalten.

Passive latente Steuern

Primäre latente Steuern nach § 298 Abs. 1 i.V.m. § 274 HGB sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung auf Ebene der Summenbilanz errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Die aktiven Steuerlatenzen entfallen überwiegend auf Vorsorgereserven nach § 340f HGB, Rückstellungen und Wertpapiere. Die passiven Steuerlatenzen betreffen das Immobilienvermögen. Für die Berechnung latenter Steuern wurde ein Steuersatz von 31,4 % zugrunde gelegt.

Im Konzernabschluss sind sekundäre latente Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen nach § 306 HGB in Höhe von TEUR 2.384 im Posten latente Steuern (P 6a) berücksichtigt. Diese ergeben sich aus der Neubewertung im Rahmen der Erstkonsolidierung der Grundstücke und Gebäude der EB-Real Estate GmbH & Co. Management KG.

Die sekundären latenten Steuern haben sich folgendermaßen entwickelt:

Stand zu Beginn des Geschäftsjahres Veränderung Stand zum Ende des Geschäftsjahres
EUR EUR EUR
Passive latente Steuern 2.487.698 (103.700) 2.383.998

Nachrangige Verbindlichkeiten

Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten (P 9) in Höhe von TEUR 1.349 (Vorjahr TEUR 1.349) an.

Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, erfolgen zu folgenden Bedingungen:

EUR Zinssatz in % Fälligkeit
5.000.000 4,25 Oktober 2023
17.800.000 4,25 Oktober 2023

Darüber hinaus bestehen unverändert zum Vorjahr nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.100 (Zinssatz 4,00 % / Fälligkeit April 2030) und TEUR 6.000 (Zinssatz 4,25 % / Fälligkeit Oktober 2023).

Für sämtliche nachrangige Verbindlichkeiten gelten folgende Bedingungen: Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Die Verbindlichkeiten sind im Falle des Insolvenzverfahrens oder der Liquidation der Bank erst nach der Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen. Eine Umwandlung in andere Eigenkapitalformen ist nicht möglich.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:

Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Geschäftsjahr Vorjahr Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) 0 0 449.152.178 974.659.192
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (P 2) 2.964.799 3.326.450 1.842.048 3.281.285

Eigenkapital

Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:

EUR
Geschäftsguthaben
a) der verbleibenden Mitglieder 121.395.820
b) der ausscheidenden Mitglieder 7.280
c) aus gekündigten Geschäftsanteilen 1.040

Die Kapital- und Ergebnisrücklagen (P 12b und c) der Konzernmutter haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Kapitalrücklage Gesetzliche Rücklage andere Ergebnisrücklagen Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
EUR EUR EUR EUR
Stand 01.01.2021 59.131.583 53.000.000 78.210.000 1.609.400
Einstellungen
- aus Bilanzgewinn des Vorjahres 3.000.000 3.450.000 0
Stand 31.12.2021 59.131.583 56.000.000 81.660.000 1.609.400

Die Konzernmutter hat Geschäftsguthaben der EDG Beteiligungsgenossenschaft eG, Kiel, in Höhe von EUR 1.609.400 (Vorjahr EUR 1.609.400) im Bestand (Aktiva 7b). Die EDG Beteiligungsgenossenschaft eG wiederum hält unverändert zum Vorjahr EUR 76.234.600 (62,80 %) der Geschäftsguthaben der Konzernmutter. Nach den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung der Konzernmutter steht jedem Mitglied und damit auch der EDG Beteiligungsgenossenschaft eG jedoch nur ein Stimmrecht zu.

Nach § 272 Abs. 4 HGB hat die Konzernmutter in Vorjahren in Höhe des ausgewiesenen Geschäftsguthabens bei der EDG Beteiligungsgenossenschaft eG eine Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen aus der Kapitalrücklage gebildet.

Die Ergebnisrücklagen der einbezogenen Tochterunternehmen entwickelten sich wie folgt:

Buchwerte 01.01.2021 Einstellung aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres Einstellung aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres Entnahme für das Geschäftsjahr Buchwerte 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR
EB Holding GmbH 0 0 0 0 0
EB - Sustainable Investment Management GmbH 0 0 0 0 0
EB Consult GmbH 0 0 0 0 0
EB-Kundenservice GmbH 8.000 0 0 0 8.000
Change Hub GmbH 0 0 0 0 0
EB-Real Estate GmbH & Co. Management KG 2.000.000 0 0 0 2.000.000
HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH 260 0 0 0 260
EB-Sustainable Real Estate GmbH 0 0 0 0 0

Eigene Anteile

Die eigenen Anteile besitzen einen Nennbetrag in Höhe von EUR 260,00 bei einem Anteil. Sie machen 0,00021 % des gezeichneten Kapitals aus.

Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen

Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten.

Die in den Posten 1b) und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen überwiegend breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden.

Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge unter dem Posten 1b) zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflich-tungen nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird.

Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:

Passivposten Gesamtbetrag der als Sicherheit übertragenen Vermögenswerte
in EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) 334.300.126
Posten außerhalb der Bilanz
Verbindlichkeiten aus Derivaten 82.349.744
Unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen (Bankenabgabe) 279.665

Mit der DZ BANK besteht eine Vereinbarung im Rahmen des Collateral Managements. Die bestehenden Derivate-Verbindlichkeiten (negative Marktwerte) wurden durch hinterlegte Wertpapiere (ausschließlich Aktiva 5) mit einem Zeitwert von TEUR 125.806 (Vorjahr TEUR 206.353) besichert. Als Besicherung werden hiervon TEUR 113.226 (Vorjahr TEUR 185.717) angerechnet.

Fremdwährungsposten

In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von TEUR 53.969 (Vorjahr TEUR 48.707) enthalten.

Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente

Zum Bilanzstichtag bestanden noch nicht abgewickelte Zins-Swaps, Caps, Zins-Futures, Devisen- Futures sowie Aktien-/Index-Futures und -Optionen. Die bestehenden Zins-Swaps sind überwiegend Eigengeschäfte der Bank und dienen insbesondere der Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken. Ein geringer Anteil besteht aus derivativen Geschäften, die mit unseren Kunden abgeschlossen wurden. Die übrigen Geschäfte wurden ausschließlich als Ausführungsgeschäfte für Kunden abgewickelt. Aufgrund der vorgenommenen Gegengeschäfte mit der Zentralbank ergeben sich hieraus für die Bank keine offenen Positionen. Handelsbuchgeschäfte sind in den Derivategeschäften nicht enthalten.

In der nachfolgenden Tabelle sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivatgeschäfte einschließlich der in Bewertungseinheiten einbezogenen Derivate, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, zusammengefasst (§ 36 RechKredV bzw. § 314 Nr. 11 HGB). Neben der Gliederung nach Produktgruppen wird die Fälligkeitsstruktur auf Basis der Nominalbeträge dargestellt. Die ausgewiesenen Restlaufzeiten bei den zinsbezogenen Derivaten beziehen sich auf die zugrunde liegenden Underlyings. Die Adressenrisiken sind als risikogewichtete Positionsbeträge entsprechend den aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorschriften angegeben.

Volumen der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivategeschäfte (einschließlich der in Bewertungseinheiten einbezogenen Derivate)

(Angaben in TEUR):

Nominalbetrag Restlaufzeit
<= 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre Summe
Zinsbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
- Zins-Swap (gleiche Währung) 171.000 506.400 1.152.989 1.830.389
- Zinsoptionen - Käufe 0 0 4.444 4.444
- Zinsoptionen - Verkäufe 0 0 4.444 4.444
Börsengehandelte Produkte
- Zins-Futures 0 154.261 428.511 582.772
- Zinsoptionen 48.125 0 0 48.125
Währungsbezogene Geschäfte
Börsengehandelte Produkte
- Devisen-Futures 1.211.625 0 0 1.211.625
Aktien-Indexbezogene Geschäfte
Börsengehandelte Produkte
- Aktien-Index-Futures 59.121 0 0 59.121
- Aktien-/Index-Optionen 3.832 0 0 3.832
Sonstige Geschäfte
Börsengehandelte Produkte
- Futures 241.331 61.592 90.613 393.536
- Optionen 19.746 0 0 19.746
beizulegender Zeitwert Adressenrisiko
Zinsbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
- Zins-Swap (gleiche Währung) -76.242 3.777
- Zinsoptionen - Käufe 14 0
- Zinsoptionen - Verkäufe -14 0
Börsengehandelte Produkte
- Zins-Futures 0 645
- Zinsoptionen 0 97
Währungsbezogene Geschäfte
Börsengehandelte Produkte
- Devisen-Futures 0 15.710
Aktien-Indexbezogene Geschäfte
Börsengehandelte Produkte
- Aktien-Index-Futures 0 4.850
- Aktien-/Index-Optionen 0 163
Sonstige Geschäfte
Börsengehandelte Produkte
- Futures 0 19.803
- Optionen 0 1.425

Die börsengehandelten Produkte (sonstige Geschäfte) entfallen im Wesentlichen auf Zins-Futures in fremder Währung in Höhe von TEUR 152.205 (Vorjahr TEUR 31.925) und auf Aktien-Index-Futures in fremder Währung TEUR 241.331 (Vorjahr TEUR 207.090).

Die zu den Zins-Swaps zugehörigen Zinsabgrenzungen wurden in Höhe von EUR 1.521.549 (Vorjahr EUR 1.937.228) unter den Forderungen an Kreditinstitute, in Höhe von EUR 494.680 (Vorjahr EUR 434.038) unter den Forderungen an Kunden und in Höhe von EUR 13.359.085 (Vorjahr EUR 14.042.914) unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.

Die Verkäufe von Zinsoptionen enthalten Caps mit einem Nominalvolumen von EUR 4.444.000 (Vorjahr EUR 4.999.600) die mit Kunden abgeschlossen wurden. Von den erhaltenen Prämien in Höhe von EUR 492.152 (Vorjahr EUR 492.152) werden zum Bilanzstichtag EUR 182.000 (Vorjahr EUR 204.734) unter den sonstigen Verbindlichkeiten (Passivposten 5) ausgewiesen.

Für die abgeschlossenen Caps mit einem Nominalvolumen von EUR 4.444.000 (Vorjahr EUR 4.999.600) wurden EUR 431.896 (Vorjahr EUR 431.896) an Cap-Prämien gezahlt. Von diesen Beträgen wurden EUR 431.896 (Vorjahr EUR 431.896) gleichmäßig auf die Laufzeit der Caps verteilt und werden zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 161.200 (Vorjahr EUR 181.336) im Aktivposten 15 ausgewiesen.

Für Unwirksamkeiten aus der Bewertung von originären oder derivativen Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrument dienen, besteht eine Drohverlustrückstellung von EUR 577.044 (Vorjahr EUR 1.141.798) (Passivposten 7c).

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte bei Zins-Swap-Vereinbarungen durch Diskontierung der zukünftigen erwarteten Zahlungsströme.

Die börsengehandelten Produkte (Ausführungsgeschäfte mit Kunden) wurden zum Bilanzstichtag mit internen Bewertungsmodellen und -methoden mit aktuellen Marktpreisparametern bewertet. Die Zeitwerte der Kundengeschäfte und der Gegengeschäfte mit der Zentralbank gleichen sich aus.

D.2. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Zinserträge und Zinsaufwendungen

Die für das Geschäftsjahr ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinserträgen und den Zinsaufwendungen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um TEUR -55 (Vorjahr TEUR -75) verändert.

Provisionserträge

Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung von Wertpapieren und Vermögensverwaltung nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein.

Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands

In dem Netto-Ergebnis des Handelsbestands sind enthalten:

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
Auflösung zum Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340e Abs. 4 HGB 0 79.000

Der Sonderposten wurde zum Ende des Vorjahres vollständig aufgelöst.

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen (GuV-Posten 8) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:

Art EUR
Erträge aus über die HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH fakturierte Beratung, Handel und Vermittlung von Waren und Dienstleistungen, auch in den Bereichen Strom, Gas und Nutzenergie 37.344.452
Auflösung von Rückstellungen 1.569.565

Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (GuV-Posten 12) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:

Art EUR
Aufwendungen aus über die HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH fakturierte Beratung, Handel und Vermittlung von Waren und Dienstleistungen, auch in den Bereichen Strom, Gas und Nutzenergie 34.026.213

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit TEUR 2.893 (Vorjahr TEUR 2.764) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen sowie Erfolgswirkungen aus der Änderung der bei der Rückstellungsberechnung verwendeten Abzinsungsbeträge. Hiervon entfallen auf die verpflichtungsseitige Aufzinsung TEUR 824 (Vorjahr TEUR 1.033). Die Effekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes belaufen sich auf TEUR 2.069 (Vorjahr TEUR 1.731).

Fremdwährungsumrechnung

Aufgrund der Sondervorschriften der §§ 340f Abs. 3, 340h HGB sind Umrechnungserträge und -aufwendungen aus Fremdwährungen unter den GuV Posten 13/14 ausgewiesen. Diese sind insgesamt von untergeordneter Bedeutung.

Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen

In den Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 3.236 (Vorjahr TEUR 4.205) und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.304 (Vorjahr TEUR 1.307) enthalten.

Hiervon entfallen auf:

lfd. Posten der GuV - Art Betrag Aufwand Betrag Ertrag
EUR EUR
GuV 8) Auflösung von Rückstellungen 0 1.569.564
GuV 23) Steuernachzahlungen / -erstattungen 375.069 1.285.664

E. Sonstige Angaben

Befreiung von der der Offenlegung

Die folgenden Unternehmen, die im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Evangelische Bank eG einbezogen werden, nehmen die Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung eines Jahresabschlusses und eines Lageberichts für Kapitalgesellschaften gem. § 264 HGB Abs. 3 HGB und für Personenhandelsgesellschaften gem. § 264b HGB in Anspruch.

Gesellschaft Anteil an Kapital
EB Holding GmbH, Kassel 100%
EB - Sustainable Investment Management GmbH, Kassel 100%
EB Consult GmbH, Kassel 100%
EB-Kundenservice GmbH, Kassel 100%
Change Hub GmbH, Kassel 100%
EB-Real Estate GmbH & Co. Management KG, Kassel 100%
HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH, Kiel 100%
EB-Sustainable Real Estate GmbH, Kassel 100%

Vorstand und Aufsichtsrat des Mutterunternehmens

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen TEUR 170 (Vorjahr TEUR 189).

Die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebenen erhielten TEUR 2.402 (Vorjahr TEUR 1.798).

Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands sowie deren Hinterbliebenen wurde gemäß § 314 Abs. 3 HGB, § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2021 Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 21.326 (Vorjahr TEUR 16.434).

Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands TEUR 101 (Vorjahr TEUR 101) und für Mitglieder des Aufsichtsrats TEUR 82 (Vorjahr TEUR 123).

Ausschüttungsgesperrte Beträge

Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt TEUR 3.137 (Vorjahr TEUR 3.967), dem ausreichende frei verfügbare Rücklagen gegenüberstehen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Form von Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) in Höhe von TEUR 18.846 (Vorjahr TEUR 17.341).

Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR- Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen.

Im Rahmen unserer Spezialfondsanlagen bestehen nicht in Anspruch genommene Zeichnungszusagen (sogenannte Cash-Call-Verfahren) in Höhe von TEUR 119.331 (Vorjahr TEUR 45.653). Des Weiteren bestehen potenzielle Haftungsverpflichtungen aus Geschäftsanteilen an Genossenschaften, insbesondere der EDG Beteiligungsgenossenschaft eG, in Höhe von TEUR 1.690 (Vorjahr TEUR 1.690).

Weiterhin besteht im Zusammenhang mit einem unwiderruflichen "Zahlungsverpflichtungs- und Besicherungsvertrag für Finanzsicherheiten" mit der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) eine Verpflichtung (Bankenabgabe) in Höhe von TEUR 281 (Vorjahr TEUR 281). Hierfür wurde eine Barsicherheit (Aktiva 14) in entsprechender Höhe geleistet. Auf Grund der angefallenen Negativzinsen valutiert diese zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 280 (Vorjahr TEUR 280).

Darüber hinaus bestehen weitere nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen in Form von jährlichen Miet- und Leasingverpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, in Höhe von TEUR 2.300 (Vorjahr TEUR 2.170).

Personalstatistik

Die Zahl der 2021 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:

Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
Prokuristen 19 0
Sonstige kaufmännische Mitarbeiter 420 131
Gewerbliche Mitarbeiter 0 2
439 133

Außerdem wurden durchschnittlich 15 Auszubildende beschäftigt.

Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr

Anzahl der Mitglieder Anzahl der Geschäftsanteile Haftsummen
EUR
Anfang 2021 1.175 466.939 121.404.140
Zugang 2021 5 69 17.940
Abgang 2021 11 100 26.000
Ende 2021 1.169 466.908 121.396.080
Die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder haben sich im Geschäftsjahr vermindert um EUR 8.060
Die Haftsummen haben sich im Geschäftsjahr vermindert um EUR 8.060
Höhe des Geschäftsanteils EUR 260
Höhe der Haftsumme je Anteil EUR 260

Besondere Offenlegungspflichten

Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen, die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu machen und auf unserer Homepage zu veröffentlichen.

Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes

Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten:

Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V.

Peter-Müller-Straße 26

40468 Düsseldorf

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Konzernmutter

Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf

 

Bankdirektor Thomas Katzenmayer (Vorstandsvorsitzender), Ressort Steuerung

 

Bankdirektor Olaf Kreuzberg, Ressort Marktfolge (ab 01.06.2021)

 

Bankdirektor Joachim Fröhlich, Ressort Vertrieb

Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf

 

WP StB Dipl.-Betriebsw. (FH) Edgar Schneider (Vorsitzender), selbständiger Steuerberater, ehemaliges Vorstandsmitglied Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.V.

 

Dipl.-Ök. Peter Stoll, (erster stellv. Vorsitzender bis zum 15.06.2021), Vorsitzender der Geschäftsführung, Dienste für Menschen gGmbH, Esslingen

 

Heinz Thomas Striegler (zweiter stellv. Vorsitzender bis zum 15.06.2021, erster stellv. Vorsitzende seit dem 16.06.2021 ), Leitender Oberkirchenrat, Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Darmstadt

 

Sabine Korb-Chrosch, Kaufmännischer Vorstand, Das Rauhe Haus, Hamburg (zweite stellv. Vorsitzende seit dem 16.06.2021)

 

Prof. Dr. Peter Unruh, Präsident des Landeskirchenamtes, Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, Kiel

 

Dr. Hans Ulrich Anke, Präsident, Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland, Hannover

 

Dr. Jörg Antoine, Präsident des Konsistoriums der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg- Schlesische Oberlausitz, Berlin

 

Stefan Große, Oberkirchenrat, Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, Erfurt

 

Petra Hegt, Kaufmännische Direktorin, Marienstift Arnstadt, Arnstadt

 

Dr. Markus Horneber, Vorstandsvorsitzender, AGAPLESION gAG, Frankfurt/Main

 

Dr. Martin Kastrup, Oberkirchenrat, Evangelische Landeskirche in Württemberg, Stuttgart

 

Dr. Volker Knöppel, Vizepräsident, Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, Kassel

 

Dr. Rolf Krämer, Vizepräsident, Evangelisch lutherische Landeskirche Hannovers, Hannover

 

Dr. Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie Österreich und Geschäftsführerin der Diakonie gemeinnützige GmbH, Wien

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres wie folgt eingetreten:

Mit dem Angriff durch Russland am 24. Februar 2022 hat die Ukraine den Kriegszustand ausgerufen. Die aktuelle Situation ist geprägt von geopolitischen Spannungen, die weltweit in die Volkswirtschaften ausstrahlen. So haben zum Beispiel die Europäische Union sowie die USA zwischenzeitlich umfangreiche Sanktionspakete verabschiedet und verhängt. Es ist nicht auszuschließen, dass auf Ebene der Wirtschaftspolitik weitere Maßnahmen beschlossen werden, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und somit auch auf die Wirtschaftlichkeit des Handelns der Marktteilnehmer in den betroffenen Wirtschaftsräumen haben können. Ein Ende, dieser durch Ungewissheit geprägten Situation, ist nicht absehbar. Durch die Auswirkungen auf die Finanzmärkte und die wirtschaftlichen Folgen können sich negative Auswirkungen auf unsere Ertragslage ergeben.

Vorschlag für die Ergebnisverwendung des Mutterunternehmens

Der Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 10.052.507,10 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 6.005,84 (Bilanzgewinn von EUR 10.058.512,94) - wie folgt zu verwenden:

EUR
Ausschüttung einer Dividende von 3,00 % 3.642.128,75
Zuweisung zu den Ergebnisrücklagen
a) Gesetzliche Rücklage 3.000.000,00
b) Andere Ergebnisrücklage 3.410.000,00
Vortrag auf neue Rechnung 6.384,19
10.058.512,94

Konzernkapitalflussrechnung

2021 2020
TEUR TEUR
1. Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) 7.087 9.901
2. +/- Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Forderungen und Gegenstände des Anlagevermögens 5.212 22.131
3. +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen -246 -10.188
4. +/- Andere zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge 8.681 6.089
5. -/+ Gewinn/Verlust aus der Veräußerung von Gegenständen des AV -4.012 -44
6. -/+ Sonstige Anpassungen (Saldo) -17.068 -9.778
7. -/+ Zunahme/Abnahme der Forderungen an Kreditinstitute 256.613 -202.056
8. -/+ Zunahme/Abnahme der Forderungen an Kunden -94.174 -276.255
9. -/+ Zunahme/Abnahme der Wertpapiere (soweit nicht Finanzanlagen) 207.289 -12.801
10. -/+ Zunahme/Abnahme anderer Aktiva aus laufender Geschäftstätigkeit -612 -1.482
11. +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -506.963 603.332
12. +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 615.292 -4.311
13. +/- Zunahme/Abnahme verbriefter Verbindlichkeiten -3.100 -84.995
14. +/- Zunahme/Abnahme anderer Passiva aus laufender Geschäftstätigkeit -6.081 3.808
15. +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge -72.637 -74.196
16. +/- Aufwendungen/Erträge aus außerordentlichen Posten 153 2.575
17. +/- Ertragsteueraufwand/-ertrag 5.951 8.267
18. + Erhaltene Zinszahlungen und Dividendenzahlungen 146.485 195.479
19. - Gezahlte Zinsen -60.287 -41.399
20. + Außerordentliche Einzahlungen 0 1.053
21. - Außerordentliche Auszahlungen -153 -3.629
22. +/- Ertragsteuerzahlungen -8.783 -4.817
23. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe 1 bis 22) 478.647 126.684
24. + Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens 50.000 10.000
25. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -58.957 -36.818
26. + Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens 106 49.787
27. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -7.031 -82.843
28. + Einzahlungen aus Abgängen des immateriellen Anlagevermögens 25 1.580
29. - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -1.127 -1.277
30. + Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis 0 0
31. - Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis 0 0
32. +/- Mittelveränderungen aus sonstiger Investitionstätigkeit (Saldo) 0 0
33. + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0 0
34. - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0 0
35. = Cashflow aus Investitionstätigkeit (Summe 24 bis 34) -16.984 -59.571
36. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 18 487
37. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern 0 0
38. - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mutterunternehmens -24 -395
39. - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter 0 0
40. + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0 0
41. - Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0 0
42. - Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens -3.642 -3.639
43. - Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter 0 0
44. +/- Mittelveränderungen sonstiges Kapital (Saldo) 0 0
45. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe 36 bis 44) -3.648 -3.547
46. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe 23, 35, 45) 458.015 63.564
47. +/- Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0 0
48. +/- Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0 -9
49. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 539.010 475.454
50. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe 46 bis 49) 997.025 539.010

Ein Vergleich der aktuellen Werte mit den Vorjahreswerten ist nicht vollständig möglich, da es Verschiebungen zwischen vereinzelten Positionen gab. In den Vorjahreswerten wurde eine Umgliederung innerhalb des Anlagevermögens als fiktiver Cashflow i.H.v. 51 Mio. in der Kapitalflussrechnung dargestellt (Auswirkung Pos. 26/27). In den Positionen 9/18 wurden statt eines Cashflows aus Stückzinsen die Buchwertveränderung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve i.H.v. 65 Mio. angesetzt. Ein Cashflow aus Wertpapieren des Umlaufvermögens i.H.v. 9 Mio. wurde in der Position 2 anstatt der Position 9 ausgewiesen. Darüber hinaus ergaben sich nur unwesentliche Veränderungen.

Der Finanzmittelfonds entspricht der Barreserve des Konzerns.

Für die gem. § 272 Abs. 4 HGB in Vorjahren gebildete Kapitalrücklage für Anteile an beherrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen liegt eine Verfügungsbeschränkung vor.

Den Gesellschaftern stehen TEUR 10.059 zur Gewinnausschüttung zur Verfügung. Es besteht ein ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB über TEUR 3.137.

Für das Auseinandersetzungsguthaben in Höhe von TEUR 24 besteht ein Zustimmungsvorbehalt durch Vorstand und Aufsichtsrat für dessen Auszahlung.

Für die gesetzliche Rücklage in Höhe von TEUR 56.000 besteht Verwendungsvorbehalt zur Deckung von Bilanzverlusten.

Für die Verwendung der anderen Ergebnisrücklagen in Höhe von TEUR 84.196 besteht ein Verwendungsvorbehalt durch Vorstand und Aufsichtsrat.

Für 2021 lagen die folgenden wesentlichen zahlungsunwirksamen Investitions- und Finanzierungsvorgänge vor:

31.12.2021
TEUR
Zuweisung in die gesetzliche Rücklage 3.000
Zuweisung in die anderen Ergebnisrücklagen 3.450

Konzerneigenkapitalspiegel

Eigenkapital des Mutterunternehmens
(korrigiertes) gezeichnetes Kapital
Gezeichnetes Kapital
Geschäftsguthaben Einlagen stiller Gesellschafter Summe
Stand am 1. Januar 2021 121.410.380,00 121.410.380,00
Kapitalerhöhung/-herabsetzung - -
Zeichnung von Geschäftsguthaben 17.940,00 - 17.940,00
Rückzahlung von Geschäftguthaben -24.180,00 - -24.180,00
Einforderung/ Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen - - -
Einstellung in/ Entnahme aus Rücklagen - - -
Gezahlte Dividenden - - -
Sonstige Veränderungen - - -
Änderungen des Konsoliderungskreises - - -
Konzernjahresüberschuss - - -
Stand am 31. Dezember 2021 121.404.140,00 121.404.140,00
Eigenkapital des Mutterunternehmens
(korrigiertes) gezeichnetes Kapital
Eigene Anteile
Geschäftsguthaben Einlagen stiller Gesellschafter Summe
Stand am 1. Januar 2021 260,00 - 260,00
Kapitalerhöhung/-herabsetzung - -
Zeichnung von Geschäftsguthaben - - -
Rückzahlung von Geschäftguthaben - - -
Einforderung/ Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen - - -
Einstellung in/ Entnahme aus Rücklagen - - -
Gezahlte Dividenden - - -
Sonstige Veränderungen - - -
Änderungen des Konsoliderungskreises - - -
Konzernjahresüberschuss - -
Stand am 31. Dezember 2021 260,00 260,00
Eigenkapital des Mutterunternehmens
(korrigiertes) gezeichnetes Kapital
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
Geschäftsguthaben Einlagen stiller Gesellschafter Summe Summe
Stand am 1. Januar 2021 - - - 121.410.640,00
Kapitalerhöhung/-herabsetzung - - -
Zeichnung von Geschäftsguthaben - - - 17.940,00
Rückzahlung von Geschäftguthaben - - - - 24.180,00
Einforderung/ Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen - - - -
Einstellung in/ Entnahme aus Rücklagen - - - -
Gezahlte Dividenden - - - -
Sonstige Veränderungen - - - -
Änderungen des Konsoliderungskreises - - - -
Konzernjahresüberschuss - - - -
Stand am 31. Dezember 2021 - 121.404.400,00
Eigenkapital des Mutterunternehmens
(korrigiertes) gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 - 3 HGB nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB Summe
Stand am 1. Januar 2021 59.131.583,16 59.131.583,16
Kapitalerhöhung/-herabsetzung - -
Zeichnung von Geschäftsguthaben - - -
Rückzahlung von Geschäftguthaben - - -
Einforderung/ Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen - - -
Einstellung in/ Entnahme aus Rücklagen - - -
Gezahlte Dividenden - - -
Sonstige Veränderungen - - -
Änderungen des Konsoliderungskreises - - -
Konzernjahresüberschuss - - -
Stand am 31. Dezember 2021 59.131.583,16 59.131.583,16
Eigenkapital des Mutterunternehmens
Rücklagen
Ergebnisrücklagen
gesetzliche Rücklage andere Ergebnisrücklagen Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen Summe
Stand am 1. Januar 2021 53.000.000,00 80.746.623,24 1.609.400,00 194.487.606,40
Kapitalerhöhung/-herabsetzung - - - -
Zeichnung von Geschäftsguthaben - - - -
Rückzahlung von Geschäftguthaben - - - -
Einforderung/ Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen - - - -
Einstellung in/ Entnahme aus Rücklagen 3.000.000,00 3.450.000,00 - 6.450.000,00
Gezahlte Dividenden - - - -
Sonstige Veränderungen - - 260,00 - - 260,00
Änderungen des Konsoliderungskreises - - - -
Konzernjahresüberschuss - - - -
Stand am 31. Dezember 2021 56.000.000,00 84.196.363,24 1.609.400,00 200.937.346,40
Eigenkapital des Mutterunternehmens
Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung Konzernbilanzgewinn Summe
Stand am 1. Januar 2021 - 10.320.452,38 326.218.698,78
Kapitalerhöhung/-herabsetzung -
Zeichnung von Geschäftsguthaben - - 17.940,00
Rückzahlung von Geschäftguthaben - - - 24.180,00
Einforderung/ Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen - -
Einstellung in/ Entnahme aus Rücklagen - - 6.450.000,00 -
Gezahlte Dividenden - - 3.642.068,93 - 3.642.068,93
Sonstige Veränderungen - - - 260,00
Änderungen des Konsoliderungskreises -
Konzernjahresüberschuss - 7.086.852,30 7.086.852,30
Stand am 31. Dezember 2021 - 7.315.235,75 329.656.982,15
Nicht beherrschende Anteile
Nicht beherrschende Anteile vor Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung und Jahresergebnis Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung Summe
Stand am 1. Januar 2021 - - - -
Kapitalerhöhung/-herabsetzung - - - -
Zeichnung von Geschäftsguthaben - - - -
Rückzahlung von Geschäftguthaben - - - -
Einforderung/ Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen - - - -
Einstellung in/ Entnahme aus Rücklagen - - - -
Gezahlte Dividenden - - - -
Sonstige Veränderungen - - - -
Änderungen des Konsoliderungskreises - - - -
Konzernjahresüberschuss - - - -
Stand am 31. Dezember 2021 - - - -
Konzerneigenkapital
Summe
Stand am 1. Januar 2021 326.218.698,78
Kapitalerhöhung/-herabsetzung -
Zeichnung von Geschäftsguthaben 17.940,00
Rückzahlung von Geschäftguthaben - 24.180,00
Einforderung/ Einzahlung bisher nicht eingeforderter Einlagen -
Einstellung in/ Entnahme aus Rücklagen -
Gezahlte Dividenden - 3.642.068,93
Sonstige Veränderungen - 260,00
Änderungen des Konsoliderungskreises -
Konzernjahresüberschuss 7.086.852,30
Stand am 31. Dezember 2021 329.656.982,15

Den Gesellschaftern stehen TEUR 10.059 zur Gewinnausschüttung zur Verfügung. Es besteht ein ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB über TEUR 3.137.

Für das Auseinandersetzungsguthaben in Höhe von TEUR 24 besteht ein Zustimmungsvorbehalt durch Vorstand und Aufsichtsrat für dessen Auszahlung.

Für die gesetzliche Rücklage in Höhe von TEUR 56.000 besteht Verwendungsvorbehalt zur Deckung von Bilanzverlusten.

Für die Verwendung der anderen Ergebnisrücklagen in Höhe von TEUR 84.196 besteht ein Verwendungsvorbehalt durch Vorstand und Aufsichtsrat.

 

Kassel, 20. Mai 2022

Evangelische Bank eG Konzern

Der Vorstand

Katzenmayer

Fröhlich

Kreuzberg

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021

des Evangelische Bank eG Konzern

Gliederung des Konzernlageberichts

A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit

B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht)

1. Rahmenbedingungen

2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage

a) Ertragslage

b) Finanzlage

c) Vermögenslage

5. Gesamtaussage zur Wirtschaftlichen Lage

C. Risiko- und Chancenbericht

D. Prognosebericht mit Chancen und Risiken

E. Nichtfinanzielle Berichterstattung - ungeprüft -

A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit

1. Geschäftsmodell / Konzernstrategie

1.1 Konzernunternehmen und Tätigkeitsschwerpunkte (Grundlagen des Konzerns)

Der Konzern Evangelische Bank (EB-Konzern oder EB-Gruppe) umfasst im Geschäftsjahr 2021 neben der Evangelischen Bank eG (EB oder Bank) als Mutterunternehmen acht Tochterunternehmen, an denen die Bank unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt ist. Die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften sind teilweise Führungskräfte der Bank, teilweise werden die Geschäfte durch externe Geschäftsführer geführt.

Konzerngesellschaften der EB-Gruppe

Neben dem Mutterunternehmen umfasst der Konsolidierungskreis folgende Unternehmen:

EB Holding GmbH (EB Holding)

EB-Real Estate GmbH & Co. Management KG, Kassel (bis 21. Januar 2021 firmierend als Mietgrund Immobilien GmbH & Co. Liegenschaften KG) (EB-RE)

EB - Sustainable Investment Management GmbH (EB-SIM)

EB Consult GmbH (EB Consult)

EB - Sustainable Real Estate GmbH (EB-SRE)

Change Hub GmbH (Change Hub)

HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH (HKD)

EB - Kundenservice GmbH (EB-KS)

Seit dem 31.12.2019 wird ein Konzernabschluss aufgestellt. Zwischen der Bank und der EB Holding sowie zwischen der Holding und deren Töchtern wurden Unternehmensverträge geschlossen, die im Wesentlichen dazu führen, dass die Bank die wirtschaftliche Sorge für die Tochterunternehmen EB-SIM, EB Consult, EB-KS, Change Hub, EB-SRE und HKD trägt und ihr im Gegenzug das erwirtschaftete Ergebnis der Gesellschaften zukommt. Gemessen an der Konzernbilanzsumme wird die Geschäftsentwicklung des Konzerns im Wesentlichen durch das Mutterunternehmen EB geprägt.

Geschäfts Strategie der Evangelischen Bank

Die EB ist als genossenschaftlich organisiertes Kreditinstitut eine nachhaltig ausgerichtete Spezialbank für Kunden aus Kirche, Diakonie, Gesundheits- und Sozialwirtschaft sowie für alle privaten Kunden mit christlicher Werteorientierung. Als spezialisierter Finanzdienstleister bietet die EB neben dem Branchen-Knowhow auch umfassende Finanzlösungen für den kirchlich-diakonischen und sozialen Bereich. In unserem Kerngeschäft finanzieren wir soziale Projekte aus den Bereichen Gesundheit, Altenpflege, Jugend- und Behindertenhilfe, Bildung, bezahlbarer Wohnraum sowie privater Wohnbau und investieren in Vorhaben, Unternehmen und Institutionen, die zur Bewahrung der Schöpfung einen positiven Beitrag leisten. Wir richten unser unternehmerisches Handeln nach den 17 Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) sowie nach den anspruchsvollen EMASplus -Kriterien (EMAS = Eco-Management and Audit Scheme) aus, wir sind u.a. Mitglied im UN Global Compact Netzwerk, der weltweit größten Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung.

Kundenzentriertes Leistungsportfolio

In der EB-Gruppe stehen die Bedarfe und Bedürfnisse unserer Kunden im Zentrum unseres Handelns. Das nennen wir Kundenzentrierung. Konkret bedeutet das, dass wir sowohl unsere strategischen Projekte als auch die Entwicklung unserer Dienstleistungspalette nach den Kundenbedarfen ausrichten und uns auf die Veränderungen im Marktumfeld vorausschauend und gezielt einstellen. Wir positionieren uns als Branchenexperte und bauen kontinuierlich unsere Expertise, unser Beratungsangebot sowie die Finanz- und Dienstleistungslösungen für unsere Kunden aus dem kirchlichen, diakonischen, gesundheits- und sozialwirtschaftlichen Bereich aus.

Spezial-Know-how in der EB-Gruppe

In der Regel finden wir in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft komplexe Finanzstrukturen vor. Dies gilt sowohl für Krankenhäuser als auch für Einrichtungen der Pflege und weitere Hilfefelder. Unser Leistungsportfolio umfasst unter anderem ganzheitliche Finanzierungslösungen, die auf diese Institutionen zugeschnitten sind. Moderner Zahlungsverkehr sowie ein umfassendes Liquiditätsmanagement mit der Beachtung der speziellen Anforderungen der Sozialwirtschaft und der Kirche ergänzen unser Angebot. Institutionellen Investoren bieten wir eine maßgeschneiderte Vermögensverwaltung und nachhaltiges Asset-Management. Ein professionelles Stiftungsmanagement, individualisierte Angebote wie die Betreuung komplexer Vermögenswerte unter Berücksichtigung der spezifischen Anlagerichtlinien, eine Nachhaltigkeitsanalyse mittels unseres modifizierten Nachhaltigkeitsfilters sowie eine strategische Management-Beratung vervollständigen unser vielfältiges Leistungsspektrum. In der EB-Gruppe können wir durch die aktive Einbindung unserer Tochtergesellschaften alles aus einer Hand anbieten. Wir sind strategischer Partner unserer Kunden und begleiten sie von der Analyse, über die Beratung bis hin zur Umsetzung unter Einbeziehung der EB-Gruppe.

Gebündelte Kompetenz in der EB-Gruppe

Die Anpassung unserer strategischen Aufstellung sowie der stetige Ausbau neuer Dienstleistungen im Rahmen der EB-Gruppe spielen eine entscheidende Rolle für unser Wachstum und unsere Positionierung im Wettbewerbsumfeld. Dazu gehören unter anderem unsere vielfältigen digitalen Lösungen für private und institutionelle Kunden, der Ausbau der Dienstleistungen, wie z. B. Beratungs- und Consultingleistungen für Institutionen sowie Marktbeobachtung und Marktanalysen.

EB - Sustainable Investment Management GmbH: Investments für eine bessere Welt

Die EB-SIM ist spezialisierter Dienstleister für Kunden, die ihrem sozialen, ökologischen oder ethischen Auftrag auch in ihren Investments nachkommen möchten. Unter dem Leitmotiv "Investments für eine bessere Welt" bietet sie institutionellen und über den Wholesale-Vertrieb privaten Kunden ausschließlich nachhaltige Anlagen in Aktien-, Anleihen- und Multi-Asset-Strategien sowie Private Debt und Real Assets an. Ihre Anlagestrategien richtet sie an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals) und den Klimazielen der Europäischen Union aus. Das Produktportfolio umfasst sowohl Responsible Investments, die eine negative Wirkung weitestgehend ausschließen, als auch Impact Investments, die eine positive Wirkung auf die SDGs erzielen. Ein Highlight des Jahres 2021 war u. a. die erfolgreiche Platzierung des Erneuerbare Energien Fonds Europa. Des Weiteren konnte die EB-SIM ihre Assets under Management (AuM) um 15 % von rund 4,9 Mrd. Euro auf 5,6 Mrd. Euro steigern.

EB Consult GmbH: Strategischer Partner der Sozialwirtschaft

Die EB Consult ist ein bundesweit tätiges Beratungsunternehmen und spezialisiert auf die Begleitung von Unternehmen aus Sozialwirtschaft und Kirche bei der Entwicklung und Umsetzung unternehmerischer Konzepte, der Entwicklung von Fördermittelkonzepten für Bau, Sanierung und Nutzung sozialwirtschaftlicher Einrichtungen und betriebswirtschaftliche Analysen. Sie setzt dabei ihre etablierten Analysedienstleistungen (Markt-, Standort- und Wettbewerbsanalysen, betriebswirtschaftliche Analysen) sowie das Risikomanagement- und Frühwarnsystem »EB-CARE« genauso ein, wie erfolgserprobte Methoden zur strategischen Beratung und Projektbegleitung. Die Sozialwirtschaft hat einen großen Anteil an unserer gesellschaftlichen Entwicklung. Welche Förderungen gibt es? Wem steht Förderung zu und wie kann man sie so nutzen, dass daraus Ideen für neue Angebote entstehen? Bei all diesen Fragen hilft die EB Consult. Diese Unterstützung wurde im Berichtsjahr stark nachgefragt. Darüber hinaus lag der Fokus unserer Beratertochter im Jahr 2021 auf der Begleitung eines größeren diakonischen Trägers bei der sozialraumorientierten Quartiersentwicklung (Fokus: Eingliederungshilfe) sowie auf der Beratung bei der Zusammenlegung zweier Schulträger. Darüber hinaus hat die EB Consult zahlreiche Standortanalysen für externe Kunden durchgeführt.

EB-Sustainable Real Estate GmbH

Die Ende 2020 gegründete EB-SRE hat sich zum Ziel gesetzt, die Entwicklung und Realisierung nachhaltiger Immobilienprojekte vor allem im kirchlichen und diakonischen Umfeld voranzutreiben. Nachhaltigkeit gehört zum Markenkern der EB-Gruppe und ist auch für die Zukunftsfähigkeit in der Immobilienwirtschaft von entscheidender Bedeutung. Speziell im Bereich der kirchlichen und diakonischen Immobilien ergeben sich in diesem Kontext grundlegende Veränderungen und Herausforderungen. Durch die Entwicklung und das Management von Immobilien kann die EB-SRE für unsere Kunden nachhaltige Mehrwerte generieren. Das Leistungsspektrum der Gesellschaft reicht dabei von der strategischen Analyse des Immobilienbestandes eines Trägers, der ergebnisoffenen Bewertung eines Immobilienprojekts über die Entwicklung von strategischen Konzepten, der Projektentwicklung und -realisierung (ausgerichtet auf die ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte der Nachhaltigkeit) bis hin zur Unterstützung im Liegenschaftsmanagement.

Change Hub GmbH: Co-creating social impact

Der Change Hub in Berlin bietet eine innovative Plattform für das Netzwerken zwischen Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Social Startups und wissenschaftlichen Instituten. In einem modernen agilen Umfeld werden kulturelle und digitale Veränderungsprozesse angestoßen und begleitet. Der Change Hub stellt geeignete Räumlichkeiten sowie eine professionelle methodische Unterstützung für Workshops, Lernreisen und weitere Veranstaltungsformate zur Verfügung. Die enge Verzahnung von Wissenschaft und Praxis bietet einen Nährboden für nachhaltigen Wandel und Transformation. Im Berichtsjahr hat der Change Hub unter Pandemiebedingungen sowohl digital als auch in Präsenz unterschiedliche Formate in den Bereichen "Nachhaltigkeit & Leitbild", "Geschäftsmodell & Innovation" sowie "Agilität & New Work" angeboten. Der Change Hub arbeitet dabei mit einem Netzwerk aus Branchenexperten, Coaches und Wissenschaftspartnern zusammen.

HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH

Die Leistungsangebote der HKD gliedern sich in die vier Themenwelten: KIRCHENMobilität, KIRCHEN-Energie, KIRCHENTelefonie mit mittlerweile mehr als 116.000 Anschlüssen sowie KIRCHENShop. Sie vertritt die Interessen ihrer Kunden gegenüber der Industrie und generiert somit sowohl administrative als auch wirtschaftliche Vorteile bei der Beschaffung. Die HKD unterstützt kirchliche und soziale Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter bei einer nachhaltigen und effizienten Beschaffung. Dabei spielt der KIRCHENShop eine maßgebliche Rolle, der in Zusammenarbeit mit der Nordkirche entwickelt wurde. Der Online-Marktplatz zeichnet sich durch mehr als 20.000 geprüfte nachhaltige Artikel von knapp 60 Anbietern aus. Mit dem Projekt "Für unser Morgen" stellt sich die HKD ihrer Verantwortung als Online-Marktplatz und setzt sich öffentlich für eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Beschaffung ein. Gleichzeitig dient das Projekt als Aufruf für mehr Nachhaltigkeit im Alltag.

EB-Kundenservice GmbH

Bereits seit dem Jahr 2000 ist die EB-KS zentraler Eingangskanal für die privaten und institutionellen Kunden der EB-Gruppe. Kernaufgaben der Serviceeinheit sind dabei die Inbound- und Outbound-Telefonie sowie die Verarbeitung analoger und digitaler Eingangspost. Rund 70 Mitarbeiter kümmern sich effizient und kanalübergreifend in drei Spezialabteilungen um alle Kundenwünsche zum Thema Banking. Darüber hinaus bündelt die EB-KS die Service- und Standardprozesse der Bank und optimiert sie laufend weiter. Im Jahr 2021 hatten die Mitarbeiter der EB-KS 223.657 telefonische und 248.468 schriftliche Kundenkontakte. Insgesamt haben sie 146.399 Vorgänge im Banksystem bearbeitet.

Zweigstellen

Die Bank hat ihren Sitz in Kassel mit einer Zweigniederlassung in Kiel und unterhält Filialen in Berlin, Eisenach, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Schwerin, Speyer und Stuttgart sowie eine Auslandsrepräsentanz in Wien.

Die Sitze der konsolidierten Konzerntöchter befinden sich in Kassel (Change Hub, EB Consult, EB-KS, EB-SIM, Holding, EB-SRE, EB RE KG) und Kiel (HKD) mit Zweigniederlassungen in Berlin (Change Hub), Frankfurt am Main (EB-SIM) und Köln (EB-SIM).

B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht)

1. Rahmenbedingungen

1.1 Konjunktur in Deutschland

Wirtschaft auf Erholungskurs

Im Jahr 2021 erholte sich die deutsche Wirtschaft weiter von dem durch die Coronapandemie ausgelösten Konjunktureinbruch des 1. Halbjahres 2020. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt expandierte im Vorjahresvergleich um deutliche 2,9 %, nachdem es 2020 um 4,9 % zurückgegangen war. Das Wirtschaftswachstum hätte allerdings noch höher ausfallen können, wenn die Konjunktur nicht weiter durch die Folgen der anhaltenden Pandemie gedämpft worden wäre.

Pandemiefolgen belasten noch immer

Das Wirtschaftsgeschehen wurde 2021 einerseits durch die abermaligen Coronawellen und die im Zuge dieser Wellen zeitweise verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen merklich beeinträchtigt, besonders zu Jahresbeginn sowie zum Jahresende. Von den Schutzmaßnahmen waren vor allem die kontaktintensiven Dienstleistungsbereiche betroffen, wie die Reisebranche, die Kreativwirtschaft und das Gastgewerbe. Anderseits bremsten die im Jahresverlauf zunehmenden Rohstoffpreise und Materialknappheiten spürbar die Aktivitäten, insbesondere im produzierenden Gewerbe. Die kräftige und geographisch breit angelegte Konjunkturerholung führte nämlich zu einem ungewöhnlich starken Anstieg der globalen Nachfrage nach Rohstoffen und Vorleistungsgütern sowie zu erheblichen Logistikproblemen.

Investitionsklima stabilisiert sich

Nach dem starken Rückgang des Vorjahres stabilisierten sich die Ausrüstungsinvestitionen 2021 ebenfalls. Angesichts des verbesserten globalen Konjunkturumfelds, der steigenden Auslastung der Wirtschaft und der insgesamt nach wie vor günstigen Finanzierungsbedingungen, mit anhaltend niedrigen Zinsen, erhöhten sich die Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge um 3,4 %. Das Wachstum der Investitionsausgaben hätte ohne die hohen Rohstoffpreise und Materialengpässe aber deutlich stärker ausfallen können. Dies gilt auch für die Bauinvestitionen, deren langjähriger Aufwärtstrend sich abgeschwächt fortsetzte (+0,7 % nach +1,9 % im Vorjahr). Wichtigste Wachstumsstütze blieb der Wohnungsbau, der weiterhin vom enormen Bedarf an Wohnraum und dem günstigen Finanzierungsumfeld Rückenwind erfuhr. Alles in allem blieben die Investitionsausgaben aber etwas hinter dem vor Ausbruch der Coronakrise in Deutschland im Jahr 2019 erreichten Stand zurück.

Wachstumsimpulse vom Außenhandel

Im Zuge der weltwirtschaftlichen Belebung und des vielfach erfolgten Abbaus von pandemiebedingten Reisebeschränkungen nahm der grenzüberschreitende Handel der deutschen Wirtschaft spürbar an Fahrt auf. Eine Ausnahme bildete allerdings der Warenhandel mit dem Vereinigten Königreich, der sich wegen dem zum Jahresanfang vollzogenen Austritts des Landes aus der Europäischen Union vergleichsweise schwach entwickelte. Angesichts kräftig steigender Exporte (+9,9 %) und leicht weniger dynamisch expandierender Importe (+9,3 %) lieferte der Außenhandel als Ganzes rechnerisch einen positiven Beitrag zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum in Höhe von 0,8 Prozentpunkten. Die vor Krisenausbruch erreichten Niveaus konnten aber auch hier noch nicht wieder erlangt werden.

Staat erneut mit hohem Finanzierungsdefizit

Trotz der Konjunkturerholung blieb die Situation der öffentlichen Haushalte 2021 angespannt. Der Staat schloss das zweite Jahr in Folge mit einem hohen Finanzierungsdefizit ab. Hierzu trug auch bei, dass die staatlichen Mehrausgaben zur Abfederung der negativen Pandemiefolgen vielfach andauerten, wie die Zahlung von Überbrückungshilfen an Unternehmen und die Verlängerung des verbesserten Zugangs zum Kurzarbeitergeld. Der gesamtstaatliche Fehlbetrag lag bei 132,5 Mrd. Euro, was 3,7 % des Bruttoinlandsprodukts entsprach. Die Schuldenquote dürfte von gut 69 % im Vorjahr auf etwa 71 % gestiegen sein und damit die Maastricht-Obergrenze von 60 % erneut deutlich überschritten haben. Erste amtliche Angaben zur Schuldenquote im Jahr 2021 werden voraussichtlich im April 2022 veröffentlicht.

Kräftiger Anstieg der Inflationsrate

Nach vielen Jahren mit moderater Entwicklung haben die Verbraucherpreise 2021 merklich angezogen. Die Inflationsrate, basierend auf dem amtlichen Verbraucherpreisindex, stieg nahezu stetig von 1,0 % im Januar auf 5,3 % im Dezember. Im Jahresdurchschnitt verteuerten sich die Preise um 3,1 % und damit so kräftig wie seit 1993, im Nachgang des Wiedervereinigungsbooms, nicht mehr. 2020 hatte die Inflationsrate noch bei 0,5 % gelegen. Für den rasanten Anstieg der Inflationsrate waren verschiedene Sondereffekte verantwortlich, vor allem die Basiseffekte der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung vom 2. Halbjahr 2020 sowie die Ölpreiserholung nach dem Einbruch vom Frühjahr 2020. Auch die bereits erwähnten Lieferengpässe sowie die Einführung der nationalen CO 2 -Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme wirkten spürbar preistreibend.

Abnehmende Dynamik in der Bauwirtschaft

Nachdem die preisbereinigte Bruttowertschöpfung des Baugewerbes 2020 noch um deutliche 3,8 % zugelegt hatte, gab sie 2021 leicht um 0,5 % nach. Grund hierfür waren unter anderem die witterungsbedingten Beeinträchtigungen zu Jahresbeginn, die stärker ausfielen als im Vorjahr. Auch fehlten einige Bauprojekte, die wegen der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung Ende 2020 vorgezogen worden waren. Zudem belasteten Lieferengpässe und starke Preissteigerungen bei Baumaterialien (unter anderem bei Holz, Stahl, Kunststoffen und Kupfer) die Aktivitäten. Hinzu kam, dass sich der Staat wegen der angespannten Finanzlage mit der Vergabe von Bauaufträgen zurückhielt. Dies hinterließ auch in den amtlichen Umsatzdaten der Monatsberichte für das Bauhauptgewerbe sichtbare Spuren. Diese Daten sind allerdings nicht preisbereinigt, sondern nur in jeweiligen Preisen verfügbar. Demnach sank der im öffentlichen Bau erzielte baugewerbliche Umsatz in den ersten drei Quartalen um 2,8 %, während im Wohnungsbau (+2,5 %) und im Wirtschaftsbau (+0,8 %) Anstiege zu verzeichnen waren. Alles in allem legte der baugewerbliche Umsatz im Bauhauptgewerbe um 0,5 % zu und damit erheblich schwächer als im Ausbaugewerbe (+10,5 %). Die Erwerbstätigenzahl stieg im gesamten Baugewerbe abermals an, um 1,1 % auf gut 2,6 Mio. Menschen.

Wertschöpfungszuwachs im Dienstleistungssektor

Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung des Dienstleistungssektors entwickelte sich 2021 im Gleichschritt mit der Bruttowertschöpfung aller Sektoren. Sie legte um 2,9 % zu, nachdem sie im Vorjahr um 4,3 % eingebrochen war. Gestützt durch die an Fahrt aufnehmende Industriekonjunktur und die anhaltende Digitalisierung in weiten Lebens- und Wirtschaftsbereichen fiel das Wachstum bei den Unternehmensdienstleistern (+5,6 %) und im Bereich der Information und Kommunikation (+3,4 %) besonders kräftig aus. Auch in den Bereichen Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (+3,2 %) sowie Handel, Verkehr, Gastgewerbe (+3,0 %) konnten merkliche Zuwachsraten erwirtschaftet werden, im Zuge der allgemeinen Konjunkturbelebung und der Lockerung von virusbedingten Beschränkungen. In den Bereichen Grundstücks- und Wohnungswesen (+0,9 %), sonstige Dienstleister (ebenfalls +0,9 %) sowie Finanz- und Versicherungsdienstleister (-0,3 %) entwickelten sich die Wertschöpfung hingegen verhaltener. Die Erwerbstätigenzahl stieg im gesamten Dienstleistungssektor leicht um 0,3 % auf knapp 33,7 Mio. Sie lag damit aber noch immer unter dem 2019 vor dem Krisenausbruch erreichten Niveau von rund 33,8 Mio.

Gesundheits- und Sozialwirtschaft

Insbesondere für die Gesundheitswirtschaft war das zweite Coronajahr von vielen Herausforderungen geprägt. Auch durch die stabilisierende Maßnahmen der staatlichen und gesundheitswirtschaftlichen Kostenträger blieben negative wirtschaftliche Folgen für die Branche weitgehend aus. Für das Jahr 2021 wird auf Basis bereits vorliegender und fortgeschriebener Werte ein weiterer Anstieg der Gesundheitsausgaben auf ca. 466 Milliarden Euro geschätzt. Das wären 25 Milliarden Euro oder 5,7 % mehr als im Jahr 2020. Die Wertschöpfung der Gesundheitswirtschaft und der relative Anteil am Bruttoinlandsprodukt der in 2020 noch ca. 12 % betrug, dürfte damit auch im Jahr 2021 weiter gewachsen sein. Die Bruttowertschöpfung der Gesundheitswirtschaft wächst seit vielen Jahren deutlich stärker als die der Gesamtwirtschaft. Mit ca. 7,4 Millionen Erwerbstätigen, der einen Anteil von ca. 17 % aller Erwerbstätigen in Deutschland entspricht, ist die Gesundheitswirtschaft dazu ein bedeutender Arbeitsmarkt. Aufgrund der demographischen Entwicklung und der daraus resultierenden erhöhten Nachfrage nach Gesundheitsleistungen, dem Bedarf an der Sanierung von bestehenden Immobilien und den insgesamt steigenden Anforderungen an die Energieeffizienz der Sozialimmobilien bei gleichzeitigem Rückzug der öffentlichen Hand aus der Investitionsfinanzierung, wird es in den nächsten Jahren einen steigenden Bedarf von kreditfinanzierten Investitionen geben.

Energiemarkt

Im Dezember 2021 waren 2.300 Unternehmen in der Gas-, Strom- und Fernwärmewirtschaft aktiv - von der Erzeugung von Strom und Fernwärme, der Förderung von Erdgas über den Betrieb der Netze bis hin zur Belieferung der Kunden. Seit der Liberalisierung nimmt diese Zahl trotz vieler Fusionen von Jahr zu Jahr stetig zu.

Die Unternehmen der deutschen Strom- und Gasversorger zählen zu den größten Investoren in Deutschland. Mit Ausnahme des Fahrzeugbaus investiert keine andere Industriebranche mehr als die Energiewirtschaft. Der größte Teil der Investitionssummen fließt in den Ausbau der Strom- und Gasnetze. Die Anlageinvestitionen der Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft in Deutschland bewegen sich derzeit auf hohem Niveau. Folgt man den Planzahlen, könnte 2021 eine Rekord-Investitionssumme erreicht werden. Während die Investitionen in die Netze einen hohen Stand erreichten, sind die Investitionen in Erzeugungsanlagen seit dem Jahr 2014 in der Tendenz rückläufig.

Auch der Letztverbrauch von Strom stieg 2021 auf 505 Mrd. kWh an. Das entspricht einem Zuwachs von 3,1 % gegenüber dem Vorjahr. Die konjunkturelle Aufholbewegung in der Industrie und pandemiebedingte Einflüsse sorgten für unterschiedliche Entwicklungen in den einzelnen Verbrauchssektoren. Der Stromverbrauch der Industrie (Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe) betrug im Berichtsjahr nach ersten Schätzungen insgesamt 226 Mrd. kWh und stieg damit um 4 % an, nachdem dieser im Jahr 2020 um gut 5 % zurückgegangen war. Der Stromverbrauch der privaten Haushalte stieg um 2,7 % (2020: +0,8 %), vermutlich, weil auch 2021 zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von zuhause aus arbeiteten. Weitere vorübergehende Einschränkungen im öffentlichen Leben führten dazu, dass der Stromverbrauch bei Gewerbe, Handel und Dienstleistungen nur moderat um 1,7 % zunahm. Damit liegt deren Stromverbrauch immer noch deutlich unter dem Niveau des Jahres 2019.

Investment Management / Kapitalmarkt

Das Jahr 2021 wurde abermals durch Entwicklungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie bestimmt. Mit der Entdeckung der Impfstoffe Ende 2020 drehten die Markterwartungen von einer großen und anhaltenden Belastung durch Lockdown-Maßnahmen zur Hoffnung auf ein absehbares Ende der Pandemie. Entsprechend deutlich fiel die positive Kursreaktion zum Jahresbeginn 2021 aus. Zusammen mit den wirtschaftlichen Hilfsprogrammen der Staaten, wie z.B. dem EU-Wiederaufbaufonds und der expansiven Geldpolitik der Zentralbanken konnte sich die Wirtschaft über das Jahr hinweg im Rekordtempo erholen.

Mit Beginn der Impfkampagne und ersten Lockerungen der Einschränkungen des öffentlichen Lebens nahmen Unternehmen ihre Investitionstätigkeit wieder auf und Konsumenten begannen, den während der Krise versäumten Konsum nachzuholen. Diese plötzliche hohe Nachfrage traf auf ein durch die Coronabelastungen weiterhin eingeschränktes Angebot der Unternehmen. Die bis heute anhaltende Folge ist eine steigende Inflation. Dies gilt einerseits für Konsumenten in Form von höheren Preisen für Waren und Dienstleistungen, aber auch für Unternehmen in Form von steigenden Rohstoff-, Material- und inzwischen auch Lohnkosten. Diese sich gegenseitig verstärkenden Effekte trafen während des Jahresverlaufs 2021 auf die Markterwartung, dass sich die globale Zentralbankpolitik des "billigen Geldes" bald ändern könnte. Geringere Anleihenkäufe von EZB und Fed oder sogar Leitzinserhöhungen in Großbritannien und zahlreichen Schwellenländern bestimmten die Diskussion.

Beides zusammen führte zu steigenden Kapitalmarktzinsen. In der Eurozone bewegte sich diese Entwicklung noch auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Verzinsung risikoloser Bundesanleihen mit zehn Jahren Laufzeit erhöhte sich im Jahresverlauf um 40 Basispunkte auf -0,18 %. In den USA war es eine Erhöhung um 59 Basispunkte auf 1,50 %. Den damit einhergehenden Wertverlusten konnten sich die meisten Rentensegmente nicht entziehen. Nur Anleihen mit sehr hohen Kreditrisikoprämien, wie z.B. High Yield Bonds, wiesen noch eine positive Jahresperformance auf. Staatsanleihen und sichere Anleihen mussten hingegen die größten Wertverluste hinnehmen. Selbst globale und europäische Unternehmensanleihen sowie Anleihen aus Schwellenländern wiesen Kursverluste auf.

Diese Entwicklungen rücken die Aktienmärkte zunehmend in den Fokus der Kapitalanlage. Kreditfinanzierte Konjunkturprogramme, Anleihenkäufe der Zentralbanken und die hierdurch unterstützte konjunkturelle Entwicklung ließen die Unternehmensgewinne in den meisten Industrieländern bereits wieder auf Vorkrisenniveaus ansteigen. In einigen Ländern, wie z.B. den USA, wurde nicht nur das Gewinnniveau von 2019 bereits erreicht, sondern die Entwicklung ist sogar wieder auf den vormals intakten positiven Wachstums-Trend zurückgekehrt als hätte es die Coronakrise nicht gegeben. Das hat die rapide Erholung der Aktienkurse ermöglicht, die zu Kursgewinnen von fast 30 % in den USA und fast 25 % in Europa im Jahr 2021 führten. Die Schnelligkeit dieser Entwicklung, zusammen mit möglichen zukünftigen Belastungen der Unternehmen durch höhere Material- und Lohnkosten sowie beeinträchtigte Lieferketten, machen die Aktienmärkte in einigen Regionen anfälliger für Korrekturen. Dies materialisierte sich in zahlreichen Schwellenländern bereits zur Jahresmitte und im Oktober und November auch in den Industrieländern. Die erhöhte Volatilität konnte die gute Jahresperformance der europäischen und amerikanischen Aktienmärkte aber nur kurzfristig schmälern.

Gestiegene Inflationserwartungen und die positive konjunkturelle Entwicklung verändern auch kontinuierlich die Attraktivität einzelner Branchen und Unternehmen. Waren während der Krise defensive Großunternehmen gefragt und zu Beginn der Erholung zyklische Branchen wie z.B. Industrieunternehmen, waren es zum Jahresende vornehmlich Unternehmen, die entweder von steigenden Zinsen profitieren, wie z.B. Banken, oder Firmen, die in der Lage sind, gestiegene Kosten in Form von höheren Verkaufspreisen weiterzugeben. Auch die Energiebranche gehörte zu den Jahresgewinnern. Der Stellenwert einer guten Aktienselektion nimmt damit nochmals zu.

Ein weiterer Profiteur gestiegener Inflationserwartungen und erhöhter Volatilität waren Sachwerte jeglicher Art. So konnten auch Immobilien ihre Erholungsphase fortsetzen. Wohnimmobilien profitierten von inflationsindexierten Mieten, Gewerbeimmobilien vom besseren konjunkturellen Ausblick. Aber auch Infrastrukturinvestitionen waren weiter im Fokus der Kapitalmärkte. Insbesondere der Bereich Erneuerbare Energien wurden von dem nochmals verstärkten Fokus der Anleger auf wirkungsorientierte Kapitalanlagen, durch die mediale Präsenz der Energiewende sowie gestiegene regulatorische Anforderungen an Investoren und Produktanbieter positiv beeinflusst.

1.2 Finanzmärkte

Corona, Materialengpässe und Inflation treiben die Märkte

Der Verlauf der Coronapandemie prägte im Jahr 2021 nicht nur das wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenleben, sondern auch die Entwicklung der Finanzmärkte. Zum Jahresbeginn belasteten die gesellschaftlichen Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie die Wirtschaft erheblich (ebenso wie zum Jahresende). Die wirtschaftlichen Perspektiven erschienen jedoch aufgrund der Entwicklung und Zulassung mehrerer Impfstoffe gegen das Coronavirus positiv. Im Frühjahr kam es dann zu der erwarteten dynamischen Belebung der Konjunktur. Das Wirtschaftswachstum fiel aber bei Weitem nicht so hoch aus wie zuvor erwartet. Die Konjunktur wurde durch gravierende Materialengpässe gedämpft, die zahlreiche Industriezweige betrafen.

Gleichzeitig stieg die Inflation ab Mitte des Jahres deutlich an. Neben den Materialengpässen waren hierfür auch steigende Energiepreise und mehrere temporäre Sonderfaktoren verantwortlich. In der zweiten Jahreshälfte rückte dann die Debatte über die Gefahr einer Verfestigung der Inflation in den Fokus. Mehrere Notenbanken strafften ihren geldpolitischen Kurs. Die Fed kündigte im Dezember einen schnelleren Ausstieg aus ihren Anleihekäufen an als zuvor geplant. Die Bank of England erhöhte als erste der großen Notenbanken ihren Leitzins. Demgegenüber gab die EZB noch kein klares Bekenntnis zu einem Ausstieg aus ihrer Minuszinspolitik.

Fed bereitet sich auf Zinswende vor

In den USA zeigte sich die Konjunktur robust, auch unter dem Einfluss des massiven, rund 2 Bio. US-Dollar schweren Konjunkturpakets des neuen Präsidenten Joe Biden. Gleichzeitig stieg die Inflation an und bewegte sich ab dem Frühjahr oberhalb der Marke von 5 %. Sie erreichte im Dezember mit 7,0 % ihr höchstes Niveau seit Anfang der 1980er Jahre. Der Anstieg wurde zwar zum Teil durch vorübergehende Sonder- und Basiseffekte verursacht, mehr und mehr setzte sich aber die Erwartung durch, dass die Inflation auch im Jahr 2022 hoch bleiben würde.

Im November beschloss der Offenmarktausschuss der Fed, das monatliche Nettokaufvolumen an Anleihen von 120 Mrd. Dollar um monatlich 15 Mrd. Dollar zu vermindern (Tapering), wobei die Notenbank ein flexibles Vorgehen entsprechend dem konjunkturellen Umfeld ankündigte. Bei einer gleichmäßigen Rückführung wären die Neukäufe von Anleihen Mitte 2022 ausgelaufen.

Aufgrund der gestiegenen Inflationsrisiken legte die Fed aber bereits im Dezember nach und beschloss einen schnelleren Ausstieg aus den Nettoanleihekäufen als noch im November. Ab Januar 2022 sollen nun die Käufe um 30 Mrd. Dollar verringert werden, sodass diese im März 2022 auslaufen dürften. Die Leitzinsen ließ die Fed unverändert. Allerdings deuten die Zinsprognosen der Mitglieder des geldpolitischen Entscheidungsgremiums im Mittel auf ein Leitzinsniveau von 1,6 % im Jahr 2023 und 2,1 % im Jahr 2024 hin und lassen somit mehrere Zinsschritte im Jahr 2022 als wahrscheinlich erscheinen.

EZB hadert mit Inflationsgefahren

Die EZB hat ihren ultralockeren geldpolitischen Kurs im Jahr 2021 fortgesetzt. Ein wesentlicher Pfeiler hierfür waren massive Anleihekäufe im Rahmen des seit dem Jahr 2014 laufenden Anleihekaufprogramms APP und der im März 2020 beschlossenen zusätzlichen Käufe im Rahmen des pandemiebedingten Notfall-Anleihekaufprogramms PEPP. Die Anleihebestände in den Büchern der EZB erhöhten sich beim APP um rund 200 Mrd. Euro auf 3.100 Mrd. Euro und beim PEPP um 840 Mrd. Euro auf rund 1.600 Mrd. Euro. Zusammengenommen erreichten die Anleihebestände ein Niveau von knapp 40 % des Euroraum-Bruttoinlandsprodukts.

Dem Anstieg der Inflationsrate auf Werte oberhalb der 2-Prozentmarke zum Beginn der zweiten Jahreshälfte und im Dezember auf 5,0 % in der Spitze begegnete die EZB zunächst mit Gelassenheit. Noch Anfang November verwies sie auf die Sonderfaktoren und den mittelfristig nur verhaltenen Inflationsausblick. In den daran anschließenden Wochen wurde das Risiko einer Verfestigung der Inflation aber dann stärker als Risiko wahrgenommen. In der EZB-Ratssitzung im Dezember wurden allerdings nur erste, zaghafte Schritte in Richtung einer Zinswende vorgenommen. Wie erwartet wurde ein reguläres Ende des pandemiebedingten Notfall-Anleihekaufprogramms PEPP zum März 2022 angekündigt. Das pandemieunabhängige Kaufprogramm APP wird aber im Frühjahr 2022 zunächst noch einmal aufgestockt, bevor sich dann die Kaufvolumina im weiteren Verlauf des Jahres wieder verringern. Ein Enddatum für das Programm wurde nicht beschlossen. Eine Zinserhöhung im Jahr 2022 wurde von EZB-Präsidentin Christine Lagarde als "sehr unwahrscheinlich" bezeichnet.

Im Juli 2021 beschloss der EZB-Rat eine Überarbeitung seiner geldpolitischen Strategie. Insgesamt blieben die Veränderungen moderat, dürften aber alles in allem in der aktuellen Situation zu einer leichten Erhöhung der Inflationserwartungen beitragen. Die EZB strebt nun mittelfristig eine Inflationsrate von 2 % an, zuvor war als Ziel eine Teuerungsrate von unter, aber nahe 2 % formuliert worden. Zudem sollen perspektivisch in den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI), der zur Messung des vorrangigen Ziels der Geldpolitik verwendet wird, die Kosten selbstgenutzten Wohneigentums einbezogen werden. Bislang werden nur Mietkosten erfasst. In der aktuellen Situation könnte dies nach Proberechnungen der europäischen Statistikbehörde Eurostat die ausgewiesene Inflationsrate um knapp einen viertel Prozentpunkt erhöhen. Allerdings sind mit der Umsetzung dieses Vorschlags zahlreiche methodische Herausforderungen verbunden, die noch gelöst werden müssen.

Anleiherenditen im Aufwärtsgang

Die Entwicklungen rund um die Pandemie waren für die Anleihemärkte im Jahr 2021 ein zentraler Treiber. In Phasen erhöhter Unsicherheit über den Fortgang der Pandemie und damit verbundene Belastungen der Konjunktur stiegen die Kurse und entsprechend fielen die Renditen. Umgekehrt ging es mit den Kursen abwärts, wenn sich die Perspektiven aufhellten. Gleichzeitig sorgten die Anleihekäufe der EZB im Rahmen des seit 2014 bestehenden Programms APP und des Pandemie-Notfallanleihekaufprogramms PEPP durchgängig für Abwärtsdruck auf die Renditen.

Unter dem Eindruck steigender Impfquoten und dem Ende des Lockdowns tendierten die Renditen vom Jahresbeginn bis zum Frühjahr aufwärts. Die zehnjährige Bundrendite erhöhte sich von -0,54 % zum Jahresbeginn auf in der Spitze -0,11 % im Mai. Bis zum Spätsommer ging es mit den Renditen dann wieder bergab. Treiber war der für die Pandemiebekämpfung unzureichende Impffortschritt. Nach einem erneuten Anstieg der Renditen bis in den Oktober hinein mit einem Hoch von -0,12 % ging es dann mit den Sorgen vor der vierten Viruswelle im Herbst und dem Auftauchen der Omikron-Variante mit den Renditen wieder bergab.

Zum Jahresende waren es dann die Notenbanken, die einen erneuten Anstieg der Renditen auslösten. Die Fed straffte im Dezember ihren erst im November festgelegten Tapering-Plan deutlich. Damit wurden an den Märkten mehrere Zinsschritte der US-Notenbanken im Jahr 2022 für wahrscheinlich gehalten, was die Renditen nach oben zog. Gleichzeitig erhöhte sich der Druck auf die EZB, dem US-Vorbild zu folgen und einen konkreten Ausstiegsplan vorzulegen. Obgleich die europäischen Währungshüter wenig greifbare Signale in diese Richtung vorlegten, bewegten sich die Renditen zum Jahresende auch im Euroraum deutlich aufwärts.

Zum Jahresende lag die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen bei -0,18 % und hatte sich damit über das gesamte Jahr hinweg wieder sichtbar in Richtung der Null-Prozentmarke bewegt. Ein Jahr zuvor war die Rendite noch 40 Basispunkte höher gewesen. In den USA lag die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen zum Jahresultimo bei 1,50 %, 59 Basispunkte höher als ein Jahr zuvor. Der transatlantische Zinsspread erhöhte sich dadurch im Jahresverlauf wieder, nachdem er sich im Jahr 2021 im Vorjahresvergleich verengt hatte.

DAX schließt mit solidem Plus

Das Aktienjahr 2021 war zweigeteilt. In der der ersten Jahreshälfte konnte der DAX substanzielle Zuwächse erzielen. Eine Triebfeder waren die Erfolge von Pharmakonzernen, die wirksame Coronaimpfstoffe herstellen konnten. Damit verbunden war die Erwartung einer schnellen Erholung der Wirtschaft und einer Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens. Wichtige Impulse gingen auch von dem gigantischen Fiskalpaket des im Januar 2021 inaugurierten US-Präsidenten Joe Biden aus. Der DAX überwand Ende März erstmals die Marke von 15.000 Punkten und lag am Ende der ersten Jahreshälfte bei 15.531,04 Punkten, dies entspricht einem Plus zum Jahresbeginn um 13,2 %. Nicht an dem Boom teilhaben konnten Unternehmen aus dem Freizeit- und Reisebereich.

In der zweiten Jahreshälfte blieb die Aufwärtstendenz zwar erhalten, die Dynamik flachte jedoch deutlich ab. Die Impfkampagnen verloren nach anfänglichen Erfolgen merklich an Fahrt. Damit erfüllten sich die Hoffnungen auf eine Herdenimmunität nicht. Auch bremsten die ausgeprägten Materialknappheiten aufgrund von Störungen der internationalen Lieferketten und der außergewöhnlich hohen globalen Nachfrage die Wirtschaft deutlich stärker als noch im Frühjahr erwartet. Die Inflation erwies sich infolgedessen als langwieriger als erwartet. Dies belebte die Debatte um einen geldpolitischen Kurswechsel, die dann zum Jahresende hin zu einer festeren Geldpolitik in mehreren großen Volkswirtschaften führte. Die Fed entschied sich, ihre Anleihekäufe schneller als zunächst geplant zurückzuführen und die Bank of England erhöhte als erste der großen Notenbanken den Leitzins.

Trotz dieser belastenden Entwicklungen erzielte der DAX im November mit 16.251 Punkten noch einen historischen Höchststand. Bis zum Jahresende gab er dann wieder etwas nach. Negativ auf die Aktienkurse wirkte zum Ende des Jahres vor allem die neue Coronavariante Omikron, die zwar schon früh mit weniger schweren Krankheitsverläufen verbunden wurde, sich gleichzeitig aber als deutlich ansteckender herausstellte. Daher wurde mit Omikron die Sorge breiter Produktionsausfälle verbunden, ähnlich wie bei einem wirtschaftlichen Lockdown. Zum Jahresende schloss der DAX mit 15.884,86 Punkten, damit lag er 2,3 % höher als zur Jahresmitte. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs um 15,8 %. Im gleichen Zeitraum legte der Dow Jones um 18,7 % auf 36.338,30 Punkte zu.

1.3 Geschäftsentwicklung der Kreditgenossenschaften

Trotz fortwährender Coronabelastungen halten Genossenschaftsbanken ihr Wachstum im Kundengeschäft weiter hoch

Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland stand im Jahr 2021 im zweiten Jahr in Folge im Zeichen der Coronapandemie. Das Wirtschaftsgeschehen wurde 2021 einerseits durch die im Zuge der Coronawellen zeitweise verschärften Infektionsschutzmaßnahmen merklich beeinträchtigt. Von den Schutzmaßnahmen waren vor allem die Dienstleistungsbereiche betroffen. Zudem dämpften die im Jahresverlauf zunehmenden Rohstoffpreise und Materialengpässe spürbar die wirtschaftlichen Aktivitäten in Deutschland. Insgesamt erholte sich die deutsche Wirtschaft aber im Jahr 2021 weiter von dem durch die Coronapandemie ausgelösten Konjunktureinbruch des 1. Halbjahres 2020.

Mit dem wirtschaftlichen Erholungskurs konnten die Genossenschaftsbanken im zurückliegenden Geschäftsjahr in allen Bereichen zulegen. Kredit- und Einlagenbestände haben auch 2021 stark zugenommen und setzen den Wachstumstrend der Genossenschaftsbanken der vergangenen Jahre fort.

Die insbesondere für die Liquidität von Unternehmen und Gewerbekunden sowie die weitere konjunkturelle Erholung dringend benötigte Kreditvergabe in Deutschland verlief auch im zweiten Pandemiejahr störungsfrei. Die Kreditdaten der Genossenschaftsbanken zeigen, dass die Kreditvergabe seit dem Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 stabil auf hohem Niveau war. Die Genossenschaftsbanken erwiesen sich auch in schwierigen Zeiten als zuverlässiger Partner.

Die Kundeneinlagen sind in den vergangenen Jahren kräftig gewachsen. Die ausgeprägte Liquiditätspräferenz der Kunden wegen der andauernden Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und die im Vergleich zu 2020 abgeschwächte Konsumzurückhaltung im Zuge der schrittweisen Lockerungen von Infektionsschutzmaßnahmen im Jahr 2021 haben den Einlagenzustrom erhöht. Die Sparquote liegt aktuell deutlich oberhalb des Niveaus von vor dem Ausbruch der Coronapandemie. So nahmen die täglich fälligen Sichtguthaben weiter deutlich zu. Auch die Termineinlagen legten zu. Bei den weniger liquiden Bankprodukten Spareinlagen und -briefen zogen die Kunden Gelder ab. Die weitere Verkürzung der Fristigkeiten der Kundeneinlagen ist auch darin begründet, dass Kunden nicht bereit sind, langfristige Zinsbindungen im Einlagenbereich einzugehen. Die EZB hatte ihren ultralockeren geldpolitischen Kurs im Jahr 2021 fortgesetzt. Die extreme Niedrigzinsphase dürfte mit einer Einleitung einer Zinswende durch die EZB in absehbarer Zeit beendet werden und es ist mit einer Abkehr dieses Anlagetrends der Kunden zu rechnen.

Den Genossenschaftsbanken ist es im Jahr 2021 gelungen, das bilanzielle Eigenkapital mit einem deutlichen Plus von 4,7 % auf 59 Milliarden Euro zu steigern. Die Rücklagen legten um 3,1 % auf 44 Milliarden Euro zu, die Geschäftsguthaben (gezeichnetes Kapital) wuchsen um 9,6 % auf 15 Milliarden Euro. Mit dieser Eigenkapitalausstattung verfügen die Genossenschaftsbanken über ausreichende Wachstumsspielräume, um den Kreditwünschen der Privatkunden sowie gleichermaßen auch den Firmenkunden als Motor der einsetzenden wirtschaftlichen Erholungsphase auch in Zukunft gerecht zu werden.

Der Konsolidierungsprozess unter den Instituten setzte sich gegenüber den Vorjahren in einem leicht erhöhten Umfang fort. Die Zahl der selbständigen Genossenschaftsbanken lag per Ende 2021 bei 772 Banken. Sie sank fusionsbedingt um 42 Institute bzw. um -5,2 % im Vergleich zum Vorjahr.

Die anhaltende Coronapandemie wirkte sich weiter einschneidend auch auf das Kundennutzungsverhalten von Filialen aus. Kunden und Mitglieder gingen seltener persönlich in die Zweigstellen und nutzten stattdessen immer mehr die digitalen Angebote und Services für ihre Bankgeschäfte. Digital-persönliches Banking im Kunden-Service-Center wurde als Zugangsweg von den Kunden verstärkt genutzt. Die gesunkene Filialnutzung sowie die weiter voranschreitende Nutzung der Digitalisierung verminderten die Kundenkontakte in der Filiale deutlich und zeigen sich parallel auch in einem grundlegenden Strukturwandel bei den personenbesetzten Zweigstellen, wenngleich sich dieser Effekt im Jahr 2021 im Vergleich zum ersten Pandemiejahr 2020 weniger dynamisch auswirkte.

Nach vielen Jahren deutlicher Mitgliederzuwächse seit der Finanzmarktkrise konnten die Genossenschaftsbanken in den vergangenen Jahren netto keinen weiteren Mitgliederzuwachs verzeichnen. Aktuell beträgt die Zahl der Mitglieder 18,2 Millionen (Vorjahr 18,4 Millionen, Rückgang von 243.000, 1,3 %). Um die Eigenkapitalbasis weiter zu stärken, haben die Institute teilweise begonnen, die Beteiligungsmöglichkeit der Mitglieder durch Zeichnung zusätzlicher Geschäftsanteile zu stärken.

2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Bank stellen auch die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren des Konzerns dar, da der maßgebliche Einfluss innerhalb des Konzern aus der Bank kommt. Neben der Bank verwendet die EB-SIM finanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung.

Die Bank hat bedeutsamste Leistungsindikatoren im Sinne des Gesetzes festgelegt. Das sind die für die interne Unternehmenssteuerung verwendeten zentralen strategischen Balanced-Scorecard-Kennzahlen (BSC-Kennzahlen) aus der Gesamtbankstrategie der Bank. Für das Verständnis der Lage und des Geschäftsverlaufs der Bank sind sie von wesentlicher Bedeutung. Sie sind Bestandteil des internen Reportingsystems.

Als bedeutsamsten Leistungsindikator für die Rentabilität hat die Bank die Nettodotierung der Rücklagen (Dotierung Rücklagen und Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankenrisiken gem. § 340g HGB) festgelegt. Die Kennzahl misst die Fähigkeit der Bank, aus der Ertragskraft nachhaltig Rücklagen für die Zukunftsaufgaben zu bilden. Vor dem Hintergrund steigender Kapitalanforderungen und des geplanten Wachstums benötigt die Bank angemessene Eigenmittel. Strategisch strebt die Bank eine Zuführung in Höhe von Mio. EUR 17,5 p. a. an.

Als Kennzahl für die Wirtschaftlichkeit und Effizienz hat die Bank die Cost Income Ratio (CIR) bestimmt. Sie stellt das Verhältnis von betriebswirtschaftlich bereinigten Aufwendungen und Erträgen dar. Strategisch ist eine CIR der Bank von 67,5 % geplant.

Im Rahmen der wertorientierten Steuerung zieht die Bank die zentrale Kennziffer RORAC (Return on Risk Adjusted Capital; Variante einer risikoadjustierten Eigenkapitalrendite) der Bank zum RORAC der Benchmark heran. Wir haben als Benchmark für unseren Gesamtbank-Cash Flow 70% 10 Jahre gleitend und 30% 15 Jahre gleitend definiert. Grund für die Berücksichtigung von 15 Jahre gleitend ist der hohe Anteil unseres Kreditgeschäfts mit einer Zinsbindung über 10 Jahre. Beim RORAC der Benchmark wird die Performance des Benchmark-Cash Flows durch den VaR des Benchmark-Cash Flows geteilt. Für unsere RORAC-Kennziffer wird der Ist-RORAC durch den Benchmark-RORAC dividiert. Weitere Kennziffer ist die Auslastung der Risikotragfähigkeit in den Standardrisikoszenarien zur nachhaltigen Sicherstellung der Tragfähigkeit. Der strategische Zielwert des Verhältnisses des RORACs der Bank zum Benchmark-RORAC beträgt 90 %, das Ziel der Auslastung der Risikotragfähigkeit 80 %.

Bedeutsamste finanzielle Kennziffer für die Geschäftstätigkeit der EB-SIM sind die Assets under Management ("AuM"), also das durch die Gesellschaft für die Kunden betreute und verwaltete Vermögen. In Abhängigkeit von den AuM entwickelt sich das Provisionsergebnis sowie ein großer Teil der sonstigen betrieblichen Erträge.

Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten.

Berichtspflichtige nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind nicht vorhanden.

3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs der EB-Gruppe

Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2021 stellt sich wie folgt dar:

Die Nettodotierung der Rücklagen beträgt Mio. EUR 15,2 und liegt damit über dem prognostizierten Wert von Mio. EUR 12,0. Gegenüber 2020 ergab sich ein Anstieg um Mio. EUR 2,3. Die CIR der Bank hat sich mit 69,6 % besser als erwartet entwickelt (Plan 71,7 %), im Vergleich zum Vorjahr ist die CIR der Bank von 72,7 % auf 69,6 % gesunken. Das Verhältnis des RORACs der Bank zum RORAC der Benchmark liegt mit 58,5 % (Vorjahr 82,1 %) unter dem erwarteten Wert von 75,0 %, die Auslastung der Risikotragfähigkeit liegt dagegen mit 61,9 % (Vorjahr 64,5 %) deutlich unter der erwarteten maximalen Auslastung von 80,0 %. Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren haben sich bis auf die RORAC-Kennziffer besser als erwartet entwickelt.

Die EB-SIM hat von insgesamt steigenden AuM profitiert. Das Jahr 2021 war durch ein steigendes Interesse an Multi Asset Strategien und Real Assets gekennzeichnet. Davon profitierte die EB-SIM insbesondere durch Zuflüsse in den entsprechenden, von der Gesellschaft beratenen oder gemanagten Spezialfonds. Deutliche Zuflüsse waren auch im Bereich Real Assets zu verzeichnen, der primär in Anlagen aus dem Bereich erneuerbare Energien investiert. Am Jahresende 2021 belief sich das betreute und verwaltete Vermögen (AuM) auf Mio. EUR 5.593 und liegt damit Mio. EUR 713 über dem Vorjahreswert von Mio. EUR 4.880 und damit über dem geplanten Wachstum von Mio. EUR 450.

Berichtsjahr 2020 Veränderung zu 2020
TEUR TEUR TEUR %
Bilanzsumme 8.487.163 8.382.771 104.392 1,2
Außerbilanzielle Geschäfte *) 4.808.810 3.973.997 834.813 21,0

*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte.

Ursächlich für die Veränderung der Bilanzsumme waren auf der Aktivseite Erhöhungen der Guthaben bei der Bundesbank und im Kundenkreditgeschäft, die Rückgänge bei den Forderungen gegenüber Kreditinstituten und der Wertpapierbestände kompensiert haben und auf der Passivseite ein deutlicher Anstieg der Kundeneinlagen und Rückgänge der Bankenrefinanzierungen.

Die außerbilanziellen Geschäfte sind im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls überwiegend angestiegen. Bei den außerbilanziellen Geschäften in Höhe von TEUR 4.808.810 (Vorjahr TEUR 3.973.997) handelt es sich u.a. um unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von TEUR 494.322 (Vorjahr TEUR 380.105), Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften in Höhe von TEUR 156.454 (Vorjahr TEUR 152.030) und Zins- Swaps in Höhe von TEUR 1.830.389 (Vorjahr TEUR 1.854.926). Die bestehenden Swaps dienen vornehmlich der Absicherung des Zinsänderungsrisikos. Bewertungseinheiten wurden beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gebildet.

Darüber hinaus bestanden börsengehandelte Kundengeschäfte (Zins-Futures sowie Aktien- / Index-Futures und Aktien- / Index-Optionen sowie Devisen-Futures), die durch entsprechende Gegengeschäfte mit der zuständigen Zentralbank vollständig gedeckt sind, über insgesamt TEUR 1.107.131 (Vorjahr TEUR 489.734). Weiterhin bestehen währungsbezogene Geschäfte in Form von Devisen-Futures in Höhe von TEUR 1.211.626 (Vorjahr TEUR 1.087.203) sowie Caps über TEUR 8.888 (Vorjahr TEUR 9.999), die im Kundenauftrag abgeschlossen wurden und für die aus Sicht der Bank keine offenen Positionen bestehen.

Mit der DZ BANK AG besteht eine Vereinbarung im Rahmen des Collateral Managements. Die bestehenden Derivate-Verbindlichkeiten (negative Marktwerte) in Höhe von TEUR 94.187 (Vorjahr TEUR 173.929) wurden durch hinterlegte Wertpapiere (ausschließlich Aktiva 5) mit einem Zeitwert von TEUR 125.806 (Vorjahr TEUR 206.353) besichert. Auf Grund des bestehenden Vertrages werden hiervon 90 % oder TEUR 113.226 (Vorjahr TEUR 185.717) als Besicherung angerechnet.

Besonders gedeckte Devisentermingeschäfte bestehen nicht.

Aktivgeschäft Berichtsjahr 2020 Veränderung zu 2020
TEUR TEUR TEUR %
Kundenforderungen 4.921.252 4.826.437 94.815 2,0
Wertpapieranlagen 2.142.511 2.342.101 -199.590 -8,5
Forderungen an Kreditinstitute 262.927 519.956 -257.029 -49,4

Kundenforderungen

Im vergangenen Geschäftsjahr haben wir das Kreditgeschäft mit unseren Zielkunden weiter ausgebaut und intensiviert. Insgesamt haben wir TEUR 670.181 an neuen Krediten zugesagt. TEUR 448.801 entfallen hiervon auf institutionelle Kunden und TEUR 221.380 auf Privatkunden.

Wesentliche strukturelle bzw. branchenspezifische Veränderungen waren in 2021 nicht zu verzeichnen, so dass von den Kundenforderungen 18,8 % auf Privatkunden und die restlichen 81,2 % auf institutionelle Kunden entfallen. Der institutionelle Bereich entfällt mit ca. 59,5 % auf den Dienstleistungssektor (insbesondere Gesundheits- und Sozialwesen, Altenhilfe, Wohnwirtschaft, Krankenhäuser und Behindertenhilfe) und mit etwa 14,6 % auf Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (insbesondere die verfasste Kirche).

Nach wie vor besteht noch ein hoher Stand an offenen Kreditzusagen (einschließlich widerruflichen Kreditzusagen). Diese haben sich im vergangenen Jahr um TEUR 15.541 auf TEUR 1.065.938 (Vorjahr TEUR 1.050.398) erhöht. Die durch die Generalversammlung festgesetzten Kredithöchstgrenzen für die einzelnen Kreditnehmer wurden während des gesamten Berichtszeitraumes eingehalten.

Für die erkennbaren akuten Risiken wurden in voller Höhe Einzelwertberichtigungen gebildet. Den bestehenden latenten Risiken stehen Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven gegenüber. Der Ausbau dieser Reserven bleibt ein wesentliches Ziel unserer Bank. Die für die Kreditrisiken gebildeten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sowie Vorsorgereserven nach § 340f HGB wurden von den entsprechenden Aktivposten abgesetzt.

Wertpapieranlagen

Der Gesamtbestand der Wertpapieranlagen der Bank setzt sich aus Anleihen und Schuldverschreibungen in Höhe von TEUR 1.525.301 (Vorjahr TEUR 1.733.929) sowie aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren (Fonds) in Höhe von TEUR 617.210 (Vorjahr TEUR 608.172) zusammen. Der Wertpapierbestand hat sich um insgesamt TEUR 199.590 verringert, dabei hat sich der Bestand an festverzinslichen Wertpapieren um TEUR 208.628 verringert. Bei der Position "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" handelt es sich um unsere Spezialfonds, die überwiegend in Rentenwerten investiert sind, auf die entsprechende Einzeldarstellung im Anhang wird verwiesen, er hat sich um TEUR 9.038 erhöht.

Forderungen an Banken

Die Guthaben der Bank bei der Deutschen Bundesbank zusammen mit den täglich fälligen Einlagen bei Kreditinstituten (DZ BANK AG und DZ Privatbank S. A.) erhöhten sich auch im Berichtsjahr vor allem infolge der höheren regulatorischen Anforderungen an die Liquiditätshaltung nochmals um TEUR 202.035, während die Termingelder und Schuldscheindarlehen von Kreditinstituten um TEUR 416 reduziert wurden.

Die Tochterunternehmen haben ausschließlich Guthaben bei der EB, die im Rahmen der Konzernjahresabschlussaufstellung konsolidiert wurden.

Kundeneinlagen und Verbindlichkeiten an Banken

Passivgeschäft Berichtsjahr 2020 Veränderung zu 2020
TEUR TEUR TEUR %
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 857.685 1.369.038 -511.353 -37,4
Spareinlagen 2.272.761 2.202.958 69.803 3,2
andere Einlagen 4.599.796 4.054.801 544.995 13,4
verbriefte Verbindlichkeiten 120.921 124.083 -3.162 -2,5
Nachrangige Verbindlichkeiten 32.237 32.237 0 0,0

Die Bankenrefinanzierungen haben sich um TEUR 511.353 auf TEUR 857.685 verringert.

Der Trend zu kurzfristigen, liquiden Einlagen auf Grund des herrschenden Niedrigzinsniveaus ist auch im Berichtsjahr unverändert.

Die Kundengelder als unsere wichtigste Refinanzierungsquelle sind in 2021 insgesamt um 9,8 % bzw. TEUR 614.798 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Die verbrieften Verbindlichkeiten haben sich um TEUR 3.162 bzw. 2,5 % leicht verringert. Unverändert wurden kurzfristige, liquide Einlagen auf Grund des fortwährenden Niedrigzinsniveaus präferiert.

Innerhalb der Kundeneinlagen kam es 2021 aufgrund der Verfestigung des Negativzinsumfelds zu deutlichen Verschiebungen:

Der Bestand an Spareinlagen ist um 3,2 % oder TEUR 69.803 auf TEUR 2.272.761 angestiegen. Traditionell entfällt hiervon der größte Anteil auf Einlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist. Diese betrugen TEUR 2.065.827 (Vorjahr 2.030.800), auch die Einlagen mit längeren Kündigungsfristen haben sich erhöht und zwar um TEUR 34.776 auf TEUR 206.934 (Vorjahr TEUR 172.158). Das Produkt "Wachstumsparen" hat sich im laufenden Geschäftsjahr um TEUR 15.675 auf TEUR 188.309 (Vorjahr TEUR 203.983) verringert.

Der Bestand an Sichteinlagen ist um TEUR 573.707 (15,4 %) gestiegen, während sich die Festgelder und aufgenommenen Gelder um TEUR 28.712 (8,8 %) verringerten.

Die Nachrangverbindlichkeiten valutieren mit TEUR 32.237 unverändert zum Vorjahr (TEUR 32.237); Genussrechte bestehen nicht.

Das bilanzunwirksame Geschäft (insbesondere Depot B) erhöhte sich im letzten Jahr um 8,1 % auf TEUR 9.300.262 (Vorjahr: TEUR 8.605.328), so dass zum Jahresende das betreute Kundenanlagevolumen gegenüber dem Vorjahr um 8,7 % gestiegen ist und TEUR 16.303.293 (Vorjahr TEUR 15.001.101) beträgt. Zusätzlich bestehen in der EB-SIM externe Advisory Mandate in Höhe von TEUR 2.678.906.

Von dem betreuten und verwalteten Vermögen (AuM) der EB-SIM in Höhe von Mio. EUR 5.593 entfallen Mio. EUR 3.794 auf offene Spezialfonds, Mio. EUR 505 auf Publikumsfonds, Mio. EUR 335 auf Real Assets Investments und Mio. EUR 959 auf Vermögensverwaltungen. Der Zuwachs in Höhe von Mio. EUR 713 verteilt sich in Höhe von Mio. EUR 515 auf neue Mittel und in Höhe von Mio. EUR 198 auf Wertzuwächse aufgrund von Kursanstiegen am Kapitalmarkt. Die Zahl der betreuten und verwalteten Portfolien ist von 104 am Jahresende 2020 auf 107 am Jahresende 2021 gestiegen.

Dienstleistungsgeschäft

Dienstleistungsgeschäft Berichtsjahr 2020 Veränderung zu 2020
TEUR TEUR TEUR %
Erträge Investment Management (EB-SIM) 12.065 8.687 3.378 38,9
Erträge aus Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäften (Bank) 14.694 13.941 753 5,4
Vermittlungserträge (Bank) 3.725 3.975 -250 -6,3
Erträge aus Zahlungsverkehr (Bank) 5.456 5.441 15 0,3

Die Provisionserträge wurden im Wesentlichen von der EB-SIM und der Bank erwirtschaftet. Die Erträge aus Advisorymandaten und dem Investment Management der EB-SIM betragen TEUR 12.065 (Vorjahr TEUR 8.687), die Erhöhung resultiert aus dem Anstieg der AuM und transaktionsbezogenen Provisionseinnahmen.

Die Erträge aus dem Wertpapier- und Depotgeschäft sind um TEUR 753 auf TEUR 14.694 angestiegen, sie resultieren im Wesentlichen aus Wertpapieren aus dem Kundendepot (Bank und Union Investment) und den Erträgen aus dem Verwahrstellengeschäft.

Die Erträge aus dem Vermittlungsgeschäft der Bank sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 250 auf TEUR 3.725 gesunken. Dabei erhöhten sich die Erträge aus der Vermögensverwaltung um TEUR 305 auf TEUR 3.476, die Erträge aus den Publikumsfonds haben sich rückläufig entwickelt und sind um TEUR 548 auf TEUR 15 gesunken. Die Erträge aus dem Verbundgeschäft reduzierten sich um TEUR 8 auf TEUR 235.

Die Erträge aus dem Zahlungsverkehr der Bank, die einen wesentlichen Ertragsfaktor darstellen, sind gegenüber dem Vorjahr leicht auf TEUR 5.456 angestiegen.

Zum Ende des vergangenen Geschäftsjahres wurden insgesamt 7.645 Kundendepots durch die Bank betreut. Die Kurswerte der Wertpapiere betragen ca. Mrd. EUR 8,88 (Vorjahr ca. Mrd. EUR 8,25).

Personal- und Sozialbereich

Belegschaftsstruktur 31.12.2021 Männer Frauen gesamt
Vorstandsmitglieder / Geschäftsführer 11 1 12
vollzeitbeschäftigte außertarifliche Mitarbeiter 122 60 182
teilzeitbeschäftigte außertarifliche Mitarbeiter 19 39 58
vollzeitbeschäftigte Tarifangestellte 145 108 253
teilzeitbeschäftigte Tarifangestellte 3 53 56
Reinigungspersonal Teilzeit 0 2 2
Auszubildende 13 4 17
Aushilfskräfte 4 1 5
Trainees, Volontäre und Praktikanten 13 4 17
gesamt 330 272 602
Altersgruppe Männer Frauen gesamt
bis unter 30 Jahre 62 49 111
30 bis unter 40 Jahre 89 58 147
40 bis unter 50 Jahre 61 71 132
50 bis unter 60 Jahre 95 83 178
ab 60 Jahre 23 11 34
gesamt 330 272 602

Die Belegschaftsstruktur bezieht sich auf das angestellte Personal. Im Jahr 2021 hat der EB-Konzern durchschnittlich 439 Vollzeitkräfte (ohne Vorstand und Auszubildende), 133 Teilzeitkräfte (inklusive Reinigungspersonal und Aushilfskräfte) sowie 15 Auszubildende beschäftigt. Drei Auszubildende schlossen 2021 erfolgreich ihre Ausbildung ab; zusätzlich hat ein dualer Student sein duales Studium abgeschlossen, alle vier wurden in ein Anstellungsverhältnis übernommen.

Das Durchschnittsalter aller Mitarbeiter des Konzerns beträgt 42,18 Jahre und ist damit im Vergleich zum Vorjahr leicht (um 0,50 Jahre) gesunken. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit unserer Mitarbeiter beläuft sich auf 8,76 Jahre.

Es wurden 2021 insgesamt 1.473 Seminartage durch unsere Mitarbeiter zur weiteren Qualifikation genutzt.

Sonstige wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr

Veränderungen im Vorstand der Bank

Die EB-Gruppe blickt auf ein bewegendes Jahr 2021 zurück. Seit dem 1. Juni 2021 verstärkt Olaf Kreuzberg das bisherige Vorstandsgremium der Bank. Zum 1. Februar 2022 ist Andrea Kemmer in die EB eingetreten. Sie hat zunächst Gesamtprokura erhalten und unterstützt das Vorstandsgremium als Generalbevollmächtigte. Nach der Bestätigung der BaFin wird sie dann zum vierten Vorstandsmitglied berufen.

Strategisches Projekt Geschäftsprozessoptimierung (GPO)

Genau wie unsere Kunden sehen wir uns auch in der EB-Gruppe neben den bereits genannten Themen mit der Herausforderung des anhaltenden Kostendrucks konfrontiert. Demgegenüber steht ein zunehmender Investitionsdruck, der sich aus der Notwendigkeit ergibt, Innovationen voranzutreiben. Um dem auch künftig gewachsen zu sein, nimmt das Projekt GPO die Prozesse der Bank genauer unter die Lupe: Ziel des Projekts ist die Analyse und Optimierung der End-to-end Prozesse aus Kundensicht sowie der Management- und Unterstützungsprozesse. Darüber hinaus wollen wir eine effektive Aufbau- und Ablauforganisation mit schlanken Strukturen und Entscheidungsprozessen gestalten und umsetzen.

Nachhaltigkeit im Fokus

Erstmals steht ein digitaler Nachhaltigkeitsbericht der EB-Gruppe als informative Website parat. Ein ansprechendes und übersichtliches Layout, kombiniert mit anschaulichen Informationen über die Nachhaltigkeitsaktivitäten und -projekte der EB nach dem »Prinzip Lila« stehen für die Leser bereit. Damit bleibt die EB dem Anspruch treu, strenge Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung entsprechend der Global Reporting Initiative (GRI), des UN Global Compacts und der EMASplus-Zertifizierung zu erfüllen.

Die EB veröffentlichte erstmals einen Report gemäß den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Damit hat sich die EB-Gruppe in besonderem Maße den Themen Umweltschutz, Ressourcenschonung oder Bekämpfung des Klimawandels gewidmet. Außerdem haben wir erste konkrete Schritte vorgestellt, die sich aus den Handlungsmaximen der Klimastrategie und Klimaschutz-Selbstverpflichtung ergeben.

Die EB hat ihre zahlreichen Nachhaltigkeitsaktivitäten um eine weitere Initiative erweitert. Mit dem neuen Nachhaltigkeitsbeirat wurde ein Forum für den fachlichen Austausch zwischen namhaften Experten aus Diakonie, Nichtregierungsorganisationen, Politik, Wissenschaft und Führungskräften der Bank geschaffen.

Gemeinsam mit der EB-SIM hat die EB neue Filter für das Anlagengeschäft entwickelt und im Sinne der SDGs eingesetzt. Mit dem neuen EB-Filter (Responsible) werden auch Unternehmen ausgeschlossen, die negative Wirkungen auf eines der SDGs haben. Der neue Impact-Filter legt den Fokus auf die ESG-Champions - er bevorzugt Unternehmen, die einen positiven Impact - gemessen an den SDGs - generieren.

4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage

a) Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten des Konzerns haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:

Erfolgskomponenten Berichtsjahr 2020 Veränderung zu 2020
TEUR TEUR TEUR %
Zinsüberschuss 1) 89.705 84.011 5.693 6,8
Provisionsüberschuss 2) 28.495 25.378 3.118 12,3
sonstiges Ergebnis 5.156 3.008 2.148 71,4
Verwaltungsaufwendungen 87.629 81.256 6.373 7,8
a) Personalaufwendungen 45.920 44.455 1.465 3,3
b) andere Verwaltungsaufwendungen 41.709 36.801 4.908 13,3
Betriebsergebnis vor Bewertung 3) 30.190 26.196 3.994 15,2
Bewertungsergebnis 4) -8.110 1.015 -9.125 *.*
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 22.080 27.211 -5.131 -18,9
Steueraufwand 6.090 8.334 -2.244 -26,9
davon Aufwand/Ertrag aus latenten Steuern -104 -104 0 0,0
Einstellungen in den Fonds für allgemeine Bankrisiken 8.750 6.400 2.350 36,7
Konzernjahresüberschuss 7.087 9.901 -2.814 -28,4

1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3
2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6
3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12
4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16

Der Zinsüberschuss ist gegenüber dem Vorjahresergebnis um 6,8 % (TEUR 5.693) angestiegen, wobei der Zinsüberschuss ohne Erträge aus Beteiligungen und Geschäftsguthaben sowie ohne Erträge aus Investmentanteilen und Anteilen an verbundenen Unternehmen um 2,1 % bzw. TEUR 1.560 gesunken ist. Die Erträge aus Beteiligungen und Geschäftsguthaben sowie Erträge aus Investmentanteilen und Anteilen an verbundenen Unternehmen sind in 2021 im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 7.253 bzw. 73,9 % gestiegen, aufgrund von Ausschüttungen aus unseren Spezialfonds und da Dividendenausschüttungen wegen der Coronapandemie in 2020 nur eingeschränkt erfolgt sind und im Berichtsjahr nachgeholt wurden.

Der Zinsertrag ist nochmals im Vergleich zum Vorjahr um 8,0 % (TEUR 8.966) insbesondere aufgrund rückläufiger Erträge aus dem Kundenkreditgeschäft gesunken. Das Niedrig- bzw. Negativzinsumfeld belastet die Ertragslage weiterhin. Auch die Zinsaufwendungen haben sich nochmals reduziert - um 19,6 % bzw. TEUR 7.406. Grund hierfür sind v.a. höhere negative Zinsaufwendungen, weitere Konditionssenkungen bei den Spareinlagen, außerdem Fälligkeiten von Einlagen mit hohen Kupons. Im Berichtsjahr wirkte sich außerdem ein Einmaleffekt aufgrund erwarteter Zinsaufwendungen im Bereich Zielsparen (TEUR 201) aus.

Das Provisionsergebnis ist mit einer Steigerung von TEUR 3.118 bzw. 12,3 % deutlich über dem Vorjahresniveau und wurde im Wesentlichen von der EB-SIM und der Bank erwirtschaftet. Die realisierten Erträge der EB-SIM haben sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht, hierzu trugen sowohl die zusätzlichen Assets under Management als auch transaktionsbezogene Provisionseinnahmen im Bereich Real Assets bei, der Provisionsüberschuss der EB-SIM nach Konsolidierung beträgt TEUR 10.929 (Vorjahr TEUR 8.043).

Die Erträge aus dem Vermittlungsgeschäft der Bank sind um TEUR 250 auf TEUR 3.725 gesunken. Dabei erhöhten sich die Erträge aus der Vermögensverwaltung um TEUR 305 auf TEUR 3.476, die Erträge aus den Publikumsfonds haben sich rückläufig entwickelt und sind um TEUR 548 auf TEUR 15 gesunken. Die Erträge aus dem Verbundgeschäft der Bank reduzierten sich um TEUR 8 auf TEUR 235. Die Aufwendungen aus dem Kreditvermittlungsgeschäft der Bank haben sich um TEUR 493 auf TEUR 3.707 erhöht.

Die Erträge aus dem Wertpapier- und Depotgeschäft der Bank sind um TEUR 753 auf TEUR 14.694 angestiegen, sie resultieren im Wesentlichen aus Wertpapieren aus dem Kundendepot (Bank und Union Investment) und den Erträgen aus dem Verwahrstellengeschäft. Der Provisionsüberschuss aus dem Bereich Zahlungsverkehr konnte im Berichtsjahr um TEUR 157 auf TEUR 4.449 gesteigert werden. Grund hierfür sind im Wesentlichen Mehrerträge bei Gebühren für Proxi Voting, Scheckkarten, Postgebühren und sonstige Verwaltungsgebühren, dem stehen deutliche Ertragsrückgänge im Bereich der Kontoführung gegenüber.

Die Verwaltungsaufwendungen sind um insgesamt TEUR 6.373 bzw. 7,8 % auf TEUR 87.629 angestiegen, dabei sind die Personalaufwendungen um TEUR 1.465 bzw. 3,3 % und die anderen Verwaltungsaufwendungen um TEUR 4.908 bzw. 13,3 % angestiegen. Die Personalaufwendungen entfallen insbesondere auf die Konzernmutter sowie die Tochterunternehmen EB-SIM, EB KS und HKD und sind insgesamt im Vergleich zum Vorjahr angestiegen, der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus zusätzlichem Aufwand für Personalaufbau.

Die Erhöhung der anderen Verwaltungsaufwendungen ist im Wesentlichen auf Aufwendungen in Höhe von TEUR 3.007 (im Vorjahr TEUR 945) für Reparaturen und Instandhaltungen bei der EB RE zurückzuführen.

Die Erhöhung der anderen Verwaltungsaufwendungen bei der Bank ist sowohl auf allgemeine Preissteigerungen, gestiegene Beiträge und erhöhte Datenverarbeitungskosten zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Datenverarbeitungskosten um TEUR 907 erhöht, die Beiträge sind um TEUR 693 angestiegen. Die Aus- und Fortbildungskosten sind um TEUR 565 und die Aufwendungen für Marketing/Öffentlichkeitsarbeit um TEUR 327 angestiegen. Die Prüfungs- und Beratungskosten sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 608 gesunken und Reise-, Veranstaltungs- und Bewirtungskosten (TEUR 77) waren nochmals coronabedingt geringer als im Vorjahr.

Bei der EB-SIM sind ebenfalls allgemeine Preissteigerungen, höhere Marketingaufwendungen, gestiegene Beiträge und höhere Kosten für Finanzdaten Gründe für die Erhöhung der Verwaltungsaufwendungen, bei der HKD sind erhöhte laufende EDV-Kosten wesentlich für die Erhöhungen.

Der Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen beläuft sich auf TEUR 5.156 (Vorjahr TEUR 3.008). Neben den bankseitig realisierten sonstigen Erträgen insbesondere aus Auflösungen von Rückstellungen resultieren diese zudem aus der Geschäftstätigkeit der HKD. Bereinigt um die Strom- und Erdgassteuer erhöhten sich die Umsatzerlöse der HKD von TEUR 37.004 auf TEUR 37.261. Dies ist auf die seit dem 01.01.2021 in der Energiewirtschaft eingeführte BEHG-Umlage zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen hauptsächlich auf die Einkaufskosten für Strom und Gas der HKD, außerdem auf die Konzernmutter für Aufzinsungen von Rückstellungen.

Das Bewertungsergebnis ist insgesamt negativ und resultiert aus der Bewertung unserer Kundenforderungen und Wertpapieren, es betrug TEUR 8.110 (das Bewertungsergebnis des Vorjahres war positiv und betrug TEUR 1.015). Das Jahr 2021 ist durch die Bewertung der Wertpapiere und realisierte Kursgewinne geprägt. Im Berichtsjahr war eine deutliche Erhöhung des Zinsniveaus zu beobachten, die letztlich auch zu Abschreibungen im Depot A geführt hat, im Kundenbereich konnten saldiert Wertberichtigungen aufgelöst werden.

Auch im Geschäftsjahr 2021 wurden alle Wertpapieranlagen (inklusive aller Fondsanlagen) zum strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die Rahmenbedingungen an den Märkten ermöglichten uns außerdem im Rahmen der Disposition unseres Anlagebuches Kursgewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren zu erzielen.

Den bestehenden latenten Risiken stehen Pauschalwertberichtigungen, Vorsorgereserven nach § 340f HGB und der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB gegenüber. Der weitere Ausbau dieser Reserven bleibt ein wesentliches Ziel unserer Bank.

Der Steueraufwand auf Einkommen und Ertrag für das Berichtsjahr beträgt TEUR 7.009. Für Vorjahre sind insgesamt per Saldo Erstattungen in Höhe von TEUR 955 angefallen, Rückstellungen wurden in Höhe von 46 TEUR aufgelöst.

Die CIR der Bank ist im Vergleich zum Vorjahr von 72,7 % auf 69,6 % gesunken und hat sich damit wie erwartet entwickelt (Plan 71,7 %). Der Unterschied zum Vorjahr resultiert insbesondere aus dem höheren als geplanten Provisions- und sonstigem Ergebnis.

b) Finanzlage

Wesentliche Finanzierungsquellen der Bank sind neben den Kundenanlagen die Refinanzierung über die DZ-Bank und die Inanspruchnahme der gezielten Refinanzierungsgeschäfte der EZB ("GLRG").

Die außerbilanziellen Verpflichtungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht, Einflüsse auf die wirtschaftliche Lage in der Zukunft werden nicht erwartet.

Investitionen

Neben den Abschlussarbeiten des Neubaus des Hauptsitzes hat die EB im Berichtsjahr eine Beteiligung an der Umweltbank AG in Höhe von 4.125 TEUR erworben.

Liquidität

Der Konzern war jederzeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nach Art, Höhe und Fristigkeit nachzukommen. Die von der Bank getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung der Liquiditätskennziffern sind angemessen. Die aufsichtlichen Anforderungen an die Berichterstattung über die Liquidität nach Teil 6 der CRR hat die Bank beachtet.

Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank ist maßgeblich geprägt durch das Kundengeschäft als Basis der Liquiditätsausstattung. Durch unsere Refinanzierungsstruktur besteht eine weitgehende Unabhängigkeit von Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt.

Die Zahlungsfähigkeit war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum einen Wert von mindestens 108,8 (Institut) bzw. 109,2 (Institutsgruppe) aus. Zum Bilanzstichtag lag die Stresskennzahl bei 117,6 bzw. 118,2.

Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva, ausreichende Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Durch die Einbindung in die genossenschaftliche Finanz-Gruppe, den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund und die Refinanzierungsfazilitäten der EZB bestehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten.

Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit des Konzerns zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit gesichert.

Liquiditätsbelastungen aus außerbilanziellen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben.

Beeinträchtigungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Kapital bestehen nicht.

c) Vermögenslage

Die Eigenkapitalstruktur des Konzerns ist geprägt von Geschäftsguthaben der Mitglieder der Bank und erwirtschafteten Rücklagen. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital durch Zuführung zu den Rücklagen und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gestärkt.

Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,08 %.

Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:

Berichtsjahr 2020 Veränderung zu 2020
TEUR TEUR TEUR %
Eigenkapital laut Konzernbilanz 1) 554.029 541.840 12.188 2,2
Eigenmittel (Art. 72 CRR) 573.747 575.644 -1.897 -0,3
Harte Kernkapitalquote 11,5% 12,3 %
Kernkapitalquote 11,5 % 12,3 %
Gesamtkapitalquote 13,3 % 14,5 %

1) Hierzu rechnen die Passivposten 9 (Nachrangige Verbindlichkeiten), 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital).

Die Bank berücksichtigt in der Risikopositionsklasse öffentliche Stellen auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (konfessionelle Krankenhäuser, Heime, sonstige karritative Einrichtungen mit Bezug zur verfassten Kirche) im Umfang von Mio. EUR 128,3, nach Auffassung des prüfenden Genossenschaftsverbandes wären diese Körperschaften des öffentlichen Rechts als Unternehmen einzustufen, was mit einer Reduzierung der Kernkapitalquote um 0,23 Prozentpunkte und der Gesamtkapitalquote um 0,27 Prozentpunkte verbunden wäre.

Desweiteren nutzt die Bank Kreditminderungstechniken in Form von Garantien und Patronatserklärungen in Höhe von Mio. EUR 71, bei denen der Sicherungsgeber Körperschaften der verfassten Kirche sind. Die Bank behandelt diese Sicherheiten analog zur Kreditvergabe an die verfasste Kirche als privilegierungsfähig. Auch diese Auffassung teilt der Verband nicht - was mit einer Reduzierung der Kernkapitalquote um 0,14 Prozentpunkte und der Gesamtkapitalquote um 0,16 Prozentpunkte verbunden wäre.

Auch 2021 haben wir das Kernkapital trotz herausfordernden Umfelds und steigender regulatorischer Anforderungen nochmals gestärkt. Vor dem Hintergrund unseres weiteren konsequenten Wachstumskurses ist dies von eminenter Bedeutung und die Basis für unser Kundengeschäft. Auch aufgrund des weiterhin notwendigen Change / Transformationsprozesses spielt das Kernkapital eine wichtige Rolle. Wir haben aus unserer Sicht ausreichend monetäre Vorsorge getroffen, um anstehende strategische Maßnahmen umzusetzen zu können.

Das Ergebnis 2021 haben wir genutzt, um den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB um TEUR 8.750 weiter aufzustocken sowie eine weitere Rücklagenzuführung (TEUR 6.410) aus dem Bilanzgewinn vorzuschlagen.

Die Nettodotierung der Rücklagen beträgt Mio. EUR 15,2 (Vorjahr Mio. EUR 12,9). Gegenüber der geplanten Nettodotierung (Mio. EUR 12,0) ergab sich ein Anstieg um Mio. EUR 3,2. Die höhere Zuführung resultiert aus der Entwicklung der Ertragslage, die sich insbesondere in dem höheren Provisions- und sonstigen Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr und zur Planung und den im Vergleich zur Planung geringerem Verwaltungsaufwand zeigt.

Dem Kernkapital (Core Tier 1) kommt gem, dem aktuellen Aufsichtsrecht als Haftungskapital eine sehr viel höhere Bedeutung zu. Durch diese Maßnahmen wurde die Kernkapitalquote gestärkt.

Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Mittelfristplanung haben wir unsere Kapitalbedarfsplanung fortgeschrieben. Wir haben hinsichtlich unseres Zielkataloges Kennzahlen verankert, um auch zukünftig eine regelmäßige Stärkung unseres Eigenkapitals sicherstellen zu können. Angemessene Eigenmittel, auch als Bezugsgröße für eine Reihe von Aufsichtsnormen, bilden für uns neben einer stets ausreichenden Liquidität die unverzichtbare Grundlage einer soliden Geschäftspolitik.

Die Eigenkapitalstruktur und -ausstattung sind angemessen. Nach den vertraglichen und satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die Gesamtkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 13,27 % bei einem Mindestwert (einschließlich Kapitalerhaltungspuffer) von 10,5 %. Die Eigenkapitalausstattung liegt damit auch unter Berücksichtigung des SREP-Zuschlags in Höhe von 1,25 % über den Mindestanforderungen. Der Konzern kann gemäß Kapitalplanung auch in den folgenden fünf Jahren die regulatorischen Anforderungen einhalten.

Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:

Wertpapieranlagen Berichtsjahr 2020 Veränderung
TEUR TEUR TEUR %
Anlagevermögen 631.648 622.642 9.005 1,4
Liquiditätsreserve 1.510.863 1.719.459 -208.595 -12,1

Der Bestand an festverzinslichen Wertpapieren gliedert sich wie folgt

Anleihen und Schuldverschreibungen von Berichtsjahr Vorjahr
TEUR TEUR
Öffentliche Emittenten 256.793 311.474
Kreditinstituten 1.159.989 1.338.575
Nichtbanken 105.357 81.137
Eigene Schuldverschreibungen 3.162 2.742
Gesamt 1.525.301 1.733.929

Die Durchschnittsverzinsung der Anleihen und Schuldverschreibungen (bezogen auf den Buchwert) ist mit 0,44 % zum Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr etwas geringer (0,55 %).

Zum Jahresende 2021 wurden sämtliche Wertpapiere nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Das Jahr 2021 war wie das Vorjahr von der Coronapandemie mit den besonderen Herausforderungen und Einschränkungen geprägt. Die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage des Konzerns beurteilen wir im Vergleich zum Vorjahr insgesamt als ausgewogen. Die geschäftliche Entwicklung hat insgesamt die Planungen übertroffen, dies beruht auf Verbesserungen beim Provisionsergebnis, zudem hat sich das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft besser als erwartet entwickelt. Die Ertragslage ist unter Berücksichtigung der strategischen Entwicklung sowie der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu würdigen. Die Zurückhaltung der Kernklientel führt zu einer Verringerung der Vertriebsleistung im Kreditgeschäft und liegt unterhalb der Planung. Im Wertpapiergeschäft liegen wir dagegen deutlich über unserer Planung.

Der Zinsüberschuss hat sich gegenüber dem Vorjahr um 6,8 % und der Provisionsüberschuss um 12,3 % erhöht. Der Verwaltungsaufwand einschließlich der Abschreibungen auf das Anlagevermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 7,8 % erhöht. Der Anstieg resultiert u.a. aus dem Abschreibungsbeginn des Ende 2020 bezogenen Neubaus der Bank, allgemeinen Preissteigerungen, gestiegenen Beiträgen und erhöhten Datenverarbeitungskosten, erhöhten Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen bei der EB RE und gestiegenen Personalkosten. Im Berichtsjahr war eine deutliche Erhöhung des Zinsniveaus zu beobachten, die letztlich auch zu Abschreibungen im Depot A geführt hat.

Die Bilanzsumme des Konzerns hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 % oder TEUR 104.392 erhöht. Die geschäftliche Entwicklung des Konzerns ist maßgeblich von der Bank geprägt. Die Bank hat im Berichtsjahr an den längerfristigen Refinanzierungsgeschäften der Bundesbank teilgenommen und konnte parallel die Kreditinanspruchnahme erhöhen.

Das Kundenkreditgeschäft ist um 2,0 % angestiegen (TEUR 94.815). Die Passivseite ist von folgenden Veränderungen gekennzeichnet: Die Kundengelder als wichtigste Refinanzierungsquelle sind in 2021 insgesamt um 9,8 % bzw. TEUR 614.798 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Der Bestand an Sichteinlagen ist um TEUR 573.707 (15,4 %) gestiegen, während sich die Festgelder und aufgenommenen Gelder um TEUR 28.712 (8,8 %) verringerten. Der Bestand an Spareinlagen ist um 3,2 % oder TEUR 69.803 auf TEUR 2.272.761 angestiegen, die verbrieften Verbindlichkeiten haben sich um TEUR 3.162 leicht verringert. Die Bankenrefinanzierungen haben sich um TEUR 511.353 auf TEUR 857.685 verringert. Der Trend zu kurzfristigen, liquiden Einlagen auf Grund des herrschenden Niedrigzinsniveaus ist auch im Berichtsjahr unverändert.

Das bilanzunwirksame Geschäft (insbesondere Depot B) erhöhte sich im letzten Jahr um 8,1 % auf TEUR 9.300.262 (Vorjahr: TEUR 8.605.328), so dass zum Jahresende das betreute Kundenanlagevolumen gegenüber dem Vorjahr um 8,7 % gestiegen ist und TEUR 16.303.293 (Vorjahr TEUR 15.001.101) beträgt.

Die Assets under Management beliefen sich Ende 2021 auf Mio. EUR 5.593.

Das Ergebnis stufen wir vor dem Hintergrund der weitgehenden Planerreichung und im Verhältnis zum Vorjahr als zufriedenstellend ein. Wir haben unser Eigenkapital gestärkt und die strategische Neuausrichtung der EB weiter vorangetrieben. Wir werden den Transformationsprozess der Bank weiterhin aktiv gestalten. Grundlage hierfür sind die Um- und Fortsetzung unserer strategischen Projekte sowie unsere konsequent an Nachhaltigkeit orientierte Geschäftsstrategie.

Neben dem zunehmenden Druck auf das Zinsergebnis durch die andauernde Niedrig- bzw. Negativzinsphase ist die Wettbewerbsintensität aus unserer Sicht im Geschäft mit unserer Kernkundschaft deutlich gestiegen. Gleichwohl haben wir ein Kreditwachstum erzielt, in 2021 haben wir insgesamt TEUR 670.181 an neuen Krediten zur Finanzierung der Vorhaben unserer Kunden aus Kirche, Diakonie und Sozialwirtschaft sowie unserer Privatkunden zugesagt. Diese Entwicklung bestätigt, dass wir im Umfeld unserer Kunden gut positioniert sind.

Zu den Herausforderungen der Zukunft gehören nach wie vor die Niedrigzinsphase, die Digitalisierung, regulatorische Anforderungen, der demografische Wandel und die Herausforderungen aus der Coronapandemie. Die durchgeführten Stress- und Risikoszenarien zeigen, dass die Bank die Risiken aus der Coronakrise insgesamt gut verkraften kann. Coronabedingte Wertberichtigungen sind nicht zu verzeichnen.

Unsere Liquidität und die Kapitalquoten sind - auch im Hinblick auf die staatlichen Unterstützungszusagen für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft - ausreichend. Vorrangige Ziele bleiben die weitere Stärkung der Ertragskraft und des Eigenkapitals, der Ausbau der Risikotragfähigkeit sowie die Sicherstellung der Einhaltung der gestiegenen aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen. Eine wesentliche Bedeutung wird daher auch in den kommenden Jahren einer angemessenen Thesaurierungsquote zum weiteren Ausbau unseres Kernkapitals als Grundlage für ein nachhaltiges Wachstum der Risikoaktiva zukommen. Daneben gewinnen die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur Sicherstellung der Liquidität an Relevanz.

Die Liquiditätslage des Konzerns beurteilen wir in Anbetracht der Liquiditätsausstattung / -reserven und der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Normen wie die LCR in Verbindung mit der Einbindung in den Liquiditätsverbund als zufriedenstellend. Die Auslastung der Risikotragfähigkeit liegt mit 61,9 % (Vorjahr 64,5 %) deutlich unter der erwarteten maximalen Auslastung von 80,0 %.

Die Zahlungsfähigkeit der Konzerngesellschaften war jederzeit gegeben. Wir beurteilen die Finanz- und Liquiditätslage vor dem Hintergrund der aufsichtsrechtlichen Anforderungen als angemessen.

Die Ertragslage des Konzerns wird maßgeblich durch die Bank geprägt. Wir beurteilen die Ertragslage des Konzerns vor diesem beschriebenen Hintergrund als angemessen.

Beurteilung der prognostizierten Entwicklung aus dem Lagebericht 2020

Aufgrund der Größenverhältnisse innerhalb des Konzerns dominiert die Entwicklung der Bank auch die Gesamtentwicklung, die Prognosen im Vorjahresbericht bezogen sich überwiegend auf die Entwicklung der Bank für das Jahr 2021.

Im Konzernlagebericht per 31.12.2020 wurde im Bereich der Kirchen für 2021 von einem gleichbleibend hohen Kirchensteueraufkommen und dadurch bedingt von einem stabilen Anlagebedarf im kirchlichen Bereich ausgegangen. Die Präferenz für kürzere Laufzeiten sollte wegen der andauernden Niedrigzinsphase andauern. Der Trend zu den kurzfristigen, liquiden Einlagen hat sich auch in 2021 fortgesetzt. Es wurde angenommen, dass ab der 2. Jahreshälfte langlaufende Pfandbriefe herausgegeben werden, aufgrund von Verzögerungen im Genehmigungsverfahren der Pfandbrieflizenz wurden im Berichtsjahr noch keine Pfandbriefe ausgegeben.

Von den Zielgruppen in den Bereichen Diakonie und Sozialwirtschaft wurde weiterhin eine hohe Nachfrage nach Finanzierungsvolumen angenommen. Im Privatkundenbereich wurden Vertriebschancen für ausgewählte Fonds und im Bereich der Immobilienfinanzierung erwartet. Unsere Erwartungen im Kreditgeschäft wurden nicht erfüllt, im Wertpapiergeschäft wurden dagegen unsere Erwartungen sowohl im Privatkundenbereich als auch bei den institutionellen Kunden übertroffen.

Das gesamte Wachstum im Kundenkreditgeschäft wurde mit 5,0 % prognostiziert, bei den Eigenanlagen wurde ein deutlicher Anstieg von 3,5 % erwartet. Die Steigerung der Kundenforderungen in 2021 war mit 2,0 % geringer als erwartet, die Wertpapiereigenanlagen haben sich um 8,5 % reduziert, es wurde eine weitere strategische Beteiligung erworben. Die Kundeneinlagen sind um 9,8 % angestiegen.

Im Bereich der Kundeneinlagen einschließlich verbriefter Verbindlichkeiten sind wir von einem konstanten Volumen ausgegangen. Die Kundeneinlagen einschließlich der verbrieften Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr um 9,6 % angestiegen. In Vorbereitung auf die Einführung der NSFR sollte das langfristige Kundeneinlagegeschäft intensiviert werden. Der Bestand an Einlagen mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist und die Spareinlagen haben sich insgesamt leicht erhöht um 1,6 %, das Wachstumssparen ist mit -7,7 % weiter gesunken.

Entwicklung der Ertragslage

Es wurde für die Bank ein Anstieg des ordentlichen Zinsüberschusses von 8,0 % im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Die Steigerung des Zinsüberschusses auf Konzernebene lag im Vergleich zum Vorjahr bei 6,8 % und bei der Bank einschließlich der Erträge aus Ergebnisabführung bei 7,9 % und war somit wie erwartet.

Desweiteren ist die Bank von einem leicht rückläufigen Provisionsergebnis ausgegangen, das Provisionsergebnis wurde im Vergleich zum Vorjahr gesteigert. Das Provisionsergebnis der Bank sollte um 4,0 % unter dem Vorjahresergebnis liegen, es wurden erhöhte Provisionserträge im Wertpapiergeschäft und Zahlungsverkehr erwartet. Der Provisionsüberschuss wurde im Vergleich zum Vorjahr dagegen um 4,0 % erhöht. Die Erträge im Wertpapier- und Depotgeschäft sind angestiegen, auch der Provisionsüberschuss aus dem Bereich Zahlungsverkehr wurde leicht gesteigert, dagegen haben sich die Erträge aus dem Vermittlungsgeschäft rückläufig entwickelt.

Aufgrund des Investitionsprogramms in die zukünftige Ausrichtung und Positionierung als Spezialdienstleister für Kirche, Diakonie, Gesundheits- und Sozialwirtschaft und dem beginnenden Abschreibungsbeginn für den Neubau wurden um 2,7 % steigende Verwaltungsaufwendungen (inklusive Abschreibungen auf Sachanlagen) erwartet. Die Verwaltungsaufwendungen inklusive Abschreibungen auf Sachanlagen sind leicht unter Plan um 2,2 % im Vergleich zum Vorjahr angestiegen.

Die CIR der Bank hat sich mit 69,6 % besser als erwartet (71,7 %) entwickelt.

Wir haben eine Nettodotierung der Rücklagen in Höhe von Mio. EUR 12,0 erwartet, die Rücklagenzuführung war im Berichtsjahr mit Mio. EUR 15,2 höher als erwartet aufgrund der aktuellen Entwicklung der Ertragslage, dies resultiert im Wesentlichen aus dem über Plan liegenden Provisions- und sonstigem Ergebnis.

Das realisierte Ergebnis der EB-SIM liegt unter dem im letzten Lagebericht prognostizierten Ergebnis von etwa Mio. EUR 5,2. Die realisierten Erträge bleiben dabei hinter der Planung (Mio. EUR 16,1 bis Mio. EUR 16,4) zurück. Hierzu trugen die Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie wesentlich bei. Sowohl der Anstieg der AuM als auch die transaktionsbezogenen Provisionseinnahmen im Bereich Real Assets blieben aufgrund verzögerter Produktauflegungen und Vertriebsaktivitäten hinter der Planung zurück. Zusätzlich zum hinter der Planung gebliebenen Anstieg der AuM fiel zusätzlicher Aufwand für Personalaufbau und für externe Berater an. Die Geschäftsführung der EB-SIM beurteilt das Ergebnis des Geschäftsjahres aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie auf die noch im Aufbau befindliche Gesellschaft auch aufgrund des erreichten Ertragswachstums dennoch als insgesamt zufriedenstellend.

Die HKD ist im Telefoniebereich von leicht sinkenden Erträgen, im Energiebereich und dem Kirchenshop von steigenden Erträgen ausgegangen, die Erträge in den Bereichen Telefonie und Kirchenshop haben sich über Plan entwickelt, die weiteren Erträge planungsnah. Auf der Kostenseite wurden steigende Aufwendungen bei den Personalkosten und anderen Verwaltungsaufwendungen erwartet, die Personalaufwendungen haben sich durch nicht besetzte Stellen jedoch reduziert.

Die Ergebnisbeiträge der Töchter waren insgesamt niedriger als geplant. Dazu haben neben den genannten Abweichungen bei der EB-SIM und der HKD auch die coronabedingten unter Plan liegenden Erträge aus Außenumsätzen bei der EB Consult und dem Change Hub in Verbindung mit höheren als geplanten Verwaltungsaufwendungen geführt. Gegensteuerungsmaßnahmen wurden im Berichtsjahr veranlasst. Bei der EB RE wurde ein planmäßiger Verlust realisiert, der dazu führt, dass das Konzernergebnis unter dem Ergebnis der Bank liegt, da zwischen der EB RE und der EB Holding kein Ergebnisabführungsvertrag besteht.

Das Verhältnis des RORACs der Bank zum RORAC der Benchmark liegt mit 58,5 % unter dem erwarteten Wert von 75,0 %. Diese Entwicklung resultiert maßgeblich aus den in der zweiten Jahreshälfte steigenden Zinsen und darauf, dass in dieser Phase auf die Wiederanlage fälliger Wertpapiere zur Vermeidung zusätzlicher Abschreibungen verzichtet wurde.

Mitgliedschaft in der Sicherungseinrichtung des BVR

Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i. V. m. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG gehört die Bank dem BVR-ISG-Sicherungssystem an. Das BVR-ISG Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR-ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt.

Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR-SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR-ISG-Sicherungssystem tätig.

Die EB-SIM ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen in Berlin.

C. Risiko-und Chancenbericht

Konzernsteuerung und Risikomanagementsystem

Aufbau des Risikomanagementssystems

Die Bank prüft regelmäßig, ob und in welchem Umfang das Risikomanagement auf Gruppenebene erforderlich ist. Das Risikomanagement ist auf Gruppenebene zu implementieren, wenn wesentliche Risiken für Tochterunternehmen vorliegen. Die Entscheidung über die Wesentlichkeit von Risiken wird im Rahmen der Risikoinventur der Bank getroffen. Bei der Herleitung der Wesentlichkeit der Risiken der Tochterunternehmen werden jeweils für die ökonomische und für die normative Perspektive die Risiken ermittelt und einer spezifischen Wesentlichkeitsgrenze gegenübergestellt. Liegen die Risiken über dieser Grenze handelt es sich um ein wesentliches Risiko, anderenfalls nicht. Gemäß der aktuellen Analyse bestehen weder in der ökonomischen noch in der normativen Perspektive wesentliche Risiken bei den einzelnen Tochtergesellschaften, so dass das Risikomanagement auf Einzelebene dem Risikomanagement auf Gruppenebene entspricht.

Gesamtbankstrategie und Gesamtbankrisikostrategie

Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems orientiert sich an der Gesamtbank- und Gesamtbankrisikostrategie sowie dem Verhaltenskodex der Bank. Die strategischen Unternehmensziele und die geplanten langfristigen Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind dabei in der vom Vorstand festgelegten Gesamtbankstrategie dokumentiert. Die Gesamtbankrisikostrategie beinhaltet die wesentlichen risikopolitischen Zielsetzungen und ist eng mit der Gesamtbankstrategie verzahnt. Bei der Ableitung der Risikostrategie haben wir besonderen Wert auf die Konsistenz zur Gesamtbankstrategie gelegt, da der wesentliche Teil der Geschäftsaktivitäten mit dem Eingehen von Risiken verbunden ist.

Auf Grundlage der Strategien hat die Bank qualitative und quantitative Ziele definiert, deren Einhaltung über die Mittelfristplanung gesteuert wird. Wir verwenden dabei folgende finanziell bedeutsamste Leistungsindikatoren zur Steuerung: die Netto-Dotierung der Rücklagen, die CIR, das Verhältnis des RORACs der Bank zum RORAC der Benchmark und die Auslastung der Risikotragfähigkeit. Darüber hinaus hat die EB-SIM für die Steuerung der Geschäftstätigkeit die Assets under Management als bedeutsamste finanzielle Kennziffer festgelegt.

Ein angemessenes Risikomanagement ist dabei nicht nur aus ökonomischer und aufsichtsrechtlicher Sicht, sondern auch für die Reputation und die Zukunftsfähigkeit der EB-Gruppe von existentieller Bedeutung. Die Gesamtbankrisikostrategie ist vollumfänglich in den strategischen Planungsprozess eingebettet und Grundlage der integrierten Mehrjahresplanung der EB-Gruppe.

Risikosteuerung

Ziel der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern das systematische Management der Risikopositionen. Die wesentlichen Risiken unterteilt die Bank aktuell in Markpreisrisiken, Adressenausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken sowie die sonstigen Risiken.

Die Steuerung und Kontrolle dieser Risiken sind an den zentralen Aufgaben des Risikomanagements ausgerichtet, negative Abweichungen von unserem Entwicklungspfad frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und in einem vertretbaren Rahmen zu begrenzen.

Bei der Risikosteuerung beachtet die Bank die folgenden Grundsätze:

Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind

Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen

Weitgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines Spezialinstituts für Kirche, Diakonie, Gesundheits- und Sozialwirtschaft

Schadensbegrenzung durch aktives Management operationeller Risiken

Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken

Verwendung rechtlich geprüfter Verträge

Risikoeinstufung

Die Identifizierung der für die Bank als wesentlich einzustufenden Risiken erfolgt neben der aufsichtsrechtlichen Einstufung der Risiken aus der normativen Sicht und der ökonomischen Perspektive. Die Wesentlichkeitsgrenze der normativen Sicht wird aus der Planung abgeleitet, sie beträgt 25 % des Ergebnisses, das über den Mindestgewinn hinausgeht.

Zur Herleitung der ökonomischen Wesentlichkeitsgrenze ermitteln wir die Differenz zwischen Reinvermögen und dem für die wesentlichen Risiken im Stressfall zur Verfügung gestellten Risikobudget als Deckungsmasse für die unwesentlichen Risiken. Parallel ermitteln wir die Anzahl der in der letzten Risikoinventur als unwesentlich definierten Risiken. Es wird angenommen, dass davon 10 Risiken gleichzeitig schlagend werden. Die ökonomische Wesentlichkeitsgrenze gibt an, mit welcher Risikohöhe diese Risiken schlagend werden dürfen, um das für unwesentliche Risiken zur Verfügung stehende Risikokapital vollständig zu verbrauchen. In 2021 haben wir eine Wesentlichkeitsgrenze für die Liquidität eingeführt. Dabei stellen wir auf den Mindestüberlebenshorizont ab. Dieser liegt in unserem kombinierten Stressszenario unter Berücksichtigung von institutseigenen und marktweiten Stressfaktoren bei 36 Monaten. Im Folgenden wird untersucht, inwieweit es Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei Risikoeintritt einer Risikoart der Überlebenshorizont unterschritten wird. Aus unserer Stressliquiditätsablaufbilanz im kombinierten Szenario ergibt sich per 30.09.2021 als geringsten Puffer zwischen LAB und Liquiditätsdeckungspotenzial ein Wert von 860 Mio. EUR (Wert nach 27 Monaten). Es ist also nur bei extremen Auswirkungen möglich, dass der Überlebenshorizont unterschritten wird und eine Wesentlichkeit einer Risikoart festgestellt werden kann.

Die folgende Tabelle zeigt die von der Bank als wesentlich eingestuften Risiken (x). Mit (x*) werden wesentliche Risiken mit geringer betriebswirtschaftlicher Bedeutung gekennzeichnet. Dies bezeichnet Risiken, die nach dem Bruttoprinzip in der normativen Perspektive wesentlich sind, aber unter Berücksichtigung der vorhandenen Reserven nach dem Nettoprinzip nur unwesentliche Risiken aufzeigen.

Einstufung
Risikoart aufsichtsrechtlich normativ barwertig Liquidität Bank
Adressenausfallrisiken
Kreditrisiko Kundengeschäft (inklusive Besicherungsrisiko) X X X X
Kreditrisiko Eigengeschäft (Emittentenrisiko) X X X X
Kontrahentenrisiko (inkl. Wiedereindeckungsrisiko) X
CVA Risiko X
Länderrisiko X
Migrationsrisiko X
Marktpreisrisiko
Zinsänderungsrisiko (inkl. Kursänderungsrisiko Depot A) X X X X
Spreadrisiko X X X X
Fondspreisrisiko X X X
Aktienrisiko X X X
Währungsrisiko X X*
Optionsrisiko X
Immobilienrisiko X X X
Liquiditätsrisiko
kurzfristiges Liquiditätsrisiko (inkl. Zahlungsunfähigkeitsrisiko und Refinanzierungsrisiko) X X
mittel- und langfristiges Liquiditätsrisiko (inkl. Zahlungsunfähigkeitsrisiko und Refinanzierungsrisiko) X X
Marktliquiditätsrisiko X X
operationelle Risiken
operationelle Risiken X X X
Sonstige Risiken
Beteiligungsrisiko X*
Risiken aus Ergebnisabführungsverträgen
Vertriebsrisiko X X
Reputationsrisiko
Produktivitätsrisiko
Strategisches Risiko
Personalbeschaffungs-/ Fluktuationsrisiko
Pensionsrisiko
Projektrisiko
Sachwertrisiko
Kapitalabzugsrisiken

Risikotragfähigkeit

Planung, Bewertung und Steuerung der Risiken erfolgen auf Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Der Umfang der einzugehenden Risiken ist dabei am betriebswirtschaftlichen bzw. barwertigen Risikodeckungspotenzial ausgerichtet und durch ein entsprechendes Risikolimitsystem begrenzt. In der barwertigen Rechnung ermitteln wir regelmäßig das Risikodeckungspotenzial über das ermittelte Reinvermögen der Bank. Die Tochterunternehmen sind mittelbar über den Beteiligungsbuchwert der EB Holding in die Risikotragfähigkeit einbezogen. Ausgehend von der barwertigen Risikotragfähigkeit wird ein Limitsystem abgeleitet, welches die relevanten Risiken abdeckt. Die Risikotragfähigkeit ist dann gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das jeweils zur Verfügung gestellte Gesamtbank-Risikolimit nachhaltig gedeckt sind.

Zusätzlich führen wir in der normativen Perspektive eine Kapitalplanungsrechnung durch. Ausgehend von der Mittelfristplanung wird überprüft, ob das aufsichtsrechtlich ermittelte Eigenkapital und die geplanten Erträge ausreichen, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Die verwendeten Verfahren entsprechen den von der Bankenaufsicht vorgegebenen Anforderungen.

Die Funktionsfähigkeit des Risikosteuerungssystems war gegeben. Auf der Grundlage der genannten Verfahren und der vorhandenen Risikodeckungsmasse der Bank ist die Risikotragfähigkeit sowohl unter den von uns definierten Standard- als auch im Hinblick auf Stressszenarien gegeben.

Risikoquantifizierung

Die Grundlage für die Beurteilung der Risikotragfähigkeit stellt die Quantifizierung der wesentlichen Risiken und des Risikodeckungspotenzials dar. Für die Festlegung der Risikobudgets sind insbesondere die Kriterien der Vermögenslage, der Ertragslage, des Risikoappetits und der Risikosituation maßgeblich. Letztlich ist entscheidendes Kriterium für die Angemessenheit der Ermittlung des Risikopotenzials und der Risikobudgets, dass diese zur Limitierung und Steuerung der Risiken geeignet sind.

Das Gesamtbankrisikolimit verteilen wir barwertig auf das Adressenausfallrisiko (differenziert nach Kunden- und Eigengeschäft), das Marktpreisrisiko (aufgeteilt auf die Marktpreisrisiken Zinsbuch, Fondsbuch und Handelsbuch) und auf die operationellen Risiken. Die Immobilienrisiken als wesentliche Unterkategorie der Marktpreisrisiken finden ihre Berücksichtigung in den Fondsrisiken für die Immobilienfonds, in den Beteiligungsrisiken für unsere Immobilientochter und als Abzugsposten im Risikodeckungspotenzial für die eigenen Bestandsimmobilien. Aktien- und Währungsrisiken sind Bestandteil des Fondsbuches. Für die weiteren wesentlichen Risiken, das Vertriebsrisiko und das Liquiditätsrisiko, werden grundsätzlich Abzugsposten bei der Herleitung des Risikodeckungspotenzials angesetzt. In der barwertigen Perspektive wird auf einen Abzugsposten für die Vertriebsrisiken verzichtet, da hier eine statische Betrachtung ohne zukünftige Geschäfte zugrunde liegt. Beteiligungsrisiken (eingestuft als wesentlich mit geringer betriebswirtschaftlicher Bedeutung) werden im Barwerttableau mit dem Risiko von 0 EUR angesetzt, da das Risiko unter Berücksichtigung der vorhandenen Reserven unwesentlich ist.

Gesamtrisikoprofil Barwert und Auslastung per 31.12.2021

Risikoart Limit Auslastung
Mio. EUR %
Marktpreisrisiken "Zinsbuch" 145.000 67,43
Marktpreisrisiken "Fondsbuch" 185.000 54,21
Adressrisiken "Kreditgeschäft" 58.000 67,46
Adressrisiken "Emittenten / Kontrahentenrisiko" 87.500 63,25
operationelle Risiken 10.000 79,99
Beteiligungsrisiken 0 0,00
Risiko gesamt 485.500 61,90

Das Verhältnis des RORACs der Bank zum RORAC der Benchmark liegt mit 58,5 % unter dem Vorjahreswert von 82,1 %. Diese Entwicklung resultiert maßgeblich aus den in der zweiten Jahreshälfte steigenden Zinsen und darauf, dass in dieser Phase auf die Wiederanlage fälliger Wertpapiere zur Vermeidung zusätzlicher Abschreibungen verzichtet wurde. Die Auslastung der Risikotragfähigkeit liegt mit 61,9 % unter dem Vorjahreswert von 64,5 %. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist auf ein gestiegenes Risikobudget zurückzuführen.

Risikodeckungsmasse

Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbankrisikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse regelmäßig überprüft.

Risikoabsicherung

Auf der Grundlage der vorhandenen Gesamtbank- und Gesamtbankrisikostrategie bestimmt der Vorstand, welche Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer abgewälzt werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.

Risikokonzentrationen

In jährlich erstellten Reports zu Stresstests sowie im Hinblick auf Risikokonzentrationen wird über alle Risikoarten hinweg untersucht, ob es Risiken gibt, welche den Fortbestand der EB gefährden können. Durch eine Reihe von Szenarien hat die Bank die Auswirkung der angenommenen Ereignisse auf die Risikotragfähigkeit im Stressfall und damit das Vorhandensein von Inter-Risikokonzentrationen untersucht.

Es bleibt festzuhalten, dass die Risiken aus allen Szenarien im Rahmen der festgestellten Risikotragfähigkeit gedeckt werden können. Zusätzlich wurden auch inverse Stresstests vorgenommen. Hier wurde untersucht, bei welchen Ereignissen zusätzlich zum Eintritt des Szenarios des schweren konjunkturellen Abschwungs das Geschäftsmodell der Bank nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Der Eintritt der untersuchten Ereignisse ist sehr unwahrscheinlich.

Es wurden auch Ertragskonzentrationen untersucht. Existenzgefährdende Konzentrationen sind nicht erkennbar, aber die Abhängigkeit vom Strukturbeitrag ist insbesondere unter Berücksichtigung der Kosten erheblich. Weitere Ertragskonzentrationen sind im Geschäftsfeld der Institutionen, dem Ergebnis der Einlagenprodukte und bei den Provisionen festzustellen. Berechnungen mit dem Kreditportfoliorechner zeigen, dass ein Risiko in der Größenstruktur der Kredite und hier insbesondere in der Höhe des unbesicherten Anteils liegt.

Als Spezialinstitut für Kirche, Diakonie, Gesundheits- und Sozialwirtschaft liegt die Finanzierung von diakonischen Einrichtungen in unserem Aufgabengebiet. Hierbei sind oft auch größere Kreditprojekte zu finanzieren. Ein Ausfall einer größeren Kreditnehmereinheit würde ein Risiko für die EB darstellen. Allerdings ist die Vergabe solcher Kredite durch die Höchstkreditgrenze nach CRR beschränkt. Zusätzlich hat die Bank eine Limitierung eingeführt, die für das Neu- und das Bestandsgeschäft gilt und die deutlich unter der Höchstkreditgrenze liegt. Zudem übersteigen die bereits gebildeten versteuerten stillen Vorsorgereserven den höchsten Blankoanteil einer Kreditnehmereinheit deutlich und die Fachexpertise unserer Mitarbeiter wird den hohen Anforderungen gerecht.

Risikoberichterstattung

Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind klare Kommunikationswege und feste Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder fallweise in Form einer Ad-Hoc-Berichterstattung.

1.2 Risikobeurteilung und Risikomessung

Adressenausfallrisiken

Das Adressenausfallrisiko ist die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern und ggf. der Migration und / oder der adressbezogenen Spreadveränderung das erwartete Maß übersteigen. Dabei wird ausschließlich auf die potentielle Erfolgswirkung abgestellt. Die Liquiditätswirkung wird unter dem Liquiditätsrisiko betrachtet.

Zur Risikolimitierung der Adressenausfallrisiken nutzen wir ein Risikomanagementsystem, dessen Grundlagen interne und externe Ratingsysteme sind. Grundsätzlich sind nur solche Geschäfte erlaubt, die nicht zu Überschreitungen der Risikolimite auf Einzel- und auf Portfolioebene führen. Jedes Einzelgeschäft ist auf die vorhandenen Risikolimite anzurechnen. Bei der quantitativen Ermittlung struktureller Portfoliorisiken setzen wir das vom genossenschaftlichen Finanzverbund gemeinsam entwickelte Portfoliomodell für das Kundengeschäft ein.

Auf Einzelengagementebene stufen wir im Kunden-, Beteiligungs- und Eigengeschäft alle Kreditnehmer, Emittenten und Kontrahenten in Bonitäts- und Risikogruppen ein. Neben unseren eigenen Kreditwürdigkeits- und Bonitätsanalysen bedienen wir uns der vom genossenschaftlichen Finanzverbund gemeinsam weiterentwickelten VR-Ratingsysteme sowie weiterer externer Ratings. Die Ratingeinstufung bildet die Grundlage für die Bestimmung und die Quantifizierung unserer Einzelrisiken und Portfoliorisiken sowie für die risikoadjustierte Preisfindung.

Bei Anwendung des VR-Ratingverfahrens wird ein Kreditengagement einer Ratingklasse nach der Masterskala zugeordnet. Für die jeweiligen Ratingklassen wurden in der genossenschaftlichen Finanzgruppe abgestufte statistische Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt. Die Ausfallwahrscheinlichkeit für die Ratingklassen 4a bis 4e (Ausfallstatus) ist auf 100,0 % festgelegt. Die Bank ermittelt monatlich mit Hilfe des Moduls Kreditportfoliomodell für Kundengeschäfte (KPM-KG) unter VR-Control einen erwarteten und einen unerwarteten Verlust (Credit Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die aggregierten Blankoanteile in den Risikoklassen bzw. -gruppen des Forderungsbestandes, als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Branchenparameter zu Grunde liegen. Die Ermittlung des Value-at-Risk erfolgt basierend auf dem barwertigen Blankovolumen, einer Haltedauer von 250 Arbeitstagen und einem Konfidenzniveau von 99,9 %.

Das Adressrisiko bei Eigenanlagen wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigenanlagen (KPM-EG), das in das VR-Control Modul "ZIABRIS" integriert ist, ermittelt. Grundlage der Berechnungen sind verschiedene Marktpartnersegmente, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen, die Spreadrisiken werden im Marktpreisrisiko des Zinsbuchs betrachtet. Die Risikomessung basiert auf einem Konfidenzniveau von 99,9 %.

Der Ausfall einzelner größerer Kredite stellt ein Risiko für die Bank dar. Zur Vermeidung von Risikokonzentrationen haben wir daher sowohl für das Eigengeschäft als auch für das Kundengeschäft ratingabhängig Höchstgrenzen für Engagements definiert, die deutlich unterhalb der vom Gesetzgeber nach der CRR vorgegebenen Höchstkreditgrenze liegen.

Die Entscheidung über die Bildung von Risikovorsorge im Kreditgeschäft ist nach einem abgestuften Genehmigungsverfahren geregelt. Die Bewertung der Kreditengagements, die Bewertung der Sicherheiten und gegebenenfalls die Festlegung einer Risikovorsorge für den Blankoanteil erfolgen nach den Vorschriften des HGB unter Festlegung von Bewertungs-Parametern auf Basis der aktuellen gesetzlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Richtlinien für die Sicherheitenbewertung und bankinterner Festlegungen. Als zentrales Kriterium für die Prüfung der akuten Ausfallrisiken wird die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit herangezogen. Die Bank prüft die Bildung von Risikovorsorge bei Vorliegen von Frühwarnsignalen und Ausfallkriterien. Risikovorsorge wird in voller Höhe des unbesicherten Kreditanteils (Blankoanteil) gebildet.

Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko ist die Gefahr, dass das tatsächliche Ergebnis aufgrund unerwarteter Änderungen von Marktparametern (Zinsstrukturkurve, Aktienkurse, Devisenkurse) vom geplanten Ergebnis abweicht. Dabei wird ausschließlich auf die Erfolgswirkung abgestellt. Die Liquiditätswirkung wird unter dem Liquiditätsrisiko betrachtet. Erfolgswirkungen aus einer mangelnden Marktliquidität werden ebenfalls im Marktpreisrisiko erfasst, da diese implizit in den zur Risikoberechnung herangezogenen Historien enthalten sind.

Zur Risikolimitierung der Marktpreisrisiken quantifizieren wir die Ergebnis- und Vermögenswirkungen regelmäßig auf Basis historischer Veränderungen sowie Szenariobetrachtungen der Preisparameter. Wir haben sowohl für Handelsbuchgeschäfte als auch für Anlagebuchgeschäfte separate Bücher eingerichtet und unter Berücksichtigung des Risikodeckungspotenzials interne Risikolimite festgelegt. Ziel unserer Handelsbuchaktivitäten ist die temporäre Bestandsführung von zweckbezogenen, für das Kundengeschäft gehaltenen Handelspositionen. Vordergrund der Anlagebuchgeschäfte ist die planmäßige Steuerung und Pflege der Liquiditäts- und Marktpreisrisiken auf Gesamtbankebene durch entsprechende Risikodiversifikation im Rahmen der Bilanzstruktursteuerung. Zur Steuerung der Fristentransformation setzten wir neben verzinslichen Wertpapieren auch Derivate ein. Wir gehen auch begrenzte Inkongruenzen zwischen aktiven und passiven Festzinspositionen ein. Das Zinsänderungsrisiko auf Gesamtbankebene wird vor dem Hintergrund der Bedeutung für die Ertragslage der Bank laufend überwacht.

Marktpreisrisiken werden anhand eines Limitsystems gesteuert. Potenzielle Verlustrisiken werden monatlich mittels statistischer Risikomaße (Value-at-Risk) und Kurswertsimulationen quantifiziert. Die Ermittlung des Risikos im Zinsbuch basiert auf der Swapkurve, einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 99,9 %, der Value-at-Risk wird unter Berücksichtigung der Differenz zwischen sicherem Barwert und aktuellem Barwert berechnet. Die korrelierten Spreadrisiken aus KPM-EG des Eigengeschäftes werden hinzuaddiert. Die Marktpreisrisiken des Fondsbuchs basieren ebenfalls auf den Parametern Haltedauer von 250 Tagen und Konfidenzniveau von 99,9 %, wobei bei einem Teil der Spezialfonds eigene Berechnungen aufgrund des hohen Anteils des Zielfonds erfolgen.

Marktpreisrisiken im Handelsbuch werden grundsätzlich über einen pauschalen Abzug in Höhe von 10,0 % auf den Kurswert zur Abdeckung des Risikos aus dem kurzfristigen Halten der Bestände berücksichtigt. Da die Bank schon seit längerer Zeit keine Handelsbuchgeschäfte getätigt hat und auch zukünftig nicht beabsichtigt, derartige Geschäfte abzuschließen, berücksichtigt die Bank Handelsbuchgeschäfte nicht mehr im Risikotableau und hat aus diesem Grund auch kein Limit vergeben.

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko besteht in der Gefahr, dass die jederzeitige Zahlungsfähigkeit nicht gegeben ist, weil die benötigten Finanzmittel nicht zur Verfügung stehen.

Zur Sicherstellung der jederzeitigen Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennziffer Liquidity Coverage Ratio (LCR) hat die Bank eine Reihe von Maßnahmen sowohl für das Eigen- als auch das Kundengeschäft getroffen, um ein Absinken unter die von der Bank definierte interne Warngrenze zu verhindern. Die Bank hat sichergestellt, dass die LCR täglich eingehalten wird. Die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als Kennziffer für die mittel- und langfristige Liquiditätsstabilität ist zum 28.06.2021 in Kraft getreten. Seitdem wurde die aufsichtsrechtliche Grenze von 100,0 %, das von der Bank definierte Limit von 101,0 % und die Warngrenze von 102,5 immer eingehalten.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos beinhaltet die Steuerung des kurzfristigen sowie des mittel- und langfristigen Liquiditätsrisikos und des Marktliquiditätsrisikos. Aufgrund der Einbindung in den genossenschaftlichen Finanz- und Liquiditätsverbund, in dem insbesondere die genossenschaftliche Zentralbank jederzeit als Kontraktpartner für alle Liquiditätsfragen sowie das Handelsgeschäft zur Verfügung steht, ist eine ausreichende Diversifikation vor allem im Hinblick auf die Vermögens- und Kapitalstruktur gewährleistet. Darüber hinaus stehen uns die Europäische Zentralbank, unsere Kunden und der Abschluss von Repo-Geschäften als Refinanzierungsmöglichkeit zur Verfügung. Zur Steuerung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos werden die größten Abrufrisiken und die größten offenen Zusagen aufgeführt und eine Liquidity-at-Risk (LaR)-Kennziffer berechnet. Zur Steuerung des langfristigen Liquiditätsrisikos wird eine Liquiditätsablaufbilanz erstellt und verschiedene Szenarien simuliert. Fälligkeitsstrukturen der Eigengeschäfte und eine Übersicht über unsere größten Einlagenkunden ergänzen das Reporting.

Wir haben ein Verrechnungssystem zur verursachungsgerechten internen Verrechnung der jeweiligen Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken implementiert. Da wir überwiegend kleinteiliges Kundengeschäft auf der Aktiv- und Passivseite mit einer stabilen Refinanzierung haben, nutzen wir zur Ermittlung ein einfaches Kostenverrechnungssystem. Dabei erfolgt ein Ausweis der Liquiditätsverrechnungskosten auf Gesamtbankebene. Vierteljährlich erfolgt eine Darstellung im Rahmen des GuV- und Barwertreports.

Risiken für die Bank können auch künftig aufgrund der Kapitalmarktentwicklungen nicht vollkommen ausgeschlossen werden, weshalb der konsequenten Risikosteuerung weiter große Bedeutung zukommt. Unsere Finanzplanung ist streng darauf ausgerichtet, allen gegenwärtigen und künftigen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommen zu können. Im Rahmen der Risikolimitierung der Liquiditätsrisiken quantifizieren wir die Ergebnis- und Vermögenswirkungen veränderter Refinanzierungsanforderungen sowie -bedingungen. Wir stellen zeitlich gestaffelt den Refinanzierungsanforderungen verschiedener Szenarien die Refinanzierungspotenziale gegenüber. Im Rahmen der täglichen Steuerung stimmen wir die dezentral kurzfristig angemeldeten Cashflows der Eigen- und Kundengeschäfte laufend aufeinander ab.

Daneben kommt der bestehenden Verbundstruktur eine besondere Bedeutung zu. Im Interbankengeschäft und im Wertpapiergeschäft steht uns die Zentralbank für alle infrage kommenden Handelsgeschäfte als Kontraktpartner jederzeit zur Verfügung.

Operationelle Risiken

Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken und dolose Handlungen ein, beinhaltet aber nicht strategische Risiken und Reputationsrisiken. Unter das Rechtsrisiko fallen Rechtsstreitigkeiten, in welche die Bank involviert ist. Dieser Bereich umfasst auch Risiken aus Gesetzesänderungen und der aktuellen Rechtsprechung. Das Rechtsrisiko umfasst auch Schadensfälle des Kreditbereichs, die durch nicht durchsetzbare Vertragsgestaltungen entstanden sind.

Unser innerbetriebliches Überwachungssystem trägt dazu bei, die operationellen Risiken frühzeitig zu identifizieren und so weit wie möglich zu begrenzen. Unsere Risikobetrachtung setzt an den Geschäftsprozessen, der Organisationsstruktur und dem Leistungsspektrum an. Zur Identifizierung und Beurteilung der wesentlichen operationellen Risiken haben wir auf prozessualer Ebene ein Risikomanagement implementiert, bestehend aus dezentralen Risikomanagern und einem zentralen Risikocontrolling. Instrumente der qualitativen Risikosteuerung sind die periodisch durchgeführte Risikoinventur, die laufende Erfassung, Analyse und Kommunikation tatsächlicher Verlustereignisse bzw. Schäden sowie das Nachhalten der Schadensregulierung. Unabhängig von den vorgenannten Konzepten setzen wir zur Vermeidung von Rechtsrisiken nur aktuelle, rechtlich geprüfte und korrekt dokumentierte Formulare ein. Diese beziehen wir entweder aus dem genossenschaftlichen Verbund (Rahmen-, Kredit-, Sicherheiten oder Netting-Verträge) oder lassen diese in Form von Einzelverträgen durch Fachanwälte formulieren.

Die Ermittlung der operationellen Risiken erfolgt mit Hilfe einer Monte-Carlo-Simulation auf die Negativszenarien der Risikoinventur bei einem Konfidenzniveau von 99,9 % abzüglich des erwarteten Verlustes für 250 Arbeitstage.

Sonstige Risiken

Das Beteiligungsrisiko ist das Risiko, dass die eingegangenen Beteiligungen zu Verlusten (aufgrund von Dividendenausfall, Teilwertabschreibungen, Veräußerungsverlusten oder Verminderung der stillen Reserven) aus bereitgestelltem Eigenkapital oder aus Haftungsrisiken (z. B. Patronatserklärungen) führen können. Das Beteiligungsrisiko erstreckt sich sowohl auf Verbundbeteiligungen und Nichtverbundbeteiligungen. Verbundbeteiligungen können strategische Beteiligungen sein. Nichtverbundbeteiligungen können darüber hinaus auch kreditnahe beziehungsweise kreditsubstituierende Beteiligungen sein.

Das Risiko aus Ergebnisabführungsverträgen ist das Risiko, dass die eingeplanten Ergebnisabführungen nicht oder nicht in der eingeplanten Höhe erreicht werden. Als Folge der Bildung einer Konzern- und Gruppenstruktur hat die Bank mit ihren Tochter- bzw. Enkel unternehmen eine Reihe von Ergebnisabführungsverträgen abgeschlossen. Im Rahmen der Risikobeurteilung werden mögliche negative Abweichungen von den geplanten Ergebnissen der Unternehmen der EB Gruppe betrachtet. In der aktuellen Risikoinventur hat die Bank dieses Risiko als nicht wesentlich eingestuft. Diese Einschätzung wird jährlich im Rahmen der Risikoinventur überprüft und ggf. geändert. Im Zuge der Bildung einer Konzernstruktur hat die Bank ein Risikomanagement auf Gruppenebene eingeführt.

Unter dem Vertriebsrisiko verstehen wir die Gefahr, dass die geplanten Kundengeschäftsergebnisse unterschritten werden. Diese Risikoart kann über eine mögliche Nichterreichung der geplanten Deckungsbeiträge aus dem Neugeschäft schlagend werden. Wir führen einen laufenden unterjährigen Plan-Ist-Abgleich der Vertriebsziele durch. Die Gegensteuerung erfolgt durch Maßnahmen der Leitungen der Vertriebseinheiten.

Unter dem Reputationsrisiko verstehen wir die Gefahr einer massiven Kundenabwanderung durch Verschlechterung des Bildes der Bank in der Öffentlichkeit. Wir sind uns bewusst, dass Reputationsrisiken für das nachhaltige Geschäftsmodell der Bank eine besondere Bedeutung haben. Ungeachtet dessen sind wir im Rahmen der letzten Risikoinventur zu der Überzeugung gelangt, dass die Reputationsrisiken für unser Haus aufgrund unseres ganzheitlichen Nachhaltigkeits- und Risikomanagements nicht wesentlich sind.

Nachhaltigkeitsrisiken werden nicht als eigenständige Risikoart betrachtet, sie beeinflussen die anderen Risikoarten.

Sonstige Risiken der Tochterunternehmen bei der EB-SIM und der HKD werden in den folgenden Abschnitten erläutert, die Risiken der anderen Tochterunternehmen sind von untergeordneter Bedeutung.

Sonstige Risiken der EB-SIM

Sonstige betriebliche Risiken bestehen in der Gefahr von Verlusten aufgrund der Abweichung vom geplanten Volumen und aufgrund von Ereignissen, die das Vertrauen in die Gesellschaft beschädigen. Diese Risiken konkretisieren sich für die EB-SIM zum einen im Vertriebsrisiko, d.h. in dem Risiko, dass die geplanten Volumina für die AuM z.B. durch Marktverwerfungen oder ausbleibende Vertriebserfolge nicht erreicht werden. Die Entwicklung der AuM wird von der Gesellschaft monatlich gemessen. Dem möglichen Vertrauensverlust in das Unternehmen begegnen wir durch klar definierte, auf nachhaltige Anlagen ausgerichtete Investmentprozesse. Insgesamt werden die derzeitigen Risiken die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft nicht wesentlich beeinträchtigen. Der Gesellschaft kommt zugute, dass sie mit einem weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Eigenkapital ausgestattet ist.

Darüber hinaus bestehen Nachhaltigkeitsrisiken, Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG-Risiken, d.h. environmental, social and governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können. In der BaFin Konsultation 16/2019 - Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken wird dem beaufsichtigten Unternehmen eine Orientierung im Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema Nachhaltigkeitsrisiken geben. Die BaFin sieht Nachhaltigkeitsrisiken als Teilaspekt der bekannten Risikoarten, eine eigene Risikoart Nachhaltigkeitsrisiken wurde abgelehnt. Dementsprechend betrachtet die EB-SIM derzeit die Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der vorgenannten Risikokategorien mit. Durch die Beachtung der Nachhaltigkeitsstandards der EB-Gruppe dokumentiert die EB-SIM, dass sie in allen Bereichen nachhaltig aufgestellt ist - sowohl unter ökonomischen als auch ökologischen und sozial-ethischen Gesichtspunkten. Die sich im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsrisiken ergebenden Auswirkungen werden dadurch entsprechend reduziert. Aufgrund der stetig zunehmenden Bedeutung dieses Themas plant die EB-SIM im Jahr 2022 ein Projekt zum Thema Nachhaltigkeitsrisiken aufzusetzen.

Branchenspezifische Risiken der HKD

Durch die Coronapandemie bedingte Zahlungsausfälle konnte die HKD in 2021 erneut nicht verzeichnen. Für 2022 wird jedoch im Sozialwesen eine angespanntere Ertragslage durch die zeitweise Einstellung derer Dienstleistungsangebote erwartet. Vor dem Hintergrund der im Sozialwesen gedeckelten Ertragsmöglichkeiten unserer Kunden sowie den zukünftig weiter steigenden Anforderungen an die Anbieter kirchlicher und sozialer Leistungen sind wir gehalten, Adressausfallrisiken gerade bei größeren Engagements von Kunden, die nicht den Status der Körperschaft öffentlichen Rechts tragen, entgegenzuwirken. Dies geschieht durch die Engagementbegleitung mit Wirtschaftsauskünften, die persönliche Betreuung durch Außendienstmitarbeiter und durch ein angepasstes Mahnwesen. Aufgrund der weiterhin anhaltenden Coronapandemie und dem seit dem 24.02.2022 entfachten Ukraine Konflikt ist auf dem Energiemarkt weiterhin mit dynamischen Schwankungen und daraus resultierenden Insolvenzen bei Energielieferanten zu rechnen. Durch langfristige Einkaufsverträge mit den Energielieferanten konnten die Mengen und Konditionen für den Bereich KIRCHENEnergie rechtzeitig gesichert werden, sodass die aktuellen Preisentwicklungen das Bestandsgeschäft nicht tangieren.

Durch die Spezialisierung der HKD auf Kunden aus Kirche und Sozialwirtschaft werden im Kundenportfolio auch Einrichtungen mit großem Umsatzvolumen bedient. Hier besteht die Gefahr von Ertragsrückgängen im Falle einer zukünftigen Nichtnutzung der HKD-Dienstleistungen durch diese Kunden. Diesen Risiken wollen wir mit einer Erweiterung des Kundenkreises, einer engen persönlichen Betreuung und Mehrwerten für die Kunden entgegenwirken. Auch im politischen Umfeld können Risiken durch Veränderungen beim Energiegesetz, sei es durch Änderungen bei den Abgaben, den Förderungen oder aber bei den formalen Anforderungen, nicht ausgeschlossen werden.

Der Energiebereich wird von immer mehr Unternehmen als interessantes Tätigkeitsfeld erkannt. Dies kann zu einer Verschärfung des Wettbewerbes und damit zu einem Druck auf die Verkaufspreise führen. Dem wollen wir durch die Ausweitung der Kundenbasis, der kirchenspezifischen und vor allem nachhaltiger und wertebasierter Produkte und den Alleinstellungsmerkmalen in Form von kundenzentrierten Angeboten begegnen. Die Festnetztelefonie wird durch die Umstellung auf AII-IP und die damit verbundenen Folgeprodukte zukünftig verstärkt durch Anbieter von Rechenzentren über Datenleitungen realisiert. Hier gilt es für uns, durch Kooperationen und exklusive Leistungen weiterhin wettbewerbsfähig tätig sein zu können. Welche Risiken das Coronavirus für die HKD mitbringt, ist derzeit nicht in vollem Umfang absehbar. Dies hängt vor allem von dem Zeitraum und der Höhe ab, in denen Beschränkungen durch Bund und Länder auferlegt und Unterstützungszahlungen ausgekehrt werden. Sollten zukünftig vermehrt Kunden-Investitionen und die Beschaffung von Produkten im erheblichen Maße reduziert werden, könnte dies Auswirkungen auf die Erträge in den HKD-Themenwelten haben. Insgesamt bescherten 3.233.891 neu zugelassene Kfz der Neuzulassungsbilanz des Jahres 2021 ein Minus von -8,7 %. Die ist nicht zuletzt neben den Auswirkungen der Coronapandemie auch auf den globalen Engpass an Halbleitern zurückzuführen. Sollten sich die Verkaufszahlen in 2022 nicht erholen, könnte dies Auswirkungen auf die KIRCHENMobilitäts-Erträge der HKD haben. Im Energie- und Telefoniebereich wird derzeit nicht von weiteren Verbrauchs- bzw. Nutzungsreduzierungen und damit einhergehend einer signifikanten Reduzierung der Erträge ausgegangen.

Gerade der Energiebereich ist ein umsatzstarkes Segment, welches eine dem Umfang angemessene Liquidität erfordert. Hier bedarf es weiter der Sicherstellung einer ausreichenden Liquiditätslage durch freie Refinanzierungslinien.

Gesamtbild der Risikolage

Die derzeitigen Risiken werden nach unserer Einschätzung die zukünftige Entwicklung des Konzerns und der Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Die Eigenmittelanforderungen nach CRR haben wir im vergangenen Jahr jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote beträgt zum 31.12.2021 13,27 %. Die Bank erfüllt die geforderte Mindestquote von 8,00 % bzw. 9,25 % (einschließlich SREP-Zuschlag und Nettoerhöhung aus der Eigenmittelzielkennziffer) und die kombinierten Kapitalpufferanforderungen in Höhe von 2,5017 %. Die Summe der berücksichtigten Eigenmittel beläuft sich zum Jahresabschluss auf TEUR 573.746,7.

Das Eigenkapital bildet die Basis für die Risikotragfähigkeit der Bank. Die Tragfähigkeit begrenzt die einzugehenden Risiken. Unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß der Basel-III-Vereinbarungen war die Risikotragfähigkeit im Berichtszeitraum 2021 gegeben und wird auch angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögenssituation der Bank in den Folgejahren nachhaltig gegeben sein.

Die Planung des zukünftigen Kapitalbedarfs erfolgt jährlich über einen Planungshorizont von fünf Jahren. Dabei berücksichtigen wir, wie sich über den Risikobetrachtungshorizont des Risikotragfähigkeitskonzepts hinaus Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit oder der strategischen Ziele sowie Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds auf den regulatorischen und internen Kapitalbedarf auswirken.

Die eingerichteten Verfahren zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit der Bank gewährleisten eine vorsichtige Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials. Auf der Grundlage dieser Verfahren und des vorhandenen Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit unter den von der Bank definierten Risikoszenarien gegeben. Die Ergebnisse der Stresstests werden bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit angemessen berücksichtigt.

Das Risikocontrolling- und -managementsystem ist gesamtbankbezogen ausgerichtet. Es werden alle Risikoarten berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit war jederzeit gegeben. Ein barwertiges und ein normatives Steuerungs- und Limitierungssystem sind eingerichtet. Auf Grundlage unserer verabschiedeten Gesamtbankrisikostrategie und des implementierten Risikomanagementsystems halten wir die eingegangenen Risiken für vertretbar. Die Bank hat für erkennbare Risiken im Kreditgeschäft eine ausreichende Risikovorsorge getroffen. Ein systemgestütztes Frühwarninstrument ist eingeführt und die Höchstgrenzen für Kredite gemäß Genossenschafts- und Kreditwesengesetz wurden eingehalten. Bestandsgefährdende Risiken sind nach unserer Einschätzung der Risikolage nicht erkennbar. Das durch die Europäische Zentralbank niedrig gehaltene Zinsniveau stellt jedoch in der mittelfristigen Betrachtung ein nennenswertes Risiko für die Ertragslage der Bank dar. Außerdem besteht ein Risiko, dass die geplanten Kostensenkungseffekte im Zusammenhang mit der Neuausrichtung des Geschäftsmodells nicht im prognostizierten Umfang bzw. in der eingeplanten Geschwindigkeit gehoben werden.

Das gesamte Geschäftsjahr wurde das zweite Jahr in Folge durch den Coronavirus mit seinen Mutationen belastet. Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie sind derzeit auf Basis unserer Szenarien und Berücksichtigung von stillen Reserven beherrschbar, so dass unseres Erachtens eine fundamental geänderte Beurteilung der Risikolage nicht erforderlich ist.

Ungeachtet dessen haben wir im Rahmen unserer Gesamtbanksteuerung eine Reihe von Steuerungsmaßnahmen zur Risikobegrenzung eingeleitet. So begegnen wir möglichen operationellen Risiken insbesondere durch den Ausfall von Teilen des normalen Geschäftsbetriebs aufgrund von Vorerkrankungen, Ausgehsperren und Quarantäne durch die systematische Bereitstellung von mobilen Arbeitsplätzen für alle Schlüsselpersonen der Bank sowie der Anordnung, die Arbeit nach Möglichkeit im Home Office zu erledigen.

Die Pandemie wirkt sich insbesondere bei den Marktpreisrisiken aus. Als Folge der Pandemie und den mit ihr einhergehenden Lieferengpässen haben wir unsere Zinseinschätzung geändert und gehen von steigenden Zinsen aus. Unsere Untersuchungen zeigen, dass ein Zinsanstieg zunächst den Zinsüberschuss belastet, aber auf mittlere Sicht sogar Verbesserungen eintreten. Zur Begrenzung zusätzlicher Abschreibungen auf unsere Eigenanlagen haben wir im Februar 2022 alle Wertpapiere der Liquiditätsreserve mit einer Fälligkeit nach der Jahresmitte 2023 in das Anlagevermögen umgewidmet. Diese Papiere werden seitdem mit dem gemilderten Niederstwert bewertet. Der Abschreibungsbedarf sinkt dadurch signifikant.

Darüber hinaus beobachten wir intensiv die Spreads in den Wertpapiersegmenten und die daraus resultierenden Spreadrisiken im Eigenanlagenmanagement. Auch untersuchen wir die Fondskursrisiken vor dem Hintergrund der volatilen Spreads und Aktienkurse. Die negativen Auswirkungen dieser Entwicklung werden durch die stillen Reserven in unseren Fonds signifikant abgemildert.

Nach unserer Einschätzung bewegen sich die Kreditrisiken im Kundengeschäft aufgrund unserer konsequenten geschäftspolitischen Ausrichtung auf die Gesundheits- und Sozialwirtschaft im prognostizierten Rahmen. Verschiedene vom Bundestag verabschiedete Coronanotpakete wie z. B. das Krankenhausentlastungsgesetz haben dazu geführt, dass unsere Kernklientel nachhaltig stabilisiert wurde.

Nach dem Bilanzstichtag hat die Ukraine den Kriegszustand nach dem Angriff durch Russland am 24. Februar 2022 ausgerufen. Die aktuelle Situation ist geprägt von geopolitischen Spannungen, die global in die Volkswirtschaften ausstrahlen. So haben zum Beispiel die Europäische Union sowie die USA zwischenzeitlich umfangreiche Sanktionspakete verabschiedet und verhängt. Es ist nicht auszuschließen, dass auf Ebene der Wirtschaftspolitik weitere Maßnahmen beschlossen werden, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und somit auch auf die Wirtschaftlichkeit des Handelns der Marktteilnehmer in den betroffenen Wirtschaftsräumen haben können. Ein Ende dieser durch Ungewissheit geprägten Situation ist nicht absehbar. Wir haben eine adhoc-Betroffenheitsanalyse durchgeführt und kommen zu dem Schluss, dass keine anlassbezogene Risikoinventur erforderlich ist, das Limitsystem der Risikotragfähigkeit und die Stresstests nicht angepasst werden müssen und unsere Frühwarnindikatoren aussagekräftig sind. Bei den Wertpapierspreads hat es vereinzelt signifikante Ausweitungen von osteuropäischen Adressen gegeben, die auch zu Bestandsaufnahmen geführt haben. Die Ergebnisbelastung ist bis jetzt überschaubar, wir haben einzelne Limite auf unseren Eigenbestand zurückgeführt, um Neugeschäft in diesen Adressen zu vermeiden.

Nach derzeitigem Planungsstand werden die dargestellten Risiken die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen und sind trotz aller Unwägbarkeiten die Auswirkungen auf die aktuelle und zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank beherrschbar. Die weitere Entwicklung ist aber noch ungewiss und wird deshalb intensiv beobachtet.

D. Prognosebericht mit Chancen und Risiken

Aufgrund der Größenverhältnisse innerhalb des Konzerns dominiert die Entwicklung der Bank auch die Gesamtentwicklung. Die Prognosen beziehen sich überwiegend auf die Entwicklung der Bank für das Jahr 2022. Die Ergebnisse der Tochterunternehmen fließen über die bestehenden Ergebnisabführungsverträge mit Ausnahme der EB-Real Estate GmbH & Co. Management KG in das Ergebnis der Bank ein. Die EB-Real Estate GmbH & Co. Management KG erwartet für das Jahr 2022 nach dem geplanten deutlichen Jahresfehlbetrag im Berichtsjahr aufgrund umfänglicher Baumaßnahmen für zwei ihrer Immobilienobjekte und daraus bedingter Mietausfälle für das Jahr 2022 wieder Überschüsse. Die Erwartungen an den Geschäftsverlauf der EB als Spezialbank werden sowohl durch die allgemeine Marktlage als auch durch die individuellen Einflussfaktoren geprägt, die die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Zielkunden der Bank betreffen.

Auf Grund des gesamtwirtschaftlichen Umfeldes in der Bundesrepublik Deutschland geht die EB im Bereich der Kirchen für 2022 von einem gleichbleibenden Kirchensteueraufkommen aus. Der Anlagebedarf im kirchlichen Bereich wird daher entsprechend stabil erwartet. Auf Grund der immer noch niedrigen Zinsen ist weiterhin tendenziell mit einer Anlagepräferenz in den kürzeren Laufzeiten im Bereich des bilanzwirksamen Einlagengeschäfts zu rechnen. Wir erwarten, im Laufe des Jahres pfandbrieffähig zu werden und dann unsere ersten Pfandbriefe zu emittieren.

Wir gehen davon aus, das Provisionsergebnis aufgrund von Anpassungen bei unseren Kontomodellen und der Intensivierung des Wertpapiergeschäftes signifikant steigern zu können.

Bei den Zielgruppen aus den Bereichen Diakonie und Sozialwirtschaft erwarten wir bei anhaltender Niedrigzinsphase eine weiterhin hohe Nachfrage nach Finanzierungsdienstleistungen. Wir gehen von einem konstanten Finanzierungsvolumen aus. Auf Grund der intensiven Wettbewerbssituation ist das Marktumfeld als anspruchsvoll anzusehen.

In Folge des niedrigen Zinsniveaus gehen wir im Privatkundengeschäft weiterhin von einer hohen Liquiditätspräferenz aus. Unsere Kundschaft fragt verstärkt Anlagealternativen zu klassischen Zinsanlagen nach. Sie tendiert dabei unter anderem zu Investitionen in Sachwerte, was der Bank Chancen für den Vertrieb ausgewählter Fonds und im Bereich der Immobilienfinanzierung eröffnet.

Zur Zukunftsfähigkeit der Bank im aktuellen Zinsumfeld und der Sicherstellung der gestiegenen Eigenmittelanforderungen plant die Bank die strategische Entwicklung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren. Bei der Nettodotierung der Rücklagen wird mittelfristig ein Wert von Mio. EUR 17,5 p. a. erwartet, für das Jahr 2022 erwarten wir eine Zuführung in Höhe von Mio. EUR 13. Die CIR der Bank soll strategisch einen Wert von 67,5 % erreichen, in 2022 wird eine CIR der Bank in Höhe von 75,43 % erwartet. Für das Verhältnis des RORACs der Bank zum RORAC der Benchmark wird ab 2022 von einem Wert von 75,0 % ausgegangen, die Auslastung der Risikotragfähigkeit wird voraussichtlich nicht mehr als 80,0 % betragen.

Insgesamt erwarten wir für 2022 ein Wachstum unseres Kundenkreditgeschäftes um 5 % und einen Anstieg bei den Eigenanlagen (3,6 %). Im Bereich der Kundeneinlagen (einschließlich der verbrieften Verbindlichkeiten und herausgegebenen Pfandbriefen) gehen wir im kommenden Jahr von einem Anstieg von ebenfalls 3,6 % aus, da wir das langfristige Kundeneinlagegeschäft intensivieren, um die NSFR zu erfüllen.

Aufgrund der raschen Erholung der Weltwirtschaft im Jahr 2021 und der dadurch anziehenden Inflation, ist von einer tendenziell restriktiveren Geldpolitik der globalen Zentralbanken auszugehen. Obwohl damit auch die Volatilität höher als in der Vergangenheit liegen sollte, gehen wir davon aus, dass risikobehaftete Anlagen aufgrund der weiteren weltwirtschaftlichen Erholung eine tendenziell aufwärts gerichtete Entwicklung aufweisen werden. Unter diesen Annahmen hat die EB-SIM im November 2021 eine Planrechnung erstellt, welche ein Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit von etwa Mio. EUR 3,2 erwarten lässt. Ein nennenswerter und gegenüber dem Vorjahr deutlich steigender Beitrag (25 %) wird daneben von den Fonds erwartet, die in Real Assets investieren sowie aus dem Wholesale-Geschäft. Zu dem Ergebnis des Bereichs Real Assets sollen neben den laufenden Provisionseinnahmen auch die Einmalvergütungen für den Abschluss von Transaktionen beitragen. Die Gesellschaft plant neu zu akquirierende AuM in Höhe von rund Mio. EUR 515.

Für die HKD wird von einer weiterhin konstanten Entwicklung ausgegangen. Diese Einschätzung liegt in den derzeitig angebotenen Leistungen, den Möglichkeiten des weiteren Geschäftsausbaus, der Kundenklientel und dem gesellschaftlichen Hintergrund begründet.

Die Verbreitung des Coronavirus hat auch Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der Bank und der Tochterunternehmen sowie auf unsere Kernklientel in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Trotz des Anlaufens der Notfallpläne kann die künftige Entwicklung letztlich dazu führen, dass sich die Annahmen, die unseren Prognoserechnungen zugrunde liegen, teilweise als unzutreffend erweisen.

Wesentliche Chancen, die zu einer besseren Entwicklung der Vermögenslage führen können, können aus einer besser als geplanten Ertragslage resultieren, die sich aus neuen Vertriebsansätzen oder Veränderungen der Zinsentwicklung ergeben können.

Der Russland-Ukraine-Konflikt (vergleiche auch Abschnitt Risikobericht - Gesamtbild der Risikolage) hat auch Auswirkungen auf die Finanzmärkte. Dies kann dazu führen, dass sich die Annahmen, die unserer Prognoseberechnung zu Grunde liegen, nicht als zutreffend erweisen, da die Prognosen auf unseren Einschätzungen vor Eintritt des Russland-Ukraine-Konflikts beruhen. Wie bereits im Abschnitt Risikobericht - Gesamtbild der Risikolage dargestellt, analysieren wir laufend mögliche Auswirkungen auf die Bank und werden unsere Prognosen anpassen, soweit dies erforderlich ist.

In Anbetracht dieser Ausgangslage analysieren wir laufend im Rahmen des Risikomanagements die Folgen der Pandemie und des Ukraine-Krieges auf die Bank und ergreifen bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen. Derzeit sehen wir die Auswirkungen trotz aller Unwägbarkeiten und unter Berücksichtigung unserer Reserven als beherrschbar an. Es ist aber - insbesondere je länger die Krise andauert - nicht auszuschließen, dass sich die Geldentwertung weiter beschleunigt und dass Betriebsunterbrechungen und Liquiditätsengpässe bei unserer Kernklientel sowie Wertpapierabschreibungen bei unseren Eigenanlagen zu erheblichen Auswirkungen auf unsere Geschäftsentwicklung und damit auf unsere Ertragslage führen.

Prognose der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mit wesentlichen Chancen und Risiken

Vermögens- und Finanzlage

Das Regelwerk des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel III) wurde für Kreditinstitute in der Europäischen Union in der Bankenverordnung CRR sowie in der Bankenrichtlinie CRD IV und auf nationaler Ebene im KWG und den nachgeordneten Verordnungen umgesetzt. Fokus dieser gesetzlichen Regelungen sind die Eigenkapitalanforderungen sowie die Definition restriktiver Regelungen zur Liquiditätssicherung.

Die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Mindestreservebestimmung werden wir auch im Jahr 2022 einhalten. Die Untergrenze für die LCR von 100 % werden wir im Jahr 2022 mit Abstand einhalten. Mit einer Beeinträchtigung der Liquiditätslage ist aufgrund der Refinanzierungsstruktur auch im Jahr 2022 nicht zu rechnen. Wir werden auch bei der NSFR die Untergrenze von 100 % einhalten, wenn auch mit einem geringeren Abstand im Vergleich zur LCR, da sich diese Kennzahl im Zeitablauf als deutlich stabiler erwiesen hat.

Wesentliche Risiken, die dazu führen, dass sich die Vermögenslage nicht wie geplant entwickelt, können aus einem Anstieg der Zinsen, einem nicht umsetzbaren Wachstum bzw. Rückgang des Kreditgeschäfts und einer schlechteren als der geplanten Ertragslage entstehen. Wesentliche Risiken, die dazu führen, dass sich die Finanzlage nicht wie geplant entwickelt, können aus einer weiteren Verzögerung bei der Genehmigung oder Nichterteilung der Pfandbrieflizenz entstehen.

Wesentliche Chancen, die zu einer besseren Entwicklung der Vermögenslage führen können, können aus einer besser als geplanten Ertragslage resultieren. Wesentliche Chancen, die zu einer besseren Entwicklung der Finanzlage führen können, bestehen aus einer Umschichtung von Kundeneinlagen oder einer früheren Genehmigung der Pfandbrieffähigkeit.

In Folge der Ankündigung eines inländischen antizyklischen Kapitalpuffers von 0,75 % sowie eines Kapitalpuffers für systemische Risiken von 2% auf im Inland belegene Risikopositionen, die durch Grundpfandrechte auf Wohnimmobilien besichert sind, haben wir unsere Kapitalplanung für die Jahre 2022-2024 auf die neuen Anforderungen angepasst. Aufgrund dieser Analyse gehen wir davon aus, dass wir auch die erhöhten Kapitalpufferanforderungen einhalten. Zum weiteren Ausbau unseres Kredit- und Wertpapiergeschäftes sowie zur Abdeckung zusätzlicher Eigenmittelanforderungen aus der CRR III, die ab 2025 in Kraft tritt, haben wir bereits in der Mittelfristplanung aus dem vierten Quartal 2021 ab 2023 eine Aufnahme von 50 Mio. EUR Eigenkapital vorgesehen, die wir auch in der überarbeiteten Kapitalplanung beibehalten haben.

Die Finanzlage ist ebenfalls durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, aufgrund der Einführung der NSFR ist unter Berücksichtigung der geplanten Bilanzstrukturen zur Einhaltung der Kennzahl die Aufnahme langfristiger Refinanzierungsmittel notwendig, weshalb die Bank die Genehmigung zur Emission von Pfandbriefen beantragt hat.

Ertragslage

Wir rechnen 2022 mit einem durchschnittlichen Geschäftsvolumen, das leicht über dem Niveau des Vorjahres liegt. Wir gehen im kommenden Jahr von einem steigenden Zinsniveau aus. In Anbetracht dieser Ausgangssituation und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erwarten wir ein leicht steigendes Kundenkreditgeschäft (+5,0 %) sowie ein leicht steigendes Einlagengeschäft mit Kunden einschließlich verbriefter Verbindlichkeiten und herausgegebener Pfandbriefe (+3,6 %).

Trotz des beginnenden Anstiegs der Zinsen bleibt es schwierig, auslaufende höher verzinsliche Anlagen zu einem attraktiven Zins und mit einem vertretbaren Risiko zu prolongieren. Die Ergebnisse aus dem zinstragenden Geschäft sind deshalb weiter rückläufig. Wir erwarten eine punktuelle Verbesserung des Zinsüberschusses aufgrund reduzierter Refinanzierungsaufwendungen im Zusammenhang mit der Pfandbrieffähigkeit. Der Zinsüberschuss reduziert sich gemäß unserer Planung im Vergleich zum Berichtsjahr um etwa 4,0 %.

Wir führen regelmäßig Simulationsrechnungen durch, um festzustellen, ob sich das Marktpreisrisiko in vertretbarem Rahmen hält. Die Berechnungen zeigen, dass bei steigenden Zinsen kurzfristig ein Risiko vorhanden ist, langfristig aber ein Risiko bei einem weiteren Rückgang des Zinsniveaus besteht.

Das Provisionsergebnis wird um 18,7 % über dem Ergebnis des Berichtsjahres liegen. Erhöhte Erträge werden v.a. im Wertpapiergeschäft und im Zahlungsverkehr erwartet. Wir sehen in der strategischen Umstrukturierung erhebliche Chancen für das Provisionsgeschäft.

EB-SIM profitiert als Anbieter nachhaltiger Kapitalanlagen von der wachsenden Bedeutung dieses Themas, das auch auf europäischer Ebene gestärkt wird. Der Gesellschaft kommt dabei zusätzlich zugute, dass sie auf der Glaubwürdigkeit aufbauen kann, die sich zuvor bereits die EB als nachhaltiger Asset Manager aufgebaut hatte. Durch den weiteren Ausbau des Vertriebs und der Umsetzung von differenzierten Marktbearbeitungsstrategien in den unterschiedlichen Zielkundensegmenten sollte die Gesellschaft in der Lage sein, in nennenswerter Weise auch Anleger außerhalb der kirchlichen Kernkundengruppe für eine Anlage in den von der EB-SIM beratenen und verwalteten Fonds gewinnen zu können. Hierzu wird insbesondere die Zusammenarbeit mit externen Partnern und der Ausbau des Wholesale-Vertriebs zu einer positiven Entwicklung bei den AuM beitragen. Den Bereich Real Assets wird die Gesellschaft durch die Aufstockung bestehender Mandate sowie durch die Auflage mindestens eines weiteren Fonds ausbauen können. Auch in diesem Bereich rechnen wir mit einem deutlichen Anstieg der AuM um rund Mio. EUR 515 und der transaktionsbasierten Provisionen.

Für das sonstige Ergebnis geht die HKD im Telefoniebereich von leicht sinkenden Erträgen (2,9 %) und im Energiebereich aufgrund der Ausweitung der Kundenbasis von leicht steigenden Erträgen (1,9 %) aus. Voraussetzung hierfür ist ein sich beruhigender Energiemarkt für die kommenden Jahre. Beim KIRCHENShop werden leichte Ertragszuwächse erwartet.

In Anbetracht des umfangreichen Investitionsprogramms in unsere zukünftige Ausrichtung und Positionierung als Spezialdienstleister für Kirche, Diakonie, Gesundheits- und Sozialwirtschaft gehen wir davon aus, dass der Verwaltungsaufwand (inklusive Abschreibungen auf Sachanlagen) bis zum Jahr 2023 stärker ansteigen wird (8 %) und danach auf diesem Niveau verbleibt. Für 2022 erwarten wir im Vergleich zum Berichtsjahr einen Anstieg um 7,8 %. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf deutlich höhere Abschreibungen (8,4 %) infolge des Abschlusses des Umbaus unserer Hauptverwaltung in Kassel, leicht höhere Personalaufwendungen (4,5 %) und deutlichen Steigerungen der anderen Verwaltungsaufwendungen (11,1 %) aufgrund externer Einflussfaktoren und Kostensteigerungen im Zusammenhang mit externen Beratungsaufwendungen bei der EB-SIM zurückzuführen.

Das Bewertungsergebnis der Bank wird im Kreditbereich durch eine Umstellung der Dotierung der Pauschalwertberichtigungen belastet. Der gesamte erwartete Verlust des Kundenkreditgeschäftes muss ab 2022 über die pauschalen Wertberichtigungen abgedeckt werden. Dies erfordert eine Zuführung zu den PWB von 3,2 Mio. EUR. Dieser Belastung steuern wir über eine Realisierung von Reserven über eine Rückgabe von Anteilsscheinen von Spezialfonds gegen. Für das Bewertungsergebnis Wertpapiere erwarten wir eine deutliche Entlastung im Vergleich zum Vorjahr, da 2021 erhebliche Abschreibungen erforderlich waren und wir Anfang 2022 wesentliche Bestandteile der Liquiditätsreserve in das Anlagevermögen umgewidmet haben. Die Bewertung nach dem gemilderten Niederstwert reduziert die notwendigen Abschreibungen auf Wertpapiere erheblich, so dass wir auch bei weiter steigenden Zinsen von einer vertretbaren Belastung aus dem Bewertungsergebnis Wertpapiere ausgehen.

Trotz der ungünstigen Rahmenbedingungen gelingt eine Stabiliserung des Betriebsergebnisses nach Bewertung. Wir erwarten letzten Endes, dass die Nettodotierung der Rücklagen in einer Größenordnung von 0,02 % der Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgehen wird.

Wesentliche Risiken, die dazu führen, dass sich die Ertragslage nicht wie geplant entwickelt, können aus einem Anstieg der Zinsen, einem nicht umsetzbaren Wachstum bzw. Rückgang des Kreditgeschäfts oder einer Verschlechterung der Vertriebsleistungen entstehen. Wesentliche Chancen, die zu einer verbesserten Entwicklung der Ertragslage führen können, können aus einer günstigeren Zinsstruktur, einer Geschäftsprozessoptimierung, verbesserten Vertriebsleistungen oder geringerem Bewertungsbedarf resultieren.

Zusammenfassende Wertung der prognostizierten Entwicklung

Auf Grundlage des voraussichtlichen Geschäftsverlaufs erwarten wir im kommenden Jahr eine im Vergleich zum Berichtsjahr leicht schlechtere Ertragslage, die in erster Linie aus einem leichten Rückgang des Zinsüberschusses und einem deutlichen Anstieg der Verwaltungsaufwendungen resultiert. Ab 2023 gehen wir von einer leicht steigenden Nettodotierung der Rücklagen aus, die auf den Abschluss der Modifikation des Geschäftsmodells der Bank zurückzuführen ist.

Eine Reihe von Herausforderungen für die EB-Gruppe bleiben bestehen: Neben dem zunehmenden Druck auf das ordentliche Zinsergebnis ist die Wettbewerbsintensität im Geschäft mit unserer Kernkundschaft und der Druck bei der Weiterentwicklung der Infrastruktur und der Arbeitsabläufe, um dem digitalen Wandel Rechnung zu tragen, angestiegen.

Daneben haben sich die regulatorischen Anforderungen des Gesetzgebers an die Eigenmittelausstattung sowie an die Liquiditätssicherung signifikant erhöht. Die mit der Sicherstellung wachsender gesetzgeberischer Anforderungen verbundene Verwaltung verursacht erhebliche Kosten.

Als weitere Herausforderung ist die andauernde Coronakrise mit ihren möglichen Belastungen aus operationellen Risiken, einer dauerhaften Ausweitung der Spreads und einer Verstärkung des dauerhaft extrem niedrigen Zinsniveaus hinzugekommen. Die Coronakrise kann weiterhin gravierende wirtschaftliche Auswirkungen auf unsere Kunden infolge von Einschränkungen im operativen Betrieb, reduzierter Auslastung, Betriebsunterbrechungen oder Kurzarbeit haben. Aufgrund der zugesagten staatlichen Unterstützungen sollten die Auswirkungen auf die Ertragslage und die Liquiditätslage unserer Kunden beherrschbar sein. Trotzdem können negative Auswirkungen auf unsere Geschäftsentwicklung und unsere Ertragslage bedingt durch Kreditausfälle, Wertpapierabschreibungen oder Rückstellungsbildungen nicht ausgeschlossen werden. Die Auswirkungen der andauernden Coronapandemie sind derzeit auf Basis unserer Szenarien und Berücksichtigung von stillen Reserven beherrschbar. Wir analysieren laufend mögliche Auswirkungen auf die Bank und unsere Kunden und ergreifen bei Bedarf geeignete Maßnahmen. Ein weiteres Risiko ist, dass wir die Lizenz für die Begebung von Pfandbriefen nicht oder verspätet erhalten, was zu einer Verteuerung der Refinanzierung führen würde.

Eine weitere Ungewissheit entsteht aus dem nach dem Bilanzstichtag begonnenen Krieg in der Ukraine. Nach derzeitigem Planungsstand werden die dargestellten Risiken die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen und sind trotz aller Unwägbarkeiten die Auswirkungen auf die aktuelle und zukünftige Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Bank beherrschbar. Die weitere Entwicklung ist aber noch ungewiss und wird deshalb intensiv beobachtet.

Wir sind aber nach wie vor davon überzeugt, die aufgeführten Herausforderungen zu bewältigen und mit der Bündelung unserer Kräfte einen wichtigen Schritt zur Sicherung unserer nachhaltigen Zukunftsfähigkeit zu gehen.

E. Nichtfinanzielle Berichterstattung - ungeprüft -

Wir werden den gesonderten, nichtfinanziellen Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2021 zusammen mit dem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 im Bundesanzeiger gemäß § 325 HGB veröffentlichen. Eine nichtfinanzielle Konzernerklärung für das Geschäftsjahr 2021 ist daher an dieser Stelle nicht abzugeben. Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht ist durch den Abschlussprüfer nicht inhaltlich geprüft.

 

Kassel, 20. Mai 2022

Evangelische Bank eG Konzern

Der Vorstand:

Katzenmayer

Fröhlich

Kreuzberg

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Evangelische Bank eG, Kassel

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Evangelische Bank eG, Kassel (im Folgenden "Genossenschaft") und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 geprüft. Im Konzernlagebericht wird darauf verwiesen, dass der gesonderte nicht finanzielle Konzernbericht im Bundesanzeiger offengelegt wird. Diesen gesonderten nicht finanziellen Konzernbericht werden wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich prüfen.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den oben genannten gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, auf dessen noch zu erfolgende Offenlegung im Bundesanzeiger im Konzernlagebericht verwiesen wird.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung der Kundenforderungen

a) Sachverhalt und Problemstellung

Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen belaufen sich auf 4.921,3 Mio. EUR. Dies entspricht 58,0 % der Konzernbilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 156,5 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 494,3 Mio. EUR. Aufgrund der Besonderheit als Spezialinstitut für Kirche, Diakonie, Gesundheits- und Sozialwirtschaft nehmen die Kredite an diesen Sektor eine herausragende Rolle ein.

Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten unterliegen wesentlichen Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Konzernabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Konzernabschluss und insbesondere für die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt daher nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung von Kundenforderungen relevanten Systeme und Prozesse derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. Anschließend haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen und Prozesse überzeugt.

Dabei haben wir Kontrollmaßnahmen in den zur Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozessen identifiziert. Für die relevanten Kontrollmaßnahmen haben wir deren Aufbau bzw. Ausgestaltung gewürdigt und uns vergewissert, dass diese Kontrollen eingerichtet sind. In Folge haben wir uns von der Wirksamkeit der eingerichteten relevanten Kontrollen stichprobenhaft überzeugt.

Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Evangelische Bank eG in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile und die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen berücksichtigt.

Aufbauend auf den vorstehend genannten verschiedenen Prüfungshandlungen haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Konzernanhang im Abschnitt B. und D. enthalten. Der Konzernlagebericht enthält Ausführungen zur Entwicklung der Kundenforderungen, zu den Kreditstrukturen sowie zum Kreditrisikomanagement.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen:

den gesonderten nicht finanziellen Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2021 nach §§ 340i i. V. m. § 315b und § 315c HGB, auf den im Abschnitt E. Nichtfinanzielle Konzernberichterstattung des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021 verwiesen wird

den zusätzlichen, freiwillig erstellten, Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2021

die übrigen Teile des Jahresberichts 2021, ohne weitere Querverweise auf externe Informationen, der Evangelischen Bank eG.

Davon werden uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt:

der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2021 nach §§ 340i i. V. m. § 315b und § 315c HGB

der zusätzliche, freiwillig erstellte, Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2021.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht:

Wertpapierdienstleistungs- und Depotprüfung nach § 89 WpHG

Prüfung der Meldungen für die dritte Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems (GLRG-III)

Prüfung der Aufstellung der Beträge der Abzugsposten für Zwecke der Antragstellung nach § 16j Abs. 2 S. 2 FinDAG bei der BaFin

Prüfung der Aufstellung von Finanzangaben für das Geschäftsjahr 2020 und 2021 (Konsolidierter Jahresabschluss der Genossenschaftlichen Finanzgruppe -KJA)

MACC's-Prüfung (Mobilisation and Administration of Credit Claims)

Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit über die Übereinstimmung des Nachhaltigkeitsberichts der Evangelische Bank eG (EB-Gruppe) für das Geschäftsjahr 2020 mit den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) in der Berichtsoption "Kern"

Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit über die Übereinstimmung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts für das Geschäftsjahr 2020 mit den handelsrechtlichen Vorschriften

Prüferische Durchsicht der Jahresabschlüsse der EB Holding GmbH, der Change Hub GmbH und der EB-Sustainable Real Estate GmbH

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Tobias Grollmann.

 

Düsseldorf, 20. Mai 2022

Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V.

Dirk Berkau, Wirtschaftsprüfer

Tobias Grollmann, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021

Das Jahr 2021 war für alle ein herausforderndes - auch für den Aufsichtsrat. Die Pandemie hatte bereits im zweiten Jahr in Folge Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Bank. Nichtsdestotrotz hat der Aufsichtsrat diese gemeinsam mit der Evangelischen Bank erfolgreich gemeistert. Hier waren die in der Bank bereits seit längerem erfolgreich etablierten digitalen Strukturen von Vorteil. Im stetigen, konstruktiven Dialog mit dem Vorstand hat der Aufsichtsrat die entscheidenden Themen der Bank, ihrer Kund:innen und ihres Wettbewerbsumfelds erörtert und gemeinsam die Weichen für eine weiterhin erfolgreiche Zukunft der Evangelischen Bank gestellt.

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 die ihm nach Gesetz, regulatorischen Vorgaben, Satzung sowie Geschäftsordnung zugewiesenen Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand beraten und dessen Geschäftsführung überwacht.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftspolitik und -Strategie, grundsätzliche Fragen der Unternehmensführung und -kultur sowie die Unternehmensplanung und -kontrolle, die Compliance und die Vergütungssysteme. Er berichtete über die finanzielle Entwicklung, die Ertrags- und Risikolage, das Risiko-, Liquiditäts- und Kapitalmanagement der Bank und die technisch-organisatorische und personelle Ausstattung. In gemeinsamen Sitzungen haben Vorstand und Aufsichtsrat die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Ertrags- und Risikolage der Bank erörtert. Dabei war der Aufsichtsrat bei allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Bank unmittelbar und frühzeitig eingebunden.

Bei der Weiterentwicklung des Konzerns und den damit verbundenen Beteiligungen an Tochtergesellschaften hat der Aufsichtsrat dem Vorstand beratend zur Seite gestanden. Die Fokussierung der Evangelischen Bank auf eine nachhaltige Geschäftsausrichtung und -entwicklung - sowohl in ökonomischer, ökologischer als auch in christlicher und sozial-ethischer Hinsicht - und damit die Vision der Bank, gemeinsam mit ihren Kunden eine nachhaltig lebenswerte Gesellschaft zu gestalten, unterstützt der Aufsichtsrat aus- und nachdrücklich.

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, in einem regelmäßigen Austausch und erörterte mit ihnen die strategischen Themen der Bank sowie wesentliche Geschäftsvorfälle.

Sitzungen des Aufsichtsratsplenums

Im Geschäftsjahr 2021 trat der Aufsichtsrat zu sieben Sitzungen zusammen. Dabei konnte aufgrund der COVID-19-Pandemie nur eine Sitzung in Präsenz stattfinden, während alle anderen Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in virtueller Form stattfanden. Neben den bereits geschilderten Schwerpunkten befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit den folgenden Themen:

Gesamtbank- und Gesamtbankrisikostrategie

Entwicklung der Töchter im EB-Konzern

Darstellung der größten Projekte, insbesondere der Projekte "EB Vertrieb" und "Geschäftsprozessoptimierung"

Entwicklung eines ESG-Systems (ESG: Environmental Social Governance) für die institutionellen Kund:innen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft und für die Evangelische Bank

Zustimmung zu einer Beteiligung der Evangelischen Bank an der Umweltbank AG sowie der Zeichnung von Aktien im Rahmen der aktuellen Kapitalerhöhung der Umweltbank AG

Auswirkungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19--Pandemie, Chancen und Risiken der Krise für einzelne Branchen sowie Auswirkungen auf die Kreditportfolien der EB

Durchführung der Generalversammlung aufgrund der andauernden COVID-19-Krise in virtueller Form als eine Livestream-Übertragung. In Ansehung der Regelung in § 3 Abs. 3 COVGesMaßnG hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 festgestellt.

Vorstandsangelegenheiten

Selbstevaluation des Aufsichtsrats gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG.

Im Dezember 2021 hat der Aufsichtsrat nach eingehender Erörterung folgende Leitlinien verabschiedet:

Eignungsrichtlinie für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Evangelischen Bank

Diversitätsrichtlinie für die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat sowie Mitarbeiterinnen der Evangelischen Bank

Fort- und Weiterbildungsrichtlinien des Aufsichtsrats der Evangelischen Bank

sowie eine überarbeitete Richtlinie für den Umgang mit Interessenkonflikten der Organmitglieder.

Diese Regeln tragen den neuen Leitlinien der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) und der BaFin Rechnung.

Für die Entwicklung der Evangelischen Bank zur Pfandbriefbank und die zukünftige beabsichtigte Emission von Social Bonds ist eine positive Bewertung der Evangelischen Bank durch die führenden ESG-Ratingagenturen von hoher Relevanz. Teilweise basieren die Ratings auf öffentlich zugänglichen Informationen. Im Rahmen der Ratings werden auch die Kompetenzen und Funktionen des Aufsichtsgremiums bewertet. Daher hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Informationen über sich auf der Website der Bank um die Kurzdarstellung seiner Ausbildung und seines beruflichen Werdegangs zu ergänzen. Auch die Dauer der Aufsichtsrats-Angehörigkeit, das Alter der Mitglieder und ihre weiteren Mandate in Aufsichtsräten oder Kontrollgremien werden an dieser Stelle neuerdings veröffentlicht.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Nachhaltigkeit macht den Kern der Evangelischen Bank aus. Sie ist integraler Bestandteil aller Geschäftsaktivitäten der Evangelischen Bank. Sie ist mehr als das - Nachhaltigkeit ist die Haltung der Evangelischen Bank. Deshalb hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2021 entschieden, einen Nachhaltigkeitsausschuss zu bilden, der sich auf Themen der nachhaltigen Ausrichtung der Bank hinsichtlich Umwelt und Klima (Environmental/E), Sozialem (Social/S) und verantwortungsvoller Unternehmensführung, verbunden mit finanzieller ökonomischer Nachhaltigkeit (Governance/G), fokussieren wird.

Der Kredit- und Risikoausschuss befasst sich mit den nach Gesetz und Geschäftsordnung vorlagepflichtigen Kreditengagements und der Risikolage der Bank. Regelmäßig informierte er sich über die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Kennzahlen und deren Entwicklung. Er überwachte, ob die Konditionen im Kundengeschäft mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur der Bank im Einklang stehen und prüfte, ob die durch das Vergütungssystem gesetzten Anreize die Risiko-, Kapital- und Liquiditätsstruktur der Bank berücksichtigen. Im Jahr 2021 tagte der Ausschuss insgesamt vier Mal. U a. hat er die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Kerngeschäftsfelder der Bank untersucht. Außerdem befasste sich der Ausschuss regelmäßig mit dem Kreditportfolio der Bank und seiner Entwicklung. Darüber hinaus erörterte er die Zusammensetzung und die Zielstruktur des Immobilienportfolios und die Alternativen Investments der Bank.

Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2021 ebenfalls viermal. Wesentliche Themen bildeten die Jahresabschlussprüfung (für das Geschäftsjahr 2020) sowie die Wertpapierdienstleistungs- und Depotprüfung durch den Genossenschaftsverband. Des Weiteren wurden die Quartals - und Jahresberichte der Internen Revision und der Compliance, der Prüfungsplan der Internen Revision sowie der Tätigkeitsbericht des Geldwäschebeauftragten zur Geldwäsche und Betrugsprävention behandelt. Der Ausschuss überwachte laufend die Bereinigung von festgestellten Mängeln aus internen und externen Prüfungen. Darüber hinaus erörterte der Ausschuss den Bericht des Genossenschaftsverbandes über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2020.

Der Personalausschuss nahm in acht Sitzungen die Aufgaben wahr, die ihm nach seiner Geschäftsordnung zugewiesen sind. So erörterte er u. a. den Bericht des Vorstands über die Vergütungssysteme und überwachte die angemessene Ausgestaltung dieser Vergütungssysteme und deren Auswirkung auf das Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement. Außerdem beschäftigte er sich intensiv mit der Berechnungssystematik für die Tantieme der Vorstandsmitglieder und beschloss anschließend über deren Anpassung. Damit anglo-amerikanisch geprägte Ratingagenturen ein besseres Verständnis über das Aufgabenspektrum dieses Ausschusses gewinnen können, hat der Aufsichtsrat im Dezember 2021 entschieden, ihn in Personal- und Vergütungsausschuss umzubenennen. Diese Umbenennung wird nicht mit der Übernahme von neuen Aufgaben verbunden sein.

Der Personalausschuss führte den im letzten Jahr begonnen Personalauswahlprozess zur Besetzung von zwei Vorstandspositionen fort. Er ließ sich dabei von einem renommierten Beratungsunternehmen unterstützen. Der Personalausschuss beschäftigte sich intensiv mit den Profilen der Kandidaten, führte Interviews mit den priorisierten Kandidat:innen und bereitete so die abschließende Entscheidungsfindung des Aufsichtsrats vor.

Die Vorsitzenden der Ausschüsse informierten das Gesamtplenum regelmäßig und umfassend.

Personalia und neue Zielstruktur des Vorstands

Nachdem der Aufsichtsrat im September 2020 ein Zielbild für die künftige Vorstandsstruktur verabschiedet hatte, das vorsah, dass die Evangelische Bank von vier Vorstandsmitgliedern geführt wird, berief er im Jahr 2021 zwei neu Vorstandsmitglieder. In seiner Sitzung vom 21. Mai 2021 hat der Aufsichtsrat Olaf Kreuzberg, vormals Direktor für Marktfolge & Finanzen im Hause der EB, zum neuen Mitglied des Vorstands bestellt. Am 10. September 2022 hat der Aufsichtsrat einstimmig beschlossen, gegenüber der BaFin die Absicht der Bestellung von Frau Andrea Kemmer zum Mitglied des Vorstands mit Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt anzuzeigen. Bis die BaFin erklärt, keine Bedenken gegen die Bestellung zu haben, wird sie als Generalbevollmächtigte bei der EB beschäftigt und für die Direktion Business Development & Operations verantwortlich sein. Nach der Bestätigung der BaFin wird sie zum vierten Mitglied des Vorstandsgremiums, bestehend aus dem Vorsitzenden Thomas Katzenmayer (CEO), seinen Kollegen Joachim Fröhlich (CCO) und Olaf Kreuzberg (CFO), berufen. Ab diesem Zeitpunkt wird Frau Kemmer für das Vorstandsresort Business Development, Administration & IT verantwortlich sein.

Da sich mit der Aufnahme der Vorstandstätigkeit durch Herrn Kreuzberg auch die Geschäftsverteilung änderte, wurde der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands zum 21. Mai 2021 geändert.

In seiner Sitzung vom 10.09.2021 hat der Aufsichtsrat beschlossen, Herrn Joachim Fröhlich mit Wirkung ab dem 01.06.2022 bis zum 31.05.2027 zum Mitglied des Vorstands der Evangelischen Bank wieder zu bestellen.

Gerade in einer Zeit umfassender wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderungen ist ein starkes und professionell aufgestelltes Vorstandsgremium ein wesentliches Element, den eingeschlagenen Weg der Evangelischen Bank erfolgreich weiterzubeschreiten. Mit der aktuellen Zusammensetzung des Vorstandsgremiums hat der Aufsichtsrat optimale Voraussetzungen für eine weiterhin erfolgreiche Zukunft der Evangelischen Bank geschaffen.

Auch im Aufsichtsratsgremium hat es Veränderungen gegeben: Da Herr Stoll in der konstituierenden Aufsichtsratssitzung vom 15. Juni 2021 nicht wieder für die Position des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden kandidierte, wurde Herrn Striegler zum ersten und Frau Korb-Chrosch zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

In einer Zeit der stetigen Veränderung ist es entscheidend, mit den Entwicklungen Schritt zu halten. So nahmen die Mitglieder des Aufsichtsrats die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Darüber hinaus fand im August 2021 ein bankinternes Seminar zum Thema "Durchführung des Strategieprozesses nach MaRisk anhand des Beispiels der Evangelischen Bank" statt.

Corporate Governance Kodex

Auch im Geschäftsjahr 2021 haben sich Vorstand und Aufsichtsrat bei ihrer Tätigkeit von den Empfehlungen des Corporate Governance Kodexes (CGK) der Bank leiten lassen. Die Evangelische Bank veröffentlicht den aktuellen Kodex ebenso wie eine jährliche Entsprechenserklärung auf ihrer Webseite (www.eb.de).

Im Abschnitt 2.2. ("Generalversammlung") des CGK wurde festgelegt, dass die Generalversammlung den Jahresabschluss feststellt. Im Zuge der COVID-19-Pandemie hat der Aufsichtsrat von seiner Möglichkeit nach § 3 Abs. 3 COVGesMaßnG Gebrauch gemacht und den Jahresabschluss der Evangelischen Bank für das Geschäftsjahr 2020 festgestellt.

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021

Der Genossenschaftsverband hat den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 geprüft und ihm einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2020 in seiner Sitzung vom 10. September 2021 billigend zur Kenntnis genommen.

Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2020

Die Bank hat zum ersten Mal einen digitalen Nachhaltigkeitsbericht der EB-Gruppe erstellt. Diesen hat der Aufsichtsrat mit Unterstützung des Genossenschaftsverbandes geprüft. Der Bericht informiert ansprechend und übersichtlich über die Nachhaltigkeitsaktivitäten und -projekte der EB-Gruppe und stellt damit einen wichtigen Bestandteil der EMASP plus-Zertifizierung der Bank dar.

Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der Evangelischen Bank und der Lagebericht wurden vom Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e. V. (Genossenschaftsverband) geprüft, als mit den gesetzlichen Vorschriften in Übereinstimmung stehend befunden und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Abschlussprüfer des Genossenschaftsverbandes hat in der Prüfungsschlusssitzung des Aufsichtsrates am 6. Mai 2022 über die wesentlichen Prüfungsergebnisse berichtet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag über die Verwendung des Jahresüberschusses geprüft und in Ordnung befunden. Er befürwortete den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Jahresüberschusses. Er entspricht den Vorschriften der Satzung.

In Ansehung der Regelung in § 3 Abs. 3 COVGesMaßnG hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 am 20. Mai 2022 festgestellt. Der Aufsichtsrat empfiehlt der für den 9. Juni 2022 einberufenen Generalversammlung, die vom Vorstand vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.

Dank an Vorstand und Mitarbeiter

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und spricht ihm sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bank und ihrer Tochtergesellschaften seine Anerkennung für die im Jahr 2021 geleistete, erfolgreiche Arbeit aus.

 

Kassel, im Mai 2022

Edgar Schneider, Aufsichtsratsvorsitzender der Evangelischen Bank

Anlage zum Konzernabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2021

("Länderspezifische Berichterstattung")

Der Evangelische Bank eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sie unterhält lediglich eine Auslandsrepräsentanz in Österreich, die keiner eigenen Buchführungspflicht unterliegt. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als Spezialkreditinstitut für Kirche und Diakonie sowie die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Evangelische Bank eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Tätigkeiten der Tochterunternehmen bestehen im Wesentlichen darin, dem Mutterunternehmen Evangelische Bank eG Unterstützungsleistungen anzubieten und die Wertschöpfung im Konzern zu erweitern.

Der Konzern Evangelische Bank eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2021 TEUR 161.042.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 571,1.

Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 21.927.

Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 5.951 und betreffen sowohl laufende wie auch latente Steuern.

Der Evangelische Bank eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Nichtfinanzieller Bericht des EB-Konzerns für das Geschäftsjahr 2021

Inhaltsverzeichnis

1. Über diesen Bericht

2. Beschreibung des Geschäftsmodells

3. Nachhaltigkeit im EB-Konzern

4. Wesentliche Themen

5. Umweltbelange

Kapitalanlage

Finanzierungen

Betriebsökologie

Fokus: Klimastrategie

Fokus: Engagement-Strategie

EU-Taxonomie-Verordnung

6. Arbeitnehmerbelange

Werteorientierung

Personalentwicklung und -management

Gesundheitsschutz

Interessenvertretung und Kommunikation

Arbeitssicherheit

7. Sozialbelange

Nachhaltiges Beschaffungsmanagement

Spenden und Sponsoring

8. Achtung der Menschenrechte

9. Bekämpfung von Korruption und Bestechung

10. Externe Bestätigung und Prüfung der Nachhaltigkeitsleistung

Alle Änderungen aufheben

1. Über diesen Bericht

Mit dem gesonderten nichtfinanziellen Bericht kommt der Evangelische Bank-Konzern (im Folgenden auch "Konzern") seinen Verpflichtungen gemäß §§ 315b und 315c i. V. m. §§ 289b bis 289e HGB nach. Die in diesem Bericht berücksichtigten Unternehmen des Konzerns sind die im Folgenden aufgeführten:

Evangelische Bank eG (EB),

EB Holding GmbH (EB Holding),

Change Hub GmbH (Change Hub),

EB Consult GmbH (EB Consult),

EB-Kundenservice GmbH (EB-KS),

EB-Real Estate GmbH & Co. Management KG (bis 21. Januar 2021 firmierend als Mietgrund Immobilien GmbH & Co. Liegenschaften KG) (EB-RE),

EB-Sustainable Investment Management GmbH (EB-SIM),

EB-Sustainable Real Estate GmbH (EB-SRE) sowie

HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH (HKD).

Gemäß § 315b Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 289d HGB ist anzugeben, welches Rahmenwerk ggf. für die Erstellung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts genutzt wird. In diesem Bericht wird kein Rahmenwerk angewendet. Der Grund hierfür ist die abweichende Wesentlichkeitsdefinition der handelsrechtlichen Vorgaben im Vergleich zu den nationalen und internationalen Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Weitere Nachhaltigkeitsberichterstattungen

Über alle Nachhaltigkeitsaktivitäten berichtet der EB-Konzern jährlich und umfassend in seinem Nachhaltigkeitsbericht, der auf der Homepage veröffentlicht und nach dem Standard der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt wird. Darüber hinaus berichtet der EB-Konzern über wesentliche Klimarisiken sowie auch Chancen daraus und folgt dabei den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Die Informationen wurden entsprechend der TCFD-Empfehlungen mit Unternehmensführung (Governance), Strategie (Strategy), Risikomanagement (Risk Management) sowie Kennzahlen und Ziele (Metrics and Targets) strukturiert. Auch der TCFD-Report ist auf der Homepage veröffentlicht.

In diesem gesonderten nichtfinanziellen Bericht werden diejenigen Angaben aus dem Nachhaltigkeitsbericht und dem TCFD-Report aufgenommen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des EB-Konzerns wesentlich sowie für die Erläuterung der Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte im Berichtsjahr 2021 erforderlich sind. Beide genannten Berichte, Nachhaltigkeitsbericht und TCFD-Report, sind jedoch kein gesonderter nichtfinanzieller Bericht im Sinne des HGB. Verweise auf Angaben außerhalb dieses gesonderten nichtfinanziellen Berichts sind weiterführende Angaben und nicht Bestandteil dieses Berichts.

Der EB-Konzern orientiert sich für den gesonderten nichtfinanziellen Bericht an den Angaben des § 315c Abs. 1 i. V. m. § 289c Abs. 2 HGB und geht somit auf Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung ein. Sofern sich Inhalte auf mehrere Aspekte gleichermaßen beziehen, werden die Informationen grundsätzlich nur in einem Abschnitt dargestellt und bei Bedarf mit Hinweisen auf andere Abschnitte versehen.

2. Beschreibung des Geschäftsmodells

Die EB ist ein genossenschaftlich organisiertes Kreditinstitut, das im Finanzkreislauf von Kirche, Diakonie sowie Gesundheits- und Sozialwirtschaft verankert ist. Die EB hat ihren Sitz in Kassel und ist bundesweit tätig. Bereits in den Gründungsurkunden der Vorgänger-Bank wird explizit auf die nachhaltige Geschäftspolitik zum Wohle von Kirche, Diakonie sowie Gesundheits- und Sozialwirtschaft eingegangen. Die EB fördert die Geschäfte ihrer Mitglieder und Kund:innen im deutschsprachigen Raum und stärkt somit die Institutionen und Einrichtungen aus Kirche, Diakonie sowie der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, insbesondere in Deutschland und Österreich.

Das Leistungsspektrum der EB reicht von banküblichen Einlagen- und Finanzierungsprodukten über Angebote zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs bis hin zur Beratung und Vermittlung von Investment- und Versicherungsprodukten sowie der Wertpapierverwahrung und dem Wertpapierdienstleistungsgeschäft für institutionelle Kunden (Verwahrstelle).

Das Geschäft der EB mit institutionellen Kunden umfasst neben Produkten und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr das Finanzierungsgeschäft sowie die Vermögensverwaltung und das Asset Management. Der letztgenannte Geschäftsbereich wird durch die EB-SIM betrieben.

Im Privatkundengeschäft bietet die EB alle Geschäfte einer Universalbank an. Dazu gehören unter anderem Girokonten, Zahlungsverkehr, Kreditkarten, Finanzierungen, Spareinlagen und Wertpapierdepots.

Das Produkt- und Dienstleistungsspektrum der EB wird durch die spezialisierten Angebote der Tochtergesellschaften ergänzt. Die Porträts der Tochtergesellschaften sind wie folgt:

EB - Sustainable Investment Management GmbH

Die EB-SIM ist spezialisierter Dienstleister für Kunden, die ihrem sozialen, ökologischen oder ethischen Auftrag auch in ihren Investments nachkommen möchten. Unter dem Leitmotiv "Investments für eine bessere Welt" bietet sie institutionellen und über den Wholesale-Vertrieb privaten Kunden ausschließlich nachhaltige Anlagen in Aktien-, Anleihen- und Multi-Asset-Strategien sowie Private Debt und Real Assets an. Ihre Anlagestrategien richtet sie an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals) und den Klimazielen der Europäischen Union aus. Das Produktportfolio umfasst sowohl Respon- sible Investments, die eine negative Wirkung weitestgehend ausschließen, als auch Impact Investments, die eine positive Wirkung auf die SDGs erzielen. Ein Highlight des Jahres 2021 war u. a. die erfolgreiche Platzierung des Erneuerbare Energien Fonds Europa. Des Weiteren konnte die EB-SIM ihre Assets under Management (AuM) um 15 % von rund 4,9 Mrd. Euro auf 5,6 Mrd. Euro steigern.

EB Consult GmbH

Die EB Consult ist ein bundesweit tätiges Beratungsunternehmen und spezialisiert auf die Begleitung von Unternehmen aus Sozialwirtschaft und Kirche bei der Entwicklung und Umsetzung unternehmerischer Konzepte, der Entwicklung von Fördermittelkonzepten für Bau, Sanierung und Nutzung sozialwirtschaftlicher Einrichtungen und betriebswirtschaftliche Analysen. Sie setzt dabei ihre etablierten Analysedienstleistungen (Markt-, Standort- und Wettbewerbsanalysen, betriebswirtschaftliche Analysen) sowie das Risikomanagement- und Frühwarnsystem »EB-CARE« genauso ein, wie erfolgserprobte Methoden zur strategischen Beratung und Projektbegleitung. Die Sozialwirtschaft hat einen großen Anteil an unserer gesellschaftlichen Entwicklung. Welche Förderungen gibt es? Wem steht Förderung zu und wie kann man sie so nutzen, dass daraus Ideen für neue Angebote entstehen? Bei all diesen Fragen hilft die EB Consult. Diese Unterstützung wurde im Berichtsjahr stark nachgefragt. Darüber hinaus lag der Fokus unserer Beratertochter im Jahr 2021 auf der Begleitung eines größeren diakonischen Trägers bei der sozialraumorientierten Quartiersentwicklung (Fokus: Eingliederungshilfe) sowie auf der Beratung bei der Zusammenlegung zweier Schulträger. Darüber hinaus hat die EB Consult zahlreiche Standortanalysen für externe Kunden durchgeführt.

EB-Sustainable Real Estate GmbH

Die Ende 2020 gegründete EB-SRE hat sich zum Ziel gesetzt, die Entwicklung und Realisierung nachhaltiger Immobilienprojekte vor allem im kirchlichen und diakonischen Umfeld voranzutreiben. Nachhaltigkeit gehört zum Markenkern des EB-Konzerns und ist auch für die Zukunftsfähigkeit in der Immobilienwirtschaft von entscheidender Bedeutung. Speziell im Bereich der kirchlichen und diakonischen Immobilien ergeben sich in diesem Kontext grundlegende Veränderungen und Herausforderungen. Durch die Entwicklung und das Management von Immobilien kann die EB-SRE für unsere Kunden nachhaltige Mehrwerte generieren. Das Leistungsspektrum der Gesellschaft reicht dabei von der strategischen Analyse des Immobilienbestandes eines Trägers, der ergebnisoffenen Bewertung eines Immobilienprojekts über die Entwicklung von strategischen Konzepten, der Projektentwicklung und -realisierung (ausgerichtet auf die ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte der Nachhaltigkeit) bis hin zur Unterstützung im Liegenschaftsmanagement.

Change Hub GmbH

Der Change Hub in Berlin bietet eine innovative Plattform für das Netzwerken zwischen Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Social Startups und wissenschaftlichen Instituten. In einem modernen und agilen Umfeld werden kulturelle und digitale Veränderungsprozesse angestoßen und begleitet. Der Change Hub stellt geeignete Räumlichkeiten sowie eine professionelle methodische Unterstützung für Workshops, Lernreisen und weitere Veranstaltungsformate zur Verfügung. Die enge Verzahnung von Wissenschaft und Praxis bietet einen Nährboden für nachhaltigen Wandel und Transformation. Im Berichtsjahr hat der Change Hub unter Pandemiebedingungen sowohl digital als auch in Präsenz unterschiedliche Formate in den Bereichen "Nachhaltigkeit & Leitbild", "Geschäftsmodell & Innovation" sowie "Agilität & New Work" angeboten. Der Change Hub arbeitet dabei mit einem Netzwerk aus Branchenexperten, Coaches und Wissenschaftspartnern zusammen.

HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH

Die Leistungsangebote der HKD gliedern sich in die vier Themenwelten: KIRCHEN-Mobilität, KIRCHEN-Energie, KIRCHEN-Telefonie mit mittlerweile mehr als 116.000 Anschlüssen sowie KIRCHEN-Shop. Sie vertritt die Interessen ihrer Kunden gegenüber der Industrie und generiert somit sowohl administrative als auch wirtschaftliche Vorteile bei der Beschaffung. Die HKD unterstützt kirchliche und soziale Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter bei einer nachhaltigen und effizienten Beschaffung. Dabei spielt der KIRCHEN-Shop eine maßgebliche Rolle, der in Zusammenarbeit mit der Nordkirche entwickelt wurde. Der Online-Marktplatz zeichnet sich durch mehr als 20.000 geprüfte nachhaltige Artikel von knapp 60 Anbietern aus. Mit dem Projekt "Für unser Morgen" stellt sich die HKD ihrer Verantwortung als Online-Marktplatz und setzt sich öffentlich für eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Beschaffung ein. Gleichzeitig dient das Projekt als Aufruf für mehr Nachhaltigkeit im Alltag.

EB-Kundenservice GmbH

Bereits seit dem Jahr 2000 ist die EB-KS zentraler Eingangskanal für die privaten und institutionellen Kunden des EB-Konzerns. Kernaufgaben der Serviceeinheit sind dabei die Inbound- und Outbound-Telefonie sowie die Verarbeitung analoger und digitaler Eingangspost. Rund 70 Mitarbeiter:innen kümmern sich effizient und kanalübergreifend in drei Spezialabteilungen um alle Kundenwünsche zum Thema Banking. Darüber hinaus bündelt die EB-KS die Service- und Standardprozesse der Bank und optimiert sie laufend weiter. Im Jahr 2021 hatten die Mitarbeiter:innen der EB-KS über 223.000 telefonische und über 248.000 schriftliche Kundenkontakte. Insgesamt haben sie über 146.000 Vorgänge im Banksystem bearbeitet.

Zweigstellen

Die Bank hat ihren Sitz in Kassel mit einer Zweigniederlassung in Kiel und unterhält Filialen in Berlin, Eisenach, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Schwerin, Speyer und Stuttgart sowie eine Auslandsrepräsentanz in Wien.

Die Sitze der konsolidierten Konzerntöchter befinden sich in Kassel (Change Hub, EB Consult, EB-KS, EB-SIM, Holding, EB-SRE, EB RE KG) und Kiel (HKD) mit Zweigniederlassungen in Berlin (Change Hub), Frankfurt am Main (EB-SIM) und Köln (EB-SIM).

3. Nachhaltigkeit im EB-Konzern

Verantwortungsvolles Handeln ist für die EB ein zentrales Element ihres Geschäftsmodells und gehört zum Selbstverständnis der Bank. Es leitet ebenso alle Entscheidungen des Konzerns. Nachhaltigkeit umfasst hierbei die sozial-ethische, die ökologische und die ökonomische Verantwortung.

Die EB bündelt ihre vorhandenen und bereits langjährig gelebten Nachhaltigkeitsziele in den Nachhaltigkeitsgrundsätzen, die seit 2019 sukzessive auf die Tochterunternehmen ausgeweitet werden. Die Nachhaltigkeitsgrundsätze sind somit integraler Bestandteil des Geschäftsmodells der Bank. Zu deren Umsetzung nutzt die EB das Konzept einer Sustainability Balanced Scorecard (SBSC). Diese zielt auf die Integration der drei Säulen der Nachhaltigkeit in das ganzheitliche Management- und Zielsystem der EB. Die SBSC baut auf den klassischen Balanced-Scorecard-Perspektiven Kund:innen, Mitarbeiterinnen, Prozesse und Finanzen auf und umfasst insgesamt zwölf strategische Nachhaltigkeitsziele:

1.

Kund:innen Mehrwerte liefern,

2.

Wirkung auf die SDGs erhöhen,

3.

Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen,

4.

Nachhaltigkeitswissen ausbauen,

5.

Governance Strukturen verbessern,

6.

Partnerschaften ausbauen,

7.

Ressourcenverbrauch senken,

8.

Anteil nachhaltiger Dienstleister steigern,

9.

Engagement-Aktivitäten gezielt ausbauen,

10.

Güte des Gesamtbankportfolios erhöhen,

11.

Treibhausgaskompensationsbudget optimieren und

12.

Pariser Klimaziel (1,5°C) erreichen.

Um die ökonomischen, ökologischen und sozialen Wirkungen ihrer Geschäftstätigkeit systematisch zu bewerten und kontinuierlich zu optimieren, setzt die EB das EMASplus-System ein. EMASplus basiert auf dem "Eco-Management and Audit Scheme" (EMAS) und erweitert das Umweltmanagement um die soziale und ökonomische Dimension zu einem ganzheitlichen Nachhaltigkeitsmanagementsystem. Die Tochtergesellschaft HKD konnte im Jahr 2021 erfolgreich in die EMAS-Zertifizierung eingebunden werden. Ein wesentliches Element des Systems ist das Nachhaltigkeitsprogramm. Es enthält Maßnahmen, die zur Erreichung der strategischen Ziele beitragen.

Für das gruppenweite Nachhaltigkeitsmanagement wird die strategische Grundausrichtung vom Nachhaltigkeitsrat festgelegt. Die Verantwortlichkeiten für das strategische und operative Nachhaltigkeitsmanagement sind entsprechend zugeordnet, geregelt und dokumentiert.

Der Nachhaltigkeitsrat setzt sich aus den Mitgliedern des Vorstands, der Abteilungsleitung CSR & Sustainable Finance, der Direktionsleitung "Strategie & Nachhaltigkeit", den Geschäftsführer:innen der Tochtergesellschaften, den Leiter:innen der vier Arbeitskreise Betriebsökologie & Beschaffung, Mitarbeiter & Soziales, Sustainable Finance (Arbeitsteams Kapitalanlage und Kredit) und Vertrieb sowie einem Vertreter des Gesamtbetriebsrates zusammen. Darüber hinaus ist die Stabsabteilung Kommunikation & Marketing vertreten.

Der Nachhaltigkeitsrat kommt halbjährlich unter dem Vorsitz des Vorstandsvorsitzenden zusammen, um sich umfassend mit den ökonomischen, ökologischen, sozial-ethischen und den Governance-Fortschritten des Konzerns sowie dem Umsetzungsstand des Nachhaltigkeitsprogramms auseinander zu setzen. Die jeweiligen Arbeitskreise sollen die nachhaltigkeitsbezogenen Facharbeiten weiterentwickeln und befassten sich mit der Weiterentwicklung von Nachhaltigkeitsthemen im Vertrieb, in der Betriebsökologie und in der Beschaffung, in Personal- und Sozialfragen, sowie mit dem Managementansatz für Geldanlagen und die Kreditvergaben.

Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr der Nachhaltigkeitsbeirat eingerichtet, der im Juni seine Arbeit aufnahm. Das beratende Gremium bietet ein Forum zum fachlichen Austausch zwischen Vertreter:innen der Diakonie, von Nichtregierungsorganisationen, der Politik und der Wissenschaft mit Führungskräften der Bank und der EB-SIM.

Die operative Umsetzung des Nachhaltigkeitsprogramms sowie die systematische Fortentwicklung der strategischen Maßnahmen und operativen Aktivitäten in den Nachhaltigkeitsgrundsätzen erfolgen durch die Abteilung CSR & Sustainable Finance, die direkt an den Vorsitzenden des Vorstands berichtet. Die Abteilung CSR & Sustainable Finance bündelt die verschiedenen Einzelinitiativen des Konzerns. Außerdem gibt sie Impulse für die nachhaltigkeitsbezogene Weiterentwicklung des Geschäftsbetriebes und unterstützt insbesondere den Vertrieb und die Tochtergesellschaften bei der gruppenweiten Implementierung von Nachhaltigkeitsaspekten und -prozessen.

4. Wesentliche Themen

In einem dreijährigen Turnus führt der Konzern eine Analyse von relevanten Stakeholdern und wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte durch. Im Jahr 2020 fand die letzte Wesentlichkeitsanalyse statt. Diese wiederkehrenden Analysen entsprechend EMASplus sowie GRI dienen jeweils als Grundlage für die strategischen und operativen Aktivitäten der folgenden drei Jahre (aktuelles Nachhaltigkeitsprogramm 2021 bis 2023). Die Inhalte der Wesentlichkeitsanalyse werden im vorliegenden Bericht aufgeführt, sofern sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Konzerns sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind.

Die Bank startete 2021 unter Einbeziehung der EB-SIM ein Projekt, in dessen Rahmen Strukturen, Prozesse und Kriterien zum Umgang mit Klima- und sonstigen Nachhaltigkeitsrisiken systematisch weiterentwickelt werden sollen (vgl. TCFD-Report 2021). Das Projekt umfasst

1.

die systematische Auseinandersetzung mit den Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken in Geschäfts- und Risikostrategie, in der Geschäftsorganisation sowie in der Gesamtbanksteuerung;

2.

die Etablierung von Verfahren zur Klassifizierung von aktuellen und zukünftigen Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der Sektoren, Kunden und Einzeltransaktionen, z. B. Szenario- und Sensitivitätsanalysen;

3.

die Festlegung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie des Zeitplanes für die Identifikation, Bewertung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung zu Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken sowie

4.

die Erweiterung des Risikocontrollings um klima- und nachhaltigkeitsbezogene Komponenten und Kennzahlen.

Die Risikoinventur wurde um die für den Konzern und sein Geschäftsmodell besonders relevanten Nachhaltigkeitsfaktoren ergänzt, zu denen auch die physischen und transitorischen Risiken des Klimawandels gehören. Zudem wurden Messgrößen und Indikatoren definiert, über deren Veränderung die Auswirkungen auf die verschiedenen Risikoklassen abgeleitet werden sollen. Nachhaltigkeitsrisiken werden dabei entsprechend der Auslegung der BaFin als Risiken gesehen, die auf andere Risiken einwirken und keine eigene Risikoart darstellen. Dabei wird vor allem analysiert, ob eine der anderen Risikoartenausprägungen, z. B. das Adressrisiko oder das operationelle Risiko, unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren als wesentlich einzustufen wäre.

Zusammenfassend war festzustellen, dass Nachhaltigkeitsfaktoren auf die Risikoarten wirken, diese Faktoren aber nicht zur Wesentlichkeit von Risiken führten.

5. Umweltbelange

Aufgrund der geschäftlichen Ausrichtung geht der Konzern davon aus, dass sein Risiko, wesentlich zu irreversiblen Umweltschäden beizutragen, eher gering ist. Ungeachtet dessen nimmt der Konzern seine Verantwortung für die selbstverursachten Umweltauswirkungen wahr und entwickelt Maßnahmen, um derartige Auswirkungen zu minimieren. Umweltbelange werden in allen wesentlichen Geschäftsfeldern des Konzerns berücksichtigt.

Kapitalanlage

a) Anlageberatung

In der Anlageberatung beginnt die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bereits bei der Produktauswahl. Im Rahmen eines etablierten Produktauswahlprozesses wird anhand konkreter Produkteigenschaften entschieden, welche Produkte in die Kundenberatung der EB aufgenommen werden. Auf diese Weise gelangen nur Produkte in das Beratungsportfolio, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen.

Darüber hinaus stellt der Konzern sicher, dass die Mitarbeiter:innen in Aus- und Weiterbildungen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten in den jeweils relevanten Geschäftsprozessen geschult und deren Kenntnisse aktuell gehalten werden. Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter:innen ist ein dauerhafter und dynamischer Prozess, der immer wieder an die aktuellen Anforderungen angepasst wird.

b) Eigenanlage (Depot A)

Die Eigenanlagen der Evangelischen Bank unterliegen einem strengen Nachhaltigkeitsfilter. Der Nachhaltigkeitsfilter legt Kriterien fest, in welche Unternehmen bzw. Staaten die Bank investieren kann, damit dem Nachhaltigkeitsverständnis der EB auch in der Kapitalanlage entsprochen wird. Diese Kriterien berücksichtigen den EKD-Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlagen in der evangelischen Kirche (www.aki- ekd.de/leitfaden-ethisch-nachhaltige-geldanlage/) des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI), an dessen Entwicklung auch Vertreter der Vorgängerinstitute der EB aktiv mitgewirkt haben. Der Nachhaltigkeitsfilter der EB geht über die Kriterien des EKD-Leitfadens hinaus.

Ausschlusskriterien des EB-Nachhaltigkeitsfilters für Unternehmen sind beispielsweise die Produzenten oder Händler geächteter Waffen, Tabakproduzenten oder Unternehmen, die gegen Menschenrechte verstoßen oder Kinderarbeit zulassen. Ausschlusskriterien bei Staaten sind u. a. die Todesstrafe oder Menschenrechtsverletzungen. Aus dem Selbstverständnis als nachhaltig führende Kirchenbank versteht die EB die Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeit als einen fortwährenden Antrieb für die Weiterentwicklung ihres Handelns und ihrer Prozesse. Daher entwickelt die EB gemeinsam mit der EB-SIM auch den Nachhaltigkeitsfilter konsequent weiter.

Im Jahr 2021 hat die EB ihren Nachhaltigkeitsfilter um die Einbeziehung der Sustainable Development Goals (SDGs) ergänzt. Demnach darf nicht mehr in Unternehmen investiert werden, wenn diese eine negative Wirkung auf die SDGs in Verbindung mit einer unterdurchschnittlichen Nachhaltigkeitsleistung (Nachhaltigkeitsrating) aufweisen. Damit stellt die EB sicher, dass nur solche Unternehmen im Anlageuniversum verbleiben, die einen positiven Einfluss auf die SDGs haben und/oder dem Werteverständnis der Bank vom nachhaltigen Wirtschaften entsprechen.

Die Nachhaltigkeitsqualität der Eigenanlagen lässt die EB regelmäßig anhand umfassender externer und interner Bestandsanalysen messen. Externe Datenlieferanten im Berichtsjahr waren die Unternehmen ISS ESG sowie MSCI ESG Research. Darüber hinaus hat die EB im Berichtsjahr die Einhaltung der Filterkriterien für das Geschäftsjahr 2020 durch den Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e. V. prüfen lassen.

c) Advisory Mandate und Vermögensverwaltungsmandate der EB-SIM

Die Systematik des oben beschriebenen Nachhaltigkeitsfilters wird auch im Kundengeschäft der EB sowie in der EB-SIM bei individuellen Vermögensverwaltungen sowie Spezial- und Publikumsfonds angewendet - je nach Kundenvorgabe. Der Großteil der Produkte unterliegt strengen vertraglich vereinbarten Nachhaltigkeitsbestimmungen. Sofern eine solche vertragliche Regelung nicht besteht, kommen Ausschlusskriterien auf Basis des EKD-Leitfadens zur Anwendung. Darüber hinaus werden auch nachhaltigkeitsbezogene Kriterien in die Finanzanalyse einbezogen.

Im Rahmen der strategischen Asset Allocation setzen Bank und EB-SIM ein Tool ein, dass auch Klimaszenarien beinhaltet und dessen Auswirkungen auf die Anlageklassen im Depot A, in der Vermögensverwaltung sowie bei Publikums- und Spezialfonds bewertet. Damit werden unter anderem alternative Klimaszenarien berücksichtigt.

Die Bewertung der Risiken einzelner Emittenten basiert, neben der klassischen Fundamentalanalyse, insbesondere auf entsprechenden Analysen der Nachhaltigkeitsrating-Agenturen MSCI ESG Research und ISS ESG, die sowohl Informationen über die Höhe der Treibhausgasemissionen der Emittenten als auch Bewertungen des Klimarisikos bzw. der Transitionsfähigkeit der Emittenten bereitstellen. Allerdings werden noch nicht von allen Unternehmen in ausreichendem Umfang Emissionsdaten erhoben und berichtet. Für Staatsanleihen gibt es wiederum noch kein einheitliches etabliertes Modell zur Berechnung der Treibhausgasemissionen der Staaten.

Finanzierungen

Als nachhaltige Spezialbank für Kunden aus Kirche, Diakonie, Gesundheits- und Sozialwirtschaft sowie für alle privaten Kund:innen mit christlicher Werteorientierung sieht die EB eine Hauptaufgabe darin, die Finanzierungsbedarfe der Institutionen und Organisationen aus Kirche, Diakonie, der freien Wohlfahrt, der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, der nachhaltigen Wohnwirtschaft, aus dem Bereich der erneuerbaren Energien und die Bedarfe ihrer Privatkund:innen bestmöglich decken zu können. Finanzierungen außerhalb dieser Branchen und Bereiche vergibt die Bank grundsätzlich nicht.

Das Kreditportfolio der Evangelischen Bank besteht zu einem überwiegenden Anteil aus Immobilienfinanzierungen, wobei die Finanzierungen von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie anderen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen eine sehr große Bedeutung haben.

Im Berichtsjahr reichte die EB neues Kreditvolumen von rund 670,2 Mio. Euro zur Realisierung von Projekten, insbesondere in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft aus (Werte in der Tabelle sind auf volle TEUR gerundet). Das Bestandskreditgeschäft wuchs auf 6.205,0 Mio. Euro an.

2021 Neukreditgeschäft Bestandskreditgeschäft
Gesamtsumme 670.181.000 Euro 6.205.038.882,25 Euro
Erneuerbare Energie 32.730.000 Euro 97.212.282 Euro
Nachhaltige Wohneinrichtungen 95.729.000 Euro 1.102.826.942 Euro
Bildung 8.942.000 Euro 297.978.240 Euro
Kinder- und Jugendhilfe 9.536.000 Euro 93.873.842 Euro
Eingliederungshilfe 36.101.000 Euro 263.923.821 Euro
Pflege 131.970.000 Euro 1.295.942.289 Euro
Gesundheit 10.953.000 Euro 657.358.765 Euro
Kirche 87.883.000 Euro 665.870.987 Euro
Privatkunden 221.380.000 Euro 1.164.818.126 Euro
Sonstige Sozialarbeit 34.003.000 Euro 391.119.509 Euro
Finanzwesen und Multiplikatoren 0 Euro 80.071.446 Euro
Sonstige 954.000 Euro 94.042.632 Euro

Abb.: Kreditvolumen der EB nach Wirtschaftssektoren

Bereits wegen ihrer christlichen Wertebasis schließt die EB bestimmte Geschäftsfelder und -praktiken auch im Bereich der Finanzierungen kategorisch aus. Die Kriterien werden regelmäßig kritisch überprüft und ggf. erweitert und angepasst.

Vom Ausschluss betroffen waren im Berichtsjahr folgende Industriebereiche und Geschäftspraktiken:

Großkraftwerke (Braun- und Steinkohle, Atomenergie)

Waffen oder Militärgüter (Produktion, Handel)

umweltschädliche Produkte oder Technologien (Produktion, Handel)

Nichteinhaltung von Umweltauflagen

sozial unverträgliche Projekte (z. B. auf Ausbeutung von Kindern basierende Produktion)

Gentechnik in der Landwirtschaft

unfaire Geschäftspraktiken (z. B. Korruption, Menschenrechtsverletzungen)

Landwirtschaft (z. B. Industrielle Massentierhaltung)

Zur Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsfilters in der Kreditvergabe hat sich die EB im Berichtsjahr intensiv mit den Kriterien beschäftigt und diese überarbeitet. Die neuen Kreditvergabegrundsätze werden eine Positivliste und eine überarbeitete Negativliste enthalten. Die Negativliste orientiert sich an den Kriterien des EB-Nachhaltigkeitsfilters für die Kapitalanlage. Deren Veröffentlichung ist für 2022 vorgesehen.

Die EB beabsichtigt, den Carbon Footprint im Kreditportfolio, speziell in der Immobilienfinanzierung, sukzessiv zu reduzieren. Denn der Gebäudebereich ist nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) für 16% der gesamten CO 2 -Emissionen in Deutschland unmittelbar verantwortlich (Emissionsdaten 2020). 1 Dazu werden in der EB sowohl für Bestandsfinanzierungen als auch für neue Finanzierungen Lösungen entwickelt, die es den Kunden ermöglichen sollen, über die bestehenden regulatorischen Mindestvorgaben hinaus, wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs zu realisieren.

Betriebsökologie

Die Betriebsökologie umfasst vor allem die direkten und indirekten Verbräuche und Mengen an Energie, Wasser, Material, Abfall und CO 2 -Emissionen.

Gerade in Bezug auf Verbrauchsreduzierungen konnten mit der 2017 begonnenen Kernsanierung des Hauptsitzes der EB im Rahmen der Neustrukturierung und Renovierung des Gebäudes weitreichende energetische Maßnahmen umgesetzt werden. Im November 2020 begann der (Wieder-)Einzug in die Räumlichkeiten des Hauptsitzes. Somit konnte im Bereich der Betriebsökologie ein wesentlicher Meilenstein erreicht werden. Die Kernsanierungsarbeiten wurden im 2. Quartal 2021 abgeschlossen. Neben der energetischen Qualität konnten auch andere Nachhaltigkeitskriterien in die baulichen Maßnahmen umgesetzt werden, wie insbesondere der Einsatz von Naturmaterialien wie Holz und Sandstein oder die Umsetzung eines innovativen Open-Space-Konzeptes, das neue Formen der Kommunikation und des agilen Arbeitens unterstützt. Das neue Gebäude erhielt im Frühjahr 2021 die DGNB Zertifizierung in Gold.

Fokus: Klimastrategie

Mit der im September 2020 verabschiedeten EB-Klimastrategie zeigt die Evangelische Bank auf, wie sie sich den ökonomischen und risikobezogenen Klima-Herausforderungen stellt.

Die Klimastrategie umfasst vier zentrale Ziele:

Die aktive Unterstützung des Transformationsprozesses von Wirtschaft und Gesellschaft als Teil der gesellschaftlichen Verantwortung des Konzerns zur Bewahrung der Schöpfung.

Die Eröffnung von Geschäftspotenzial durch ein attraktives und zielgruppenspezifisches Angebot an Produkten und Dienstleistungen für die Kund:innen des Konzerns.

Das aktive Management der Risiken, die sich aus den physischen und transitorischen Risiken des Klimawandels ergeben unter umfassender Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen.

Die sukzessive Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Konzerns im Einklang mit den Pariser Klimazielen ("Reduktionsziele ).

Mit der Umsetzung der Klimastrategie verfolgt die Bank in Bezug auf die Weiterentwicklung des Risikomanagements das Ziel, alle für sie wesentlichen Klimafaktoren zu erfassen, zu bewerten und in das Risikomanagement der wesentlichen Risiken zu integrieren.

Ausweislich des im Jahre 2021 durchgeführten Stresstests und der Analyse von Inter-Risikokonzentrationen geht die Bank davon aus, dass zukünftige Umweltveränderungen in den ESG-Aspekten, und hier insbesondere in den Auswirkungen des Klimawandels, deutliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Evangelischen Bank haben können, auch wenn die Risikoausprägungen aktuell, wie oben beschrieben, (noch) nicht wesentlich sind. So können sich z. B. Starkwetterereignisse negativ auf die Kapitaldienstfähigkeit in den Kreditengagements auswirken oder ebenso zu Kursverlusten bei Aktien und Anleihen führen. Dagegen bestehen wirtschaftliche Chancen bei der Finanzierung eines nachhaltigen Kreditgeschäftes sowie dem verstärkten Angebot von klimaausgerichteten Investments. Die strategische, wie auch die operative Ausrichtung des Kerngeschäftes der Bank berücksichtigt daher Risiken und Chancen des Klimawandels und dessen gesellschaftlich-soziale Wirkungen.

1 Vgl. https://www.bmuv.de/download/klimaschutzbericht-2021, Seite 16.

Teil der strategischen Verankerung der Klimarisiken und -chancen ist eine detaillierte Analyse der Robustheit des Geschäftsmodells gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels. Dabei unterscheidet die Bank zwischen den beiden Kerngeschäftsbereichen Finanzierungen und Kapitalanlagen (vgl. oben Unterabschnitte Finanzierungen und Kapitalanlage).

Fokus: Engagement-Strategie

Die im Jahr 2019 eingeführte "Engagement-Strategie" umfasst - als potenzielle Dialoggruppen - alle Unternehmen, in die der EB-Konzern investiert hat oder in die grundsätzlich investiert werden kann, Beteiligungen, Anbieter von Fondsprodukten, Verbände, in denen die EB oder die EB-SIM Mitglied ist, und Dienstleister. Entsprechend der Zielsetzung der Engagement-Strategie, die Wirtschaft bei der Transformation hin zu einer klimaverträglichen, ressourcenschonenden und sozialen Wirtschaftsweise zu begleiten, und mit Blick auf die EB-Klimastrategie, werden die benannten Dialoggruppen stärker in die Nachhaltigkeitsinitiativen der EB involviert.

Im Jahr 2021 hat der EB-Konzern weiterhin seine Einflussmöglichkeiten entsprechend der Engagement-Strategie fortgeführt. Dabei nutzte der Konzern insbesondere die Möglichkeit, im Rahmen des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) bei Unternehmen aktiv Defizite im Umgang mit ESG-Kriterien anzusprechen und konkrete Verbesserungen einzufordern. Der Fokus soll sukzessive verstärkt auf solch kollaboratives Engagement gelegt werden, sodass die EB ihre eigenen, auch klimabezogenen Anforderungen wirksamer einbringen kann.

EU-Taxonomie-Verordnung

Berichterstattung über die potenziell ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte des Evangelische-Bank-Konzerns gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung

Die gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2020/852) für das Berichtsjahr 2021 verpflichtend zu berichtenden quantitativen Leistungsindikatoren (KPIs) stellen sich wie folgt dar:

Unsere Bank nutzt das IT-System des organisationseigenen Rechenzentrums, welches seit dem 1. September 2021 unter dem Namen Atruvia AG firmiert. Auch zur Unterstützung der Erstellung unserer quantitativen Indikatoren (KPIs) einschließlich des Umfangs der Vermögenswerte und Indikatoren, die von den KPIs abgedeckt werden, greifen wir u. a. auf Daten im Bankenanwendungsverfahren agree21 und Auswertungen der Atruvia AG zurück.

Prozessbeschreibungen

Wir beschreiben im Folgenden, wie die einzelnen Tabellenzeilen zu interpretieren sind und wie wir die einzelnen Werte ermittelt haben. Hierbei halten wir uns sowohl an die Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der EU-Kommission 2 als auch an die ergänzend durch die EU-Kommission veröffentlichten FAQs mit Auslegungen und Klarstellungen 3.

Die Position "Gesamtaktiva" haben wir auf Basis von im Rahmen des Finanzreportings gemeldeten Daten (FINREP-Meldungen) zum 30.12.2021 ermittelt. Sie setzt sich zusammen aus der Summe der Vermögenswerte sowie den Wertänderungen.

Taxonomiefähig sind aktuell Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten, welche grundpfandrechtlich durch Wohnimmobilien besichert sind. Des Weiteren stufen wir Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten, welche als Verwendungszweck Gebäudesanierungen ausweisen, als taxonomiefähig ein.

In der Position "taxonomiefähige Risikoaktiva" haben wir aktuell Kredite gegenüber privaten Haushalten, welche grundpfandrechtlich auf Wohnimmobilien besichert sind und Gebäudesanierungen, ausgewiesen. Dieser Wert entspricht demnach dem im Rahmen des Finanzreportings (FINREP F 18.00) gemeldeten Wert. Für die Ermittlung des Werts der Position Gebäudesanierungen haben wir u.a. auf Daten des Bankenanwendungsverfahrens agree21 zurückgegriffen, bei denen der Finanzierungszweck (Sanierung, Renovierung, Modernisierung) bekannt ist und eindeutig der Tätigkeitsbeschreibung "Renovierung bestehender Gebäude" (Beschreibung der Tätigkeit gem. Taxonomie-Verordnung: Hoch und Tiefbauarbeiten oder deren Vorbereitungen) zugeordnet werden konnten.

Zum 30.12.2021 bestand kein Handelsbestand (einschließlich Derivate, die nicht der Absicherung dienen). Derivate, welche Teil einer Sicherungsbeziehung sind, werden der Position "Derivate" zugeordnet.

Kurzfristige Interbankenkredite und Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten können nur als nicht taxonomiefähig eingestuft werden. Der Wert der Risikopositionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten entspricht dem im Rahmen des Finanzreportings (FINREP F 01.01) gemeldeten Wert.

In der Position "Risikoaktiva an nicht-CSR-berichtspflichtige Unternehmen (Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU verpflichtet sind) sind Risikopositionen an Unternehmen zu zeigen, die unterhalb der Kriterien der Berichtspflichten nach Art. 19a oder Art. 29a Bilanzrichtlinie liegen und somit nicht berichtspflichtig sind.

Zudem könnten bei bekanntem Finanzierungszweck Risikopositionen gegenüber CSR-berichtspflichtigen Unternehmen (Unternehmen gemäß Art. 19a oder Art. 29a Bilanzrichtlinie) auch gewerbliche Finanzierungen angegeben werden. Wir interpretieren diese Vorgabe so, dass die Ermittlung der berichtspflichtigen Unternehmen aktuell ausschließlich nach Art. 19a oder Art. 29a Bilanzrichtlinie zu erfolgen hat. Nach sorgfältiger Prüfung aller institutionellen Finanzierungen der Bank sind hier aktuell keine Risikopositionen an Unternehmen auszuweisen und damit sind hier auch keine Wirtschaftsaktivitäten als taxonomiefähig einzustufen.

2 Delegierte Verordnung vom 6. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates. Hierbei beachten wir die Festlegung des Inhalts und die Darstellung der Informationen, die von Unternehmen, die unter Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU fallen, und die in Bezug auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten offenzulegen sind, und die Festlegung der Methode, anhand deren die Einhaltung dieser Offenlegungspflicht zu gewährleisten ist. Die Verordnung ergänzt und konkretisiert die Berichtspflichten nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852).
3 FAQs veröffentlicht am 20. Dezember 2021 sowie am 2. Februar 2022.

Für unsere Bank ist die Nachhaltigkeit ein wichtiger Bestandteil unserer Geschäftsstrategie, unseres Produktgestaltungsprozesses und unserer Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien. Die durch die Taxonomie-Verordnung festgelegte Nachhaltigkeitsdefinition bietet hierfür den Rahmen.

Anhänge

Es sind keine Anhänge beigefügt.

6. Arbeitnehmerbelange

Die Mitarbeiter:innen tragen wesentlich zum Erfolg der Bank bei. Sie sind Leistungsträger:innen, aber auch Mitgestalter:innen und Repräsentant:innen des Unternehmens. Die Zielsetzung der Personalstrategie ist es, Menschen für die EB und den Konzern zu gewinnen und dauerhaft zu halten, die die ökonomische, ökologische und sozial-ethische Ausrichtung optimal unterstützen.

Werteorientierung

Die Grundlage für das wertschätzende und vertrauensvolle Miteinander zwischen Management und Mitarbeiter:innen stellt der christliche Wertekompass dar.

Der Konzern fördert eine werteorientierte Unternehmens- und Führungskultur, die Vielfalt als bereichernd ansieht. Auch deshalb werden weder Diskriminierungen noch Belästigungen toleriert. Niemand darf wegen seiner ethnischen Herkunft, seiner Hautfarbe, seiner Nationalität, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung, seiner Behinderung, seines Alters, seiner sexuellen Orientierung oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale benachteiligt, begünstigt oder belästigt werden.

Jede Führungskraft ist Vorbild und hat für ein diskriminierungs- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld unter Beachtung der geltenden Führungsgrundsätze und -leitlinien zu sorgen. Zur Vermeidung von Verstößen gegen geltendes Recht oder interne Vorgaben können sich alle Mitarbeiter:innen mit ihren Fragen an den Vorstand, ihre Führungskräfte, die Compliance-Beauftragten und/oder den Betriebsrat wenden. Ein Hinweisgebersystem ist eingerichtet, über das Vorfälle auch anonym gemeldet werden können.

Rechtsverstöße und Verletzungen gegen die Grundwerte des Konzerns einschließlich des Verhaltenskodexes werden nicht toleriert. Mithilfe des Hinweisgebersystems und den verschiedenen Kontaktpersonen stellt sich der Konzern entschieden gegen jegliche Form von Diskriminierung. Im Berichtszeitraum wurden keine derartigen Ereignisse gemeldet.

Personalentwicklung und -management

Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ist für den Evangelische Bank Konzern von größter Bedeutung. Sie zeigt sich tagtäglich im wertschätzenden und respektvollen Miteinander. Der Konzern zählt es auch zu seiner Verantwortung, die Entwicklung und Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeiter:innen kontinuierlich zu sichern und zu fördern. Daneben gehört die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu einer modernen, wirkungsorientierten Arbeitswelt. Dass die Evangelische Bank ein moderner und attraktiver Arbeitgeber ist, wird auch mit wiederholten Auszeichnungen, aktuell mit "TOP Employer Deutschland 2021", bestätigt.

Im Rahmen des Personalmanagements nutzt der Konzern Instrumente wie Personalbedarfsplanung und -deckung, Personaleinsatz, Personalentlohnung, Personalführung, Personalentwicklung sowie Personalcontrolling. Die Messung der gesetzten Ziele basiert auf Kennzahlen. Die Konzern ist bestrebt, die Instrumente des Personalmanagements gruppenweit zu vereinheitlichen.

Ein regelmäßiger Personalbericht, der auch die Personalplanung, -entwicklung und das -controlling umfasst, dient dazu, dem Management der Bank regelmäßig einen Überblick über die aktuelle personelle Entwicklung und die Lage zu vermitteln sowie über die wesentlichen personellen Risiken zu informieren.

In der Zusammenarbeit innerhalb des Konzerns spielen die vielfältigen Veränderungsprozesse und die Unternehmenskultur eine bedeutende Rolle - gerade auch in veränderten Situationen wie der weiterhin bestehenden COVID-19-Pandemie. Im Konzern wird Personalentwicklung so verstanden, dass neben der aktuell erforderlichen fachlichen und sozialen Qualifikation auch die langfristige körperliche, fachliche und geistige Arbeitsfähigkeit gewährleistet bleibt. Ergänzend dienen in der Bank die 180-Grad-Beurteilungen zwischen Mitarbeiter:innen und Führungskräften dem Training der sozialen Kompetenz. Entsprechende Beurteilungen wurden im Berichtsjahr durchgeführt.

Die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitarbeiter:innen ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass sich die EB auf Dauer erfolgreich als nachhaltige Kirchenbank positionieren kann. Daher unterstützt die EB den kontinuierlichen Wissensaufbau und fördert aktiv das lebenslange Lernen. Die EB investiert deshalb maßgeblich in die Weiterentwicklung ihrer Mitarbeiter:innen und fördert deren Talente. Die Teilnahme an Seminaren gehört ebenso dazu wie auch die Schaffung von zeitlichen Kapazitäten, um an Fach-Webinaren, wie sie auch 2021 wegen der COVID-19-Pandemie in umfangreichem Maße angeboten wurden, teilzunehmen. Die durchschnittliche Stundenzahl, welche die Mitarbeiter:innen der EB im Berichtsjahr 2021 für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, belief sich auf 21,3 Stunden.

Im Berichtsjahr ist damit wieder eine Erhöhung der Aus- und Weiterbildungsdauer zu verzeichnen, nachdem der Wert im Jahr 2020 auf 18,9 Stunden gesunken war.

Der EB ist es wichtig, ihre Mitarbeiter:innen nicht nur in Fragen des Wissensausbaus und bei der Förderung von persönlichen Fähigkeiten zu unterstützen, sondern auch mit Benefits, wie der betrieblichen Altersversorgung, dem Führen von Langzeitarbeitskonten, der Möglichkeit des Sabbaticals, dem Zuschuss zum Fahrradleasing und zum öffentlichen Nahverkehr und weiterem mehr ein, attraktives Arbeitsumfeld sowie eine langfristige Bindung zu schaffen.

Gesundheitsschutz

Eine weitere wichtige Säule im Bereich der Arbeitnehmerbelange stellt der Gesundheitsschutz dar. In der EB werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um insbesondere das Wohl und die Gesundheit der Mitarbeiter:innen zu fördern.

Die EB entwickelt ihr betriebliches Gesundheitsmanagement kontinuierlich weiter. Die interne Auswertung hat gezeigt, dass die COVID-19-Pandemie einen deutlich steigernden Einfluss auf die Anzahl und Teilnahme an den Angeboten des betrieblichen Gesundheitsmanagements hatte. Dies erfordert aktuell und für die Zukunft grundsätzlich auch neue Formate oder Konzepte. So fand beispielsweise Ende März 2021 eine digitale Gesundheitswoche "Healthy Homeoffice" in Kooperation mit der BARMER Krankenkasse statt. Dabei ging es in verschiedenen Vorträgen und Workshops unter anderem um die Themenschwerpunkte Bewegung / Ergonomie, Ernährung, Stressbewältigung und Erholung / Entspannung speziell beim Arbeiten im Homeoffice.

Das Thema Gesundheitsmanagement umfasst auch Programme zur Vorbeugung von psychischen Belastungen.

Um den Schutz der Mitarbeiter:innen gerade auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie jederzeit zu gewährleisten, führte der 2020 gegründete "Arbeitskreis Pandemie" seine Arbeit auch im Jahr 2021 fort. In den virtuellen Treffen wurden alle relevanten Informationen rund um Infektionsschutz, die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Bereitstellung der technischen Infrastruktur für die Mitarbeiter:innen im Homeoffice bewertet und notwendige Entscheidungen getroffen.

Interessenvertretung und Kommunikation

Die Interessen der Mitarbeiter:innen werden durch einen Gesamtbetriebsrat sowie zwei regionale Betriebsratsgremien gewahrt. Der Vorstand und die Vertreter:innen des Betriebsrates besprechen sich regelmäßig. Ihre konstruktiven Dialoge prägen die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten.

Arbeitnehmervertreter:innen sowie Mitarbeiter:innen der Standorte werden zeitnah über aktuelle Entwicklungen informiert. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, z. B. die des Betriebsverfassungsgesetzes bei der Mitbestimmung, erfüllt. Alle wesentlichen Themen und freiwilligen Leistungen werden in Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden festgehalten. Im Jahr 2021 fand eine Betriebsversammlung statt.

Die EB legt größten Wert auf Transparenz der unternehmerischen Entwicklung sowie auf eine hierarchieübergreifende Kommunikation. Die Mitarbeiterinnen haben die Möglichkeit, in internen Veranstaltungen, Gesprächsrunden, in virtuellen Formaten wie "SmallTalks" oder auch bilateral in einen Dialog zu treten. Der Vorstand informiert die Mitarbeiter:innen regelmäßig beispielsweise in einer jährlichen Mitarbeiterveranstaltung und anlassbezogen über aktuelle Themen in der internen Kommunikations-App "EBnow" schriftlich oder per Podcast.

Eine Mitarbeiterbefragung wurde im Juli 2021 durchgeführt. An der Befragung nahmen 290 Mitarbeiter:innen teil, was einer Teilnahmequote von knapp 70,0 % entspricht. Die hohe Teilnahmequote belegt ebenso wie in den Vorjahren das große Interesse der Mitarbeiter:innen an der Bank. Dass sich die Zufriedenheit insgesamt von 75,8 % auf 77,0 % verbessert hat, zeigt, dass die EB auf einem guten Weg ist. Besonders gut bewerteten die Mitarbeiter:innen die Zusammenarbeit und das gute Arbeitsklima in den Teams. Auch das Thema Nachhaltigkeit, der gemeinsame Wertekanon sowie die Zukunftsorientierung der Bank wurden positiv bewertet.

Arbeitssicherheit

Die EB verfolgt das Ziel, Ihre Mitarbeiter:innen am Arbeitsplatz umfänglich zu schützen. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sind im EMASplus-System wichtige Aspekte des Nachhaltigkeitsmanagements. Im Rahmen der Standortbegehungen werden u. a. diese Themen regelmäßig beleuchtet. Dabei spielen Fragen des Brandschutzes, der Arbeitsplatzergonomie, des Emissionsschutzes (inklusive Gerüche und Lärm), die Sicherheit von technischen Anlagen und Geräten sowie die Betrachtung für technische Risiken in den genutzten Räumlichkeiten eine wichtige Rolle. Im Jahr 2021 wurden die Standorte Kiel (EB und HKD), Kassel (EB, EB-KS, EB Consult und EB-SIM) und Frankfurt (EB und EB-SIM) analysiert und die dabei erkannten Auffälligkeiten dokumentiert sowie die Veränderungsprozesse angestoßen.

Benannte und geschulte Sicherheitsbeauftragte entwickeln und implementieren für den Konzern Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und zur Minderung von Unfallrisiken am Arbeitsplatz. Zu ihren Aufgaben zählen auch, die Einhaltung des Arbeitsschutzes zu überwachen sowie die Arbeitssicherheitsmaßnahmen weiterzuentwickeln und sich dabei an den neuesten Erkenntnissen und Gegebenheiten auszurichten. Dies erfolgt in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, die sowohl in Kiel als auch in Kassel extern bestellt und an die B•A•D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH ausgelagert ist.

7. Sozialbelange

Der Konzern legt nicht nur großen Wert auf eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung innerhalb der Unternehmen, sondern auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Deshalb wurden unter anderem soziale Standards bzw. Leitsätze definiert, die einen wertschätzenden Umgang mit allen Mitarbeiter:innen umfassen. Darüber hinaus fördert die Bank soziale Projekte in ihrem Geschäftsgebiet auf lokaler Ebene und setzt Impulse bei ihren Dienstleistern zur Beachtung nachhaltiger Wirtschaftsverfahren (Dienstleisterkodex). Darüber hinaus führte die Bank im Berichtsjahr einen Social Day durch, bei dem Mitarbeiter:innen der Evangelischen Bank zusammen mit einem Kinder- und Jugendheim das Außengelände dieser Einrichtung aufgefrischt haben.

Nachhaltiges Beschaffungsmanagement

Das Beschaffungsmanagement und die Zusammenarbeit mit Vertragspartnern wird grundsätzlich in der Beschaffungsordnung und im Dienstleisterkodex geregelt.

In einer Beschaffungsordnung hat die EB unter anderem festgelegt, dass ökologische und soziale Kriterien beim Einkauf von Produkten berücksichtigt werden müssen. Beispielsweise sind solche Produkte zu bevorzugen, die langlebig und reparaturfreundlich sind. Ebenso sind Produkte mit einem Umweltzertifikat wie dem Blauen Engel oder dem Fair-Trade-Siegel vorrangig auszuwählen.

Im Dienstleisterkodex der EB, der seit dem Jahr 2018 von allen Dienstleistern unterzeichnet werden soll, sind konkrete Anforderungen und nicht verhandelbare Standards festgeschrieben, die als Grundlage der jeweiligen Geschäftsbeziehung dienen. Mit der Anerkennung des Dienstleisterkodex verpflichten sich die Vertragspartner der EB, die definierten ökologischen und sozial-ethischen Standards der Bank sowie die Prinzipien des UN Global Compacts einzuhalten. Dienstleister:innen können sich auf einen eigenen verbindlichen Kodex beziehen, wenn dieser ähnlich strenge Anforderungen wie der Kodex der EB enthält. Auch einige Tochterunternehmen der EB wenden ähnliche Dienstleister-Kodizes an. So setzt die EB-SIM einen Dienstleisterkodex ein, der dem Dienstleisterkodex der EB inhaltlich voll entspricht. Die Change Hub GmbH wendet den Dienstleisterkodex der EB mit einer eigenen Integritätserklärung an, die inhaltlich der Erklärung der Bank entspricht. Für alle weiteren Tochtergesellschaften ist beabsichtigt, dass im Zuge der Implementierung der Nachhaltigkeitsgrundsätze auf Gruppenebene, alle relevanten Nachhaltigkeitsvereinbarungen und -erklärungen auch von den Tochtergesellschaften adaptiert werden.

Aufgrund des Geschäftsmodells hat die HKD eine besondere Rolle i. S. d. Lieferkettentransparenz, da sie Einkaufspartner und Einrichtungsdienstleister (für Mobilität, Telefonie, Energie und Gebäude) für kirchliche und soziale Einrichtungen ist Daher hat die HKD im Jahr 2021 bei allen Lieferant:innen die Anerkennung des Dienstleisterkodex sowie die Unterzeichnung der Integritätserklärung eingefordert. Außerdem müssen alle Dienstleister:innen, die ihre Produkte über den Kirchenshop der HKD anbieten möchten, verschiedene nachhaltigkeitsbezogene Faktoren offenlegen. Dazu gehören zum Beispiel Angaben, ob EMAS als Umweltmanagementsystem eingesetzt wird oder ob fair gehandelte Produkte angeboten werden. Diese Angaben werden bei der Auswahl der Geschäftspartner:innen berücksichtigt. Des Weiteren hat die HKD den Dienstleisterkodex in ihren Onboarding-Prozess für Dienstleister:innen integriert.

Neben der Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften, erwartet die EB von ihren Dientleister- und Lieferant:innen, dass sie ihrer Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeiter:innen gerecht werden. Darüber hinaus müssen Dienstleister:innen die Menschenrechte und die Einhaltung der ILO-Mindeststandards beachten sowie die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter:innen am Arbeitsplatz sicherstellen. Des Weiteren ist unter anderem die Einhaltung von Umweltgesetzen, sowie die geschäftliche Integrität durch beispielsweise die Einhaltung von Standards und Vorschriften zur Vermeidung von Korruption, Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung wichtig.

Spenden und Sponsoring

Zu den Maßnahmen, die vom Konzern aktiv ergriffen werden, um die Entwicklung lokaler Gemeinschaften im Geschäftsgebiet zu fördern, zählen die regelmäßigen Spenden- und Sponsoringaktivitäten. Spenden und Sponsoring dienen dabei vornehmlich der Unterstützung von wissenschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen und ökologischen Zwecken. Im Jahr 2021 wurden soziale und ethische Projekte insgesamt mit über TEUR 781 (Bank) und über TEUR 932 (Konzern) gefördert. Bundesweit konnte somit eine Vielzahl verschiedener Projekte unterstützt werden.

8. Achtung der Menschenrechte

Die EB hat den UN Global Compact unterzeichnet und erkennt dadurch ausdrücklich die zehn Prinzipien der UN-Initiative an. Um dieses verantwortungsvolle Handeln zu unterstreichen, sind die zehn Prinzipien des UN Global Compacts ausdrücklich im Verhaltenskodex als ein Baustein der Unternehmensgrundsätze der EB verankert. Sie finden Anwendung im gesamten Konzern. Die EB und der Konzern setzt somit sein Geschäftsmodell auf ein Fundament des Vertrauens, gegenseitiger Wertschätzung und Toleranz. Die Bank ist überdies Teilnehmerin im UN Global Netzwerk Deutschland (UN GCD). In diesem Netzwerk entwickeln die Teilnehmenden konkrete Lösungsansätze und tragen so zur globalen Vision des UN Global Compacts bei. Die Grundlage dafür stellen die zehn universellen Prinzipien der weltweiten Initiative dar. Der Schutz und die Achtung der internationalen Menschenrechte werden darin als Erstes benannt. Die Achtung der Menschenrechte kommt im Konzern insbesondere in der Kapitalanlage, in der Vermögensverwaltung und im Asset Management (Nachhaltigkeitsfilter) und in der Kreditvergabe (Kreditvergabegrundsätze) zum Ausdruck. Darüber hinaus wird im Konzern auch in der Zusammenarbeit mit Dienstleistern auf die Einhaltung der Menschenrechte geachtet (siehe Abschnitt "Sozialbelange", Nachhaltiges Beschaffungsmanagement).

9. Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Ein christlicher Wertekompass leitet das Handeln des Konzerns. Auf Basis dieses Wertesystems sind die Unternehmensgrundsätze, der EB-Corporate Governance Kodex, die Führungsgrundsätze und -leitlinien sowie der eigene Verhaltenskodex entwickelt worden. Der Dienstleisterkodex enthält ebenfalls entsprechende Anforderungen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

EB-Corporate Governance Kodex und Verhaltenskodex

Der EB-Corporate Governance Kodex stellt die wesentlichen Anforderungen an die Leitung und Überwachung der Bank dar und enthält darüber hinaus internationale und national anerkannte Standards verantwortungsvoller und nachhaltiger Unternehmensführung.

Im Verhaltenskodex ist unter anderem geregelt, dass Zuwendungen an Mitglieder, Kund:innen und Partner:innen nur in angemessenem Umfang gestattet sind. Bei Amts- und Mandatsträgern ist eine besondere Zurückhaltung geboten. Darüber hinaus sind Situationen, die zu persönlichen Interessenkonflikten führen können, zu vermeiden. Die Annahme von im Geschäftsverkehr unüblichen materiellen und immateriellen Vorteilen ist strikt untersagt. Um die Angemessenheit und Üblichkeit beurteilen zu können, wurden für den Konzern Wertgrenzen und andere Kriterien in einer so genannten "Geschenke-Richtlinie" festgelegt. Die "Geschenke-Richtlinie" trat zum 1. Januar 2021 in Kraft. Ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex, inklusive der "Geschenke-Richtlinie" kann zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen.

Im Konzern bekennen sich alle Führungskräfte und Mitarbeiter:innen zu einem integren Verhalten im Umgang miteinander und mit ihren Kund:innen. Die Einhaltung von Gesetzen (Compliance) und die EB-eigenen Richtlinien, Leitlinien und Kodizes bilden den Rahmen für ein verantwortungsvolles Verhalten. Allen Führungskräften und Mitarbeiter:innen des Konzerns ist bewusst, dass Compliance-Verstöße zu Strafverfahren und Reputationsschäden führen können.

Ein weitreichendes Internes Kontrollsystem (IKS) ist für alle KWG-relevanten Prozesse eingerichtet (betrifft EB und EB-SIM). Damit sind dort Compliance-Funktionen in allen wesentlichen Geschäftsprozessen integriert. Darüber hinaus nimmt innerhalb der EB insbesondere die Direktion "Compliance & Recht" die Aufgabe wahr, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sowie der EB-eigenen Verhaltensanforderungen zu überwachen. Die Interne Revision der EB prüft IKS und Wirksamkeit der Compliance-Funktionen regelmäßig.

Hinweisgebersystem

Des Weiteren verfügt die EB gem. § 25a Abs. 1 S. 6 Nr. 3 KWG über ein automatisiertes Hinweisgebersystem. Der Prozess ermöglicht es allen Mitarbeiteri:nnen, unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität, Verstöße gegen den Verhaltenskodex zu melden. Mit dem Hinweisgebersystem, einem elektronischen Business Keeper Monitoring System, wird ermöglicht, dass Hinweise namentlich oder auch anonymisiert übermittelt werden können. Auf Wunsch der meldenden Person kann auch eine anonyme Folge-Kommunikation zwischen Bank und Hinweisgeben:in stattfinden. Die Direktion "Compliance & Recht" ist verpflichtet, den Hinweisen nachzugehen.

Risikoanalyse und -bewertung

Die Direktion "Compliance & Recht" erstellt jährlich Risikoanalysen, die unter anderem mögliche Bestechungs- und Korruptionshandlungen erfassen und daraus resultierende Risiken für den Konzern bewerten. Die Risikoanalyse dient als Grundlage für weitere präventive Maßnahmen. Zu diesen präventiven Maßnahmen gehören jährliche Zuverlässigkeitsprüfungen der Mitarbeiter:innen und die Erstellung oder Weiterentwicklung von Regelungen und Schulungen für Mitarbeiter:innen zum Umgang mit Geschenken oder anderen Zuwendungen.

Die Direktion "Compliance & Recht" berichtet über ihre Tätigkeiten quartalsweise an den Vorstand und den Aufsichtsrat. Im Berichtsjahr 2021 sind demnach keine Bestechungs- und Korruptionsfälle bekannt geworden.

10. Externe Bestätigung und Prüfung der Nachhaltigkeitsleistung

Die EB lässt sich regelmäßig von externen unabhängigen Stellen im Hinblick auf Ihre Nachhaltigkeitsleistung bewerten.

Im Jahr 2021 erhielt die EB von der ESG Research- und Ratingagentur ISS-ESG in der Kategorie "Financials / Specialised Finance" den Status "Prime" mit dem Rating "B". Die EB wurde erstmals als Institutsgruppe bewertet und gehört zu den besten Unternehmen der Kategorie.

Die Principles for Responsible Investment, PRI, gelten als wichtige weltweit anerkannte Selbstverpflichtung nachhaltiger Finanzmarktteilnehmer. Ein Vorgängerinstitut der EB ist diesem globalen Netzwerk von Unternehmen, Verbänden und Institutionen bereits 2012 beigetreten. Die Investoreninitiative in Partnerschaft mit der UNEP Finance Initiative und dem UN Global Compact hat Prinzipien definiert, zu deren Einhaltung bzw. Umsetzung sich die Unterzeichner:innen der PRI verpflichten. Dazu gehört es beispielsweise, grundlegende Standards hinsichtlich des Umweltschutzes sowie der Menschen- und Arbeitnehmerrechte bei Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen. Die EB erstellt ein jährliches Reporting des eigenen Engagements für verantwortungsvolle Investitionsentscheidungen und Finanzprodukte und nimmt an den Netzwerktreffen von PRI Deutschland teil.

Darüber hinaus erfolgte im Dezember 2021 die erste Nachschau zur 2020er-Rezertifizierung nach EMAS und EMASplus. Diese dokumentiert umfassend, dass die EB in allen Geschäftsbereichen nachhaltig aufgestellt ist und in ihrer nachhaltigen Ausrichtung ökologische, ökonomische wie auch sozial-ethische Aspekte umfassend integriert.

Hinweis:

Dieser gesonderte nichtfinanzielle Bericht wurde durch den Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. geprüft.

Prüfungsvermerk des unabhängigen Prüfungsverbandes über die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit über die Übereinstimmung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts mit den handelsrechtlichen Vorschriften

An die Evangelische Bank eG, Kassel

Wir haben auftragsgemäß den beigefügten gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht der Evangelischen Bank eG (im Folgenden: Genossenschaft) für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 (im Folgenden "Bericht") einer unabhängigen betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit hinsichtlich der Übereinstimmung mit den relevanten Berichtskriterien unterzogen.

Nicht Gegenstand unseres Auftrags war die materielle Prüfung von produktbezogenen oder dienstleistungsbezogenen Angaben im Bericht sowie von Verweisen auf externe Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen sowie zukunftsbezogene Aussagen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Berichts in Übereinstimmung mit den relevanten Berichtskriterien. Die Genossenschaft hat als Berichtskriterien die deutschen handelsrechtlichen Anforderungen (§ 340i Abs. 5 i. V .m. §§ 315b Abs. 3 und 315c i. V. m. §§ 289c bis 289e HGB) zu beachten und verwendet hierzu kein Rahmenwerk. Zu den Berichtskriterien gehören ebenfalls die Anforderungen des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die "EU-Taxonomieverordnung") und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit deren eigenen in Abschnitt "EU-Taxonomie-Verordnung" des Berichts dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nicht finanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Berichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist.

Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Abschnitt "EU-Taxonomie-Verordnung" des Berichts niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet.

Erklärungen des Prüfungsverbandes in Bezug auf Unabhängigkeit und Qualität

Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir als gesetzlicher Prüfungsverband Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. wenden die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen zur Qualitätssicherung an, insbesondere die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie den IDW Qualitätssicherungsstandard: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1), die in Einklang mit dem vom International Auditing and Assurance Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Quality Control 1 stehen.

Verantwortung des Prüfungsverbandes

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die Übereinstimmung des Berichts mit den Berichtskriterien abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt.

Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer begrenzten Sicherheit aussagen können, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der Bericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021, mit Ausnahme der im Bericht genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden ist.

Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies beinhaltet die Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Angaben im Bericht unter Zugrundelegung der relevanten Berichtskriterien.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Tätigkeiten durchgeführt:

Befragung von Mitarbeitern hinsichtlich der Auswahl der Themen für den nichtfinanziellen Konzernbericht, der Risikoeinschätzung und der für die Berichterstattung als wesentlich identifizierten Themen

Befragung von Mitarbeitern, die in die Aufstellung des nichtfinanziellen Konzernberichts einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über die ausgewählten Angaben im Bericht

Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben im nicht finanziellen Konzernbericht unter Zugrundelegung der relevanten Berichtskriterien.

Einsichtnahme in Arbeitsunterlagen

Inhaltliche Überprüfung der geforderten Mindestangaben in einer bewusst ausgewählten Stichprobe durch Befragungen der verantwortlichen Mitarbeiter und Einsichtnahme in interne Dokumente

Abgleich von Angaben in Stichproben mit den entsprechenden Daten im Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Beurteilung des Prozesses zur Identifikation der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivtäten und der entsprechenden Angaben in dem Bericht.

Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet.

Prüfungsurteil

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der Bericht der Genossenschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den relevanten Berichtskriterien aufgestellt worden ist.

Wir geben kein Prüfungsurteil zu den im Bericht genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen ab.

Verwendungszweck des Prüfungsvermerks

Wir erteilen diesen Prüfungsvermerk auf Grundlage des mit der Evangelischen Bank eG geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Evangelischen Bank eG durchgeführt und der Prüfungsvermerk ist nur zur Information der Evangelischen Bank eG über das Ergebnis der Prüfung bestimmt. Folglich ist er möglichverweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet.

Begrenzung der Haftung

Der Vermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Evangelischen Bank eG gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.

Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit, auch, sofern diese überhaupt besteht, im Verhältnis zu Dritten, gelten die als Anlage zu diesem Prüfungsvermerk beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen des Genossenschaftsverbandes - Verband der Regionen e.V. in der Fassung vom 1. Juli 2017. Hinsichtlich der Haftung und ihrer Begrenzung verweisen wir auf Ziffer 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen des Genossenschaftsverbandes - Verband der Regionen e.V. in der Fassung vom 1. Juli 2017.

 

Düsseldorf, 14. Oktober 2022

Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V.

Dirk Berkau, Wirtschaftsprüfer

Tobias Grollmann, Wirtschaftsprüfer

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