Beteiligungsgesellschaften
Heß Lichttechnik GmbHLiquidiert
Weststraße 6, 02708 Löbau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas R. Budde seit 27.3.2013 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
emdelight GmbHAufgelöst | 100.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Heß Lichttechnik GmbHLöbauJahresabschluss zum 31. Dezember 2009Zur Offenlegung bestimmte Bilanz auf den 31. Dezember 2009der Heß Lichttechnik GmbH, LöbauAKTIVA
Zur Offenlegung beistimmte Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009der Heß Lichttechnik GmbH, Löbau
Zur Offenlegung bestimmter Anhang für das Geschäftsjahr 2009der Heß Lichttechnik GmbH, LöbauA. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2009 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Der Bilanz wurde das Gliederungsschema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB zugrunde gelegt, wie es für Kapitalgesellschaften gilt. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Geschäftsführung hat gem. § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet. Bezeichnungen von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden an den im Einzelfall engeren Posteninhalt angepasst. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen für Abnutzung und um Investitionszuschüsse, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die verrechneten Investitionszuschüsse betragen zum 31. Dezember 2009 T-EUR 1.490 und stammen aus dem regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Freistaates Sachsen (GA-Zuschüsse). In den vorangegangenen Geschäftsjahren wurden wesentliche Teile des Sachanlagevermögens (Betriebsgrundstücke und Bauten) verkauft und vom Erwerber zurückgeleast, wobei in Absprache mit dem Zuschussgeber Investitionszuschussbeträge an den Erwerber weitergeleitet wurden. Das Sachanlagevermögen wird somit in folgenden, steuerrechtlich zulässigen Zeiträumen planmäßig abgeschrieben:
Geringwertige Anlagegüter werden ab dem Geschäftsjahr 2008 nach dem steuerlichen Sammelpoolverfahren bewertet. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte wurden durch körperliche Bestandsaufnahme (Stichtagsinventur und permanente Inventur) ermittelt. Sie sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder entsprechend dem Niederstwertprinzip mit den ihnen am Abschlussstichtag beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. B. Erläuterungen zum Jahresabschluss1. Anlagenspiegel Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus der beiliegenden Darstellung des Anlagenspiegels. Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die Vulkan Außenleuchten GmbH, Löbau. Das verbundene Unternehmen wurde im Juni 2007 gegründet. Im Geschäftsjahr 2009 wurde eine Kapitalerhöhung um T-EUR 500 auf T-EUR 1.000 vorgenommen, Das Jahresergebnis 2009 beträgt T-EUR -13. Das bilanzielle Eigenkapital der Vulkan Außenleuchten GmbH beträgt zum 31. Dezember 2009 T-EUR 769. Die Beteiligungen betreffen die Kommanditbeteiligung an der Arom Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Wiesbaden. 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen das Verrechnungskonto wegen umsatzsteuerlicher Organschaft (Hess Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, Villingen-Schwenningen) mit T-EUR 78 und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die Vulkan Außenleuchten GmbH, Löbau, mit T-EUR 148. 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen die Arom Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG. 4. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere Gewährleistung und den Personalbereich. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen ausschließlich gegenüber der Gesellschafterin Hess AG, Villingen-Schwenningen. Die Verbindlichkeiten betreffen laufende Verrechnungen und die Abführung des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2009. 6. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft und ihre Muttergesellschaft Hess AG verfügen bei einem Kreditinstitut über eine gemeinsame, gesamtschuldnerisch ausgereichte Betriebsmittelkreditlinie in Höhe von EUR 3,5 Mio. Die Inanspruchnahme der Kreditlinie durch die Hess AG beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2009 EUR 0,00, so dass die Mithaftung der Heß Lichttechnik GmbH EUR 0,00 beträgt. 7. Finanzergebnis Von den Zinsaufwendungen betreffen T-EUR 26 Gesellschafter. 8. Aperiodische Aufwendungen Im Ergebnis des Geschäftsjahres sind folgende wesentliche aperiodische Aufwendungen enthalten:
9. Ergebnisverwendung
Die Gewinnabführung betrifft die Gesellschafterin Hess AG, Villingen-Schwenningen. 10. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
11. Sonstige Angaben Die Geschäftsführung obliegt Herrn Christoph Hess. Er ist von den Beschränkungen des § 181 HGB befreit. Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr 2009 77 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beschäftigt. Übergeordnetes Mutterunternehmen i. S. d. § 285 Nr. 14 HGB ist die Hess Grundstücksverwaltungs GmbH & Co KG, Villingen-Schwenningen. Der Konzernabschluss 2008 wurde im Bundesanzeiger offengelegt. Dieser Konzernabschluss hat gem. § 264 Abs. 3 HGB befreiende Wirkung für den Jahresabschluss der Heß Lichttechnik GmbH. Entwicklung des Anlagevermögens des Geschäftsjahres 2009
BescheinigungDen vollständigen Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2009 der Heß Lichttechnik GmbH, Löbau, haben wir geprüft. Für die Offenlegung nimmt die Gesellschaft die gemäß § 327 HGB eingeräumten größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch. Diesem einzureichenden Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2009 erteilen wir folgende Bescheinigung: In dem nachstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss haben wir am 13. August 2010 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Heß Lichttechnik GmbH, Löbau, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2009 der Heß Lichttechnik GmbH, Löbau, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft."
Heidelberg, den 13. August 2010 FALK
GmbH & Co KG
Dr. Düll, Wirtschaftsprüfer Träumer, Wirtschaftsprüfer HinweiseFeststellung des JahresabschlussesDie Gesellschafterversammlung der Heß Lichttechnik GmbH, Löbau, hat am 19. Juli 2010 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 festgestellt. Befreiung zur Aufstellung eines LageberichtesDie Gesellschafterversammlung der Heß Lichttechnik GmbH, Löbau, hat am 18. Dezember 2009, beschlossen, die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009 gem. § 264 Abs. 3 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts zu befreien. |
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