II. VENTUS GmbH & Co. KG

25813 Husum, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRA 1626 HU
Eingetragen
14.4.2005

Historie

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Gesellschafter

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Konzern- und Jahresabschlüsse

II. VENTUS GmbH & Co. KG

Hattstedt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Geschäftsjahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

1.315.954,00

915.562,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

59.751,09

16.659,31

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

78.740,46

41.498,01

C. Rechnungsabgrenzungsposten

3.945,71

4.998,72

D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten

0,00

145.381,06

E. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen der Kommanditisten

0,00

160.214,87

Summe Aktiva

1.458.391,26

1.284.313,97



PASSIVA

Geschäftsjahr
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Kapitalanteile Kommanditisten

176.084,37

0,00

B. Rückstellungen

18.360,00

61.891,00

C. Verbindlichkeiten

1.263.946,89

1.222.422,97

Summe Passiva

1.458.391,26

1.284.313,97

ANHANG ZUM 31.12.2010

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der II. VENTUS GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Darüber hinaus waren die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft und Co. gemäß § 264a Abs. 1 in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB auf. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften und Co. Von den Erleichterungen nach §§ 274a, 276 Satz 2 und § 288 HGB wurde mit Ausnahme der Darstellung eines Anlagenspiegels in vollem Umfang Gebrauch gemacht.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) vorgenommen.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen, soweit nicht Änderungen aufgrund des BilMoG erforderlich waren, denen des letzten Jahresabschlusses. Eine Anpassung von Vorjahresvergleichszahlen erfolgte nicht. Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgenommen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Er umfasst demnach auch Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungskostenminderungen.

Die Abschreibungen sind nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen worden:

- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken werden linear über 30 Jahre abgeschrieben;

- Technische Anlagen und Maschinen werden nach der linearen Methode über eine Nutzungsdauer von 16 Jahren abgeschrieben.

Für außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bestand keine Veranlassung. Allerdings wurde im Zuge der erstmaligen Anwendung des BilMoG eine Zuschreibung in Höhe einer in den Vorjahren zulässigerweise in Anspruch genommenen steuerlichen Sonderabschreibung vorgenommen und auf die lineare Abschreibungsmethode umgestellt. Die Zuschreibung wurde den Gewinnrücklagen zugeführt. Hinsichtlich der Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte wird auf den Bruttoanlagenspiegel verwiesen.

Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet.

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind mit dem Nennwert bilanziert.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Posten enthält kein Damnum.

Das Eigenkapital der Gesellschaft ist mit dem Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie enthalten Beträge für die voraussichtlichen Rückbaukosten der Windkraftanlage nach Ablauf des Pachtvertrages sowie die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen der Gesellschaft. Die Höhe richtet sich nach den erwarteten Kosten zum Erfüllungszeitpunkt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde § 253 Abs. 2 HGB beachtet.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Haftungsverhältnisse

Die Gesellschaft hat eine Sicherheitsleistung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Elbe-Elster in Höhe von 116.000,00 € bis zur vollständigen Demontage der Anlage zu hinterlegen. Diese Auflage wird durch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft erfüllt.

Weitere Verbindlichkeiten aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestehen nicht .

Weitere Pflichtangaben

Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

- Restlaufzeit bis zu einem Jahr 263.267,22 € (Vj.: 194.836,97 €)

- Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren 698.280,00 € (Vj.: 661.654,00 €)

- Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 302.399,67 € (Vj.: 365.932,00 €)

- Verbindlichkeiten aus Steuern 6.786,91 € (Vj.: 676,25 €)

- Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 € (Vj.: 0,00 €)

Insgesamt sind Verbindlichkeiten in Höhe von 1.152.985,14 € (Vj.: 1.171.902,26 €) durch Grundpfandrechte abgesichert.

Die persönlich haftende Gesellschafterin war im Berichtsjahr:

II. VENTUS Verwaltungs GmbH

Bundesstraße 20a

25856 Hattstedt

Das gezeichnete Kapital der Komplementärin beträgt 25.500,00 €. Sie ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.

Die II. VENTUS GmbH & Co. KG ist an der Windstromnetz Lausitz GbR, Sitz Südermarsch, beteiligt.

Mittelbare Beteiligungen bestehen nicht. Die Gesellschaft gehört zu keinem Konzern.

Im Berichtsjahr erfolgten die Vertretung und die Geschäftsführung durch den Geschäftsführer der Komplementärin, Herrn Christoph Brodersen, 25856 Hattstedt.

Seit dem 10.08.2011 obliegt die Geschäftsführung Herrn Hans Brodersen, 25856 Hattstedt.

 

Hans Brodersen (Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.12.2011

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