Stammdaten

Register
Amtsgericht Stadthagen HRB 1162
Eingetragen
7.8.1996
Branche
Architekturbüros für HochbauUnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Beratung (Consulting) und Vermittlung in den Bereichen Marketing und Vertrieb

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Horst Handrek
31718 Pollhagen
25.600 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kording Consulting GmbH Unternehmensberatung

Nienstädt

(vormals: Stadthagen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 108.326,58 111.555,45
I. Sachanlagen 3.460,00 4.346,00
II. Finanzanlagen 104.866,58 107.209,45
B. Umlaufvermögen 167.471,73 164.802,47
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 157.657,16 164.434,19
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.814,57 368,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 485,00 187,19
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 48.772,84 35.834,75
Bilanzsumme, Summe Aktiva 325.056,15 312.379,86

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Bilanzverlust 74.372,84 61.434,75
III. nicht gedeckter Fehlbetrag -48.772,84 -35.834,75
B. Rückstellungen 225.399,42 182.190,07
C. Verbindlichkeiten 99.656,73 130.189,79
Bilanzsumme, Summe Passiva 325.056,15 312.379,86

Anhang

Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2010 ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. Die Gesellschaft wird wie eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB behandelt. Der Anhang wird verkürzt dargestellt (§ 288 Abs. 1 HGB). Das Anlagevermögen wird mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Soweit es sich um abnutzbares Sachanlagevermögen handelt, erfolgte die planmäßige Abschreibung entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter wurden überwiegend linear im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 ESt wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzip bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse und Leistungen werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken unter Beachtung des Niederstwertprinzip angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Die "sonstigen Rückstellungen" werden unter Berücksichtigung einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung mit dem Betrag gebildet, mit dem die Gesellschaft voraussichtlich in Anspruch genommen wird. Verbindlichkeiten werden mit ihren Rückzahlungsbetrag passiviert.

Abweichung von der Darstellungstetigkeit

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

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