BBMP Rechtsanwaltsgesellschaft mbHLiquidiert

Heerstraße 70, 14055 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 76161
Vorher
von Pufendorf Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H.
Eingetragen
16.8.2004
Branche
Rechtsanwaltskanzleien und NotariatePatentanwaltskanzleienErbringung sonstiger juristischer Dienstleistungen
Gegenstand
Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, deren Ausführung nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts erfolgt, wofür die Gesellschaft die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen schafft sowie die damit verbundenen Geschäfte tätigt. Die Verwaltung eigenen Vermögens.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Ludwig von Pufendorf
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Ludwig von Pufendorf
Heerstraße 70, 14055 Berlin
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BBMP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

(vormals: von Pufendorf Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H.)

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2010 bis zum 31.01.2011

Bilanz

Aktiva

31.1.2011
EUR
31.1.2010
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 8.220,00
I. Sachanlagen 0,00 8.220,00
B. Umlaufvermögen 17.341,62 82.751,22
I. Vorräte 4.100,00 7.400,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.064,68 73.102,65
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 46.136,78
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 176,94 2.248,57
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.871,00 1.861,30
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 163.638,30 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 182.850,92 92.832,52

Passiva

31.1.2011
EUR
31.1.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 10.146,28
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 87.562,23 87.562,23
III. Verlustvortrag 102.415,95 108.757,54
IV. Jahresfehlbetrag 173.784,58 -6.341,59
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 163.638,30 0,00
B. Rückstellungen 8.822,72 11.629,70
C. Verbindlichkeiten 174.028,20 71.056,54
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 174.028,20 23.131,08
Bilanzsumme, Summe Passiva 182.850,92 92.832,52

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der BBMP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.


Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angabe und Begründung von Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung in Bilanz und GuV im Vergleich zum Vorjahr, § 265 (1) S. 2 HGB

Es gab keine wesentlichen Abweichungen in der Form der Darstellung oder der Gliederung.


Angabe und Begründung von geschäftszweigtypischen Ergänzungen der Gliederung, § 265 (4) S. 2 HGB

Es waren keine Ergänzungen vorzunehmen.


Angabe der Mitzugehörigkeit von einem Bilanzposten zu einem anderen, wenn dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich ist, § 265 (3) S. 1 HGB

entfällt


Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten

Es wurden keine Posten zusammengefasst.


Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen in Bilanz oder GuV, § 265 (2) S. 2 HGB

Der Jahresabschluss enthält keine nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen.


Angabe und Erläuterung angepasster Vorjahreszahlen in Bilanz oder GuV, § 265 (2) S. 3 HGB

Bei der Fertigstellung des Jahresabschlusses zum 31.01.2011 wurde festgestellt, dass das Stammkapital in den Vorjahren nicht korrekt ausgewiesen wurde. Fälschlicher Weise wurde im Gründungsjahr ein Stammkapital in Höhe von 25.564,59 Euro gebucht. Tatsächlich beträgt das Stammkapital lediglich 25.000 Euro. Die Differenz wurde auf die Kapitalrücklage umgebucht.


Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Angabe der auf die Posten der Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, § 284 (2) Nr. 1 HGB


Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.


Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.


In den Vorjahren wurden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 150,01 Euro bis 1.000 Euro in den Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter eingestellt. Die Sammelposten werden weiter abgeschrieben.


Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.


Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.


Angabe und Begründung von gegenüber dem Vorjahr abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, § 284 (2) Nr. 3 HGB

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.


Angabe der Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro, § 284 (2) Nr. 2 HGB

Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung lautenden Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden.



Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten, § 284 (2) Nr. 5 HGB

Bei der Ermittlung von Herstellungskosten blieben Zinsen für Fremdkapital unberücksichtigt.


Gesonderte Angabe von außerplanmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen nach § 253 (3) S. 3 und 4 HGB, § 277 (3) S. 1 HGB

Es wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens vorgenommen.


Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert, § 285 Nr. 13 HGB

Es gibt keinen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert.


Angaben über zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, § 285 Nr. 18 HGB

Die Finanzanlagen enthalten keine Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden.


Angaben zu Forderungen, § 268 (4) S. 1 HGB

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).


Angaben zu den Bewertungsgrundlagen für die Pensionsrückstellungen, § 285 Nr. 24 HGB

Es waren keine Pensionsrückstellungen zu bilden.


Angaben zu den nach § 246 (2) S. 2. HGB verrechneten Vermögensgegenständen und Schulden,
§ 285 Nr. 25 HGB

entfällt


Unterlassene Rückstellungsbildung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, Art 28 (1) EGHGB

entfällt


Angabe des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der gesicherten Verbindlichkeiten, § 285 Nr. 1 HGB

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).


Angaben zu nach § 254 gebildeten Bewertungseinheiten, § 285 Nr. 23 HGB

Es wurden keine Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet.
Gesonderter Ausweis der in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse, der Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Angaben über die Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen, §§ 268 (7) und 285 Nr. 27 HGB

Es bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB und keine Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen.


Gesonderte Angabe des Gewinn- oder Verlustvortrags, § 268 (1) S. 2 HGB

Der Gewinn- oder Vorlustvortrag wurde in der Bilanz gesondert ausgewiesen.


Angabe und Aufgliederung des Gesamtbetrages ausschüttungsgesperrter Beträge, § 285 Nr. 28 HGB

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0,00.


Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, § 264 (2) S. 2 HGB

Es sind keine zusätzlichen Angaben zu machen.

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Die BBMP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hatte seit 2004 die Mietzahlung für Ihre Büroräume gekürzt. Mit Urteil vom 18.02.2010 wurde die BBMP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vom Landgericht Berlin zur Zahlung der Kürzungsbeträge in Höhe von 117.843 Euro nebst Zinsen verurteilt. Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt. Die Berufung hatte entgegen der ursprünglichen Ankündigung der Klageabweisung im ersten mündlichen Verhandlungstermin vom 10.02.2011 keinen Erfolg. Die  entsprechende Berufungszurückweisung des Kammergerichts Berlin erging  am 06.06.2011. Das vollständige Urteil liegt seit dem 23.06.2011 vor. Die sofort vollstreckbare Feststellung der Mietverbindlichkeit führt zur Überschuldung der Gesellschaft. Aus diesem Grund wurde am 29.06.2011 von der Geschäftsführung der Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt.


Namen aller Mitglieder der Unternehmensorgane, § 285 Nr. 10 HGB

Der Geschäftsführung gehörten an:
  

Professor Ludwig von Pufendorf
ausgeübter Beruf:
Geschäftsführer


Ein Aufsichtsrat bestand im abgelaufenen Wirtschaftsjahr nicht.


Angabe der Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse für Geschäftsführer, § 285 Nr. 9 c HGB

gewährte Vorschüsse: 0,00 €
gewährte Kredite
Stand bisheriger Kredite: 350,06 €
Rückzahlung im Berichtsjahr: 0,00 €
Neuvergabe im Berichtsjahr: 4.689,85 €
neuer Kreditbestand: 5.039,91 €
Haftungsverhältnisse: keine

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gem. § 42 (3) GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen nachfolgende Rechte und Pflichten:
Ausleihungen 0,00 €
Forderungen 5.039,91 €
Verbindlichkeiten 0,00 €

Angaben zu Investmentvermögen, § 285 Nr. 26 HGB

entfällt


Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile

Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden keine Beteiligungen im Sinne des § 285 Nr. 11 HGB.


Konzernzugehörigkeit, § 285 Nr. 14 HGB

Die vorliegende Gesellschaft ist nicht Teil eines Konzerns.


Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch sämtlich gesetzliche Vertreter, § 245 HGB

  

Ort, Datum
Unterschrift

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.2.2010 - 31.1.2011

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 5.039,91 EUR.

1.2.2009 - 31.1.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 350,06 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.07.2011 festgestellt.

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