BBMP
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
(vormals:
von Pufendorf Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H.)
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.02.2010 bis zum 31.01.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.1.2011
EUR |
31.1.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
8.220,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
8.220,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
17.341,62 |
82.751,22 |
| I.
Vorräte |
4.100,00 |
7.400,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.064,68 |
73.102,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
46.136,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
176,94 |
2.248,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.871,00 |
1.861,30 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
163.638,30 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
182.850,92 |
92.832,52 |
Passiva
|
|
31.1.2011
EUR |
31.1.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
10.146,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
87.562,23 |
87.562,23 |
| III.
Verlustvortrag |
102.415,95 |
108.757,54 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
173.784,58 |
-6.341,59 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
163.638,30 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
8.822,72 |
11.629,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
174.028,20 |
71.056,54 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
174.028,20 |
23.131,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
182.850,92 |
92.832,52 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der BBMP
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angabe und Begründung von Abweichungen in der Form
der Darstellung und Gliederung in Bilanz und GuV im
Vergleich zum Vorjahr, § 265 (1) S. 2 HGB
Es gab keine wesentlichen Abweichungen in der Form
der Darstellung oder der Gliederung.
Angabe und Begründung von
geschäftszweigtypischen Ergänzungen der
Gliederung, § 265 (4) S. 2 HGB
Es waren keine Ergänzungen vorzunehmen.
Angabe der Mitzugehörigkeit von einem Bilanzposten
zu einem anderen, wenn dies zur Aufstellung eines klaren
und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich
ist, § 265 (3) S. 1 HGB
entfällt
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Es wurden keine Posten zusammengefasst.
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen in Bilanz oder GuV, § 265 (2) S. 2
HGB
Der Jahresabschluss enthält keine nicht
vergleichbaren Vorjahreszahlen.
Angabe und Erläuterung angepasster Vorjahreszahlen
in Bilanz oder GuV, § 265 (2) S. 3 HGB
Bei der Fertigstellung des Jahresabschlusses zum
31.01.2011 wurde festgestellt, dass das Stammkapital in den
Vorjahren nicht korrekt ausgewiesen wurde.
Fälschlicher Weise wurde im Gründungsjahr ein
Stammkapital in Höhe von 25.564,59 Euro gebucht.
Tatsächlich beträgt das Stammkapital lediglich
25.000 Euro. Die Differenz wurde auf die
Kapitalrücklage umgebucht.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Angabe der auf die Posten der Bilanz und GuV angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, § 284 (2) Nr. 1
HGB
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
In den Vorjahren wurden geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 150,01
Euro bis 1.000 Euro in den
Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter
eingestellt. Die Sammelposten werden weiter abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angabe und Begründung von gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
§ 284 (2) Nr. 3 HGB
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angabe der Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro, § 284 (2) Nr. 2
HGB
Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde
Währung lautenden Sachverhalte, die in Euro
umgerechnet wurden.
Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für
Fremdkapital in die Herstellungskosten, § 284 (2) Nr.
5 HGB
Bei der Ermittlung von Herstellungskosten blieben
Zinsen für Fremdkapital unberücksichtigt.
Gesonderte Angabe von außerplanmäßigen
Abschreibungen im Anlagevermögen nach § 253 (3)
S. 3 und 4 HGB, § 277 (3) S. 1 HGB
Es wurden keine außerplanmäßigen
Abschreibungen auf Gegenstände des
Anlagevermögens vorgenommen.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert, §
285 Nr. 13 HGB
Es gibt keinen entgeltlich erworbenen Geschäfts-
oder Firmenwert.
Angaben über zu den Finanzanlagen gehörende
Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden
Zeitwert ausgewiesen werden, § 285 Nr. 18 HGB
Die Finanzanlagen enthalten keine Finanzinstrumente,
die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen
werden.
Angaben zu Forderungen, § 268 (4) S. 1 HGB
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Angaben zu den Bewertungsgrundlagen für die
Pensionsrückstellungen, § 285 Nr. 24 HGB
Es waren keine Pensionsrückstellungen zu bilden.
Angaben zu den nach § 246 (2) S. 2. HGB
verrechneten Vermögensgegenständen und
Schulden,
§ 285 Nr. 25 HGB
entfällt
Unterlassene Rückstellungsbildung für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, Art 28 (1)
EGHGB
entfällt
Angabe des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der
gesicherten Verbindlichkeiten, § 285 Nr. 1 HGB
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Angaben zu nach § 254 gebildeten
Bewertungseinheiten, § 285 Nr. 23 HGB
Es wurden keine Bewertungseinheiten gemäß
§ 254 HGB gebildet.
Gesonderter Ausweis der in § 251 HGB bezeichneten
Haftungsverhältnisse, der Haftungsverhältnisse
gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Angaben
über die Gründe der Einschätzung des Risikos
der Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen,
§§ 268 (7) und 285 Nr. 27 HGB
Es bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne
des § 251 HGB und keine Haftungsverhältnisse
gegenüber verbundenen Unternehmen.
Gesonderte Angabe des Gewinn- oder Verlustvortrags,
§ 268 (1) S. 2 HGB
Der Gewinn- oder Vorlustvortrag wurde in der Bilanz
gesondert ausgewiesen.
Angabe und Aufgliederung des Gesamtbetrages
ausschüttungsgesperrter Beträge, § 285 Nr.
28 HGB
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro
0,00.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, § 264 (2) S.
2 HGB
Es sind keine zusätzlichen Angaben zu machen.
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Die BBMP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hatte seit
2004 die Mietzahlung für Ihre Büroräume
gekürzt. Mit Urteil vom 18.02.2010 wurde die BBMP
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vom Landgericht Berlin zur
Zahlung der Kürzungsbeträge in Höhe von
117.843 Euro nebst Zinsen verurteilt. Gegen dieses Urteil
wurde Berufung eingelegt. Die Berufung hatte entgegen der
ursprünglichen Ankündigung der Klageabweisung im
ersten mündlichen Verhandlungstermin vom 10.02.2011
keinen Erfolg. Die entsprechende
Berufungszurückweisung des Kammergerichts Berlin
erging am 06.06.2011. Das vollständige Urteil
liegt seit dem 23.06.2011 vor. Die sofort vollstreckbare
Feststellung der Mietverbindlichkeit führt zur
Überschuldung der Gesellschaft. Aus diesem Grund wurde
am 29.06.2011 von der Geschäftsführung der Antrag
auf Insolvenzeröffnung gestellt.
Namen aller Mitglieder der Unternehmensorgane, §
285 Nr. 10 HGB
Der Geschäftsführung gehörten an:
Professor Ludwig von
Pufendorf
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführer
|
Ein Aufsichtsrat bestand im abgelaufenen
Wirtschaftsjahr nicht.
Angabe der Vorschüsse, Kredite und
Haftungsverhältnisse für
Geschäftsführer, § 285 Nr. 9 c HGB
gewährte Vorschüsse: 0,00 €
gewährte Kredite
Stand bisheriger Kredite: 350,06 €
Rückzahlung im Berichtsjahr: 0,00 €
Neuvergabe im Berichtsjahr: 4.689,85 €
neuer Kreditbestand: 5.039,91 €
Haftungsverhältnisse: keine
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern gem. § 42 (3) GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
nachfolgende Rechte und Pflichten:
Ausleihungen 0,00 €
Forderungen 5.039,91 €
Verbindlichkeiten 0,00 €
Angaben zu Investmentvermögen, § 285 Nr. 26
HGB
entfällt
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen
Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile
Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden keine
Beteiligungen im Sinne des § 285 Nr. 11 HGB.
Konzernzugehörigkeit, § 285 Nr. 14 HGB
Die vorliegende Gesellschaft ist
nicht Teil eines Konzerns.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch sämtlich
gesetzliche Vertreter, § 245 HGB
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.2.2010 -
31.1.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 5.039,91 EUR.
1.2.2009 -
31.1.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 350,06 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.07.2011 festgestellt.
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