Utimaco IS GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Etienne Tiberghien seit 30.9.2025 | Prokura |
Heino Erdmann seit 31.1.2025 | Geschäftsführer |
Cynthia L. Provin seit 27.9.2024 | Geschäftsführer |
Beri Demirov seit 20.12.2023 | Prokura |
David Gillamariam seit 20.12.2023 | Prokura |
Bernd Wilhelm Müller seit 20.12.2023 | Prokura |
Maria Otto seit 29.8.2023 | Prokura |
Mareike Claudia Kleemann seit 3.4.2023 | Prokura |
Stefan Leonhard Auerbach seit 3.4.2023 | Geschäftsführer |
Hacan Ingvar Tiwemark seit 3.4.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
SGT Capital Lux II S.à. r.l. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Utimaco Management Services GmbHAachenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023/20241. Gegenstand des Konzerns 1.1 Geschäftsmodell Der Utimaco-Konzern (Utimaco, Utimaco-Management, Utimaco IS und Utimaco TS mit ihren jeweiligen Tochtergesellschaften und Niederlassungen, hier auch: UMS-Konzern) ist im Markt für professionelle IT-Sicherheitslösungen für Firmen- und Behördenkunden aktiv und besteht aus den Geschäftsbereichen Information Security (IS) und Telecommunication Solutions (TS). Der UMS-Konzern entwickelt IT-Software- und Hardware-Lösungen und vertreibt diese international direkt oder auch über Vertriebspartner an seine Endkunden. Der Hauptsitz des Konzerns ist in Aachen/Deutschland. Die Utimaco Management Services GmbH stellt den Konzernabschluss nach IFRS auf. In der Konzerngesamtergebnisrechnung wird das Umsatzkostenverfahren angewendet. Das Geschäftsjahr entsprach bis zum Jahr 2022 dem Kalenderjahr (vom 1. Januar eines Jahres bis zum 31. Dezember). In 2023 wurde das Geschäftsjahr umgestellt auf den Stichtag 31.März 2023, umfasste entsprechend ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. März 2023. Der aktuelle Abschluss umfasst das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024. 1.2 Geschäftsbereiche und Forschung & Entwicklung 1.2.1 Geschäftsbereiche Die Utimaco-Gruppe ist primär in den Bereichen Hardware Security Modules (HSM), Key Management, Public Key Infrastructures (PKI) und Data Protection im Geschäftsfeld Information Security (IS), sowie in Lawful Interception Mediation, Data Retention Solutions und in Public Warning Systemen im Geschäftsfeld Telecommunication Solutions (TS) tätig. Im Geschäftsbereich Information Security (IS) sind HSMs die Schlüsseltechnologie und bilden den Vertrauensanker in vielen Netzwerken. Hardware Security Modules sind essenziell für die Sicherheit kryptografischer Schlüssel und die Durchführung sicherer Operationen. Sie schützen Identitäten durch Verschlüsselung und Management von Zugangsdaten. Beispielsweise unterstützen HSMs beim deutschen Personalausweis die Sicherheit digitaler Signaturen, garantieren die Authentizität der Daten und verhindern Identitätsdiebstahl. In kritischen Infrastrukturen regulieren sie den Zugang zu Netzwerken und schützen vor unbefugten Eingriffen. In Cloud-Umgebungen stellen HSMs sicher, dass Verschlüsselungskeys sicher generiert und verwaltet werden, was die Sicherheit der Daten und Identitäten in der Cloud verstärkt. Die HSM Produkte von Utimaco werden sowohl direkt als auch über OEM- und Vertriebspartner weltweit vertrieben. HSM werden zur Anwendung in kryptographischen Operationen mit höchsten Sicherheitsanforderungen eingesetzt. Der UMS-Konzern bietet dabei sowohl universell einsetzbare HSM (sog. General Purpose HSM, GP-HSM) für Anwendungen im Industrieumfeld an, als auch Payment-HSM, die insbesondere den Bedarf im Banken- und Finanzsektor sowie Anwendungsfälle des Zahlungsverkehrs bedienen. Die HSM-Lösungen können sowohl vor Ort beim Kunden „on premises“ installiert werden oder auch in der „HSM-as-a-Service“-Variante erworben werden. Des Weiteren bietet der Konzern mit der u.trust Anchor Lösung seinen Kunden die Möglichkeit, General-Purpose- und Payment-Anwendungsfälle vereint auf einer kryptografischen Plattform abzubilden. Diese ermöglicht es nicht nur heutigen Anforderungen und Herausforderungen gerecht zu werden, sondern deckt auch schon zukünftige Szenarien ab, in der Bezahlfunktionalitäten mehr und mehr in Gegenstände des alltäglichen Lebens integriert werden. Zusätzlich bietet das breite Lösungsportfolio des UMS-Konzerns Schlüsselmanagement-Lösungen, die u. a. die sichere Schlüssel-Injektion am Point-of-Sale-Terminal im Payment-Umfeld ermöglichen, eine Public Key Infrastructure Lösung, sowie elektronische Signaturen und Timestamping. Der UMS-Konzern hat zudem Ende März 2023 die conpal GmbH übernommen, und deren IT-Security-Lösungen im Bereich Verschlüsselung und Authentisierung in das Utimaco-Portfolio integriert. Durch diese Integration werden Kompetenzen und Kräfte gebündelt, um im Bereich Datenverschlüsselung ein ganzheitliches Lösungsportfolio aus einer Hand anbieten zu können. Der Geschäftsbereich IS erzielte im Geschäftsjahr bis 31. März 2024 einen Umsatz von TEUR 89.699 gegenüber TEUR 23.241 (Zwölf-Monatszeitraum bis 31. März 2023: TEUR 94.877) im vorherigen Rumpfgeschäftsjahr. Die Umsatzreduktion im Zwölf-Monatszeitraum betrug demnach 5 %. Der Geschäftsbereich Telecommunication Solutions (TS) entwickelt Software-Lösungen für Netzbetreiber und Telekommunikationsanbieter zur gesetzeskonformen Überwachung und Auswertung von Telekommunikationsdiensten. Das Hauptprodukt dieses Geschäftsbereiches ist die LIMS (Lawful Interception Management System) Software sowie das Datenspeicherprodukt (Data Retention Systems, Vorratsdatenspeicherung), die eine zentrale Rolle bei der Kriminalitätsbekämpfung spielen. Die TS-Lösungen basieren auf einer zentralen Management-Plattform für alle zu überwachenden Kommunikationsdienste eines Telekommunikationsanbieters und bilden die Schnittstelle zu den zuständigen öffentlichen Sicherheitsbehörden und deren Überwachungszentren. Zudem finden sie bei der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten Anwendung. Die TS-Lösungen unterstützen eine Vielzahl von Netzwerkelementen verschiedenster Hersteller, die über proprietäre Schnittstellen verfügen, sodass sie sich in praktisch beliebige Kommunikationsnetzstrukturen eines Festnetz-, Mobilfunk- oder Internet-Providers integrieren lassen. Das Design der TS-Lösungen entspricht den internationalen Lawful-Interception-Standards nach ETSI[1] und CALEA[2] und gesetzlichen Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung und erfüllt höchste Sicherheitsanforderungen. Zukunftsweisend ist die Utimaco-Gruppe mit ihren Produkten bei dem Aufbau der Infrastruktur für den neuen Standard 5G vertreten. Bei der Verarbeitung der privaten Daten werden durch Verschlüsselung, revisionsfähige Protokollierung und Funktionsteilung nach dem Vier-Augen-Prinzip höchste Sicherheitsanforderungen berücksichtigt. Der Vertrieb von Utimacos TS-Lösungen erfolgt hauptsächlich über Vertriebspartner wie z. B. die Telekommunikationsnetzausrüster (OEMs) sowie über lokale Vertriebspartner an Kunden weltweit. Außerdem beinhaltet das Lösungsportfolio auch öffentliche Warnsysteme (Public Warning Systems) mit Massenbenachrichtigungssysteme auf Basis der Cell Broadcast Technologie.. Die Notwendigkeit solch effizienter öffentlicher Warnsysteme haben Naturkatastrophen, Gesundheitsrisiken und militärische Konflikte nochmal ganz deutlich gemacht. Der UMS-Konzern baut damit seine Mission weiter aus, Vertrauen in der digitalen Gesellschaft zu schaffen und Bürgerinnen und Bürger in aller Welt zu warnen, zu schützen und wenn nötig, zu retten. Der Geschäftsbereich TS erzielte im Geschäftsjahr bis 31. März 2024 einen Umsatz von TEUR 32.932 gegenüber TEUR 8.145 (12-Monatszeitraum bis 31. März 2023: TEUR 30.702) im vorherigen Rumpfgeschäftsjahr. Das Umsatzwachstum im 12-Monatszeitraum betrug somit 7 %. Utimaco hat das Ziel und die Strategie, einer der führenden Anbieter für zuverlässige Lösungen für Cybersecurity oder zur gesetzeskonformen Überwachung von Telekommunikations-Diensten zu sein und dabei das Marktwachstum im hohen einstelligen Bereich zu übertreffen. 1.2.2 Forschung & Entwicklung (F&E) Der Markt für professionelle IT-Sicherheitsprodukte ist unverändert durch hohe technologische Anforderungen bei mitunter kurzen Innovationszyklen von wenigen Jahren und steigender technischer Komplexität sowie hohe regulatorische Anforderungen in vielen Bereichen gekennzeichnet. Das Produktportfolio des UMS-Konzerns erfordert daher eine fortlaufende Anpassung an technologische und regulatorische Entwicklungen und die kontinuierliche Verbesserung aufgrund steigender Sicherheitsanforderungen. Die Weiterentwicklung des TS- und IS-Produktportfolios war ein wesentlicher Schwerpunkt in der Forschung und Entwicklung. Im Geschäftsbereich IS war die F&E auf die funktionale Weiterentwicklung des bestehenden Lösungsportfolios und relevanter Zertifizierungen fokussiert, sowie auf zukunftsorientierte Themen wie Post-Quanten-Kryptografie und den Aufbau eines umfangreichen Trust-as-a-Service-Angebots. Mit der Übernahme der conpal GmbH lag der Schwerpunkt insbesondere auf der Integration und Weiterentwicklung der Produkte sowie auf dem Bestreben, Synergien zu nutzen. Im Geschäftsbereich TS war die F&E-Arbeit im Berichtszeitraum weiterhin auf die Produktentwicklung für die fünfte Generation (5G) des Mobilfunks und der damit verbundenen neuen Anwendungsfälle fokussiert. Weiterhin war die Integration und Weiterentwicklung der neu erworbenen Technologien durch die Übernahme von Celltick ein Kernthema. Im Geschäftsjahrwurden insgesamt (inklusive Anlagen in Bau) Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 9.762 (Rumpfgeschäftsjahr 2023: TEUR 2.782) aktiviert. Das entspricht 24,3 % (Rumpfgeschäftsjahr 2023: 28,6 %) der gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten i. H. v. TEUR 40.172 (Rumpfgeschäftsjahr 2023: TEUR 9.738). Auf die aktivierten Entwicklungskosten entfielen Abschreibungen in Höhe von TEUR 5.632. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte betrafen u. a. verschiedene Projekte im Rahmen von Software- und Hardwareentwicklungen und setzten sich aus internen und externen Kosten zusammen. Für die Projekte werden entsprechend umfangreiche Projektpläne erstellt und laufend aktualisiert sowie kontrolliert. Im Rahmen dieser Projektpläne werden Annahmen über zukünftige Entwicklungen und die Umsetzung dieser Projekte getroffen, die trotz der umfangreichen Entwicklungserfahrung mit Unsicherheiten und Risiken verbunden sind. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Branchenentwicklung Der Internationale Währungsfonds (IWF) gibt in seinem World Economic Outlook von April 2024 eine leicht verbesserte Prognose im Vergleich zum Vorjahr ab, inmitten von Turbulenzen im Finanzsektor, der hohen Inflation, der anhaltenden Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine. Es wird ein weltweites Wachstum von 3,2 % in 2024 erwartet im Vergleich zu 2,8 % in 2023. Gleichzeitig liegt die Inflation, die lt. Eurostat im April 2024 bei 2,4 % in Europa und 2,2 % in Deutschland sowie bei unter 3,8 % in den USA (vgl. Statista, Destatis & Eurostat) liegt, wieder unter dem Vorjahresniveau. Der globale Markt für IT- & Cybersicherheitslösungen bleibt weiterhin auf Wachstumskurs und die weltweiten Ausgaben im Bereich Informationssicherheit steigen kontinuierlich, wie zahlreiche Studien u. a. von Gartner, IDC oder ABI-Research zeigen. Gerade die Krisen der letzten Jahre und damit einhergehende Veränderungen, z. B. von Geschäftsmodellen oder die immer fortschreitende Digitalisierung in Unternehmen und der allgemeinen Arbeitsweise, begünstigen diese Entwicklung. Dennoch hat die makroökonomische Lage, insbesondere die Inflation, die Kriege in der Ukraine und in Gaza zu Lieferengpässen und -verzögerungen und damit ebenfalls einer Steigerung der Kostensituation geführt. Dadurch wurden Investitionen bei Utimacos Kunden verzögert und teilweise ausgesetzt. Dies hat wiederum zu längeren Vertriebszyklen geführt. Utimaco ist ein globaler Anbieter von Cybersecurity- und Compliance-Produkten in einem in hohem Maße spezialisierten Markt. In den Kern-Marktsegmenten, in denen der UMS-Konzern aktiv ist, werden Wachstumsraten von durchschnittlich 8 % erwartet. Seit einigen Jahren zeichnen sich drei wesentliche Disruptionen im Markt für die beiden Utimaco-Geschäftsbereiche ab, die eine entscheidende Rolle spielen: (1) nutzungsabhängige IT-Sicherheitsangebote wie Cloud und As-a-Service-Modelle; (2) umfassende Plattformsicherheit für das Internet der Dinge und (3) die Rolle von Regulierungen, Standards und Compliance. Ebenso wird der sich rapide verbreitende Einsatz künstlicher Intelligenz die Sicherheitsanforderungen in vielen Bereichen verändern und vergrößern. In diesem Rahmen spielt auch zunehmend die Balance zwischen Datenschutz und Datensicherheit auf der einen Seite, und gesetzeskonformem Datenzugriff und Datenanalyse zum Schutz der Gesellschaft auf der anderen Seite eine wichtige Rolle. Die allgemeine digitale Transformation führt zur Schaffung digitaler Daten und Vermögenswerte, was zu einem erhöhten Bedürfnis für Cybersicherheit führt. Des Weiteren nimmt die Anzahl von Datenverletzungen stetig zu, da der Wert der potenziell betroffenen Vermögenswerte kontinuierlich steigt. Hiervon sind viele Wirtschaftsbereiche betroffen - von der Automobil- bis zur Bankwirtschaft, vom produzierenden Gewerbe bis zu staatlichen Organisationen. Zur Sicherung kritischer digitaler Infrastruktur und um diese vor Cyberkriminalität zu schützen, erlassen Regierungen zunehmend strengere Vorschriften. Dabei ist Compliance ein essenzieller Treiber für die Lösungen beider Utimaco-Geschäftsbereiche. Beispiele für diese Wachstumstreiber, die einen konkreten Bezug zu den Utimaco-Geschäftsbereichen haben, sind dabei z. B. die Verlagerung immer weiterer Daten und Geschäftsprozesse in die Cloud oder auch das Blockchain-Konzept, welches insbesondere das Finanz- und Zahlungswesen verändert. Bei den Cyber-Attacken werden immer mehr Daten kompromittiert oder entwendet. Die Rechenleistungen steigen kontinuierlich an, sodass bald auch die gängigen Verschlüsselungstechniken nicht mehr ausreichen, um Daten zu schützen, was den Trend zur „Post-Quantum-Verschlüsselung“ immer wichtiger macht. Auf der Regulierungsseite versucht der Staat, den Rahmen für die moderne IT-Gesellschaft zu setzen und die zahlreichen Verbesserungschancen, die sich hierdurch bieten, nutzbar zu machen, andererseits Missbräuche oder Fehlentwicklungen zu begrenzen. Zusätzliches Geschäft kann sich aus positiven Regulierungsgrundlagen wie z. B. der NIS2-Direktive ergeben, die der europäische Rahmen für Betreiber kritischer Infrastrukturen ist und Cyber Security Mindeststandards in der EU festlegt. NIS2 erweitert Betroffenheit und Pflichten der Betreiber deutlich - seit 2024 müssen viele Unternehmen in 18 Sektoren ab 50 Mitarbeitern und EUR 10 Mio Umsatz die neuen gesetzlichen Regelungen um Bereich Cyber Security einhalten. 2.2 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren Zur zielgerichteten Adressierung seiner Märkte ist der UMS-Konzern in Geschäftsbereiche organisiert. Die Steuerung des Konzerns erfolgt durch die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren. Als wesentliche interne Steuerungsgröße dienen die Umsatzerlöse. Zu Darstellungszwecken wird nach den Geschäftsbereichen Information Security (IS) und Telecommunication Solutions (TS) verdichtet. Weiterhin wird das EBITDA vor Sondereinflüssen (EBITDA adjusted) für die Utimaco Gruppe als interne Steuerungsgröße herangezogen. Für beide Steuerungsgrößen wurden Zielvereinbarungen getroffen. Die Umsatzerlöse betragen TEUR 122.631 (12-Monatsperiode des Vorjahres: TEUR 125.574). Der für das Geschäftsjahr 2023/2024 prognostizierte deutliche Anstieg der Umsatzerlöse konnte nicht realisiert werden. Das EBITDA adjusted konnte deutlich um 23 % gesteigert werden auf TEUR 27.910(12-Monatsperiode des Vorjahres: TEUR 22.799). Der für das Geschäftsjahr 2023/2024 prognostizierte deutliche Anstieg konnte somit realisiert werden. 2.3 Ertragslage Ausgehend von den Umsatzerlösen im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 122.631 (Rumpfgeschäftsjahr 2023: TEUR 31.386) betrug das Bruttoergebnis (Umsatz abzüglich Umsatzkosten) im Berichtszeitraum TEUR 86.218 (Rumpfgeschäftsjahr 2023: TEUR 12.966), was einer Bruttomarge von 70 % (Rumpfgeschäftsjahr 2023: 41 %) entspricht. Der operative Kostenblock (Vertriebskosten, Verwaltungsaufwendungen, Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen) betrug im Geschäftsjahr TEUR 106.620 (Rumpfgeschäftsjahr 2023: TEUR 26.340). Dieses entspricht einem Anteil der Umsatzerlöse von 87 % (i. Vj. 84 %). Das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern beträgt im Rumpfgeschäftsjahr TEUR -20.276 (Rumpfgeschäftsjahr 2023: TEUR -13.337). Das EBITDA (Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) belief sich im Rumpfgeschäftsjahr auf TEUR 10.913 (Rumpfgeschäftsjahr 2023: TEUR -5.976). Das EBITDA vor Sondereffekten, die den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb beeinflussen, ermittelt sich wie folgt:
Das Finanzergebnis von TEUR -22.504 (Rumpfgeschäftsjahr 2023: TEUR -4.989) betrifft vor allem den Zinsdienst für die aufgenommene Akquisitionsfinanzierung sowie die Zinsaufwendungen aus den Leasingverbindlichkeiten. Das Ergebnis vor Ertragsteuern betrug für den Berichtszeitraum TEUR -42.780 (Rumpfgeschäftsjahr 2023: TEUR -18.326). Auf dieses Ergebnis entfiel ein Steuerertrag von TEUR 5.695 (Rumpfgeschäftsjahr 2023: TEUR 6.304), im Wesentlichen aus latenten Steuern. Das Ergebnis nach Steuern beträgt im Geschäftsjahr TEUR -37.085 nach TEUR -12.022 im Rumpfgeschäftsjahr 2023. 2.4 Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme im UMS-Konzern betrug zum 31. März 2024 TEUR 543.826 (i. Vj. TEUR 569.745). Die langfristigen Vermögenswerte belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 498.390 (i. Vj. TEUR 511.457) und sind wesentlich beeinflusst durch die Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von TEUR 293.529 (i. Vj. TEUR 294.651) und die sonstigen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 183.490 (i. Vj. TEUR 198.182). Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte enthalten TEUR 150.405 für Entwicklungsleistungen, Technologie, Bestellungen und Marken aus der Übernahme der Utimaco-Gruppe. Diese werden planmäßig abgeschrieben. Die kurzfristigen Vermögenswerte betragen per 31. März 2024 TEUR 45.436 gegenüber TEUR 58.288 zum 31. März 2023. Unter anderem durch ein verbessertes Forderungsmanagement wurden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 29.558 auf TEUR 26.168 reduziert. Die Zahlungsmittel liegen mit TEUR 3.539 unter dem Vorjahr (TEUR 10.745). Das Eigenkapital in Höhe von TEUR 213.758 entspricht 39,3 % der Bilanzsumme (i. Vj. 239.612, 42,1 %). Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 288.579 (i. Vj. 277.404) wurde im Wesentlichen zum Zweck des Erwerbs der Utimaco-Gruppe im Jahr 2022 dotiert. Die Erhöhung im abgelaufenen Geschäftsjahr resultiert aus einer zusätzlichen Bareinlage des Gesellschafters, Das langfristige Fremdkapital beläuft sich auf TEUR 223.926 nach TEUR 231.188 im Vorjahr. Die Finanzierung der Gruppe erfolgte zum Abschlussstichtag über zwei langfristige Facilities mit einer Laufzeit bis 2027 durch ein Bankenkonsortium sowie eine situationsabhängige Inanspruchnahme der zugesagten freien Kreditlinien. Die Finanzierung der Gruppe wurde mit dem Erwerb der Utimaco-Gruppe im Juni 2022 neu strukturiert. Im Rahmen der bestehenden Finanzierungsvereinbarung wurde als Zielvorgabe (Covenants) das EBITDA adjusted im Verhältnis zum Nettoverschuldungsgrad (beides ermittelt nach den Vorgaben des Konsortialkreditvertrages) vereinbart. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beläuft sich im Geschäftsjahr auf TEUR 13.564 nach TEUR 6.465 im Rumpfgeschäftsjahr 2023. Im Geschäftsjahr wurden vor allem die Vorauszahlungen auf Wartungsverträge erhöht, was zu einem positiven Effekt führte. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt TEUR -13.365 gegenüber TEUR -8.972 im Rumpfgeschäftsjahr 2023. Er berücksichtigt im Wesentlichen Investitionen in langfristige Vermögenswerte des Anlagevermögens, während im Vorjahr hier auch noch eine Akquisition erfolgte. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit In Höhe von TEUR -7.440 (Rumpfgeschäftsjahr 2023: TEUR 2.660) berücksichtigt insbesondere den Mittelzufluss aus der Einzahlung in die Kapitalrücklage (im Rumpfgeschäftsjahr 2023: Aufnahme von Finanzschulden) und dem Mittelabfluss aus der Zahlung von Zinsen. Die Liquidität des Konzerns war im laufenden Geschäftsjahr zu jedem Zeitpunkt gesichert. 2.5 Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung Der für das Geschäftsjahr 2023/2024 prognostizierte deutliche Umsatzanstieg konnte nicht realisiert werden. Das adjusted EBITDA wurde um 23 % gesteigert im Geschäftsjahr 2023/2024, aber erreichte nicht den prognostizierten deutlichen Anstieg. Utimaco blickt auf ein herausforderndes Geschäftsjahr 2024 zurück. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird als befriedigend eingeschätzt. 3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mit Ablauf des Geschäftsjahres 2024 waren 529 Angestellte im UMS-Konzern beschäftigt (i. Vj. 542 Angestellte). Im Bereich der Entwicklung kam es zu einem leichten Anstieg, im Vertriebs- und Verwaltungsbereich zu einer leichten Reduktion der Angestellten. 4. Risiko- und Chancenbericht Der UMS-Konzern hat zur Durchführung und Absicherung seiner Geschäfte Verfahrensweisen implementiert, die es der Geschäftsführung ermöglichen, bestandsgefährdende Risiken für den Konzern frühzeitig zu erkennen. Auf Basis eines konzernweit angewandten Systems zur Risikofrüherkennung und -überwachung werden Risiken identifiziert, bewertet, gesteuert und überwacht. Das operative Risikocontrolling besteht aus permanent aktualisierten Risikoinformationen. Die Geschäftsführung informiert sich durch ein umfangreiches Berichtswesen kontinuierlich und erhält zusätzlich bei Bedarf entsprechende Informationen. Die Geschäftsführung informiert die Gesellschafter regelmäßig über alle für den Konzern wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Potenzielle Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet. Die nachfolgenden Risiken sind nach absteigender Bedeutung geordnet und vor Risikobegrenzungsmaßnahmen dargestellt. Im Rahmen der Utimaco-Übernahme im Jahr 2022 hat der Konzern den Kaufpreis zum Teil über zwei langfristige Facilities mit einer Laufzeit bis 2027 durch ein Bankenkonsortium finanziert. Hieraus können die üblichen Risiken entstehen, die aus vertraglich vereinbarten Finanzkennzahlen (Covenants) resultieren, die im Rahmen von Darlehensverträgen zu erreichen sind. Durch die makroökonomischen Rahmenbedingungen und die gestiegene Zinslast ist auch die Belastung des UMS-Konzerns deutlich größer geworden. Auf Basis der erwarteten Entwicklung des Konzerns gehen wir davon aus, dass die vereinbarten Finanzkennzahlen auch zukünftig eingehalten werden können. Für die bei Laufzeitende noch nicht zurückgeführten Kreditbeträge besteht das übliche Refinanzierungsrisiko. Die globale Wirtschaftslage begleitet von anhaltender Inflation, steigender Zinsen sowie weiter hoher Beschaffungs- und Nebenkosten haben sich im vergangenen Geschäftsjahr auf die Auftragslage ausgewirkt, da sie längere Vertriebszyklen begünstigen und Kundenprojekte und -aufträge öfter als in den letzten Jahren erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Abschluss kommen. Diese Faktoren hatten dazu geführt, dass sie im letzten Geschäftsjahr ein wesentlicher Bestandteil der Kommunikation zwischen dem Board (Beirat) und Geschäftsleitung waren, aber auch auf vielen unterschiedlichen Ebenen innerhalb des UMS-Konzerns.. Der UMS-Konzern ist Risiken ausgesetzt, die das Geschäft negativ beeinflussen und im Extremfall den Bestand des Konzerns gefährden könnten. Überschaubare Risiken akzeptiert die Geschäftsleitung, wenn die ihnen gegenüberstehenden Chancen eine nachhaltige Wertsteigerung und positiven Deckungsbeitrag erwarten lassen. Zurzeit sind keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar, deren Eintritt wahrscheinlich ist. Innerhalb des Cyber-Security-Marktes ergeben sich, bedingt durch interne organisatorische Veränderungen der Kunden des UMS-Konzerns, durch grundlegende Veränderungen ihrer IT-Umgebungen und durch ständig neue Bedrohungsszenarien Verschiebungen in den Nachfragesegmenten bzw. es können neue Teilsegmente entstehen. Aufgrund der regelmäßigen Analysen der Wettbewerbssituation und des Produktportfolios sieht Utimaco mittelfristig kein wesentliches Risiko, dass Wettbewerbsprodukte von Hardware-, Betriebssystem- und anderen Softwareanbietern zu Verschiebungen in der Nachfrage führen können. Durch einen regelmäßigen Austausch mit den Kunden und durch kontinuierliche Marktbeobachtungen gelingt es dem UMS-Konzern, Marktveränderungen bzw. -verschiebungen rechtzeitig zu erkennen und für die aus solchen Veränderungen resultierenden Bedürfnisse eine adäquate Lösung anzubieten. Der UMS-Konzern zeichnet sich durch ein sehr diverses Kundenportfolio in vielen Ländern der Welt aus. Investitionszurückhaltung infolge unsicherer oder schlechter Konjunkturaussichten sowie knapper verfügbarer Kreditmittel bei einzelnen Geschäftspartnern gleichen sich in der Regel durch Chancen in anderen Bereichen aus. Den momentan am Markt beobachteten Ausweitungen der Sales-Zyklen versucht die Geschäftsführung durch verstärkte Sales- und Marketingaufwendungen entgegenzuwirken. Der Markt für IT-Security-Produkte und -Lösungen ist durch hohen technischen Fortschritt und kurze Innovationszyklen von wenigen Jahren bei steigender technischer Komplexität und hohen Regulierungsanforderungen gekennzeichnet. Für den Markterfolg von Utimacos IT-Security-Produkten ist weiterhin deren Sicherheit und technische Leistungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung. Daher versteht Utimaco Innovation als Investition in die Zukunft. Der IT-Security-Markt war in der Vergangenheit immer wieder durch Konsolidierungsprozesse gekennzeichnet. Außerdem kann beobachtet werden, dass vor allem große Wettbewerber auch eine vertikale Integration anstreben, um den Endkunden breitgefächerte Plattform-Lösungen aus einer Hand anbieten zu können. Dieser Trend wird sich fortsetzen. Dadurch können sich neue Wettbewerbschancen und -risiken für den Konzern ergeben. Der UMS-Konzern geht bei Verkäufen im Geschäftsbereich TS typische Projektgeschäfte ein, die z. B. durch Vorleistungen und Abnahmeprozesse gekennzeichnet sind. Ein intensives Projektcontrolling, verstärktes Projektmanagement sowie kontinuierliche Projektbesprechungen und -berichte versetzen den Konzern in die Lage, alle relevanten Risiken, die als gering eingeschätzt werden, bei der Realisierung dieser Projekte zeitnah zu erfassen und zu kommunizieren. Veränderte regulatorische, rechtliche und politische Rahmenbedingungen können Risiken aber vor allem auch Chancen für die zukünftige Geschäftsentwicklung beinhalten, die es gilt, in jedem Einzelfall zu beurteilen. Haftungsrisiken im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit begegnet der UMS-Konzern bestmöglich durch entsprechende Versicherungen. Der UMS-Konzern ist aufgrund der sehr guten Bonität der Kunden (große Unternehmen und Behörden) und der von den Kunden zu leistenden Anzahlungen nur sehr geringen Ausfallrisiken bezüglich seiner Forderungen ausgesetzt. Zusätzlich stärken verschiedene Maßnahmen aus dem vergangenen Geschäftsjahr das Forderungsmanagement. Markt- und Wettbewerbsrisiken können zu Absatzrisiken führen und damit die künftige Ertragslage des Konzerns negativ beeinflussen. Aus Akquisitionen sind in der Bilanz Geschäftswerte und weitere immaterielle Vermögenswerte aktiviert, deren Werthaltigkeit maßgeblich von der künftigen Ertragslage und den Cashflows der Geschäftsbereiche abhängen. Eine nachhaltig nachlassende Ertragskraft kann somit zu einem Abwertungsbedarf bei den Geschäftswerten oder immateriellen Vermögenswerten führen. Das Risiko wird als gering eingestuft. Mitarbeiter und Führungskräfte sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Utimaco. Speziell bei der Mitarbeitergewinnung und Führungskräfteentwicklung sieht Utimaco weitere Potenziale, die man in der Zukunft nutzen möchte. Chancen ergeben sich weiterhin für Utimaco dadurch, dass bei Regierungen und Unternehmen der Bereich Datensicherheit an Bedeutung gewinnt, insbesondere vor dem Hintergrund von globalen Krisen wie dem Ukraine-Krieg und dem technologischen Fortschritt insbesondere im Bereich Künstlicher Intelligenz. Als Anbieter von Lösungen für Cybersecurity und Compliance wird Utimaco viele Institutionen beim Aufbau adäquater Strukturen unterstützen können. Nach unserer Einschätzung des Gesamtrisikos wird die Risikosituation als beherrschbar eingeschätzt und es bestehen derzeit keine Risiken, die den Fortbestand des Utimaco-Konzerns gefährden. 5. Prognosebericht Die von Utimaco in den vergangenen Geschäftsjahren durchgeführten Marktanalysen, u. a. in Zusammenarbeit mit externen Marktexperten und Analysten, zeigen in den von Utimaco bearbeiteten Marktsegmenten weiterhin deutliche Wachstumsraten. Die Geschäftsfelder IS und TS bilden grundsätzlich eigenständige Bereiche. Dennoch zeichnen sich in den letzten Jahren auch gemeinsame Zielmärkte ab, vor allem durch die Einführung von 5G-Netzen und zunehmend verbundenen IoT-Geräten, die eine Vielzahl an Informationen und Daten generieren, speichern und verarbeiten. Hier spielen sowohl Datensicherheit und Datenschutz eine Schlüsselrolle als auch die Möglichkeit des gesetzeskonformen Zugangs zu bestimmten Daten durch die Behörden zum Schutz der Freiheit und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Beide Geschäftsbereiche sind in ihrem Markterfolg durch den überwiegend indirekten Vertriebsansatz auch vom Erfolg ihrer jeweiligen OEM- und Vertriebspartner abhängig. Im Geschäftsbereich IS sieht die Planung für das Geschäftsjahr 2024/2025 ein organisches Umsatzwachstum im unteren zweistelligen Prozentbereich vor. In diesem als auch in den nächsten Jahren werden zwei Wachstumstreiber unser Geschäft antreiben: Post-Quantum-Kryptografie und neue Regulierungen und Zertifizierungen. Post-Quantum-Kryptografie (PQC) adressiert die Bedrohungen, die Quantencomputer für aktuelle Verschlüsselungsmethoden darstellen. Diese fortschrittliche Technologie beeinflusst das Geschäft mit Hardware-Sicherheitsmodulen (HSMs) signifikant, da sie die Notwendigkeit für quantensichere Lösungen steigert. HSMs, die PQC implementieren, bieten robusten Schutz für kritische Daten, wodurch die Nachfrage nach solchen Produkten in sicherheitsbewussten Branchen steigt. Unternehmen, die in PQC-fähige HSMs investieren, sichern sich einen Wettbewerbsvorteil, indem sie zukunftssichere Sicherheit garantieren. Dieser Übergang zu PQC wird das HSM-Geschäft voraussichtlich positiv beeinflussen. Die zweite Wachstumschance liegt in der neuen FIPS 140-3 Zertifizierung der Utimaco HSMs. Diese Norm definiert strenge Kriterien für die physische Sicherheit, die Schlüsselverwaltung und die Kryptografie-Funktionen der Geräte. Durch die Erneuerung der Geräte und dementsprechender neuer Regulierung setzen Utimacos Kunden demnächst auf die nächste Generation der FIPS zertifizierten Geräte. Im Geschäftsbereich TS wird für das folgende Geschäftsjahr 2024/2025 ein ansteigender Umsatz erwartet, der absolut in etwa dem Anstieg des laufenden Jahres entspricht. Utimaco beabsichtigt dabei einerseits, seine Marktführerschaft im Marktsegment der Mediationssoftware für Lawful-Interception-Einrichtungen weiter auszubauen sowie weitere Neukundenprojekte in der Sparte Public Warning Systeme zu gewinnen. Außerdem werden zunehmend benachbarte Technologien und deren Nachfrage am Markt analysiert, um eine Erweiterung des Kernprodukt-Portfolios zu evaluieren. Zusammenfassend wird für das Geschäftsjahr 2024/2025 unter der Annahme eines weiterhin günstigen Branchenumfelds bei vergleichbarer globaler Wirtschaftslage für alle Geschäftsbereiche mit einem deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse und des adjusted EBITDAs gerechnet. Somit wird insgesamt eine weiterhin positive Entwicklung der Ertragslage erwartet. Sofern die Annahmen in der Planung nicht erreicht werden, kann es vorübergehend zu einer Belastung der Liquiditätslage kommen. Die Geschäftsführung wird in diesem Fall einen Maßnahmenkatalog umsetzen bzw. sieht weitere Handlungsalternativen vor, um einem möglichen Liquiditätsengpass rechtzeitig zu begegnen. Zum Datum der Aufstellung dieses Lageberichts sind zudem Handlungsweisen ergriffen, so dass die Geschäftsführung insgesamt für den Prognosezeitraum davon ausgeht, dass keine bestandsgefährdenden Risiken bestehen. Dank an die Mitarbeiter [3] Die Geschäftsführung bedankt sich an dieser Stelle bei den weltweit tätigen Mitarbeitern für ihren vorbildlichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr. Allen neuen Mitarbeitern in der Utimaco-Gruppe wünschen wir viel Erfolg. Den ausgeschiedenen Mitarbeitern danken wir für die geleistete Arbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute.
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European Telecommunications Standards Institute
Aachen, 29. Juli 2024 Stefan Auerbach, Geschäftsführer Hacan Ingvar Tiwemark, Geschäftsführer Martin Stamm, Geschäftsführer Konzerngewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024
* Die Vorjahreszahlen wurden korrigiert (Erläuterung in Punkt 5 des Konzernanhang). Konzerngesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024
IFRS-Konzernbilanz zum 31. März 2024Aktiva
* Die Vorjahreszahlen wurden korrigiert (Erläuterung in Punkt 5 des Konzernanhang). Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024
* Die Vorjahreszahlen wurden korrigiert (Erläuterung in Punkt 5 des Konzernanhang). Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024
* Die Vorjahreszahlen wurden korrigiert (Erläuterung in Punkt 5 des Konzernanhang). Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 20241. Allgemeines Die Utimaco Management Services GmbH, Aachen, (Amtsgericht Aachen, HRB 26615) nachfolgend auch „Gesellschaft“ oder „UMS“ genannt, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Die UMS ist die Muttergesellschaft eines Konzerns. Der Sitz der UMS befindet sich in der Germanusstraße 4, 52080 Aachen/Deutschland. Die Utimaco Verwaltungs Holding GmbH, Frankfurt am Main, hält sämtliche Anteile an der Utimaco Management Services GmbH. Die Utimaco Verwaltungs Holding GmbH wird mehrheitlich und mittelbar von der SGT Capital/Cayman Islands, beherrscht und kontrolliert. Die UMS hat in 2022 sämtliche Anteile der Utimaco Verwaltungs GmbH (Utimaco-Konzern) übernommen. Der Konzernabschluss der UMS, nachfolgend auch „Konzern“, „UMS-Konzern“ oder „Utimaco-Gruppe“ genannt, ist in Euro (EUR) aufgestellt, da der überwiegenden Anzahl der Konzerntransaktionen diese Währung zugrunde liegt und der Euro damit die funktionale Währung des Konzerns darstellt. Sofern nicht anders angegeben, erfolgt der Ausweis in Tausend Euro (TEUR). Sofern in einzelnen Tabellen keine Währungseffekte aufgeführt werden, sind Währungsumrechnungen nicht vorhanden oder von untergeordneter Bedeutung für den Konzernabschluss. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auch innerhalb einzelner tabellarischer Darstellungen auftreten können. Dies betrifft auch die dargestellten Summen und Zwischensummen des Konzernabschlusses. Die Konzerngesamtergebnisrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr entsprach bis zum Jahr 2022 dem Kalenderjahr (vom 1. Januar eines Jahres bis zum 31. Dezember). In 2023 wurde das Geschäftsjahr umgestellt auf den Stichtag 31. März 2023 und umfasste ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. März 2023. Die Zahlen des Berichtsjahres sind aufgrund dessen nicht vergleichbar mit dem Vorjahr. Die Gesellschafter haben am 29. Juli 2024 die Genehmigung zur Veröffentlichung des Abschlusses erteilt. 2. Geschäftstätigkeit Die Utimaco-Gruppe konzentriert sich im Wesentlichen auf die Geschäftsfelder Information Security (IS) - Geschäftsbereich IS - und Lawful Interception Mediation Solutions - Geschäftsbereich Telecommunications Solutions (TS). Die im Geschäftsbereich Information Security (IS) zusammengefassten Aktivitäten fokussieren sich auf die Absicherung von sensiblen Daten und enthalten Software-basierte Hochsicherheitslösungen wie etwa Hardware-Sicherheitsmodule (HSM), Key Management Produkte (ESKM) oder Produkte zur Datenverschlüsselung (Data Protection). Mit dem zum 31. Dezember 2020 erworbenen Unternehmen MYHSM verstärkt der UMS-Konzern den Bereich der „As-a-Service“-Angebote, insbesondere - aber nicht ausschließlich - im Finanzbereich. Durch diese Erweiterung des Cloud-Portfolios ist der UMS-Konzern nach unserer Auffassung optimal gerüstet für die weiter beschleunigte Digitalisierung. Der Geschäftsbereich Telecommunications Solutions (TS) entwickelt Lösungen für Netzbetreiber und Telekommunikationsanbieter zur gesetzeskonformen Überwachung und Auswertung von Telekommunikationsdiensten unterschiedlichster Art. Das Hauptprodukt dieses Geschäftsbereiches ist die LIMS (Lawful Interception Management System) Software. Darüber hinaus gibt es weitere Produkte wie etwa das Datenspeicherprodukt (Data Retention Systems, Vorratsdatenspeicherung). 3. Grundlagen der Erstellung des Abschlusses Der Konzernabschluss zum 31. März 2024 wurde unter ergänzender Anwendung der Bestimmungen des § 315e HGB in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Die Utimaco Management Services GmbH stellt als Konzernmutter verpflichtend einen Konzernabschluss auf. Die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 1. April 2023 bis 31. März 2024 erfolgt nach verpflichtend anzuwendenden Standards und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. 4. Erstmalige Anwendung von Standards und Interpretationen und noch nicht angewandte Standards und Interpretationen Es wurden folgende Verlautbarungen bzw. Änderungen der IFRS mit EU-Endorsement und erstmaliger Anwendungspflicht im Geschäftsjahr 1. April 2023 bis 31. März 2024 erstmals angewandt:
Die nach dem 1. Januar 2024 erstmals anzuwendenden neuen oder geänderten IFRS haben sich nicht wesentlich auf den Konzernabschluss der UMS ausgewirkt. Bereits veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Standards und Interpretationen:
Die nach dem 31. März 2024 erstmals anzuwendenden neuen oder geänderten IFRS werden sich auf den Konzernabschluss der UMS allenfalls unwesentlich auswirken. Die Gesellschaft wird die neuen Standards ab dem Zeitpunkt anwenden, ab dem eine Anwendung verpflichtend ist. Eine vorzeitige Anwendung ist nicht geplant. 5. Konsolidierungskreis und Vorjahresanpassungen In den Konzernabschluss wurden nach IFRS 10 als Mutterunternehmen die Utimaco Management Services GmbH sowie vier (i. Vj. sieben) inländische und elf (i. Vj. zehn) ausländische Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die UMS unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Anteile verfügt und darüber Beherrschung bzw. Kontrolle ausübt. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter sind nicht vorhanden. In Deutschland reduzierte sich die Anzahl der Gesellschaften um drei aufgrund von Verschmelzungen. In Japan wurde eine Gesellschaft neu gegründet. Folgende Tochterunternehmen wurden im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen:
Es wurden alle Tochtergesellschaften, die von der UMS beherrscht werden, sofern sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von Bedeutung sind, vollkonsolidiert. Die isits AG International School of IT Security, Bochum, (Kapitalanteil: 14,9 %) wird „at equity“ in den Konzernabschluss einbezogen. Vorjahresanpassungen Der Vorjahresabschluss ist in Bezug auf zwei Punkte korrigiert worden, da diese beiden Punkte nicht korrekt erfasst waren. Im Rahmen der Akquisition der conpal GmbH zum 31. März 2023 wurden im Rahmen der Neubewertung die sonstigen immateriellen Vermögenswerte zu hoch bewertet (um TEUR 2.399). Die passiven latenten Steuern sind entsprechend um TEUR 657 zu hoch angesetzt gewesen. Als Gegenposten zu diesen beiden Positionen erhöht sich der Geschäfts- oder Firmenwert um TEUR 1.742. Diese Korrektur hat keine Auswirkung auf das Ergebnis und Nettovermögen der Gruppe. Mitarbeiterboni wurden in zu geringem Umfang berücksichtigt. Insgesamt sind zum Bilanzstichtag des Vorjahres noch TEUR 2.391 zu berücksichtigen in den Rückstellungen. Davon entfällt auf das Rumpfwirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. März 2023 ein Betrag von TEUR 495. Der Restbetrag entfällt auf das vorhergehende Geschäftsjahr. Zusammengefasst ergeben sich folgende Anpassungen im Konzernabschluss bezüglich der Vorjahreszahlen:
6. Rechnungslegungsmethoden Im Folgenden werden die im Konzernabschluss angewandten Rechnungslegungsmethoden dargestellt. Darüber hinaus gehende Informationen zu einzelnen Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung und der Konzernbilanz sowie entsprechende Zahlenangaben ergeben sich aus den nachfolgend dargestellten Erläuterungen. Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt, mit Ausnahme der Bilanzierung der Verpflichtungen aus den Leistungen an Arbeitnehmer (siehe dazu nachstehende Erläuterungen). Umsatzrealisierung und Umsatzausweis Umsatzerlöse sind mit dem Betrag der Gegenleistung zu bewerten, die das Unternehmen zu realisieren erwartet, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter bzw. Produkte und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus diesen ziehen kann. Zur Ermittlung der zu erfassenden Umsatzerlöse sieht der Standard ein fünfstufiges Schema vor, das folgende Schritte beinhaltet:
Klassen von Umsatzerlösen Die Umsatzerlöse im UMS-Konzern stammen grundsätzlich aus den folgenden übergeordneten Produkten bzw. Dienstleistungen:
Bestimmung des relevanten Vertrags Der Konzern geht teilweise mehrere Verträge mit demselben Kunden ein. Für Bilanzierungszwecke werden diese Verträge grundsätzlich wie ein Vertrag behandelt, wenn die Verträge gleichzeitig oder mit geringem Zeitabstand geschlossen werden und wirtschaftlich miteinander zusammenhängen. Es werden keine Verträge zusammengefasst, deren Abschlusstermin mehr als drei Monate auseinanderliegen, da diese Verträge dann nicht mehr als mit geringem Zeitabstand abgeschlossen betrachtet werden können. Ermessensausübungen sind erforderlich bei der Beurteilung, ob zwei oder mehr Verträge miteinander verbunden sind, wofür unter anderem zu berücksichtigen ist, ob sie als Paket mit einem einzigen wirtschaftlichen Zweck ausgehandelt wurden, ob die Gegenleistung für den einen Vertrag von der Erfüllung des anderen Vertrags abhängt oder ob einige oder alle Produkte in den Verträgen eine einzige Leistungsverpflichtung darstellen. Bei neuen Vereinbarungen mit bestehenden Kunden kann es sich entweder um einen neuen Vertrag oder um eine Änderung bzw. Leistungserweiterung vorheriger Verträge mit dem Kunden handeln. Bei der Festlegung, welcher Fall vorliegt, wird auch berücksichtigt, ob es eine Verbindung zwischen der neuen Vereinbarung und den bestehenden Verträgen gibt, ob die Produkte und Dienstleistungen der neuen Vereinbarung eng mit den in früheren Verträgen verkauften Produkten und Dienstleistungen verbunden sind, und wie die Preisgestaltung der Produkte und Dienstleistungen in der neuen Vereinbarung aussieht. Bei der Festlegung, ob eine Änderung des Vertragspreises eine Vertragsänderung oder eine Änderung variabler Gegenleistungen darstellt, wird untersucht, ob die Preisänderung sich aus der Änderung des Vertrags ergibt oder aus der Inanspruchnahme unveränderter bestehender Vertragsbestimmungen. Identifizierung der Leistungsverpflichtungen Die im UMS-Konzern vorhandenen Verträge mit Kunden enthalten oftmals verschiedene Produkte und Dienstleistungen. In der Regel sind unterschiedlichen Produkte und Dienstleistungen, wie in den Klassen von Umsatzerlösen beschrieben, als separate Leistungsverpflichtungen einzustufen, und der ihnen zugeordnete Teil des Vertragspreises wird separat erfasst. Die Bestimmung, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung als separate Leistungsverpflichtung betrachtet wird, ist jedoch grundsätzlich mit Ermessungsausübungen verbunden. Insbesondere bei den Beratungsleistungen und Implementierungsaktivitäten ist die Beurteilung mit Ermessensausübungen verbunden, ob diese Dienstleistungen eine erhebliche Integration, kundenspezifische Anpassungen oder Änderungen der Softwarelizenzen darstellen, auf die sie sich beziehen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere berücksichtigt, welche Art von Service durch den Konzern erbracht wird und wie der Umfang der einzelnen Dienstleistungen im Vergleich zu der originären Leistungsverpflichtung ist. Im Regelfall sind die Dienstleistungen im Bereich der Implementierung der Software als eigenständige Leistungsverpflichtung erfasst. Anpassungen an der lizensierten Software oder Softwarekomponenten werden regelmäßig kundenspezifisch vorgenommen. Die Leistungen sind Bestandteil der Leistungsverpflichtung aus Gebühren für die Lizenzen an Softwareprodukten bzw. Softwarekomponenten. Wartungs- und Supportleistungen, Vereinbarungen über die Entwicklung kundenspezifischer Software, Reparaturen sowie Schulungsleistungen sind dem Grunde nach immer als eigenständige Leistungsverpflichtung berücksichtigt. Nicht eigenständig abgrenzbare Produkte und Dienstleistungen, die als kombinierte Leistungsverpflichtungen in einem eigenständig abgrenzbaren Bündel zusammengefasst werden, liegen im UMS-Konzern derzeit nicht vor. Beim Verkauf von Produkten und Dienstleistungen werden teilweise Kunden-Optionen zum Erwerb zusätzlicher Produkte oder Dienstleistungen (zum Beispiel Erhöhung Useranzahl, zusätzliche Hardware, kundenindividuelle Softwareanpassungen) angeboten. Bei der Bestimmung, ob solche Optionen dem Kunden ein wesentliches Recht gewähren, das dieser Kunde ohne den Abschluss dieses Vertrags nicht erhalten würde (Option mit einem wesentlichen Recht), müssen im Ermessen vom Konzern grundsätzlich Entscheidungen im Einzelfall getroffen werden. Bei dieser Beurteilung wird auch berücksichtigt, ob die Option dem Kunden das Recht auf einen Rabatt einräumt, der über dem Rabatt liegt, der für die entsprechenden, zusammen mit der Option verkauften Produkte oder Dienstleistungen gewährt wird. Aktuell liegen im UMS-Konzern keine Optionen mit einem wesentlichen Recht vor. Bestimmung des Transaktionspreises Im Rahmen der Bestimmung der Gegenleistung sind Ermessensentscheidungen notwendig. Im Einzelnen wird in die Bestimmung des Transaktionspreises auch die Schätzung mit einbezogen, ob und in welchem Umfang dem Kunden nachträgliche Zugeständnisse oder Zahlungen gewährt werden und ob der Kunde die vertraglich vereinbarten Gebühren den Erwartungen entsprechend zahlen wird. Bei diesen Ermessensentscheidungen werden sowohl die bisherigen Erfahrungen mit dem entsprechenden Kunden als auch die branchen- und länderspezifischen Erfahrungen mit einbezogen. Die Verträge mit Kunden enthalten keine signifikanten Finanzierungskomponenten. Aufteilung des Transaktionspreises Die Aufteilung des Transaktionspreises wird anhand objektiver Kriterien vorgenommen. Grundsätzlich gibt es in der Ausgestaltung unserer Produkt- und Dienstleistungsbepreisung ein einheitliches Vorgehen. Da die Einzelveräußerungspreise für ein Angebot beobachtbar und weitgehend einheitlich für alle Kunden sind, sind nur im geringen Maße Schätzungen und Ermessensentscheidungen hinsichtlich der Aufteilung erforderlich. Grundsätzlich können die einzelnen Produkte und Dienstleistungen wie die Lieferung von Hardware, Gebühren für die Lizenzen an Softwareprodukten bzw. Softwarekomponenten, Wartungs- und Supportleistungen, Vereinbarungen über die Entwicklung kundenspezifischer Software, Reparaturen sowie Schulungs- und sonstige Serviceleistungen auf dieser Grundlage einzeln, objektiv und transparent hinsichtlich ihrer Transaktionspreise bestimmt werden. Ein Preis für ein Bündel von Produkten und Dienstleistungen wird nicht vereinbart. Die Preisgestaltung richtet sich nach den einzelnen Komponenten und damit auch nach den einzelnen Leistungsverpflichtungen. Realisierung von Umsatzerlösen Grundsätzlich erfolgt mit Erfüllung einer Leistungsverpflichtung durch Übertragung des Produktes oder der Dienstleistung an den Kunden die Erlösrealisierung. Die Übertragung geschieht mit Erlangung der Beherrschung über den Vermögenswert bzw. den aus ihm resultierenden Nutzungen durch den Kunden. Der Kunde muss entsprechend Beherrschung über die Leistung bzw. den Vermögenswert erlangen, sodass er die Fähigkeit der Bestimmung seiner Verwendung und des Erhalts aller wesentlicher Vorteile im Zusammenhang mit diesem gewinnt, ohne dass ein Dritter darauf zugreifen kann. Die Bestimmung des Leistungszeitpunkts der Erlösrealisation im UMS-Konzern erfolgt nach dem Datum, an dem der Kunde die Beherrschung über die Leistung erhält und der UMS-Konzern eine Leistungsverpflichtung erfüllt. Als Kriterien werden dafür der gegenwärtige Zahlungsanspruch, der Übergang des rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums sowie die Abnahme durch den Kunden berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wird ein Umsatz zeitpunktbezogen realisiert, wenn das Produkt physisch in den Besitz gelangen könnte bzw. für den physischen Transfer bereit ist und für logistische Zwecke zur Verfügung gestellt, das Produkt als Eigentum des Kunden identifiziert wird und durch den Utimaco-Konzern auch keine anderweitige Möglichkeit besteht, das Produkt zu verwenden. Wirtschaftlich substanzielle Garantien oder Rücknahmevereinbarungen, die das Veräußerungsgeschäft überlagern, bestehen nicht. Die durch den Kunden oftmals durchzuführende Abnahme lässt sich auf Basis von sehr verlässlichen Einschätzungen und Tests hinsichtlich der Mängelfreiheit als so gut wie sicher annehmen. Erlöse aus der Veräußerung und Lieferung von Hardware werden erfasst, sobald der Kunde Zugriff auf und somit Verfügungsgewalt über die Hardware hat. Die Hardware hat grundsätzlich einen alternativen Nutzen für den Kunden. Für die Hardware werden auf Grundlage von Erfahrungswerten Gewährleistungsrückstellungen gebildet. Die Höhe wird dabei nach der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ermittelt, Garantien über die gesetzliche Gewährleistung hinaus sind grundsätzlich nicht vorhanden. Erlöse aus den Gebühren für die Lizenzen an Softwareprodukten bzw. Softwarekomponenten werden zu einem Zeitpunkt oder über einen Zeitraum erfasst, je nachdem, ob eine Lizenz mit bestimmten kundenspezifischen Anpassungen an der Standardsoftware von der Utimaco-Gruppe oder eine vollständig kundenspezifische Software (mit individueller Entwicklung) geliefert wird. Die Erteilung von Lizenzen für unsere Standardsoftware-Produkte, mit einzelnen kundenindividuellen Anpassungen, erfolgt in der Regel, indem die Utimaco-Gruppe Zugriff auf die Software durch einen Lizenzschlüssel gewährt. Mit Zugriff zur Software hat der Kunde die Möglichkeit der Nutzung ohne Beschränkungen und ohne zeitliche Restriktionen (Right of Access). Eine alternative Nutzungsmöglichkeit der Utimaco-Gruppe ist oftmals vorhanden, da die Lizenzen zwar angepasst werden, im Grundsatz aber keine wesentlichen individuellen Veränderungen stattfinden, sodass die Lizenz nicht an einen anderen Kunden übertragen werden könnte. Im Konzern werden in diesen Fällen, die den überwiegenden Teil der Gesamterlöse der Utimaco-Gruppe darstellen, Erlöse für diese Lizenzen zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde Zugriff hat und somit Verfügungsgewalt über die Software hat, realisiert. In Abgrenzung zur vollständig kundenspezifischen Software wird keine Leistungsverpflichtung über einen bestimmten Zeitraum erbracht, da dem Kunden der Nutzen erst zum Zeitpunkt des Zugriffs und nicht über einen Zeitraum zufließt. Es entsteht somit keine Verfügungsgewalt des Kunden über den Vermögenswert, diese erfolgt im Regelfall erst mit Übergabe des Lizenzschlüssels. Durch die Leistung der Utimaco-Gruppe wird kein Vermögenswert erstellt oder verbessert, über den der Kunde währenddessen Verfügungsgewalt erlangt. Sofern der Kunde den Auftrag vorzeitig beendet bzw. kündigt, fließt dem Kunden durch die bis dahin durchgeführten Leistungen kein Nutzen zu. Auch eine Fremdvergabe der noch ausstehenden Lieferungen bzw. Leistungen ist nicht möglich. Bei der Entscheidung, dass die Lizenzangebote den Kunden ein Recht auf Nutzung (Right of Use) des geistigen Eigentums der Utimaco-Gruppe und nicht ein Recht auf Zugriff (Right of Access) des geistigen Eigentums einräumen, ist auch die Nützlichkeit der Software für den Kunden ohne nachfolgende Updates berücksichtigt worden. Dies betrifft sowohl den Geschäftsbereich IS als auch den Geschäftsbereich TS. Für die Entwicklung von kundenspezifischer Software wird in der Regel eine Vereinbarung abgeschlossen, bei der für die Bedürfnisse des Kunden eine individuelle Software entwickelt wird, für die die Utimaco-Gruppe keinen alternativen Nutzen hat. Zudem gibt die Vereinbarung einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf Zahlung der bereits erbrachten Leistung. Diese Entwicklungsverträge, sofern sie abgeschlossen werden, betreffen ausschließlich den Geschäftsbereich TS und werden als Umsatzerlöse über den Zeitraum der Softwareentwicklung erfasst. Ermessensausübungen sind erforderlich bei der Wahl einer geeigneten Methode für die Ermittlung des Leistungsfortschritts gegenüber der vollständigen Erfüllung dieser Leistungsverpflichtungen. Der Leistungsfortschritt wird auf Basis der Verhältnisse der bislang angefallenen direkten Kosten für die Entwicklung der Software zu den realistisch geschätzten Direktkosten, die erforderlich sind, um die Entwicklungen abzuschließen, ermittelt. Diese Methode für die Bestimmung des Leistungsfortschritts bildet die Übertragung der Entwicklungsleistungen auf den Kunden genau ab, da im Wesentlichen alle diese Kosten aus Kosten für internes Personal oder externe Unternehmen bestehen, die die Entwicklungsarbeit leisten. Bei der Schätzung der Gesamtkosten für die Entwicklung werden auch ähnliche, in der Vergangenheit durchgeführte Projekte berücksichtigt. Erlöse aus Wartungs- und Supportleistungen werden in der Regel nach der abgelaufenen Zeit und somit ratierlich über die Laufzeit des Supportvertrags realisiert. Zu den Wartungs- und Supportleistungen zählen im Wesentlichen, auf Leistungsverpflichtungen Ressourcen bereitzuhalten, um bei Bedarf des Kunden technischen Produktsupport erbringen zu können und je nach Verfügbarkeit nicht spezifizierte Updates, Upgrades und Erweiterungen bereitzustellen. Den Kunden fließt der Nutzen aus diesen Supportleistungen zu und die Nutzung erfolgt zeitgleich mit Erbringung der Leistung. Schulungs- und sonstige Serviceleistungen werden grundsätzlich über den Zeitraum der Leistungserbringung erfasst. Entsprechend werden bei diesen Services, bei denen die Dienstleistung (zum Beispiel der Zugriff auf Schulungsunterlagen) jederzeit zur Verfügung steht, die Umsatzerlöse nach der abgelaufenen Zeit und somit ratierlich über die Laufzeit der Leistungserbringung erfasst. Reparaturen von Hardware werden zeitpunktbezogen nach durchgeführter Reparatur und Lieferung der reparierten Hardware an den Kunden realisiert, sodass dieser darauf wieder zugreifen kann. Ermessensausübungen sind erforderlich bei der Bestimmung, ob Umsatzerlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum zu erfassen sind. Für Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden, muss der Leistungsfortschritt auf Grundlage einer Schätzung mit der Methode gemessen werden, die den Leistungsfortschritt am besten widerspiegelt. Alle oben genannten Ermessensausübungen und Schätzungen können erhebliche Auswirkungen auf die zeitliche Verteilung und die Höhe der zu realisierenden Umsatzerlöse haben. Vertragssalden Im UMS-Konzern werden Forderungen für Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden, grundsätzlich nach und nach, wenn die Leistungsverpflichtung erfüllt wird, erfasst. Zeitgleich erfolgen in diesen zeitraumbezogenen Projekten zumeist Abschlagsrechnungen auf Grundlage des Leistungsfortschritts. Ob der Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung unbedingt und daher als Forderung auszuweisen ist, hängt auch davon ab, ob die Abschlagsrechnungen in gleicher Höhe des Leistungsfortschritts aus der zeitraumbezogenen Erlösrealisierung vorgenommen werden. Dies erfordert das Ausüben von Ermessen. Vertragsverbindlichkeiten bestehen überwiegend aus fälligen Rechnungen oder erhaltenen Zahlungen vor der Umsatzrealisierung. Zum Stichtag werden hier Abgrenzungen von erhaltenen Zahlungen, insbesondere durch zeitraumbezogene Wartungsverträge, in Höhe von TEUR 47.792 (i. Vj. TEUR 39.070) ausgewiesen. Die Umsatzrealisierung erfolgt diesbezüglich, wenn die Verfügungsgewalt der zugesagten Produkte oder Dienstleistungen auf die Kunden übergeht. Hinsichtlich der Fälligkeiten werden je nach Region und Kunden Zahlungsziele von 30 bis 120 Tagen vertraglich vereinbart. Kosten der Auftragserlangung und Vertragserfüllungskosten Aus der Aktivierung von inkrementellen Kosten für die Erlangung eines Kundenvertrags, insbesondere durch Verkaufsprovisionen für Vertriebsmitarbeiter, entstehen grundsätzlich Vermögenswerte im Konzern. Gemäß IFRS 15 sind diese Verkaufsprovisionen für neue Verträge linear über die erwartete Dauer des Vertrags, einschließlich wahrscheinlicher Vertragsverlängerungen, abzuschreiben. Die Bestimmung der erwarteten Dauer des Vertrags erfordert das Ausüben von Ermessen. Innerhalb der Utimaco-Gruppe werden diese Kosten der Auftragserlangung zum Zeitpunkt ihres Anfalls unmittelbar als Aufwand erfasst, da der Abschreibungszeitraum kurzfristig ist und nicht mehr als ein Jahr beträgt. Der Ausweis erfolgt unmittelbar in den Vertriebs- und Marketingkosten. Vertragserfüllungskosten sind innerhalb des UMS-Konzerns grundsätzlich von untergeordneter Bedeutung Realisierung von sonstigen Erträgen und Zinserträgen Sonstige Erträge werden entsprechend ihrer Realisierung erfasst. Zinserträge werden effektivzinsgerecht erfasst. Aufwandsrealisierung Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst. Zinsen werden effektivzinsgerecht als Aufwand erfasst. Währungsumrechnung Transaktionen in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion in die funktionale Währung umgerechnet. Am jeweiligen Abschlussstichtag werden monetäre Posten zum Stichtagskurs umgerechnet, nicht monetäre Posten werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion umgerechnet. In der Konzerngesamtergebnisrechnung erfolgt die Umrechnung der Posten zum Durchschnittskurs. Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst. Innerhalb der Utimaco-Gruppe sind im aktuellen Geschäftsjahr sowie in den Vorjahren neben Gesellschaften im EUR-Raum auch ausländische Einheiten mit Ihren lokalen funktionalen Währungen enthalten. Die Transaktionen der Einheiten erfolgen im Wesentlichen in EUR, USD und GBP. Transaktionen in ausländischen Währungen werden aus funktionaler Sicht als Fremdwährungstransaktionen erfolgswirksam umgerechnet. Im Geschäftsjahr wurden Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe TEUR -447 (i. Vj. TEUR 1.686) ermittelt. Davon wurden TEUR -552 erfolgswirksam gebucht (i. Vj. TEUR 1.334) und TEUR 105 (i. Vj. TEUR 352) erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Dabei wurden die folgenden Kurse für die Währungsumrechnungen in Euro der wesentlichen ausländischen Währungen verwendet:
Konsolidierungsgrundsätze Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Danach werden die Anschaffungskosten auf die erworbenen, einzeln identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden und Eventualschulden entsprechend ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Ein verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt, ein nach nochmaliger Überprüfung verbliebener passiver Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam vereinnahmt. Anschaffungsnebenkosten werden aufwandswirksam erfasst. Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden konsolidiert. Zwischenergebnisse werden, soweit wesentlich, eliminiert. Geschäfts- oder Firmenwerte Geschäfts- oder Firmenwerte („Goodwill“) aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung (Anschaffungskosten) über die zum Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und übernommenen Schulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz werden Geschäfts- oder Firmenwerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich - bei Vorliegen von Anhaltspunkten auch unterjährig - entsprechend den Regelungen des IAS 36 auf Betrachtungsebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten („ZGEs“) - auf Wertminderungen überprüft. Die Zuordnung von neu entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerten erfolgt jeweils zu den ZGEs, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss Nutzen ziehen. Die ZGEs entsprechen dabei grundsätzlich operativen Geschäftsbereichen, da Geschäfts- oder Firmenwerte nur auf dieser Ebene gesteuert werden. Zur Ermittlung einer möglichen Wertminderung wird der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit ihrem Buchwert verglichen. Der erzielbare Betrag ergibt sich aus dem höheren Wert aus Nutzungswert („value in use“) und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten („fair value less cost of disposal“). Eine Wertminderung liegt nur dann vor, wenn der erzielbare Betrag kleiner als der Buchwert ist. Eine spätere Zuschreibung infolge Wegfalls der Gründe für einen in vergangenen Geschäftsjahren erfassten Wertminderungsaufwand erfolgt nicht. Zum 31. März 2024 werden im UMS-Konzern TEUR 293.529 (i. Vj. TEUR 294.651) Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen. Weitere Angaben zu den Geschäfts- oder Firmenwerten werden unter Angabe 18 aufgeführt. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte liegen in Form von Software, Kundenbeziehungen, Entwicklungsleistungen und Technologien, Auftragsbeständen, Lizenzen, Patenten und als Markenrechte vor. Sie weisen zum 31. März 2024 einen Buchwert von insgesamt TEUR 183.490 (i. Vj. TEUR 198.182) auf. Darin enthalten sind selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte, die mit den in der Entwicklung direkt zurechenbaren Kosten angesetzt werden. Diese umfassen insbesondere Personalkosten und herstellungsbezogene Gemeinkostenbestandteile. Es liegen keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer vor. Die folgenden Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern werden von der Gesellschaft angewandt:
Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen (über eine Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren) und Wertminderungen, bewertet. Abgänge werden sowohl bei den historischen Anschaffungskosten als auch bei den kumulierten Abschreibungen ausgewiesen. Wertminderungen von sonstigen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen Ein Werthaltigkeitstest wird bei immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte durchgeführt. Eine Wertminderung wird dann ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln ermittelt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die weitgehend unabhängige Cashflows (ZGE) generieren. Die ZGE stellt die kleinste Gruppe von Vermögenswerten dar, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder andere zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Jede Wertminderung wird sofort erfolgswirksam erfasst. Bei Entfall des Grundes für eine in den Vorjahren erfasste Wertminderung erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten. Vorratsvermögen Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert nach IAS 2.36 (a) angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen ausschließlich direkt zurechenbaren Kosten. Finanzierungskosten sind nicht Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Kosten der nicht genutzten Produktionskapazitäten (Leerkosten) werden unmittelbar erfolgswirksam in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst. Die Folgebewertung erfolgt anhand der Durchschnittsmethode. Leasing Bei den im Konzern vorliegenden Leasingverhältnissen wird eine Aufteilung in Laufzeiten von bis zu einem Jahr und Laufzeiten über ein Jahr vorgenommen. Der UMS-Konzern bilanziert geringwertige und kurzfristige Leasingverhältnisse nicht. Der Aufwand aus den Leasingraten wird für diese Leasingverhältnisse unmittelbar in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst. Bei nicht geringwertigen Leasingverträgen mit einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr wird die zu passivierende Leasingverbindlichkeit als Barwert der mit hoher Wahrscheinlichkeit an Leasingnehmer zu entrichtenden Zahlungen ermittelt. Für die Leasingverhältnisse wird grundsätzlich ein einheitlicher Grenzfremdkapitalzinssatz im Sinne eines Portfolios angewendet. Ihre Fortschreibung erfolgt nach der Effektivzinsmethode. Das im Gegenzug anzusetzende Nutzungsrecht an dem zugrunde liegenden Vermögenswert ist zu Beginn des Leasingverhältnisses mit seinen Anschaffungskosten anzusetzen. In ihre Ermittlung gehen neben den Leasingzahlungen etwaige anfängliche direkte Kosten des Leasingnehmers und Rückbaukosten ein. Das aktivierte Nutzungsrecht ist planmäßig abzuschreiben und bei entsprechenden Hinweisen auf eine Wertminderung zu prüfen. Gegenstand der abgeschlossenen Leasingverträge sind insbesondere Immobilien und PKWs. Als Zinssatz wird der im Konzern anwendbare Grenzfremdkapitalzinssatz auf Grundlage der vorhandenen Finanzierungsstruktur angewendet. Dieser beträgt im Durchschnitt 6,5 % (i. Vj. 6,5 %). Weitere Angaben zu den Leasingverhältnissen werden unter Angabe 19, 29 und 39 aufgeführt. Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, soweit am Abschlussstichtag mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten entstanden ist, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Erfolgsunsicherheiten sind mögliche Verpflichtungen oder Vermögenswerte, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig unter Kontrolle des Konzerns stehen. Ertragsteuern (tatsächliche und latente Steuern) Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden (tatsächlichen) Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Der tatsächliche Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Geschäftsjahr ermittelt. Die Verbindlichkeit des Konzerns für den tatsächlichen Steueraufwand wird auf Grundlage der geltenden Steuersätze berechnet. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt entsprechend der „Liability Method“. Dies bedeutet, vorbehaltlich eines ausdrücklichen Ansatzverbots sind für sämtliche temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der Konzernbilanz und deren steuerlichen Werten latente Steuern zu bilden. Das gilt unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem sich die temporären Differenzen abbauen. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze (und Steuervorschriften) bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei sind die am Abschlussstichtag gültigen Regelungen maßgeblich, sofern diese nicht bereits für die Zukunft geändert wurden. Latente Steuern, die sich auf unmittelbar im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden ebenfalls unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Auf steuerliche Verlust- und Zinsvorträge werden aktive latente Steuern gebildet, soweit deren Realisierbarkeit wahrscheinlich ist. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird; Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn sich die Aussicht auf steuerliches Einkommen verbessert, das zur Nutzung von Aufwendungen aus der Umkehr temporärer Differenzen oder von Verlusten genutzt werden kann. Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu beurteilt und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges, zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung gestatten wird. Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen werden passive latente Steuern angesetzt. Soweit in absehbarer Zeit keine Dividendenausschüttungen oder Veräußerungen von entsprechenden Beteiligungen geplant sind, werden auf den Unterschiedsbetrag zwischen anteiligem IFRS-Eigenkapital und dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert (Outside-Basis Differences) keine passiven latenten Steuern gebildet. Erfolgsunsicherheiten (Eventualschulden und -forderungen) Erfolgsunsicherheiten sind mögliche Verpflichtungen oder Vermögenswerte, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig unter Kontrolle des Konzerns stehen. Eventualschulden sind zudem gegenwärtige Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, bei denen der Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, unwahrscheinlich ist oder bei denen der Umfang der Verpflichtung nicht verlässlich geschätzt werden kann. Eventualschulden werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommen wurden. Eventualforderungen werden nicht angesetzt. Sofern ein Abfluss von wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist, werden im Konzernanhang Angaben zu Eventualschulden gemacht. Gleiches gilt für Eventualforderungen, sofern deren Zufluss wahrscheinlich ist. Zahlungsmittel Zu den Zahlungsmitteln gehören Barmittel und Sichteinlagen. Als Zahlungsmitteläquivalente gelten kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Im Konzern sind derzeit nur Zahlungsmittel und keine Zahlungsmitteläquivalente vorhanden. Entsprechend ergibt sich der Zahlungsmittelfonds lediglich aus Zahlungsmitteln in Form von Barmitteln und Sichteinlagen. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten In Abhängigkeit des vom Unternehmen gewählten Geschäftsmodells und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme werden finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme zu halten und deren Zahlungsströme zu festgelegten Zeitpunkten in Form von Tilgungs- und Zinszahlungen führen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Finanzielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme und im Verkauf des Vermögenswerts besteht und deren Zahlungsströme zu festgelegten Zeitpunkten in Form von Tilgungs- und Zinszahlungen führen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet. Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn sie weder zur Vereinnahmung von Zahlungsströmen noch zum Verkauf gehalten werden. Die finanziellen Vermögenswerte des UMS-Konzerns umfassen Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie finanzielle Vermögenswerte. Der UMS-Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat. Finanzielle Verbindlichkeiten sind entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die finanziellen Verbindlichkeiten des UMS-Konzerns umfassen Finanzschulden gegenüber Banken, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten. Der UMS-Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Verbindlichkeiten mit dem erstmaligen Ansatz fest. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, sobald die vertragliche Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Die Differenz zwischen dem Buchwert einer finanziellen Verbindlichkeit, die ausgebucht oder auf eine andere Partei übertragen wurde, und der gezahlten Gegenleistung, einschließlich übertragener nicht zahlungswirksamer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten, werden als sonstige Erträge bzw. Finanzierungsaufwendungen in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst. Wertminderungen werden nach dem Modell des erwarteten Verlusts (Expected Loss Model) bewertet. Das Modell sieht grundsätzlich drei Stufen vor, für den Konzern sind lediglich Stufe 1 und Stufe 2 von Relevanz. Stufe 1 subsummiert alle finanziellen Vermögenswerte und bemisst den erwarteten Verlust innerhalb der nächsten zwölf Monate. Stellt sich für einen finanziellen Vermögenswert eine signifikante Bonitätsverschlechterung ein, ist der finanzielle Vermögenswert in Stufe 2 umzugliedern. In Stufe 2 wird der erwartete Verlust für die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts ermittelt. Das Unternehmen berücksichtigt die Ausfallwahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes von Vermögenswerten und das Vorliegen einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos während aller Berichtsperioden. Um zu beurteilen, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, vergleicht das Unternehmen das Ausfallrisiko im Hinblick auf den Vermögenswert am Abschlussstichtag mit dem Ausfallrisiko im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes. Dabei werden verfügbare angemessene und belastbare zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn keine begründete Erwartung mehr besteht, dass die andere Vertragspartei ihrer vertraglichen Verpflichtung nachkommen wird. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Bankverbindlichkeiten werden mit Forderungen gegen dieselbe Bank verrechnet, wenn die Forderungen den Verbindlichkeiten durch Abtretung als Sicherheit dienen und die Fälligkeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten nahezu identisch sind. Leistungen an Arbeitnehmer Bilanzierung und Bewertung von Verpflichtungen für Pensionen erfolgen gemäß IAS 19. Zu unterscheiden sind dabei grundsätzlich beitrags- und leistungsorientierte Pensionspläne. Bei beitragsorientierten Plänen treffen den Arbeitgeber und damit den Konzern über die regelmäßige Entrichtung bestimmter Beiträge hinaus keinerlei Verpflichtungen. Im Gegensatz zu leistungsorientierten Pensionsplänen sind zur Bewertung von Verpflichtungen oder Aufwendungen aus beitragsorientierten Pensionsplänen keine versicherungsmathematischen Annahmen erforderlich. Entsprechend entstehen keine versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste. Der UMS-Konzern trägt bei den beitragsorientierten Zusagen keine versicherungsmathematischen Risiken bzw. diese Risiken werden durch den Versorgungsträger vollständig kompensiert. Es liegt eine reine Beitragszusage vor (defined contribution obligation). Die Beitragszusage wird dabei indirekt über Dritte organisiert, es besteht in voller Höhe ein Deckungsvermögen. Aufwendungen an staatliche Rentenversicherungsträger für beitragsorientierte Pläne zur Rentenversicherung werden im Konzernabschluss im Personalaufwand erfasst. Die Nettoverpflichtung des Konzerns im Hinblick auf leistungsorientierte Pläne wird für jeden Plan separat berechnet, indem die künftigen Leistungen geschätzt werden, welche die Arbeitnehmer in der laufenden Periode und in früheren Perioden verdient haben. Dieser Betrag wird abgezinst, es ist kein Planvermögen vorhanden. Die Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtungen wird jährlich von einem anerkannten Versicherungsmathematiker nach der Methode der laufenden Einmalprämien durchgeführt. Resultiert aus der Berechnung ein potenzieller Vermögenswert für den Konzern, ist der erfasste Vermögenswert auf den Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form etwaiger künftiger Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen an den Plan begrenzt. Zur Berechnung des Barwertes eines wirtschaftlichen Nutzens werden etwaig geltende Mindestdotierungsverpflichtungen berücksichtigt. Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst grundsätzlich die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinsen) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze (ohne Zinsen). Der Konzern ermittelt die Nettozinsaufwendungen (Erträge) auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes, der für die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird die entstehende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Konzern erfasst Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans zum Zeitpunkt der Abgeltung. Zum aktuellen Stand liegt für die leistungsorientierten Verpflichtungen kein Planvermögen vor. 7. Schätzungen (Annahmen) und Ermessensentscheidungen Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses müssen von der Geschäftsführung Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die einen Einfluss auf die Posten des Konzernabschlusses und die Erläuterungen zum Konzernabschluss haben. Die tatsächlichen Entwicklungen können von den vorgenommenen Schätzungen und Annahmen abweichen. Nachfolgend werden wesentliche Schätzungen und Annahmen weiter erläutert. Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte In Bezug auf die Geschäfts- oder Firmenwerte und die sonstigen immateriellen Vermögenswerte sind Annahmen und Schätzungen insbesondere bei Werthaltigkeitsprüfungen erforderlich. Sie betreffen insbesondere die Schätzung der zukünftigen Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und die Ableitung der Diskontierungszinssätze. Zum 31. März 2024 bestehen im UMS-Konzern Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von TEUR 293.529 (i. Vj. TEUR 294.651). Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden zum 31. März 2024 mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 183.490 (i. Vj. TEUR 198.182) ausgewiesen. Verpflichtungen aus Unternehmenszusammenschlüssen Im Rahmen des zum 31. März 2023 durchgeführten Unternehmenszusammenschlusses conpal wurden variable Kaufpreiszahlungen auf Grundlage eines Earn-outs vereinbart. Anhand festgelegter Parameter bemisst sich diese Kaufpreisverpflichtung an der Unternehmensplanung der conpal in den folgenden zwei Geschäftsjahren. Die Auszahlungen erfolgen auch verteilt über die beiden Geschäftsjahre. Die variable Kaufpreiszahlung richtet sich nach dem Erreichen festgelegter Parameter nach dem Unternehmenskauf. Trotz einer detaillierten Einschätzung und Bewertung der variablen Verpflichtung sind hier in den Folgejahren Unsicherheiten und Risiken hinsichtlich der Höhe und der damit verbundenen Zahlungsabflüsse vorhanden. Zum Stichtag 31. März 2024 besteht eine derartige Verpflichtung in Höhe des Fair Value und beträgt TEUR 1.000. Die wesentlichen Kennzahlen für das Erreichen des Earn-outs sind die Umsatzerlöse und Entwicklungsziele. Die Utimaco-Gruppe hat aus früheren Übernahmen keine Verpflichtungen mehr. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte Im Geschäftsjahr wurden insgesamt (inklusive Anlagen in Bau) Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 9.762 (i. Vj. TEUR 2.782) aktiviert. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte betreffen verschiedene Projekte im Rahmen von Softwareentwicklungen und setzen sich aus internen- und externen Kosten zusammen. Für die Projekte werden entsprechend umfangreiche Projektpläne erstellt und laufend aktualisiert sowie kontrolliert. Im Rahmen dieser Projektpläne werden Annahmen über zukünftige Entwicklungen und die Umsetzung dieser Projekte getroffen, die trotz der umfangreichen Entwicklungserfahrung mit Unsicherheiten und Risiken verbunden sind. Ertragsteuern Für die Bildung von Steuerverbindlichkeiten müssen Annahmen getroffen werden über die zukünftige Höhe der Steuer und den Steuermessbetrag. Außerdem ist zu bestimmen, ob eine Wertberichtigung oder ein Nicht-Ansatz bei den aktiven latenten Steuern notwendig ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass aktive latente Steuern, die aus temporären Differenzen und Verlustvorträgen herrühren, die in Zukunft gegen zu versteuernde Gewinne verrechnet werden können, ist zu beurteilen. Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie der Höhe und des Zeitpunktes künftiger zu versteuernder Einkünfte. Zur Beurteilung der Frage, ob latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen nutzbar, d. h. werthaltig sind, wird auf die steuerliche Ergebnisplanung des UMS-Konzerns sowie konkret umsetzbare Steuerstrategien zurückgegriffen. Grundlage hierfür ist eine fünfjährige Mittelfristplanung. Zum 31. März 2024 bestehen im UMS-Konzern aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 6.484 (i. Vj. TEUR 8.397) und passive latente Steuern in Höhe von TEUR 50.280 (i. Vj. TEUR 60.565). Insgesamt wurden aktive und passive latente Steuern in Höhe von TEUR 8.264 (i. Vj. TEUR 2.063) saldiert. Rückstellungen Die Bestimmung von Rückstellungen ist in erheblichem Maß mit Einschätzungen verbunden. Der Konzern bildet eine Rückstellung insbesondere für variable Vergütungen in Höhe von TEUR 5.187 (i. Vj. TEUR 5.442) sowie Gewährleistungen in Höhe von TEUR 490 (i. Vj. TEUR 3.104). Sonstige Rückstellungen werden für Einzelrisiken gebildet, deren Zahlungszeitpunkte oder Beträge unsicher sind. Für den Wertansatz für Rückstellungen sind Annahmen über zukünftige Entwicklungen notwendig, die mit Unsicherheiten und Risiken verbunden sind. So ist die Höhe nicht mit Sicherheit zu bewerten und unterliegt Schätzungen, die auf Erfahrungswerten beruhen. Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer Die Rückstellungen für Leistungen an ehemaligen Arbeitnehmern sind grundsätzlich durch leistungsorientierte Pläne gedeckt. Die Aufwendungen für Altersversorgung für die Arbeitnehmer werden in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Verfahren ermittelt, die auf Annahmen hinsichtlich des Rechnungszinses, der erwarteten Rententrends und der Lebenserwartung beruhen. Falls Änderungen der Annahmen in Bezug auf die genannten Parameter erforderlich sind, könnte dies wesentliche Auswirkungen auf die künftige Höhe der Aufwendungen für Altersversorgung haben. Zum 31. März 2024 bestehen im UMS-Konzern Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von insgesamt TEUR 827 (i. Vj. TEUR 792). Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden Die Bestimmung des Transaktionspreises umfasst Ermessensentscheidungen, ob und in welchem Umfang dem Kunden nachträgliche Zugeständnisse oder Zahlungen gewährt werden und ob der Kunde die vertraglich vereinbarten Gebühren den Erwartungen nach zahlen wird. Die in diesem Zusammenhang notwendigen Ermessensentscheidungen haben Einfluss auf die Höhe der Umsatzerlöse bzw. die Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Derzeit sind die Forderungsverluste im Konzern von untergeordneter Bedeutung. Zudem sind bei der Entwicklung von kundenspezifischer Software Ermessensentscheidungen notwendig, um den Leistungsfortschritt auf Basis der Verhältnisse der bislang angefallenen Kosten für die Entwicklung der Software zu den realistisch geschätzten Direktkosten zu berechnen. Sofern es hier zu abweichenden Kosten kommt, hätte dies auf das Gesamtergebnis einen unmittelbaren Einfluss. Im Konzern sind diese Aufträge im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr insgesamt noch von untergeordneter Bedeutung. Da es erfahrungsgemäß nur zu geringen Zahlungsausfällen kommt und nachträgliche Preisänderungen sehr unüblich sind sowie alle Kunden einen Bonitätsscheck durchlaufen und Kunden mit geringer Bonität in Vorkasse treten müssen, ist insgesamt nur von einer untergeordneten Bedeutung der Ermessensentscheidungen zu rechnen. Als beste Schätzung für den erwarteten Fehler der Ermessensentscheidungen wird eine pauschalierte Wertberichtigung auf Basis der einzelnen Überfälligkeiten vorgenommen. Zum Stichtag wurden hierfür Wertberichtungen in Höhe von TEUR 162 (i. Vj. TEUR 288) angesetzt. 8. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden betreffen die Geschäftsbereiche IS sowie TS. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen teilen sich regional wie folgt auf:
Die Umsatzerlöse über die Geschäftsbereiche lassen sich wie folgt darstellen:
9. Umsatzkosten Die Zusammensetzung der Umsatzkosten für die verschiedenen Geschäftsbereiche stellt sich wie folgt dar:
Der Materialaufwand auf Basis des Gesamtkostenverfahrens beträgt TEUR 15.624. Davon entfallen auf Unfertige Leistungen und Fertige Erzeugnisse TEUR 7.535, Waren TEUR 208 und bezogene Leistungen TEUR 7.881. 10. Sonstige Erträge Innerhalb der sonstigen Erträge werden insbesondere Kostenerstattungen, Auflösungen von Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Sachbezüge ausgewiesen. 11. Vertriebskosten Die Vertriebskosten setzen sich wie folgt zusammen:
12. Verwaltungsaufwendungen Die Verwaltungsaufwendungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
13. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen bestehen aus den folgenden Positionen:
14. Sonstige Aufwendungen In den sonstigen Aufwendungen sind verschiedene Aufwendungen enthalten, die sich nicht verursachungsgerecht auf andere Posten verteilen lassen. 15. Finanzergebnis Das Finanzergebnis umfasst:
Innerhalb der Finanzaufwendungen werden insbesondere Zinsaufwendungen aus der Unternehmensfinanzierung ausgewiesen. 16. Steuern Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit Sitz in Aachen/Deutschland, unterliegen der deutschen Körperschaftsteuer (einschließlich des Solidaritätszuschlags) und der Gewerbesteuer. Der Konzernsteuersatz beträgt wie im Vorjahr 32,5 %. Bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen kommt es regelmäßig zu Hinzurechnungen und Kürzungen bestimmter Aufwendungen und Erträge. Die Höhe der Ertragsteuern bemisst sich an dem so ermittelten zu versteuernden Einkommen bzw. am so ermittelten Gewerbeertrag. Latente Steuern wurden aufgrund von temporären Differenzen zwischen Steuerwert (tax basis) und dem Wertansatz in der Konzernbilanz berechnet. Soweit eine Realisierung der künftigen rechnerischen Steuervorteile aus aktiven latenten Steuern nicht wahrscheinlich ist, werden diese wertberichtigt. Bei den Konzerngesellschaften mit Sitz im Ausland werden die entsprechend anfallenden Ertragsteuern ermittelt. Die Gesellschaften unterliegen mit ihren Einkünften in den jeweiligen Ländern der Besteuerung. Auch hier kommt es regelmäßig zu Anpassungen der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Latente Steuern wurden aufgrund von temporären Differenzen zwischen Steuerwert und dem Wertansatz in der Konzernbilanz berechnet. Soweit eine Realisierung der künftigen rechnerischen Steuervorteile aus aktiven latenten Steuern nicht wahrscheinlich ist, werden diese wertberichtigt. Die Unternehmen des Konzerns unterliegen weltweit den jeweiligen steuerlichen Rechtsvorschriften. Bei der Beurteilung der europaweiten Steueransprüche und Steuerschulden kann insbesondere die Interpretation steuerlicher Vorschriften mit Unsicherheiten behaftet sein. Eine unterschiedliche Sichtweise der jeweiligen Finanzbehörden bezüglich der richtigen Interpretation von steuerlichen Vorschriften kann nicht ausgeschlossen werden. Änderungen der Annahmen über die richtige Interpretation von steuerlichen Normen fließen in die Bilanzierung ungewisser Ertragsteueransprüche und -schulden ein. Bilanzierte unsichere Ertragsteuerpositionen werden mit dem wahrscheinlichsten Wert angesetzt. Zwischen der UMS, der Utimaco GmbH, der Utimaco IS GmbH und der Utimaco TS GmbH wurden Gewinnabführungsverträge abgeschlossen. Auch die Utimaco TS UK Ltd. und die MYHSM Ltd. bilden eine sogenannte Tax Group. In beiden Fällen liegt eine ertragsteuerliche Organschaft vor. Die latenten Steuern und tatsächlichen Aufwendungen für Steuern vom Ertrag stellen sich für die Geschäftsjahre wie folgt dar:
Bei der Berechnung latenter Steuern im Inland wurde ein Steuersatz in Höhe von 32,5 % angewandt. Dieser setzt sich zusammen aus dem Steuersatz für Körperschaftsteuern zuzüglich Solidaritätszuschlag und aus dem Steuersatz für die Gewerbesteuer. Die aktiven und passiven latenten Steuern entfallen auf folgende Bilanzposten und steuerliche Verlustvorträge zum 31. März 2024:
Die aktiven und passiven latenten Steuern entfallen auf folgende Bilanzposten und steuerliche Verlustvorträge zum 31. März 2023:
Die Forderungen und Verbindlichkeiten der tatsächlichen Steuern in der Konzernbilanz lassen sich wie folgt darstellen:
Die Ertragsteuerforderungen bestehen im Wesentlichen bei den Gesellschaften in den Singapur und Großbritannien. Die Ertragsteuerverbindlichkeiten größtenteils bei den Gesellschaften in Deutschland und den USA. Die folgende Tabelle zeigt die steuerliche Überleitungsrechnung von dem im Geschäftsjahr erwarteten Ertragsteueraufwand zum tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wird der im Geschäftsjahr anwendbare Ertragsteuersatz von 32,5 % (i. Vj. 32,5 %) mit dem Ergebnis vor Steuern multipliziert.
Die angesetzten latenten Steuern auf Verlustvorträge wurden für Gesellschaften in den USA, Großbritannien und Deutschland angesetzt, da die Gesellschaften in den letzten Jahren steuerliche Gewinne erzielten und für die Zukunft weitere Gewinne erwartet werden. Die Verluste verfallen nicht mit Zeitablauf. Für eine deutsche und eine israelische Gesellschaft wurden keine latenten Steuern auf die zum Stichtag vorhandenen Verlustvorträge in Höhe von TEUR 38.286 angesetzt. Auch auf vorhandene Zinsvorträge in Höhe von TEUR 24.789 bei einer deutschen Gesellschaft wurden keine latenten Steuern zum Stichtag angesetzt. Die Steuersatzdifferenzen betreffen im Wesentlichen die Gesellschaften Utimaco Inc. (Steuersatz 21,0 %), Utimaco TS Srl. (Steuersatz 24,0 %) sowie die Utimaco TS UK Ltd. (Steuersatz 25,0 %). Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden im Berichtsjahr TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) passive latente Steuern angesetzt. Auf temporäre Unterschiede in Höhe von TEUR 1.147 (i. Vj. TEUR 806) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da das Mutterunternehmen die zeitliche Umkehr der temporären Differenzen steuern kann und es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden. 17. Sonstige Immaterielle Vermögenswerte Die Entwicklung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte gibt der als Anlage beigefügte Anlagespiegel wieder. Für die ausgewiesenen sonstigen immateriellen Vermögenswerte bestehen keine Eigentums- und Verfügungsbeschränkungen. Die Amortisationen werden in der Gesamtergebnisrechnung funktional aufgeteilt und entsprechend ausgewiesen. 18. Geschäfts- oder Firmenwerte Die im Konzernabschluss ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwert resultieren aus verschiedenen Unternehmenszusammenschlüssen. Zum Stichtag hat der UMS-Konzern die nachfolgenden Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert.
Die conpal wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr vollständig in die HSM (IS) integriert, entsprechend wurde der Geschäfts- oder Firmenwert für die conpal umgegliedert in die HSM (IS). Da ein Teil der vereinbarten Earn-Out Ziele nicht erreicht wurde und vorhandene steuerliche Verlustvorträge doch genutzt werden konnten, reduziert sich der Geschäfts- oder Firmenwert aus der Übernahme der conpal um TEUR 1.122. Geschäfts- oder Firmenwert LIMS (TS) Der erzielbare Betrag des Geschäftsbereichs (= ZGE) basiert auf ihrem Nutzungswert, der durch Diskontierung der aus der fortgesetzten Nutzung der ZGE geplanten künftigen Cashflows ermittelt wurde. Der Buchwert der ZGE fiel niedriger aus als ihr ermittelter erzielbare Betrag, sodass im Geschäftsjahr kein Wertminderungsaufwand erfasst wurde. Die wesentlichen Annahmen, die bei der Schätzung des erzielbaren Betrags verwendet wurden, werden nachstehend dargelegt. Die den wesentlichen Annahmen zugewiesenen Werte stellen die Beurteilung der gesetzlichen Vertreter der zukünftigen Entwicklungen in den relevanten Branchen dar und basieren auf Vergangenheitswerten von externen und internen Quellen.
Der Abzinsungssatz stellt eine Nach-Steuer-Größe dar, die auf Grundlage der historischen branchendurchschnittlich gewichteten Kapitalkosten bei einem möglichen Verschuldungsgrad von 18,6 % und einem Marktzinssatz von 11,7 % geschätzt wurde. Die Cashflow-Prognosen enthielten spezifische Schätzungen für fünf Jahre und eine ewige Wachstumsrate danach. Die nachhaltige Wachstumsrate wurde basierend auf der Schätzung der gesetzlichen Vertreter der langfristigen durchschnittlichen jährlichen EBITDA-Wachstumsrate ermittelt, die mit der Annahme, die ein Marktteilnehmer treffen würde, übereinstimmt. Das geplante EBITDA wurde unter Berücksichtigung vergangener Erfahrungen geschätzt und wie folgt bereinigt:
Geschäfts- oder Firmenwert HSM (IS) Der erzielbare Betrag des Geschäftsbereichs (= zugeordnete ZGE) basiert auf ihrem Nutzungswert, der durch Diskontierung der aus der fortgesetzten Nutzung der ZGE geplanten künftigen Cashflows ermittelt wurde. Der Buchwert der ZGE fiel niedriger aus als ihr ermittelter erzielbare Betrag, sodass im Geschäftsjahr kein Wertminderungsaufwand erfasst wurde. Die wesentlichen Annahmen, die bei der Schätzung des erzielbaren Betrags verwendet wurden, werden nachstehend dargelegt. Die den wesentlichen Annahmen zugewiesenen Werte stellen die Beurteilung der gesetzlichen Vertreter der zukünftigen Entwicklungen in den relevanten Branchen dar und basieren auf Vergangenheitswerten von externen und internen Quellen.
Der Abzinsungssatz stellt eine Nach-Steuer-Größe dar, die auf Grundlage der historischen branchendurchschnittlich gewichteten Kapitalkosten bei einem möglichen Verschuldungsgrad von 9,8 % und einem Marktzinssatz von 13,8 % geschätzt wurde. Die Cashflow-Prognosen enthielten spezifische Schätzungen für fünf Jahre und eine ewige Wachstumsrate danach. Die nachhaltige Wachstumsrate wurde basierend auf der Schätzung der gesetzlichen Vertreter der langfristigen durchschnittlichen jährlichen EBITDA-Wachstumsrate ermittelt, die mit der Annahme, die ein Marktteilnehmer treffen würde, übereinstimmt. Das geplante EBITDA wurde unter Berücksichtigung vergangener Erfahrungen geschätzt und wie folgt bereinigt:
Geschäfts- oder Firmenwert Atalla HSM/Payment HSM Der erzielbare Betrag des Geschäftsbereichs (= zugeordnete ZGE) basiert auf ihrem Nutzungswert, der durch Diskontierung der aus der fortgesetzten Nutzung der ZGE geplanten künftigen Cashflows ermittelt wurde. Der Buchwert der ZGE fiel niedriger aus als ihr ermittelter erzielbare Betrag, sodass im Geschäftsjahr kein Wertminderungsaufwand erfasst wurde. Die wesentlichen Annahmen, die bei der Schätzung des erzielbaren Betrags verwendet wurden, werden nachstehend dargelegt. Die den wesentlichen Annahmen zugewiesenen Werte stellen die Beurteilung der gesetzlichen Vertreter der zukünftigen Entwicklungen in den relevanten Branchen dar und basieren auf Vergangenheitswerten von externen und internen Quellen.
Der Abzinsungssatz stellt eine Nach-Steuer-Größe dar, die auf Grundlage der historischen branchendurchschnittlich gewichteten Kapitalkosten bei einem möglichen Verschuldungsgrad von 9,8 % und einem Marktzinssatz von 15,3 % geschätzt wurde. Die Cashflow-Prognosen enthielten spezifische Schätzungen für fünf Jahre und eine ewige Wachstumsrate danach. Die nachhaltige Wachstumsrate wurde basierend auf der Schätzung der gesetzlichen Vertreter der langfristigen durchschnittlichen jährlichen EBITDA-Wachstumsrate ermittelt, die mit der Annahme, die ein Marktteilnehmer treffen würde, übereinstimmt. Das geplante EBITDA wurde unter Berücksichtigung vergangener Erfahrungen geschätzt und wie folgt bereinigt:
Geschäfts- oder Firmenwert Realia Der erzielbare Betrag des Geschäftsbereichs (= zugeordnete ZGE) basiert auf ihrem Nutzungswert, der durch Diskontierung der aus der fortgesetzten Nutzung der ZGE geplanten künftigen Cashflows ermittelt wurde. Der Buchwert der ZGE fiel niedriger aus als ihr ermittelter erzielbare Betrag, sodass im Geschäftsjahr kein Wertminderungsaufwand erfasst wurde. Die wesentlichen Annahmen, die bei der Schätzung des erzielbaren Betrags verwendet wurden, werden nachstehend dargelegt. Die den wesentlichen Annahmen zugewiesenen Werte stellen die Beurteilung der gesetzlichen Vertreter der zukünftigen Entwicklungen in den relevanten Branchen dar und basieren auf Vergangenheitswerten von externen und internen Quellen.
Der Abzinsungssatz stellt eine Nach-Steuer-Größe dar, die auf Grundlage der historischen branchendurchschnittlich gewichteten Kapitalkosten bei einem möglichen Verschuldungsgrad von 9,8 % und einem Marktzinssatz von 13,8 % geschätzt wurde. Die Cashflow-Prognosen enthielten spezifische Schätzungen für fünf Jahre und eine ewige Wachstumsrate danach. Die nachhaltige Wachstumsrate wurde basierend auf der Schätzung der gesetzlichen Vertreter der langfristigen durchschnittlichen jährlichen EBITDA-Wachstumsrate ermittelt, die mit der Annahme, die ein Marktteilnehmer treffen würde, übereinstimmt. Das geplante EBITDA wurde unter Berücksichtigung vergangener Erfahrungen geschätzt und wie folgt bereinigt:
19. Nutzungsrechte Im Rahmen der Anwendung des IFRS 16 werden bestimmte Leasingverhältnisse gemäß den einschlägigen Regelungen der Bilanzierung als Nutzungsrechte erfasst und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig abgeschrieben. Die Entwicklung der Nutzungsrechte gibt der als Anlage beigefügte Anlagespiegel wieder. Für die ausgewiesenen Nutzungsrechte bestehen keine Verfügungsbeschränkungen. Der Konzern hat nicht das rechtliche Eigentum an diesen Vermögenswerten. Es bestehen variable Leasingzahlungen in Form von Nebenkosten bei den gemieteten Büroimmobilien. Die Mietnebenkosten belaufen sich auf TEUR 698 (i. Vj. TEUR 138). Bei den gemieteten Büroimmobilien bestehen grundsätzlich Verlängerungsoptionen. Der Konzern ermittelt die Nutzungsrechte und die korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten auf Grundlage der unkündbaren Grundmietzeit ohne Verlängerung. Wesentliche Kündigungsrechte über die gesetzlich bestimmten außerordentlichen Kündigungsrechte hinaus bestehen nicht. 20. Sachanlagen Die Entwicklung der Sachanlagen gibt der als Anlage beigefügte Anlagespiegel wieder. Für die ausgewiesenen Sachanlagen bestehen keine Eigentums- und Verfügungsbeschränkungen. Die Abschreibungen werden in der Gesamtergebnisrechnung funktional aufgeteilt und entsprechend ausgewiesen. 21. Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte Die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte mit einem Buchwert von TEUR 5.737 (i. Vj. TEUR 1.519) betreffen mit TEUR 4.160 Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen und mit TEUR 1.577 Ausleihungen an ein verbundenes Unternehmen des Gesellschafters. 22. Vorräte Der wesentliche Vorratsbestand resultiert aus dem Geschäftsbereich IS. Im laufenden Geschäftsjahr wurden Vorräte mit einem Betrag von TEUR 15.586 (i. Vj. TEUR 6.839) als Aufwand innerhalb der Umsatzkosten erfasst. Die Zusammensetzung der Vorräte kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
23. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Der Konzern hat Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 345 (i. Vj. TEUR 521) gebildet. Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:
Die Forderungen bestehen im Wesentlichen gegen langjährige Kunden. In den letzten Jahren gab es keine relevanten Forderungsausfälle. Zum 31. März 2024 sind wie im Vorjahr keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Sicherheit verpfändet. 24. Vertragsvermögenswerte Für Vertragsvermögenwerte werden zum Stichtag TEUR 6.247 (i. Vj. TEUR 5.083) angesetzt. Bei den Vertragsvermögenswerten handelt es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Im Wesentlichen sind hier Ausgaben für Wartungen von Hard- und Software, Entwicklungs-, Beratungs- und Marketingdienstleistungen sowie Versicherungen enthalten. 25. Sonstige finanzielle Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte
26. Zahlungsmittel
Die Zahlungsmittel setzen sich hauptsächlich aus Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. Es liegen keine Verfügungsbeschränkungen vor. 27. Eigenkapital Das Stammkapital in Höhe von TEUR 25 ist den Gesellschaftern der UMS zuzurechnen und voll eingezahlt. Im Zusammenhang mit der Finanzierung des Erwerbs sämtlicher Anteile an der Utimaco Verwaltungs GmbH, Aachen, wurde im Jahr 2022 in die Kapitalrücklage ein Betrag von TEUR 277.404 bar eingezahlt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte eine weitere Bareinlage in die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 11.175. In den sonstigen Rücklagen wird das kumulierte sonstige Ergebnis aus der Währungsumrechnung der in Fremdwährung valutierenden Auslandsgesellschaften, die Neubewertung der Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmern sowie die auf diesen Posten entfallenden latenten Steuern ausgewiesen. Hinsichtlich weiterer Angaben zum Eigenkapital wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen. 28. Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer Im Konzernabschluss des UMS-Konzerns werden beitragsorientierte sowie leistungsorientierte Versorgungspläne ausgewiesen. Der UMS-Konzern trägt bei den beitragsorientierten Zusagen keine versicherungsmathematischen Risiken bzw. diese Risiken werden durch den Versorgungsträger vollständig kompensiert. Es liegt eine reine Beitragszusage vor (defined contribution obligation). Die Beitragszusage wird indirekt über Dritte organisiert. Zum Stichtag entsteht aus diesen beitragsorientieren Zusagen wie im Vorjahr kein wesentlicher Ergebnis- oder Zahlungseffekt. Für die leistungsorientierten Versorgungspläne (defined benefit obligation) wird eine entsprechende Verpflichtung als Nettoschuld ausgewiesen:
Der UMS-Konzern zahlt Beiträge in leistungsorientierte Pläne in Deutschland für Leistungen nach Beendigung von ursprünglichen Arbeitsverhältnissen. Der im UMS-Konzern bestehende leistungsorientierte Plan „Altzusagen“ hat keine aktiven Mitarbeiter als Teilnehmer, die Planteilnehmer bestehen - wie im Vorjahr - aus einem unverfallbar Ausgeschiedenen mit einem Alter von 62,0 Jahren (i. Vj. 60,0 Jahren) und fünf Rentnern (i. Vj. fünf Rentnern) mit einem Durchschnittsalter von 81,2 Jahren (i. Vj. 80,2 Jahren). Die Nettoverpflichtung aus den leistungsorientierten Plänen teilt sich zum Stichtag 31. März 2024 in Höhe von TEUR 41 (i. Vj. TEUR 36) auf die unverfallbar Ausgeschiedenen und in Höhe von TEUR 786 (i. Vj. TEUR 756) auf die Rentner auf. Diese leistungsorientierten Pläne belasten den Konzern mit versicherungsmathematischen Risiken, wie beispielsweise dem Langlebigkeitsrisiko, Zinsrisiko und Markt-(Anlage-)Risiko. Zudem wird der UMS-Konzern durch die leistungsorientierten Verpflichtungen durch Zahlungsabflüsse finanziell in den kommenden Jahren belastet. Die nachstehende Tabelle zeigt die Überleitung des Anfangsbestands auf den Endbestand für die Verpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen und deren Bestandteilen:
Die Anpassungseffekte im sonstigen Ergebnis (OCI) führen dabei zu den folgenden versicherungsmathematischen Verlusten (i. Vj. Gewinne):
Die Analyse der erwarteten Leistungsverpflichtungen ergibt das folgenden Fälligkeitsprofil:
Versicherungsmathematische Annahmen Im Folgenden sind die wichtigsten, zum Abschlussstichtag verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen aufgeführt:
Der Inventurstichtag für die Planteilnehmer war am 15. Februar 2024 (i. Vj. 10. März 2023). Die Annahmen über die künftige Lebenserwartung beruhen wie im Vorjahr auf veröffentlichten Statistiken und Sterbetafeln von Heubeck 2018 G. Die folgenden derzeitigen Lebenserwartungen liegen den Werten der leistungsorientierten Verpflichtung zum Abschlussstichtag zugrunde. Zum 31. März 2024 lag die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung (Macaulay Duration) bei 7,09 Jahren (i. Vj. 7,10 Jahren). Sensitivitätsanalyse Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesenen Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst. Gehaltssteigerungen sind nicht mehr möglich. Obwohl die Analyse die vollständige Verteilung der nach dem Plan erwarteten Cashflows nicht berücksichtigt, liefert sie einen Näherungswert für die Sensitivität der dargestellten Annahmen:
29. Finanzschulden Die Finanzschulden beinhalten insbesondere langfristige Darlehen gegenüber Kreditinstituten im Rahmen einer konzernweiten Unternehmensfinanzierung in Höhe von TEUR 168.996 (i. Vj. TEUR 167.432). Der kurzfristige Anteil beläuft sich inklusive Zinsabgrenzungen auf TEUR 29.270 (i. Vj. TEUR 24.263). Die Finanzschulden sind wie folgt besichert:
30. Leasingverbindlichkeiten Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten langfristige Verpflichtungen aus dem Leasing von Gebäuden, Betriebs- und Geschäftsausstattungen, Firmenfahrzeugen und Lizenzen in Höhe von TEUR 3.916 (i. Vj. TEUR 2.491). Der kurzfristige Anteil beläuft sich auf TEUR 1.640 (i. Vj. TEUR 2.220). Bei nicht geringwertigen Leasingverträgen mit einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr wird die zu passivierende Leasingverbindlichkeit als Barwert der mit hoher Wahrscheinlichkeit an Leasingnehmer zu entrichtenden Zahlungen ermittelt. Ihre Fortschreibung erfolgt nach der Effektivzinsmethode. Das im Gegenzug anzusetzende Nutzungsrecht an dem zugrunde liegenden Vermögenswert ist zu Beginn des Leasingverhältnisses mit seinen Anschaffungskosten anzusetzen. In ihre Ermittlung gehen neben den Leasingzahlungen etwaige anfängliche direkte Kosten des Leasingnehmers und Rückbaukosten ein. Das aktivierte Nutzungsrecht ist planmäßig abzuschreiben und bei entsprechenden Hinweisen auf eine Wertminderung zu prüfen. Die Entwicklung der Leasingverbindlichkeiten lässt sich anhand der folgenden Tabellen für das aktuelle Geschäftsjahr sowie das Vorjahr darstellen:
31. Rückstellungen Die kurzfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
Die variablen Vergütungen enthaltenen Bonuszahlungen an Organe und Mitarbeiter. Die Rückstellungen für Gewährleistungen werden für geschätzte Gewährleistungskosten auf Basis von innerhalb der Gewährleistung durchgeführten Lieferungen und Leistungen und Erfahrungswerten gebildet. Die Rückstellungen entfallen mit TEUR 7.262 auf kurzfristige Rückstellungen. 32. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig und betragen zum Stichtag TEUR 10.849 (i. Vj. TEUR 14.754). 33. Vertragsverbindlichkeiten Zum Stichtag werden unter den Vertragsverbindlichkeiten Abgrenzungen von erhaltenen Zahlungen, insbesondere durch zeitraumbezogene Wartungsverträge, in Höhe von TEUR 47.792 (i. Vj. TEUR 39.070) ausgewiesen. Die Umsatzrealisierung erfolgt diesbezüglich, wenn die Verfügungsgewalt der zugesagten Produkte oder Dienstleistungen auf die Kunden übergeht. 34. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten Diese kurzfristigen Verbindlichkeiten betreffen die folgenden Positionen:
35. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung Die Konzernkapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Hierbei wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und aus Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der Zahlungsmittelfonds der Konzernkapitalflussrechnung umfasst frei verfügbare Zahlungsmittel als integraler Bestandteil der Zahlungsmitteldisposition. Zahlungsmittel umfassen Kassenbestände und Sichteinlagen bei Banken mit einer Restlaufzeit zum Anschaffungszeitpunkt von bis zu drei Monaten, die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Sonstige Angaben 36. Eventualverbindlichkeiten Zum 31. März 2024 bestehen keine Eventualverbindlichkeiten. 37. Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten Wertansätze, beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorie Die Finanzinstrumente werden zum Erfüllungstag in der Konzernbilanz erfasst. Mit Ausnahme der finanziellen langfristigen Vermögenswerte weisen alle finanziellen Vermögenswerte zum 31. März 2024 und 31. März 2023 kurze Restlaufzeiten auf oder liegen als Zahlungsmittel vor. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Abschlussstichtag zumindest näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Ebenfalls fallen sämtliche Finanzinstrumente in die Kategorie „AC“ (amortised cost). Die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte mit einem Buchwert von TEUR 5.737 (i. Vj. TEUR 1.519) betreffen in Höhe von TEUR 104 (i. Vj. TEUR 104) Beteiligungen. Dies entspricht dem Zeitwert. Diese Beteiligung wird in der Kategorie „FVtOCI“ (Fair Value through OCI) in der Stufe 2 ausgewiesen. Die restlichen Beteiligungen in Höhe von TEUR 4.056 (i. Vj. TEUR 0) sind der Kategorie „AC“ zugeordnet. Bewertungskategorien nach IFRS 9 Der Vergleich der Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und der finanziellen Verbindlichkeiten mit dem entsprechenden Fair Value nach IFRS 9 zum 31. März 2024 lässt sich anhand der folgenden Tabelle entnehmen: Aktiva
Der Vergleich der Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und der finanziellen Verbindlichkeiten mit dem entsprechenden Fair Value nach IFRS 9 zum 31. März 2023 lässt sich anhand der folgenden Tabelle entnehmen: Aktiva
In den Finanzschulden wird die Bankenfinanzierung des UMS-Konzerns ausgewiesen. Das langfristige Darlehen wird aufgeteilt in kurzfristige Annuitäten in Höhe von TEUR 29.270 (i. Vj. TEUR 24.263), die innerhalb von zwölf Monaten zu einem Liquiditätsabfluss führen, sowie den langfristigen Anteil. Der Zinssatz für die langfristige Finanzierung des Konzerns setzt sich zusammen aus einer marktunabhängigen Marge in Abhängigkeit vom Verschuldungsgrad des UMS-Konzerns sowie dem EURIBOR als marktabhängige und variable Zinskomponente. Durch die variable marktabhängige Zinskomponente ergibt sich ein Fair Value in Höhe des Buchwerts zum jeweiligen Stichtag. Die Finanzstufen werden in der Stufe 2 ausgewiesen 38. Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten Die Nettoergebnisse je Bewertungskategorie sind wie folgt dargestellt:
39. Überleitung der Schulden aus Finanzierungstätigkeit
Im Vorjahr hatte sich die folgende Überleitung der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit ergeben:
40. Risikomanagement des Konzerns Das Risikomanagementsystem des Utimaco-Konzerns ist ein integraler Bestandteil der Geschäftspraxis des gesamten Konzerns und umfasst die einzelnen organisatorischen Prozesse auf verschiedenen Ebenen und sämtliche Risikoarten. Der UMS-Konzern hat zur Durchführung und Absicherung der Geschäfte Verfahrensweisen entwickelt, die es der Geschäftsführung ermöglichen, bestandsgefährdende Risiken für den Konzern frühzeitig und über alle relevanten Konzerngesellschaften zu erkennen. Auf Basis eines konzernweit angewandten Systems zur Risikofrüherkennung und -überwachung werden Risiken identifiziert, bewertet, gesteuert und überwacht. Ein wesentlicher Bestandteil sind dabei die Geschäftsplanungs- und Controlling-Prozesse. Die Aufgaben der Risikoidentifikation und -bewertung werden von jeder Organisationseinheit wahrgenommen. Inhaltlich ähnliche Risiken werden zu Risikoarten, zum Beispiel Risiken im regulatorischen Umfeld, finanzwirtschaftliche Risiken zusammengefasst. Diese werden dann regelmäßig an die zuständigen Entscheidungsträger kommuniziert, welche die Risikosteuerung wahrnehmen. Gesamtwirtschaftliche Risiken Finanzielles Risikomanagement Der Konzern ist verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, die sich aus den betrieblichen Geschäftstätigkeiten und den Finanztätigkeiten des Konzerns ergeben. Die für den Konzern bedeutendsten finanziellen Risiken ergeben sich aus der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit der Gegenparteien des Konzerns und dem Liquiditätsrisiko. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden von der Geschäftsführung festgelegt und in regelmäßigen Gesellschafterversammlungen (Board Meetings) von den Gesellschaftern überwacht. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen dem Konzern-Controlling. Kreditrisiko (Ausfallrisiko) Kreditrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass Gegenparteien (Kunden und sonstige Schuldner) einer Transaktion nicht in der Lage sind, ihre Verpflichtungen zu erfüllen und dem Konzern daraus ein finanzieller Schaden entsteht. Das maximale Kreditrisiko (Ausfallrisiko) entspricht ohne Berücksichtigung von Verrechnungsvereinbarungen und ohne Berücksichtigung jeglicher zusätzlicher Sicherheiten oder sonstiger Kreditverbesserungen maximal dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte des Konzerns. Der Konzern trägt dem Kreditrisiko durch die Bildung von entsprechenden Wertminderungen sowie Ausfallversicherungen für Forderungen Rechnung. Das Kreditrisiko wird in der Regel durch Diversifikation reduziert, welche durch eine Vielzahl von Schuldnern erreicht wird. Weiterhin wird das Kreditrisiko durch Einholung von Käuferanzahlungen gemindert. IFRS 9 führte ein Wertminderungsmodell ein, basierend auf erwarteten Kreditverlusten (Expected Credit Loss Model). Dieses Modell ist auf alle finanziellen Vermögenswerte anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Zur Ermittlung der Wertminderungen auf Lieferungen und Leistungen wird das vereinfachte Verfahren angewandt. Hierbei werden die erwarteten Kreditverluste, über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente ermittelt. Die Einschätzung der erwarteten Ausfälle ergibt sich aus der Analyse historischer Forderungsausfälle, der Altersstruktur, der versicherten Forderungen sowie aktuellen Branchenentwicklungen und der Beurteilung der Kreditwürdigkeit einzelner Kunden. Wesentliche Forderungsausfallrisiken sieht die Gesellschaft historisch bedingt nicht. Aufgrund der guten Bonität der Kunden werden nur geringe Ausfallrisiken auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erwartet und deshalb nur Wertberichtigungen im geringen Umfang gebildet. Die Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden jährlich individuell abgeschätzt. Auf Basis der Überfälligkeiten werden hierbei entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Beginnend bei den nicht fälligen Forderungen (Annahme Rating: AAA, Ausfallwahrscheinlichkeit 0,01 %) bis hin zu den mehr als 180 Tage überfälligen Forderungen (Annahme Rating: B-, Ausfallwahrscheinlichkeit 13,00 %). Zum Stichtag sind auf Basis der Überfälligkeiten Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 162 (i. Vj. TEUR 288) gebildet. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken ergeben sich, wenn die kurzfristig fälligen finanziellen Verpflichtungen die kurzfristig verfügbaren finanziellen Vermögenswerte übersteigen. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt durch konzernweite Finanzplaninstrumente und wird laufend überwacht. Der Konzern verfügt im Rahmen der im Vorjahr durchgeführten Umfinanzierung über Kontokorrentlinien, die zum Stichtag vollständig ausgenutzt sind. Im Vorjahr wurden diese ebenfalls vollständig ausgenutzt. In Zusammenhang mit der im Vorjahr durchgeführten Finanzierung wurde die Einhaltung von Zielvorgaben (Covenants) bezüglich dem EBITDA adjusted sowie dem Nettoverschuldungsgrad (beides ermittelt nach den Vorgaben des Konsortialkreditvertrages) vereinbart. Sollten diese Finanzkennzahlen nicht eingehalten werden, besteht grundsätzlich ein Liquiditätsrisiko durch dann vorzunehmende Sondertilgungen bzw. durch mögliche Kündigungsrechte der finanzierenden Bank. Im Rahmen der Treasury Prozesse wird die Einhaltung der Finanzkennzahlen aus dem Darlehensvertrag überwacht. Aktuell sieht die Geschäftsführung keine Hinweise, dass die Einhaltung der Finanzkennzahlen gefährdet sein könnte. Sämtliche kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten führen im folgendem Geschäftsjahr 2024/2025 zu einem Liquiditätsabfluss in Höhe des Buchwertes zum Stichtag 31. März 2024. Zinssatzrisiken Unter dem Zinsänderungsrisiko versteht man das Risiko, dass der Zeitwert oder zukünftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes oder von bestimmten Zinsauf- oder Zinsabschlägen schwanken. Der Zinssatz für die langfristige Finanzierung des Konzerns setzt sich zusammen aus einer marktunabhängigen Marge in Abhängigkeit vom Verschuldungsgrad des UMS-Konzerns sowie dem EURIBOR bzw. LIBOR als marktabhängige und variable Zinskomponente. Wäre der EURIBOR um 1 % höher gewesen, hätte sich das Finanzergebnis entsprechend um EUR 2,0 Mio verschlechtert. Bei einer Reduzierung des EURIBOR um 1 % wäre das Finanzergebnis um EUR 2,0 Mio höher ausgefallen. Fällt der EURIBOR unter 0 %, ändert sich das Finanzergebnis nicht weiter. Diese Sensitivitäten gelten unverändert zum Vorjahr. Steuerrisiken Die UMS und ihre Tochtergesellschaften operieren weltweit und unterliegen damit vielfältigen nationalen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Die Gesellschaften werden fortlaufend von Finanzbehörden in verschiedenen Ländern geprüft, in denen sie steuerlich ansässig sind. Änderungen der Steuergesetze und -regelungen, der Rechtsprechung und der Auslegung durch die Finanzbehörden sowie Feststellungen der Prüfungsbehörden in diesen Ländern können zu höheren Steueraufwendungen und -zahlungen führen und zudem Einfluss auf die Höhe der Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sowie auf die aktiven und passiven latenten Steuern haben. Einflüsse auf solche Positionen können ebenfalls aus wesentlichen Akquisitionen, Desinvestitionen, Restrukturierungen und anderen Reorganisationen, die wir durchgeführt haben, entstehen. Den sich ergebenden Risiken wird begegnet durch eine fortlaufende Identifikation und Bewertung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Für - in ihrer Höhe und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens nach - nicht sichere Verpflichtungen gegenüber den jeweiligen nationalen Finanzbehörden werden Steuerrückstellungen auf Basis von Schätzungen gebildet. Zum Bilanzstichtag bestehen keine steuerlichen Risiken, die der Bildung einer Steuerrückstellung bedürfen. Fremdwährungsrisiken Als Fremdwährungsrisiko wird das Risiko definiert, dass der Zeitwert oder zukünftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Fremdwährungsumrechnung bzw. der Umrechnungskurse in fremden Währungen schwanken. Dies betrifft insbesondere den US-Dollar sowie das Britische Pfund. Die Sensitivität des EURO/USD-Kurses betrifft aus Sicht des Konzerns im Wesentlichen die Gesellschaft Utimaco Inc. mit den entsprechenden Geschäftsbereichen. Sofern der USD-Kurs um 10 % gegenüber dem EURO-Kurs steigt, verringert sich das EBT um EUR 0,1 Mio. Wenn der EURO-Kurs um 10 % gegenüber dem USD-Kurs steigt, erhöht sich das EBT um EUR 0,1 Mio. Die Sensitivität des EURO/Pfund-Kurses betrifft aus Sicht des Konzerns im Wesentlichen die Gesellschaft MYHSM und TS UK Ltd. mit den entsprechenden Geschäftsbereichen. Sofern der Pfund-Kurs um 10 % gegenüber dem EURO-Kurs steigt, erhöht sich das EBT um EUR 0,1 Mio. Wenn der EURO-Kurs um 10 % gegenüber dem Pfund-Kurs steigt, verringert sich das EBT um EUR 0,1 Mio. Neben diesen Tochtergesellschaften mit den Geschäftsbereichen ist der Konzern noch weiteren Währungseffekten ausgesetzt. Eine Sensitivität lässt sich aufgrund der verschiedenen Kunden und Auftragsvolumina nicht ermitteln. Der Konzern wendet kein aktives Hedging an. Da nahezu der gesamte Geschäftsbereich Atalla in USD tätig ist, wirken sich die Währungseffekte sowohl auf die Umsatzerlöse als auch auf die Kosten aus. Die kumulierten Währungsumrechnungseffekte aus den Geschäftsbereich Atalla werden als sonstiges Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Kapital Die Gesellschaft unterliegt als Gesellschaft mit beschränkter Haftung den Mindestkapitalanforderungen des deutschen Rechts. Zusätzlich unterliegt der Konzern üblichen und branchenspezifischen Mindestkapitalanforderungen. Diese Mindestkapitalanforderungen werden laufend überwacht und wurden im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr erfüllt. Dividenden wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht bezahlt und sind auch für das Folgejahr nicht vorgesehen. Der Konzern definiert das verwaltete Kapital als das Konzerneigenkapital. Die Ziele der Verwaltung des Kapitals sind:
Das Kapital wird mithilfe der Eigenkapitalquote überwacht. Diese ermittelt sich wie folgt:
41. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen Nahestehende Personen in Schlüsselpositionen Als nahestehende Personen in Schlüsselpositionen wurden die Geschäftsführer der UMS identifiziert. Die Geschäftsführung der UMS als Konzernmutter setzt sich wie folgt zusammen:
Die Mitglieder der Geschäftsführung gehören keinem anderen Kontrollgremium an. Die Vergütung für die Geschäftsführung beträgt im laufenden Geschäftsjahr TEUR 1.388 (i. Vj. TEUR 282) und ist in entsprechender Höhe im Aufwand für laufende und variable Bezüge erfasst. Die Utimaco Verwaltungs Holding GmbH hält sämtliche Anteile an der UMS. Die Utimaco Verwaltungs Holding GmbH wird mehrheitlich und mittelbar von der SGT Capital/Cayman Islands, beherrscht und kontrolliert. Sämtliche Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden unter den gleichen Bedingungen abgewickelt wie Geschäftsvorfälle mit unabhängigen Geschäftspartnern. 42. Personal Zu den jeweiligen Stichtagen waren im Konzern die folgende Anzahl an Angestellten beschäftigt:
Im Durchschnitt wurden dabei 551 Angestellte (i. Vj. 531) beschäftigt. Die Personalkosten lassen sich wie folgt aufteilen:
43. Befreiung nach § 264 III HGB Die folgenden Tochterunternehmen machen für das Geschäftsjahr 2023/2024 von der Befreiung des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch:
44. Honorare des Abschlussprüfers Durch den Abschlussprüfer wurden Honorare von insgesamt TEUR 194 (i. Vj. TEUR 87) berechnet. Diese betrafen ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses. Darüber hinaus wurden sonstige Leistungen von insgesamt TEUR 7 (i. Vj. TEUR 7) berechnet. Sämtliche angegebenen Honorare und Auslagen betreffen Nettobeträge ohne die gesetzliche Umsatzsteuer. 45. Ereignisse nach dem Stichtag Die Gesellschafter haben nach dem Bilanzstichtag bis zur Aufstellung des Abschlusses weitere Bareinlagen in die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 4.095 geleistet. Mit Gesellschafterbeschluss vom 25. Juli 2024 wird der Betrag von TEUR 535in die einseitig gebundene Kapitalrücklage durch SGT Capital Lux Ultimate S.à r.l. und SGT Capital Lux II S.à r.l. gezahlt. Am 26. Juli 2024 wurden bereits TEUR 465 eingezahlt. Zusätzlich wird mit selbem Beschluss der Aufwendungsersatzanspruch aus der Rechnung Nr. INV-2024-003 vom 22. Juli 2024 der SGT Capital Lux Ultimate S.à r.l. in Höhe von TEUR 500in die einseitig gebundene Kapitalrücklage eingebracht.
Aachen, 29. Juli 2024 Stefan Auerbach, Geschäftsführer Hacan Ingvar Tiwemark, Geschäftsführer Martin Stamm, Geschäftsführer Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2024
* Die Vorjahreszahlen wurden korrigiert (Erläuterung in Punkt 5 des Konzernanhang). Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Utimaco Management Services GmbH, Aachen Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Utimaco Management Services GmbH, Aachen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Utimaco Management Services GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 29. Juli 2024 KPMG AG Obergarz, Wirtschaftsprüfer Claßen, Wirtschaftsprüfer |
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