D & H GmbHLiquidiert

18146 Rostock, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Rostock HRB 11213
Vorher
D & H Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
27.4.2009
Branche
Verwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Gegenstand
Immobilienverwaltung sowie sämtliche damit verbundene und daraus folgende Geschäfte; Hausmeisterservice ohne Handwerkskarte, Maklertätigkeit i.S.v. § 34c GewO und Ferienvermietung

Historie

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Management

NameRolle
Mandy Hillen
seit 27.4.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bentwisch
12.500 €
50.00%
Bentwisch
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

D & H Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Bentwisch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 4.073,96 103,92
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.553,80 30,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.520,16 73,92
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.073,96 103,92

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 811,94 14,97
I. gezeichnetes Kapital 300,00 300,00
II. Verlustvortrag 285,03 0,00
III. Jahresüberschuss 796,97 -285,03
B. Rückstellungen 2.481,85 41,65
C. Verbindlichkeiten 780,17 47,30
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.073,96 103,92

Anhang zum 31.12.2010

1. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und denen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrecht nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen

Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

4. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.553,80 € 0,00 € 30,00 € 30,00 €

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 1.553,80

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 300,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Im Posten Bilanzgewinn ist ein Verlustvortrag von € 285,03 enthalten.

Verbindlichkeiten

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 780,17 € 780,17 € 47,30 € 0,00 €

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 355,23 ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

5. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Mandy Hillen

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Verlustvortrag 285,03 €

Jahresüberschuss 796,97 €

Bilanzgewinn (Ergebnis) 511,94 €

wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Gesellschafter 0,00 €

Vortrag auf neue Rechnung 668,98 €

Einstellung in die Kapitalrücklage 127,99 €

gemäß § 5a Abs. 3 Satz 1 GmbHG

Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,00 €

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

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