Geuß
GmbH
Niederaichbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.552,00 |
35.554,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
29.547,00 |
35.549,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
379.472,54 |
580.885,85 |
| I.
Vorräte |
31.930,25 |
63.818,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
201.036,76 |
262.145,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.807,72 |
|
| davon
gegen Gesellschafter |
15.807,72 |
57.998,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
146.505,53 |
254.921,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
241,69 |
| Aktiva |
409.024,54 |
616.681,54 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
255.008,77 |
500.916,77 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
230.008,77 |
475.916,77 |
| davon
Gewinnvortrag |
175.916,77 |
464.286,73 |
| B.
Rückstellungen |
112.863,00 |
72.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
41.152,77 |
43.764,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
41.152,77 |
43.764,77 |
| Summe
Passiva |
409.024,54 |
616.681,54 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der
Geuß GmbH für das Wirtschaftsjahr 01.01.2023 bis
31.12.2023 sind nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
264 ff HGB) aufgestellt worden.
Die Gliederung der Bilanz wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB vorgenommen.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Absatz 2 HGB.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Geuß GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften war die Regelung des
GmbH-Gesetzes zu beachtenVon dem Wahlrecht zur Aktivierung
selbsterstellter immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde kein Gebrauch gemacht.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
bzw. zu Herstellungskosten zuzüglich
aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten angesetzt.
Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten oder zu den am Bilanz-stichtag
niedrigeren Tageswerten bilanziert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Ansatz der
flüssigen Mittel erfolgte mit dem Nennwert.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag wurden, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, mit dem Nennbetrag unter den
Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert.
Die
Rückstellungen wurden für alle ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt. Der Dotierung wurden die
voraussichtlichen Verpflichtungen bzw. Kosten
zugrundegelegt.
Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgte zum
Rückzahlungsbetrag.
Für Latente Steuern wurde keine sonstige
Rückstellung gebildet, weil keine Abweichung zwischen
Handelsbilanz und Steuerbilanz vorliegt.
III. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Gesellschaft durch den
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Herrn Markus Geuß, Niederaichbach vertreten.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung
aufgestellt, festgestellt am 21.11.2024 im Original
gezeichnet.
Herr Markus Geuß, Geschäftsführer,
Fachhändler
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2024
festgestellt.
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