REFUWEL
GmbH
Großhabersdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
810.629,22 |
569.345,18 |
| I.
Sachanlagen |
810.629,22 |
569.345,18 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.301.857,94 |
2.682.432,68 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.153.212,78 |
2.246.711,31 |
| II.
Wertpapiere |
4.447,00 |
28.663,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
144.198,16 |
407.058,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.652,61 |
17.808,08 |
| Aktiva |
4.122.139,77 |
3.269.585,94 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.352.720,32 |
3.077.348,57 |
| I.
eingefordertes Kapital |
13.000,00 |
13.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.000,00 |
-12.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.064.348,57 |
3.042.064,91 |
| III.
Jahresüberschuss |
275.371,75 |
22.283,66 |
| B.
Rückstellungen |
67.871,89 |
44.124,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
701.488,06 |
148.113,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
305.028,91 |
148.113,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
396.459,15 |
|
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
59,50 |
|
| Summe
Passiva |
4.122.139,77 |
3.269.585,94 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenkriterien einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 I HGB.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde unverändert das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der
Darstellung im Jahresabschluss zu verbessern, werden die
Davon-Vermerke der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung einheitlich im Anhang aufgeführt.
Die Form der Darstellung, insbesondere die
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,
wurde beibehalten. Eine Abweichung gemäß§
265 Abs. 2 HGB ist somit im Anhang nicht zu erläutern.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Abschreibungen (§ 281 Abs. 1 HGB) i.H.v.
24.752,70€ sind nach steuer- und handelsrechtlichen
Vorschriften auf das Anlagevermögen vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibung
angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten weniger als EUR 800,00 betragen, wurden
entsprechend der Vorschrift des § 6 Abs. 2 EStG sofort
abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, wurde ein Sammelposten nach § 6 Abs.
2a EStG gebildet, soweit die Anschaffungskosten gemindert
um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag für das
einzelne Wirtschaftsgut 150,00 EUR aber nicht 1.000,00 EUR
überstiegen haben.
III. Angaben zur Bilanz
Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten alle
zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken.
Haftungsverhältnisse gemäß §
251 HGB (i.V. mit § 268 Abs. 7 1.Halbsatz) sind nicht
gegeben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
waren im Geschäftsjahr keine erkennbaren Einzelrisiken
durch Wertberichtigungen zu berücksichtigen. Da zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung sämtliche in der Bilanz
zum 31.12.2023 ausgewiesenen Forderungen beglichen wurden,
beträgt die Wertberichtigung EUR 0,00
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 2.300.000,00 EURO (Vorjahr
1.700.000,00 Euro). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 0,00 EUR
(Vorjahr 0.00 Euro) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
zum Bilanzstichtag 0,00 Euro.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen
Latente Steuern gemäß § 274 Abs. 1
oder 2 HGB waren nicht zu aktivieren.
Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten alle
zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken.
Haftungsverhältnisse gemäß §
251 HGB (i.V. mit § 268 Abs. 7 HGB) sind nicht
gegeben.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahre aufgestellt.
Die Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften nach § 276 HGB werden in
Anspruch genommen.
VI. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung der REFUWEL GmbH durch die
Geschäftsführerin:
- Frau Tanja Riedling, Nürnberg
- Sie ist von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
Nürnberg, 30 . Mai 2025
......................................................Tanja
Riedling
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2025
festgestellt.
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