Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 41310
Vorher
Faber Recycling GmbHFaber Ambra GmbH
Eingetragen
8.9.1989
Branche
Deponierung oder Dauerlagerung von sonstigen AbfällenBeseitigung von anderen Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der AbfallbewirtschaftungEnergetische Verwertung von Abfällen
Gegenstand
Geändert, jetzt: Das Projektmanagement in allen technischen und kaufmännischen Bereichen, die Projektsteuerung und Abwicklung sowie die Übernahme von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Fracht, der Lagerung, dem Handel und der Weiterverarbeitung von Recycling-, Problem- und Abfallstoffen sowie der Betrieb von Deponien für Recycling-, Problem- und Abfallstoffe.

Historie

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Management

NameRolle
Peter Eisele
seit 27.4.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Betes Holding GmbHCHE
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Betes Holding GmbH
Switzerland
26.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Faber Ambra GmbH

(vormals: Faber Recycling GmbH)

Alzey

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
EUR

Vorjahr
TEUR

A. Anlagevermögen

232.373,51

186

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

0

II. Sachanlagen

5.361,00

9

III. Finanzanlagen

227.011,51

177

B. Umlaufvermögen

139.401,64

318

I. Vorräte

91.034,90

194

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

48.366,74

124

Summe Aktiva

371.775,15

504



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
EUR

Vorjahr
TEUR

A. Eigenkapital

138.297,88

138

I. Gezeichnetes Kapital

26.000,00

26

II. Gewinnvortrag

112.297,88

112

B. Rückstellungen

7.399,00

7

C. Verbindlichkeiten

213.578,27

359

D. Rechnungsabgrenzungsposten

12.500,00

0

Summe Passiva

371.775,15

504

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 wurden die handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB sowie das GmbHG beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. Die Grundsätze der Einzelbewertung und der Unternehmensfortführung, das Vorsichtsprinzip und der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurden beachtet.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) verringert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen.

In Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften werden Anlagegüter mit Einzelanschaffungspreis von EUR 150,01 bis zu EUR 1.000,00 (netto) in einen Sammelposten eingestellt und im Jahr der Anschaffung und den nachfolgenden vier Jahren mit jeweils 20 % abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 150,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe gemäß § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.

Die Fertigen Erzeugnisse wurden im Rahmen von körperlichen Bestandsaufnahmen auf den Bilanzstichtag ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert worden. Auf zwei Forderungen wurden zur Abdeckung des Ausfallrisikos Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Für das allgemeine Zahlungsrisiko der übrigen Forderungen wurde durch die Vornahme einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken, soweit sie bei der Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren, ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte zum notwendigen Erfüllungsbetrag. Bilanzierungswahlrechte für Rückstellungen wurden nicht wahrgenommen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit Ausnahme einer Forderung in Höhe von EUR 10.794,38 innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Vorjahres waren ebenfalls mit Ausnahme einer Forderung in Höhe von EUR 12.108,49 innerhalb eines Jahres fällig.

Von den Forderungen des Vorjahres entfallen EUR 87.711,23 auf Forderungen gegenüber der Gesellschafterin.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten des Vorjahres waren ebenfalls sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Von den Verbindlichkeiten entfallen EUR 126.934,49 auf Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin.

Erläuterung des Anteilsbesitzes

Auf eine detaillierte Erläuterung des Anteilsbesitzes wird in Übereinstimmung mit § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB aufgrund der untergeordneten Bedeutung des Anteilsbesitzes für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verzichtet.

Haftungsverhältnisse

Die Gesellschaft haftet im Zusammenhang der ihr gemeinsam mit der Wilhelm Faber GmbH, Alzey, und der Faber Umwelt-Technik GmbH, Alzey, eingeräumten Kreditlinie bis zu einem Betrag von EUR 2.160.000,00 auch für Verbindlichkeiten von Gesellschaftern und Schwesterunternehmen. Am Bilanzstichtag waren von der Faber Umwelt-Technik GmbH EUR 7.636,47 und von der Wilhelm Faber GmbH EUR 0,00 der Kreditlinie in Anspruch genommen.

4. Sonstige Angaben

Geschäftsführer

Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr Herr Wolfgang Tönges, Kaufmann, Orbis und Herr Karl-Wilhelm Faber, Dipl.-Ingenieur, Alzey, (bis zum 30. Juni 2011). Herr Tönges ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und alleinvertretungsberechtigt.

Alzey, den 29. September 2011

 

gez. Wolfgang Tönges, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04.10.2011

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