clara energie GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heiko Peckmann seit 2.1.2025 | Geschäftsführer |
Simon Ramsauer seit 13.6.2005 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Rosenheim Netze GmbHRosenheimJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231 Grundlagen des Unternehmens1.1 Geschäftsmodell des UnternehmensDie Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH (SWRO Netze GmbH) betreibt die Strom-, Gas-, Fernwärme-, Dampf- und Wassernetze für die öffentliche Versorgung der Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG. Im Rahmen der regulatorischen Vorgaben wird das Strom- und Gasnetz dritten Nutzern zur Verfügung gestellt. Innerbetrieblich ausgetauschte Leistungen werden mittels Pacht- und Dienstleistungsverträgen abgewickelt. Im Rahmen des Aufgabengebietes werden auch umfassende Dienstleistungen für Dritte erbracht. Hervorzuheben sind Dienstleistungen für die INNergie GmbH. 2 Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene RahmenbedingungenKonjunkturelle Lage "Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. "Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken", sagte Ruth Brand bei der Pressekonferenz "Bruttoinlandsprodukt 2023 für Deutschland" in Berlin. "Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort", so Brand weiter. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher." Quelle: vgl. Bericht vom 15.01.2024 (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html) Die gesamtwirtschaftliche Ausgangslage stellte sich zum Jahreswechsel 2023/24 im Zuge der Nachwirkungen der vorangegangenen Krisen, insbesondere den erheblichen Kaufkraftverlusten als Folge des massiven Energie- und Nahrungsmittelpreisanstiegs, der schwachen weltwirtschaftlichen Entwicklung, der geopolitischen Krisen sowie den geldpolitischen Straffungen weiterhin sehr schwach dar. Die Entwicklung der Inflation und die enorm gestiegenen Energiepreise für Strom und Gas haben die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in die Höhe getrieben. Diese Preissteigerungen wirkten sich auf die laufenden Unterhalts- und Betriebskosten und damit auf den Materialaufwand aus. Hinzu kamen nach wie vor Lieferschwierigkeiten und Engpässe der Vorlieferanten. Mit einem rückläufigen Trend der Inflation, steigenden Reallöhnen und einer allmählichen Belebung der Weltwirtschaft dürften sich zentrale Belastungsfaktoren für die deutsche Wirtschaft aber im Verlauf des kommenden Jahres verringern und eine vor allem binnenwirtschaftlich getragene Erholung einsetzen. Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2024/20240115-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-januar-2024.html 2.2 Geschäftsverlauf2.2.1 Allgemeiner Rückblick"Der zurückliegende Winter liegt laut Deutschen Wetterdienst (DWD) auf dem dritten Platz der mildesten Winter hinter 2006/2007 und 2019/2020." Quelle: vgl. n-tv.de (BIP-Rückgang zum Jahresende: Deutsche Wirtschaft steuert in die Rezession - n-tv.de) Die SWRO Netze GmbH sind nach dem Eco-Management and Audit Scheme, auch bekannt als EU-Öko-Audit (EMAS-Umweltmanagement), zertifiziert. Netzentgeltentwicklung/Anreizregulierung (Bundesnetzagentur)Das Jahr 2023 stellte den Beginn der vierten Regulierungsperiode für die Sparte Gas dar. Derzeit findet die Kostenprüfung der Daten aus dem Basisjahr 2020 durch die Regulierungsbehörde statt. Für die Sparte Strom war das Jahr 2023 das letzte Jahr der 3. Regulierungsperiode. Der Anstieg der Netzentgelte in der Sparte Strom ist bedingt durch die explodierenden Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie. Die Beschaffung von in der Kostenprüfung anerkennbarer Verlustenergie erfolgt nach festgelegten Formeln und war bis spätestens 30.06.2023 für das Jahr 2024 abzuschließen. Die Netzentgelte der Sparte Gas basieren auf einer prognostizierten Erlösobergrenze nach dem Zwischenstand der Kostenprüfung für die 4. Regulierungsperiode. Die höheren operativen Kosten im Basisjahr 2020 zeigten sich in einer Steigerung der Netzentgelterlöse von 2022 auf 2023. EnergiedatenentwicklungDer Stromabsatz (= Summe aller Einspeisungen abzüglich Netzverluste und Rückspeisungen an den vorgelagerten Netzbetreiber) ist gegenüber dem Vorjahr um weitere 2,64 % auf 247.630 MWh gesunken. Obwohl das Jahr 2023 nach Berechnung der Gradtage erneut wärmer war als 2022, ist der Gasabsatz - ohne das Müllheizkraftwerkt (MHKW) und die Gasmotorenanlage in der Oberaustraße sowie Schechen - um 2,59 % gestiegen. Das Kraftwerk wurde sukzessive wieder ohne Öl betrieben. Dies erklärt den Anstieg des Gasbezugs vom MHKW um 14,07 % auf 196.038 MWh. KundenDie Quote der fremdbelieferten Standardlastprofilkunden (SLP-Kunden) stieg beim Strom vom 31.12.2022 bis zum 31.12.2023 von 19,0 % auf 20,7 %. In der Sparte Gas erhöhte sich der Anteil von fremdbelieferten SLP-Kunden ebenfalls, von 11,9 % auf 13,5 %. Zum 31.12.2023 wurden 47,5 % der Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM-Kunden) in der Sparte Strom fremdversorgt. Die Anzahl der eigenversorgten RLM-Gaskunden ist leicht zurückgegangen. LieferantenZum 01.01.2024 hatten 336 (Vorjahr: 316) Strom- und 238 (Vorjahr: 220) Gaslieferanten einen gültigen Lieferantenrahmenvertrag mit der SWRO Netze GmbH. StromUm die Betriebssicherheit der Stromversorgung weiter zu verbessern, wechselte die Betriebsabteilung Strom rund 15 Mittelspannungsschaltanlagen in Rosenheim und Stephanskirchen aus. Im Netzgebiet Stephanskirchen ersetzte man zwei alte Maststationen durch moderne und sichere Betongebäude. Das letzte Jahr war geprägt von Extremwetterereignissen. Gewitterfronten im Sommer und auch die starken Schneefälle im Dezember konnten der Sicherheit der Versorgung nichts anhaben. Witterungsbedingte Störungen und Kurzunterbrechungen waren vor allem aus dem vorgelagerten Hochspannungsnetz verursacht. In Rosenheim und Stephanskirchen sind nahezu alle Kabel in der Erde verlegt und können im Störungsfall schnell umgeschaltet werden, was sich in niedrigen Ausfallraten und hoher Versorgungssicherheit zeigt. GasAufgrund der Brückensanierung über den Hammerbach wurden die Gas-Hochdruck-Ein- und Ausgangsleitungen der Übernahmestation Lortzingstraße umgelegt und der Hammerbach durch einen Düker gequert. Dabei wurden neue Gas-Hochdruckarmaturen mit Ausbläsern platziert. Die Umlegung erfolgte im Zeitraum April-September 2023. FernwärmeDie Technische Sicherheitsmanagement (TSM)-Prüfung Wärme wurde 2023 erfolgreich abgeschlossen. Die Abteilung Netzbetrieb Fernwärme realisierte bis Dezember 2023 den Einbau von 118 neuen Hausübergabestationen in den Leistungsklassen 30 kW bis 300 kW im Netz der Stadtwerke Rosenheim. Hierbei handelte es sich um die Umrüstung von Öl-/Gasheizungen auf Fernwärme und um die Umrüstung von Altanlagen mit einem Investitionsvolumen von ca. 660.000 €. Die Wasserverluste lagen bei einem niedrigen Niveau von ca. 2 m 3 /d. WasserDer Antrag für die Ausweisung des Wasserschutzgebietes für die Brunnen I, II, III, V, VI und VII im Gewinnungsgebiet Willinger Au ist seit 2021 eingereicht und befindet sich noch in Bearbeitung. 2022 und 2023 erfolgten weitere Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Behörden. Für die Wassergewinnungsanlage in Willing wurde eine stationäre Netzersatzanlage aufgebaut. Die Umsetzung und Fertigstellung des Bauvorhabens sowie die erfolgreiche Inbetriebnahme erfolgte Ende 2023. NetzführungFür das Informations-Sicherheits-Management-Systems (ISMS) fand im Mai 2023 eine erfolgreiche Re-Zertifizierung nach ISO 27001 und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) statt. Somit ist das Scada Netzwerk (Supervisory Control and Data Acquisition) für die nächsten drei Jahre erfolgreich nach den neuesten IT-Sicherheitsmaßnahmen zertifiziert. Hierzu wurden einige hard- und softwaretechnische Aufrüstungen vorgenommen und ca. 50.000 € investiert. Um im Not- und Krisenfall richtig reagieren zu können, führte das Personal der Netzleitstelle - gemeinsam mit dem Bereitschaftsdienst und der Schaltwarte des MHKW - viele Test- und Störungsszenarien durch. Die Technik wurde erheblich verbessert. Als Beispiel ist hier u. a. die nun bestehende Dark-Fiber-Verbindung der komro in allen Schalthäusern realisiert. Das Netzengpassmanagement (Redispatch 2.0) fordert, dass sämtliche dezentralen Einspeiseanlagen mit einer Leistung von > 100 kW auf die Netzleitstelle aufgeschaltet werden müssen. Hierzu haben wurde ein entsprechendes Dienstleistungsprodukt entwickelt und die ersten sieben PV-Anlagen an das Netzleitsystem angebunden. 2.2.2 PersonalPersonalstatistik
Stand: 31.12.2023 2.3 Lage2.3.1 ErtragslageDas Jahresergebnis 2023 vor Verlustübernahme der SWRO Netze GmbH beträgt -2.304.504,65 € (Vorjahr: -5.203.978,43 €) und konnte den Erwartungs- bzw. Wirtschaftsplanwert von -2.876.000 € um 571.495,35 € übertreffen. Im Geschäftsjahr 2023 verbesserte sich das Spartenergebnis Fernwärme gegenüber dem Vorjahr um 332.311,91€ auf - 1.709.133,80 € und lag aber unter dem erwarteten Ergebnis laut Wirtschaftsplan von - 710.000 €. Auch die Sparte Strom konnte ihr Ergebnis um 1.611.840,72 € zum Vorjahr steigern. Das Planziel der Gassparte wurde um 685.002,13 € nicht erreicht, jedoch der Vorjahreswert um 389.755,59 € verbessert. Die Durchleitungsmengen für Gas und Wärme blieben nahezu auf gleichem Niveau. Die Sparte Wasser leistete nach dem positiven Vorjahr mit einem Überschuss von 228.742,47 € wieder einen positiven Beitrag von 508.670,72 €. Auch der Messstellenbetrieb erreichte einen positiven Wert von 78.851,77 €, obwohl der Planwert 2023 nur mit einem kleinen Verlust von -6 T€ angesetzt wurde. Für das Dienstleistungsgeschäft bzw. für die Nebengeschäfte ist das positive Ergebnis mit 695.202,52 € (Vorjahr: 634.731,07 €) als gut und konstant zu bewerten. Die Personalaufwendungen reduzierten sich um 35% aufgrund der Neuorganisation des Netznutzungsmanagements in den Mutterkonzern im Bereich des Shared Services. Die betrieblichen Aufwendungen bestehen zu 86,9 % (Vorjahr: 85,4 %) aus dem Materialaufwand, zu 2,6 % (Vorjahr: 2,7 %) aus anderen betrieblichen Aufwendungen sowie mit 10,4 % (Vorjahr: 11,9 %) aus dem Personalaufwand. Das EBIT (Ergebnis vor Gewinnabführung, Finanzergebnis) ist weiterhin negativ und hat sich mit - 2.113 T€ (Vorjahr: -5.195 T€) nach dem Geschäftsjahr 2022 um 2.989 T€ verbessert. 2.3.2 FinanzlageDie finanzielle Entwicklung der Gesellschaft stellt sich anhand einer Kapitalflussrechnung bei indirekter Ermittlung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit wie folgt dar.
Zwischen der SWRO KG und der SWRO Netze GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Folglich nimmt die SWRO KG im Rahmen des Konzernclearings einen Liquiditätsausgleich vor. Dadurch ist gewährleistet, dass die SWRO Netze GmbH ihren finanziellen Verpflichtungen jederzeit nachkommen kann. 2.3.3 VermögenslageDie Gesellschaft hat, mit Ausnahme einer Beteiligung im Finanzanlagevermögen, kein eigenes Anlagevermögen. Die zum Betrieb notwendigen Büroräume mit Ausstattung und der Fuhrpark sind von der SWRO KG angemietet. Daher weist die Bilanz auf der Aktivseite im Wesentlichen kurzfristige Vermögensgegenstände aus. Dem stehen auf der Passivseite das Eigenkapital, Sonstige Rückstellungen und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber. Das Stammkapital beträgt 200.000,00 € und wurde von der SWRO KG in voller Höhe eingezahlt. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 4.500.000 €. Die Bilanzsumme der SWRO Netze GmbH beläuft sich auf 8.380.049,63 € (Vorjahr: 8.226.034,76 €). Die Bilanzsumme ist nahezu unverändert. Auf der Aktivseite erhöhte sich der "Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten" um 294 T€. Auf der Passivseite resultieren die Veränderungen im Wesentlichen aus der Zunahme der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern " in Höhe von 395,7 T€. 2.3.4 GesamtaussageDas Jahresergebnis 2023 vor Verlustübernahme der SWRO Netze GmbH beträgt -2.304.504,65 € (Vorjahr: -5.203.978,43 €). Der Planwert von -2.876.000 € wurde aufgrund der verbesserten Spartenergebnisse Strom, Wasser und Nebengeschäfte übertroffen. 3 Prognose, Chancen und Risikobericht3.1 PrognoseNetzentgeltentwicklung/Anreizregulierung (Bundesnetzagentur)Die Netzentgelte für das Jahr 2024 sind gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum 31.12.2023 veröffentlicht worden. Grundlage zur Berechnung waren die Erlösobergrenzen der Sparten Strom und Gas des Jahres 2024. StromIm zweiten Halbjahr 2024 beginnen voraussichtlich die Arbeiten zur Erneuerung der Schaltanlage "Am Anger" mit der Errichtung einer provisorischen Schaltanlage und dem sukzessiven Umschluss der einzelnen Versorgungskabel. Die Installation der neuen Schaltanlage wird im Anschluss daran vorbereitet, damit diese 2025 in den bestehenden Schaltanlagenraum eingebaut werden kann. Die Gesamtauftragssumme inkl. aller baulichen Maßnahmen und Sekundärtechnik beläuft sich bis 2026 auf ca. 3,2 Mio. €. Mit der Energiewende wird von einem höheren Bedarf an elektrischer Energie für die Sektoren Wärme und Verkehr ausgegangen. Im Rahmen des Projektes "Netzentwicklung 2030" ist bis März 2024 die Netzlastentwicklung in den Versorgungsbereichen abzuschätzen und die dafür notwendigen Investitionen in die Stromversorgungsnetze zu ermitteln. Dabei ist die Wärmeversorgung in Rosenheim, das bestehende Netz- und die Bebauungsstruktur maßgebend. Weiter wird im Projekt erarbeitet, welche neuen Standards es für die Auslegung der Netze braucht, inwieweit steuernd eingegriffen werden kann und welche Auswirkungen neue Erzeugungsanlagen für Fernwärme auf die Strom-Netzlasten haben. Die Daten des Stromversorgungsnetzes sind in den verschiedenen Systemen zu konsolidieren und damit die Netzplanung, -überwachung und -steuerung künftig zu automatisieren. Hierzu gehört auch der Ausbau der Messtechnik im Niederspannungsnetz und die Zuordnung dieser Messdaten zur vorhandenen geographischen Netzdokumentation, um das Netz zielgerichtet zu verstärken. GasIn den bestehenden Gasübernahmestationen sowie einzelnen Ortsnetzstationen ist die technische Ertüchtigung einzelner Anlagenteile und Systemkomponenten erforderlich. Teilweise ist die Ersatzteilsituation von Reglern und Sicherheitsabsperrarmaturen sehr schwierig. Diesbezüglich sind diverse Planungs- und Umbauarbeiten zur technischen Ertüchtigung vorgesehen. Die ein- und ausgangsseitigen Leitungsstücke an zwei Ortsnetzstationen sollen aufgrund veränderter Regelwerksanforderungen mit in das Kathodische Korrosionsschutz (KKS)-System eingebunden werden. Dafür werden die erforderlichen Isoliertrennstellen in Form von Isolierflanschverbindungen im Gebäudeinneren aufgebaut. Weitere Anlagen folgen in den nächsten Jahren. FernwärmeDie Maßnahmen zur Reduzierung von Wasserverlusten; diese umfassen die Darstellung der Messwerte aus den Überwachungsgeräten lagerichtig im GIS, Aufgrabung von Muffen zur Bereinigung der Messschleifen, Aufnahme der Komponenten mit Geokoordinaten, werden weitergeführt WasserUm die Wasserverluste niedrig zu halten und einer aufgrund von Rohrleitungsschäden hervorgerufenen Verkeimung entgegenzuwirken, wird das gesamte Trinkwassernetz auch zukünftig überwacht (Sektorenmessung). Im Bereich der Gewinnungsgebiete soll die Pegelmessung von Grundwassermessstellen mit LoRa fernübertragen ausgestattet werden. Die Arbeiten werden 2024 voraussichtlich fertiggestellt. 2024 erfolgt eine Begutachtung und Zustandsbewertung des Quellsammlers und Sammelschachts in Hofleiten/Eichbichl. Eine Sanierung wird bei Bedarf geplant und umgesetzt. Energiedatenmanagement (EDM)Die SWRO Netze GmbH bleibt grundzuständiger Messstellenbetreiber und übernimmt die Rolle eines eigenverantwortlichen Gateway Administrators. Hieraus entstehen neue Aufgabengebiete. Diese werden in die bestehenden Abteilungsstrukturen integriert. KundenentwicklungWie auch in der Vergangenheit wird mit einer konstanten Anzahl von Netzkunden in den Sparten Strom, Gas und Wasser gerechnet. Durch den konsequenten Ausbau des Fernwärmenetzes und einer Verdichtung der Anschlusssituation erhöht sich der Fernwärmeabsatz 2024 voraussichtlich auf 206.500 MWh (siehe WiPl 2024). NetzführungDie Abteilung Netzführung schreibt aktuell gerade ein neues Scada (Supervisory Control and DataAcquisition)-Querverbund-Leitsystem (Steuerungssystem zur Erfassung, Analyse und Visualisierung von Daten) aus, um die zukünftigen Anforderungen der Energiewende umzusetzen. Die Ausschreibung beinhaltet die Fernüberwachung und Fernsteuerung der Anlagen aus den Sparte Strom (Mittel- und Hochspannung), Wasser und Gas. Vor allem im Hinblick auf die IT-Sicherheit muss dieser Systemwechsel zeitnah realisiert werden. Dieses Projekt, mit geplanten Kosten von ca. 2 Mio. €, wird voraussichtlich im Herbst 2024 abgeschlossen sein. In den darauffolgenden zwei Jahren läuft dann die Migration der Daten aus dem Altsystem. Ziel ist, das aktuelle Netzleitsystem bis Ende 2026 vollständig abzulösen. 3.2 ChancenDas Dienstleistungsgeschäft nimmt kontinuierlich Fahrt auf. Zusätzlich zu den bisher bereits angebotenen Dienstleistungen an der erweiterten Schnittstelle zwischen uns und unseren Netzkunden sowie der Betriebsführung für die INNergie GmbH werden vermehrt Dienstleistungen durch andere Stadt- und Gemeindewerke angefragt. Für 2024 wird im Dienstleistungsgeschäft gegenüber Dritten ein Umsatz von rd. 450 T€ angestrebt. Zusätzlich erwarten wir für verbundene Unternehmen und Beteiligungen Dienstleistungserträge in Höhe von rund 1.200 T€. (Siehe WiPl 2024) 3.3 RisikoberichtDas unternehmensweite Risikomanagement wird zentral in der Abteilung Controlling des Mutterkonzerns geführt. Die Risiken werden mittels eines Risikoerfassungsblattes durch die Geschäftsführung, Prokuristen und Bereichsleiter erfasst und bewertet. Sie sind hierbei nach den Kategorien und Kriterien Risikoursache, Auswirkungen auf den Erfolg und Fortbestand des Unternehmens, Risikoart, Schadenserwartungswert sowie Eintrittswahrscheinlichkeit dokumentiert. Zudem werden Maßnahmen zur Gegensteuerung vorgeschlagen und die Risiken hinsichtlich ihrer Bedeutung kategorisiert. Bestandsgefährdende Risiken für die Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH sind derzeit nicht erkennbar. Der Versicherungsschutz wird laufend den Gegebenheiten angepasst. 3.3.1 Schadensfall in den NetzenDie SWRO KG und SWRO Netze GmbH stehen in der Liste der bayerischen Unternehmen mit TSM-Bestätigung (Technisches Sicherheitsmanagement), d. h., diese Unternehmen wurden in den Sparten Strom, Gas, Fernwärme und Wasser nach den Vorgaben der Anwendungsregel VDE-AR-N-4001 sowie den DVGW-Arbeitsblättern G 1000, FW 1000 und W 1000 erfolgreich geprüft. Die Einhaltung des TSM beugt Schäden in den Netzen vor und regelt, dass die Auswirkungen im tatsächlichen Schadensfall so weit wie möglich eingegrenzt werden. Dennoch besteht in den Netzen immer die Gefahr, dass durch Umwelteinflüsse, Materialversagen oder Ähnliches ein größerer Schaden entsteht, der sowohl die Kundenversorgung unterbrechen könnte als auch ungeplante Kosten für das Unternehmen zur Folge hätte. Zusätzlich drohen bei Netzausfällen Abschläge auf die genehmigten Stromnetzentgelte durch die Bundesnetzagentur (Malus). 3.3.2 Ausfall kompletter Netze oder wichtiger Betriebseinrichtungen in allen SpartenAusfälle von wichtigen Betriebseinrichtungen können hohe betriebswirtschaftliche Schäden sowie großen Imageverlust verursachen. Besonders bedenklich sind Szenarien, bei denen mehrere Faktoren gleichzeitig einwirken und die Beurteilung sowie Bearbeitung komplex werden (z. B. Ausfall beider Gasübernahmestationen, Ausfall beider Umspannwerke, Ausfall der Wassergewinnung in der Willinger Au, Ausfall von Hauptversorgungsleitungen). Eintrittswahrscheinlichkeit: alle 1-5 Jahre. Zur Minimierung der Risiken werden mehrere Maßnahmen wie zustandsorientierte Instandhaltung, redundante Betriebseinrichtungen, Inselnetzbetriebsfähigkeit im Strom sowie Frühwarnsysteme (Überwachung und Dokumentation der Betriebseinrichtungen und Netze durch die Netzführung) stetig weiterentwickelt und angepasst. An den Netzen werden regelmäßige Sanierungen durchgeführt. Für alle Sparten sind spezifische Notfall- u. Maßnahmenpläne vorhanden. Die Mitarbeiter werden regelmäßig geschult. 3.3.3 GasexplosionenDie Gasleitungen unterliegen mechanischen, atmosphärischen und auch korrosiven Beeinflussungen, die sie schwächen oder sogar außer Funktion setzen können. Ein kritisches Szenario beinhaltet Undichtigkeiten infolge von Bauarbeiten und Materialermüdungen, aber auch durch unsachgemäßen Umgang mit den Gasleitungen. In bestimmten Bereichen ist aufgrund der Verbindung des Gas-/Luftgemisches mit Zündquellen eine Gasexplosion möglich. Eintrittswahrscheinlichkeit: alle 50 und mehr Jahre. Neben den technischen Maßnahmen wie zustandsorientierte Wartung/Instandhaltung, regelkonforme Rohrnetzüberprüfung, Geruchsmittelzugabe und kathodischem Korrosionsschutz (KKS) an erdverlegten Stahlleitungen werden regelmäßig Informationen zu sachgerechten Verhaltensregeln an Kunden und Installateure weitergeleitet. 3.3.4 Ausfall der Energielieferungen durch den vorgelagerten Netzbetreiber StromWenn die Stromlieferungen durch den vorgelagerten Netzbetreiber komplett ausfallen, dann reicht die Stromeigenerzeugung nicht zur Versorgung des gesamten Netzgebietes aus. Daher wird u. a. die Inselbetriebsfähigkeit der Eigenerzeugungsanlagen laufend verbessert. Es werden Maßnahmenpläne vorgehalten, die unterschiedliche Szenarien betrachten. Ziel ist es, die wesentlichen Einrichtungen in der Stadt und so viele Bürger wie möglich zu versorgen. Eintrittswahrscheinlichkeit: alle 5 bis 20 Jahre. Eine Satellitenkommunikation mit dem Verteilnetzbetreiber (VNB) ist sicherzustellen. Blackoutszenarien und Maßnahmenpläne werden vorgehalten und laufend aktualisiert. Die Mitarbeiter erhalten regelmäßige Schulungen und Übungen. 3.3.5 Ausfall der Energielieferungen durch den vorgelagerten Netzbetreiber GasDie Gasversorgung schaltet bei einem Stromausfall automatisch von einer Mengenregelung auf eine automatische Druckregelung um. Somit wird auch bei einem Stromausfall eine flächendeckende Versorgung und insbesondere auch die Versorgung des MHKW mit Gas sichergestellt. Es ist jedoch zu bedenken, dass private Gasheizungsanlagen ohne Stromversorgung nicht funktionieren. Die Gasversorgung von Rosenheim erfolgt über einen Gashochdruckring, an den mehrere Gasdruckregel- und Mess (GDRM)-Anlagen zur Versorgung des örtlichen Verteilnetzes angeschlossen sind und über zwei unabhängige Übergabe-GDRM-Anlagen, die den Gashochdruckring mit dem vorgelagerten Fernleitungsnetz verbinden. Die Übergabe-GDRM-Anlagen können jeweils einzeln die Versorgung der Stadt sicherstellen. Eintrittswahrscheinlichkeit: alle 5 bis 20 Jahre. Eine Satellitenkommunikation mit dem VNB ist sicherzustellen. Blackout-Szenarien und Maßnahmenpläne werden vorgehalten und laufend aktualisiert. Die Mitarbeiter erhalten regelmäßige Schulungen und Übungen. 3.3.6 Risiken bei UmwelteinflüssenUmwelteinflüsse wie Hochwasser, Eis, Schnee, Sturm oder extreme Hitze können sich negativ auf die Versorgungssicherheit im Stadtgebiet Rosenheim auswirken. Die Zusammenarbeit mit dem Krisenstab der Stadt Rosenheim als auch bauliche Verbesserungen an Betriebseinrichtungen und Netzen maximieren die Sicherheit der Menschen und begrenzen Schäden und Ausfälle auf ein Minimum. Eintrittswahrscheinlichkeit: alle 1 bis 5 Jahre. 3.3.7 Zahlungsausfall LieferantenDas aktuelle Regulierungssystem sieht keinen Forderungsausfall vor, da die Soll-Erlöse angesetzt werden. Folglich kann die SWRO Netze GmbH entgangene Erlöse durch den Zahlungsausfall von Lieferanten nicht geltend machen. Diverse Insolvenzen von Lieferanten der SWRO Netze GmbH in den letzten Jahren zeigen hier ein zunehmendes Risiko. Diesem Risiko kann aktuell nur durch die Sicherstellung eines effizienten Forderungsmanagements begegnet werden sowie durch die Beachtung von Frühwarnindikatoren wie etwa Meldungen in der Presse bzw. von Beratungsunternehmen oder auch Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverkehr. Beispiele aus der Vergangenheit machten deutlich, dass im Insolvenzfall nicht nur mit Forderungsausfällen, sondern auch mit Rückforderungsansprüchen durch den Insolvenzverwalter zu rechnen ist. Eintrittswahrscheinlichkeit: ein- bis mehrfach im Jahr. 3.3.8 Auswirkungen des Ukraine-KriegesDer seit 24.02.2022 anhaltende Krieg zwischen Russland und der Ukraine verursacht derzeit höhere Energiekosten für die gesamte Weltwirtschaft. Die Entwicklung der Inflation und Energiekosten treiben die Preise für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in die Höhe. Diese Preissteigerungen wirken sich auf die laufenden Unterhalts- und Betriebskosten und damit auf den Materialaufwand aus. Dienstleister reagieren mit Preisanpassungen und Treibstoffzuschlägen. 3.4 GesamtaussageErgebnisprognose "Keine Belebung der Konjunktur im Januar Im aktuellen Monatsbericht zur wirtschaftlichen Lage teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit, dass aktuelle Frühindikatoren noch nicht auf eine spürbare konjunkturelle Belebung hindeuteten. Die Stimmung der Verbraucher habe sich zuletzt wieder eingetrübt. Verwiesen wurde unter anderem auf die vielen Streiks sowie den hohen Krankenstand in Deutschland. Dies führe dazu, dass sich die erwartete konjunkturelle Erholung nochmals verzögere. Positiv sei aber die im Januar deutlich auf 2,9 Prozent gefallene Inflationsrate. Zudem habe sich der Arbeitsmarkt zu Jahresbeginn angesichts der milden Witterung etwa günstiger entwickelt, teilte das Ministerium mit." Quelle: siehe zeit.de (https://www.zeit.de/wirtschaft/2024-02/konjunktur-prognose-2024-senkung) "Die Inflation in Deutschland ist weiter auf dem Rückzug. Nach vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes vom Donnerstag lagen die Verbraucherpreise im Februar um 2,5 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Es war der niedrigste Wert seit Juni 2021 mit seinerzeit 2,4 Prozent. Im Januar war noch eine Jahresteuerungsrate von 2,9 Prozent verzeichnet worden, im Dezember von 3,7 Prozent Volkswirte rechnen mit einem weiteren Rückgang der Inflation im Laufe des Jahres. Allerdings könnte der Rückgang an Tempo verlieren. Belastungsfaktoren sind die Anhebung des CO 2 -Preises von 30 € je Tonne Kohlendioxid (CO 2 ) auf 45 € sowie die Rückkehr zum regulären Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie zu Jahresbeginn. Die Europäische Zentralbank strebt mit ihrer Zinspolitikeine Teuerungsrate von zwei Prozent an. Höhere Inflationsraten schmälern die Kaufkraft der Verbraucher. Die Menschen können sich für einen Euro weniger leisten. Viele setzten deshalb beim Konsum im vergangenen Jahr den Rotstift an. Im Februar verbilligten sich Haushaltsenergie und Kraftstoffe den vorläufigen Zahlen zufolge gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,4 Prozent. Nahrungsmittel kosteten 0,9 Prozent mehr als im Februar 2023. Der Anstieg schwächte sich damit ab. Im Januar war noch ein Plus von 3,8 Prozent verzeichnet worden. Die Bundesregierung erwartet, dass die Verbraucherpreise im Schnitt des laufenden Jahres um 2,8 Prozent steigen nach 5,9 Prozent 2023. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck geht davon aus, dass die Lohnzuwächse in diesem Jahr über der Inflationsrate liegen." Quelle: vgl. ovb-heimatzeitungen.de vom 01.03.2024 (https://www.ovb-heimatzeitungen.de/titelseite/2024/02/29/teuerung-laesst-deutlich-nach-7.ovb) "Die von der Wirtschaft ersehnte Zinssenkung im Euroraum lässt weiter auf sich warten. Vorerst bleibt der Leitzins, zu dem sich Banken im Euroraum frisches Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) besorgen können unverändert bei 4,5 Prozent. Das entschied der Rat der Notenbank am Donnerstag in Frankfurt. Der Einlagenzins, den Banken für geparkte Gelder erhalten, beträgt weiterhin 4,0 Prozent. Damit lässt die EZB die Leitzinsen im Währungsraum der 20 Staaten zum vierten Mal in Folge unverändert. Dass Kredite damit mehr kosten, kann die Nachfrage bremsen und hohen Inflationsraten entgegenwirken. Teurere Finanzierungen sind aber zugleich eine Last für Unternehmen und private Investoren, was die Wirtschaft bremst. Nach neuester Einschätzung der EZB wird die Inflation im Euroraum schneller zurückgehen als noch im Dezember erwartet. Zugleich haben sich die Aussichten für die Konjunktur im Währungsraum der 20 Länder weiter eingetrübt, wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Prognose der Notenbank hervorgeht. Für das laufende Jahr rechnet die EZB nun mit einer Teuerungsrate von 2,3 Prozent. Führende Notenbanker warnten in den vergangenen Wochen davor, voreilig den Sieg über die Inflation auszurufen." Quelle: siehe ovb-heimatzeitungen.de vom 08.03.2024 (https://www.ovb-heimatzeitungen.de/wirtschaft/2024/03/07/leitzins-bleibt-bei-45-prozent.ovb) "Mehrere Billionen Euro sind allein in Deutschland an Investitionen erforderlich, um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Dass dieses Ziel nur mit einem höheren Investitionstempo realisiert werden kann und dies letztlich für die Volkswirtschaft auch langfristig kostengünstiger wäre als in der bisherigen Umsetzungsintensität bestätigt eine Studie der Beratungsgesellschaft PwC." Quelle: vgl. ZfK - Zeitung für kommunale Wirtschaft (https://www.zfk.de/unternehmen/nachrichten/energiewende-ein-hoeheres-investitionstempo-kommt-langfristig-guenstiger) vom 14.03.2024 "Der Bundesrechnungshof wählt in seinem aktuellen Sonderbericht über die Umsetzung der Energiewende bei der Stromversorgung drastische Worte: Die Bundesregierung und Bundesnetzagentur (BNetzA) würden "ein verzerrtes und damit unzutreffendes Bild" der zukünftigen Versorgungssicherheit vermitteln. Die Energiewende sei aktuell nicht auf Kurs. "Ein Scheitern hätte gravierende Folgen, denn der Erfolg der Energiewende ist zentral für ihre Akzeptanz in der Bevölkerung, den Wirtschaftsstandort Deutschland und das Erreichen der Klimaschutzziele", warnt der Präsident des Bundesrechnungshofes KayScheller. Aktuell sei die sichere Stromversorgung gefährdet, der Strom teuer, während die Bundesregierung die Auswirkungen der Energiewende auf Landschaft, Natur und Umwelt nicht umfassend bewerten könne. So hält der oberste Rechnungshof es für absehbar, dass die Ausbauziele für erneuerbare Energien nicht eingehalten werden können: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) habe im Jahr 2023 lediglich 50 Prozent des Zielvolumens für Windenergieanlagen an Land vergeben können: statt 12,84 GW nur 6,38 GW. Um den Zielpfad zu erreichen, müsste die Behörde folglich im Jahr 2024 nunmehr 16,46 GW vergeben. "Das ist nicht realistisch", heißt es in dem Bericht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) müsse zudem den Zubau ausreichender, gesicherter, steuerbarer Backup-Kapazitäten bis zum Jahr 2030 gewährleisten. "Mit der Kraftwerksstrategie 2026 wird ihm das aber nicht gelingen, denn die darin vorgesehenen 10 GW H2-ready-Gaskraftwerke werden nicht ausreichen", heißt es weiter. Auch sei die Ausgestaltung eines zusätzlich geplanten Kapazitätsmechanismus für weitere Leistung noch offen. Auch der Netzausbau liegt erheblich hinter der Planung zurück. Der Rückstand beträgt mittlerweile sieben Jahre und 6000 km, weil sich zahlreiche Vorhaben weiter verzögern." Die mit dem [Netzentwicklungsplan Strom] NEP (2037/2045) erneut steigenden, enormen Netzausbaubedarfe lassen Zweifel aufkommen, dass sich der erhebliche Verzug wieder aufholen lässt und die ambitionierten Ausbauziele zeitgerecht erreicht werden können", heißt es dazu in dem Bericht. Das BMWK könne diese Zweifel auch nicht ausräumen." Quelle: vgl. zfk.de (https://www.zfk.de/politik/deutschland/bundesrechnungshof-warnt-vor-erheblichen-risiken-fuer-die-stromversorgung) "Die verbleibende Nutzungsdauer und die Abschreibungsmodalitäten für Erdgasnetze ist für Stadtwerke ein ganz essenzielles Thema. Die Bundesnetzagentur hat hier jetzt den Dialog gestartet. Sie schlägt verschiedene Modelle vor, um die Nutzungsdauern auch für Bestandsanlagen zu verkürzen." Quelle: siehe ZfK - Zeitung für kommunale Wirtschaft vom 06.03.2024 (https://www.zfk.de/politik/recht-regulierung/abschreibung-von-gasnetzen-bundesnetzagentur-startet-konsultation) "Der meteorologische Winter geht zu Ende, Meteorologen ziehen Vergleiche zu zurückliegenden Jahren. Es gibt in der Geschichte seit Messbeginn nur zwei Winter, in denen es wärmer war. Zudem fiel deutliche mehr Regen als in den Vorjahren. Auch der diesjährige Winter in Deutschland ist zufolge deutlich zu warm. Die durchschnittliche Temperatur lag demnach bei 4,1 Grad und damit 3,9 Grad über dem Wert der international gültigen Referenzperiode von 1961 bis 1990. Im Vergleich zur aktuellen und wärmeren Vergleichsperiode 1991 bis 2020 waren es demnach 2,7 Grad. Der zurückliegende Winter liegt laut Deutschen Wetterdienst (DWD) damit auf dem dritten Platz der mildesten Winter hinter 2006/2007 und 2019/2020. Der Wärmeüberschuss im Februar, dem wärmsten seit Messbeginn führte dazu, dass die Natur 3 bis 4 Wochen früher dran ist als üblich." Quelle: vgl. n-tv.de (BIP-Rückgang zum Jahresende: Deutsche Wirtschaft steuert in die Rezession - n-tv.de) Laut den Herbstprognosen aus 2023 rechnet die SWRO Netze GmbH unter Zugrundelegung der üblichen kaufmännischen Vorsicht für das Geschäftsjahr 2024 mit einem Verlust vor Ergebnisübernahme in Höhe von ca. -814 T€ sowie für 2025 in Höhe von ca. -896 T€. Für die Geschäftsjahre 2026 bis 2028 erwartet die SWRO Netze GmbH Jahresüberfehlbeträge zwischen -1.372 T€ bis -1.472 T€. 4 Angaben nach § 6 b Abs. 7 EnWGDie SWRO Netze GmbH ist gemäß § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. Als solches führt sie neben den regulierten Tätigkeiten der Gas- und Elektrizitätsverteilung auch sonstige Tätigkeiten innerhalb des Gas- sowie Elektrizitätssektors aus. Aus diesem Grund ist die SWRO Netze GmbH verpflichtet, gemäß § 6 Abs. 3 EnWG einen Tätigkeitsabschluss für die Strom- und Gasverteilung sowie den grundzuständigen Messstellenbetrieb zu erstellen. Die Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen in der GuV und der Bilanz erfolgt soweit möglich auf getrennten Konten und in allen anderen Fällen über eine sachgerechte Schlüsselung. Die im Lagebericht gemachten Ausführungen zu künftigen Ereignissen und Entwicklungen der Gesellschaft basieren auf Annahmen, Einschätzungen und Erwartungen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses getroffen wurden. Annahmen, Einschätzungen und Erwartungen künftiger Ereignisse und Entwicklungen haften naturgemäß Unsicherheiten und Risiken an. Daher können die tatsächlich eintretenden, künftigen Ereignisse und Entwicklungen von den hier getätigten Aussagen abweichen.
Rosenheim, 12.06.2024 Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH gez. Dr.-Ing. Götz Brühl, Geschäftsführer der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH Bilanz zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 - 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231 Allgemeine AngabenDie Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH wurde am 15.12.2004 gegründet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Rosenheim. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Traunstein unter HRB 16113 eingetragen. Die Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB). Nach den Regelungen des § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften, §§ 268 bis 274 sowie 277 HGB, erstellt. Die Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren angewendet wird. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB erstellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz im Anhang gemacht. Außerdem wurde die Gliederung der Bilanz nach § 265 Abs. 5 HGB erweitert, um die Branchenbesonderheiten von Energieversorgungsunternehmen zu berücksichtigen. 2 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den Nennbeträgen vermindert um Einzelwertberichtigungen und eine Pauschalwertberichtigung angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Auf der Aktivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Ab dem 01.01.2020 werden die empfangenen Hausanschlusskostenbeiträge und die Baukostenzuschüsse bilanziell als durchlaufender Posten behandelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, sind laut § 253 Abs. 2 HGB mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst worden. Die Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen ist auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) gebildet. Sie wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der Rechnungszins wurde mit 1,74 % p. a. angesetzt. Mit Ausnahme der Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen werden sämtliche langfristige Rückstellungen bei der erstmaligen Erfassung nach der Bruttomethode erfasst. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. 3 Erläuterungen zur Bilanz3.1 AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagennachweis dargestellt. Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2023Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen
Restbuchwerte
3.2 Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten wie im Vorjahr keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 3.3 EigenkapitalDas gezeichnete Kapital beträgt unverändert 200 T€. 3.4 VerbindlichkeitenSämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. 3.5 Forderungen und Verbindlichkeiten gegen GesellschafterDie Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter betragen zum Bilanzstichtag 396 T€ (Vorjahr: Forderung gegen Gesellschafter 2.302 T€). Darin wurden Forderungen i. H. v. 797 T€ (Vorjahr: 3.340 T€) gegen Verbindlichkeiten i. H. v. 2.374 T€ (Vorjahr: 602 T€) aufgerechnet. 4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung4.1 PersonalaufwandDer Personalaufwand betrifft die Löhne und Gehälter der beschäftigten Arbeitnehmer. In den sozialen Abgaben sind auch der Beitrag zur Berufsgenossenschaft und die Aufwendungen für die Altersversorgung enthalten. 4.2 Sonstige betriebliche AufwendungenIm Wesentlichen beinhaltet diese Position die Miete für die Büros und Lagerflächen sowie Aufwendungen für Versicherungen, Telefonkosten sowie Prüfungs- und Beratungskosten. 4.3 Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeDie sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge resultieren aus der Verzinsung des Regulierungskonto Strom und der Verzinsung aus dem Verlustausgleichs gegen den Gesellschafter. 4.4 Zinsen und ähnliche AufwendungenDie Zinsen und ähnliche Aufwendungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Abzinsung der Rückstellungen in Höhe von 13 T€ (Vorjahr: 2 T€) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 5 Sonstige Angaben5.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und HaftungsverhältnisseSonstige, nicht aus der Bilanz ersichtliche, finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Miet- bzw. Pachtverträgen inkl. Konzessionsabgaben (16.301 T€) und Dienstleistungsverträgen (6.947 T€). Die bestehenden finanziellen Verpflichtungen aus Konzessionsverträgen hängen von der Höhe der Absatzmengen ab. Daneben bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Strombezügen von dezentralen Einspeisern, Umlagen, Verlustenergie, KWKG-Zuschläge und -Umlagen (16.753 T€), Netznutzungsentgelten für Strom inkl. ersparter Netznutzung (5.047 T€) und Wärmenetzverlustmengen (1.170 T€), die entsprechend dem Verbrauch bzw. der Inanspruchnahme und dem Preis naturgemäß unterschiedliche Verpflichtungen hervorrufen und nicht vorab exakt bezifferbar sind. Die angegebenen Werte in den Klammern beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2023. Die einzelnen Verträge haben unterschiedliche Laufzeiten. Alle Verpflichtungen sind im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs entstanden. Die finanziellen Verpflichtungen aus Dienstleistungen, Mieten bzw. Pachten inkl. Konzessionsabgaben, Stromeinspeisung (Wasserkraftwerk), Verlustenergie, KWKG-Zuschlägen, ersparter Netznutzung und Wärmeverlustmengen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen. Alle Mitarbeiter ab dem 17. Lebensjahr sind bei der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Versorgungskammer angemeldet. Die Höhe des Umlagesatzes betrug im Jahr 2023 7,75 %. Die Summe der umlagepflichtigen Gehälter betrug 5.020 T€. 5.2 Latente SteuernAufgrund der ertragssteuerlichen Organschaft mit der Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG erfolgt die Berücksichtigung der latenten Steuern beim Organträger. 5.3 Zahl der ArbeitnehmerZum Bilanzstichtag 31.12.2023 waren der Geschäftsführer und 81 weitere Arbeitnehmer beschäftigt. Die Vergütung richtet sich seit dem 01.01.2005 nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V). Gemäß § 267 Abs. 5 HGB waren im Jahr 2023 durchschnittlich 82 Arbeitnehmer, davon 11 Frauen und 71 Männer, beschäftigt. 5.4 Angaben zu den OrganenDer Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Der Aufsichtsrat ist personenidentisch mit dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG besetzt. Als Geschäftsführer ist bestellt: Herr Dr.-Ing. Götz Brühl, Rohrdorf Der Geschäftsführer erhält eine Vergütung durch die Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG. Für seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH erhält er keine gesonderte Vergütung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ebenfalls eine Vergütung durch die Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG. Für die Tätigkeit bei der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH wird keine gesonderte Vergütung gewährt. 5.5 JahresergebnisDas Jahresergebnis vor Verlustübernahme in Höhe von -2.305 T€ (Vorjahr: -5.204 T€) wurde entsprechend den Regelungen des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG übernommen. 5.6 KonzernabschlussDie Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG (HRA 6937) einbezogen. Diese stellt als Mutterunternehmen für das Geschäftsjahr 2023 einen Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Konsolidierungskreis auf, der beim Unternehmensregister zur Veröffentlichung eingereicht wird. 5.7 Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen UnternehmenFolgende wesentliche Geschäfte außerhalb der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit wurden mit den verbundenen Unternehmen getätigt:
5.8 NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, liegen nicht vor.
Rosenheim, 12.06.2024 Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH gez. Dr.-Ing. Götz Brühl, Geschäftsführer der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH Bericht des Vorsitzenden des Aufsichtsrates zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbHDie Geschäftsführung hat den Gesellschafter und Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres 2023 durch schriftliche und mündliche Berichte sowie ausführliche Erläuterungen in den jeweiligen Sitzungen eingehend über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft und Angelegenheiten von besonderer Bedeutung unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung überwacht und die Gesellschafterversammlung hat den Wirtschaftsplan 2023 genehmigt. Die Buchführung, der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2023 sowie der Lagebericht sind satzungsmäßig von der als Abschlussprüfer beauftragten BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Gesellschafter sowie Aufsichtsrat haben von den Ergebnissen der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates billigen den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH für das Geschäftsjahr 2023 und empfehlen der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und zu genehmigen.
Rosenheim, 15.07.2024 gez. Andreas März, Vorsitzender des Aufsichtsrates Bilanz für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung zum 31. Dezember 2023
Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2023
Anlagennachweis für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung für das Geschäftsjahr 2023Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen
Restbuchwerte
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine AngabenDie SWRO Netze GmbH wurde am 15.12.2004 gegründet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Rosenheim. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Traunstein unter HRB 16113 eingetragen. Die Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB). Nach den Regelungen des § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften, §§ 268 bis 274 sowie 277 HGB, erstellt. Die Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren angewendet wird. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB erstellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz im Anhang gemacht. Außerdem wurde die Gliederung der Bilanz nach § 265 Abs. 5 HGB erweitert, um die Branchenbesonderheiten von Energieversorgungsunternehmen zu berücksichtigen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung entsprechen den für den Jahresabschluss der Gesellschaft angewandten Methoden. Daher verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses. Angaben über die Zuordnungsregeln gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG Die Zuordnungsregeln zu den Tätigkeitsbereichen haben sich gegenüber dem Vorjahr verändert. Die nicht direkt zuordenbaren Beteiligungen, Materialaufwendungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden bisher mit einem Abrechnungsschlüssel umgelegt. Durch den voranschreitenden Rollout im Messstellenbetrieb, nimmt die Anzahl der Abrechnungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz zu. Gegenwärtig würde es zu einer überproportionalen Zuordnung von Aufwendungen in der Sparte Messstellenbetrieb führen. Zur sachgerechten Darstellung der Vermögenswerte und Ertragslage wurde der Kundenabrechnungsschlüssel durch einen Umsatzschlüssel ersetzt. Die Verwendung des Umsatzschlüssels führt zu einer angemesseneren Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, weil der Umsatz das Verhältnis der Aufwendungen zwischen den einzelnen Sparten nach dem Proportionalitätsprinzips korrekt widerspiegelt und die Umstellung der Entwicklung in den einzelnen Sparten besser gerecht wird. Die übrigen Zuordnungsregeln zu den Tätigkeitsbereichen haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Aktivseite
Erträge und Aufwendungen
Schlüsselermittlung
Rosenheim, 12.06.2024 Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH gez. Dr.-Ing. Götz Brühl, Geschäftsführer der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH Bilanz für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2023
Anlagennachweis für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2023Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen
Restbuchwerte
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine AngabenDie Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH wurde am 15.12.2004 gegründet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Rosenheim. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Traunstein unter HRB 16113 eingetragen. Die Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB). Nach den Regelungen des § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften, §§ 268 bis 274 sowie 277 HGB, erstellt. Die Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren angewendet wird. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB erstellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz im Anhang gemacht. Außerdem wurde die Gliederung der Bilanz nach § 265 Abs. 5 HGB erweitert, um die Branchenbesonderheiten von Energieversorgungsunternehmen zu berücksichtigen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung entsprechen den für den Jahresabschluss der Gesellschaft angewandten Methoden. Daher verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses. Angaben über die Zuordnungsregeln gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWGDie Zuordnungsregeln zu den Tätigkeitsbereichen haben sich gegenüber dem Vorjahr verändert. Die nicht direkt zuordenbaren Beteiligungen, Materialaufwendungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden bisher mit einem Abrechnungsschlüssel umgelegt. Durch den voranschreitenden Rollout im Messstellenbetrieb, nimmt die Anzahl der Abrechnungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz zu. Gegenwärtig würde es zu einer überproportionalen Zuordnung von Aufwendungen in der Sparte Messstellenbetrieb führen. Zur sachgerechten Darstellung der Vermögenswerte und Ertragslage wurde der Kundenabrechnungsschlüssel durch einen Umsatzschlüssel ersetzt. Die Verwendung des Umsatzschlüssels führt zu einer angemesseneren Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, weil der Umsatz das Verhältnis der Aufwendungen zwischen den einzelnen Sparten nach dem Proportionalitätsprinzips korrekt widerspiegelt und die Umstellung der Entwicklung in den einzelnen Sparten besser gerecht wird. Die übrigen Zuordnungsregeln zu den Tätigkeitsbereichen haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Aktivaseite
Erträge und Aufwendungen
Schlüsselermittlung
Rosenheim, 12.06.2024 Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH gez. Dr.-Ing. Götz Brühl, Geschäftsführer der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH Bilanz für den Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2023
Anlagennachweis für den Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb für das Geschäftsjahr 2023Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen
Restbuchwerte
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine AngabenDie Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH wurde am 15.12.2004 gegründet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Rosenheim. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Traunstein unter HRB 16113 eingetragen. Die Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB). Nach den Regelungen des § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften, §§ 268 bis 274 sowie 277 HGB, erstellt. Die Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren angewendet wird. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB erstellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz im Anhang gemacht. Außerdem wurde die Gliederung der Bilanz nach § 265 Abs. 5 HGB erweitert, um die Branchenbesonderheiten von Energieversorgungsunternehmen zu berücksichtigen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für den Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb entsprechen den für den Jahresabschluss der Gesellschaft angewandten Methoden. Daher verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses. Angaben über die Zuordnungsregeln gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWGDie Zuordnungsregeln zu den Tätigkeitsbereichen haben sich gegenüber dem Vorjahr verändert. Die nicht direkt zuordenbaren Beteiligungen, Materialaufwendungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden bisher mit einem Abrechnungsschlüssel umgelegt. Durch den voranschreitenden Rollout im Messstellenbetrieb, nimmt die Anzahl der Abrechnungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz zu. Gegenwärtig würde es zu einer überproportionalen Zuordnung von Aufwendungen in der Sparte Messstellenbetrieb führen. Zur sachgerechten Darstellung der Vermögenswerte und Ertragslage wurde der Kundenabrechnungsschlüssel durch einen Umsatzschlüssel ersetzt. Die Verwendung des Umsatzschlüssels führt zu einer angemesseneren Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, weil der Umsatz das Verhältnis der Aufwendungen zwischen den einzelnen Sparten nach dem Proportionalitätsprinzips korrekt widerspiegelt und die Umstellung der Entwicklung in den einzelnen Sparten besser gerecht wird. Die übrigen Zuordnungsregeln zu den Tätigkeitsbereichen haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Aktivseite
Erträge und Aufwendungen
Schlüsselermittlung
Rosenheim, 12.06.2024 Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH gez. Dr.-Ing. Götz Brühl, Geschäftsführer der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH Feststellung des JahresabschlussesAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersFür Zwecke der Offenlegung sind Erleichterungen in Anspruch genommen worden. Der folgende Bestätigungsvermerk bezieht sich aber auf den vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht und Tätigkeitsabschlüsse. An die Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6B ABS. 3 ENWG UND § 3 ABS. 4 S. 2 MSBG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. - Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften der § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG " weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen an das Qualitätsmanagement der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften der § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, • ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und • ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften der § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
München, 19. Juni 2024 BBH
AG
Jürgen Gold, Wirtschaftsprüfer Dr. Martin Karl, Wirtschaftsprüfer |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
14 nahegelegene Organisationen
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Speichern von Gas zu Versorgungszwecken
Beteiligungsgesellschaften
Wärme- und Kältehandel
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Großhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln a. n. g.
Beteiligungsgesellschaften
Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen
Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen