Heleo UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Melanie Böhm seit 2.6.2009 | Geschäftsführer |
Andreas Böhm seit 15.3.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Andreas Böhm | 90.00% |
M****** B*** | 10.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schnipp-Schnapp Team GmbHCoburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
AnhangI. Allgemeine Hinweise Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Größenabhängige Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt diesbezüglich nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Zum 1. Januar 2010 war aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG keine Ergebnisauswirkung zu verzeichnen. Für eine klare und übersichtliche Darstellung wurden die Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. 2. Bewertungsmethoden Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird gem. § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt. Im Geschäftsjahr wurde eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von TEUR 2 vorgenommen. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 mit 20%, abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war. Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Flüssige Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten zum Nominalwert bewertete Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). II. Angaben zur Bilanz 1. Geschäfts- oder Firmenwert Im Geschäftsjahr 2010 wurde der Geschäfts- oder Firmenwert auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, da der entsprechende Geschäftsbereich eingestellt wurde. 2. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt. 3. Forderungen an Gesellschafter Forderungen an Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 3) und werden unter der Bilanzposition sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Bei den unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Forderungen an Gesellschafter handelt es sich um Forderungen des laufenden Geschäftsverkehrs. Die Forderungen sind unverzinslich. 4. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit kleiner einem Jahr beträgt TEUR 41 (Vorjahr: TEUR 36). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 3). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 3) und solche aus sozialer Sicherheit in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1) enthalten. 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 0) und werden unter der Bilanzposition sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Bei den unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern handelt es sich um Darlehensverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten sind unverzinslich. Zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung verzichten ein Gesellschafter und eine fremde dritten Person auf die Rückzahlung von Darlehen. Der Betrag lebt wieder auf, sobald der Betrag aus künftigen Gewinnen, Liquiditätserlösen oder anderem freien Vermögen getilgt werden kann. 6. Haftungsverhältnisse Avalbürgschaften Zum Bilanzstichtag bestehen gegenüber Kreditinstituten Avalkreditlinien, die mit TEUR 3 valutieren. Die Inanspruchnahme aus Akkreditiven schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor. III. Sonstige Angaben 1. Organe
2. Ergebnisverwendung Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag zusammen mit dem Verlustvortrag des Vorjahres auf neue Rechnung vorzutragen.
Coburg, 5. März 2012 gez. Geschäftsführung Andreas Böhm Melanie Böhm Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.03.2012 |
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