Reif GmbH & Co. KG

35745 Herborn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wetzlar HRA 6766
Vorher
Reif Vermögensholding GmbH & Co. KG
Eingetragen
8.12.2006

Historie

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Management

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Gesellschafter

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Reif Vermögensholding GmbH & Co. KG

Herborn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 787.125,00 807.333,00
I. Sachanlagen 787.125,00 807.333,00
B. Umlaufvermögen 50.825,77 52.386,13
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.906,07 8.802,58
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 42.919,70 43.583,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.061,00 1.345,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 839.011,77 861.064,13

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 777.314,94 777.314,94
I. Kapitalanteile 701.242,94 701.242,94
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 701.242,94 701.242,94
II. Rücklagen 76.072,00 76.072,00
B. Rückstellungen 5.913,95 6.562,89
C. Verbindlichkeiten 55.332,88 76.736,30
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 55.332,88 76.736,30
D. Rechnungsabgrenzungsposten 450,00 450,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 839.011,77 861.064,13

Anhang


 
1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Reif Vermögensholding GmbH & Co. KG, bestehend aus Bilanz und Anhang, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungs- vorschriften des Handelsgesetzbuchs, wie sie am 25.05.2009 verkündet wurden (BilMoG), aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechts- modernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Regeln des § 266 HGB.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung der Bilanz und des Anhanges nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 267, 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB und für die Veröffentlichung nach § 326 HGB in Anspruch, soweit Bilanz und Anhang zur Veröffentlichung bestimmt sind.

Auf einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Finanzlage wurde im Rahmen der handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln bei der Bilanzerstellung geachtet.

 

2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher
  Maßnahmen

2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).  Dem stehen laut Geschäftsführung weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Das Sachanlagevermögen wurde gemäß den Schätzungsurkunden mit den jeweiligenVerkehrswerten jeweils zum Wertermittlungsstichtag angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sie wurden zum Nominalwert angesetzt.

Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich zum Nennwert.

Die Steuerrückstellungen beinhalten ausschließlich die nicht fälligen Umsatzsteuern entsprechend der Ist-Versteuerung.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle bis zur Aufstellung erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden im Wesentlichen übernommen werden.

 

3. Sonstige Pflichtangaben

3.1 Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die persönlich haftende Gesellschafterin Reif Beteiligungs GmbH, vertreten durch Frau Marlene Reif, geführt.

3.2 Gesellschafter

Folgende Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin
  

Name
Reif Beteiligungs GmbH
Sitz
Herborn
Rechtsform
GmbH
Gezeichnetes Kapital:
25.000,00 Euro



3.3 Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
 Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
Betrag
 
Euro
Ausleihungen
0,00
Forderungen
0,00
Verbindlichkeiten
50.935,33



Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die der Geschäftsführerin zuzurechnen sind.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.10.2011 festgestellt.

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