Reif
Vermögensholding GmbH & Co. KG
Herborn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
787.125,00 |
807.333,00 |
| I.
Sachanlagen |
787.125,00 |
807.333,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
50.825,77 |
52.386,13 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.906,07 |
8.802,58 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
42.919,70 |
43.583,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.061,00 |
1.345,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
839.011,77 |
861.064,13 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
777.314,94 |
777.314,94 |
| I.
Kapitalanteile |
701.242,94 |
701.242,94 |
| 1.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
701.242,94 |
701.242,94 |
| II.
Rücklagen |
76.072,00 |
76.072,00 |
| B.
Rückstellungen |
5.913,95 |
6.562,89 |
| C.
Verbindlichkeiten |
55.332,88 |
76.736,30 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
55.332,88 |
76.736,30 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
450,00 |
450,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
839.011,77 |
861.064,13 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Reif Vermögensholding
GmbH & Co. KG, bestehend aus Bilanz und Anhang, wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungs- vorschriften des
Handelsgesetzbuchs, wie sie am 25.05.2009 verkündet
wurden (BilMoG), aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechts- modernisierungsgesetz (BilMoG)
wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Regeln
des § 266 HGB.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Sie nimmt die größenabhängigen
Erleichterungen für die Aufstellung der Bilanz und des
Anhanges nach §§ 266 Abs. 1
Satz 3, 267, 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB und
für die Veröffentlichung nach § 326 HGB
in Anspruch, soweit Bilanz und Anhang zur
Veröffentlichung bestimmt sind.
Auf einen möglichst sicheren Einblick in die
Vermögens- und Finanzlage wurde im Rahmen der
handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln bei
der Bilanzerstellung geachtet.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB). Dem stehen laut Geschäftsführung
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen. Das Realisationsprinzip bzw. das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4
HGB).
Das Sachanlagevermögen wurde gemäß
den Schätzungsurkunden mit den
jeweiligenVerkehrswerten jeweils zum
Wertermittlungsstichtag angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet. Sie wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Die Bewertung der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich
zum Nennwert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten
ausschließlich die nicht fälligen Umsatzsteuern
entsprechend der Ist-Versteuerung.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen sind nur im Rahmen
des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle bis
zur Aufstellung erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
2.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden im Wesentlichen
übernommen werden.
3.
Sonstige Pflichtangaben
3.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
persönlich haftende Gesellschafterin Reif Beteiligungs
GmbH, vertreten durch Frau Marlene Reif, geführt.
3.2
Gesellschafter
Folgende Gesellschaft ist persönlich haftende
Gesellschafterin
Name
|
Reif Beteiligungs GmbH
|
Sitz
|
Herborn
|
Rechtsform
|
GmbH
|
Gezeichnetes Kapital:
|
25.000,00 Euro
|
3.3
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
50.935,33
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die der Geschäftsführerin zuzurechnen sind.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.10.2011 festgestellt.
|