Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 3
Vorher
St. Anna - Stift, Gesellschaft mit beschränkter Haftung,St. Anna-Stift Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
14.10.1898
Branche
Ambulante Betreuungsdienste für ältere MenschenErbringung von ergotherapeutischen DienstleistungenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Alten- und Pflegeheims. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Gesellschaft wendet die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse in ihrer jeweiligen im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg veröffentlichten Fassung an. Sie schließt mit ihren angestellten Mitarbeitern Arbeitsverträge nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) ab.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Barrois
seit 21.10.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
Caritasverband Freiburg-Stadt e.V.
92.05%
St. Anna-Stift GmbHEigenbeteiligung
5.68%
Jungfrauenkongregation Maria Empfängnis
2.27%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Caritasverband Freiburg-Stadt e.V.
Germany
40.500 DM
92.05%
Germany
2.500 DM
5.68%

Beteiligungen

NameAnteil
97.73%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

St. Anna-Stift GmbH

Freiburg im Breisgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

1. Grundlagen des Unternehmens

Bei der St. Anna-Stift GmbH handelt es sich nach § 267 Abs. 1 HGB um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft, die Eigentümerin und Betreiberin des Pflegeheimes St. Anna-Stift am Holzmarkt 10-12, 79098 Freiburg, sowie einer unmittelbar angebauten Seniorenwohnanlage in der Adelhauser Str. 8, 79098 Freiburg, ist. In der Jahresmitte 2023 mietete die St. Anna-Stift GmbH ein Objekt in der Kronenmattenstraße 3, 79100 Freiburg, an, um dort ein weiteres Pflegeheim - Haus St. Joachim - mit insgesamt 30 Plätzen zu betreiben. Die St. Anna-Stift GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau unter HRB 3 eingetragen.

In der Gesellschafterversammlung vom 14. Juli 2021 wurde der Verwaltungsrat in seiner aktuellen Besetzung auf fünf Jahre gewählt. In seiner Sitzung vom 30. Juli 2021 wählte der Verwaltungsrat Frau Irmgard Waldner zur Vorsitzenden, Herrn Dompfarrer Alexander Halter zum Stellvertretenden Vorsitzenden, Frau Ursula Kuri zur Schriftführerin und Herrn Josef Glaser zum stellvertretenden Schriftführer. Die Geschäftsführung liegt seit 1. September 2021 bei Herrn Frank Barrois.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Auch das Geschäftsjahr 2023 war geprägt von den Folgen der Corona-Pandemie. Bei Verdacht auf Covid19-Infektionen bei Mitarbeitenden erfolgte - soweit möglich - eine Freistellung, es wurden weiterhin vermehrte Testungen und weitere Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt. Auch kam es weiterhin zu auftretenden Infektionen von Bewohnerinnen und Bewohnern, die in der Regel glimpflich verliefen. Der Schutzschirm (Krankenhausentlastungsgesetz) entlastete das Geschäftsjahr 2023 noch bis 28.02.2023.

Im Jahr 2022 begannen im Pflegeheim St. Anna-Stift die Umbaumaßnahmen, um das Gebäude gemäß der Landesheimbauverordnung zu ertüchtigen. Das St. Anna-Stift hatte vor der Umbaumaßnahme 32 Doppelzimmerplätze, die - voraussichtlich bis Sommer 2024 - in 76 Einzelzimmer und 4 Doppelzimmer umstrukturiert werden können. Die 8 verbleibenden Doppelzimmerplätze sollen nach heutiger Planung mit einer Sondergenehmigung bis zum Jahr 2035 als Kurzzeitpflegeplätze genutzt werden. In das Geschäftsjahr 2023 entfiel der Großteil der Umbaumaßnahmen, die bei laufendem Betrieb durchgeführt wurden. Die baulichen Arbeiten innerhalb der Wohnbereiche führten dazu, dass die Belegung zeitweise zurückgefahren werden musste, was sich auch auf die Einnahmen der GmbH auswirkte.

Im Juli 2023 konnte - mit einer bauseitig bedingten Verspätung - das "Haus St. Joachim" als zweite Pflegeeinrichtung der GmbH eröffnet werden. Während 19 Plätze durch die St. Anna-Stift GmbH als Pflegeeinrichtung betrieben werden konnten, wurden 11 Zimmer dem stationären "Hospiz Karl Josef" in Freiburg zwischenvermietet, da das Hospiz aktuell eine Generalsanierung seines eigenen Gebäudes durchführt. Die Untervermietung begünstigte die Inbetriebnahme des neuen Pflegeheimes, da nicht sofort alle 30 Plätze bewirtschaftet werden mussten. Um eine zeitnahe Vollauslastung der 19 Plätze zu gewährleisten, hat die GmbH bereits im Frühjahr 2023 Personal "über Schlüssel" aufgebaut, das dann im Juli umgehend zur Verfügung stand.

Die demografische Entwicklung führt weiterhin zu einer zweistelligen Zahl von Anfragen nach Pflegeheimplätzen pro Tag - bei etwa 2 bis 3 freiwerdenden Bewohnerplätzen pro Woche in der gesamten GmbH. Die Aufnahme einer steigenden Zahl an Pflegebedürftigen in der Region ist limitiert durch stagnierende Zahlen an Mitarbeitenden in der Pflege. Die eigene Ausbildung mit bis zu 50 jungen Menschen in der Generalistischen Pflegeausbildung ist weiterhin ein wichtiger Baustein in der Personalgewinnung der GmbH, wenngleich die teilweise aggressive Abwerbepraxis der Krankenhäuser die Übernahmequoten nach der Ausbildung schwinden lassen. Insgesamt ist der Personalbedarf der GmbH immer noch übererfüllt.

Die gute fachliche und erfolgreiche Arbeit der GmbH ermöglichte auch unter den besonderen Herausforderungen des Geschäftsjahres - dem umfangreichen Umbau des St. Anna-Stifts im laufenden Betrieb und der Neueröffnung der Pflegeeinrichtung Haus St. Joachim - in etwa das Erreichen des geplanten Jahresergebnisses. Der Geschäftsführer ist den Mitarbeitenden und Leitungskräften sehr dankbar für das große Engagement.

2.2. Darstellung des Geschäftsverlaufes

Leistungsspektrum der St. Anna-Stift GmbH

Für den Pflegebereich im St. Anna-Stift standen im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 82 Dauerpflegeplätze sowie 2 zusätzliche dauerhaft vorgehaltene Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Im Haus St. Joachim standen 19 Plätze (von insgesamt 30) ab Juli 2023 zur Verfügung, 11 weitere waren dem stationären Hospiz Karl Josef zwischenvermietet.

Die Wohnungen und die Büroflächen im Bereich der Seniorenwohnanlage des St. Anna-Stiftes waren auch im Jahr 2023 vollständig vermietet. Eine Wohnung im Gebäude des Pflegeheimes wurde zugunsten der Errichtung von 3 Einzelzimmern im Pflegebereich umgebaut - was die Anzahl der Wohnungen im Betreuten Wohnen von 19 auf 18 reduziert.

2.3 Darstellung der Lage

2.3.1 Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf 10.263.469,77 €. Die betriebswirtschaftlich wünschenswerte Übereinstimmung von Kapitalbindungs- und Kapitalüberlassungsfristen ist gegeben. Die liquiden Mittel des St. Anna-Stiftes haben sich von 2.483,4 TEUR im Jahre 2023 auf 1.694,6 TEUR verringert. Die Liquidität 1. Grades beträgt zum Bilanzstichtag 92,31 %.

Für die Finanzierung des Bauvorhabens zur Umsetzung der Landesheimbauverordnung wurden von Verwaltungsrat und Gesellschafterversammlung der GmbH in den Sitzungen am 19. November 2021 Kreditaufnahmen bis zu 1,8 Millionen Euro genehmigt. Die darüber hinaus benötigten Mittel werden aus Rücklagen der GmbH entnommen. Der Kredit soll nach Einsatz der Eigenmittel eingesetzt werden.

2.3.2. Ertragslage

Das Geschäftsjahr 2023 konnte mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 71.846,37 EUR abgeschlossen werden gegenüber 245.511,57 EUR im Jahr 2022. Die vorsichtige Haushaltsplanung wurde somit erreicht.

Die Erträge haben sich von 6.601.452,86 EUR (2022) auf 7.699,409,31 EUR im Geschäftsjahr 2023 erhöht. Die Erhöhung der Erträge liegt vorwiegend im Aufbau der Plätze durch die Neueröffnung des Pflegeheims Haus St. Joachim ab Juli 2023. Die Untervermietung von Räumlichkeiten an das Hospiz Karl Josef schlägt sich in der Erhöhung der Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB nieder.

42,5 TEUR sind über den Corona-Rettungsschirm (Krankenhausentlastungsgesetz und Infektionsschutzgesetz) bis zum 28. Februar 2023 in die sonstigen betrieblichen Erträge eingeflossen; im Vorjahr waren dies noch 273 TEUR im gesamten Jahresverlauf. Eine weitere Erhöhung der Zahl der Auszubildenden stellt eine weitere Erhöhung der sonstigen betrieblichen Erträge um etwa 133 TEUR dar.

Der Erhöhung der Erträge der GmbH um 1.098 TEUR stehen gestiegene Aufwendungen bei Personalaufwand (um 745.939,23 EUR), Materialaufwand (um 181.411,52 EUR, hierin enthalten eine Steigerung der Energiekosten um 139.788 EUR), Mieten und Pacht (163.412,80 EUR) entgegen. Ebenso haben sich die Abschreibungen um 54 TEUR erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 145 TEUR; hier schlagen die Ausbildungskosten der gestiegenen Zahlen an Auszubildenden zu Buche.

Rückläufig waren die Ausgaben für Medizinischen und therapeutischen Materialaufwand (um 46,5 TEUR) und bei Steuern, Abgaben und Versicherungen (um 23 TEUR).

Im Bereich der sonstigen Rückstellungen wurden 79 TEUR in Anspruch genommen, die im Vorjahr für die bereits beauftragte Renovierung des Küchenbodens in der Großküche zurückgestellt wurden (Unterlassene Instandhaltungen). Die bauseitige Verschiebung der Eröffnung des Hauses St. Joachim (erst auf Januar terminiert, anschließend auf April verschoben und schließlich im Juli 2023 realisiert) konnte durch die Auflösung von 59 TEUR aus den Rückstellungen des Vorjahres (Drohverlust) abgefedert werden. Die Rückstellung für Überstunden erhöhte sich um 51 TEUR und 105 TEUR aus der Rückstellung für mögliche Rückzahlungen aus Coronahilfen für das erste Pandemiejahr wurden aufgelöst. Die Summe der sonstigen Rückstellungen liegt zum Bilanzstichtag bei 302 TEUR.

3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

3.1 Investitionen

Nachdem im Geschäftsjahr 2022 insgesamt 1.148 TEUR investiert wurden, waren es im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 1.218,0 TEUR.

3.2 Pflegeleistung

Im Pflegeheim St. Anna-Stift fielen insgesamt 29.859 Pflegetage an. Der Auslastungsgrad der Belegung lag bei 97,39 Prozent aller 84 Plätze - stationär und in der Kurzzeitpflege.

Im Pflegeheim Haus St. Joachim, das im Juli 2023 mit 19 Plätzen eröffnete, fielen insgesamt 2.865 Pflegetage an, dies entspricht einer durchschnittlichen Auslastung von 81,94 Prozent. Im St. Anna-Stift musste aufgrund der Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb die Belegung mancher Wohnbereiche für jeweils 4-6 Wochen reduziert werden, im Haus St. Joachim wurde die Belegung ab Eröffnung des Hauses stetig erhöht, weshalb dort eine geringere Auslastung als im aktuell laufenden Betrieb zu verzeichnen ist.

3.3 Personalbereich

Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte die St. Anna-Stift GmbH im Durchschnitt 70,30 Vollkräfte (im Vorjahr dazu im Vergleich 63,44 Vollkräfte; im Jahr 2021 waren es 66,54 Vollkräfte - beides noch ohne das Haus St. Joachim). Damit hielt die St. Anna-Stift GmbH die notwendigen Pflegefachkräfte vor.

In den Monaten vor der Eröffnung des Hauses St. Joachim wurden in der GmbH bereits Pflegekräfte eingestellt und damit der Personalschlüssel übererfüllt. Angesichts der mangelnden Verfügbarkeit von Pflegekräften in der Region erschien dieses Vorgehen sinnvoll, um bei der Neueröffnung die notwendige Personalausstattung gewährleisten zu können. Der Personalüberhang durch den Aufbau von Personal sowie die bauseitige Verzögerung der Eröffnung der Einrichtung führte im Zusammenspiel mit der teilweisen Unterbelegung von Wohnbereichen während der Bauphase zu einem deutlich erhöhten durchschnittlichen Personalkostenaufwand, der sich erst im folgenden Geschäftsjahr wieder einpegeln kann.

Nach wie vor sind in der St. Anna-Stift GmbH alle Personalschlüssel bis an die mögliche Obergrenze ausverhandelt und zusätzliche Personalstellen wie nach §8 SGB IX ausverhandelt. Durch das Engagement der GmbH und des Caritasverbandes Freiburg-Stadt e. V. in der Gewinnung von jungen Menschen aus dem nicht-europäischen Ausland für Freiwilligendienst und Ausbildung ist das St. Anna-Stift überdurchschnittlich mit Pflegekräften ausgestattet. Die Verbundenheit der jungen Menschen mit dem Haus zeigt sich auch in der Bereitschaft von jungen Fachkräften, sich zur Wohnbereichsleitung, zu Palliativfachkräften und zur Pflegedienstleitung weiterbilden zu lassen und in der GmbH Verantwortung zu übernehmen.

4. Chancen und Risiken sowie zukünftige Entwicklung der St. Anna-Stift GmbH

Während der Umgang mit den Risiken der Covid19-Pandemie routiniert und dennoch weiterhin vorsichtig verläuft, zeigt sich im Nachgang zu den Pandemie-Jahren ein hoher Krankenstand in der Mitarbeiterschaft, der offenbar branchenübergreifend bemerkbar ist. War der Schutzschirm während der Pandemie eine gute wirtschaftliche Absicherung der Pflegeeinrichtungen besteht jetzt die Herausforderung, die Arbeit wieder in einen normalen wirtschaftlichen Verlauf zu bringen.

Die Auswirkungen des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine zeigen sich für die GmbH vor allem in den Steigerungen von Energiekosten. Zum 1. Januar 2023 wurde ein neuer Vertrag mit dem Energielieferanten geschlossen, der gravierende Steigerungen aufweist. Für die Pflegebereiche der GmbH wurden Anträge zum §154 auf Ergänzungshilfen zu den Energiekosten gestellt und dazu das erforderliche Gutachten eingeholt. Diese Unterstützungen enden im folgenden Geschäftsjahr zum 30.04.2024.

In der Umsetzung der Umbaumaßnahmen gemäß der Landesheimbauverordnung wurden die aufwändigsten Bauabschnitte im Jahr 2023 begonnen. Während die Büroräume zugunsten von Bewohnerzimmern aus dem Haus Klingenfuß in das Dachgeschoss verlegt wurden, wird der Umbau von jeweils 2 Doppelzimmern zu 3 Einzelzimmern auf jedem Wohnbereich bis ins Jahr 2024 hineinreichen. Der Kostenplan ist im Wesentlichen eingehalten, allerdings werden im Geschäftsjahr 2024 noch Instandhaltungen vorzunehmen sein, die Beschädigungen von Treppenhäusern und Aufzügen durch die Baumaßnahmen zum Inhalt haben. Gleiches gilt für die Gestaltung der Außenfläche nach Abbau der Baustelleneinrichtung und der Gerüste am Haus.

Für das Haus St. Joachim wird auch im nächsten Geschäftsjahr mit einer Untervermietung an das Hospiz Karl Josef gerechnet. Auch wenn die 11 vermieteten Zimmer gut vom bestehenden Personal mitversorgt werden könnten, bringt das Haus St. Joachim vor allem in den Personalschlüsseln für Verwaltung, Hauswirtschaft, Qualitätsmanagement und Pflegedienstleitung bereits jetzt einen positiven Effekt auf die Erwirtschaftung von fixen Kosten. 60 TEUR sind weiterhin für Drohverluste - beispielsweise bei Sanierungsbedürftigkeit der Räume nach Auszug des Hospizes - in den Rückstellungen enthalten.

Die Seniorenwohnanlage und die Büroflächen im Erdgeschoss sind nach wie vor vollständig vermietet. Angesichts der Bedarfslage für Wohnraum ist hier von einer Wiedervermietbarkeit auszugehen. Der Abbau einer Wohnung zugunsten von 3 Einzelzimmern im Pflegebereich wurde vollzogen und in den Finanzplan eingearbeitet.

Als älteste bestehende GmbH in Freiburg (HRB 3) feierte die St. Anna-Stift GmbH im Geschäftsjahr 2023 ihr 125jähriges Bestehen. Die Gesellschafter 3-12 der Gesellschafterliste sind aktuell ungeklärt. Um eine rechtskräftige Änderung des Gesellschaftervertrages vornehmen zu können, wurde eine Wiederaufnahme der Ermittlung der Erben in Auftrag gegeben. Änderungen im Gesellschaftsvertrag sind aufgrund veränderter Vorgaben der Erzdiözese Freiburg notwendig und im Hinblick auf eine zeitgemäße Aufteilung der Aufgaben zwischen Geschäftsführung, Verwaltungsrat und Gesellschafterversammlung sinnvoll. Der angestoßene Prozess wird auch in den nächsten Geschäftsjahren Thema der Gremien sein.

Mit Blick auf die regionale Pflegelandschaft - insbesondere auf die Insolvenz des Caritasverbandes Breisgau-Hochschwarzwald e. V. - zeigt sich eine Unterversorgung mit Pflegeheimplätzen, die durch den demografischen Wandel (wachsende Zahl Pflegebedürftiger, sinkende Zahl der Berufsanfänger) zu begründen ist. Da für eine wirtschaftliche Stabilität eine Vollauslastung von über 96,5 % nötig ist, gibt es nur einen engen Spielraum für mögliche Personalausfälle. Insgesamt zeigt sich der Personalmarkt in der Pflege zunehmend aggressiv. Kurzfristig ist in der GmbH keine Unterdeckung mit Personal zu erwarten, es bleibt jedoch die wichtigste Aufgabe, Mitarbeitende zu gewinnen und zu halten und hierbei die Wettbewerbsvorteile (gute Bezahlung, Versorgung mit Wohnraum für Freiwilligendienste und Auszubildende, attraktive Angebote für Fort- und Weiterbildung, Hansefit usw.) zu nutzen. Hierbei sind der Caritasverband Freiburg-Stadt e. V. als Gesellschafter und die GmbH in ständiger Weiterentwicklung.

Für das Jahr 2024 wird mit einem Ergebnis von ca. 90 TEUR gerechnet.

Weitere darüberhinausgehende Risiken der zukünftigen Entwicklung der St. Anna-Stift GmbH sind zurzeit nicht bekannt. Bestandsgefährdende Risiken sind durch die Einbettung in die Strukturen des Caritasverbandes Freiburg-Stadt e. V. für die nächsten 12 Monate nicht zu erkennen.

 

Freiburg, im August 2024

gez. Frank Barrois, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 8.426.080,29 7.610.495,92
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.920,00 0,00
II. Sachanlagen 8.423.055,29 7.610.390,92
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.705.690,42 5.975.096,42
2. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge 667.452,87 432.633,28
3. Fahrzeuge 0,00 0,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.049.912,00 1.202.661,22
III. sonstige Finanzanlagen 105,00 105,00
B. Umlaufvermögen 1.837.389,48 2.700.940,97
I. Vorräte 12.135,97 14.641,18
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 130.609,19 202.925,85
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.694.644,32 2.483.373,94
Bilanzsumme, Summe Aktiva 10.263.469,77 10.311.436,89

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 3.122.618,95 3.050.772,58
I. gezeichnetes Kapital 24.286,36 24.286,36
II. Kapitalrücklage 1.278,23 1.278,23
III. Gewinnrücklage 67.014,01 67.014,01
IV. Gewinnvortrag 2.958.193,98 2.712.682,41
V. Jahresüberschuss 71.846,37 245.511,57
B. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen 2.227.015,26 2.342.633,10
C. Sonderposten aus nicht-oöffentlicher Förderung für Investitionen 869.645,21 907.124,52
D. Rückstellungen 415.877,61 621.741,91
E. Verbindlichkeiten 3.628.312,74 3.389.164,78
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.312.233,62 2.529.890,99
Bilanzsumme, Summe Passiva 10.263.469,77 10.311.436,89

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohgewinn 6.920.559,81 6.004.014,88
2. Personalaufwand 5.280.973,32 4.535.034,09
3. Steuern, Abgaben, Versicherungen 57.719,72 80.873,44
4. Mieten, Pacht, Leasing 429.635,76 266.222,96
5. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 153.097,15 152.948,15
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 402.443,30 348.801,29
7. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung 230.684,05 241.140,24
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 568.175,18 423.021,73
9. Zinsen und ähnliche Erträge 16.923,37 994,41
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 49.102,63 17.352,12
11. Jahresüberschuss 71.846,37 245.511,57

Anhang

1) Allgemeine Angaben zur GmbH

Die St. Anna-Stift GmbH hat ihren Sitz in Freiburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg unter der Nummer HRB 3.

Sie wurde am 24. September 1898 gegründet. Die steuerbegünstigten Zweckbetriebe sind von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Nicht befreit sind die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe.

Die St. Anna-Stift GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§ 264 ff HGB) und den ergänzenden Vorschriften der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) erstellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt in Anlehnung an das handelsrechtliche Gliederungsschema des § 266 HGB unter Ergänzungen durch die Pflegebuchführungsverordnung (PBV). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in der Staffelform unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften der PBV aufgestellt. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Software) und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear.

Die Abschreibung des beweglichen Sachanlagevermögens wird nach der linearen Methode pro rata temporis vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten mit einem Netto-Wert von 250,00 € bis 800,00 €) werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Die Vorräte betreffend Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt.

Die Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens werden in Übereinstimmung mit dem Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst.

Die KZVK gewährt für Beschäftigte des kirchlichen und kirchlich-caritativen Dienstes in den Diözesen der Bundesrepublik Deutschland eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung.

Die Gesellschaft hat im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 vom Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB Gebrauch gemacht und die mittelbare Pensionsverpflichtung gegenüber den Anspruchsberechtigten der KZVK vollständig bilanziert. Der Ansatz der Rückstellung erfolgt im Jahresabschluss 2023 mit dem annäherungsweise ermittelten notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 HGB, wobei zu dessen Ermittlung die für das Jahr 2019 ermittelte Deckungslücke linear bis zum Jahr 2040 verteilt wurde. Da diese Rückstellung eine Laufzeit von mehr als einem Jahr besitzt, wurde eine Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 HGB (Zehn-Jahres-Mittel) vorgenommen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf die Abzinsung der langfristigen Rückstellungen wurde aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3) Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenachweis dargestellt, der diesem Anhang anschließend beigefügt ist.

Sämtliche Forderungen haben ebenso wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten geht aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel hervor:

Gesamtbetrag 31.12.2023
EUR
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
EUR
Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre
EUR
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
EUR
davon gesichert
EUR
Art und Form der Sicherheit
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.312.233,62 217.657,42 870.629,68 1.223.946,52 2.312.233,62 Grundschuld
(Vorjahr) -2.529.890,99 -317.256,66 -1.696.101,82 -516.532,51 2.529.890,99 Grundschuld
Summe 3.628.312,74 1.533.736,54 870.629,68 1.223.946,52
(Vorjahr) -3.389.164,78 -1.176.530,45 -1.696.101,82 -516.532,51

Die Treuhandverbindlichkeiten beinhalten die Mietkautionen für das Betreute Wohnen.

4) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Folgende GuV-Posten enthalten Erträge oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung:

GuV-Position Art Betrag
in TEUR
Rohgewinn Sondereffekte Corona 42,5

Die Aufwendungen und Erträge wurden unter Beachtung von § 246 Abs. 2 HGB auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

5.) Sonstige Angaben

5.1 Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Frank Barrois, Freiburg im Breisgau.

Die Schutzklausel gemäß § 286 Absatz 4 HGB wurde in Anspruch genommen.

5.2 Haftungsverhältnisse

Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern aus Altersversorgungsverpflichtungen bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Anstalt des öffentlichen Rechts in Köln. Diese Zusagen werden durch entsprechendes Deckungsvermögen der KZVK, laufende Beiträge und zusätzliche Mehr-/Finanzierungsbeiträge der beteiligten Unternehmen vollständig finanziert. Ein Risiko der Inanspruchnahme besteht in Höhe einer eventuellen Deckungslücke. Mit einer Inanspruchnahme aus der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers ist nicht ernsthaft zu rechnen, da die KZVK bereits Vermögen in erheblichem Umfang aufgebaut hat und die KZVK eine stabile Anzahl an Beteiligten aufweist, die regelmäßig ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Bezüglich der mittelbaren Pensionsverpflichtungen bei der KZVK verweisen wir auf unsere Ausführungen unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Rückstellungen.

5.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Für Gebäudemieten und Pachtzahlungen erwarten wir jährliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 310,2. Für Verpflichtungen aus Leasingverträgen für Fahrzeuge und BGA erwarten wir für 2024 jährliche Aufwendungen auf Vorjahresniveau in Höhe von TEUR 5,4.

5.4 Mitarbeiter der Gesellschaft

Die Gesellschaft beschäftigte 2023 durchschnittlich 142 (VJ: 127) Mitarbeiter nach Köpfen.

5.5 Ergebnisverwendung

Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 71.846,37 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

5.6 Nachtragsbericht

Es lagen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor.

 

Freiburg, 7. November 2024

gez. Frank Barrois, Geschäftsführer

Anlagespiegel

Anschaffungskosten/Herstellungskosten Abschreibungen
Stand 01.01.2023
Euro
Zugänge
Euro
Stand 31.12.2023
Euro
Stand 01.01.2023
Euro
Zugänge
Euro
Stand 31.12.2023
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 10.203,66 3.623,55 13.827,21 10.203,66 703,55 10.907,21
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten auf Fremden Grundstücken 11.708.660,68 0,00 11.708.660,68 5.733.564,26 269.406,00 6.002.970,26
2. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge 1.320.201,08
3. Fahrzeuge 15.250,00 0,00 15.250,00 15.250,00 0,00 15.250,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.202.661,22 847.250,78 2.049.912,00 0,00 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 14.246.772,98 1.214.404,12 15.461.177,10 6.636.382,06 401.739,75 7.038.121,81
III. Finanzanlagen
Summe Finanzanlagen 105,00 0,00 105,00 0,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 14.257.081,64 1.218.027,67 15.475.109,31 6.646.585,72 402.443,30 7.049.029,02
Buchwerte
Stand 31.12.2023
Euro
Stand 31.12.2022
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 2.920,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten auf Fremden Grundstücken 5.705.690,42 5.975.096,42
2. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge
3. Fahrzeuge 0,00 0,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.049.912,00 1.202.661,22
Summe Sachanlagen 8.423.055,29 7.610.390,92
III. Finanzanlagen
Summe Finanzanlagen 105,00 105,00
Summe Anlagevermögen 8.426.080,29 7.610.495,92

sonstige Berichtsbestandteile

Das Treuhandvermögen beträgt zum Bilanzstichtag EUR 11.707,12 (Vorjahr: EUR 11.707,12).

Die Treuhandverbindlichkeiten betragen zum Bilanzstichtag EUR 11.707,12 (Vorjahr: EUR 11.707,12).

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss (Bilanz) wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 326 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt:

An die St. Anna-Stift GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der St. Anna-Stift GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der St. Anna-Stift GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Idstein, den 7. November 2024

P & P Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Torsten Weimar, Wirtschaftsprüfer

gez. Thomas Müller, Wirtschaftsprüfer

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