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Erläuterungen und Feststellungen zur
Rechnungslegung
Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238
- 241 HGB Buchführungspflicht.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgt nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung.
Die Geschäftsvorfälle wurden mit dem
Buchführungssystem "Agenda" verbucht.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
handelsrechtlichen und steuerrechtlichen
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften
erstellt.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und
275 HGB, sowie dem § 42 GmbHG, wobei für
die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Größenabhängige Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften werden nach
§ 326 HGB für die Offenlegung in Anspruch
genommen.
Bewertung
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§
252 - 256 HGB, sowie unter Berücksichtigung
der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 268 -
274a, 278, 279, 283 HBG) aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert
beibehalten.
Die Geschäftsvorfälle wurden durch die
Gesellschaft über das
EDV-Buchführungssystem "Lexware" verarbeitet
und ausgewertet. Der Jahresabschluss wurde mittels
Nachtragsbuchungen entwickelt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Anlagevermögen
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen ist zu
Anschaffungskosten abzüglich der bisher
angefallenen und im Geschäftsjahr 2018
planmäßig vorgenommenen Abschreibung
bewertet.
Die Abschreibungen werden nach Maßgabe der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2
EStG wird Gebrauch gemacht. Die begonnenen
Abschreibungsmethoden sind im Berichtsjahr nicht
verändert worden.
Steuerliche Sonderabschreibungen gem. § 7g
EStG i. V. mit § 254 HGB wurden im
Berichtsjahr nicht vorgenommen.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag bewertet.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden
für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag beträgt -33.750,98
Euro und wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch folgende Person
geführt:
Geschäftsführer: Herr Christoph
Zirkelbach
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bzw. dem
Geschäftsführer bestehen am
Bilanzstichtag nachfolgende Rechte und
Pflichten:
Verbindlichkeiten € 81.320,69 (Vj.
€103.607,54)
Bergrheinfeld, den 19. Februar 2020
gez. Christoph Zirkelbach
Die Feststellung bzw. Billigung des
Jahresabschlusses erfolgte am: 19. Februar
2020
Bergrheinfeld, den 19. Februar 2019
gez. Christoph Zirkelbach
Die Feststellung bzw. Billigung des
Jahresabschlusses erfolgte am: 19. Februar
2019
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