IDEAL
SERVICES Abfallmanagement GmbH
Ludwigshafen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.989,00 |
26.020,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.989,00 |
26.020,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
130.638,97 |
101.321,67 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
88.756,18 |
67.752,90 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.882,79 |
33.568,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.300,80 |
651,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
141.928,77 |
127.993,36 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
75.897,47 |
81.533,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
45.000,00 |
45.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
36.533,45 |
32.707,88 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.635,98 |
-3.825,57 |
| B.
Rückstellungen |
2.100,00 |
12.468,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
63.931,30 |
33.991,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
141.928,77 |
127.993,36 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bi-lanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG kein
außerordentliches Ergebnis bilanziert.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, wurden insgesamt im Anhang aufgeführt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der erworbenen Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
Abschreibung erfolgt linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 II EStG wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben,
der Abgang wird für das Zugangsjahr unterstellt. Bei
Vermögensgegenständen gemäß § 6
IIa EStG wurde eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 5
Jahren unterstellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet.
III. Angaben zur Bilanz
Die
Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von €
63.931,30 Beträge mit einer Restlaufzeit unter einem
Jahr und mit € 0 Beträge mit einer Restlaufzeit
über 5 Jahre (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1
HGB).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Werner Weber, Speditionskaufmann
Herrn Hubert Schweda, Laborant
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 325 I Satz 4 HGB wurde
in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Speyer, den 30.06.2011
Gez. Werner Weber und Hubert Schweda
Geschäftsführer
Ideal Services Abfallmanagement GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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