BBZ Altenkirchen GmbH & Co. KG
Selbe AdresseKokerei
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Isabelle Kiry seit 11.5.2017 | Prokura |
Hartmut Kiry seit 13.9.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kiry GmbHAltenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss nach den Vorschriften der §§ 238 ff., §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB. Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften erforderlichen Angaben und Erläuterungen. Ausweiswahlrechte zwischen Bilanz oder Anhang hat die Gesellschaft weitgehend zugunsten des Anhangs ausgeübt. So hat die Gesellschaft einen Anlagespiegel (§ 268 Abs. 2 HGB) erstellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Vorschriften des HGB über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz (§§ 266 ff. HGB), der Gewinn- und Verlustrechnung (§§ 275 ff. HGB) des Anhangs (§§ 284 ff. HGB) beachtet worden. Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Soweit Ermessensentscheidungen in Bezug auf den Grund, den Umfang und den Zeitpunkt des Ansatzes von Vermögensgegenständen und Schuldposten zu treffen waren, wurde eine zum Vorjahr vergleichbare Ermessensentscheidung angestrebt. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Es wurde gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (going-concern-Prinzip). Im Einzelnen gilt Folgendes: A. AKTIVA Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Abnutzbare Sachanlagen werden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgen linear. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu Euro 150,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als Euro 150,00 bis zu Euro 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs in einem Sammelposten eingestellt. Die Abschreibung erfolgt in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften über 5 Jahre. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Wertberichtigungen waren nicht zu bilden. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bewertet. B. PASSIVA Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. III. Bilanzerläuterungen Zum Vergleich werden die Vorjahreszahlen in Form eines Klammerzusatzes mit angegeben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Laufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt ausschließlich weniger als ein Jahr. Es bestehen in Höhe von T€ 8 (Vj.: T€ 0) Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG). B. PASSIVA Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt wie im Vorjahr T€ 25 und ist vollständig eingezahlt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. IV. Sonstige Pflichtangaben Haftungsverhältnisse keine Geschäftsführung Herr Hartmut Kiry Herr Guido Rödder Altenkirchen, den 28. Dezember 2011 Kiry GmbH gez. Geschäftsführung WEITERE DATENHinweis zur Offenlegung Bei dem vorstehenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010, bestehend aus Bilanz und Anhang, handelt es sich um die nach §§ 325 ff. HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 28. Dezember 2011. Altenkirchen, den 21.02.2012. Kiry GmbH gez. Geschäftsführung
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.12.2011 |
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