HET
GmbH
Südliches Anhalt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
901.151,92 |
983.852,92 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
648,00 |
1.018,00 |
| II.
Sachanlagen |
899.003,92 |
981.334,92 |
| III.
Finanzanlagen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.609.908,00 |
1.759.903,21 |
| I.
Vorräte |
1.274.740,69 |
1.311.451,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
333.313,32 |
402.916,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
30.090,00 |
18.150,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
83.868,10 |
69.813,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.853,99 |
45.534,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.000,00 |
24.900,00 |
| Aktiva |
2.537.059,92 |
2.768.656,13 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
291.783,28 |
169.385,88 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
144.385,88 |
127.701,04 |
| III.
Jahresüberschuss |
122.397,40 |
16.684,84 |
| B.
Rückstellungen |
69.326,31 |
67.322,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.175.950,33 |
2.531.948,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
897.986,57 |
1.074.732,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.277.963,76 |
1.457.216,02 |
| Summe
Passiva |
2.537.059,92 |
2.768.656,13 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die HET GmbH mit Sitz in Südliches Anhalt OT
Glauzig ist beim Amtsgericht Stendal unter HRB
12935 in das Handelsregister eingetragen.
Der Jahresabschluss ist nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie den
Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft zum
Bilanzstichtag eine kleine
Kapitalgesellschaft. Sie nimmt bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses
größenabhängige
Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch. Die Gliederung
der Bilanz erfolgt entsprechend den Vorschriften
des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn-
und Verlustrechnung erfolgt nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB). Neben den
gesetzlich geforderten Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung nach dem HGB werden Angaben
nach § 42 Abs. 3 GmbHG in gesonderten Posten oder
Davon-Vermerken gemacht. Die
Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2023 mit dem des Vorjahres ist gegeben.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Vorbemerkungen
Die Wertansätze der Schlussbilanz des Vorjahres
wurden in die Eröffnungsbilanz übernommen. Die
Bewertung erfolgt unter Annahme der
Fortführung des Unternehmens. Die
Vermögensgegenstände sind einzeln
und vorsichtig bewertet. Alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind,
werden berücksichtigt, auch wenn diese erst
zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Alle
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom
Zahlungszeitpunkt im Jahresabschluss
berücksichtigt.
2. Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungkosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen werden nach der
voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
linear vorgenommen. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800,00 € werden
im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
3. Umlaufvermögen
Der Ansatz des Tierbestandes erfolgte nach den
zulässigen Werten gemäß Bewertungsgesetz
(BewG) auf Basis der Gruppenbewertung.
Forderungen werden zu Nominalwerten unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Ansatz der sonstigen
Vermögensgegenstände und der liquiden Mittel
erfolgt zu Nennwerten bzw. zum niedrigeren
beizulegenden Wert.
4. Passivseite
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten werden für alle bei vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung erkennbaren
Risiken in Höhe des nach vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten werden zu
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Forderungen mit Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr betragen 30.090,00 € (Vorjahr: 18.150,00 €).
Die Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem
Jahr betragen 897.986,57 € (Vorjahr: 1.074.732,14
€). Die Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 1.277.963,76
€ (Vorjahr: 1.457.216,02 €), davon mit
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 573.486,81
€ (Vorjahr: 705.187,52 €).
Die Forderungen gegen
Gesellschafter-Geschäftsführer betragen 83.868,10
€ (Vorjahr: 69.813,70 €, Zuführung
im Geschäftsjahr: 17.662,07 €,
Rückzahlung im Geschäftsjahr: 3.607,67 €).
Es handelt sich um ein Darlehen und ein
Verrechnungskonto (Kontokorrent), die jeweils mit 2% p.a.
verzinst werden.
In 2021 wurden
außergewöhnliche
sonstige betriebliche Erträge aus
Corona-Überbrückungshilfen der
Phase III und der Phase III Plus
(Wirtschaftshilfen des Landes Sachsen-Anhalt
im Rahmen der Corona-Pandemie) für die
Zeiträume November 2020 bis Juni 2021 und Juli
2021 bis Dezember 2021 in Höhe von
insgesamt 803.797,46 € vor Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag vereinnahmt. Die
Schlussabrechnungen für diese Wirtschaftshilfen
wurden im Juni 2023 an die zuständige
Bewilligungsstelle (Investitionsbank Sachsen-Anhalt)
übermittelt. Abschließende Bescheide der
Investitionsbank Sachsen-Anhalt lagen bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses auf den 31.
Dezember 2023 noch nicht vor. In 2022 und 2023 fielen
keine derartigen außergewöhnlichen sonstigen
betrieblichen Erträge an.
IV. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens von Herrn
Michiel Taken geführt.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr 17
Arbeitnehmer im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird von der
Geschäftsführung gem. § 245 HGB wie folgt
unterzeichnet.
Südliches Anhalt, den
31. Januar 2025,
gez.
Michiel Taken (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2025
festgestellt.
|