Modulon
Webservice GmbH
Kamp-Lintfort
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.502,00 |
2.689,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.301,00 |
1.488,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.200,00 |
1.200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
310.491,22 |
311.981,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
161.342,15 |
119.042,30 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
149.149,07 |
192.938,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.217,00 |
1.835,00 |
| Aktiva |
319.210,22 |
316.505,19 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
134.106,22 |
160.539,21 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3,21 |
1,65 |
| III.
Jahresüberschuss |
109.103,01 |
135.537,56 |
| B.
Rückstellungen |
80.580,00 |
104.922,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
104.524,00 |
51.043,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
104.524,00 |
51.043,03 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
49.060,87 |
279,56 |
| Summe
Passiva |
319.210,22 |
316.505,19 |
Anhang
A. Allgemeines
(1) Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung
des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes sowie des
§ 42 GmbHG erstellt worden. Die Ausweis- und
Gliederungsvorschriften wurden unter teilweiser
Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelungen
für kleine Kapitalgesellschaften befolgt.
(2) Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
(3) Die Gesellschaft ist gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB eine "kleine
Kapitalgesellschaft".
(4) Gemäß § 264 Abs. 1 HGB wurde auf
die Aufstellung des Lageberichtes verzichtet.
B. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
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Modulon Webservice GmbH
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Firmensitz laut
Registergericht:
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Kamp-Lintfort
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Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
Kleve
|
Registerart:
|
HRB
|
Register-Nr.:
|
12141
|
C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
Pflichtangaben
(1) Die
Bilanzierungswahlrechte und
Bilanzierungshilfen wurden nicht ausgeübt bzw.
nicht in Anspruch genommen. Bei der Bewertung der
Bilanzansätze wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (going-concern) gemäß
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen.
(2) Die
immateriellen Vermögensgegenstände,
Sachanlagen und
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet
und planmäßig linear sowie zeitanteilig auf den
Monat des Zugangs abgeschrieben (§ 253 HGB).
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurden grundsätzlich die in den
amtlichen Abschreibungs-Tabellen der Finanzverwaltung
festgesetzten Nutzungsdauern zugrunde gelegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zur Höhe
von € 800,00 (€ 250,00) netto wurden, sofern
gegeben, gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr
der Anschaffung als Betriebsausgaben in voller Höhe
abgesetzt. Im Anlagenspiegel finden diese
Wirtschaftsgüter keine Berücksichtigung mehr.
(3)
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Das allgemeine Ausfallrisiko, das Skontorisiko, der
Zinsverlust und die Kosten des Mahnwesens wurden
durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% der
entsprechenden Netto-Nennbeträge
berücksichtigt. Für bestimmte Forderungen
wurden Einzelwertberichtigungen gebildet. Forderungen
in Fremdwährung bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
Das
übrige Umlaufvermögen ist mit dem
Nennbetrag ausgewiesen.
(4) Die Posten der
aktiven
Rechnungsabgrenzung wurden gemäß den
Vorschriften des § 250 Abs. 1 HGB i.V.m.
§ 5 Abs. 5 EStG angesetzt und
beinhalten Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlußstichtag. Die Bewertung erfolgte zum
zeitanteiligen Nennbetrag.
(5) Das
gezeichnete Kapital in Höhe von €
25.000,00 ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe
eingezahlt.
(6) Die
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung passiviert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
(7) Die
Verbindlichkeiten sind einzeln nachgewiesen und
wurden unter Berücksichtigung des
Imparitätsprinzips mit dem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen. Sämtliche Restlaufzeiten sind
kleiner als ein Jahr.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind täglich
fällige unverzinsliche
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von € 49.060,87 (Vorjahr € 279,56) zum
Bilanzstichtag ausgewiesen.
D. Sonstige Angaben
(1) Geschäftsführerin der Gesellschaft ist
Frau Carolina Schoob, Kauffrau, Geldern.
(2) Im Jahr 2023 betrug die durchschnittliche
Beschäftigtenzahl der Festangestellten, inklusive
Geschäftsführer, 5 Angestellte.
(3) Aus dem zum 01. Januar 2023 bestehenden
Gewinnvortrag in Höhe von € 135.539,21 wurde
durch den Gesellschafterbeschluss vom 04. Juli
2023 € 135.536,00 ausgeschüttet. Es wird
vorgeschlagen den Jahresüberschuss in Höhe von
€ 109.103,01 mit dem bestehenden
Gewinnvortrag von € 3,21 zu saldieren und in Höhe
von € 109.106,22 als Gewinnvortrag auf neue
Rechnung vorzutragen.
Kamp-Lintfort, den 03.
Februar 2025
gez. Carolina Schoob
(Geschäftsführerin)
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sonstige Berichtsbestandteile
Kamp-Lintfort, den 03.
Februar 2025
gez. Carolina Schoob
(Geschäftsführerin)
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.02.2025
festgestellt.
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