Auctores Software GmbH
Selbe AdresseEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Verena Moosburger seit 2.12.2025 | Prokura |
Josef Ludwig Brandl seit 3.1.2025 | Prokura |
Jens Kleeberg seit 21.6.2022 | Prokura |
Ludwig Alexander Dr. Friedl seit 15.9.2020 | Prokura |
Saurav Mittal seit 15.9.2020 | Prokura |
Nishant Mittal seit 17.10.2019 | Geschäftsführer |
Franz Geissler seit 31.7.2015 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PCM RAILONE AG (vormals: PCM RAIL.ONE AG)Neumarkt i.d.OPf.Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022A) Grundlagen des Konzerns 1. Organisatorische und rechtliche Struktur des RAILONE-Konzerns Der RAILONE-Konzern agiert als System- und Engineering Anbieter von Fahrbahnsystemen für den schienengebundenen Fern- und Nahverkehr. Das Geschäft der RAILONE-Gruppe besteht im Wesentlichen in der Herstellung und dem Vertrieb von Gleis- und Weichenschwellen sowie von Festen Fahrbahnsystemen für den Fern- und Nahverkehr. Darüber hinaus bietet RAILONE auch den Bau von ganzen Schwellenwerken und deren Inbetriebnahme sowie Lizenzen für patentierte Produkte und Produktionstechniken sowie Ingenieurdienstleistungen an. Die PCM RAILONE AG (mit Sitz in Neumarkt i. d. OPf.) ist eine 94,9%ige Tochtergesellschaft der PCM Cement Concrete Pvt. Ltd., Kolkata/Indien. Die übrigen 5,1 % der Geschäftsanteile an der PCM RAILONE AG werden von Herrn Nishant Mittal, Kolkata/Indien, gehalten. Die PCM RAILONE AG ist die Konzernmuttergesellschaft der RAILONE-Gruppe. Die PCM RAILONE AG ist im August 2015 aus der ehemaligen RAILONE GmbH durch Formwandlung hervorgegangen und übt seither neben der Holding-, auch die Business- & Technology Development-Funktion für die gesamte RAILONE Unternehmensgruppe aus. Am 8. Dezember 2021 erfolgte die Eintragung der Umfirmierung von PCM RAIL.ONE AG in PCM RAILONE AG ins Handelsregister, welche am 21. Oktober 2021 in einer außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen wurde. 2. Konzernstruktur Die PCM RAILONE AG hat ihre Geschäftszentrale in Neumarkt i. d. Opf. Als Konzernmuttergesellschaft hält sie Beteiligungen an zwei inländischen sowie diversen ausländischen Kapitalgesellschaften. Diese bilden jeweils eine eigene rechtliche Einheit. Bei den inländischen Beteiligungen (beide 100 %) handelt es sich einerseits um die RAILONE Schwandorf GmbH, die als Projektgesellschaft einen Auftrag zum Bau und 15-jährigen Betrieb von Betonweichenschwellen für die DB Netz AG erhalten hat, sowie andererseits um eine operative Gesellschaft, die unter RAILONE GmbH firmiert. Diese hat ihrerseits Produktionsstandorte in Neumarkt, Coswig und Aschaffenburg sowie bis zum 31. Dezember 2020 in Kirchmöser. Alle Standorte verfügen über eigene Mitarbeiter sowie Gleis- und/oder Weichenschwellenproduktionsanlagen. Im Ausland ist die PCM RAILONE AG über Tochterunternehmen, Beteiligungen und Joint Ventures in Spanien, Rumänien, Ungarn, England, Türkei, Saudi-Arabien, Südkorea, USA und Kanada präsent. Neben der Betonschwellenproduktion werden in Ungarn auch Produkte außerhalb des klassischen Bahnmarktes (sonstige Betonfertigteile wie Deckenträger bzw. Schleuderbetonmasten) hergestellt. 3. Forschung und Entwicklung Im Vergleich zum Vorjahr blieb die Aufstellung und der Aufgabenbereich der Abteilung Anwendungstechnik unverändert. Zu den Aufgaben der Abteilung gehören - neben den reinen F&E Aufgaben - weiterhin technische Unterstützung der Geschäftsbereiche in allen Phasen eines Projekts. Alle relevanten Themen-Bereiche - Planung und Entwicklung von Schwellen und der Festen Fahrbahn, Betontechnologie, Anlagenplanung, Formenplanung - stehen nach wie vor der RAILONE Gruppe zur Verfügung und decken vollständig die Unternehmensanforderungen ab. Der Fokus lag in diesem Jahr auf der Optimierung der Produkte und Prozesse sowie Unterstützung der Projekte. In der Forschung ist das Unternehmen im Rahmen eines von der DBU (Deutsche Bundesstiftung Umwelt) geförderten Forschungsvorhaben, zur Nutzung von CSA Zementen als Alternative zu herkömmlichen Zementen, beteiligt. Neben der Betrachtung der Dauerhaftigkeit, wird hier vor allem die Nutzung des Zements für die Herstellung von Betonschwellen betrachtet. Dieses Forschungsvorhaben ist im laufenden Jahr weit vorangeschritten, so dass im Februar 2022 die geplante Herstellung von Betonschwellen mit CSA-Zement in unserem Werk in Aschaffenburg umgesetzt wurde. Neu begonnen wurde im Herbst 2021 eine Beteiligung am Forschungsprogramm "Bemessung von Feste Fahrbahnsystemen - Laterale Lasten", welches von der TUM initiiert wurde. Dieses Forschungsvorhaben läuft über den Fördertopf WIPANO (Wissenstransfer durch Patente und Normen), einer Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Tools für das Design und Bemessung der Spannbetonschwellen wurden konsequent digitalisiert und vollständig auf die FEM Methode umgestellt. Zusätzlich wurden Design-Prozesse - besonders in der Angebotsphase - vereinfacht und vereinheitlicht. Dies erlaubt eine schnellere und genauere Einschätzung der Anforderungen und Vorbereitung eines Vorschlags für den Kunden. In den letzten Jahren entwickeln sich Kunststoffschwellen immer mehr zum Ersatz für Holzschwellen. Gleichzeitig schließen diese Schwellen eine Lücke, in der Spannbetonschwellen nicht wirtschaftlich eingesetzt werden können. RAILONE ging in dem Bereich eine Partnerschaft ein und beteiligt sich an Entwicklung und Zulassung einer besonders umweltfreundlichen Variante der Kunststoffschwelle. Nach ausführlichen Abstimmungen und Tests konnte die EBA Zulassung - die Voraussetzung für den Einsatz in den Gleisen der Deutschen Bahn - erwirkt werden. Die technische Unterstützung von nationalen und internationalen Projekten hat im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder eine große Rolle gespielt. Der Fokus lag auf dem Design und der Zulassung von Schwellen und Festen Fahrbahnen für den nordamerikanischen Markt. Dies erfolgte unter vollständiger Berücksichtigung des AREMA Manuals, welches die Voraussetzung für diesen Bereich darlegt. Im Bereich der Anlagentechnik lag der Schwerpunkt im abgelaufenen Geschäftsjahr in Entwicklung der Anlagenkonzepte für potentielle internationale Projekte. Durch eine Neueinstellung in der Abteilung und konsequente Fortbildung der vorhandenen Mitarbeiter wurde der Bereich Engineering weiter gestärkt. Für das Etihad Rail Projekt in den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde eine Ausführungsplanung für das Feste Fahrbahn-System erstellt. Zusätzlich wurden einige Studien und Vorplanungen für Feste Fahrbahn Projekte in Europa (z. B. in England oder Norwegen) und ein Hochgeschwindigkeitsprojekt in Indien ausgearbeitet. Wie in vergangenen Jahren beteiligte sich RAILONE an der Normungsarbeit, besonders in europäischen Normungsgremien. B) Wirtschaftsbericht 1. Markt Auch während der COVID Pandemie hat sich das Marktvolumen für Betonschwellen im deutschen Markt kaum verändert, womit dieser weiterhin das wichtigste Absatzgebiet für die RAILONE Gruppe bleibt. Dies betrifft gleichermaßen den Bedarf für das Netz der DB sowie die zahlreichen kommunalen und privaten Verkehrsbetriebe bzw. Netzbetreiber. In den (süd-) osteuropäischen Märkten wird die Marktsituation weiterhin maßgeblich beeinflusst durch EU geförderte Infrastrukturprojekte im Fernverkehr. Auch hier ergaben sich bis dato keine nennenswerten Veränderungen aufgrund der COVID Pandemie. Zuletzt wurde jedoch vermehrt die Machbarkeit bereits genehmigter Projekte im Hinblick auf die im Zusammenhang mit der Ukraine Krise massiv gestiegenen Rohstoffpreise geprüft und neu bewertet. Erfreulicherweise gibt es in Griechenland nach zehn Jahren erstmals wieder Projekte, welche in den kommenden Jahren zunehmende Nachfrage erzeugen werden. Nord- und Westeuropa erweisen sich weiterhin als stabile Märkte und bieten vor allem für Spezialprodukte wie Feste Fahrbahn nachhaltige Absatzmöglichkeiten. RAILONE hat im abgelaufenen Jahr erstmal Spezialschwellen für Straßenbahngleise nach Australien geliefert, was als Markteintritt und erste, wichtige Referenz zu werten ist. Der mittlere Osten bleibt weiterhin undurchsichtig und bezüglich Umsetzungszeitpunkt nicht hinreichend einschätzbar. Grundsätzlich besteht jedoch nach wie vor massiver Bedarf für Neubau- und Instandhaltungsmaßnahmen vor allem im Gleisnetz der Staatsbahn des Königreichs Saudi-Arabien. Der Ausbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes in Süd-Korea ist praktisch abgeschlossen, so dass hier in absehbarer Zeit keine nennenswerte Nachfrage für Zweiblock-Schwellen sein wird. Dies wird teilweise durch Nahverkehrsprojekte kompensiert werden für die derzeit intensive Vorbereitungen getroffen werden. In Nordamerika verfolgt RAILONE weiterhin ambitionierte Pläne, um am sich entwickelnden Bahnmarkt der USA und Kanada zu partizipieren. Die Realisierung eines weiteren Projektes für den kanadischen Nahverkehr gibt Hoffnung auf einen dauerhaften Markteintritt. Weiterhin entwickeln sich diverse Hochgeschwindigkeitsinitiativen in den USA mit zunehmender Dynamik. 2. Umsatz und Auftragsentwicklung Die Anzahl der produzierten Gleisschwellen sowie die produzierten laufenden Meter Weichenschwellen sind für die Gruppe ein wesentlicher nichtfinanzieller Leistungsindikator. Im Geschäftsjahr 2021/2022 sind insgesamt 1,2 Mio Stück Gleisschwellen (Budget 0,9 Mio Stück Gleisschwellen) sowie 0,4 Mio laufende Meter Weichenschwellen (Budget 0,3 Mio laufende Meter Weichenschwellen) produziert worden. Neben dem Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT), sind die Umsatzerlöse ein bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator. Im Geschäftsjahr 2021/2022 beliefen sich die Ist-Umsatzerlöse auf EUR 105,7 Mio, denen Plan-Umsatzerlöse von EUR 106,9 Mio gegenüberstanden. Deutschland Anfang des Jahres 2020 konnten sich die Deutsche Bahn AG und die Bundesregierung auf ein neues Finanzierungspaket für den Zeitraum 2020 bis 2029 einigen. In dieser Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III sind klare Investitionssteigerungen für eine Starke Schiene Deutschland vorgesehen. Auch der erstmals festgelegte Zeitraum von zehn Jahren ist ein klares Signal pro Bahn und wird für Planungssicherheit sorgen. Die Bedarfe der DB AG im Jahr 2021 folgen diesem Trend und sind stabil. Die Absatzzahlen des Geschäftsjahres 2021/2022 in Deutschland waren im Bereich Fernverkehr bei der Weichenschwelle über Plan und bei der Gleisschwelle ebenfalls leicht über Plan. Der Bereich Nahverkehr ist weiterhin stabil in Deutschland. Großbritannien Die Aktivitäten (Clipping) der PCM RAIL.ONE UK Ltd. für Network Rail liefen weiterhin erfolgreich und wurden zum 31.03.2022 planmäßig abgeschlossen. Parallel arbeitet RAILONE weiter an Auftragsopportunitäten im Nah- und Fernverkehr auf der Insel. Hier gibt die Kooperation mit allen bietenden Konsortien für den Bau der Hochgeschwindigkeitsstrecke in den Norden Englands Hoffnung auf Umsätze sowie die Errichtung eines neuen Fertigungsstandortes. Europa Projekte aus dem (europäischen) Umland tragen traditionell zum Umsatz der Unternehmensgruppe bei. Mit anstehenden Lieferungen für Projekte in Skandinavien, Ost- und Südeuropa wird dies auch im anstehenden Geschäftsjahr der Fall sein. Die Absatzzahlen des Geschäftsjahres 2021/2022 lagen insbesondere in Ungarn und Rumänien über Plan. Nordamerika Für 2022/2023 stehen weitere nordamerikanische, vor allem kanadische Nahverkehrsprojekte auf der Agenda. Weiterhin verfolgt das Unternehmen Ziele bei prominenten Vorhaben im US-amerikanischen Hochgeschwindigkeitsmarkt und bei diversen Fernbahn Ausbaumaßnahmen. Mittlerer Osten Die Situation in der Region bleibt, nach wie vor, anspruchsvoll. Es kommt jedoch zu Bewegung durch Ausschreibungen im Bereich der Instandhaltung und zu Potentialen aus dem nahegelegenen Ausland. 3. Beschaffung Die Materialaufwandsquote (Materialaufwendungen im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) der RAILONE-Gruppe lag im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/2022 bei 62,9 % (i. Vj. 57,2 %) und damit über dem Vorjahr. Im Rohstoffbereich sind Stahlpreise weiterhin ein entscheidender Faktor. In den im Herbst 2020 geführten Preisverhandlungen konnten für das 1. Quartal 2021 zunächst Preisreduzierungen erzielt werden. Ab Frühjahr 2021 wurde dann aber ein sprunghafter Preisanstieg verzeichnet. Im Bereich Sand und Zuschlagsstoffe ist in Deutschland keine Entspannung spürbar. Die nach wie vor hohe Nachfrage der Bauwirtschaft lässt die Preise für Zemente, Sand und Splitt weiter steigen. Neben den genannten Preistreibern haben hier weiterhin steigende Energiekosten, sowie die Bepreisung sog. CO 2 -Zertifikate einen bedeutenden Einfluss. Diese werden auch künftige Preisverhandlungen beeinflussen. Das Preisniveau im Bereich Kantholz ist weiterhin auf einem hohen Niveau. Problematisch ist auch die Lieferfähigkeit. Auch zu Geschäftsjahresbeginn 2022/2023 bleibt auf Grund der Ukraine Krise und den damit verbunden Energiepreiserhöhungen die Lage weiterhin angespannt. Weitere Preisanstiege sowie Engpässe der Verfügbarkeit im Bereich Zement, Stahl, Kunststoff, Holz, Frachten und Oberbausysteme sind erkennbar. Der Fokus der Einkaufs- und Logistikaktivitäten wird im Geschäftsjahr 2022/2023 daher weiterhin auf der Materialverfügbarkeit sowie auf der Vermeidung weiterer Preiserhöhungen liegen. 4. Personal- und Sozialbereich Der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2021/2022 betrug EUR 22,5 Mio (i. Vj. EUR 24,6 Mio). Die Personalaufwandsquote (Personalaufwendungen im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) der PCM RAILONE-Gruppe lag im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/2022 bei 21,3 % (i. Vj. 23,5 %). Die Personalstatistik der PCM RAILONE-Gruppe stellt sich im Jahresdurchschnitt (Kopfzahlen) wie folgt dar:
Die Beschäftigungslage war über das Geschäftsjahr 2021/2022 überwiegend konstant. Die Reduzierung der Mitarbeiteranzahl beruht im Wesentlichen auf dem in Deutschland im Geschäftsjahr 2020/21 geschlossenen Produktionsstandort in Kirchmöser (Brandenburg). Die Produktion von Weichenschwellen wurde an den Standorten Coswig (Sachsen) und Schwandorf gebündelt. Schwankungen in der Auslastung im Verlauf des Geschäftsjahres wurden mehrheitlich über Leiharbeiter bzw. befristete Arbeitsverhältnisse ausgeglichen. Die seit Januar 2021 für den Standort Neumarkt beantragte Kurzarbeit (in geringem Umfang) konnte aufgrund der sich positiv entwickelnden Auftragslage sukzessive bis Juni 2021 beendet werden. International wurde der Personalbedarf in der Türkei der Auftragslage im Jahresverlauf entsprechend angepasst. In Spanien, Ungarn und Saudi-Arabien war die Mitarbeiterzahl konstant. 5. Investitionen Das bilanzwirksame Investitionsvolumen im Bereich der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen in der RAILONE Gruppe belief sich im Geschäftsjahr 2021/2022 auf EUR 2,3 Mio (i. Vj. EUR 4,0 Mio). Die wesentlichen Investitionsvorhaben konzentrierten sich wie im Vorjahr auf den ungarischen Standort zur Modernisierung des Maschinenparks in der Gleisschwellenfertigung in Höhe von EUR 1,0 Mio. 6. Integriertes Management Die RAILONE Gruppe hat ein System etabliert um für alle Interessengruppen sicherzustellen, dass international anerkannte Standards Anwendung finden. Diese Anforderungen sind in Normen dargelegt und durch interne Standards als Prozess- und Verfahrensanweisungen dargelegt. Die Zertifikate zu Qualität (ISO 9001), Umwelt (ISO 14001), Arbeitssicherheit (BGRCI Sicher mit System, ILO) sind ohne Abweichungen durch externe akkreditierte Zertifizierer bestätigt worden. Diese Normen sind somit in der Gruppe verstanden und realisiert. Ergänzt wird dies durch themenspezifische Anforderungen, z. B. als Energieaudit oder länder- und auch kundenspezifische Anforderungen. Ebenso sind Zulassungsbestimmungen Teil des gesamten Systems. Somit sind alle internen Serviceabteilungen, Verwaltungen wie auch Produktions- und Lagerstandorte einbezogen. Interne Audits zu Systemen wie auch Prozessen zur Qualitätssicherung werden global umgesetzt, um die Einhaltung der Standards zu überprüfen. Neben diesem Check werden Workshops z. B. zur Methodenkompetenz und Unterstützung bei Neuanläufen bzw. neuen/geänderten Produktionsabläufen durchgeführt. Präventives Risikomanagement in Entwicklung, Planung und Umsetzung ist ein fester Bestandteil. Dadurch werden Fehler bereits im Ansatz erkannt und Lösungen erarbeitet. Der Gedanke diese Best Practices auszutauschen wird jedes Quartal mit allen Qualitätsleitern und monatlich als QC- und Produktionsbenchmarking realisiert. RAILONE Steady Improvement wird durch Projektarbeit und konkrete Ziele, aber auch durch Anerkennungssysteme gefördert. Nachhaltigkeit erfährt das System aus den Benchmarks und dokumentierten Nachweisen. ELO (Elektronischer Leitz Ordner) dient als eingeführtes Dokumentenlenkungssystem und zunehmend zum Nachweis und Archiv der Qualitätsaufzeichnungen. C) Darstellung der Lage 1. Ertragslage Die Umsatzerlöse der RAILONE-Gruppe beliefen sich im Geschäftsjahr 2021/2022 auf EUR 105,7 Mio (i. Vj. EUR 104,6 Mio). Die entsprechenden Umsatzkosten betrugen im Geschäftsjahr 2021/2022 EUR 83,8 Mio (i. Vj. EUR 83,8 Mio). Die Umsatzerlöse können regional wie folgt gegliedert werden:
Die Kosten der Funktionsbereiche (Ausgangsfrachten, Vertrieb, Verwaltung sowie Forschung und Entwicklung) sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2021/2022 auf EUR 20,3 Mio (i. Vj. EUR 19,3 Mio). Die sonstigen betrieblichen Erträge mit EUR 2,1 Mio (i. Vj. EUR 1,6 Mio) beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Währungsdifferenzen in Höhe von EUR 1,1 Mio (i. Vj. EUR 0,3 Mio) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 0,3 Mio (i. Vj. EUR 0,1 Mio) Das Betriebsergebnis der RAILONE-Gruppe beläuft sich auf EUR 3,8 Mio (i. Vj. EUR 3,0 Mio). Das EBITDA, als eine wesentliche Steuerungsgröße in unserer Gruppe zur Bewertung des operativen Ergebnisses, beträgt im Geschäftsjahr 2021/2022 EUR 9,2 Mio (i. Vj. EUR 8,3 Mio) und beträgt bereinigt 8,7 % (i. Vj. 8,0 %) vom erzielten Umsatz. Das EBITDA berechnet sich wie folgt:
Das Zinsergebnis des Geschäftsjahres 2021/2022 beläuft sich auf EUR -1,3 Mio (i. Vj. EUR -1,8 Mio). Der Rückgang folgt im Wesentlichen den Darlehenstilgungen. Der bedeutsamste finanzieller Leistungsindikator neben den Umsatzerlösen ist das Ergebnis vor Ertragsteuern. Es beläuft sich auf EUR 3,0 Mio (i. Vj. EUR 1,5 Mio) und war mit EUR 0,9 Mio budgetiert. Die Erträge/Aufwendungen aus Ertragsteuern von EUR 0,3 Mio (i. Vj. EUR -0,7 Mio) setzen sich aus laufendem Steueraufwand von EUR -0,7 Mio (i. Vj. EUR -0,7 Mio) und Erträge/Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von EUR 1,0 Mio (i. Vj. EUR 0,0 Mio) zusammen. Insgesamt wurde ein Konzernjahresüberschuss im Geschäftsjahr 2021/2022 in Höhe von EUR 3,3 Mio (i. Vj. EUR 0,7 Mio) erzielt. Auf weitere Ausführungen zu den Umsatzerlösen wird auf den Abschnitt B.2 "Umsatz und Auftragsentwicklung" bzw. zu den Personalaufwendungen auf den Abschnitt B.4 "Personal- und Sozialbereich" sowie zu den Materialaufwendungen auf den Abschnitt B.3 "Beschaffung" verwiesen. 2. Vermögenslage Die Bilanzsumme der RAILONE-Gruppe beträgt zum 31. März 2022 EUR 103,6 Mio (i. Vj. EUR 100,8 Mio). Dabei beläuft sich die Sachanlagenquote auf 38,3 % (i. Vj. 44,9 %). Der Buchwert des Anlagevermögens beträgt zum 31. März 2022 EUR 41,8 Mio (i. Vj. EUR 47,1 Mio). Die Anlagenzugänge belaufen sich im Geschäftsjahr auf EUR 2,3 Mio (i. Vj. EUR 4,0 Mio). Der Rückgang der Buchwerte im Bereich des Anlagevermögens um EUR 5,3 Mio resultiert insbesondere aus der Verringerung von Leasingverträgen (IFRS 16). Die Vorräte einschließlich Vertragsvermögenswerte zum 31. März 2022 betragen EUR 29,5 Mio (i. Vj. EUR 21,9 Mio) und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR 12,0 Mio (i. Vj. EUR 12,2 Mio). Der Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um EUR 0,2 Mio ist auf ein konsequentes Anzahlungs- und Mahnwesen sowie auf stichtagsbedingte Effekte zurückzuführen, während der Anstieg im Bereich des Vorratsvermögens in erster Linie auf eine hohe Nachfrage im Frühjahr 2022 zurückzuführen ist. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum 31. März 2022 EUR 12,2 Mio (i. Vj. EUR 8,4 Mio). Die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um EUR 3,8 Mio ist im Wesentlichen auf stichtagsbedingte Effekte zurückzuführen. Das Eigenkapital beträgt zum Geschäftsjahresende 31. März 2022 EUR 31,1 Mio (i. Vj. EUR 28,7 Mio). Die Erhöhung des Buchwertes im Bereich des Eigenkapitals um EUR 2,4 Mio resultiert insbesondere aus dem höheren operativen Ergebnis. Die Eigenkapitalquote der RAILONE-Gruppe ist von 28,4 % im Vorjahr auf 30,0 % gestiegen. 3. Finanzlage Im Rahmen der Übernahme des Geschäftsbetriebes der RAILONE-Gruppe wurde 2013 eine langfristige Finanzierung abgeschlossen, welche im Geschäftsjahr 2019/2020 vollständig getilgt wurde. Zudem wurde für die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs eine Working-Capital-Linie vereinbart. Die darüber hinaus bestehende Finanzierung wurde an den aktuellen Bedarf angepasst. Diese bildet die Basis für eine sichere und langfristige Finanzierung der RAILONE-Gruppe. Insgesamt wurde im Geschäftsjahr 2021/2022 ein Zinsergebnis in Höhe von EUR -1,3 Mio (i. Vj. EUR -1,8 Mio) erzielt. Dies resultiert aus Zinsaufwendungen aus der gewährten Kreditfinanzierung. Der für den laufenden Betrieb zur Verfügung stehende Kreditrahmen wurde weitestgehend in Anspruch genommen. Die liquiden Mittel belaufen sich zum 31. März 2022 auf EUR 6,0 Mio (i. Vj. EUR 7,9 Mio). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen zum 31. März 2022 EUR 26,6 Mio (i. Vj. EUR 28,5 Mio). Die Verringerung des Zahlungsmittelbestandes von EUR 5,9 Mio auf EUR 4,1 Mio zum Ende des Geschäftsjahres 2021/2022 errechnet sich aus dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit mit EUR +5,0 Mio (i. Vj. EUR +8,9 Mio), der jedoch vom Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR -2,1 Mio (i. Vj. EUR -3,7 Mio) und vom Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit von EUR -4,0 Mio (i. Vj. EUR -5,9 Mio) kompensiert wird. Zudem existieren wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds in Höhe von EUR 0,7 Mio (i. Vj. EUR 0,6 Mio). Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit verringerte sich im Vorjahresvergleich um EUR 3,9 Mio. Ursächlich hierfür ist insbesondere der erfolgte Aufbau von auftragsbezogenen Vorräten. Der deutliche Rückgang des Cashflows aus der Investitionstätigkeit um EUR -1,6 Mio ist im Wesentlichen auf rückläufige Investitionen im Bereich der Sachanlagen zurückzuführen. Die Veränderung im Bereich des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit um EUR -1,9 Mio steht insbesondere im Zusammenhang mit der planmäßigen Tilgung von Finanzverbindlichkeiten und sich daraus reduzierenden Zinszahlungen. 4. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Ergebnis das Vorjahresniveau spürbar übersteigt. Obwohl die angestrebten Planumsätze knapp verfehlt wurden, konnte das geplante EBITDA und das geplante Ergebnis vor Ertragsteuern deutlich übertroffen und die Profitabilität deutlich gesteigert werden. D) Risikobericht a) Risikomanagementziele und -methoden Ein in den Betriebsablauf integriertes Risikomanagementsystem, das grundsätzlich über die PCM RAILONE AG, Neumarkt, gesteuert wird, weist kurzfristig auf Veränderungen in den Bereichen Produktion, Personal, Einkauf, Logistik, Vertrieb, Finanzen sowie rechtliche und nationale Besonderheiten hin. Durch ein zeitnahes Erkennen und systematisches Erfassen von Chancen und Risiken besteht die Möglichkeit, Risiken in den oben genannten Bereichen von Fall zu Fall zielgerichtet zu steuern, das heißt im Wesentlichen Risiken zu vermindern, auszuschalten oder in Kauf zu nehmen. Im Rahmen des Risikomanagements sind alle Führungskräfte angehalten, auftretende Risiken, die über das normale operative Geschäft hinausgehen, sofort der Geschäftsführung zu melden. Grundsätzlich erfolgt gruppenweit periodisch eine Bestandsaufnahme möglicher Risiken und eine Aktualisierung des Risikoberichtes. Um auf kurzfristig auftretende Risiken reagieren zu können, wurde das periodische Risk-Reporting durch die Möglichkeit eines ad-hoc Reportings an das Management Board ergänzt. Das Risikomanagement wird seit Jahren kontinuierlich in dieser standardisierten Form praktiziert und hat sich dadurch als geeignetes Instrumentarium, Risiken frühzeitig zu erkennen und ihnen zu begegnen, etabliert. In der Gruppe werden aktuell die durch den Ukraine-Krieg verursachten Beschaffungsengpässe sowie die daraus resultierenden erheblichen Preissteigerungen als kritisch eingestuft. Die in diesem Zusammenhang ebenfalls signifikant steigenden Transportkosten tragen zusätzlich zu dieser Situation bei. Ein wichtiger Baustein für die Risikominimierung ist nach wie vor ein auf die Bedürfnisse der Firmengruppe zugeschnittenes Versicherungsprogramm, das kontinuierlich fortgeschrieben wird. Trotz der allgemein stark anziehenden Preise auf dem gesamten Versicherungsmarkt, ist es gelungen, die Preissteigerungen für das Unternehmen moderat zu halten. Dies ist wesentlich auch der positiven Schadensbilanz der Unternehmensgruppe geschuldet. Darüber hinaus ist es das Ziel, das hohe Niveau im Hinblick auf Rechtssicherheit zu halten und möglichst weiter zu steigern. Der Fokus wird hierfür auf interne Prozesse gelegt, nach denen die rechtliche Überprüfung hinsichtlich möglicher Risiken im Zusammenhang von Vertragsanbahnungen sichergestellt wird. Unterstützt wird dies Vorhaben durch geeignete Schulungsmaßnahmen. b) Risikofelder und deren Bearbeitung Im Hinblick auf die Risikoeinschätzung werden die Risiken nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit sowie nach den möglichen finanziellen Auswirkungen bewertet. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten werden hierbei als "niedrig" "mittel" bis hin zu "hoch" eingestuft. Die möglicherweise eintretenden finanziellen Auswirkungen auf unser künftiges Ergebnis vor Ertragssteuern werden nach den Kriterien von "unwesentlich", "moderat" bis "wesentlich" eingestuft. Aus dem Zusammenwirken von Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher finanzieller Auswirkung ergibt sich das gesamte Nettorisikopotenzial bezogen auf das jeweilige Risiko, die nachfolgend in ihrer Bedeutung absteigend dargestellt werden. Die Einschätzung der Risiken erfolgte zum Bilanzstichtag 31. März 2022:
Ukraine-Krieg Die veränderte weltpolitische Lage hat die ohnehin seit Monaten andauernden Einkaufspreistendenz, v.a. bei Stahl und Kantholz, weiter verschärft. Das Preisgefüge entlang der gesamten Lieferkette ist betroffen. Durch intensive Verhandlungen sowohl Richtung Lieferanten als auch Kunden konnten bereits faire und partnerschaftliche Lösungen gefunden werden, die der außerordentlichen aktuellen Situation Rechnung tragen. Eine Einigung konnte noch nicht in allen Fällen erzielt werden, so dass hier die Verhandlungen fortgeführt werden. Insgesamt führt die noch nicht stabilisierte Lage zu Unsicherheiten, die sich auch weiterhin negativ auf die Preisentwicklung und Materialverfügbarkeit auswirken können. Dadurch besteht weiterhin das Risiko von Produktionsausfällen, sowie das Risiko, dass entstehende Mehrbelastungen nicht in jedem Fall im vollen Umfang vom Kunden übernommen werden. RAILONE betreibt weder Werke in der Ukraine, in Belarus und in Russland, noch sind/waren Umsätze in bzw. Lieferungen aus diesen Regionen zu verzeichnen. Das Risiko wird dennoch als mittel eingestuft. Energiepreisentwicklung: Nachdem die letzten Jahre durch den Atomausstieg bzw. die Energiewende zu einem Anstieg der Energiepreise geführt haben, hat der Ukraine-Krieg die Entwicklung auf dem Energiemarkt verschärft. Die Corona-Pandemie hatte im Jahr 2020 zu einem Abflachen der Preisentwicklung geführt. Dem gegenüber ist derzeit ein spürbarer Aufholungseffekt zu verzeichnen. Zudem werden in Zukunft aufgrund der Entwicklungen im Rahmen der Klimaneutralität weitere Steigerungen bei den Energiepreisen, bzw. keine spürbare Entspannung, erwartet. Demzufolge wird in der näheren Zukunft bei den Bezugspreisen für Stahl und Zement eine analoge Preissteigerung erwartet. Corona-Pandemie: Neben den geopolitischen Veränderungen ist auch die Corona-Pandemie nach 2 Jahren nicht vollständig überwunden, jedoch scheint die Beeinträchtigung gegen Ende des Geschäftsjahres abzuebben. Auch wenn in Deutschland und Europa die Auswirkungen nicht mehr so gravierend erscheinen wie zu Beginn der Pandemie, führen die weltweit unterschiedlich ausbrechenden Krankheitsherde und die damit verbundenen behördlichen Maßnahmen teilweise zu Beeinträchtigungen in den Transportketten. Personelle Risiken versuchen wir weitestgehend durch Personalbindungsmaßnahmen, wie bspw. Angebote zur Qualifizierung der Mitarbeiter und Führungskräfte, Nachfolge- und Vertretungskonzept sowie in einzelnen Gesellschaften existierende Gesundheitsangebote und Unternehmenskulturförderungsmaßnahmen zu vermeiden. Ein personelles Risiko wird an den deutschen Standorten derzeit im Bereich der Fertigung noch als moderat eingeschätzt. Die aktuell vorhandene weitgehende Vollbeschäftigung im Süden Deutschlands wirkt sich jedoch auch bei erforderlichen Nachbesetzungen von Fachkräften zunehmend erschwerend aus. Um hier gegenzusteuern, bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine moderne Büroausstattung, generell flexible Arbeitszeiten sowie, wo möglich, Remote-Arbeit an. Länderrisiken: Die Rohstoffknappheit und die dadurch verursachten massiven Preissteigerungen werden auch länderübergreifend in allen Standorten als große Herausforderung gesehen. In der Türkei wirkt sich zudem die dort herrschende Finanzkrise, die dazu führt, dass viele staatliche Investitionsprogramme aktuell nicht weiterverfolgt werden, sowie die hohe Inflationsrate und unvorteilhafte Wechselkurse ungünstig aus. Alle laufenden Projekte sind jedoch bis März 2022 abgewickelt und bei neuen Projekten werden neue, angepasste Einkaufspreise berücksichtigt. Eine vergleichbare Situation herrscht auch in Saudi-Arabien. Der Auftrag in UK wurde erfolgreich beendet und der Standort planmäßig im Frühjahr 2022 geschlossen. Aufgrund geringer öffentlicher Aufträge ist die Auftragslage für den Standort in Saudi-Arabien nach wie vor angespannt. Das Management schätzt jedoch die Aussichten für ein positives Abschneiden bei zu erwartenden öffentlichen Ausschreibungen als solide ein, so dass das Risiko insgesamt als moderat bewertet wird. Im Rahmen der Neuausrichtung der Eigentümerstruktur der RAILONE-Gruppe wurde 2013 eine neue langfristige Finanzierung abgeschlossen, die mit der Investition in die Werksverlagerung von Langen nach Aschaffenburg erweitert wurde. Im Rahmen der bestehenden langfristigen Fremdfinanzierung wurden marktübliche Financial Covenants für die RAILONE Gruppe und die gesamte PCM-Gruppe vereinbart. Je nachdem in welcher Höhe bestimmte Relationen der festgelegten Financial Covenants erreicht werden, könnte dies Auswirkungen auf den Zinssatz bis hin zur sofortigen Fälligkeit der Darlehen haben. Mit einer revolvierenden fünfjährigen Geschäftsjahresplanung planen wir die zukünftige Geschäftsentwicklung und begegnen damit auch potenziellen Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken. Darauf basierend schätzen wir das Risiko als moderat ein. Die RAILONE-Gruppe bzw. einzelne Gesellschaften der RAILONE-Gruppe sind derzeit nicht in gravierende Rechtsstreitigkeiten sowie Gerichts- oder Schiedsverfahren involviert. Fremdwährungsrisiken bestehen im geringen Umfang bei Tochtergesellschaften im Nicht-Euro-Raum, die Rohstoffe und Investitionen nicht in ihrer Landeswährung beschaffen (z. B. Stahl oder Ersatzteile für das Werk in Saudi-Arabien). Fremdwährungsrisiken sind darüber hinaus nicht materiell, da wir auch unsere Aufträge mit unseren Kunden derzeit, bis auf wenige Ausnahmen, weitgehend in Euro abwickeln. Ein Risiko aus Fremdwährungsrisiken wird demzufolge als gering eingeschätzt. Weichenschwellenmarkt: Das stillgelegte Weichenschwellenwerk in Kirchmöser konnte zu Beginn des Geschäftsjahres 2022/ 23 verkauft werden, so dass zum einen Unterhalt und Risiko auf den Käufer übertragen sind und zum anderen der Kaufpreis sich positiv auf die Liquidität auswirkt. Forderungsausfallrisiken sowie den Risiken aus Zahlungsstromschwankungen auf Seiten der Kunden begegnen wir grundsätzlich, bis auf wenige Ausnahmen, durch den Abschluss einer Warenkreditversicherung sowie einem konsequenten Mahn- und Forderungsmanagement. Ebenso werden grundsätzlich und weitestgehend alle zu leistenden Anzahlungen mit Bürgschaften seitens der Lieferanten abgesichert. Ausfall- und Liquiditätsrisiken werden hierdurch als gering eingeschätzt. E) Chancen- und Prognosebericht Der Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) veröffentlicht jährlich Zahlen und Fakten zum weltweiten Bahnmarkt, welche u. a. auf Angaben des europäischen Bahnverbandes (UNIFE) und dessen mehrjähriger "World Market Study" basieren. Für den als zugänglich erachteten Teil des Gesamtweltmarktes "Bahnindustrie" wird der Bereich Infrastruktur mit EUR 21,2 Mrd. bewertet; das jährliche Wachstum wird auf 2,8 % geschätzt. Wachstumstreiber sind nach Einschätzung des Verbandes dabei v.a. Lateinamerika (5,3 %), sowie der Mittlere Osten/Afrika (3,8 %). Als wesentliche Trends sieht unser Branchenverband auch weiterhin
bedeutend für den Verkehrsmarkt der Zukunft an. Insbesondere Light-Rail-Solutions und der Schienengüterverkehr könnten von diesen Trends in der Zukunft profitieren. Die Umsetzungsgeschwindigkeit dieser Infrastrukturmaßnahmen wird entscheidend von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln der Staaten bzw. der Eisenbahngesellschaften abhängen. Das Geschäftsjahr 2022/23 steht unter dem Eindruck des Angriffskrieg Russlands in der Ukraine sowie nach wie vor auch weiterhin unter dem Einfluss der weltweiten Corona-Pandemie, wobei sich der Einfluss aus letztgenannter auf die Märkte im Vergleich zu den beiden Vorjahren abschwächt. Zudem sehen wir teilweise Störungen der Lieferketten einhergehend mit Einkaufpreissteigerungen. Diese Einflüsse konnten jedoch bisher durch Gegensteuerungsmaßnahmen weitgehend kompensiert werden, so dass weiter produziert werden kann. Diese Auswirkungen aus dem Ukrainekrieg werden uns im Geschäftsjahr 2022/23 weiter fordern. In Deutschland sehen wir dennoch im Nahverkehr und im Projektgeschäft eine weitgehend stabile und in der Tendenz zunehmende Nachfrage. Andererseits zeichnet sich mit unserem Hauptkunden DB eine vorübergehende Umsatzabschwächung, gefolgt von einem Aufholeffekt, ab. Wir sehen das Geschäftsjahr 2022/2023, trotz der aufgrund des Ukrainekrieges und der Corona-Pandemie schwer einzuschätzenden Lage, grundsätzlich positiv für alle Infrastrukturmärkte. In der Region Naher Osten - und speziell, in Saudi-Arabien erscheint das Marktumfeld derzeit nach wie vor als angespannt. Dennoch ist hier weiterhin, wenn auch verzögert, mit Investitionen in für die Region wichtige Infrastrukturprojekte zu rechnen. In Ungarn ist durch einen Großauftrag eine positive Aussicht zu verzeichnen. Gestützt auf den Auftragsbestand und die positiv angelaufenen in- und ausländischen Nachfrage in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2022/2023, der im Wesentlichen auf unseren Bereich Nahverkehr und auf Lieferungen für Großprojekte zurückzuführen ist, gehen wir auf Basis der aktuellen gesellschaftsrechtlichen Struktur davon aus, Umsatzerlöse in Höhe von EUR 119,3 Mio für das nächste Geschäftsjahr zu erreichen. In Deutschland werden die abgeschlossenen Rahmenverträge für Gleisschwellen sowie für Weichenschwellen mit der Deutsche Bahn AG über das Geschäftsjahr hinaus bedient werden. Die Laufzeit des Rahmenvertrags in der RAILONE Schwandorf GmbH umfasst eine Dauer von 15 Jahren (gestartet 2020). Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2022/2023 ein positives Ergebnis vor Ertragssteuern (EBT) von EUR 1,2 Mio. Für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 sollen rund 1,1 Mio Stück Gleisschwellen sowie 0,4 Mio laufende Meter Weichenschwellen produziert werden. Vor dem Hintergrund der stabilen Ertragslage, der stabilen Eigentümerstruktur sowie durch die im Rahmen der Unternehmensstrategie intensivierten und international erweiterten Marktbearbeitung werden keine bestandsgefährdenden Risiken gesehen.
Neumarkt i.d.OPf., den 15. Juli 2022 PCM RAILONE AG Der Vorstand Nishant Mittal Konzernbilanz zum 31. März 2022Aktiva
Konzerngesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis 31. März 2022
Konzernkapitalflussrechnung
Konzerneigenkapitalspiegel
Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022I. Änderungen der IFRS Für die Erstellung des IFRS-Konzernabschlusses zum 31. März 2022 waren folgende Rechnungslegungsstandards und Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards durch das International Accounting Standards Board (IASB) und das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) veröffentlicht und verpflichtend erstmalig anzuwenden:
Die nachfolgenden Standards und Interpretationen wurden noch nicht angewendet:
Übernommene und angewandte Standards und Interpretationen - Endorsement bis 31. März 2022 erfolgt: a) Amendments to IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7, IFRS 4 and IFRS 16 - Reform der Referenzzinssätze - Phase 2 Die Änderungen der zweiten Phase des Projekts Reform der Referenzzinssätze (Änderungen an IFRS 9 Financial Instruments, IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement, IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures, IFRS 4 Insurance Contracts und IFRS 16 Leases) ergänzen die Vorgaben der ersten Phase des Projekts und setzen grundsätzlich bei dem Ersatz eines Referenzzinssatzes durch einen anderen Referenzzins an. Im Hinblick auf die Abbildung von Finanzinstrumenten sind insbesondere folgende Aspekte betroffen: Bei Änderungen der vertraglichen Cashflows ist es auf Basis der Anpassungen ggf. nicht erforderlich, den Buchwert von Finanzinstrumenten anzupassen oder auszubuchen. Vielmehr wird unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, den Effektivzinssatz anzupassen, um die Änderung des alternativen Referenzzinssatzes widerzuspiegeln. Im Hinblick auf die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ist es auf Basis der Änderungen unter gewissen Voraussetzungen nicht erforderlich, eine für Zwecke des Hedge Accounting designierte Sicherungsbeziehung aufgrund von Anpassungen, die durch die Reform der Referenzzinssätze ausgelöst werden, zu beenden. Neue Risiken, die sich aus der Reform ergeben, und darüber hinaus, wie der Übergang zu alternativen Referenzsätzen gehandhabt wird, sind offenzulegen. Neben Anpassungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 verabschiedete der IASB geringfügige Anpassungen an IFRS 4 und IFRS 16. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. b) Amendments to IFRS 4 - Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von IFRS 9 Mit den Änderungen an IFRS 4 sollen die durch den unterschiedlichen Geltungsbeginn des IFRS 9 Finanzinstrumente und des künftigen IFRS 17 Versicherungsverträge bedingten, vorübergehend auftretenden Bilanzierungsfragen geregelt werden. Insbesondere die vorübergehende Befreiung von IFRS 9 wird dadurch bis 2023 verlängert, um den Geltungsbeginn des IFRS 9 mit dem Geltungsbeginn des neuen IFRS 17 in Einklang zu bringen. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. c) Amendments to IFRS 16 - Covid-19-bezogene Mietkonzessionen IFRS 16 enthält Regelungen hinsichtlich der Abbildung bei Änderungen von Leasingzahlungen (u. a. Mietzugeständnisse) beim Leasingnehmer. Der Leasingnehmer hat grundsätzlich für jeden Mietvertrag zu prüfen, ob die gewährten Mietzugeständnisse Änderungen des Leasingverhältnisses darstellen und haben eine daraus resultierende Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vorzunehmen. Die Änderung von IFRS 16 gewährt bei Inanspruchnahme eine praktische Erleichterung. Diese ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und zeitlich befristet. Durch die Erleichterung braucht der Leasingnehmer im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie gewährte Mietzugeständnisse nicht nach den Regelungen für Änderungen des Leasingverhältnisses zu bilanzieren, sondern so, als wären es keine Änderungen des Leasingverhältnisses. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. d) Amendments to IFRS 16 - COVID-19-bezogene Mieterleichterungen nach dem 30. Juni 2021 (Änderungen an IFRS 16) IFRS 16 enthält Regelungen hinsichtlich der Abbildung bei Änderungen von Leasingzahlungen (u. a. Mietzugeständnisse) beim Leasingnehmer. Der Leasingnehmer hat grundsätzlich für jeden Mietvertrag zu prüfen, ob die gewährten Mietzugeständnisse Änderungen des Leasingverhältnisses darstellen und haben eine daraus resultierende Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vorzunehmen. Als Reaktion auf die anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurde am 31. März 2021 IFRS 16 Leasingverhältnisse geändert, um eine einjährige Verlängerung der praktischen Erleichterung zu ermöglichen, die Leasingnehmer bei der Bilanzierung von COVID-19-bezogenen Mietkonzessionen unterstützt. Die Änderungen erweitern die praktische Erleichterung auf Mietkonzessionen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 fällige Leasingzahlungen reduzieren. Zuvor waren nur solche Mietkonzessionen im Anwendungsbereich der Erleichterung, die Leasingzahlungen reduzieren, die am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig sind bzw. waren. Die Änderungen sind auf jährliche Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. April 2021 beginnen. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden. e) Amendments to IFRS 3 - Verweis auf das Rahmenkonzept Einhergehend mit dem geänderten Rahmenkonzept wurden Referenzen auf das Rahmenkonzept in diversen Standards, so auch in IFRS 3, angepasst. Die Regeln für die Bilanzierung von Unternehmenserwerben werden inhaltlich nicht geändert. Die Änderungen sind auf Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem 1. Januar 2022 liegt, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden. f) Amendments to IAS 16 - Sachanlagen - Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung Die Änderungen stellen klar, dass Einnahmen, die ein Unternehmen durch den Verkauf von Gegenständen erhalten hat, die hergestellt wurden, während es den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch vorbereitet hat (beispielsweise Produktmuster), und die damit verbundenen Kosten im Gewinn oder Verlust zu erfassen sind. Die Berücksichtigung derartiger Beträge bei der Ermittlung der Anschaffungskosten ist nicht zulässig. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist erlaubt. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden. g) Amendments to IAS 37 - Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrags Die Änderungen umfassen die Definition, welche Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag verlustbringend sein wird, einbezieht. Demnach sind Kosten für die Erfüllung eines Vertrags alle Kosten, die direkt den Auftrag betreffen. Damit sind sowohl Kosten zu berücksichtigen, die ohne den Auftrag nicht anfallen würden (incremental cost), als auch andere dem Vertrag direkt zurechenbare Kosten. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist erlaubt. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden. h) Improvements to IFRS 2018 - 2020 - Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 Durch die Annual Improvements to IFRS wurden die folgenden Standards geändert. In IFRS 1 wurde für erstanwendende Tochterunternehmen, welche IFRS 1.D16 (a) in Anspruch nehmen, die Möglichkeit eröffnet, kumulierte Umrechnungsdifferenzen mit den vom Mutterunternehmen ausgewiesenen Beträgen zu bewerten. Durch die Änderung von IFRS 9 erfolgt eine Klarstellung, welche Gebühren in den 10%-Test (IFRS 9.B3.3.6), hinsichtlich der Beurteilung, ob es zu Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit kommt, einzubeziehen sind. Es werden lediglich Gebühren berücksichtigt, welche zwischen dem Unternehmen als Kreditnehmer und dem Kreditgeber gezahlt oder erhalten wurden. In IFRS 16 wurde im erläuternden Beispiel 13 zu IFRS 16 die Darstellung der Erstattung von Mietereinbauten entfernt. In IAS 41 wird das Verbot, Steuerzahlungen im Rahmen der Fair Value-Bewertung zu berücksichtigen, gestrichen. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist erlaubt. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden. Noch nicht angewandte Standards und Interpretationen - Endorsement bis 31. März 2022 erfolgt: IFRS 17 (including amendments to IFRS 17) - Versicherungsverträge IFRS 17 ersetzt IFRS 4 und macht damit erstmals einheitliche Vorgaben für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung von und Anhangangaben zu Versicherungsverträgen, Rückversicherungsverträgen sowie Investmentverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Nach dem Bewertungsmodell des IFRS 17 werden Gruppen von Versicherungsverträgen bewertet, und zwar basierend auf dem Erwartungswert abgezinster Zahlungsströme mit einer expliziten Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken sowie einer vertraglichen Servicemarge, die zu einem Gewinnausweis entsprechend der Leistungserbringung führt. Als "Versicherungsumsatz" werden statt Prämieneinnahmen in jeder Periode die Änderungen aus der Verbindlichkeit zur Gewährung von Versicherungsschutz ausgewiesen, für die das Versicherungsunternehmen ein Entgelt erhält sowie der Teil der Prämien, die die Abschlusskosten decken. Ein- und Auszahlungen von Sparkomponenten werden nicht als Umsatz bzw. Ertrag oder Aufwand in der Gewinn- oder Verlustrechnung ausgewiesen. Versicherungsfinanzertrag und -aufwand resultieren aus Abzinsungseffekten und finanziellen Risiken. Sie können je Portfolio entweder erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income) ausgewiesen werden. Änderungen in den Annahmen, die sich nicht auf Zinsen bzw. finanzielle Risiken beziehen, werden nicht unmittelbar in der Gewinn- oder Verlustrechnung erfasst, sondern gegen die vertragliche Servicemarge gebucht und somit über die Dauer der noch zu erbringenden Leistungen verteilt. Lediglich für solche Gruppen von Versicherungsverträgen, für die Verluste drohen, erfolgt eine unmittelbare Erfassung von Schätzänderungen. IFRS 17 sieht für kurzlaufende Verträge ein Näherungsverfahren vor, das die Verbindlichkeit zur Gewährung von Versicherungsschutz wie bislang über Prämienüberträge abbildet. Verbindlichkeiten aus eingetretenen, aber noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen, sind unter IFRS 17 mit jeweils aktuellen Zinssätzen abzuzinsen. Für große Teile des Lebensversicherungsgeschäftes mit Überschussbeteiligung modifiziert IFRS 17 das allgemeine Bewertungsmodell, indem auch Änderungen des Aktionärsanteils an der Entwicklung der der Überschussbeteiligung zugrundeliegenden Ergebnisquellen in der vertraglichen Servicemarge erfasst und über die noch verbleibende Dauer der Leistungserbringung verteilt werden. Soweit eine rückwirkende Anwendung nicht möglich ist, kann die vertragliche Servicemarge zum Übergangszeitpunkt anhand eines modifizierten rückwirkenden Verfahrens oder über den Vergleich des Erwartungswertes der diskontierten Zahlungsströme und Risikoanpassung mit dem Zeitwert zum Übergangszeitpunkt ermittelt werden. Die Änderungen aus Juni 2020 beinhalten eine Verschiebung der Erstanwendung des IFRS 17 vom 1. Januar 2021 um zwei Jahre auf den 1. Januar 2023. Die für Versicherer geltende Ausnahme von der Erstanwendung des IFRS 9 wird ebenfalls auf den 1. Januar 2023 verschoben, so dass beide Standards weiterhin gleichzeitig erstmals angewendet werden können. Darüber hinaus betreffen die Änderungen im Wesentlichen die folgenden Themenbereiche:
Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden. Noch nicht angewandte Standards und Interpretationen - Endorsement bis 31. März 2022 noch nicht erfolgt: a) Amendments to IFRS 10 and IAS 28 - Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen Die Änderungen adressieren eine bekannte Inkonsistenz zwischen den Vorschriften des IFRS 10 und des IAS 28 (2011) für den Fall der Veräußerung von Vermögenswerten an ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen bzw. der Einlage von Vermögenswerten in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen. Nach IFRS 10 hat ein Mutterunternehmen den Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Tochterunternehmens bei Verlust der Beherrschungsmöglichkeit in voller Höhe in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Demgegenüber verlangt der aktuell anzuwendende IAS 28.28, dass der Veräußerungserfolg bei Veräußerungstransaktionen zwischen einem Investor und einer at-equity bewerteten Beteiligung - sei es ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen - lediglich in der Höhe des Anteils der anderen an diesem Unternehmen zu erfassen ist. Künftig soll der gesamte Gewinn oder Verlust aus einer Transaktion nur dann erfasst werden, wenn die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Transaktion als share oder asset deal ausgestaltet ist. Bilden die Vermögenswerte dagegen keinen Geschäftsbetrieb, ist lediglich eine anteilige Erfolgserfassung zulässig. Der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen wurde durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben. b) Amendments to IAS 1 - Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig Die verabschiedeten Änderungen an IAS 1 betreffen eine begrenzte Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig. Es wird klargestellt, dass die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig von den Rechten des Unternehmens zum Abschlussstichtag abhängt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraums zu verschieben: Liegen solche Rechte vor, klassifiziert die Schuld als langfristig. Das Recht, die Erfüllung der Schuld zu verschieben, muss hierbei substantiell sein. Sofern das Unternehmen für die Ausübung eines derartigen Rechtes bestimmte Bedingungen zu erfüllen hat, müssen diese am Abschlussstichtag erfüllt werden; anderenfalls folgt eine Klassifizierung als kurzfristig. Für die Klassifizierung einer Schuld ist es dabei unerheblich, ob das Management beabsichtigt oder erwartet, dass die Schuld tatsächlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erfüllt wird. Entscheidend für die Klassifizierung sind lediglich am Abschlussstichtag bestehende Rechte, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben. Dies gilt auch im Falle der Erfüllung innerhalb des Wertaufhellungszeitraums. Im Juli 2020 wurde der Erstanwendungszeitpunkt um ein Jahr auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, verschoben. Die Änderungen sind somit - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch in der EU grundsätzlich ein Endorsement voraus. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden. c) Amendments to IAS 1 and IFRS Practice Statement 2 - Angabe von Rechnungslegungsmethoden Die Änderung am IAS 1 erfordert, dass lediglich die "wesentlichen" Rechnungslegungsmethoden im Anhang dargestellt werden. Um wesentlich zu sein, muss die Rechnungslegungsmethode mit wesentlichen Transaktionen oder anderen Ereignissen im Zusammenhang stehen und es muss einen Anlass für die Darstellung geben. Ein Anlass kann bspw. darin bestehen, dass die Methode geändert wurde, es sich um ein Wahlrecht handelt, die Methode komplex oder stark ermessensbehaftet ist oder in Übereinstimmung mit IAS 8.10-11 entwickelt wurde. Die Änderungen im Practice Statement 2 zeigen entsprechend auf, wie das Konzept der Wesentlichkeit auf die Angabe von Rechnungslegungsmethoden angewandt wird. Damit sollen in Zukunft unternehmensspezifische Ausführungen anstelle von standardisierten Ausführungen im Vordergrund stehen. Die Änderungen sind - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden. d) Amendments to IAS 8 - Definition of accounting estimates Die Änderung am IAS 8 stellt klar, wie Unternehmen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden besser von Schätzungsänderungen abgrenzen können. Dazu wird definiert, dass eine rechnungslegungsbezogene Schätzung immer auf eine Bewertungsunsicherheit einer finanziellen Größe im Abschluss bezogen ist. Ein Unternehmen verwendet neben Input-Parametern auch Bewertungsverfahren zur Ermittlung einer Schätzung. Bewertungsverfahren können Schätzverfahren oder Bewertungstechniken sein. Die Änderungen sind - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden. e) Amendments to IAS 12 - Latente Steuern in Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einer einzigen Transaktion Die Änderungen adressieren bisher bestehende Unsicherheiten bei der Bilanzierung von latenten Steuern im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen. Werden Vermögenswerte und Schulden erstmalig erfasst, galt schon bislang unter bestimmten Voraussetzungen die sog. "initial recognition exemption" (IAS 12.15). In diesen Fällen sind latente Steuern ausnahmsweise nicht anzusetzen. In der Praxis bestand Unsicherheit darüber, ob diese Ausnahmeregelung auch für Leasingverhältnisse und Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen gilt. Es wurde nun eine eng begrenzte Änderung zu IAS 12 vorgenommen, um eine einheitliche Anwendung des Standards zu gewährleisten. Aufgrund dieser Änderung gilt die "initial recognition exemption" nicht mehr für solche Transaktionen, in denen beim erstmaligen Ansatz sowohl abziehbare als auch steuerbare temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen, auch wenn die sonstigen bisher schon gültigen Voraussetzungen erfüllt sind. Es handelt sich somit um eine Rückausnahme von der "initial recognition exemption" für eng umrissene Fälle. Die Änderungen führen dazu, dass latente Steuern z. B. auf beim Leasingnehmer bilanzierte Leasingverhältnisse und auf Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen anzusetzen sind. Die Änderungen sind - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden. f) Amendments to IFRS 17 - Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen Die Änderungen umfassen die Definition, welche Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob Änderung an IFRS 17 führt die Möglichkeit ein, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen sog. "classification overlay approach" anzuwenden. Damit werden die Vergleichsinformationen zu den Finanzinstrumenten im Jahr vor der erstmaligen Anwendung des IFRS 17, d. h. für das Jahr 2022, aussagekräftiger gemacht. Der "classification overlay approach" kann angewendet werden, wenn bei der gleichzeitigen Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 im Hinblick auf die Vergleichsinformationen des IFRS 9 im Jahr 2022 kein "restatement" eines finanziellen Vermögenswertes erfolgt. Bei Anwendung des "classification overlay approaches" wird für die Klassifizierung in die Kategorien des IFRS 9 der jeweils zum Übergangszeitpunkt aktuelle Informationsstand genutzt, also wie das Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte bei der Erstanwendung des IFRS 9 zu klassifizieren plant. Die Offenlegung der Vergleichsinformationen erfolgt grundsätzlich so, als wären die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften des IFRS 9 bereits in der Vergleichsperiode angewendet worden, mit Ausnahme der Impairmentregeln, bei denen man durch den "classification overlay approach" nicht zur Offenlegung nach IFRS 9 gezwungen wird. Unterschiedsbeträge zwischen dem vorherigen Buchwert eines finanziellen Vermögenswertes und dem sich aufgrund des "classification overlay approaches" ergebenden Betrages sind im Eigenkapital zu erfassen. Es ist zudem der Umfang offenzulegen, in dem ein Unternehmen von dem Ansatz Gebrauch macht (z. B. ob er auf alle in 2022 abgehenden finanziellen Vermögenswerte angewendet wurde) und ob und in welchem Umfang nach den Impairmentregeln des IFRS 9 offengelegt wurde. Bei Erstanwendung des IFRS 9 zum 1. Januar 2023 sind die nach IFRS 9 geltenden Übergangsvorschriften anzuwenden, unabhängig davon, ob der "classification overlay approach" angewendet wurde oder nicht. Die Änderungen sind - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - auf Berichtsperioden anzuwenden, welche am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden. Die PCM RAILONE AG hat auf die vorzeitige Anwendung aller zuvor genannten neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen verzichtet und plant auch keine vorzeitige Anwendung. II. Geschäftsfelder und Grundlagen des Unternehmens Die PCM RAILONE AG (vormals PCM RAIL.ONE AG, nachfolgend auch kurz "Unternehmen" genannt) ist ein in Deutschland ansässiges Unternehmen. Das Unternehmen mit Sitz in Neumarkt in der Oberpfalz ist beim Amtsgericht Nürnberg unter HRB 31972 eingetragen. Die Adresse des eingetragenen Sitzes lautet: Dammstraße 5, 92318 Neumarkt. Das Unternehmen ist durch eine formwechselnde Umwandlung der RAIL.ONE GmbH in die PCM RAIL.ONE AG mit Wirkung zum 31. Juli 2015 entstanden. Am 21. Oktober 2021 erfolgte die Umfirmierung in PCM RAILONE AG. Der Konzernabschluss des Unternehmens umfasst das Unternehmen und seine Tochterunternehmen (zusammen als der "Konzern" bezeichnet). Der Konzern agiert als System- und Engineeringanbieter von Fahrbahnsystemen für den schienengebundenen Fern- und Nahverkehr. Das Geschäft der RAILONE-Gruppe besteht in der Herstellung und dem Vertrieb von Gleis- und Weichenschwellen. Zudem agiert die RAILONE-Gruppe als ganzheitlicher Anbieter der Festen Fahrbahntechnologie "RHEDA 2000". Mehrheitseigentümer der PCM RAILONE AG, Neumarkt, ist die PCM Cement Concrete Pvt. Ltd., Kalkutta/Indien. Sie ist unter der Company Number U51909WB1991PTC053397 registriert. Hierzu wird auch auf Punkt IV.18 dieses Anhangs verwiesen. Der Mehrheitseigentümer ist unter anderem auch im Bereich von Fahrbahnsystemen tätig. III. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Konzernabschluss zum 31. März 2022 steht im Einklang mit den zum Bilanzstichtag geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS). Allen zum Bilanzstichtag geltenden IFRS bzw. IAS sowie Interpretationen des International Financial Reporting Committee (IFRIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, wurde entsprochen. Der Konzernabschluss entspricht den Vorschriften des § 315e des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002, betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards. Für die Konzerngesamtergebnisrechnung wird das Umsatzkostenverfahren angewendet. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden Posten der Konzernbilanz und der Konzerngesamtergebnisrechnung, soweit sinnvoll und möglich, zusammengefasst. Diese Posten werden im Konzernanhang aufgegliedert und entsprechend erläutert. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden soweit nicht anders vermerkt in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 1. April eines Jahres und endet am 31. März des Folgejahres. Der Vorstand gab den Konzernabschluss am 15. Juli 2022 zur Billigung frei. III.1 Fremdwährungsumrechnung Die Konzerngesellschaften verwenden in der für die Konzernberichterstattung geführten Buchhaltung ihre lokale Währung als funktionale Währung. Lokale Transaktionen in anderen Währungen werden von den Gesellschaften unter Anwendung des am Transaktionsdatum gültigen Wechselkurses umgerechnet. Gewinne und Verluste aus der Abwicklung dieser Transaktionen werden erfolgswirksam erfasst. Die Jahresabschlüsse ausländischer Konzerngesellschaften, die nicht in Euro erstellt wurden, werden von der jeweiligen Währung direkt in Euro umgerechnet. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag, das Eigenkapital mit historischen Kursen umgerechnet. Die Positionen der Konzerngesamtergebnisrechnung werden mit Jahresdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Unterschiede aus der Währungsumrechnung bei den Vermögenswerten und Schulden gegenüber dem Vorjahr sowie Umrechnungsdifferenzen zwischen der Konzernbilanz und der Konzerngesamtergebnisrechnung werden erfolgsneutral als gesonderter Posten im Eigenkapital ausgewiesen. Für die Währungsumrechnung wurden bei den Ländern, die nicht zur Europäischen Währungsunion gehören, folgende Wechselkurse verwendet:
III.2 Konsolidierungsgrundsätze Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Jahresabschlüsse sind alle auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Bei der Kapitalkonsolidierung werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem bewerteten anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs verrechnet. Die nicht beherrschten Anteile werden in einem gesonderten Posten im Eigenkapital ausgewiesen. Bei der Schuldenkonsolidierung werden sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Konzernunternehmen verrechnet. Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden Innenumsätze, Kostenumlagen sowie Zinsbelastungen zwischen den Konzernunternehmen vollständig verrechnet. Beteiligungserträge zwischen den Konzernunternehmen werden vollständig eliminiert. Entstandene Gewinne oder Verluste aus Geschäften zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden bereinigt. Auf die ergebniswirksamen Konsolidierungsmaßnahmen werden Steuerabgrenzungen vorgenommen, soweit sich der abweichende Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleicht. III.3 Konsolidierungskreis Nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung werden in den Konzernabschluss neben dem Mutterunternehmen PCM RAILONE AG, Neumarkt, alle nach einheitlichen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellten Abschlüsse der in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die PCM RAILONE AG, Neumarkt, unmittelbar oder mittelbar über die finanzielle oder wirtschaftliche Kontrolle verfügt und bei denen es sich nicht um Tochterunternehmen von insgesamt untergeordneter Bedeutung handelt. Zum Bilanzstichtag werden folgende Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen:
Aus Gründen der Wesentlichkeit bzw. mangels Beherrschung werden folgende Unternehmen
nicht in den Konzernabschluss einbezogen, sondern mit ihren Anschaffungskosten in den Finanzanlagen der PCM RAILONE AG, Neumarkt, bilanziert (hierzu wird auch auf die Angaben zu den Finanzinstrumenten unter III.9 verwiesen). Die RAILONE GmbH, Neumarkt, hat Erleichterungen im Rahmen der Jahresabschlussaufstellung zum 31. März 2022 in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hat am 15. September 2015 mit der PCM RAIL.ONE AG, Neumarkt, als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, dem die Gesellschafterversammlung mit Beschluss vom 15. September 2015 zugestimmt hat. Es wurde kein Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 erstellt. Auf die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. März 2022 wird verzichtet. Weiterhin ist die RAILONE-Gruppe über Tochtergesellschaften im In- und Ausland an Arbeitsgemeinschaften zur Abwicklung von Projekten beteiligt. Die Beteiligung erfolgt in der Regel ohne Kapitalanteile, die Ergebnisse fließen direkt in die Ergebnisse der Tochtergesellschaften ein.
1 Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am
oder nach dem angegebenen Datum beginnen.
III.4 Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrundeliegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. a) Ermessensentscheidungen Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge wesentlich beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
b) Annahmen und Schätzungsentscheidungen Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des am 31. März 2022 endenden Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung erforderlich wird, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
Die im Zusammenhang mit der Corona-Virus-Pandemie stehenden Einflüsse aus der Bilanzierung und Bewertung führen zu gestiegenen Schätzunsicherheiten. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Der Konzern hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, trägt und direkt an den Vorstand berichtet. Das Bewertungsteam führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Bewertungsteam die von den Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung, dass derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Stufe in der Fair Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld, verwendet der Konzern soweit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. III.5 Finanzinstrumente Finanzinstrumente sind vertragliche Vereinbarungen, die bei einem Unternehmen zu finanziellen Vermögenswerten und bei einem anderen Unternehmen zu finanziellen Verbindlichkeiten oder zu Eigenkapitalinstrumenten führen. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. IFRS 9 enthält drei grundsätzliche Kategorien zur Klassifizierung für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL). Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9 erfolgt auf der Grundlage des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme. Nach IFRS 9 werden Derivate, die in Verträge eingebettet sind, bei denen die Basis ein finanzieller Vermögenswert im Anwendungsbereich des Standards ist, nicht länger getrennt bilanziert. Stattdessen wird das hybride Finanzinstrument insgesamt im Hinblick auf die Klassifizierung beurteilt. Im Konzernabschluss der PCM RAILONE AG, Neumarkt, kommen folgende Klassen von Finanzinstrumenten zur Anwendung:
Die Aktivseite teilt sich in Kredite und Forderungen ("loans and receivables") sowie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte ("available for sale") auf. Es wurde von dem Wahlrecht finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden ("financial assets designated at fair value through profit and loss") sowie solche, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden ("held to maturity"), kein Gebrauch gemacht. Forderungen und Kredite setzen sich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen zusammen. Die Forderungen und sonstige Vermögenswerte sind zum Nennwert abzüglich Wertminderungen (wie Skonti, Erlösminderungen) und Wertberichtigungen bilanziert. Für Skonti und Erlösminderungen werden Wertkorrekturen in angemessener Höhe gebildet. Wertberichtigungen werden vorgenommen, wenn Forderungen aufgrund von Zahlungsverzug oder Insolvenz ganz oder teilweise uneinbringlich sind oder die Uneinbringlichkeit wahrscheinlich ist, wobei der Betrag der Wertberichtigung hinreichend genau ermittelbar sein muss. Im Rahmen der Bildung der Wertberichtigungen wird ein Wertberichtigungskonto geführt. Die liquiden Mittel umfassen den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Fälligkeit innerhalb von drei Monaten. Guthaben bei Kreditinstituten werden zur kurzfristigen Liquiditätsdisposition bei Banken mit zweifelsfreier Liquidität gehalten. Auf der Passivseite werden zum einen Finanzinstrumente der Bewertungskategorie "finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (other liabilities)" und zum anderen "zum Bilanzstichtag zu Handelszwecken gehaltene finanziellen Verbindlichkeiten ("held for trading")" ausgewiesen. Von der Möglichkeit, finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeit zu designieren ("financial liability designated at fair value through profit and loss"), hat der Konzern keinen Gebrauch gemacht. Die Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (unter Anwendung der Effektivzinsmethode) setzen sich aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Gesellschaftern, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie übrige Schulden zusammen. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt bei Kauf oder Verkauf zum Erfüllungszeitpunkt ("settlement date"), das heißt zu dem Tag, an dem der Vermögenswert geliefert beziehungsweise geleistet wird. III.6 Vorräte Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert ("net realizable value") auf Basis von Einzelwerten oder der gewichteten Durchschnittsmethode. Die Herstellungskosten enthalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch zurechenbare Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Bestands- und Vertriebsrisiken, die sich aus der geminderten Verwertbarkeit oder Überalterung ergeben, werden durch Abwertungen berücksichtigt. Für nicht mehr gängige Artikel werden Abschläge vorgenommen. III.7 Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Fremdkapitalzinsen werden nicht angesetzt. Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen werden anhand direkt zurechenbarer Einzelkosten sowie angemessener Gemeinkosten ermittelt. Die Abschreibungen werden entsprechend dem wirtschaftlichen Nutzungsverlauf linear vorgenommen. Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern sind wie folgt:
Sachanlagen werden gemäß IAS 36 Wertminderung auf Vermögenswerte außerplanmäßig abgeschrieben, sobald erkennbar wird, dass der erzielbare Betrag unter den Buchwert des entsprechenden Vermögenswertes gesunken ist. Zuschreibungen erfolgen, wenn der Grund der Wertminderungen aus den Vorjahren weggefallen ist. III.8 Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und bei Vorliegen einer bestimmbaren Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer beträgt hierbei zwischen drei und 13 Jahren. Bestehen Anzeichen für eine Wertminderung eines immateriellen Vermögenswertes, wird der erzielbare Betrag ermittelt und eine Wertminderung gemäß IAS 36 vorgenommen. Entfällt der Grund der Wertminderung, erfolgt eine Zuschreibung. III.9 Finanzanlagen In der Konzernbilanz werden die Finanzanlagen zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Beteiligungen werden aufgrund eines fehlenden aktiven Marktes und der Folge, dass der Marktwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, zu Anschaffungskosten bilanziert. Fortgeführte Anschaffungskosten sind der Wert des erstmaligen Ansatzes abzüglich einer Wertminderung. Wertminderungen werden gebildet, sofern mit einem geringeren Nutzen aus der Investition in der Zukunft gerechnet wird. III.10 Laufende Steuern Tatsächliche Ertragsteueransprüche und-verpflichtungen wurden mit den aktuell gültigen Steuersätzen ermittelt. Ertragsteuerforderungen bzw. -verbindlichkeiten werden insoweit angesetzt, als mit einer Erstattung bzw. Zahlung zu rechnen ist. III.11 Latente Steuern Aktive und passive latente Steuern werden gemäß IAS 12 für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden und den Wertansätzen nach IFRS sowie auf Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleitet ist. Für die Ermittlung der latenten Steuern wird der Steuersatz herangezogen, der im Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenz voraussichtlich in den Ländern gelten wird, in denen die RAILONE-Gruppe tätig ist. Aktive latente Steuern auf noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und abzugsfähige temporäre Differenzen werden nur insoweit bilanziert als es wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft ausreichende steuerlichen Gewinne anfallen. III.12 Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen gebildet, soweit eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und zuverlässig bewertet werden kann. Die Rückstellungen werden für erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche werden unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadensverlaufs gebildet. Der Aufwand hieraus wird unter dem entsprechenden Funktionsbereich erfasst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst, falls der Effekt hieraus wesentlich ist. III.13 Pensionsrückstellungen Die Pensionsverpflichtungen der RAILONE-Gruppe werden gemäß IAS 19 auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected-Unit-Credit-Methode") gebildet. Dabei werden zukünftige Entgelt- und Rentensteigerungen sowie andere Leistungsanpassungen berücksichtigt. III.14 Umsatzrealisierung Umsatzerlöse im Bereich der Gleis- und Weichenschwellen werden grundsätzlich zeitpunktbezogen realisiert, in dem Moment, in dem die Verfügungsgewalt auf den Erwerber übergeht ("at a point in time" im Sinne des IFRS 15). Umsatzerlöse für eine auftragsbezogen gefertigte Produktionshalle sowie einem langfristigen Vertrag über die Herstellung von Weichenschwellen werden über einen bestimmten Zeitraum ("over time" im Sinne des IFRS 15) basierend auf der Messung des Leistungsfortschritts durch eine inputbasierte Methode (Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad), nämlich dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten realisiert. Der Ausweis in der Bilanz erfolgt als Vertragsvermögenswert zum Bilanzstichtag. III.15 Umsatzkosten Zu den Herstellungskosten der zur Erzielung des Umsatzes erbrachten Leistungen (Umsatzkosten) gehören sämtliche Kosten, derer es zum Absatz der unternehmensspezifischen Leistung (Ware oder Dienstleistung) bedarf. Die Umsatzkosten bilden die Selbstkosten der abgesetzten Erzeugnisse ab. Hierzu zählen sowohl Einzelkosten als auch fertigungsbezogene Gemeinkosten, die über entsprechende Schlüsselgrößen umgelegt werden. III.16 Vertriebskosten und Ausgangsfrachten Hierunter werden die Kosten subsumiert, die in direktem Zusammenhang mit dem Absatzerfolg des Unternehmens stehen. Sie werden im Geschäftsjahr ihrer Entstehung als Vertriebsaufwendungen ausgewiesen. Hierzu zählen die Aufwendungen jener Kostenstellen, die direkt und indirekt mit der Anbahnung von Aufträgen betraut sind (u. a. Verkauf, Werbung, Marketing, vor Auftragsvergabe anfallende Projektierungskosten). III.17 Verwaltungskosten Der Posten umfasst all diejenigen Aufwendungen, die auf die Kostenstellen der allgemeinen Verwaltung entfallen (u. a. Geschäftsführung, Personalabteilung, Rechtsabteilung, EDV, sonstige kaufmännische Abteilungen etc.). III.18 Forschungs- und Entwicklungskosten Kosten für Forschung und Entwicklung werden im Jahr der Entstehung voll der Erfolgsrechnung belastet. Entwicklungskosten für neue Produkte werden nicht aktiviert, da ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen erst dann nachzuweisen ist, wenn die Produkte auf dem Markt eingeführt sind. III.19 Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten werden in der Periode, in der sie angefallen sind, erfolgswirksam erfasst. Zurechenbare Gebühren werden nach der Effektivzinsmethode über die Laufzeit des jeweiligen Darlehens verteilt. III.20 Ertragsteuern Die in der Konzerngesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Ertragsteuern beinhalten zum einen die tatsächlich entrichteten bzw. abgegrenzten Ertragsteuern und zum anderen die latenten Steuern. Die auf Sachverhalte des sonstigen Gesamtergebnisses entfallenden latenten Steuern werden direkt im Eigenkapital dargestellt. III.21 Leasing Nähere Angaben zur Leasingbilanzierung nach IFRS 16 können in den Erläuterungen zur Konzernbilanz unter dem Punkt IV.6 Sachanlagevermögen und den Punkten IV.10 Verbindlichkeiten und übrige Schulden sowie IV.16 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten entnommen werden. IV. Erläuterungen zur Konzernbilanz IV.1 Liquide Mittel und andere finanzielle Vermögenswerte Die liquiden Mittel in Höhe von TEUR 6.031,0 (i. Vj. TEUR 7.854,0) setzen sich aus Kassenbeständen, Guthaben bei Kreditinstituten und kurzfristigen Anlagen zusammen. Bei den anderen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um eine gesetzlich verordnete Termingeldeinlage in der Türkei in Höhe von TEUR 974,2 (i. Vj. TEUR 0,00), die zum Zwecke der Sicherung der lokalen Währung vor Wechselkurseffekten angelegt wurde. Informationen zum beizulegenden Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten werden unter Punkt VII.1 Angaben zu den Finanzinstrumenten angegeben. IV.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögenswerte haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und gliedern sich wie folgt:
Die Steuerforderungen resultieren in erster Linie aus Umsatzsteuerforderungen. In der Position übrige Vermögenswerte mit TEUR 1.669,0 (i. Vj. TEUR 1.107,3) sind unter anderem Bonusforderungen gegen Lieferanten in Höhe von TEUR 50,6 (i. Vj. TEUR 22,8), ein Rechnungsabgrenzungsposten für Finanzierungskosten in Höhe von TEUR 234,2 (i. Vj. TEUR 259,1) sowie sonstige Forderungen mit TEUR 1.384,2 (i. Vj. TEUR 825,4) enthalten. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. den Vertragsvermögenswerten sind folgende Wertberichtigungen enthalten:
Transfers finanzieller Vermögenswerte im Sinne von Erwerben bzw. Verkäufen (z. B. Factoring) wurden nicht vorgenommen. Analyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Dritte)
Von den übrigen Positionen in diesem Bilanzposten sind TEUR 13,3 (i. Vj. TEUR 7,8) innerhalb von 30 Tagen fällig. Der Rest ist innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig. Sämtliche Wertberichtigungen betreffen überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und entwickelten sich wie folgt:
Die Forderungen werden regelmäßig mit einem Eigentumsvorbehalt, teilweise auch durch Kreditversicherungen (vgl. hierzu auch die Angaben zum Risikomanagement unter VII.2) gesichert. Die Verlustquoten werden nach der Methode der "Rollrate" berechnet, die auf der Wahrscheinlichkeit basiert, dass eine Forderung durch aufeinanderfolgende Stufen in der Zahlungsverzögerung fortschreitet. Die Rollraten werden für Ausfälle auf der Grundlage der geografischen Lage berechnet. Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das geschätzte Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. März 2022.
Vorjahreswerte zum 31. März 2021
Verlustraten werden auf Grundlage der tatsächlichen Kreditverluste der letzten zwei Jahre berechnet. Diese Raten wurden mit Skalierungsfaktoren multipliziert, um die Unterschiede zwischen den wirtschaftlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Sammlung der historischen Daten, den derzeitigen Bedingungen und der Sicht des Konzerns auf die wirtschaftlichen Bedingungen über die erwartete Laufzeit der Forderungen widerzuspiegeln. Darüber hinaus erfolgen Wertberichtigungen, die sich in einer Einzelfallbetrachtung am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren. Skalierungsfaktoren basieren auf den tatsächlichen und prognostizierten Insolvenzfallraten. IV.3 Ertragsteuerforderungen Die Forderungen beinhalten vor allem Steuerforderungen in Saudi-Arabien und Südkorea. IV.4 Sonstige Vermögenswerte In dieser Position sind unter anderem Kautionen, Lieferantenüberzahlungen, Vorschusszahlungen an Mitarbeiter, Darlehen sowie Vorauszahlungen für Versicherungen und Lizenzgebühren enthalten (siehe Punkt IV.2). IV.5 Vorräte/Vertragsvermögenswerte Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
Die Wertberichtigungen auf die Vorräte haben sich wie folgt verändert:
Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht bezahlte Leistungen aus der Auftragsfertigungen von Werken zur Produktion von Weichenschwellen. Hier wurden die Auftragskosten erfasst, die bereits angefallen sind. Vertragsverbindlichkeiten hieraus bestanden nicht. Die aufgezeigten Wertberichtigungen/Wertminderungen betreffen nicht die Vertragsvermögenswerte. Wie nach IFRS 15 zulässig, werden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 31. März 2022 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger haben. Die Vertragsvermögenswerte gliedern sich wie folgt:
Bei den Vertragsvermögenswerten handelt es sich um nicht fällige Positionen, für die das Ausfallrisiko auf 0,0 % (i. Vj. 0,0 %) geschätzt wird. IV.6 Sachanlagevermögen Die Aufgliederung der in der Konzernbilanz zusammengefassten Positionen des Sachanlagevermögens sowie ihre Entwicklung im Berichtsjahr sind in der Entwicklung des Konzernanlagevermögens enthalten (Anlagen zum Konzernanhang). Der Posten wird regional wie folgt gegliedert:
Der planmäßige Abschreibungsaufwand für die Sachanlagen wird in den Positionen Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten sowie Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten erfasst. Zum Geschäftsjahr 2019/2020 hat der Konzern erstmalig die Vorschriften nach IFRS 16 angewendet. Die ermittelten Nutzungsrechte werden als zusammengefassten Posten im Anlagenspiegel unter dem Sachanlagevermögen ausgewiesen. Der Buchwert der Nutzungsrechte beträgt zum 31. März 2022 TEUR 7.257,5 (i. Vj. TEUR 11.071,3). Diese lassen sich wie folgt untergliedern:
IV.7 Immaterielle Vermögenswerte Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen im Rahmen des Unternehmenskaufs erworbene Lizenzen, Patente, Kundenbeziehungen sowie Software. Der Posten wird regional wie folgt gegliedert:
Zur Entwicklung dieses Bilanzpostens wird auf den Konzernanlagenspiegel verwiesen. Die planmäßigen Abschreibungen auf die immateriellen Vermögenswerte wurden hauptsächlich in den Funktionsbereichen Forschung und Entwicklung sowie Vertrieb gebucht. IV.8 Finanzanlagen In den Finanzanlagen sind Beteiligungen an assoziierten Unternehmen in Höhe von TEUR 1.748,9 (i. Vj. TEUR 1.748,9) sowie Ausleihungen in Ungarn in Höhe von TEUR 20,7 (i. Vj. TEUR 16,4) enthalten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Wertberichtigungen vorgenommen. Bezüglich der Entwicklung der Finanzanlagen verweisen wir auf den Konzernanlagenspiegel in der Anlage zum Konzernanhang. IV.9 Latente Steuern Die gezeigten Steuerlatenzen beruhen im Wesentlichen auf zukünftig nutzbaren steuerlichen Verlustvorträgen sowie abzugsfähigen oder zu versteuernden temporären Differenzen aufgrund von Bewertungsunterschieden in den Vermögenswerten und Schulden.
Die Veränderung des Nettobetrags an latenten Steuern i. H. v. TEUR 797,7 (i. Vj. TEUR -31,1) wird anteilig i. H. v. TEUR 954,8 (i. Vj. TEUR -42,8) erfolgswirksam und anteilig i. H. v. TEUR -179,8 (i. Vj. TEUR 34,4) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die sonstige Veränderung von TEUR 22,7 (i. Vj. TEUR -22,5) resultiert im Wesentlichen aus Währungsumrechnungsdifferenzen. Die RAILONE-Gruppe weist zum 31. März 2022 körperschaftsteuerliche Verlustvorträge i. H. v. TEUR 17.045,3 (i. Vj. TEUR 12.961,2) bzw. gewerbesteuerliche Verlustvorträge i. H. v. TEUR 5.804,5 (i. Vj. TEUR 5.046,6) aus. Auf einen Teil der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge i. H. v. TEUR 8.101,7 (KSt i. Vj. TEUR 5.107,4) bzw. TEUR 5.804,1 (GewSt i. Vj. TEUR 5.046,1) wurden aufgrund positiver Planungsrechnungen aktive latente Steuern i. H. v. TEUR 2.113,8 (i. Vj. TEUR 1.463,1) gebildet. Der wesentliche Teil der aktiven latenten Steuern entfällt hierbei mit rund TEUR 1.089,1 auf die Verlustvorträge der PCM RAILONE AG, mit rund TEUR 629,3 auf die Verlustvorträge der RAILONE Schwandorf GmbH und mit rund TEUR 395,4 auf die Verlustvorträge der RAILONE Saudi Arabia L.L.C. Von den nicht angesetzten körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen i. H. v. TEUR 8.943,5 (i. Vj. TEUR 7.853,6) entfällt ein wesentlicher Teil auf die RAIL.ONE B15th in Saudi-Arabien (TEUR 4.771,1), die RAIL.ONE Saudi Arabia L.L.C. (TEUR 3.182,6) sowie auf die RAIL.ONE track systems S.A. in Spanien (TEUR 989,4). Sämtliche Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig. IV.10 Verbindlichkeiten und übrige Schulden
Für mittel- bzw. langfristige IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten siehe Abschnitt IV.16 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten unter anderem Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. Im Vorjahr waren in den übrigen sonstigen Verbindlichkeiten Gesellschafterdarlehen enthalten, die im Geschäftsjahr 2021/2022 als langfristig prolongiert wurden. Bezüglich der Fälligkeiten der Verbindlichkeiten und der übrigen Schulden wird auf Punkt VII.2 dieses Konzernanhangs verwiesen. Für Fälligkeiten der Leasingverbindlichkeiten siehe nachfolgende Übersicht. Die künftigen Zahlungen aus Leasingverhältnissen sind wie folgt fällig:
Die Leasingverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
IV.11 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten die Kreditlinien in Deutschland und Spanien. Vgl. hierzu auch Punkt IV.14 Langfristige Finanzverbindlichkeiten. Im Einzelnen setzen sich die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten wie folgt zusammen:
Zu den in der Bilanz abgebildeten kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten werden im Geschäftsjahr 2022/2023 zusätzlich noch TEUR 630,7 (i. Vj. TEUR 747,2) an Zinsen zur Zahlung fällig. IV.12 Sonstige kurzfristige Rückstellungen
Die Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag berechneten Erfüllungsbetrag bewertet. Die übrigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verpflichtungen ab, deren Restlaufzeit unter einem Jahr beträgt. Mit Rückerstattungen wird nicht gerechnet. In den Rückstellungen für Personalkosten sind hauptsächlich Weihnachtsgeld, Abfindungen, Arbeitszeitguthaben und Urlaubsguthaben enthalten, die hauptsächlich innerhalb der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2022/2023 fällig werden. Wesentliche Posten in den Rückstellungen für die Produktion sind Aufwendungen für Gewährleistungen. Bei den sonstigen kurzfristigen Rückstellungen wird mit einer Inanspruchnahme im nachfolgenden Geschäftsjahr 2022/2023 gerechnet. IV.13 Ertragsteuerverbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten beinhalten vor allem Steuerverbindlichkeiten in Deutschland, Ungarn, Türkei und Großbritannien. IV.14 Langfristige Finanzverbindlichkeiten Unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten werden die langfristigen verzinslichen Verpflichtungen der RAILONE-Gruppe gegenüber Banken ausgewiesen. Bei den langfristigen Finanzverbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um drei Tilgungsdarlehen. Ein Tilgungsdarlehen wird auf Basis variabler EURIBOR-Sätze zuzüglich einer Prämie verzinst. Bei diesen endet die Laufzeit mit Tilgung der letzten Rate im Jahre Kalenderjahr 2024. Der durchschnittliche Zinssatz lag hier bei 3,00 %. Zwei Tilgungsdarlehen, dessen Laufzeiten im Jahr 2026 bzw. im Jahr 2034 enden, werden jährlich mit 3,10 % verzinst. Es wird ergänzend auf die Anmerkungen unter IV.11 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten verwiesen. Im Einzelnen setzen sich die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten einschließlich zu erwartenden Zinsen wie folgt zusammen:
Zur Besicherung der Darlehen gegen Zahlungsausfälle hat die RAILONE-Gruppe zum Bilanzstichtag folgende Vermögenswerte als Sicherheiten gegeben:
Zu diesem Zweck wurden auf die einzelnen Grundstücke Grundschulden eingetragen. Im Rahmen der zu leistenden Zins- und Tilgungszahlungen für die angeführten Darlehen waren bis dato keine Zahlungsausfälle zu verzeichnen. Weiterhin hat die PCM RAILONE AG, Neumarkt, Anteile an Tochterunternehmen an der RAILONE GmbH, Neumarkt, RAILONE Schwandorf GmbH, Neumarkt, der Lábatlani Vasbetonipari Zrt., Lábatlan/Ungarn, der RAIL.ONE Track Systems S.A., Constanti/Spanien, und der Travipos S.A., Constanti/Spanien, sowie der Beteiligung an der S.C. Travertec S.R.L./Rumänien, als Sicherheit gegeben. Bezüglich der Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten wird auf Punkt VII.2 dieses Konzernanhangs verwiesen. IV.15 Pensionsrückstellungen Die Pensionsverpflichtungen beruhen hauptsächlich auf Altzusagen verschiedener Rentenordnungen, deren Leistungen Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten umfassen. Die Verpflichtungen beziehen sich insbesondere auf Ruhegelder. Der jeweilige individuelle Anspruch wird durch eine festgelegte Rentengröße in EUR pro Beschäftigungsjahr definiert. Die Zusagen basieren auf Leistungen nach verschiedenen Versorgungsregelungen; sie bemessen sich in der Regel nach der Dauer der Zugehörigkeit. Die Versorgungsregelungen sind leistungsorientiert. Planvermögen liegt nicht vor. Die letztliche Verantwortung für die Rentenverpflichtung trägt die Gesellschaft. Laufende Leistungen sowie die Besitzstände der Anwärter blieben als unmittelbare Versorgungszusage bestehen. Die Pensionsordnung sieht folgende Leistungen vor:
Zur Erreichung der vollen Versorgungsansprüche war eine Wartezeit von mindestens zwölf Jahren zu erfüllen. Im Wirtschaftsjahr wurden keine arbeitgeberfinanzierten Pensionszusagen ausgesprochen (geschlossene Pensionspläne). Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis von versicherungsmathematisch ermittelten Barwerten. Es kommen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zur Anwendung. Weiterhin liegen den Berechnungen die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen zu Grunde:
Eine Veränderung der berücksichtigten versicherungsmathematischen Annahmen hätte einen maßgeblichen Einfluss auf die Abbildung der Pensionsverpflichtungen. Die Erhöhung der Abzinsungssätze und/oder der Fluktuation würde zu einer geringeren Rückstellung, höhere Renten- und/oder Gehaltstrends zu einer höheren Rückstellung führen. Die Veränderung der Richttafeln 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck (Lebenserwartung der Pensionsberechtigten) hätte zudem eine Auswirkung auf die Pensionsverpflichtung. Sicherungsgeschäfte im Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen wurden nicht abgeschlossen. Der angesetzte Abzinsungsfaktor entspricht dabei etwa dem Zinssatz, der am Bewertungsstichtag der Leistungsverpflichtung für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen mit entsprechender Laufzeit am Markt erzielt werden kann. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst. Die jährliche Gehaltssteigerungsrate wird bei der Berechnung der Pensionsansprüche zugrunde gelegt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Auswirkungen einer Veränderung des Rechnungszinsfußes um 0,5 %:
Für das am 31. März 2022 endende Geschäftsjahr setzt sich der Pensionsaufwand wie folgt zusammen:
Die Zinsaufwendungen werden im Personalaufwand ausgewiesen. Nachfolgend ist die Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtungen zwischen den Konzernabschlüssen zum 31. März 2022 und 31. März 2021 dargestellt.
Die versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste betreffen im Wesentlichen die Veränderung des Diskontierungssatzes. Demografische/biometrische Risiken: Die Versorgungsverpflichtungen umfassen lebenslange Versorgungsleistungen sowie Hinterbliebenenrenten. Frühere Inanspruchnahmen sowie längere Versorgungszeiträume können zu höheren Versorgungsaufwendungen und höheren Rentenzahlungen als bisher angenommen führen. Im RAILONE Konzern werden keine gesonderten Maßnahmen ergriffen, um eventuelle Risiken bei Bedarf ausgleichen zu können. Die Pensionsverpflichtungen stellen für den Konzern aufgrund der Höhe der Verpflichtung kein großes Risiko dar, sodass auf eine weitere Absicherung verzichtet wird. Nachfolgende Tabelle zeigt die Pensionszahlungen sowie die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge in den letzten drei Jahren:
Die mittlere gewichtete Laufzeit (Duration) zum 31. März 2022 beträgt 12 Jahre (i. Vj. 13 Jahre). IV.16 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten Bei den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um den mittel- und langfristigen Anteil der Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 (siehe hierzu im Detail Punkt IV.10) und um langfristig prolongierte Gesellschafterdarlehen, welche im Vorjahr im Bereich der kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wurden.
IV.17 Sonstige langfristige Rückstellungen
Im Zuführungsbetrag der Berichtsperiode ist ein Zinsaufwand in Höhe von TEUR 4,1 (i. Vj. TEUR 3,8) enthalten. Die Jubiläumszuwendungen werden entsprechend den Betriebsvereinbarungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und als Rückstellung passiviert. Die Auszahlung für die gebildeten Jubiläumsverpflichtungen erfolgt über die nächsten Jahre, wobei eine genaue Zuordnung nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. Die versicherungsmathematischen Gutachten beinhalten die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Weiterhin liegen den Berechnungen die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen zu Grunde:
Die passivierte Sozialplanrückstellung betrifft eine im Geschäftsjahr 2016/2017 im Zusammenhang mit der Verlagerung des Standortes Langen nach Aschaffenburg mit dem Betriebsrat abgeschlossene Sozialplanvereinbarung. IV.18 Eigenkapital Das Grundkapital der PCM RAILONE AG, Neumarkt, beträgt EUR 5.061.386,00 und ist eingeteilt in 5.061.386 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Geschäftsanteil. Der Ansatz des Grundkapitals erfolgt zum Nennbetrag. Die Anteile an der PCM RAILONE AG, Neumarkt, teilen sich auf die Gesellschafter zum 31. März 2021 bzw. 31. März 2022 wie folgt auf:
Die Entwicklung des Eigenkapitals der RAILONE-Gruppe ist im Konzerneigenkapitalspiegel dargestellt. Ziel des Kapitalmanagements der Geschäftsleitung ist die nachhaltige Sicherstellung einer soliden Eigenkapitalbasis. Das Kapitalmanagement erfolgt in erster Linie auf Basis des Quotienten aus Nettoverschuldung und Eigenkapital (Gearing). Im Zähler wird die Nettoverschuldung als Summe aus Finanzverbindlichkeiten abzüglich Zahlungsmittel einschließlich Zahlungsmitteläquivalente (Liquide Mittel) ermittelt. Der Nenner umfasst das Kapital, das dem bilanziellen Eigenkapital entspricht. Zur detaillierten Ermittlung des dem Kapitalmanagement gegenständlichen Kapitals wird auf den Konzerneigenkapitalspiegel verwiesen.
Im Rahmen der Kreditvereinbarungen sind mit dem Kreditinstitut marktübliche Financial Covenants vereinbart, welche seit dem 31. März 2015 gelten, zum 31. März 2018 und zum 31. März 2021 angepasst wurden. Basis der Financial Covenants sind seit der Anpassung Verhältniskennzahlen der gesamten PCM RAILONE Group. Je nachdem in welcher Höhe bestimmte Relationen der festgelegten Financial Covenants erreicht werden, kann dies Auswirkungen auf den Zinssatz bis hin zur sofortigen Fälligkeit der Darlehen haben. IV.19 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte Der Vorstand der Muttergesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates den Verkauf eines Produktionsgebäudes und Teile von Produktionsanlagen einer ausländischen Tochtergesellschaft beschlossen. Dementsprechend werden die Vermögenswerte zum 31. März 2022 als zur Veräußerung eingestuft, diese belaufen sich auf TEUR 3.054,8 (i. Vj. TEUR 2.847,2). Wertminderungsaufwendungen waren nicht angezeigt, da angenommen wurde, dass der voraussichtliche Verkaufspreis abzüglich Veräußerungskosten den Buchwert der betroffenen Vermögenswerte deckt. V. Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung V.1 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse können regional wie folgt gegliedert werden:
Die grundsätzlich zeitpunktbezogen zu realisierenden Umsatzerlöse können nach Art der Umsatzerlöse wie folgt gegliedert werden:
V.2 Umsatzkosten In den Kosten des Umsatzes in Höhe von TEUR 83.823,6 (i. Vj. TEUR 83.822,7) werden die Kosten der umgesetzten Erzeugnisse und Dienstleistungen sowie die Einstandskosten verkaufter Handelswaren ausgewiesen. Sie beinhalten neben den direkt zurechenbaren Kosten wie Material-, Personal- und Energiekosten auch die der Fertigung zurechenbaren Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen. In den Kosten der umgesetzten Leistungen sind auch Wertberichtigungen auf Vorräte enthalten. Die wesentlichen Posten lassen sich wie folgt aufgliedern:
V.3 Vertriebskosten und Ausgangsfrachten In den Vertriebskosten werden alle Kosten dargestellt, die in direktem Zusammenhang mit dem Absatzerfolg des Unternehmens stehen. Die bedeutendsten Bestandteile sind Personalkosten, Ausgangsfrachten und Abschreibungen auf Anlagevermögen.
V.4 Verwaltungskosten Neben Personalkosten sind in den Verwaltungskosten vor allem Dienstleistungen für Rechts- und Beratungskosten und Abschreibungen auf Anlagevermögen enthalten.
V.5 Forschungs- und Entwicklungskosten In den Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 627,7 (i. Vj. TEUR 722,0) sind als wesentliche Positionen die Personalkosten in Höhe von TEUR 430,8 (i. Vj. TEUR 456,8) sowie Aufwendungen für Gebühren in Höhe von TEUR 48,4 (i. Vj. TEUR 59,7) zu nennen. V.6 Sonstige betriebliche Erträge
Die Erträge aus Währungsdifferenzen beruhen hauptsächlich aus Kurserträgen der Tochterunternehmen in der Türkei mit TEUR 973,3 (i. Vj. TEUR 267,3) und Ungarn mit TEUR 102,0 (i. Vj. TEUR 33,2). V.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Abgänge von Anlagevermögen beruhen im Wesentlichen auf Transaktionen in Deutschland mit TEUR 101,8 (i. Vj. TEUR 11,3) Die Aufwendungen aus Forderungsausfällen und Wertberichtigungen auf Forderungen betreffen vor allem einen einzelnen Sachverhalt in Saudi-Arabien mit TEUR 83,8 (i. Vj. TEUR 0,0). Die Aufwendungen aus Währungsdifferenzen resultieren hauptsächlich aus Kursverlusten von Tochterunternehmen in der Türkei mit TEUR 301,5 (i. Vj. TEUR 167,2), Ungarn mit TEUR 143,2 (i. Vj. TEUR 29,0) und Saudi-Arabien mit TEUR 34,0 (i. Vj. TEUR 49,2). Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen hauptsächlich aus Sachverhalten in Ungarn. V.8 Beteiligungs- und Zinsergebnis Hierunter sind das Beteiligungs-, das Zinsergebnis und das sonstige Finanzergebnis zusammengefasst. Die Erträge aus Beteiligungen beinhalten eine Ausschüttung aus Südkorea.
Die im Zinsergebnis enthaltenen Aufwendungen enthalten folgende Bestandteile:
V.9 Ertragsteuern Im Steueraufwand der laufenden Periode sind die tatsächlich gezahlten bzw. abgegrenzten Steuern und die latenten Steuern enthalten. Die Ertragsteuern teilen sich wie folgt auf:
Der auf Vorjahre entfallende laufende Steuerertrag beträgt insgesamt TEUR 52,3 (i. Vj. laufender Steuerertrag TEUR 6,4). Der latente Steuerertrag in Höhe von TEUR 954,8 (i. Vj. latente Steuerraufwand TEUR -42,8) ist im Wesentlichen auf die Veränderung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge sowie auf latente Steuern auf temporäre Differenzen in Deutschland und Saudi-Arabien zurückzuführen. Des Weiteren wurde ein latenter Steueraufwand aus der Erhöhung der Outside Basis Differenzen in Höhe von TEUR -66,0 (i. Vj. TEUR -55,5) berücksichtigt. Der Unterschied zwischen dem erwarteten und effektiven Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
Der Konzernsteuersatz wurde aus dem Steuersatz in Deutschland abgeleitet. Er setzt sich zusammen aus der Körperschaftsteuer (15 %) und dem darauf entfallenden Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Körperschaftsteuer) sowie der Gewerbesteuer (12,63 %). Bei der Gewerbesteuer in Deutschland wurde der durchschnittliche Hebesatz der PCM RAILONE AG, Neumarkt, unterstellt. Der Steuerertrag in Höhe von TEUR 397,3 (i. Vj. TEUR 242,3) aus unterschiedlichen Steuersätzen resultiert aus den niedrigeren ausländischen Steuersätzen, insbesondere in Ungarn, Spanien, Großbritannien und Türkei. Die Auswirkungen von im Geschäftsjahr erfassten laufenden Steuern aus Vorjahren resultiert insbesondere aus Folgewirkungen nach abgeschlossener Betriebsprüfung bei der PCM RAILONE AG. V.10 Nicht beherrschende Anteile Das anderen Gesellschaftern zustehende Ergebnis enthält den beteiligungsproportionalen Anteil konzernfremder Gesellschafter an den in die Konsolidierung eingegangenen Ergebnissen der jeweiligen Tochterunternehmen. VI. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung Die Konzernkapitalflussrechnung des RAILONE-Konzerns ist nach Zahlungsströmen gemäß IAS 7 dargestellt. Bei der Ermittlung sei insbesondere auf die Konzernbilanz sowie auf den Konzernanlagespiegel verwiesen. Der Zahlungsmittelbestand verringerte sich von TEUR 5.880,6 auf TEUR 4.092,8 und entspricht den in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mitteln und anderen finanzielle Vermögenswerten nach Abzug der Kontokorrentverbindlichkeiten. Die Verringerung des Zahlungsmittelbestandes von EUR 5,9 Mio auf EUR 4,1 Mio zum Ende des Geschäftsjahres 2021/2022 errechnet sich aus dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit mit EUR +5,0 Mio (i. Vj. EUR +8,9 Mio), der jedoch vom Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR -2,1 Mio (i. Vj. EUR -3,7 Mio) und vom Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit von EUR -4,0 Mio (i. Vj. EUR -5,9 Mio) kompensiert wird. Zudem existieren wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds in Höhe von EUR 0,7 Mio (i. Vj. EUR 0,6 Mio). Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit verringerte sich im Vorjahresvergleich um EUR 3,9 Mio. Ursächlich hierfür ist insbesondere der erfolgte Aufbau von auftragsbezogenen Vorräten. Der deutliche Rückgang des Cashflows aus der Investitionstätigkeit um EUR -1,6 Mio ist im Wesentlichen auf rückläufige Investitionen im Bereich der Sachanlagen zurückzuführen. Die Veränderung im Bereich des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit um EUR -1,9 Mio steht insbesondere im Zusammenhang mit der planmäßigen Tilgung von Finanzverbindlichkeiten und sich daraus reduzierenden Zinszahlungen. VII. Finanzinstrumente VII.1 Angaben zu den Finanzinstrumenten Angaben zu den Buchwerten und Marktwerten der Finanzinstrumente Die nachstehenden Tabellen zeigen die Buchwerte und Zeitwerte einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierarchie.
Bei kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten wird aufgrund der kurzen Laufzeit angenommen, dass der Buchwert gleich dem Marktwert ist. Aufgrund der Bewertung stellen diese insgesamt eine eigene Klasse von Finanzinstrumenten dar. Bei den langfristigen Finanzverbindlichkeiten entspricht der Buchwert dem Marktwert, da die Finanzverbindlichkeiten marktgerecht variabel verzinst werden. Aus diesem Grund entspricht der Marktwert dem Buchwert zum Stichtag. Sofern die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten nicht variabel verzinst sind, wurde der Marktwert anhand der Gegenüberstellung der Veränderung des Marktzinses errechnet und von einer unveränderten Bonität der betroffenen RAILONE-Gesellschaft ausgegangen. VII.2 Risikomanagement Die Risikopolitik der RAILONE-Gruppe entspricht dem Bestreben, nachhaltig zu wachsen und den Unternehmenswert zu steigern, wobei wir versuchen, unangemessene Risiken weitestgehend zu vermeiden oder zu steuern. Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich bezüglich des Risikomanagements keine wesentlichen Änderungen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Sektion Risikobericht innerhalb des Konzernlageberichts verwiesen. Management von Finanzrisiken Marktpreisschwankungen u. a. im Bereich der Fremdwährungskurse und der Zinssätze können für die RAILONE-Gruppe signifikante Cashflow- sowie Gewinnrisiken zur Folge haben. Änderungen der Fremdwährungskurse und der Zinssätze beeinflussen sowohl das weltweite operative Geschäft als auch die Investitions- und Finanzierungsaktivitäten. Um die Allokation der finanziellen Ressourcen innerhalb des Konzerns zu optimieren und ein adäquates Jahresergebnis sicherzustellen, identifiziert, analysiert und steuert die RAILONE-Gruppe vorausschauend die hiermit verbundenen Finanzrisiken. Das Unternehmen versucht in erster Linie diese Risiken im Rahmen der laufenden Geschäfts- und Finanzaktivitäten zu steuern und zu überwachen. Die Finanzrisiken zu managen, ist eine zentrale Aufgabe des Vorstands. Der Vorstand trägt auf höchster Ebene die Gesamtverantwortung. Aus den verschiedenen Methoden der Risikoanalyse und des Risikomanagements wurde ein System entwickelt, das gewährleistet, dass materielle Risikopositionen der einzelnen Geschäftsbereiche identifiziert und sachgerecht bewertet werden können. Vordringlich umschließt das Risikomanagement:
Die potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen aus den Risiken stellen Abschätzungen dar. Sie basieren auf der Annahme, dass die im Rahmen einer Analyse unterstellten ungünstigen Marktveränderungen eintreten. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Konzerngesamtergebnisrechnung können hiervon aufgrund der tatsächlich eingetretenen weltweiten Marktentwicklungen aber dennoch deutlich abweichen. Fremdwährungsrisiken Aufgrund der internationalen Ausrichtung ist die RAILONE-Gruppe im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken ausgesetzt. Die wesentlichen Transaktionen werden allerdings in Euro abgerechnet. Lediglich bei einzelnen ausländischen Tochterunternehmen werden Transaktionen in fremden Währungen abgewickelt. Das Fremdwährungsrisiko wird deshalb derzeit als niedrig eingestuft. Aus diesem Grund wird es nicht für notwendig erachtet, zur Absicherung der Schwankungen von Fremdwährungen Sicherungsgeschäfte abzuschließen. Für Zwecke der Sensitivitätsanalyse werden Währungsrisiken aus monetären Finanzinstrumenten, die nicht in den funktionalen Währungen der einzelnen Gesellschaften der RAILONE-Gruppe abgeschlossen wurden, in die Analyse einbezogen. Effekte aus der Umrechnung der Fremdwährungsabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen in die Konzernberichtswährung (Euro) sind nicht in die Sensitivitätsanalyse nach IFRS 7 einzubeziehen. Die Ermittlung der Fremdwährungssensitivität erfolgt durch Aggregation der Nettoposition der in Fremdwährung denominierten Finanzinstrumente. Das Fremdwährungsrisiko ergibt sich aus der Multiplikation der ungesicherten Fremdwährungsposition mit einer 10-%igen Auf- bzw. Abwertung der jeweiligen Fremdwährung gegenüber dem Euro. Die Sensitivitätsanalyse per 31. März 2022 ergibt insgesamt für alle Fremdwährungen ein Risiko aufgrund einer 10%igen Ab-/Aufwertung von TEUR 2,1/-2,1 (i. Vj. TEUR 1,5/-1,5). Zinsänderungsrisiken Das Zinsrisiko der RAILONE-Gruppe resultiert hauptsächlich aus variabel verzinslichen Finanzschulden. Der variable Zinssatz ist an den EURIBOR-Zinssatz gebunden. Im Rahmen der Kreditvereinbarungen sind mit den Kreditinstituten marktübliche Financial Covenants vereinbart. Je nachdem in welcher Höhe bestimmte Relationen der festgelegten Financial Covenants erreicht werden, kann dies Auswirkungen auf den Zinssatz haben. Weitere Informationen finden sich im Abschnitt IV.14. Zum 31. März 2022 weist die RAILONE-Gruppe insgesamt zu verzinsende Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einem Buchwert von TEUR 24.628,9 (i. Vj. TEUR 26.533,1) aus. Beschaffungsmärkte Makroökonomische Trends haben einen nicht unerheblichen Einfluss auf Kosten bzw. Beschaffungsmöglichkeiten. Der Preis für wichtige Rohstoffe wie z. B. Stahl wird erheblich von der weltwirtschaftlichen und -politischen Entwicklung geprägt. Im Geschäftsjahr 2021/2022 hatten wir auf Ebene der RAILONE-Gruppe insgesamt Materialaufwendungen von TEUR 66.531,8 (i. Vj. TEUR 59.787,7). Hiervon betrafen rund TEUR 21.720,2 (i. Vj. TEUR 17.922,7) die wichtigsten Rohstoffe für die Herstellung der Schwellen (u. a. Zement, Sand, Splitt, Stahl - ohne Befestigungsmaterial). Unter der Voraussetzung des Jahresverbrauchs 2021/2022 hätte eine 10%ige Preissteigerung bzw. Preissenkung eine Ergebnisauswirkung von TEUR 2.172,0 (i. Vj. TEUR 1.792,3), soweit wir diese Preisveränderungen nicht an unsere Kunden weitergeben. Andere Rohstoffe/Einbauteile mit einem Aufwand von TEUR 29.628,8 (i. Vj. TEUR 27.032,9) werden überwiegend risikolos an unsere Kunden weiterberechnet. Um Beschaffungsrisiken entgegenzuwirken, wurden Rahmenverträge mit Lieferanten abgeschlossen. Zudem werden Rohstoffe benötigt, deren Versorgung nicht in allen Märkten gleichermaßen gewährleistet ist. Hier versucht die RAILONE-Gruppe im Rahmen der internationalen Beschaffungswege die notwendigen Mengen rechtzeitig und sachgerecht für die Produktion zur Verfügung zu stellen. Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko für die RAILONE-Gruppe besteht darin, dass sie möglicherweise ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Die RAILONE-Gruppe begrenzt dieses Risiko durch ein effektives Net Working Capital- und Cash-Management.
Im Rahmen der Kreditvereinbarungen hat RAILONE mit den Kreditinstituten marktübliche Financial Covenants (vgl. hierzu die Angaben unter IV.18 Eigenkapital) vereinbart. Zudem wurde für die Finanzierung des laufenden Geschäfts eine Working-Capital-Linie in Höhe von TEUR 8.000,0 (i. Vj. TEUR 8.000,0) vereinbart. Vor dem Hintergrund der getroffenen Vereinbarungen steht der RAILONE-Gruppe derzeit ausreichend Liquidität zur Verfügung. Kreditrisiken Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Aktivitäten in verschiedenen Ländern Kreditrisiken ausgesetzt. Insbesondere können aus dem Geschäft auf neuen Märkten mit neuen Kunden signifikante Kreditrisiken beispielsweise in Form von Zahlungsausfällen bei Kunden entstehen. Dieses zusätzliche Kreditrisiko der RAILONE-Gruppe resultiert daraus, dass eine transparente Kredithistorie für die zum Teil neuen ausländischen Kunden fehlt. Aus diesem Grund wurde mit der Coface Debitorenmanagement GmbH in Mainz ein Kreditversicherungsvertrag abgeschlossen, über den die wesentlichen Ausfallrisiken abgesichert sind. Weitere Informationen finden sich im Abschnitt IV.2. Die RAILONE-Gruppe erfasst und überwacht das Kreditrisiko fortlaufend. Im Ergebnis ergibt sich daraus auch eine Schätzung, die als Basis zur Ermittlung der Einzelwertberichtigung für Ausfallrisiken genutzt wird. Über diesen automatisierten Prozess hinaus kann die RAILONE-Gruppe auch individuelle Einschätzungen heranziehen, um insbesondere aktuelle Entwicklungen und qualitative Informationen zu berücksichtigen. Das Ausfallrisiko der Forderungen ist aufgrund des bestehenden Kreditversicherungsvertrages begrenzt. Dieser besteht für ausgewählte Unternehmen. Derzeit sind vom Bestand der Forderungen insgesamt TEUR 1.984,0 (i. Vj. TEUR 2.635,1) kreditversichert (z. B. gegen Bauunternehmen oder Arbeitsgemeinschaften). Die verbleibenden Forderungen werden, soweit sie sich gegen staatliche Institutionen bzw. gegen Unternehmen aus dem öffentlichen Sektor (z. B. Deutsche Bahn AG) richten, grundsätzlich nicht kreditversichert. Darüber hinaus begrenzt die RAILONE-Gruppe das Ausfallrisiko durch Bankbürgschaften, durch Dokumentenakkreditive und durch ein konsequentes Anzahlungsmanagement. Das maximale Kreditrisiko beläuft sich auf die jeweiligen Buchwerte der jeweiligen finanziellen Vermögenswerte bzw. Vertragsvermögenswerte. Ein Teil des Umsatzes von 49,1 % (i. Vj. 53,3 %) wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr mit einem Unternehmen erzielt. Das Unternehmen wurde von Moody´s einem Rating unterzogen. Im Ergebnis wird das Unternehmen langfristig mit Aa1 und kurzfristig mit P-1 eingestuft. VIII. Sonstige Angaben VIII.1 Haftungsverhältnisse Es bestehen Eventualschulden aus der Hingabe von Bürgschaften und Garantien für Dritte und Wechselobligos in Höhe von TEUR 10.078,7 (i. Vj. TEUR 8.275,3). Die Angaben stellen Nominalwerte dar. Zurzeit geht der Vorstand auf Basis der derzeitigen Rahmenbedingungen nicht von einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen aus. VIII.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Abnahmeverpflichtungen für Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 6.761,3 (i. Vj. TEUR 6.761,3), wovon TEUR 6.365,7 (i. Vj. TEUR 5.740,5) im kommenden Jahr, TEUR 382,3 (i. Vj. TEUR 350,6) in den nächsten zwei bis fünf Jahren und TEUR 13,3 (i. Vj. TEUR 12,7) in über fünf Jahren fällig werden. Aus Leasing- und Mietverträgen für Maschinen, Grund und Boden, Kraftfahrzeuge und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung bestehen künftige Verpflichtungen in Höhe von:
Bei der Darstellung der Mindestleasingzahlungen sind die Effekte aus der Leasingbilanzierung nach IFRS 16 berücksichtigt. (siehe Abschnitt IV.10). VIII.3 Rechtsstreitigkeiten Die RAILONE-Gruppe bzw. einzelne Gesellschaften der RAILONE-Gruppe sind derzeit nicht in Gerichts- oder Schiedsverfahren involviert. Nach unserer Einschätzung sind wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des RAILONE-Konzerns nicht zu erwarten. VIII.4 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Der Vorstand, Herr Nishant Mittal, ist mit 5,1 % am Eigenkapital des Mutterunternehmens beteiligt. Des Weiteren bestanden im Geschäftsjahr 2021/2022 Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen (insbesondere mit Projektgesellschaften und Joint-Venture-Partnern). Diese Geschäftsbeziehungen werden grundsätzlich mit für Fremden üblichen Konditionen abgewickelt und sind unter Wesentlichkeitsaspekten für die Beurteilung der Finanzlage von untergeordneter Bedeutung. Die PCM Cement Concrete Pvt. Ltd., Kalkutta/Indien, hält 94,9 % der Anteile an der PCM RAILONE AG, Neumarkt, und stellt als oberstes Konzernunternehmen einen Konzernabschluss auf. Dieser wird am Sitz der Gesellschaft in Kalkutta/Indien zur Einsicht offengelegt. Das Mutterunternehmen übt über ein Tochterunternehmen in Abu Dhabi in 2021/2022 die Kontrolltätigkeit über die PCM RAILONE AG aus. Dafür wird eine Gebühr in Höhe von TEUR 120,0 (i. Vj. TEUR 120,0) erhoben. VIII.5 Vergütung der Organe Das Key Management der Unternehmensgruppe PCM RAILONE AG umfasst alle Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Unternehmensgruppe direkt verantwortlich sind. Das sind die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Muttergesellschaft PCM RAILONE AG. Die Gesamtvergütung für das Key Management hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/2022 TEUR 195,7 (i. Vj. TEUR 184,6) betragen. Hierbei handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen aus den laufenden Bezügen für diese Personengruppen. Vorstand Zum alleinigen Vorstand war im Berichtszeitraum bestellt:
Die Bezüge des Vorstandes belaufen sich auf TEUR 85,7 (i. Vj. TEUR 129,6). Aufsichtsrat Zum Aufsichtsrat wurden bestellt:
Alle Mitglieder des Aufsichtsrates sind mit Ausnahme von Herrn Sachin Shridhar als Managing Director der PCM Cement Concrete Pvt. Ltd.-Gruppe, Kalkutta/Indien, tätig. Herr Sachin Shridhar ist unabhängiger Berater der PCM-Gruppe. Im Hinblick auf Sitzungsgeld und Auslagenersatz fiel für das Geschäftsjahr 2021/2022 eine Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates in Höhe von TEUR 110,0 (i. Vj. TEUR 55,0) an. VIII.6 Personalaufwand und Mitarbeiterzahlen Der gesamte Personalaufwand des Konzerns lässt sich wie folgt gliedern:
Die Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (Kopfzahlen) in der RAILONE-Gruppe stellt sich wie folgt dar:
VIII.7 Materialaufwand Der Materialaufwand über alle Funktionsbereiche im Geschäftsjahr 2021/2022 beläuft sich auf TEUR 66.531,8 (i. Vj. TEUR 59.787,7) und kann wie folgt gegliedert werden:
VIII.8 Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 108.998,28 für das Geschäftsjahr 2021/2022 sowie den Gewinnvortrag in Höhe von EUR 6.425.664,35 auf neue Rechnung vorzutragen. VIII.9 Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers Im Geschäftsjahr 2021/2022 stellte sich das Honorar einschließlich Auslagen (ohne Umsatzsteuer) für den Konzernabschlussprüfer KPMG AG wie folgt dar:
In den Honoraren für die Prüfungskosten sind TEUR 12,2 (i. Vj. TEUR 20,9) für Vorjahre enthalten. VIII.10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Das Geschäftsjahr 2022/23 begann unter dem Eindruck des Angriffskrieg Russlands in der Ukraine. Das Management steht hier in engem Austausch mit Hauptkunden und -lieferanten, um bei Störungen in der Lieferkette einhergehend mit Einkaufspreissteigerungen zeitnah gegensteuern zu können. Allgemein sieht der Vorstand keine bestandsgefährdenden Auswirkungen auf das Unternehmen, trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Beeinträchtigungen im Bereich der Produktion und Lieferung kommen kann. Des Weiteren gab es keine Ereignisse oder Entwicklungen, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder des Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte oder Schuldposten zum Bilanzstichtag geführt hätten.
Neumarkt i.d.OPf., den 15. Juli 2022 PCM RAILONE AG Der Vorstand Nishant Mittal Entwicklung des Konzernanlagevermögens für das Geschäftsjahr 2020/2021
Entwicklung des Konzernanlagevermögens für das Geschäftsjahr 2021/2022
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die PCM RAILONE AG, Neumarkt i.d.OPf. Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der PCM RAILONE AG, Neumarkt i.d.OPf., und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. März 2022, der Konzerngesamtergebnisrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der PCM RAILONE AG für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Regensburg, den 15. Juli 2022 KPMG
AG
Zimmermann, Wirtschaftsprüferin Stranegger, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren, entsprechend den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021/2022 den Vorstand des Unternehmens regelmäßig beraten und überwacht. Es fanden im Geschäftsjahr 2021/2022 insgesamt neun Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates, teils per Videokonferenz und im schriftlichen Umlaufverfahren, statt. Darüber hinaus stand der Vorstand im kontinuierlichen Austausch mit dem Aufsichtsrat und hat diesen über alle wesentlichen Vorgänge umfassend, auch außerhalb der Sitzungen, schriftlich und mündlich informiert. Schwerpunkte der Tätigkeit des Gremiums im Geschäftsjahr 2021/2022 war die Ausrichtung des Unternehmens auf die Auftragslage sowie die Reaktion auf die mittelbaren Folgen der Corona Pandemie. Insbesondere immer wieder aufbrechende Infektionsherde haben teils zu schwierigen Störungen in den Häfen weltweit und damit zu einer Belastung für die globalen Lieferketten geführt. Zu den noch nicht überwundenen Auswirkungen der Pandemie hat der nicht vorhersehbare Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine die Beschaffungsmärkte so stark beeinträchtigt, dass das Preisgefüge in beinahe allen Bereichen erheblich erschüttert wurde. Das Management hat sich verstärkt um Lösungsstrategien entlang der gesamten Lieferketten bemüht, um die großen Herausforderungen der Materialknappheit und Preissteigerungen umfassend bewältigen zu können. Der Aufsichtsrat hat das Management bei der Umsetzung der Strategien begleitet und unterstützt und hat gemeinsam mit dem Vorstand Fragen zur aktuellen Geschäftsentwicklung, der Auftrags- und Risikolage, erörtert. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der PCM RAILONE AG und der Konzernabschluss sowie der Lagebericht der PCM RAILONE AG und der Konzernlagebericht zum 31. März 2022 sind durch den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Regensburg, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Abschlussprüfer bezogen den Bericht des Vorstands über die Beziehungen der PCM RAILONE AG zu den verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG in ihre Prüfung ein. Die Prüfung gemäß § 312 AktG führte zu keinen Beanstandungen. Der Aufsichtsrat schloss sich daher dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer an. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhob der Aufsichtsrat gegen die Schlusserklärung des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen. An der Beratung über den von den Aufsichtsratsmitgliedern zuvor eingehend geprüften Jahresabschluss und Lagebericht sowie Konzernabschluss und Konzernlagebericht haben die Abschlussprüfer teilgenommen und dem Aufsichtsrat über die Ergebnisse ihrer Prüfung und über ihre Prüfungsschwerpunkte berichtet. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis der Abschlussprüfer nach eigener, abschließender Prüfung zustimmend und ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der PCM RAILONE AG gebilligt, der damit festgestellt ist. Ebenso hat er den Konzernabschluss und den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns gebilligt. Personelle Änderungen im Aufsichtsrat fanden nicht statt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates danken dem Vorstand, den Prokuristinnen und Prokuristen sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit im Geschäftsjahr 2021/2022. Siliguri/ Neumarkt, im Dezember 2022
Kamal Kumar Mittal, Vorsitzender des Aufsichtsrates/Chairman of the Supervisory Board Billigung des KonzernabschlussesDer Konzernabschluss zum 31. März 2022 nebst Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021/2022 der PCM RAILONE AG ist am 7. Dezember 2022 gebilligt worden. |
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