OBSIDO
GmbH
Brühl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
1.9.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
206.742,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.742,00 |
0,00 |
| II.
Finanzanlagen |
200.000,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
944.518,51 |
25.000,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22,49 |
0,00 |
| II.
Wertpapiere |
523.215,39 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
421.280,63 |
25.000,00 |
| Summe
Aktiva |
1.151.260,51 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
1.9.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
724.976,07 |
25.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
699.976,07 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
425.542,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
742,44 |
0,00 |
| Summe
Passiva |
1.151.260,51 |
25.000,00 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die OBSIDO GmbH mit Sitz im Brühl ist unter der
Nr. HRB 737663 im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim
eingetragen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 2,
266 ff. HGB).
B. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs.1 Satz 1, Abs. 3
HGB). Bei beweglichen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs.1 HGB).
Von dem Ansatzwahlrecht der aktiven latenten Steuern
wurde Gebrauch gemacht.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer
Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 Satz 2 HGB).
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.1 Satz 2
HGB).
C. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 22,49
haben eine Laufzeit von einem Jahr. Forderungen mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr bestehen keine.
Es gibt keine Forderungen gegenüber
Gesellschaftern.
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
a) durchschnittlicher Rechnungszins p.a. von 2,30 %
für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen
Bundesbank bekanntgemacht wurde
b) Rententrend p.a. von 1,00%
c) Gehaltstrend p.a. von 0,00%
d) Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln
2018 G"
e) Die Bewertung erfolgt nach der "Project Unit
Credit Method" (PUCM)
Die Verpflichtung aus Pensionszusagen ist durch
Vermögensgegenstände gesichert, die im Rahmen
einer Rückdeckungsversicherung bei der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Lebensversicherung AG angelegt sind.
Die angelegten Vermögensgegenstände dienen
ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtung und sind dem Zugriff übriger
Gläubiger entzogen. Sie werden nach den
BilMoG-Bestimmungen daher gemäß § 246 Abs.
2 HGB mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet.
a) Pensionsverpflichtung EUR 748.194,00
b) beizulegender Wert des angelegten Vermögens
EUR 345.769,00
Pensionsrückstellung Bilanz EUR 402.425,00
Aus der Abzinsung der Rückstellung für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in
Höhe von TEUR 108.
Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt (§ 253 Abs. 6 HGB).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268
Abs. 5 Satz 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) betragen
bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen ein
und fünf Jahren und mehr als Jahren bestehen keine.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen EUR 25,00.
Sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen
keine.
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse gem.
§ 251 HGB zu vermerken.
In dem Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in
Höhe von EUR 0,00 beinhaltet.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführerorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Andreas Laufer geführt. Herr Andreas Laufer ist von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Mannheim, 23. November 2021
……………………………………
gez. Andreas Laufer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2021
festgestellt.
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