Auto Ferres
GmbH
Wittlich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
986.856,50 |
952.161,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
986.852,50 |
952.157,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
971.234,62 |
1.048.037,97 |
| I.
Vorräte |
636.554,98 |
471.232,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
198.738,42 |
295.892,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.840,00 |
5.697,60 |
| davon
gegen Gesellschafter |
6.840,00 |
5.697,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
135.941,22 |
280.912,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.583,44 |
214,26 |
| Aktiva |
1.959.674,56 |
2.000.413,73 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.005.273,87 |
787.320,65 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
955.273,87 |
737.320,65 |
| davon
Gewinnvortrag |
737.320,65 |
656.885,04 |
| B.
Rückstellungen |
106.958,04 |
84.285,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
847.442,65 |
1.128.807,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
598.058,09 |
813.621,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
249.384,56 |
315.186,42 |
| Summe
Passiva |
1.959.674,56 |
2.000.413,73 |
Anhang zur
Bilanz vom 31. Dezember 2023
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Auto Ferres GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Auto Ferres GmbH weist die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB
auf. Von den größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 S. 4
HGB, 274a und 288 Abs. 1 Satz 1 HGB haben wir Gebrauch
gemacht, soweit diese im vorliegenden Fall anwendbar waren.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbHG zu beachten.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften
Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis
251 HGB und die Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256a HGB wurden beachtet.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten erfasst und auf ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um
Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Die
vorgenommenen Abschreibungen sind auch steuerlich
zulässig.
Steuerliche Sonderabschreibungen wurden, soweit
zulässig, in der Steuerbilanz in Anspruch genommen.
Die Abschreibungen der einzelnen
Wirtschaftsgüter und der Sammelposten sowie die
vorgenommenen Sofortabschreibungen für
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
800,00 EUR sind dem Anlageverzeichnis zu entnehmen.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten oder falls
erforderlich zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigungen und allgemeine
Ausfallrisiken durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 3 % der Netto-Forderungen
berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, erfolgte die Umrechnung in EUR jeweils zu
Tageskursen.
3. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
Angaben über die Restlaufzeiten und die
Besicherung der Verbindlichkeiten nach
§ 285 Nr. 1 a und b HGB:
· Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind in der Bilanz nicht
enthalten.
· Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
die durch Sicherheitsübereignung (Fahrzeuge) gesichert
sind beträgt 315 TEUR.
(Vorjahr: 396 TEUR)
Angaben über gewährte
Vorschüsse/Kredite/eingegangene
Haftungsverhältnisse an die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans nach
§ 285 Nr. 9 c HGB:
· Vorschüsse und Kredite an
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans sowie
zugunsten dieser Person eingegangene
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
Angaben über die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans nach
§ 285 Nr. 10 HGB:
· Als Geschäftsführer ist
bestellt:
Herr Rainer Ferres,
54518 Bergweiler, Schürstr. 3
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
im März 2025
gez.
Rainer Ferres,
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2025
festgestellt.
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