Waldeck-Frankenberger Bank eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Wilke seit 13.10.2023 | Vorstandsmitglied |
Mario Seitz seit 13.10.2023 | Vorstandsmitglied |
Heiko Schlosser seit 10.10.2023 | Prokura |
Dennis Immanuel Johannes Patzwaldt seit 2.3.2023 | Vorstandsmitglied |
Christoph Weishaupt seit 9.8.2022 | Prokura |
Carsten Dipl.-Kfm. Hohmann seit 8.7.2022 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Waldeck-Frankenberger Bank eG (vormals: Waldecker Bank eG)KorbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Waldeck-Frankenberger Bank eG, KorbachGliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Die Waldecker Bank eG ist als übernehmender Rechtsträger mit der Frankenberger Bank, Raiffeisenbank eG verschmolzen. Die für die Verschmelzung notwendigen Beschlüsse wurden durch die Vertreterversammlungen der Frankenberger Bank, Raiffeisenbank eG am 13.06.2023 und der Waldecker Bank eG am 15.06.2023 gefasst. Die Eintragung der Verschmelzung im Genossenschaftsregister erfolgte am 05.10.2023. Wesentliche Auswirkungen der Verschmelzung sind in wirtschaftlicher Hinsicht, neben einer deutlich gestiegenen Bilanzsumme um 503 Mio. EUR, erhöhte Kundenforderungen um 344 Mio. EUR und erhöhte Kundeneinlagen von 397 Mio. EUR. Das auf 224 Mio. EUR angewachsene bilanzielle Eigenkapital bietet zusätzliches Potenzial für einen weiteren Ausbau unserer geschäftlichen Aktivitäten zur Sicherung eines langfristigen Unternehmenserfolges. Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder und Kunden zu fördern. Geschäftszweck der Bank als Kreditinstitut ist eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder und Kunden. Das Geschäftsgebiet umfasst den Landkreises Waldeck-Frankenberg. Darüber hinaus definiert die Waldeck-Frankenberger Bank eG die Bundesrepublik Deutschland als erweitertes Geschäftsgebiet. Kunden im Kerngeschäftsgebiet haben dabei weiterhin absolute Priorität. Unser Geschäftsmodell fokussiert sich auf das Betreiben von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen. Zentrale Geschäftsfelder der Bank sind das Privat- und das Firmenkundengeschäft sowie, als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung, das Eigengeschäft und Beteiligungen. Die Geschäftstätigkeit im Privatkundengeschäft umfasst das Kredit- und Einlagengeschäft und Dienstleistungsgeschäft für Privatkunden und das Geschäft mit vermögenden Privatkunden. Im Firmenkundengeschäft umfasst die Geschäftstätigkeit das Kredit- und Einlagengeschäft und Dienstleistungsgeschäft mit Firmenkunden. Das Eigengeschäft umfasst die Aussteuerung des Kundengeschäfts mit Privat- und Firmenkunden, den Eingang von Zins- und Liquiditätsfristentransformation und das Eigenanlagemanagement. Mit unseren Beteiligungen unterstützen wir unsere Geschäftstätigkeit, fördern regionale Strukturen und stärken den Genossenschaftlichen Finanzverbund. Die Waldeck-Frankenberger Bank eG nutzt darüber hinaus das Leistungsangebot innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Preisbereinigt ist die deutsche Wirtschaft in 2023 in eine Rezession gerutscht, das reale Bruttoinlandsprodukt sank gegenüber dem Vorjahr um 0,3 % (Vorjahr + 1,8 %). Unverändert hohe Preise auf allen Wirtschaftsstufen, steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage haben die gesamtwirtschaftliche Entwicklung belastet. Gemessen am Ausmaß der Belastungen und Unsicherheiten hat sich der Arbeitsmarkt gut behauptet. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote belief sich auf 5,7 %. Im Vergleich zum Vorjahr nahm sie um 0,4 %-Punkte zu. Im Jahresdurchschnitt verteuerten sich die Verbraucherpreise um 5,9 % (Vorjahr 6,9 %). Sie liegt zwar unter dem historischen Höchststand des Vorjahres, ist aber weiterhin auf einem hohen Stand. Während sich Nahrungsmittel besonders stark verteuerten, milderten die Entlastungsmaßnahmen die Teuerung bei der Energie ab. Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit verringerte sich gegenüber dem Vorjahresvergleich, da die Einnahmen stärker stiegen als die Ausgaben. Die Defizitquote gab leicht von 2,5 % auf 2,1 % nach. Der im Jahr 2023 weiterhin ausgesetzte Referenzwert des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts von 3 % wäre somit eingehalten worden. Die Europäische Zentralbank (EZB) setzte, ähnlich wie andere Notenbanken, angesichts der anhaltend hohen Inflationsraten ihre restriktive Geldpolitik im Jahr 2023 fort. Neben weiteren Leitzinserhöhungen um 200 Basispunkte straffte die EZB ihre Geldpolitik mit der Reduzierung ihrer Anleihekaufprogramme zudem quantitativ. Zum Jahresende 2023 lag der Leitzins der EZB bei 4,5 %. Inflations- und Zinserwartungen sowie die tatsächlichen Entscheidungen der Notenbanken prägten die Anleihemärkte in Form hoher Volatilität. Neben den deutlichen Zinsbewegungen blieb auch die Zinsstrukturkurve das ganze Jahr über invers. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe lag zum Jahresende mit 2,03 % ein Fünftel niedriger als zum Jahresanfang. An den Devisenmärkten wertete der Euro gegenüber dem US-Dollar im Jahresverlauf leicht von 1,07 US-Dollar auf 1,10 US-Dollar zum Jahresende auf. Eine wesentliche Ursache hierfür ist ein schwächerer Dollar aufgrund erwarteter Leitzinssenkungen der US-Notenbank. Zum Jahresende schloss der DAX mit 16.751,64 Punkten, damit lag er auf Jahressicht um 20,3 % über dem Stand zum Ende des Vorjahres. Damit blieb er nahe an seinem Rekordhoch, das Mitte Dezember bei etwas über 17.000 Punkten erreicht wurde. Mit dem Gewinn von rund 20 % war 2023 das zweitbeste Jahr für den Dax in den vergangenen zehn Jahren. Angetrieben wurden die Aktienkurse im November und Dezember vor allem vom Szenario wieder sinkender Leitzinsen, vor allem in den USA. Die aggregierte Bilanzsumme aller Genossenschaftsbanken blieb im Vergleich zum Vorjahr mit 1.175 Mrd. EUR unverändert. Die bilanziellen Kundenforderungen stiegen um 2,6 % auf 777 Mrd. EUR. Die Entwicklung der Kundeneinlagen blieb mit 860 Mrd. EUR (-0,2 %) weitgehend stabil. Im Vergleich zu den Vorjahren verlor das bilanzielle Kundengeschäft insgesamt jedoch an Dynamik. Der Konsolidierungsprozess unter den Instituten setzte sich gegenüber dem Vorjahr in einem leicht erhöhten Umfang fort. Die Zahl der selbständigen Genossenschaftsbanken lag per Ende 2023 bei 697 Banken. Sie sank fusionsbedingt um 40 Banken bzw. um -5,4 % im Vergleich zum Vorjahr. 2022 nahm die Zahl der Banken um 35 Institute ab. 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leisungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen: • Betriebsergebnis vor Bewertung • Cost Income Ratio • Kernkapitalquote • Gesamtkapitalquote • Liquidity Coverage Ratio Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird die Relation des Betriebsergebnisses vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme (nachfolgend: "BE vor Bewertung/dBS") festgelegt. Die Kennzahl BE vor Bewertung/dBS misst die Ertragskraft der Bank in Relation zum Geschäftsvolumen, gemessen als durchschnittliche Bilanzsumme. Das BE vor Bewertung/dBS soll einen Wert von größer 0,50 % erreichen. Als Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit/Effizienz oder Produktivität unseres Instituts wurde die Cost Income Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis sowie dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen dar. Der Wert soll unter 75 % liegen. Die finanzielle Leistungskennzahl Liquidity Coverage Ratio ("LCR") misst das kurzfristige Liquiditätsrisiko. Die LCR errechnet sich als Quotient aus erstklassiger liquider Aktiva und Netto-Liquiditätsabflüssen. Als Zielgröße ist ein Wert von größer 120 % festgelegt. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote und die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR, die sich ermittelt als Quotient aus Gesamtkapital und Gesamtrisikobetrag und als Quotient aus Kernkapital und Gesamtrisikobetrag. Für die Gesamtkapitalquote ist eine Zielgröße von größer 17,02 % und für die Kernkapitalquote von größer 14,68 % festgelegt. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, die die Entwicklung der Bank maßgeblich beeinflussen sind nicht definiert. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Ein wichtiger Vorgang im Geschäftsjahr betrifft die Verschmelzung der Waldecker Bank eG mit der Frankenberger Bank, Raiffeisenbank eG. Das Vorhaben ist sowohl rechtlich als auch technisch umgesetzt worden. Sofern sich in den folgenden Ausführungen auf Vorjahresdaten bezogen wird, errechnen sich diese aus der Addition der Daten der beiden Häuser. Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Unser Betriebsergebnis vor Bewertung reduzierte sich von 9.611 TEUR auf 6.966 TEUR. Die Rentabilitätskennzahl BE vor Bewertung/dBS verminderte sich im Vorjahresvergleich von 0,48 % auf 0,34 %. Das BE vor Bewertung/dBS liegt damit unter dem angestrebten Mindestrelation von 0,50 %. Die Ertragskennziffer liegt hinter unseren Erwartungen. Ursächlich für die Entwicklung ist ein gesunkener Zinsüberschuss und höhere Verwaltungsaufwendungen. Die CIR lag im Geschäftsjahr 2023 bei 78,8 % (Vorjahr: 75,7 %). Der Anstieg der CIR ist hauptsächlich auf gesunkene Erträge zurückzuführen. Die LCR lag zum Bilanzstichtag bei 224 %. Die "Gesamtkapitalquote" belief sich auf 17,0 % gegenüber 15,0 % im Vorjahr. Die Kernkapitalquote betrug 14,7 % (Vorjahr 14,5 %). Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte. Ursächlich für den Anstieg der Bilanzsumme ist im Wesentlichen der Anstieg der Bankenrefinanzierungen und Kundeneinlagen in Verbindung mit der Ausweitung der Kundenforderungen. Der Anstieg der Position außerbilanzielle Geschäfte entfällt auf die Derivatgeschäfte.
Der Anstieg der Kundenforderungen entfällt mit 66,5 % auf das Privatkundengeschäft und mit 33,5 % auf das gewerbliche Kreditgeschäft. Der Schwerpunkt unseres Kreditgeschäftes liegt im Bereich der Privatkunden insbesondere bei privaten Immobilienfinanzierungen, auf die rund 89 % entfallen. Größte Branche ist der Bereich Land- und Forstwirtschaft mit einem Anteil am Firmenkundengeschäft von 18,2 % (Vorjahr 19,2 %). 70,1 % der von uns ausgereichten Kredite bewegen sich in den Größenklassen bis 500 TEUR. Die Größenklasse mit einem Kundenkreditvolumen über 2,5 Mio. EUR hat einen Anteil von 9,3 %. Der Rückgang der Wertpapieranlagen erfolgte planmäßig. Die freien Mittel wurden zur Finanzierung der Kundenforderungen verwendet und flossen in die Forderungen an Kreditinstitute. Der Strukturanteil der Eigenanlagen (Wertpapieranlagen und Forderungen an Banken) an der Bilanzsumme ist von 33,8 % auf 29,1 % gesunken.
Der leichte Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfällt auf die Ausweitung überwiegend kurzfristiger Finanzierungsmittel. Einlagenzuflüsse bei den Kundeneinlagen waren vor allem bei Termineinlagen, Sparbriefen und nachrangigen Verbindlichkeiten zu verzeichnen. Ihr kräftiger Anstieg entsprach zum Großteil den Nettoabflüssen täglich fälliger Einlagen und kurzfristiger Spareinlagen. Ausschlaggebend für die aktuelle Einlagenentwicklung sind die Renditeunterschiede zwischen den verschiedenen Anlageformen, die sich im Zuge der weiteren Anhebung der Leitzinsen im Jahr 2023 nochmals vergrößerten. Vor diesem Hintergrund schichteten die Kunden ihre Einlagenportfolios teilweise von hoch liquiden, niedrig verzinsten Einlagen zu höher verzinsten Anlageformen mit etwas längerem Anlagehorizont um. Das Wachstum der Kundeneinlagen ist mit 3,2 % gegenüber dem Vorjahr von 4,1 % leicht rückläufig. Das Volumen stieg um 47 Mio. EUR auf 1.512 Mio. EUR. Der Bestand an Termineinlagen nahm auf Jahresfrist um fast das Fünffache zu. Sie stiegen um 393 % auf 408 Mio. EUR. Verbunden mit den Mittelumschichtungen in renditestärkere Anlagen sank der Sichteinlagenbestand um -196 Mio. EUR auf 741 Mio. EUR (-20,9 %). Die Spareinlagen schmolzen um über ein Fünftel oder -94 Mio. EUR auf 342 Mio. EUR ab (-21,5 %). Sie decken damit lediglich noch einen Anteil von 22,6 % (Vorjahr 29,8 %) der gesamten Kundeneinlagen ab. Der Strukturanteil der Kundeneinlagen an der Bilanzsumme ist auf 72,4 % (Vorjahr 72,2 %) angestiegen.
Die im Jahresverlauf 2023 positive Entwicklung der Wertpapierbörse und Kapitalmarktzinsen hat wesentlich zum Anstieg der Erträge aus dem Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft geführt. Ein Zuwachs des Vermittlungsvolumens von Fonds und Zertifikaten aus dem genossenschaftlichen Verbund und der Anstieg der Transaktionen im Wertpapierkommissionsgeschäft waren der Grund für diese Entwicklung. Der Rückgang der Vermittlungserträge entfällt ganz überwiegend auf die Vermittlung von Krediten und das Versicherungsgeschäft. Das Ergebnis aus dem Zahlungsverkehr ist gegenüber dem Vorjahr durch die Einführung neuer Kontomodelle spürbar gestiegen. Es stellt damit die größte Einzelertragsquelle im Dienstleistungsgeschäft dar. Der Gesamtbetrag übersteigt die Summe der weiteren Ertragsposten. Personal- und Sozialbereich Die zum 31.12.2023 beschäftigten Mitarbeiter setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
Bezogen auf die vertragliche Arbeitszeit ergibt sich ein gewichteter Personalbestand von 227 Vollzeitarbeitskräften. Wir wollen es unseren Mitarbeitenden ermöglichen, die Anforderungen aus Beruf und Familie gleichberechtigt zu erfüllen. So haben wir bspw. flexible und individuelle Arbeitszeitmodelle eingeführt. Zudem gewähren wir unseren Mitarbeitenden betriebliche Sozialleistungen (bspw. Entgeltumwandlung und Tankgutscheine). Am 31.12.2023 befanden sich 8 Mitarbeiter in Altersteilzeit. In allen Fällen wird das Blockmodell in Anspruch genommen. Dieses besteht aus einer Vollzeitarbeitsphase mit reduzierten Bezügen und einer ebenso vergüteten Freistellungsphase, in der keine Arbeitsleistung erbracht wird. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Aus dem Zinsüberschuss resultiert weiterhin der größte Beitrag zu den Gesamterträgen der Bank. In der Niedrigzinsphase eingegangene langfristige Zinsfestschreibungen im Kundenkreditgeschäft, eine längere Duration in den Wertpapiereigenlagen sowie die Kompensation der Zinsänderungsrisiken durch die Aufnahme von Refinanzierungsmitteln auf einem hohen Zinsniveau haben zu einem spürbar gesunkenen Zinsüberschuss beigetragen. Damit ist der Rückgang des Zinsüberschusses auf einen hohen negativen Ergebnisbeitrag aus der Fristentransformation zurückzuführen. Aufgrund des starken Kreditwachstums sind die im operativen Kreditgeschäft mit Kunden erzielten Erträge um 6,5 Mio. EUR bzw. 29,7 % angestiegen. Die Erträge aus Geld- und Kapitalmarktanlagen liegen um 4,2 Mio. TEUR bzw. dem 1,5fachen über dem Vorjahr. Hier wirkten sich die abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte positiv aus. Die Zinsaufwendungen sind um 13 Mio. EUR bzw. dem 4,7fachen gestiegen. Die Steigerung entfällt auf Refinanzierungsaufwendungen bei Kreditinstituten und Kundeneinlagen. Der hohe Zinsaufwand ist eine Folge der stark gestiegenen Marktzinsen und einer inversen Zinsstrukturkurve in Kombination mit der hohen Volatilität der Passivseite. Das Provisionsergebnis war geprägt von einem Anstieg der Provisionserträge um 675 TEUR bzw. 4,6 % und einem Rückgang der Provisionsaufwendungen um 136 TEUR bzw. -5,3 %. Der Rückgang der Provisionsaufwendungen entfällt im Wesentlichen auf das Kreditvermittlungsgeschäft. Im Vermittlungsgeschäft tragen das Wertpapierdienstleistungsgeschäft und das Vermittlungsgeschäft mit Verbundpartnern zum Gesamtergebnis bei. Der Personalaufwand ist leicht gesunken. Der Anstieg der anderen Verwaltungsaufwendungen entfällt ganz überwiegend auf höhere Beratungsleistungen und EDV-Kosten. In der Gesamtposition sind Aufwendungen mit Einmalcharakter im Rahmen der Fusion sowie der strategischen Neuausrichtung des Fusionshauses von 2,6 Mio. EUR enthalten. Das Betriebsergebnis vor Bewertung als Saldo der GuV-Posten 1-12 ist durch einen rückläufigen Zinsüberschuss und gestiegene Verwaltungsaufwendungen spürbar gesunken. Die Ertragsprognose auf Basis der additiven Zahlen der verschmolzenen Banken mit einem Betriebsergebnis vor Bewertung von 10,9 Mio. EUR wurde deutlich unterschritten. Ursächlich für die Abweichung sind ein niedrigerer Zinsüberschuss und höhere Verwaltungsaufwendungen. Das Bewertungsergebnis setzt sich aus einer Risikovorsorge für Kundenforderungen, sowie Kurswertabschreibungen und -zuschreibungen für die Wertpapiere im Eigenbestand, Auflösung von Rückstellungen aus der verlustfreien Bewertung des Bankbuches und der Bildung von Vorsorgereserven zusammen. Auf den negativen Saldo des Bewertungsergebnisses entfallen auf die eigenen Wertpapieranlagen Belastungen von 1,8 Mio. EUR, ein Ertrag aus Auflösung von Rückstellung für Zinsänderungsrisiken von 6,1 Mio. EUR und ein negatives Bewertungsergebnis aus dem Kreditgeschäft von 5,2 Mio. EUR. Die Steuern auf den Gewinn beinhalten den kompensierten Betrag aus Steuererstattungen für Vorjahre, Grunderwerbsteuer aus der Fusion und einen Aufwand für latente Steuern. Nach Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB verbleibt ein Jahresüberschuss von 1,9 Mio. EUR. b) Finanzlage Kapitalstruktur Das passive Kundengeschäft stellt die wesentliche Refinanzierungsquelle der Bank dar und beträgt zum Bilanzstichtag 72,4 % der Bilanzsumme. Unter Berücksichtigung der übrigen Bestandteile (Eigenkapital und sonstige Passiva) werden 16,9 % der Aktivseite über den Kapitalmarkt refinanziert. Die Bilanz weist demnach einen kundengeschäftsbezogenen Liquiditätsüberhang auf. Investitionen Die Sachinvestitionen beliefen sich auf 1.168 TEUR und entfielen auf Baumaßnahmen (604 TEUR) und die Ersatzbeschaffung von technischer Infrastruktur und Büroausstattung (564 T€). Über die Tochtergesellschaft Waldecker Bank Zweite Wohn-Immobilien GmbH & Co. KG hat die Bank den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 19 Wohnungen in Korbach zur langfristigen Vermietung erstellt. Der Investitionsbetrag der Bank beträgt 6,4 Mio. EUR. Die Fertigstellung und der Bezug der Gebäude erfolgten im Frühjahr 2023. Liquidität Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank ist maßgeblich geprägt durch das Kundengeschäft als Basis der Liquiditätsausstattung. Durch unsere Refinanzierungsstruktur besteht eine hinreichende Unabhängigkeit von Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt. Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Geschäftsjahr 2023 bei einem aufsichtsrechtlich geforderten Mindestwert von 100 % einen Wert von mindestens 130 % aus. Zum Bilanzstichtag lag die Stresskennzahl bei 224 %. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva und Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Durch die Einbindung in die Genossenschaftliche FinanzGruppe und die Refinanzierungsfazilitäten der EZB bestehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit der Kreditgenossenschaft zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen gesichert. Liquiditätsbelastungen aus außerbilanziellen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben. Unsere Vorjahresprognose zur LCR in der Bandbreite zwischen 125 % und 150 % haben wir erreicht. c) Vermögenslage Nach den vertraglich sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR zu den Kapitalkennziffern wurden eingehalten. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,09 %. Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 9 (Nachrangige Verbindlichkeiten), 10 (Genussrechtskapital), 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). 2) Die Vorjahreswerte enthalten ausschließlich die Eigenmittel der übernehmenden Bank. Der Strukturanteil von Rücklagen einschließlich Fonds für allgemeine Bankrisiken am bilanziellen Eigenkapital beträgt 78,8 %. Angemessene Eigenmittel, auch als Bezugsgröße für eine Reihe von Aufsichtsnormen, bilden neben einer stets ausreichenden Liquidität die unverzichtbare Grundlage einer soliden Geschäftspolitik. Unsere Vorjahresprognose zur Gesamtkapitalquote (einschließlich SREP Zuschlag und aufsichtliche Eigenmittelempfehlung) in der Bandbreite von 14,5 % bis 17,0 % und zur Kernkapitalquote in der Bandbreite von 13,5 % bis 16,0 % haben wir erreicht. Die Prognosewerte des Vorjahres beinhalten nur die Werte der übernehmenden Bank. Kundenforderungen Abgeleitet aus der Geschäftsstrategie ergeben sich in den Segmenten Landwirtschaft und Grundstücks- und Wohnungswesen Branchenschwerpunkte. Zum 31.12.2023 beträgt der Strukturanteil der Buchkredite gegenüber dem Landwirtschaftssektor 5,0 % (Vorjahr 5,1 %) und dem Grundstücks- und Wohnungswesen 4,4 % (Vorjahr 3,7 %). Im Klassifizierungsverfahren des VR Rating Systems sind 95,3 % (Vorjahr 95,2 %) den Ratingklassen 0a bis 2e zugeordnet. Vom Blankovolumen entfallen 95,2 % (Vorjahr 95,1 %) auf diese Ratingklassen. Insgesamt haben sich die Kreditrisiken des Kundenkreditgeschäfts im Geschäftsjahr 2023 nicht verändert. Der Anteil nicht mehr einwandfreier Kredite beträgt zum 31.12.2023 4,7 % (Vorjahr 4,7 %). Die durch die geopolitischen Spannungen und Lieferkettenprobleme ausgelöste Rezession führte bisher nicht zu negativen Auswirkungen auf unser Kreditportfolio. Auf Einzelengagementebene bestehen erhöhte Blankoanteile. Das aus der Risikotragfähigkeit bereitgestellte Gesamtlimit für das Kreditrisiko wurde im Berichtsjahr stets eingehalten. Für akute Ausfallrisiken im bilanziellen Kreditgeschäft werden bei Vorliegen objektiver Hinweise auf eine nachhaltige Wertminderung im Rahmen der turnusmäßigen bzw. anlassbezogenen Kreditüberwachung Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Risikovorsorge für das außerbilanzielle Kreditgeschäft (Avale und Kreditzusagen) erfolgt durch Bildung einer Rückstellung für Risiken aus dem Kreditgeschäft. Von dem Gesamtbetrag an Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen entfallen 57,9 % auf Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Personen. Dem latenten Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die gebildeten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden von den entsprechenden Aktivposten abgesetzt. Der Strukturanteil der Kundenforderungen am Bilanzvolumen ist auf 63,3 % (Vorjahr 58,8 %) gestiegen. Unser Kreditvolumen entfällt zu 27,3 % (Vorjahr 26,7 %) auf gewerbliche Kunden und zu 72,7 % (Vorjahr 73,3 %) auf private Kunden. Wertpapieranlagen Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
Von den Wertpapieranlagen entfällt ein Anteil von 92,8 % auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) bzw. von 7,2 % auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6) sowie 4,9 % auf Liquiditätsreserve. Die Struktur der Wertpapieranlagen im Aktivposten 5 setzt sich überwiegend aus festverzinslichen Wertpapieren, Floatern, Kredit- und Zinsstrukturen (z.B. CLN, Mini Max Anleihen usw.) zusammen. Der Aktivposten 6 beinhaltet Anteile an Immobilien- und Rentenfonds von 35,6 Mio. EUR, welche ganz überwiegend dem Anlagevermögen zugeordnet sind. Bei den Emittenten handelt es sich um öffentliche Institutionen, Kreditinstitute und Unternehmen. Die Emittenten weisen Ratings im Investment Grade auf. Alle Wertpapiere lauten auf Euro. In den Wertpapieranlagen enthaltene Kreditstrukturen betreffen Credit Linked Notes (CLN`s) mit einem Nominalvolumen von 15,0 Mio. EUR (Vorjahr 79,5 Mio. EUR), bei denen die Waldeck-Frankenberger Bank eG jeweils Sicherungsgeber ist. Die Referenzschuldner sind deutsche und europäische Unternehmen und Finanzinstitute. Insgesamt beträgt der Bestand an strukturierten Produkten 174,1 Mio. EUR (Vorjahr. 247,3 Mio. EUR). Im Wertpapierbestand sind Kursreserven zum Bilanzstichtag von 0,8 Mio. EUR (Vorjahr 0,2 Mio. EUR) enthalten. Bei den im Anlagevermögen zugeordneten Wertpapieren bestehen stille Lasten von 40,2 Mio. EUR (Vorjahr 65,7 Mio. EUR), die nicht als dauerhaft eingeschätzt werden, da sie nicht bonitätsinduziert sind und eine Rückzahlung bei Endfälligkeit zu 100 % angenommen wird. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Das Wachstum des für die Bank wichtigsten Geschäftsbereichs, dem Geschäft mit Kunden überwiegend aus der Region, setzte sich fort. Beim Kreditgeschäft wurden die Erwartungen aus der Eckwertplanung deutlich übertroffen. Bei den Kundeneinlagen konnte das geplante Wachstum nicht erreicht werden. Ursächlich hierfür war der Wettbewerb um Kundeneinlagen infolge der gestiegenen Zinsen. Die ordentliche Ertragslage ist verbesserungsbedürftig. Sie ist gekennzeichnet durch einen spürbaren Rückgang des Zinsüberschusses, gestiegene Verwaltungsaufwendungen und ein gesunkenes Betriebsergebnis vor Bewertung. Ein positives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit führt zu einem insgesamt zufriedenstellenden Jahresergebnis. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich durch eine verbesserte Eigenkapitalausstattung aus. Positiv wirkte sich die Auflösung von Rückstellungen aus der verlustfreien Bewertung des Bankbuches aus. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind Wertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen gebildet. Die aufsichtlichen Anforderungen zur Finanzlage und Liquiditätsausstattung wurden eingehalten. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Unsere im Risikohandbuch dokumentierte Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist insbesondere ausgerichtet auf das Kundengeschäft mit Mitgliedern und Kunden aus unserer Region. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus der Risikotragfähigkeit der Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten Vertrieb und Handelsgeschäfte. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von drei Jahren, steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen erfolgen hierbei durch Experten auf Basis von Marktprognosen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig und ggf. anlassbezogen überprüft. Das von uns verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategie(über)prüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die vollständige Vermeidung von Risiken, sondern das bewusste Eingehen von Risiken sowie die Wahrung eines angemessenen Chancen-Risiko-Profils gemäß unserer Risikopräferenz. Dabei beachten wir die folgenden Grundsätze: Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. Die zuständigen Organisationseinheiten berichten unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Unsere Entscheidungsträger werden durch das interne Berichtssystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung frühzeitig informiert, um Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgt auf Basis der Risiko- und Liquiditätstragfähigkeit der Bank unter Berücksichtigung der Geschäfts- und Risikostrategie. Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 1. Januar 2023 auf die normative und ökonomische Perspektive als komplementäre, sich ergänzende Ansätze umgestellt. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und die sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von drei Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertig ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der barwertigen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist der Barwert (Marktwert) sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dabei werden auch außerbilanzielle Größen berücksichtigt. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Limitierungsprozesses monatlich unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % mit einem Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet wird, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung, die dem Ausmaß nach dem 99,9 %-Quantil entspricht. Die Risikoaggregation erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen und einer ökonomischen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen sowie einer Überwachung des Überlebenshorizonts. In der normativen Perspektive wird das Ziel verfolgt, kurzfristig und in unserer mehrjährigen Geschäftsplanung die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen einzuhalten. Dazu werden hochliquide Vermögenswerte den aufsichtsrechtlichen Nettomittelabflüssen gegenübergestellt. Für die Steuerung der normativen Liquiditätstragfähigkeit verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR). Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf. In der ökonomischen Perspektive werden neben der Plan-Liquiditätsablaufbilanz Stress-Liquiditätsablaufbilanzen vierteljährlich erstellt. Diese berücksichtigen die Liquiditätsauswirkungen von institutseigenen und marktweiten Ursachen sowie eine Kombination daraus. Wir haben einen Mindest-Überlebenshorizont von sechs Monaten für die Plan-Liquiditätsablaufbilanz sowie der Stress-Liquiditätsablaufbilanzen definiert. Dieser wurde im Berichtszeitraum nicht unterschritten. Offenlegung der Risikomanagementziele und -politik entsprechen den Anforderungen des Artikels 435 CRR. Die Risikomanagementziele und -strategien werden dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Risiken Als Risiko definieren wir die negative Abweichung vom erwarteten Ergebnis bzw. Planwert aufgrund von Unsicherheit. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von möglichen Risiken verschafft sich unsere Geschäftsleitung, mindestens einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen, einen Überblick über die Risiken unserer Bank auf Gesamtinstitutsebene. Dabei werden auch übergreifende Risiken wie das Modell-, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko sowie Risikokonzentrationen in der Wesentlichkeitsbewertung der einzelnen Risikoklassen berücksichtigt. Zum Abschlussstichtag werden das Kreditrisiko, das Marktrisiko, das operationelle Risiko, das Beteiligungsrisiko und das Immobilienrisiko sowie das Liquiditätsrisiko als wesentliche Risiken bewertet. Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von einem Jahr zu Grunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum nicht vor. Adressenausfallrisiken bzw. Kreditrisiko Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Ratingmigration und/oder der adressbezogenen Spreadveränderung entstehen. Es umfasst das Kreditrisiko im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft und das Beteiligungsrisiko. Das Kreditrisiko stufen wir als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Auf Grundlage der Risikoinventur unseres Instituts kann das Risiko mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten und kann ein hohes Schadenspotenzial mit entsprechend wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Zur Steuerung des Kreditrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im wesentlichen VR-Rating). Zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten verwendet die Bank vorrangig die Verfahren der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Um die Spezifika der einzelnen Kundensegmente abbilden zu können, sind für unterschiedliche Kundensegmente separate Ratingverfahren im Einsatz. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ BANK AG auf Basis externer Ratingagenturen und bei den Fonds die Risikoinformationen der Fondsgesellschaft Union Investment. Auch hier werden die Risikoentwicklungen im Rahmen von VR-Control über ein Portfoliomodell überwacht. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und Beschränkung überwiegend auf gute Bonitäten im Investment Grade. Gemäß unseren Grundsätzen zur Risikosteuerung nehmen wir zur Absicherung von Kreditrisiken werthaltige Sicherheiten herein. Ratingnoten und Sicherheiten fließen in alle relevanten Kreditprozesse ein von der Kreditvergabe bis zur Kreditüberwachung. Neben der Steuerung von Kreditrisiken auf Kundenebene, nehmen wir die Steuerung auch auf Portfolioebene vor. Zu diesem Zweck ist ein Limitsystem, unter anderem zur Vermeidung von Risikokonzentration implementiert. Im Rahmen der Kreditrisikorisikosteuerung wird das Portfolio sowohl nach Bonitätsklassen, Größenklassen, Branchen, Sicherheiten und weiteren Risikotreibern sowie deren Entwicklung analysiert und die Einhaltung des Limitsystems überwacht. Zur Begrenzung der Einzelemittentenrisiken werden vom Vorstand kombinierte Kontrahenten- und Emittentenlimite ("Geschäftspartnerlimite") beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat werden quartalsweise über die Entwicklung des Portfolios sowie über die Auslastung der Einzel- und Strukturlimite informiert. Daneben stellen die Mindestanforderungen an die Kreditvergabe risikobegrenzende Maßnahmen beim Einzelgeschäft dar. Kreditentscheidungen werden in Abhängigkeit vom Risikogehalt über unterschiedliche Kompetenzstufen getroffen. Die Bewertung der Kreditengagements und gegebenenfalls die Bildung einer Risikovorsorge erfolgen in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften. Als zentrales Kriterium für die Prüfung der akuten Ausfallrisiken wird die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit herangezogen. Die Bank prüft die Bildung von Risikovorsorge bei Vorliegen von Frühwarnsignalen und Ausfallkriterien. Sanierungsbedürftige und notleidende Engagements werden in einem marktunabhängigen Bereich betreut bzw. überwacht. Wir ermitteln monatlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Kundengeschäfte (KPM-KG) barwertig unter VR-Control einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Kreditrisikoprämien in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die modellierten Verluste auf Basis des LGD-Modells als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Sektorparameter zugrunde liegen. Das Kreditrisiko bei Eigenanlagen wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank monatlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG) ermittelt. Grundlage der Berechnungen sind verschiedene Marktpartnersegmente, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Die Ermittlung des in der Risikomessung angesetzten unerwarteten Verlustes (Risikoszenario) basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen. Adressenausfallrisiken aus Fonds werden mittels einer von der Kapitalanlagegesellschaft ermittelten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer berücksichtigt, die nur das Adressenausfallrisiko abbildet. Das Marktrisiko des Fonds berücksichtigen wir mittels einer separaten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer. Die Ermittlung des Beteiligungsrisikos erfolgt mittels des Tools BETRIS in VR-Control. BETRIS ermittelt einen VaR auf Basis des Beteiligungsportfolios. Marktpreisrisiken bzw. Marktrisiken Das Marktrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste entstehen können. Marktrisiken umfassen Zins-, Aktien- und Währungsrisiken sowie sonstige Marktrisiken. Das Marktrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein, mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem hohen potenziellen Schaden, der sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich auswirken kann. Im Rahmen der ökonomischen Risikomessung des Zinsrisikos berechnen wir monatlich einen Value-at-Risk, der auf einem historischen Zeitraum basiert. Als Szenariotechnik verwenden wir eine Skalierung über eintägige Verbarwertungen mittels Resampling. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Das Aktienrisiko ist nicht relevant. Das Währungsrisiko ist unbedeutend. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungskostenrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts und als betriebswirtschaftlich hohes Risiko. Das Risiko tritt nach unserer Einschätzung mit hoher Wahrscheinlichkeit ein, zeichnet sich in Bezug auf die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch ein hohes Schadenspotenzial aus. Das Liquiditätsrisiko ermittelt sich über den Teilbestand in Zinsmanagement (zinstragendes Kundengeschäft). Der Teilbestand wird jeweils mit dem Zinsszenario SWAP-Kurve sowie DZ BANK-Refinanzierungskurve bewertet. Das Liquiditätsrisiko wird desweiteren anhand der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahl Liquidity Coverage Ratio (kurz: LCR) und der Net Stable Funding Ratio (kurz: NSFR) überwacht. Unsere Risikotoleranz haben wir über die Festlegung einer Ziel-LCR-Quote, einer Zielquote für die Net Stable Funding Ratio (kurz: NSFR) sowie ein Mindestvolumen kurzfristig verfügbarer Liquidität definiert. Zur Begrenzung von Abrufrisiken sind Strukturlimite insbesondere für Großeinleger und offene Zusagen implementiert. Die Berücksichtigung des Refinanzierungskostenrisikos in der ökonomischen Perspektive erfolgt monatlich unter Berücksichtigung historischer Schwankungen des Refinanzierungsspreads. Operationelles Risiko Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein. Anhand der Risikoinventur stufen wir operationelle Risiken als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich unbedeutend ein. Das Risiko hat eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und ein hohes Schadenspotenzial. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Die Abgrenzung umfasst auch den Umgang mit nicht eindeutig zuordenbaren Schadensfällen, Beinaheverlusten und damit zusammenhängenden Ereignissen. Wesentliche operationelle Risiken werden mindestens jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Über die Beseitigung der im Rahmen von Sonderprüfungen durch die Finanzaufsicht ermittelten Mängel beim IT-Dienstleister wurde zeitnah an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die vereinbarte Meilensteinplanung wurde eingehalten. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare, die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten im Bedarfsfall. Im Rahmen der ökonomischen Perspektive wird für die operationellen Risiken monatlich ein Value-at-Risk (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % mit Hilfe einer Monte-Carlo-Simulation in EXCEL berechnet. Weitere Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei dem Immobilienrisiko, dem Reputationsrisiko und dem Nachhaltigkeitsrisiko. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Aktuell stufen wir das Reputationsrisiko und das Nachhaltigkeitsrisiko als unwesentlich ein. Die Messung des Immobilienrisikos erfolgt für Immobilienfonds, bankeigene Immobilien sowie die in Tochterunternehmen gehaltenen Immobilien mittels des Tools IRIS in VR-Control. IRIS ermittelt das Immobilienrisiko aus den Komponenten des Wertänderungsrisikos, des Ertragsrisikos und des Mietausfallrisikos. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Wir setzen Zinsswaps ein, die in eine Bewertungseinheit einbezogen werden und Zinsswaps zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Zinsbuch (Aktiv/Passiv-Steuerung). Aus dem handelsrechtlichen Nachweis der Laufzeitkongruenz nach IDW BFA 3 (n.F.) besteht bei langlaufenden Zinsswaps eine Drohverlustrückstellung, die ratierlich über deren Restlaufzeit aufgelöst wird (827 TEUR). Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgte durch Diskontierung der zukünftigen erwarteten Zahlungsströme auf den Abschlussstichtag. Daneben bestehen aus den Kreditstrukturen (CLN`s) Credit Default Swaps. Sie dienen der Ertragsoptimierung und Steuerung der Bilanzstruktur. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in beiden Perspektiven (ökonomisch und normativ) in den von uns simulierten Risiko- bzw. Plan- und Stressszenarien gegeben. Die internen Simulationen kommen darüber hinaus zum Ergebnis, dass die Liquidität sichergestellt und die Eigenmittelanforderungen erfüllt werden. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation des Instituts auch im Berichtszeitraum gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Unterjährige partielle Limitüberschreitungen wurden in der internen Berichterstattung offengelegt. Entsprechende Steuerungsmaßnahmen wurden ergriffen. Insgesamt hat sich die Risikolage im Vergleich zum Vorjahr positiv entwickelt. Die Vermögens- und Finanzlage ist geordnet. Die Gesamtkapitalquote liegt über den aufsichtsrechtlichen Empfehlungen. Die Liquiditätstragfähigkeit ist gegeben. Unser Zinsrisikokoeffizient (barwertiger Verlust bei den zinsabhängigen Aktiva und Passiva infolges eines hypothetischen abrupten Zinsanstiegs oder Zinsrückgangs in Höhe von 200 Basispunkten im Verhältnis zu den regulatorischen Eigenmitteln) liegt unter 20 %. Dennoch ist angesichts der unsicheren Zinsentwicklung weiterhin ein aufmerksames Management der Zinsänderungsrisiken essenziell. Sollte sich das Konjunkturumfeld günstiger als angenommen entwickeln, könnte dies zu höheren Erträgen führen, die nur teilweise durch zusätzliche Kosten aufgezehrt würden. Dies kann deshalb zu einer Verbesserung des Ergebnisses vor Steuern und der regulatorischen Kennziffern wie der Gesamtkapitalquote führen. Chancen ergeben sich aus einem weiteren Ausbau der Baufinanzierungen über das internetbasierte Plattformgeschäft. Trotz der gestiegenen Zinsen rechnen wir auch weiterhin mit einer moderaten, aber intakten Nachfrage nach Immobilienfinanzierungen. Darüber hinaus erwarten wir einen höheren Liquiditätsbedarf bei unseren kleinen und mittelständischen Unternehmen, der zu einer Ausweitung des Firmenkreditgeschäftes führen kann. Des Weiteren ergeben sich Chancen für Produkte und Leistungen zur Finanzierung klimaneutraler Technologien. Über alternative Anlageprodukte bieten sich Möglichkeiten die Provisionserträge zu steigern. Darüber hinaus bestehen unverändert Chancen und Risiken hinsichtlich der Digitalisierung, der Kosten und bankinterner Prozesse. D. Prognosebericht Der Prognosebericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung der Waldeck-Frankenberger Bank eG, die auf unseren derzeitigen Einschätzungen und Erwartungen beruhen. Unsere Eckwertplanung basiert auf folgenden wesentlichen Annahmen: Konstante Zinsstruktur auf Basis 12/2023. Wir gehen aktuell davon aus, dass wir den Höchststand der Zinsschritte erreicht haben. Wir sehen daher eine konstante Fortschreibung auf dem aktuellen Niveau als angemessen an. Der Zinsüberschuss soll sich unter der Prämisse eines konstanten Zinsniveaus und eines in der Bandbreite von 3,0 % bis 6,0 % steigenden Geschäftsvolumens bei ansonsten unveränderter Geschäftsstruktur bei ca. 26,1 Mio. EUR im Jahr 2024 sowie 28,6 Mio. EUR im Jahr 2025 bewegen. Für das Jahr 2024 wird dabei ein prozentuales Wachstum im Kundenkreditgeschäft und bei den Kundeneinlagen in einer Bandbreite von jeweils 2,0 % bis 6,0 % angenommen. Daneben sehen wir einen prozentual steigenden Provisionsüberschuss von 8,0 % bis 12,0 % vor. Der in der Planung zugrunde gelegte Zuwachs soll insbesondere durch die Umsetzung der Maßnahmen aus der Fusion (bspw. Umsetzung Hausbankmodell, Steigerung Vermittlungsprovisionen) realisiert werden. Beim Personalaufwand planen wir in der Bandbreite mit einem Budget von 18 Mio. EUR bis 19 Mio. EUR. Bei den anderen Verwaltungsaufwendungen (einschließlich Abschreibungen auf Sachanlagen) planen wir in der Bandbreite von 11,5 Mio. EUR bis 12,5 Mio. EUR. Für das Jahr 2024 erwarten wir ein BE vor Bewertung von 0,50 % und für das Jahr 2025 erwarten wir ein BE vor Bewertung von 0,65 %. Beim CIR erwarten wir für das Jahr 2024 eine Bandbreite von 73 % bis 76,5 % und für das Jahr 2025 eine Bandbreite von 67 % bis 69 %. Die LCR erwarten wir in einer Bandbreite von 120 % bis 280 % (bei einer aufsichtlichen Mindestgröße von 100 %). Die Gesamtkapitalquote erwarten wir im Jahr 2024 bei 18,1 % und im Jahr 2025 bei 18,6 %. Die Kernkapitalquote erwarten wir in einer Bandbreite von 15,5 % bis 16,1 %. Sollten das Zinsniveau und/oder das Wachstum des Geschäftsvolumens ungünstig von unseren Erwartungen abweichen, würde sich das Betriebsergebnis vor Bewertung verschlechtern.
Korbach, 25. April 2024 Waldeck-Frankenberger Bank eG Der Vorstand: Hohmann Seitz Martin Patzwaldt Wilke 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Waldeck-Frankenberger Bank eG, KorbachGenossenschaftsregisternummer 16 beim Amtsgericht KorbachAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023Waldeck-Frankenberger Bank eG, KorbachA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Waldeck-Frankenberger Bank eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. Gemäß Art. 67 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) werden die (nachstehenden) im Jahresabschluss 2010 angewandten Übergangsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) (hier: Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte für bestimmte Bilanzposten und Wertansätze) entsprechend der Rechtslage vor Inkrafttreten des BilMoG wie folgt fortgeführt: Beibehaltung der steuerrechtlichen Abschreibungen (§ 279 Abs. 2 i. V. m. § 254 Satz 1 HGB a. F.) nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB. Die im Rahmen der Verschmelzung mit der Frankenberger Bank, Raiffeisenbank eG übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden in Ausübung des Wahlrechts nach § 24 UmwG mit den Buchwerten aus der Schlussbilanz der Frankenberger Bank, Raiffeisenbank eG (übertragender Rechtsträger) fortgeführt. Bei den mit Fußnote 1) gekennzeichneten Vorjahreszahlen handelt es sich um zusammengefasste Vorjahreszahlen der Bank und der durch Verschmelzung übernommenen Frankenberger Bank, Raiffeisenbank eG. Die mit Fußnote 2) gekennzeichneten Vorjahreszahlen betreffen das Vorjahr der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt: Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zinsanteilig, aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen abgedeckt. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt zum 31. Dezember 2023 über ein Expected-Credit-Loss-Modell. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen). Im Hinblick auf unwiderrufliche Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Bei der Berechnung der PWB erfolgte ein Übergang vom Bewertungsvereinfachungsverfahren zur Anrechnungsmethode. Im Vergleich zum Vorgehen im Jahresabschluss 2022 hat die Änderung die Ertragslage in Höhe von 1.357 TEUR positiv beeinflusst (Ertrag aus der Verminderung der Pauschalwertberichtigung). Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Nur bei einer voraussichtlichen dauernden bonitätsinduzierten Wertminderung wurden diese auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Anschaffungskosten über pari wurden linear über die Restlaufzeit bis zum niedrigeren Einlösungskurs, jedoch nicht unter den Marktwert am Bilanzstichtag abgeschrieben. Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, werden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Strukturierte Finanzinstrumente, die nach dem strengen Niederstwertprinzip auf Basis einer Notierung auf einem aktiven Markt bewertet werden, werden nach den entsprechenden Regelungen der IDW-Stellungnahme HFA 22 als einheitlicher Vermögensgegenstand bzw. einheitliche Verbindlichkeit bilanziert, auch wenn sie durch das eingebettete Derivat wesentlich erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Risiken und Chancen aufweisen, weil die besonderen Risiken des strukturierten Finanzinstruments durch eine objektivierte Bewertung zutreffend dargestellt werden. Zum Bilanzstichtag betrifft dies Credit Linked Notes im Nominalvolumen von 8,0 Mio. EUR, die im Bestand der eigenen Wertpapiere enthalten sind. Sie dienen der Steuerung der Bilanzstruktur und der Ertragsoptimierung. Derivative Finanzinstrumente Die bestehenden derivativen Finanzinstrumente im Nichthandelsbestand dienen als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Bewertungseinheiten bzw. im Rahmen der Aktiv/Passiv-Steuerung. Dienen derivative Finanzinstrumente (Swap-, Termin-, Optionsgeschäfte) im Nichthandelsbestand der Absicherung von Vermögensgegenständen, Schulden, schwebenden Geschäften oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen, werden Bewertungseinheiten gebildet, sofern hierfür die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Bewertung dieser derivativen Finanzinstrumente erfolgt nach den Vorschriften von § 254 HGB. Zur bilanziellen Abbildung der wirksamen Teile der Bewertungseinheiten wurde die Einfrierungsmethode angewandt. Unwirksame Teile der Bewertungseinheiten liegen nicht vor. Sofern Zinsderivate zur Reduzierung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos aller zinstragenden Positionen des Bankbuchs eingesetzt werden, sind sie für den laufzeitkongruenten Teil von einer imparitätischen Einzelbewertung ausgenommen. Die Bewertung dieser derivativen Finanzinstrumente erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden Positionen des Bankbuchs nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung. Die nachfolgende Tabelle weist das Volumen des in eine Bewertungseinheit einbezogenen Grundgeschäftes aus: Angaben zu Bewertungseinheiten gemäß § 285 Nr. 23a HGB
Mit dem in eine Micro-Hedge-Bewertungseinheit einbezogenen Sicherungsgeschäft wird das Zinsrisiko des in der Tabelle genannten Grundgeschäftes abgesichert. Das abgesicherte Risiko beläuft sich auf TEUR 36. Bei der gebildeten Bewertungseinheit handelt es sich um einen perfekten Micro-Hedge. Grundgeschäft und Sicherungsinstrumente stimmen jeweils in allen relevanten Ausstattungsmerkmalen überein ("Critical Term Match"). Daher haben sich die gegenläufigen Wertänderungen in Bezug auf das abgesicherte Risiko am Bilanzstichtag vollständig ausgeglichen. Aufgrund der übereinstimmenden relevanten Ausstattungsmerkmale erwarten wir auch künftig für die festgelegte Dauer der Sicherungsbeziehung einen vollständigen Ausgleich der gegenläufigen Wertänderungen in Bezug auf das abgesicherte Risiko. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n. F.) verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und von dem positiven Differenzbetrag die Barwerte der Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung erforderlich. Die Erträge im Zusammenhang mit der Auflösung einer Rückstellung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten 14 erfasst. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wurden sie mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde. Abschreibungen gemäß § 6b EStG für vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte Sachanlagen wurden weitergeführt. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach den Grundsätzen des strengen Niederstwertprinzips. Aktive latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen. Aktive und passive latente Steuern wurden saldiert ausgewiesen (vgl. Erläuterungen im Abschnitt D.). Der Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein Steuersatz von 29,5 % zugrunde gelegt. Von dem Wahlrecht zum Ansatz von aktiven latenten Steuern wird Gebrauch gemacht, um einen verbesserten Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Durch die Anpassung der Aktivierung der latenten Steuern gegenüber dem Vorjahr hat sich der Steueraufwand in 2023 um EUR 2.023.054 erhöht. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. In den Pensionsrückstellungen werden nach Auslagerung von bereits erdienten Rentenansprüchen (past service) auf einen nicht versicherungsförmigen Pensionsplan nur noch die nicht ausgelagerten Teile der Versorgungsverpflichtungen berücksichtigt. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften wurden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern wurden mit dem Barwert bilanziert. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,82 % (Vorjahr 1,74 % 2)) wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren festgelegt. Dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt EUR 68.680. Für die Pensionsrückstellungen wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,00 % (Vorjahr 2,00 % 2)) und eine Rentendynamik in Höhe von 3,20 % (Vorjahr 2,00 % 2)) zugrunde gelegt. Die Altersteilzeitrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels Anwartschaftsbarwertverfahren mit einem Zinssatz von 1,03 % p.a. (Vorjahr 0,59 % 2) p.a.) bei einer durchschnittlichen Restlaufzeit des Altersteilzeitbestandes ermittelt. Als Rechnungsgrundlage werden die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde gelegt. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre in Höhe von 1,51 % abgezinst. Es wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,00 % (Vorjahr 2,00 % 2)) sowie eine an der Betriebszugehörigkeit orientierte Fluktuation berücksichtigt. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Nachrangige Verbindlichkeiten Die nachrangigen Verbindlichkeiten (Passiva 9) wurden zum Erfüllungsbetrag bilanziert (TEUR 19.318), anteilige Zinsen, die nach dem Bilanzstichtag fällig werden, sind in Höhe von TEUR 6 enthalten. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrug oder die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlagen, wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Als besonders gedeckt wurden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen. Die Ergebnisse aus der Währungsumrechnung wurden bei dem GuV-Posten berücksichtigt, bei dem die sonstigen Bewertungsergebnisse des umgerechneten Bilanzpostens oder Geschäfts ausgewiesen werden. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Im Falle von Zinsswaps werden die Zahlungsströme je Swapvertrag verrechnet und der verbleibende Saldo vorzeichengerecht als Zinsertrag bzw. -aufwand ausgewiesen. Der Umfang negativer Zinsen bei den Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird in Form von Darunter-Vermerken in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 101.370.874 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 50.980.434 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 39.189.591 fällig. Aufgliederung der in den Bilanzposten A 5 bis A 8 enthaltenen Wertpapiere In folgenden Posten sind enthalten:
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet. In den Wertpapieren des Anlagevermögens sind zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente mit einem Buchwert von EUR 468.355.363 enthalten, die über ihrem beizulegenden Zeitwert (EUR 428.234.036) ausgewiesen werden (§ 285 Nr. 18 HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen bei den betreffenden Wertpapieren nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten sind. Anzeichen für eine Bonitätsbeeinträchtigung des jeweiligen Emittenten oder andere dauernde Wertminderungen sind nicht erkennbar. Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den Forderungen sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Wir halten an folgenden Unternehmen Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, die entweder Anteile von mehr als 10 % des Gesellschaftskapitals ausmachen oder einen Beteiligungsbuchwert von mehr als 1,0 Mio. EUR umfassen:
Mit den unter Buchstaben e) bis j) genannten Unternehmen besteht ein Konzernverhältnis. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Treuhandvermögen Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandforderungen handelt es sich um Forderungen an Kunden (A 4). Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 9.327.570 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 1.692.175 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Aktive latente Steuern Latente Steuern sind in Höhe des Überhangs aus der Gesamtdifferenzbetrachtung aktiviert. Die aktiven latenten Steuern beruhen auf Differenzen in den Positionen Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften, Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Rückstellungen. Dem stehen passive latente Steuern auf Differenzen in der Position Anteile an verbundenen Unternehmen und Sachanlagen gegenüber. Für die Berechnung latenter Steuern wurde ein Steuersatz von 29,5 % zugrunde gelegt. Nachrangige Vermögensgegenstände In den folgenden Posten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
Von den in Aktivposten 4 enthaltenen nachrangigen Vermögensgegenständen entfallen EUR 2.050.500 auf Beteiligungsunternehmen. Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 2.859.493 enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 352.292.363 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1). Sonstige Verbindlichkeiten Im Bilanzposten "Sonstige Verbindlichkeiten" (P 5) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 443.259 (Vorjahr EUR 88.820 1) bzw. EUR 55.484 2)) enthalten. Nachrangige Verbindlichkeiten Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten (P 9) in Höhe von EUR 252.311 an. Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, erfolgen zu folgenden Bedingungen:
Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Die Verbindlichkeiten sind im Falle des Insolvenzverfahrens oder der Liquidation der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen. Eine Umwandlung in andere Eigenkapitalformen ist nicht möglich. Die mit den Gläubigern der nachrangigen Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eigenmittel gemäß Art. 63 CRR. Genussrechtskapital Das Genussrechtskapital (P 10) in Höhe von nominal EUR 748.995 (Vorjahr: EUR 01) bzw. EUR 949.030 2)) beinhaltet Genussrechte, die mit einer fixen Verzinsung ausgestattet sind. Es entspricht mit EUR 0 (Vorjahr: EUR 0 1) bzw. EUR 0 2)) den Anforderungen des Art. 63 CRR. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Rückständige fällige Pflichteinzahlungen auf Geschäftsanteile bestehen nicht. Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute und latente Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die in den Posten 1b) und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen überwiegend breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für Kunden bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge unter Posten 1b) zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen werden. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Mit der DZ BANK AG besteht eine Vereinbarung im Rahmen des Collateral Managements. Zum Bilanzstichtag waren Barsicherheiten von EUR 5.100.000 hinterlegt. Fremdwährungsposten In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 5.712.843 enthalten. Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente Zum Bilanzstichtag waren noch nicht abgewickelte Zinsswaps im Bestand. Die abgeschlossenen Derivate dienen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos sowie der Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken eines Grundgeschäftes unter Einbeziehung in eine Bewertungseinheit. Aus dem handelsrechtlichen Nachweis der Laufzeitkongruenz nach IDW BFA 3 (n.F.) besteht bei zwei langlaufenden Zinsswaps eine Drohverlustrückstellung von TEUR 827, die ratierlich über deren Restlaufzeit aufgelöst wird. Für den laufzeitinkongruenten Teil erfolgt eine imparitätische Einzelbewertung. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgte durch Diskontierung der zukünftigen erwarteten Zahlungsströme auf den Abschlussstichtag. In der nachfolgenden Tabelle sind die Derivatgeschäfte (Nichthandelsbestand), die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, zusammengefasst (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). Volumen der Derivategeschäfte des Nichthandelsbestandes (einschließlich der in Bewertungseinheiten einbezogenen Derivate) (Angaben in TEUR):
In den zinsbezogenen Geschäften sind ausschließlich Zinsswaps enthalten. Darüber hinaus wurden einheitlich zu bilanzierende strukturierte Finanzinstrumente erworben. Sie beinhalten neben einem Basisinstrument, - eine Zinsobergrenzenvereinbarung (Cap), - eine Zinsuntergrenzenvereinbarung (Floor), - ein Kündigungsrecht des Schuldners, - ein Mehrfachkündigungsrecht des Schuldners, - eine Abhängigkeit in Bezug auf die Rückzahlung vom Eintritt sogenannter Kreditereignisse bei einem Referenzschuldner (Credit Default Swap als Bestandteil einheitlich bilanzierter CLN), - einen Constant Maturity Swap als Bestandteil eines Kapitalmarktfloaters, bzw. - eine Abhängigkeit in Bezug auf die Rückzahlung von der Kursentwicklung des jeweiligen Basiswertes (Aktienanleihen). Zinsswaps des Nichthandelsbestandes werden anhand der aktuellen Zinsstrukturkurve am Bilanzstichtag nach der Barwertmethode bewertet. Hierbei werden die Zahlungsströme (Cashflows) mit dem risiko- und laufzeitadäquaten Marktzins diskontiert. Der beizulegende Wert entspricht dem Marktpreis exkl. Stückzinsen. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Die für das Geschäftsjahr ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinserträgen und den Zinsaufwendungen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um EUR 3.128 (Vorjahr EUR -366 1) bzw. EUR -366 2)) verändert. Provisionserträge Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für die Verwaltung und Vermittlung, insbesondere für die Depotverwaltung, sowie die Vermittlung von Bausparverträgen, Versicherungen und Krediten nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen (GuV 8) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen mit EUR 77.122 (Vorjahr EUR 18.208 1) bzw. EUR 18.208 2)) Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (GuV 12) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:
Die sonstige betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 110.345 (Vorjahr EUR 178.420 1) bzw. EUR 24.284 2)) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Währungsumrechnung Das Ergebnis aus der Währungsumrechnung ist unbedeutend. Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 1.875.436 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 83.410 enthalten. Hiervon entfallen auf:
Steuern Das Jahresergebnis wurde nicht wesentlich dadurch beeinflusst, dass bei Vermögensgegenständen in früheren Geschäftsjahren Abschreibungen nach § 254 HGB a.F. aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften vorgenommen wurden. Für künftige Jahresabschlüsse ergeben sich hieraus keine wesentlichen Belastungen. F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat An die Mitglieder des Vorstands wurden Gesamtbezüge gewährt in Höhe von EUR 795.106. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 92.215. Die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebenen erhielten EUR 156.519. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 3.489.105. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 1.289.638 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 7.217.160. Ausschüttungsgesperrte Beträge Ausschüttungsgesperrte Beträge bestanden zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 68.680, diesem stehen ausreichend frei verfügbare Rücklagen gegenüber. Die ausschüttungsgesperrten Beträge aus der Neubewertung von Altersversorgungsverpflichtungen (§ 253 Abs. 6 HGB) und nach § 268 Abs. 8 HGB werden gemeinsam betrachtet. Danach ergibt sich, dass allen ausschüttungsgesperrten Beträgen frei verfügbare Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 47.036.743 gegenüberstehen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Höhe von insgesamt EUR 6.333.600 gegenüber dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. aus der Zugehörigkeit zum Garantieverbund durch Abgabe einer Garantieerklärung. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 12 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Der Abgang bei der Haftsumme ist auf die Reduzierung der satzungsmäßigen Haftsumme im Vorjahr zurückzuführen. Mit Satzungsänderung vom 20.05.2022 wurde die Nachschusspflicht ausgeschlossen (eingetragen im Genossenschaftsregister am 01.07.2022). Die Änderung wurde durch das Registergericht Korbach am 07.07.2022 bekannt gemacht. Für die Nachschusspflicht der zum Zeitpunkt der Registereintragung beteiligten Mitglieder gilt ein Nachhaftungszeitraum von 2 Jahren gem. § 120 Abs. 2 GenG. Die Anzahl der Geschäftsanteile vom Ende des Vorjahres 2022 (190.473) und vom Anfang des Berichtsjahres 2023 (34.216) sind nicht gleichlautend aufgrund der mit Fusion festgelegten neuen Anteilshöhe von EUR 200 (vor Fusion EUR 20).
Aufwendungen für den Abschlussprüfer Das vom Prüfungsverband für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar schlüsselt sich in folgende Honorare auf:
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Genoverband e.V. Wilhelm-Haas-Platz 63263 Neu-Isenburg Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Hohmann, Carsten, - Vorsitzender - , hauptamtliches Vorstandsmitglied (Baufinanzierung und Firmenkunden) Seitz, Mario, - Vorsitzender - , hauptamtliches Vorstandsmitglied (Privatkunden und Change), (seit 13.10.2023) Martin, Udo, hauptamtliches Vorstandsmitglied (Compliance-Office) Patzwaldt, Dennis, hauptamtliches Vorstandsmitglied (Steuerung), (seit 1.3.2023) Wilke, Stephan, hauptamtliches Vorstandsmitglied (Produktion), (seit 13.10.2023) Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Tent, Jürgen, - Vorsitzender - , Unternehmer (Fleischerei) Paul, Klaus-Dieter, - stellvertretender Vorsitzender - , selbständiger Architekt Werner, Steffen, - stellvertretender Vorsitzender - , selbständiger Steuerberater, (ab 5.10.2023) Ingenbleek, Robert, - stellvertretender Vorsitzender - , Rechtsanwalt und Notar, (ab 5.10.2023) Büchsenschütz, Klaus, Geschäftsleitender Partner der DWAZ Wirtschaftskanzlei Bringmann & Partner mbB Dielschneider, Birgit, Fachbereichleiterin Finanzen, Stadt Bad Arolsen Fieseler, Daniel, Geschäftsleitender Partner der Kratz Schreiber Fieseler Steuerberater Partnerschaft mbB Fritze, Jörg, selbständiger Metallbaumeister Keudel, Jin Chyung, selbständige Unternehmensberaterin Ladage, Gerd, selbständiger Steuerberater Lippe, Bernd, Kfz-Sachverständiger, Technische Überwachung Hessen GmbH Pohlmann, Friedrich, Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs Spichal, Joachim, Leiter Technik und Maintenance der Fa. Essex Furukawa Magnet Wire Germany GmbH Wittmer-Eigenbrodt, Karl, Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs Hesse, Armin, kaufmännischer Angestellter, Raiffeisen Waren GmbH, (ab 5.10.2023) Michel, Dirk, Berufsschullehrer, Fachlehrer für Elektro- und Metalltechnik, (ab 5.10.2023) Heck, Bettina, kaufmännische Angestellte, Atruvia AG, (ab 5.10.2023) Fackiner, Olaf, Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs, (ab 5.10.2023) Ernst, Martin, Rechtsanwalt und Notar, (bis 13.6.2023) Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 1.850.960,71 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 807,81 (Bilanzgewinn von EUR 1.851.768,52) - wie folgt zu verwenden:
Korbach, 25. April 2024 Waldeck-Frankenberger Bank eG Der Vorstand Hohmann Seitz Martin Patzwaldt Wilke Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Waldeck-Frankenberger Bank eG, Korbach Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Waldeck-Frankenberger Bank eG, Korbach (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. zu Bewertung der Kundenforderungen 2. Verändertes Marktzinsumfeld und Auswirkungen auf den Jahresabschluss 3. Verschmelzung mit der Frankenberger Bank, Raiffeisenbank eG Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung der Kundenforderungen zu 1.a) Die Genossenschaft ist hauptsächlich im Kundenkreditgeschäft tätig. Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 1.321,7 Mio. EUR beziehungsweise 63,3 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 23,7 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 104,7 Mio. EUR. Eine mögliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern kann Auswirkungen auf die Höhe der erforderlichen Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Einzelrückstellungen, Pauschalwertberichtigung) beziehungsweise Abschreibungen auf die Kundenforderungen haben. Hieraus können sich erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere auf die Ertragslage der Genossenschaft ergeben. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung der Risikovorsorge beziehungsweise Abschreibungen unterliegen wesentlichen Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. zu 1.b) Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir zunächst die Angemessenheit und Wirksamkeit des relevanten Internen Kontrollsystems der Genossenschaft im Kundenkreditgeschäft zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse, zur Sicherheitenbewertung sowie zur Risikovorsorge beurteilt. Damit haben wir beurteilt, ob akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden können und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet werden kann (Aufbauprüfung). In der Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen beziehungsweise Prozesse durch die Prüfung von zufällig ausgewählten Einzelfällen überzeugt. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. Im Zuge dessen wurde neben den Ratingeinstufungen und bankeigenen Betreuungsintensitäten insbesondere die Gesamtzusage sowie die Höhe der ungesicherten Kreditteile berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Kundenforderungen einschließlich der Sicherheiten auf der Basis risikoorientiert ausgewählter Einzelfälle beurteilt und mit den Einschätzungen der Genossenschaft abgeglichen, wobei wir die Notwendigkeit und - soweit erforderlich - die Höhe der Risikovorsorge berücksichtigt haben. zu 1.c) Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss der Genossenschaft im Abschnitt "B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden" enthalten. Der Lagebericht enthält weitere Ausführungen zur Entwicklung des Kreditgeschäfts, den Kreditstrukturen sowie zum Kreditrisikomanagement. 2. Verändertes Marktzinsumfeld und Auswirkungen auf den Jahresabschluss zu 2.a) Die gestiegenen Marktzinsen haben insbesondere Auswirkungen auf die künftige Zinsmarge der Genossenschaft sowie auf die Marktpreise der Wertpapiere. Mit den Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden, den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren auf der Aktivseite (insgesamt 1.928,8 Mio. EUR bzw. 92,4 % der Bilanzsumme) und den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden, nachrangigen Verbindlichkeiten sowie Genussrechten auf der Passivseite (insgesamt 1.865,3 Mio. EUR bzw. 89,4 % der Bilanzsumme) gehören wesentliche Teile der Bilanz sowie die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv / Passiv-Steuerung) abgeschlossene Zinsderivate mit einem Nominalwert von 379,0 Mio. EUR zu den Finanzinstrumenten des Zinsbuchs der Bank. Die Finanzinstrumente des Zinsbuchs sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Bankbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. von der Genossenschaft verlustfrei zu bewerten. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert und den Verwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden, die unter den anderen Rückstellungen auszuweisen wäre. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Die Wertpapierbestände (Aktivposten 5 und 6) belaufen sich auf insgesamt 495,0 Mio. EUR. Dies entspricht 23,7 % der Bilanzsumme. Davon werden 468,4 Mio. EUR (22,4 % der Bilanzsumme) wie Anlagevermögen bewertet. Durch die Bewertung wie Anlagevermögen wurden außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich nicht dauernden Wertminderungen in Höhe von 40,2 Mio. EUR vermieden. Sowohl dem Ansatz und der Folgebewertung von Rückstellungen als auch der Beurteilung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung bei Wertpapieren des Anlagevermögens einschließlich der hierbei zugrundeliegenden Annahmen und Parameter liegen in einem hohem Ausmaß Einschätzungen und Annahmen und Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter zugrunde. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass wesentliche Annahmen und Parameter nicht sachgerecht berücksichtigt werden bzw. Ermessenspielräume nicht sachgerecht genutzt werden. Daher waren diese Sachverhalte für den Jahresabschluss und insbesondere für die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und waren aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. zu 2.b) Im Rahmen unserer Prüfung der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir uns unter anderem mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen und Parametern sowie der Abgrenzung des Bankbuchs auseinandergesetzt. Schwerpunkt war die Würdigung der Annahmen zur Schätzung der direkt aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs resultierenden Provisionserträgen, der zugrundeliegenden Kostenannahmen, insbesondere im Bereich der Verwaltungskosten, der Standard-Risikokosten im Eigen- und Kundengeschäft sowie der zugrundeliegenden Annahmen für Geschäfte mit unbestimmter Zins- bzw. Kapitalbindung. Des Weiteren haben wir die zutreffende Ableitung der laufzeitadäquaten Zinssätze aus Marktdaten nachvollzogen und haben uns von der Kongruenz der verwendeten Methoden, Steuerungsinstrumenten und Parametern zur internen Risikosteuerung überzeugt. Das Berechnungsschema der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir anhand der einfließenden wesentlichen Annahmen und Parameter einschließlich der Diskontierung nachvollzogen und plausibilisiert. Dabei haben wir bestimmte von den gesetzlichen Vertretern angewandte Annahmen und Parameter einer Einzelfallprüfung unterzogen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir weiter die Bestände an Wertpapieren analysiert, deren Bewertungen mit erhöhter Ermessensentscheidung behaftet sind. Wir haben uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die gesetzlichen Vertreter die für Schätzwerte relevanten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Annahmen und Datenquellen, identifiziert haben. Anhand ausgewählter Einzelfälle haben wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Ermessensentscheidungen und genutzten Bewertungswahlrechte risikoorientiert im Hinblick auf erhöhte Bewertungsunsicherheiten nachvollzogen. Bei Verzicht auf Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei Wertpapieren des Anlagevermögens haben wir beurteilt, ob die Wertminderung lediglich von vorübergehender Natur ist. zu 2.c) Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, Forderungen und Wertpapieren sind im Anhang zum Jahresabschluss der Genossenschaft im Abschnitt "B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden" enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen unter dem Abschnitt "4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage" enthalten. 3. Verschmelzung mit der Frankenberger Bank, Raiffeisenbank eG zu 3.a) Im Geschäftsjahr 2023 hat die Verschmelzung mit der Frankenberger Bank, Raiffeisenbank eG als übertragende Genossenschaft stattgefunden. Aufgrund der daraus notwendigen Migration in den rechnungslegungsrelevanten Datenbeständen sowie der Abbildung im Jahresabschluss zählt die Verschmelzung nach unserer Auffassung zu den besonders wichtigen Prüfungssachverhalten. zu 3.b) Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir Prüfungshandlungen im Hinblick auf die Ausgestaltung des rechnungslegungsrelevanten Internen Kontrollsystems, die handelsrechtliche Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, die steuerrechtlichen Auswirkungen und die IT-Migration durchgeführt. Wir haben Prüfungshandlungen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Migrationsprozesses vorgenommen. Schwerpunkte unserer Prüfungshandlungen waren der Nachvollzug und die Plausibilisierung der Datenmigration anhand der Dokumentation im Bankanwendungsverfahren sowie die entsprechenden Grundeinstellungen. Weiter haben wir das gesamte Zahlenwerk auf Plausibilität geprüft. Hinsichtlich der Bewertung der von der übertragenden Genossenschaft eingebrachten Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen vorgenommen. zu 3.c) Weitere Angaben der Genossenschaft sind im Anhang zum Jahresabschluss der Genossenschaft im Abschnitt "A. Allgemeine Angaben" enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen unter dem Abschnitt "4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage" enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: - die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Diese werden uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 WpHG - Prüfungsgutachten gemäß § 81 Umwandlungsgesetz zur Verschmelzung der Waldecker Bank eG mit der Frankenberger Bank, Raiffeisenbank eG Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Udo Swierkta.
Baunatal, 10. Mai 2024 Genoverband e.V. Melanie Reichmann, Wirtschaftsprüferin Udo Swierkta, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Vertreterversammlung vom 12.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 1.850.960,71 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 807,81 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. Waldeck-Frankenberger Bank eG, KorbachBericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Aufsichtsrat tagte in der abgelaufenen Periode neun mal. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Die neben dem Aufsichtsrat gebildeten Ausschüsse (Kredit- und Risiko-, Prüfungs-, Bau- und Personalausschuss) haben sich darüber hinaus und in separaten sieben Sitzungen mit den speziellen Fragen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs befasst. Über den Inhalt aller Sitzungen der Ausschüsse ist dem Gesamtaufsichtsrat jeweils umfassend berichtet worden. Schwerpunktthemen der Aufsichtsratstätigkeit waren dabei die Ergebnisvorschaurechnungen, die Mindestanforderungen an das Risikomanagement, die größten Kredite, Kreditüberziehungen ab bestimmten Größenordnungen, Kreditgenehmigungen gem. Kompetenzsystem, Wertberichtigungen sowie das Limitsystem der Bank. Zu den weiteren Aufgaben zählten die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Vergütungssysteme sowie die Befassung mit den Jahresberichten aller Beauftragten. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich mit den Quartals- und Jahresberichten der Internen Revision, dem Bericht über wesentliche Auslagerungen nach § 25 KWG sowie mit den Feststellungen aus Prüfungen des Genoverbands. Der Aufsichtsrat hat sich darüber hinaus regelmäßig über besondere Vorgänge und Projekte von wesentlicher Bedeutung detailliert unterrichten lassen. Anmerkungen hierzu ergaben sich nicht. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Kreditwesengesetzes befasste sich der Aufsichtsrat mit der Struktur, Größe und Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand sowie mit möglichen Interessenkonflikten. In zwei weiteren außerordentlichen Sitzungen beschäftigte sich der Aufsichtsrat zusammen mit dem Vorstand mit der Zukunftsfähigkeit der Bank und der Fusion mit der Frankenberger Bank, Raiffeisenbank eG. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates und die Vorsitzenden der jeweiligen Ausschüsse können unmittelbar beim Leiter der Internen Revision, beim Leiter des Risikocontrollings und bei den Leitern der für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme zuständigen Organisationseinheiten Auskünfte einholen. Im Februar 2023 hat der Aufsichtsrat an einer Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen, in der über die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates im Fusionsprozess durch einen externen Referenten berichtet wurde. Darüber hinaus standen der Aufsichtsratsvorsitzende und dessen Stellvertreter in einem engen, regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wurde vom Genoverband e.V. geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr die Herren Olaf Fackiner, Daniel Fieseler, Jörg Fritze, Armin Hesse, Klaus-Dieter Paul und Jürgen Tent aus dem Aufsichtsrat aus. Eine Wiederwahl ist zulässig. Herr Paul steht für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Das Gremium verkleinert sich somit planmäßig auf 17 Aufsichtsräte. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus und würdigt ausdrücklich das besondere Engagement im Rahmen der Fusion zur Waldeck-Frankenberger Bank eG.
Korbach, im Mai 2024 Der Aufsichtsrat Jürgen Tent, Vorsitzender Waldeck-Frankenberger Bank eG, KorbachAnlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")Die Waldeck-Frankenberger Bank eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Waldeck-Frankenberger Bank eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Waldeck-Frankenberger Bank eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 38.909. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 227,1. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 5.508. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 1.107 und betreffen sowohl laufende wie auch latente Steuern. Die Waldeck-Frankenberger Bank eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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