PASO GmbHLiquidiert

80336 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 184794
Eingetragen
24.3.2010
Branche
Großhandel mit TextilienEinzelhandel mit TextilienTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und Bekleidungszubehör
Gegenstand
Handel mit Waren aller Art, insbesondere aus dem Branchenbereich Textilien, mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen.

Historie

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Management

NameRolle
Orhan Polat
seit 27.6.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PASO GmbH

Pullach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.03.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 9.082,00
I. Sachanlagen 9.082,00
B. Umlaufvermögen 9.636,10
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.478,46
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.157,64
Bilanzsumme, Summe Aktiva 18.718,10

Passiva

 
  31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 8.163,14
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00
II. Jahresfehlbetrag 4.336,86
B. Rückstellungen 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 9.554,96
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 9.554,96
Bilanzsumme, Summe Passiva 18.718,10

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Soweit vom Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens im Sinne des § 6 IIa EStG für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 Gebrauch gemacht wurde erfolgt die Abschreibung mit 20%.

Die Bewertung von Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB), soweit keine dauernden Wertminderungen Teilwertabschreibungen erforderlich machten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden, soweit vorhanden, zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 III 3 HGB wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden, soweit diese notwendig waren, in der GuV ausgewiesen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

IV. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Orhan Polat

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Das Ergebnis wird, bis auf weiteres, auf neue Rechnung vorgetragen.

 

München, 16.11.2011

PASO GmbH

Orhan Polat

Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 16.11.2011 festgestellt.

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